Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Ad-92-300 KI-generiert

Federal Council Motion on Project Approval Expediting Transmitted by Senate

Geschäftsnummer VPB Ad-92-300
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council was mandated to propose legislative amendments aimed at expediting project approval processes by eliminating redundancies, establishing decision-making deadlines, integrating special permits, and regulating financial responsibility for frivolous objections. The Council, while supporting the goals, sought to convert the motion into a postulat, arguing that the primary responsibility for these procedures lies with the cantons, not the federal government. However, the Senate, after extensive deliberation and clarification, voted to transmit the motion, prioritizing the need for federal action to improve project authorization efficiency.

Legislator-Regeste

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Art. 68 GRN, Art. 68 RCN; Federal Council Motion on Project Approval Expediting Transmitted by Senate: La commission propose par 9 voix sans opposition et avec schläge im Arbeitszeitgesetz an diejenigen bei SBB und PTT.

Schlagwörter

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Gesetzesänderung E-Government Genehmigungsverfahren Besonderes Gesetzgebungsverfahren Zweckmässigkeit einer Massnahme Beschleunigungsgebot

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Loi sur la durée du travail. Modification 56 N 2 mars 1993

#ST# Ad 92.300 Abstimmung - Vote

Für Ueberweisung als Motion 67 Stimmen

Motion des Ständerates Für Ueberweisung als Postulat 39 Stimmen

(Kommission SR 92.300)

Projektbewilligungsverfahren

Motion du Conseil des Etats #ST# 91.048

(commission CE 92.300)

Procédures d'autorisation de projets Arbeitszeitgesetz.

Aenderung

Loi sur la durée du travail.

Modification

Wortlaut der Motion vom 10. Dezember 1992 Botschaft und Gesetzentwurf vom 14. August 1991 (BBIII11285)

Message et projet de loi du 14 août 1991 (FF III 1281 )

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Aenderungen

der Gesetzgebung vorzulegen, die unter Berücksichtigung Beschluss des Ständerates vom 1. Dezember 1992

Décision du Conseil des Etats du 1 er décembre 1992

der grundlegenden Volksrechte zum Ziele haben sollen, dass:

Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN

1. eine schnellere Durchführung der Bewilligungsverfahren er-

möglicht wird, vor allem durch die Ausschaltung von Doppel-

spurigkeiten auf allen Stufen der öffentlichen Hand;

2. den Entscheidungsinstanzen Behandlungsfristen ange-

setzt werden;

3. die Integration von Spezialbewilligungen in ein einziges Antrag der Kommission

oder koordiniertes Verfahren möglich wird; Eintreten

4. die finanzielle Verantwortlichkeit derjenigen geregelt wird, Proposition de la commission

welche mutwillig Einsprachen erheben und die Verfahren in Entrer en matière

die Länge ziehen.

Wanner, Berichterstatter: Wie Sie wissen, sind in der Schweiz

die Arbeitsverträge grundsätzlich Sache der Sozialpartner.

Texte de la motion du 10 décembre 1992 Der Gesetzgeber erlässt aber Richtlinien zum Schütze der Ar-

Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement des beitnehmer und für die Sicherheit der Allgemeinheit Das Ar-

modifications de la législation au niveau fédéral de telle façon beitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten in den Unternehmen

que - tenant compte des droits fondamentaux du peuple: des öffentlichen Verkehrs. Das Gesetz soll gewährleisten,

1. une exécution plus rapide des procédures d'autorisation

dass die Sicherheit dieses öffentlichen Verkehrs beispiels-

soit rendue possible, essentiellement par l'élimination de che- weise nicht wegen Ueberbeanspruchung des Personals ge-

vauchements à tous les niveaux des collectivités publiques;

fährdet wird. Es dient aber auch ganz eindeutig dem Schutz

2. l'on impose des délais de traitement aux instances de déci- der Arbeitnehmer selber. Dem Gesetz sind das Personal der

sion;

SBB, die Chauffeure der PTT, das Personal der konzessionier-

3. l'on intègre les autorisations spéciales dans une seule pro- ten Bahn- und Busunternehmen sowie der Schiffahrtsgesell-

cédure coordonnée; schaften und der Seilbahnen unterstellt Der Bundesrat bean-

4. l'on règle la responsabilité financière de ceux qui forment tragt mit vorliegender Botschaft kleinere Aenderungen dieses

des recours téméraires et prolongent les procédures.

