Parliamentary Debate on Economic Adaptability Law
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe parliament debated a motion regarding a federal law to promote economic adaptability and balanced development. The commission recommended transforming the motion into a postulate, arguing that the proposed law was economically misguided and that work on it should be deprioritized. The government also agreed that while the law shouldn't be completely abandoned, it should not be the highest priority.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 45ter Absatz, Art. 12 Abs. 1 Bst, Art. 12 al. 1 let. a, art. 13 al. 3 (nouveau), Ziff. II; Parliamentary Debate on Economic Adaptability Law: The commission recommended transforming the motion into a postulate, arguing that the proposed law was economically misguided and that work on it should be deprioritized. The government also agreed that while the law shouldn't be completely abandoned, it should not be the highest priority.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited in the dispositive regarding the commission's proposal to approve the Federal Council's draft.
Volltext
Motion du Conseil national 726 27 août 1992
Version Suisse und die Version Bruxelles; im Zweifelsfall Art. 12 al. 1 let. a, art. 13 al. 3 (nouveau), eh. Il
würde die Version Bruxelles vorgehen und den Benutzer vor Proposition de la commission
Unsicherheiten stellen. Adhérer au projet du Conseil fédéral
Aus diesen Gründen beschloss die Kommission einstimmig,
der Lösung des Bundesrates den Vorzug zu geben. Angenommen -Adopté
Aber ich mache zu den Ausführungen des Bundesrates in sei-
ner Botschaft l, Seite 375, einen klaren Vorbehalt Dort Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
schreibt der Bundesrat, da das EWR-Abkommen vermutlich Für Annahme des Entwurfes 26 Stimmen
nur einige wenige Jahre als Uebergangslösung in Kraft sein (Einstimmigkeit)
werde, dränge es sich nicht auf, eine andere Lösung für die
Rechtssammlung zu erarbeiten. Die Kommission ist sich ei-
nig, dass dieser Satz abstimmungspolitisch und sachlich An den Nationalrat-Au Conseil national
falsch ist Es gilt ihn hier zu korrigieren. Ein rascher EG-Beitritt
ist wohl die politische Absicht einer Mehrheit im Bundesrat
Für die EWR-Abstimmung und für diese Vorlage aber ist diese
Meinung mehr Gift oder - wie es in der Kommission ausge- Ad 92.037
drückt wurde - aktive EWR-Sterbehilfe. Aber auch sachlich
#ST#
sind diese Ausführungen des Bundesrates falsch, denn die
Rechtssammlung, wie sie nach dem neuen Publikationsge- Motion 6 des Nationalrates
setz erstellt werden soll, steht einem dauerhaften EWR-Vertrag (Kommission)
absolut nicht entgegen. Auch wenn der EWR-Vertrag dauer- Legislaturplanung 1991-1995.
haft bestehen bleibt, ist diese Lösung die zweckmässige. Ziel 24 (Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft.
Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, einzu- Bundesgesetz)
treten und den Beschlussentwurf zu genehmigen.
Motion 6 du Conseil national
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen (commission)
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Programme de législature 1991-1995.
Objectif 24 (Capacité d'adaptation
Detailberatung - Discussion par articles de l'économie. Loi fédérale)
Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1992
Titre et préambule, eh. l introduction Das Richtliniengeschäft R 18 (Bundesgesetz zur Förderung
Proposition de la commission der Anpassungsfähigkeit und einer ausgeglichenen Entwick-
Adhérer au projet du Conseil fédéral lung der Wirtschaft) wird abgelehnt
Frick, Berichterstatter: Anzumerken ist bezüglich des Ingres- Texte de la motion du 15 juin 1992
ses nur, dass hier kein Vorbehalt zu machen ist, weil wir auto- L'objet figurant dans la liste des objets des Grandes lignes,
nom Recht setzen. R 18 (loi fédérale sur l'encouragement de la capacité d'adap-
tation de l'économie et son évolution équilibrée) est rejeté.
