Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Ad-89-062 KI-generiert

Unemployment Insurance: Ski Sector Excluded from Bad Weather Compensation

Geschäftsnummer VPB Ad-89-062
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A commission proposed to amend unemployment insurance regulations to include ski schools, tourist cable cars, and mountain restaurants in bad weather compensation. The government opposed this, arguing it deviated from the original intent of weather-related compensation and could lead to abuse, preferring to address tourism sector issues through short-time work compensation. The debate centered on whether the inability of these businesses to operate due to lack of snow, like construction work due to rain, constituted a direct weather impact warranting compensation. Ultimately, the proposal was rejected because it conflicted with the recently passed legislation that intended to limit bad weather compensation to directly weather-dependent situations and suggested addressing these specific industry issues through existing short-time work provisions.

Legislator-Regeste

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Art. 65 Absatz, Art. 43 Absatz, Art. 23 Absatz, Art. 27 Absatz, Art. 43a Abs. 1 let. a AVIG; Unemployment Insurance: Ski Sector Excluded from Bad Weather Compensation: The government opposed this, arguing it deviated from the original intent of weather-related compensation and could lead to abuse, preferring to address tourism sector issues through short-time work compensation. The debate centered on whether the inability of these businesses to operate due to lack of snow, like construction work due to rain, constituted a direct weather impact warranting compensation. Ultimately, the proposal was rejected because it conflicted with the recently passed legislation that intended to limit bad weather compensation to directly weather-dependent situations and suggested addressing these specific industry issues through existing short-time work provisions.

Schlagwörter

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Arbeitslosenversicherung Unwetter Kurzarbeitsentschädigung Versicherungsreglement Arbeitslosigkeit Schlechtwetterentschädigung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 65 Absatz
Le Conseil fédéral est invité à compléter l'article 65 alinéa 1 de lehnt worden ist.
Art. 43 Absatz
Art. 23 Absatz
Art. 27 Absatz
Art. 43a Abs. 1 let. a AVIG
Cited as a reason why the postulate contradicts the law recently passed, as it distinguishes between direct and indirect weather damage.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 43a Abs. 1 let. a AVIG

Cited as a reason why the postulate contradicts the law recently passed, as it distinguishes between direct and indirect weather damage.

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Volltext

Loi sur l'assurance-chômage. Révision 78 7 mars 1990

Ad 89.062 miteinander harmonisiert werden. Die Gründe dafürfinden Sie

in der Botschaft auf den Seiten 4 bis 7.

#ST#

Zum Postulat: Zuerst ist in der Kommission beantragt worden,

Postulat der Kommission die Oeffnung, also den Einbezug solcher Tourismus- und tou-

Verordnung zur Arbeitslosenversicherung. rismusähnlicher Kreise, auf der Gesetzesstufe zu vollziehen.

Ergänzung Genannt wurden in jenem Antrag Skischulen, Bergbahnen so-

Postulat de la commission wie Berg- und Pistenrestaurants. Der Antragsteller bezeich-

Ordonnance sur l'assurance-chômage. nete den Weg über die Kurzarbeitsentschädigung, wo der

Bundesrat eine zweiwöchige Karenzfrist vorsieht, als ungeeig-

Complément net.

Herr Bundesrat Delamuraz widersetzte sich einem solchen

Vorschlag und wies vor allem auf die Gefahren der miss-

bräuchlichen Inanspruchnahme der Versicherung hin. In der

Abstimmung unterlag dieser Antrag mit 7zu 5 Stimmen, wurde

aber in Form eines Eventualantrages am Schluss der Kommis-

Wortlaut des Postulates vom 8. Februar 1990 sionsberatung wiederaufgenommen, in der Form, wie sie Ih-

Der Bundesrat wird eingeladen, seine Verordnung zur Arbeits- nen nun im Postulat vorliegt. Darin wird der Bundesrat ersucht,

losenversicherung (AVIV) in Artikel 65 Absatz 1 wie folgt zu er- Artikel 65 der Verordnung zur Arbeitslosenversicherung zu er-

gänzen: gänzen und die Schlechtwetterentschädigung namentlich

Schlechtwetterentschädigung kann in folgenden Erwerbs- auch für Skischulen, konzessionierte Seilbahnen des touristi-

zweigen ausgerichtet werden: schen Verkehrs, Skilifte, Berg- und Pisten restaurants vorzuse-

j. Skischulen; hen.

k. konzessionierte Seilbahnen des touristischen Verkehrs und Die Kommissionsminderheit - Sie sehen, es bestand immer

Skilifte; eine ganz knappe Differenz von einer oder zwei Stimmen - wi-

l. Berg- und Pistenrestaurants. dersetzt sich dem Postulat, weil ihrer Auffassung nach damit

auf Verordnungsstufe erreicht wird, was in der Kommission mit

Texte du postulat du 8 février 1990 dem anderen Antrag auf Gesetzesstufe versucht und abge-