Gesetzes.

Der Ständerat hat nach langen Beratungen in der Kommission

Antrag der Kommission und nach Zusatzabklärungen die Vorlage im Dezember 1992

Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthal- behandelt Ihre Kommission hat das Geschäft im Januar 1993

tung, die Motion zu überweisen. beraten und beantragt oppositionslos, auf die Vorlage einzu-

treten.

Proposition de la commission Der wichtigste Punkt der Vorlage ist die Anpassung der Zeitzu-

La commission propose par 9 voix sans opposition et avec schläge im Arbeitszeitgesetz an diejenigen bei SBB und PTT.

1 abstention de transmettre la motion. Das Personal der SBB und der PTT ist dem Arbeitszeitgesetz

und dem Beamtengesetz des Bundes und den Beamtenord-

Bundesrat Koller: Ich bin mir zwar bewusst, dass ich mit dem nungen unterstellt Mit der Aenderung der Beamtenordnung

Antrag des Bundesrates auf Umwandlung in ein Postulat vom 11. Dezember 1989 hat der Bundesrat auf den 1. Juli

wahrscheinlich keine Erfolgschancen habe, aber wir müssen 1990 dem gesamten Bundespersonal und damit auch dem

standhaft bleiben, auch wenn wir klaren Mehrheiten gegen- SBB- und PTT-Personal zusätzliche Zeitgutschriften für den

überstehen. Nachtdienst gewährt

Der einzige Grund, weshalb der Bundesrat die Umwandlung Neu wurde eine Zeitgutschrift von 10 Prozent für die Zeit von

in ein Postulat beantragt, ist, dass für die Beschleunigung der 20 Uhr bis 24 Uhr eingeführt Von Mitternacht bis 4 Uhr wurde

Baubewilligungsverfahren in erster Linie die Kantone zustän- der Zeitzuschlag von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht. Zudem

dig sind und nicht der Bund. Wir können an sich nicht eine ver- wurde der Zuschlag für Beamte, die über 55 Jahre alt sind, für

bindliche Motion entgegennehmen in einem Bereich, in dem diese Zeit auf 40 Prozent festgelegt.

die Kantone zuständig sind. Mit der heute zur Diskussion stehenden Revision des Arbeits-

Was die Bundeskompetenzen anbelangt, hat der Bundesrat zeitgesetzes soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die

sogar im Rahmen des Revitalisierungsprogrammes alles Zeitzuschläge für Nachtarbeit, die er dem eigenen Personal

Mögliche vorgekehrt, dass es im Bundesbereich tatsächlich gewährt, neu allen Verkehrsbetrieben - auch in den Städten -,

möglichst rasch zu dieser erwünschten Beschleunigung und den Seilbahnen usw. vorschreiben zu können.

Vereinfachung der Verfahren, auch zur Einführung von koordi- Gemäss heutigem Arbeitszeitgesetz gilt als Nachtarbeit die

nierten Verfahren, kommt Wir werden Ihnen im Bereich der Beschäftigung von Mitternacht bis 4 Uhr. Der Zeitzuschlag soll

Raumplanung noch diesen Sommer entsprechende Geset- dabei mindestens 25 Prozent betragen. Diese Zeiten und Pro-

zesänderungen unterbreiten. Die Verwaltungskontrolle des zentzahlen sind heute im Gesetz selbst festgelegt.

Bundesrates führt in Zusammenarbeit mit Professor Zimmerli Mit dem neuen Artikel 4bis gemäss Entwurf des Bundesrates

eine grosse Ist-Analyse durch, damit wir spätestens im näch- soll der Bundesrat ermächtigt werden, in eigener Kompetenz

sten Jahr zu gesamtheitlichen Ansätzen gelangen. für die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr Zeitzuschläge festzule-

Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat am Antrag auf Um- gen. Die zuständige Konsultativkommission des Bundesrates,

wandlung in ein Postulat festhält die sogenannte Arbeitszeitkommission, beantragt dem Bun-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion des Ständerates (Kommission SR 92.300) Projektbewilligungsverfahren

Motion du Conseil des Etats (commission CE 92.300) Procédures d'autorisation de projets

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer Ad 92.300

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 02.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 56-56

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Ref. No 20 022 330

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