Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Ad-92-037 KI-generiert

Parliamentary Debate on Economic Adaptability Law

Geschäftsnummer VPB Ad-92-037
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The parliament debated a motion regarding a federal law to promote economic adaptability and balanced development. The commission recommended transforming the motion into a postulate, arguing that the proposed law was economically misguided and that work on it should be deprioritized. The government also agreed that while the law shouldn't be completely abandoned, it should not be the highest priority.

Legislator-Regeste

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Art. 45ter Absatz, Art. 12 Abs. 1 Bst, Art. 12 al. 1 let. a, art. 13 al. 3 (nouveau), Ziff. II; Parliamentary Debate on Economic Adaptability Law: The commission recommended transforming the motion into a postulate, arguing that the proposed law was economically misguided and that work on it should be deprioritized. The government also agreed that while the law shouldn't be completely abandoned, it should not be the highest priority.

Schlagwörter

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parlamentarische Beratungen Wirtschaftsrecht parlamentarisches Postulat Wirtschaftsförderung Gesetzgebungszuständigkeit Anzuwendende Rechtsvorschriften

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 45ter Absatz
Art. 12 Abs. 1 Bst
Art. 12 Abs. 1 Bst. a, Art. 13 Abs. 3 (neu), Ziff. II dem Bericht über die Legislaturplanung während der gleichen
Art. 12 al. 1 let. a, art. 13 al. 3 (nouveau), Ziff. II
This provision is cited in the dispositive regarding the commission's proposal to approve the Federal Council's draft.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 12 al. 1 let. a, art. 13 al. 3 (nouveau), Ziff. II

This provision is cited in the dispositive regarding the commission's proposal to approve the Federal Council's draft.

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Volltext

Motion du Conseil national 726 27 août 1992

Version Suisse und die Version Bruxelles; im Zweifelsfall Art. 12 al. 1 let. a, art. 13 al. 3 (nouveau), eh. Il

würde die Version Bruxelles vorgehen und den Benutzer vor Proposition de la commission

Unsicherheiten stellen. Adhérer au projet du Conseil fédéral

Aus diesen Gründen beschloss die Kommission einstimmig,

der Lösung des Bundesrates den Vorzug zu geben. Angenommen -Adopté

Aber ich mache zu den Ausführungen des Bundesrates in sei-

ner Botschaft l, Seite 375, einen klaren Vorbehalt Dort Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

schreibt der Bundesrat, da das EWR-Abkommen vermutlich Für Annahme des Entwurfes 26 Stimmen

nur einige wenige Jahre als Uebergangslösung in Kraft sein (Einstimmigkeit)

werde, dränge es sich nicht auf, eine andere Lösung für die

Rechtssammlung zu erarbeiten. Die Kommission ist sich ei-

nig, dass dieser Satz abstimmungspolitisch und sachlich An den Nationalrat-Au Conseil national

falsch ist Es gilt ihn hier zu korrigieren. Ein rascher EG-Beitritt

ist wohl die politische Absicht einer Mehrheit im Bundesrat

Für die EWR-Abstimmung und für diese Vorlage aber ist diese

Meinung mehr Gift oder - wie es in der Kommission ausge- Ad 92.037

drückt wurde - aktive EWR-Sterbehilfe. Aber auch sachlich

#ST#

sind diese Ausführungen des Bundesrates falsch, denn die

Rechtssammlung, wie sie nach dem neuen Publikationsge- Motion 6 des Nationalrates

setz erstellt werden soll, steht einem dauerhaften EWR-Vertrag (Kommission)

absolut nicht entgegen. Auch wenn der EWR-Vertrag dauer- Legislaturplanung 1991-1995.

haft bestehen bleibt, ist diese Lösung die zweckmässige. Ziel 24 (Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft.

Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, einzu- Bundesgesetz)

treten und den Beschlussentwurf zu genehmigen.

Motion 6 du Conseil national

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen (commission)

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Programme de législature 1991-1995.