Angenommen -Adopté
Antrag der Kommission
Art. 2 Abs. 2 (neu); 10 Abs. 1 letzter Satz Umwandlung in ein Postulat beider Räte
Antrag der Kommission Proposition de la commission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Transformation en postulat des deux conseils
Art. 2 al. 2 (nouveau) ; 10 al. 1 dernière phrase Küchler, Berichterstatter: Die beiden Räte berieten in der
Proposition de la commission Sommersession den Bericht über die Legislaturplanung
Adhérer au projet du Conseil fédéral 1991-1995. Dabei beschloss der Ständerat vier Richtlinienmo-
tionen: erstens die Motion 3 der Kommission des Ständerates
Angenommen -Adopté über den Schutz von Mutterschaft und Familie, die in der Folge
vom Nationalrat ebenfalls gutgeheissen wurde; zweitens die
Art. 11 a (neu) Motion 4 der Kommission des Ständerates betreffend Leitbild
Antrag der Kommission Gesundheitswesen Schweiz, die vom Nationalrat abgelehnt
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates wurde; drittens die Motion 5 der Kommission des Ständerates
über Reform der Bundesrechtspflege, die vom Nationalrat in
Art. 11a (nouveau) ein Postulat umgewandelt wurde; viertens die Motion derstän-
Proposition de la commission derätlichen Geschäftsprüfungskommission betreffend die
Adhérer au projet du Conseil fédéral Wirksamkeit staatlicher Massnahmen, die vom Nationalrat
ebenfalls gutgeheissen wurde.
Frick, Berichterstatter: Nur eine Bemerkung zum bereits Aus- Damit sind alle unsere Vorstösse abschliessend erledigt wor-
geführten: Die EWR-Vorschritten sollen schweizerisch in den den. Von den zahlreichen Richtlinienmotionen, die der Natio-
drei schweizerischen Amtssprachen veröffentlicht werden. Es nalrat zu behandeln hatte, wurde lediglich eine einzige als Mo-
ist anzufügen, dass diese Lösung keine Kosten verursacht, tion angenommen. Es handelt sich um die Motion 6 der Kom-
weil unsere drei Amtssprachen gleichzeitig auch EG-Amts- mission des Nationalrates bezüglich der Ablehnung des Richt-
sprachen sind und die Erlasse tel quel übernommen werden liniengeschäftes R 18, mit anderen Worten: Streichung des
können. Bundesgesetzes zur Förderung der Anpassungsfähigkeit und
einer ausgeglichenen Entwicklung der Wirtschaft
Angenommen -Adopté Gemäss Artikel 45ter Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgeset-
zes sind Richtlinienmotionen grundsätzlich zusammen mit
Art. 12 Abs. 1 Bst. a, Art. 13 Abs. 3 (neu), Ziff. II dem Bericht über die Legislaturplanung während der gleichen
Antrag der Kommission Session zu behandeln. Wenn dies aber nicht möglich ist, sind
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates diese spätestens während der nachfolgenden Session zu be-
27. August 1992 727 Motion Martin Jacques
handeln. Deshalb müssen wir nun heute die Bereinigung vor- schaft in der Tat einschränkende oder gar hemmende Bestim-
nehmen. mungen aufheben. Das heisst, mit einem neuen Erlass könnte
Worum geht es? In der Legislaturplanung 1991-1995 sieht der effektiv zugunsten der Wirtschaft dereguliert werden.
Bundesrat unter den insgesamt 56 Richtliniengeschäften als 3. Sollte es in Richtung EG-Beitritt und Wirtschafts- und Wäh-
Richtliniengeschäft R 18 die Erarbeitung eines Bundesgeset- rungsunion gehen, so sind wir gut beraten, unserem Land bis
zes zur Förderung der Anpassungsfähigkeit und einer ausge- etwa 1996 ein modernes Stabilisierungsgesetz zu geben, das
glichenen Entwicklung der Wirtschaft vor. Dieses Richtlinien- dem Wegfall des geldpolitischen Instrumentariums für natio-
geschäft geht auf einen Auftrag des Ständerates zurück. Die- nale Zwecke Rechnung trägt. Aber auch im Falle des EWR als
ser hat im Jahre 1988 der Motion Lauber mit Ueberzeugung, Dauerlösung oder gar im Falle eines Alleingangs der Schweiz
d. h. ohne Gegenstimme, zugestimmt: Ständerat Lauber hatte wird es nicht beim stabilitätspolitischen Status quo bleiben
mit seinem Vorstoss die Ablösung des bestehenden Bundes- können.
