Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Montag--2--M-rz-1998 KI-generiert

Federal Archiving Law and Historical Verifiability

Geschäftsnummer VPB Montag--2--M-rz-1998
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This document discusses a proposed federal law on archiving, noting that archiving had previously been regulated solely by ordinances and directives. The law aims to provide a legal basis for this critical administrative area, ensuring the state's actions are verifiable and serving as a collective memory for the nation. The court emphasizes the importance of open access to archival information, preventing the "stuffing of sources" that could distort history. The debate highlighted potential societal and political differences regarding public access, source protection, and historical awareness, underscoring the law's significance in shaping historical understanding and contemporary policy.

Legislator-Regeste

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Art. 68 GRN, Art. 68 RCN; Federal Archiving Law and Historical Verifiability: Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Schlagwörter

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Zugang zu Dokumenten Rechtsgeschichte Informationspolitik Informationsquelle Staatsschutz Beweis durch Urkunden

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale

Nationalrat – Conseil national

1998 Frühjahrssession – 12. Tagung der 45. Amtsdauer Session de printemps – 12e session de la 45e législature

Erste Sitzung – Première séance dener Archivunterlagen neu zu beurteilen, zu gewichten und politische Schlüsse daraus zu ziehen – mit diesem Gesetz Montag, 2. März 1998 politisch vielleicht in eine Schieflage geraten. Lundi 2 mars 1998 Die Beratungen haben aber gezeigt, dass es, im Gegenteil, eine Chance ist, wenn wir gerade heute – zu einem Zeitpunkt, wo wir sensibilisiert sein müssten wie selten zuvor,

14.30 h wenn es um Fragen der Archivierung geht, wenn es um Fra- Vorsitz – Présidence: gen der Sperrfristen geht, wenn es um Fragen der Einsichts- Leuenberger Ernst (S, SO)/Heberlein Trix (R, ZH) rechte geht – das nötige politische Fingerspitzengefühl haben und wissen, dass wir hier in einer wichtigen Angelegenheit beraten.

___________________________________________________________ Die öffentlichen Archive erfüllen ja ein wesentliches Anliegen

jedes demokratischen Staatswesens, indem sie das staatliche Handeln überhaupt überprüfbar machen, indem sie es dokumentieren. Archive sind das kollektive Gedächtnis un- 97.017 seres Staates. Sie haben aber auch eine wichtige Infrastrukturfunktion für die Bürgerinnen und Bürger, für die Forsche- Bundesgesetz rinnen und Forscher von vergangenen staatlichen und gesellschaftlichen Vorgängen. Nur dank den Archiven ist es über die Archivierung möglich, heute über die Rolle des Staates im Zweiten Welt- Loi fédérale krieg verlässliche Unterlagen zu haben und verlässliche Stusur l’archivage dien zu erarbeiten.

Es ist, glaube ich, deshalb wichtig, dass wir mit diesem Ge- Botschaft und Gesetzentwurf vom 26. Februar 1997 setz heute auch einen möglichst offenen Zugang zu den In- (BBl 1997 II 941) formationen, zu den Archiven, gesetzlich sichern. Niklaus Message et projet de loi du 26 février 1997 (FF 1997 II 829) Meienberg, der verstorbene streitbare Schriftsteller hat ein- Beschluss des Ständerates vom 24. September 1997 mal treffend formuliert, dass man die Geschichte auch fäl- Décision du Conseil des Etats du 24 septembre 1997 schen kann, indem man die Quellen verstopft. Genau das Kategorie III, Art. 68 GRN – Catégorie III, art. 68 RCN soll mit diesem Archivierungsgesetz verhindert werden.

Wir möchten Quellen nicht verstopfen, sondern zugänglich ___________________________________________________________ machen, damit wir aus ihrer Kenntnis auch unser Geschichtsbild und unsere Gegenwartspolitik gestalten können. Eintretensdebatte – Débat d’entrée en matière Das einstimmig beschlossene Eintreten in der Kommission sowie die einstimmige Annahme des Entwurfes in der Ge- Vollmer Peter (S, BE), Berichterstatter: Mit dem heute zur samtabstimmung zeigen, dass das neue Archivierungsge-

Debatte stehenden Archivierungsgesetz schaffen wir eine setz solide konzipiert ist und als gutes Gesetz beurteilt wer-

ganz wichtige Gesetzesgrundlage für einen Verwaltungsbeden kann. Dafür gebührt allen Beteiligten, allen vorab Frau

reich, der bisher ausschliesslich durch Verordnungen und Bundesrätin Dreifuss, Herrn Direktor Graf vom Schweizeri-

Weisungen geregelt wurde. Es ist erstaunlich, dass das bis schen Bundesarchiv und all seinen Mitarbeiterinnen und Mit-

heute ohne ausdrückliche Gesetzesgrundlage geschehen arbeitern, ein grosser Dank. konnte, wenn man weiss, dass die Archivierung immer schon Die Beratung, wie wir sie heute aufnehmen, wird aber auch

von grosser – auch politischer – Bedeutung war. Bereits als zeigen, dass wir uns mit diesem Gesetz im Detail an Schnitt-

unser Bundesstaat gegründet wurde – dessen hundertfünfstellen befinden, welche gesellschaftspolitische Differenzen

zigsten Geburtstag wir in diesem Jahr feiern –, wurde das bezüglich Öffentlichkeitsprinzip, Quellenschutz und Ge-

Eidgenössische Archiv der Helvetischen Republik übernomschichtsbewusstsein widerspiegeln. men und in die Verwaltung integriert. Die Kommission hat die Vorberatung des Gesetzes auch Heute kommt, wie selten zuvor, der Archivierung eine besonzum Anlass genommen, persönlich in die Tätigkeit des ders grosse politische Bedeutung zu. Es wurde denn auch in Schweizerischen Bundesarchivs Einblick zu nehmen. Das

der Kommission die Befürchtung geäussert, dass wir wegen war nicht zuletzt deshalb von Bedeutung, weil man sich ab-

der gleichzeitig laufenden Debatten über die Rolle der solut bewusst sein muss, dass die zentrale Frage, was ei- Schweiz im Zweiten Weltkrieg – bei denen es ja weitgehend gentlich in unserem Bundesarchiv aufbewahrt wird, was

darum geht, die heutige Rolle der Schweiz aufgrund vorhanüberhaupt als archivwürdig bezeichnet wird, sich nur sehr

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Titelblatt

Frontispice

Frontispizio

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1998 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 00 Séance Seduta

Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 02.03.1998 Date Data

Seite 227-227 Page Pagina

Ref. No 20 043 554

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