Objectif 24 (Capacité d'adaptation

Detailberatung - Discussion par articles de l'économie. Loi fédérale)

Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1992

Titre et préambule, eh. l introduction Das Richtliniengeschäft R 18 (Bundesgesetz zur Förderung

Proposition de la commission der Anpassungsfähigkeit und einer ausgeglichenen Entwick-

Adhérer au projet du Conseil fédéral lung der Wirtschaft) wird abgelehnt

Frick, Berichterstatter: Anzumerken ist bezüglich des Ingres- Texte de la motion du 15 juin 1992

ses nur, dass hier kein Vorbehalt zu machen ist, weil wir auto- L'objet figurant dans la liste des objets des Grandes lignes,

nom Recht setzen. R 18 (loi fédérale sur l'encouragement de la capacité d'adap-

tation de l'économie et son évolution équilibrée) est rejeté.

Angenommen -Adopté

Antrag der Kommission

Art. 2 Abs. 2 (neu); 10 Abs. 1 letzter Satz Umwandlung in ein Postulat beider Räte

Antrag der Kommission Proposition de la commission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Transformation en postulat des deux conseils

Art. 2 al. 2 (nouveau) ; 10 al. 1 dernière phrase Küchler, Berichterstatter: Die beiden Räte berieten in der

Proposition de la commission Sommersession den Bericht über die Legislaturplanung

Adhérer au projet du Conseil fédéral 1991-1995. Dabei beschloss der Ständerat vier Richtlinienmo-

tionen: erstens die Motion 3 der Kommission des Ständerates

Angenommen -Adopté über den Schutz von Mutterschaft und Familie, die in der Folge

vom Nationalrat ebenfalls gutgeheissen wurde; zweitens die

Art. 11 a (neu) Motion 4 der Kommission des Ständerates betreffend Leitbild

Antrag der Kommission Gesundheitswesen Schweiz, die vom Nationalrat abgelehnt

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates wurde; drittens die Motion 5 der Kommission des Ständerates

über Reform der Bundesrechtspflege, die vom Nationalrat in

Art. 11a (nouveau) ein Postulat umgewandelt wurde; viertens die Motion derstän-

Proposition de la commission derätlichen Geschäftsprüfungskommission betreffend die

Adhérer au projet du Conseil fédéral Wirksamkeit staatlicher Massnahmen, die vom Nationalrat

ebenfalls gutgeheissen wurde.

Frick, Berichterstatter: Nur eine Bemerkung zum bereits Aus- Damit sind alle unsere Vorstösse abschliessend erledigt wor-

geführten: Die EWR-Vorschritten sollen schweizerisch in den den. Von den zahlreichen Richtlinienmotionen, die der Natio-

drei schweizerischen Amtssprachen veröffentlicht werden. Es nalrat zu behandeln hatte, wurde lediglich eine einzige als Mo-

ist anzufügen, dass diese Lösung keine Kosten verursacht, tion angenommen. Es handelt sich um die Motion 6 der Kom-

weil unsere drei Amtssprachen gleichzeitig auch EG-Amts- mission des Nationalrates bezüglich der Ablehnung des Richt-

sprachen sind und die Erlasse tel quel übernommen werden liniengeschäftes R 18, mit anderen Worten: Streichung des

können. Bundesgesetzes zur Förderung der Anpassungsfähigkeit und

einer ausgeglichenen Entwicklung der Wirtschaft

Angenommen -Adopté Gemäss Artikel 45ter Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgeset-

zes sind Richtlinienmotionen grundsätzlich zusammen mit

Art. 12 Abs. 1 Bst. a, Art. 13 Abs. 3 (neu), Ziff. II dem Bericht über die Legislaturplanung während der gleichen

Antrag der Kommission Session zu behandeln. Wenn dies aber nicht möglich ist, sind

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates diese spätestens während der nachfolgenden Session zu be-

27. August 1992 727 Motion Martin Jacques

handeln. Deshalb müssen wir nun heute die Bereinigung vor- schaft in der Tat einschränkende oder gar hemmende Bestim-

nehmen. mungen aufheben. Das heisst, mit einem neuen Erlass könnte

Worum geht es? In der Legislaturplanung 1991-1995 sieht der effektiv zugunsten der Wirtschaft dereguliert werden.