gesetzes über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Sie sehen also, wir tun in jedem Falle gut daran, uns durch das
Arbeitsbeschaffung aus dem Jahre 1954 verlangt Weiterbearbeitenlassen des Stabilisierungsgesetzes rechtzei-
Die Gründe, die damals für eine Gesetzesrevision sprachen, tig den grossen wirtschaftspolitischen Herausforderungen zu
sind in der heutigen Rezessionsphase und bei den heutigen stellen. Hinzu kommt, dass die Motion des Nationalrates mit
Arbeitslosenziffern noch genau gleich, d. h. nicht weniger ak- einem nicht sehr repräsentativen Verhältnis von lediglich
tuell. Das erwähnte Bundesgesetz aus dem Jahre 1954 48 zu 32 Stimmen zustande gekommen ist
stammt nicht nur aus diesen frühen fünfziger Jahren, sondern Aus all diesen Gründen ist die vorberatende Kommission mit
es atmet bezüglich seiner Tendenz zur Strukturerhaltung um 8 zu 4 Stimmen und in Uebereinstimmung mit dem Bundesrat
jeden Preis erst noch den Geist der Vorkriegsjahre. der Auffassung, die wirtschaftspolitisch verfehlte Richtlinien-
Auftragsgemäss beauftragte deshalb der Bundesrat 1989 eine motion des Nationalrates sei als nicht erheblich zu erklären
Expertenkommission mit der Erarbeitung eines Konzeptes für und in ein Postulat umzuwandeln. In dem Sinne wäre das
eine moderne Stabilitätspolitik und eines Gesetzentwurfes. Richtliniengeschäft R 18 erst in zweiter Priorität zu behandeln.
Alle Vernehmlasser haben erkannt, dass das veraltete Gesetz
von 1954 abzulösen ist. Auch zwanzig Kantone-zwanzig Kan- Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat
tone, meine Damen und Herren - haben sich grundsätzlich für
das neue Konzept und für einen neuen Gesetzerlass ausge-
sprochen. Selbst die Kritiker wandten sich nicht grundsätzlich
gegen eine moderne Stabilisierungsgesetzgebung, sondern
verlangten lediglich eine nochmalige Ueberarbeitung des Er- #ST# 92.3094
lasses.
Eine solche Ueberarbeitung ist inzwischen ohnehin erforder- Motion Martin Jacques
lich geworden. Auch der Entscheid des Bundesrates, bei der
EG ein Gesuch um Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu
Arbeitslosigkeit von langer Dauer
stellen und damit in das Europäische Währungssystem einzu- Chômage de longue durée
treten, sowie die von der EG beschlossene Währungs- und
Wirtschaftsunion werden die künftige schweizerische Stabili-
tätspolitik beeinflussen. Die Massnahmen zur Förderung der
Anpassungsfähigkeit, wie sie im Gesetzentwurf enthalten
sind, werden dannzumal zu den wenigen stabilitätspolitischen Wortlaut der Motion vom 12. März 1992
Instrumenten zählen, die im Autonomiebereich der Mitglied- Gestützt auf Artikel 34novies der Bundesverfassung wird der
staaten verbleiben. Aufgrund dieser jüngsten integrationspoli- Bundesrat beauftragt, ein Rahmengesetz zu erlassen, um die
tischen Entwicklung sieht der Bundesrat die Vorlage eines Sta- Unterstützung für die Arbeitslosen, deren Taggeldansprüche
bilitätsgesetzes frühestens gegen Ende der laufenden Legisla- bei der Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft sind, mit Mit-
turperiode vor. teln des Eidgenössischen Ausgleichsfonds zu verstärken, ja
Dies aber steht voll und ganz in Uebereinstimmung mit der überhaupt erst einzuführen.