Le Conseil fédéral est invité à compléter l'article 65 alinéa 1 de lehnt worden ist. Aus diesem Grund ist es richtig, wenn man

l'Ordonnance sur l'assurance-chômage (OACI) de la manière über das Postulat diskutiert. Diese grundsätzlichen Zusam-

suivante: menhänge sind zu sehen und zu bedenken, damit auf Verord-

L'indemnité en cas d'intempéries peut être versée dans les nungsstufe -jetzt spreche ich weniger als Kommissionspräsi-

branches suivantes: dent denn als Mitglied der Minderheit - eine Oeffnung, die in

j. les écoles de ski; der Kommission auf Gesetzesstufe abgelehnt wurde, doch

k. les remontées mécaniques de caractère touristique au noch ermöglicht würde.

bénéfice d'une concession, ainsi que les skilifts;

I. les restaurants de montagne et ceux situés sur les pistes.

M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je me résumerai, car j'ai

Hunziker, Berichterstatter: Hier geht es um eine recht zentrale déjà introduit la réponse du Conseil fédéral à propos de ce

Frage, der die Kommission viel Zeit gewidmet hat. Ich muss postulat au début de notre débat. Je répète donc que le Con-

Sie um Verständnis bitten, wenn ich einige einleitende Aus- seil fédéral vous propose de rejeter ce postulat.

führungen dazu mache. Sans doute pourrais-je continuer d'entretenir les excellents

Einmal ist die Frage diskutiert worden, ob man die Schlecht- rapports que j'ai l'honneur et le privilège de cultiver avec le

wetterentschädigung nicht verselbständigen solle. Das ist vor Conseil des Etats et avec la majorité de la commission en

allem von Arbeitgeberseite aus wiederholt gewünscht worden. l'espèce, en disant que j'accepte ce postulat et que je m'em-

Der Bundesrat will das nicht-und auch die Kommission nicht. presserais ensuite d'oublier.

Die Gründe dafür finden Sie in der Botschaft (Seiten 8ff.). Or, je ne conçois pas de cette façon un travail rationnel. Je

Es sind der Kommission seitens der Verwaltung Vergleiche mit pense que, dès lors que vous avez voté le principe de dédom-

dem angrenzenden Ausland geliefert worden. Bekanntlich ist mager les secteurs de l'hôtellerie et de la restauration en fai-

die Entschädigung wegen anhaltendem Schneemangel im sant usage, non pas de l'indemnité de chômage, mais de celle

Laufe der Revisionsarbeiten zu einem recht brisanten und dispensée lors d'une diminution de la durée du travail, vous

dann auch zentralen Revisionspunkt geworden. Die Absicht vous mettriez en contradiction si, simultanément, vous de-

des Bundesrates besteht darin, die bisherige Schlechtwetter- mandiez au Conseil fédéral d'étudier la variante tout à fait dif-

entschädigung beizubehalten, sie also weder zu verselbstän- férente de l'indemnité. Pour cette première raison logique, je

digen noch auszugliedern. Sie soll jedoch systemgerecht auf vous demande de ne pas accepter ce postulat.

ihre ursprüngliche Konzeption, das heisst auf direkte Une deuxième raison, plus fondamentale, tient au fait que, si

Schlechtwettereinflüsse, zurückgeführt werden. Das ist aus dans certains secteurs typiques comme celui de la construc-

Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe a ersichtlich. tion à l'extérieur, on peut faire une relation directe, visible, ac-

Die Schlechtwetterentschädigung soll also auf ausschliess- ceptable entre le mauvais temps qu'il fait et l'impossibilité

lich wetterbedingte Ausfälle beschränkt bleiben. Eine gene- d'exercer une activité, en revanche, dans les secteurs men-

relle Ausdehnung auf das gesamte Tourismusgewerbe wäre tionnés dans le postulat, vous ne pouvez établir en aucun cas

fragwürdig, weil doch unzählige Probleme entstünden. si facilement la relation entre les conditions météorologiques

Darüber gehen aber die Meinungen in der Kommission aus- et les conséquences économiques pouvant survenir.

einander. Deshalb ist Ihnen auch das Kommissionspostulat C'est donc pour cette raison fondamentale que le Conseil

mit 7 zu 5 Stimmen überwiesen worden. fédéral vous prie de rejeter le postulat.