Bundesrat unter den insgesamt 56 Richtliniengeschäften als 3. Sollte es in Richtung EG-Beitritt und Wirtschafts- und Wäh-

Richtliniengeschäft R 18 die Erarbeitung eines Bundesgeset- rungsunion gehen, so sind wir gut beraten, unserem Land bis

zes zur Förderung der Anpassungsfähigkeit und einer ausge- etwa 1996 ein modernes Stabilisierungsgesetz zu geben, das

glichenen Entwicklung der Wirtschaft vor. Dieses Richtlinien- dem Wegfall des geldpolitischen Instrumentariums für natio-

geschäft geht auf einen Auftrag des Ständerates zurück. Die- nale Zwecke Rechnung trägt. Aber auch im Falle des EWR als

ser hat im Jahre 1988 der Motion Lauber mit Ueberzeugung, Dauerlösung oder gar im Falle eines Alleingangs der Schweiz

d. h. ohne Gegenstimme, zugestimmt: Ständerat Lauber hatte wird es nicht beim stabilitätspolitischen Status quo bleiben

mit seinem Vorstoss die Ablösung des bestehenden Bundes- können.

gesetzes über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Sie sehen also, wir tun in jedem Falle gut daran, uns durch das

Arbeitsbeschaffung aus dem Jahre 1954 verlangt Weiterbearbeitenlassen des Stabilisierungsgesetzes rechtzei-

Die Gründe, die damals für eine Gesetzesrevision sprachen, tig den grossen wirtschaftspolitischen Herausforderungen zu

sind in der heutigen Rezessionsphase und bei den heutigen stellen. Hinzu kommt, dass die Motion des Nationalrates mit

Arbeitslosenziffern noch genau gleich, d. h. nicht weniger ak- einem nicht sehr repräsentativen Verhältnis von lediglich

tuell. Das erwähnte Bundesgesetz aus dem Jahre 1954 48 zu 32 Stimmen zustande gekommen ist

stammt nicht nur aus diesen frühen fünfziger Jahren, sondern Aus all diesen Gründen ist die vorberatende Kommission mit

es atmet bezüglich seiner Tendenz zur Strukturerhaltung um 8 zu 4 Stimmen und in Uebereinstimmung mit dem Bundesrat

jeden Preis erst noch den Geist der Vorkriegsjahre. der Auffassung, die wirtschaftspolitisch verfehlte Richtlinien-

Auftragsgemäss beauftragte deshalb der Bundesrat 1989 eine motion des Nationalrates sei als nicht erheblich zu erklären

Expertenkommission mit der Erarbeitung eines Konzeptes für und in ein Postulat umzuwandeln. In dem Sinne wäre das

eine moderne Stabilitätspolitik und eines Gesetzentwurfes. Richtliniengeschäft R 18 erst in zweiter Priorität zu behandeln.

Alle Vernehmlasser haben erkannt, dass das veraltete Gesetz

von 1954 abzulösen ist. Auch zwanzig Kantone-zwanzig Kan- Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

tone, meine Damen und Herren - haben sich grundsätzlich für

das neue Konzept und für einen neuen Gesetzerlass ausge-

sprochen. Selbst die Kritiker wandten sich nicht grundsätzlich

gegen eine moderne Stabilisierungsgesetzgebung, sondern

verlangten lediglich eine nochmalige Ueberarbeitung des Er- #ST# 92.3094

lasses.

Eine solche Ueberarbeitung ist inzwischen ohnehin erforder- Motion Martin Jacques

lich geworden. Auch der Entscheid des Bundesrates, bei der

EG ein Gesuch um Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu

Arbeitslosigkeit von langer Dauer

stellen und damit in das Europäische Währungssystem einzu- Chômage de longue durée

treten, sowie die von der EG beschlossene Währungs- und

Wirtschaftsunion werden die künftige schweizerische Stabili-

tätspolitik beeinflussen. Die Massnahmen zur Förderung der

Anpassungsfähigkeit, wie sie im Gesetzentwurf enthalten

sind, werden dannzumal zu den wenigen stabilitätspolitischen Wortlaut der Motion vom 12. März 1992

Instrumenten zählen, die im Autonomiebereich der Mitglied- Gestützt auf Artikel 34novies der Bundesverfassung wird der

staaten verbleiben. Aufgrund dieser jüngsten integrationspoli- Bundesrat beauftragt, ein Rahmengesetz zu erlassen, um die

tischen Entwicklung sieht der Bundesrat die Vorlage eines Sta- Unterstützung für die Arbeitslosen, deren Taggeldansprüche

bilitätsgesetzes frühestens gegen Ende der laufenden Legisla- bei der Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft sind, mit Mit-

turperiode vor. teln des Eidgenössischen Ausgleichsfonds zu verstärken, ja

Dies aber steht voll und ganz in Uebereinstimmung mit der überhaupt erst einzuführen.