vom Kommissionsberichterstatter im Nationalrat vertretenen Für die Zeit bis zur Verabschiedung und zum Inkrafttreten ei-
Auffassung. Er führte in der Sommersession 1992 zur Begrün- nes solchen Gesetzes wird der Bundesrat beauftragt, durch ei-
dung der Motion der nationalrätlichen Kommission u. a aus: nen dringlichen Bundesbeschluss die Höchstzahl der Taggel-
«Als wir diesen Abschnitt behandelten und dabei auch das Ge- der auf 400 zu erhöhen; dieser Beschluss soll während der
setzgebungsprogramm anschauten, haben wir uns überlegt, Uebergangszeit, die für die Ausarbeitung des Bundesgeset-
ob es eine Vorlage in dieser langen Reihe der Richtlinienge- zes und die Angleichung der entsprechenden kantonalen Ge-
schäfte gebe, die nicht unbedingt erster Priorität ist, weil wir setze benötigt wird, gültig sein.
der Auffassung sind, dass dieses Gesetzgebungsprogramm
unseren Rat und auch die Stimmbürger letztlich überfordern Texte de la motion du 12 mars 1992
wird. Wir haben dann dieses Stabilisierungsgesetz gefunden Sur la base de l'article 34novies de la Constitution fédérale, le
und sind der Auffassung, dass diesem nicht erste Priorität ein- Conseil fédéral est chargé d'élaborer une loi-cadre destinée à
zuräumen ist» (AB 1992 N 1005) renforcer, voire à introduire, au moyen du Fonds de compen-
Auch der Bundesrat ist der Auffassung, dass diesem Stabili- sation fédéral, l'aide aux chômeurs ayant épuisé leur droit aux
tätsgesetz nicht erste, aber immerhin zweite Priorität einzuräu- prestations de la LACI.
men ist und dass es nicht vollständig gestrichen werden soll. En attendant l'adoption et l'entrée en vigueur d'une telle loi, le
Das heisst, der Bundesrat kommt zum Schluss, dass es Conseil fédéral préparera un arrêté urgent qui portera le nom-
grundsätzlich falsch wäre, die begonnenen Arbeiten voll- bre maximum d'indemnités journalières à 400 pendant une
ständig abzubrechen und das Vorhaben überhaupt nicht période transitoire nécessaire à élaborer la loi-cadre fédérale
mehr weiterzuverfolgen. Dies vor allem aus folgenden drei et à adapter les législations cantonales en la matière.
Gründen:
1. Wenn beide Räte durch die Erheblicherklärung der fragli- Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Bloetzer, Cavadini
chen Richtlinienmotion dem Bundesrat verbieten würden, Jean, Cottier, Coutau, Delalay, Flückiger, Iten Andreas, Petit-
rechtzeitige Grundlagen zur Förderung der Anpassungsfähig- pierre, Reymond, Salvioni, Schoch, Schule, Seiler Bernhard,
keit und einer ausgeglichenen Entwicklung der Wirtschaft vor- Zimmerli (15)
zubereiten, müssten wir uns mit dem veralteten Bundesgesetz
aus dem Jahre 1954 noch über die Jahrhundertwende hinaus M. Martin Jacques: En mars de cette année, j'avais déposé,
begnügen. simultanément avec M. Etique au Conseil national, une motion
2. Gerade mit einem neuen Stabilitätsgesetz lassen sich zahl- qui demandait que l'on trouve une solution au chômage de
reiche, in verschiedensten Erlassen zerstreute und die Wirt- longue durée, en proposant que, sous la forme d'un arrêté fé-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion 6 des Nationalrates (Kommission) Legislaturplanung 1991-1995. Ziel 24
(Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft. Bundesgesetz)
Motion 6 du Conseil national (commission) Programme de législature 1991-1995. Objectif
24 (Capacité d'adaptation de l'économie. Loi fédérale)
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Augustsession
Session Session d'août
Sessione Sessione di agosto
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.037
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 27.08.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 726-727
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