vom Kommissionsberichterstatter im Nationalrat vertretenen Für die Zeit bis zur Verabschiedung und zum Inkrafttreten ei-

Auffassung. Er führte in der Sommersession 1992 zur Begrün- nes solchen Gesetzes wird der Bundesrat beauftragt, durch ei-

dung der Motion der nationalrätlichen Kommission u. a aus: nen dringlichen Bundesbeschluss die Höchstzahl der Taggel-

«Als wir diesen Abschnitt behandelten und dabei auch das Ge- der auf 400 zu erhöhen; dieser Beschluss soll während der

setzgebungsprogramm anschauten, haben wir uns überlegt, Uebergangszeit, die für die Ausarbeitung des Bundesgeset-

ob es eine Vorlage in dieser langen Reihe der Richtlinienge- zes und die Angleichung der entsprechenden kantonalen Ge-

schäfte gebe, die nicht unbedingt erster Priorität ist, weil wir setze benötigt wird, gültig sein.

der Auffassung sind, dass dieses Gesetzgebungsprogramm

unseren Rat und auch die Stimmbürger letztlich überfordern Texte de la motion du 12 mars 1992

wird. Wir haben dann dieses Stabilisierungsgesetz gefunden Sur la base de l'article 34novies de la Constitution fédérale, le

und sind der Auffassung, dass diesem nicht erste Priorität ein- Conseil fédéral est chargé d'élaborer une loi-cadre destinée à

zuräumen ist» (AB 1992 N 1005) renforcer, voire à introduire, au moyen du Fonds de compen-

Auch der Bundesrat ist der Auffassung, dass diesem Stabili- sation fédéral, l'aide aux chômeurs ayant épuisé leur droit aux

tätsgesetz nicht erste, aber immerhin zweite Priorität einzuräu- prestations de la LACI.

men ist und dass es nicht vollständig gestrichen werden soll. En attendant l'adoption et l'entrée en vigueur d'une telle loi, le

Das heisst, der Bundesrat kommt zum Schluss, dass es Conseil fédéral préparera un arrêté urgent qui portera le nom-

grundsätzlich falsch wäre, die begonnenen Arbeiten voll- bre maximum d'indemnités journalières à 400 pendant une

ständig abzubrechen und das Vorhaben überhaupt nicht période transitoire nécessaire à élaborer la loi-cadre fédérale

mehr weiterzuverfolgen. Dies vor allem aus folgenden drei et à adapter les législations cantonales en la matière.

Gründen:

1. Wenn beide Räte durch die Erheblicherklärung der fragli- Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Bloetzer, Cavadini

chen Richtlinienmotion dem Bundesrat verbieten würden, Jean, Cottier, Coutau, Delalay, Flückiger, Iten Andreas, Petit-

rechtzeitige Grundlagen zur Förderung der Anpassungsfähig- pierre, Reymond, Salvioni, Schoch, Schule, Seiler Bernhard,

keit und einer ausgeglichenen Entwicklung der Wirtschaft vor- Zimmerli (15)

zubereiten, müssten wir uns mit dem veralteten Bundesgesetz

aus dem Jahre 1954 noch über die Jahrhundertwende hinaus M. Martin Jacques: En mars de cette année, j'avais déposé,

begnügen. simultanément avec M. Etique au Conseil national, une motion

2. Gerade mit einem neuen Stabilitätsgesetz lassen sich zahl- qui demandait que l'on trouve une solution au chômage de

reiche, in verschiedensten Erlassen zerstreute und die Wirt- longue durée, en proposant que, sous la forme d'un arrêté fé-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion 6 des Nationalrates (Kommission) Legislaturplanung 1991-1995. Ziel 24

(Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft. Bundesgesetz)

Motion 6 du Conseil national (commission) Programme de législature 1991-1995. Objectif

24 (Capacité d'adaptation de l'économie. Loi fédérale)

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Augustsession

Session Session d'août

Sessione Sessione di agosto

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.037

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 27.08.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 726-727

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Ref. No 20 021 556

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