Wie die Unterlagen, die das Biga der Kommission zur Verfü-

gung gestellt hat, zeigen, gibt es in Mitteleuropa keinen Staat,

der die Tourismusbranche unter die Schlechtwetterentschädi- Lauber: Ich bitte um Verständnis, wenn ich zu diesem Postulat

gung subsumiert. Interesssant im Vergleich ist auch die Lö- noch ein paar Worte verliere. Ich gebe zu, dass man auf den

sung der Bundesrepublik Deutschland, die diese Tourismus- ersten Blick zur Auffassung kommen könnte, dass wir mit die-

probleme über die Kurzarbeit regelt, sofern sie ein gewisses sem Postulat versuchen, das soeben verabschiedete Konzept

Ausmass annehmen. Das vom Bundesrat unterbreitete Kon- des Bundesrates zu durchbrechen. Ich schicke voraus, dass

zept will die Schlechtwetterentschädigung auf ihre eigentliche wir keineswegs eine volle, globale Oeffnung der Schlechtwet-

Zweckbestimmung zurückführen und für die Tourismusbran- terentschädigung für die gesamte und bedeutende touristi-

che eine Härtefallregelung im Rahmen der Kurzarbeitsent- sche Branche wollen.

schädigung einführen. Gleichzeitig sollen die beiden Institute Mit dem Bundesrat und mit den Experten teilen wir die Auffas-

7. März 1990 79 Arbeitslosenversicherungsgesetz. Revision

sung, dass die Abdeckung des reinen Kundenrisikos dem Sy- Hunziker, Berichterstatter: Ich muss in einem Punkt Herrn Kol-

stem der Schlechtwetterentschädigung fremd ist. Dagegen lege Lauber widersprechen. Er hat gesagt, man werde das

sind wir der Meinung, dass ein direkter Zusammenhang zwi- Konzept der Versicherung, so wie sie war und wie sie jetzt

schen Wetterlage und Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit bleibt, nicht durchbrechen. Da habe ich eine andere Meinung.

in gewissen Fällen besteht, unabhängig davon, wie gross die Die jetzige Vorlage geht ja klar davon aus, dass bei Wetter-

Nachfrage der Gäste ist. Man denke an den Fall des Skiliftes, schäden zu unterscheiden ist zwischen «mittelbar» und «un-

der mangels Schnee - und nicht mangels Kundennachfrage - mittelbar». Da ist nun die Situation im Baugewerbe nicht die

nicht betrieben werden kann; an die Skischullektion, die nicht gleiche wie bei einer Skischule. Wenn es regnet oder stürmt

mangels Gästen, sondern mangels Schnee nicht erteilt wird; und die Bauarbeiter nicht arbeiten können, ist das nicht das

an die Mahlzeiten und Getränke, die bei einer bloss dem Ski- gleiche, wie wenn kein Schnee vorhanden ist. Dann können

sport dienenden Transportanlage mangels Schnee und nicht an sich die Bergbahnen fahren, nur sind die Leute nicht da.

wegen ausbleibender Skifahrer nicht serviert werden können. Das ist der Unterschied zwischen «mittelbar» und «unmittel-

Der Schnee ist in diesem Fall der Rohstoff, welcher es der bar», und das ist keine juristische Spitzfindigkeit.

Bergbevölkerung ermöglicht, vom Tourismus zu leben; er ist Ich rufe Ihnen Artikel 43a in Erinerung, soeben hier verabschie-

eine ideale Ergänzung zum primären Sektor und erlaubt zu- det, der lautet: «Nicht anrechenbarer Arbeitsausfall. Der Ar-

dem, die Abwanderung unserer Bevölkerung, unserer Jugend beitsausfall ist insbesondere nicht anrechenbar, wenn a. er

in die Städte zu vermeiden. nur mittelbar auf das Wetter zurückzuführen ist (Kundenaus-

Der Lösungsvorschlag des Bundesrates- Härtefallentschädi- fälle, Terminverzögerungen).» Das ist ganz genau der Fall.

gung im Bereich der Kurzarbeit - hat aus unserer Sicht den Also hätten wir, wenn wir das Postulat überweisen, konse-

Makel, dass er den obenerwähnten drei touristischen Sparten quenterweise diesen Artikel 43a ändern müssen, sonst fassen

das Prädikat der Unmittelbarkeit vorenthält und sie folglich als wir Beschlüsse, die sich nicht miteinander vertragen.

nicht schlechtwetterentschädigungswürdig einstuft. Wesent- Vielleicht noch ein anderer Hinweis. Es gab solche Härtefälle,

lich ist aber, dass die diesen Winter bereits zum dritten aufein- vor allem in den letzten drei Wintern; besonders in diesem Win-

anderfolgenden Male als Folge des frühwinterlichen Schnee- ter. Dass man da zusätzliche Leistungen ausrichten kann, wis-

mangels auftretenden Einkommensschmälerungen für die auf sen wir ja. Der Bundesrat hat, gestützt auf das geltende Recht,

den Fremdenverkehr angewiesene Bevölkerung gelindert schon Zahlungen in Aussicht gestellt, die nicht überall als

werden und dass das Vertrauen in die soziale Absicherung rechtens oder als zutreffend erachtet worden sind. Aber es ist

dieser Arbeitsplätze - auch das sind wichtige Arbeitsplätze - möglich.

wiederhergestellt werden kann. Man hat uns auch gesagt, dass diese Rechtsfrage vom Depar-

Die vorberatende Kommission und jetzt auch der Ständerat tement sehr gründlich abgeklärt worden ist. Es ging also

haben dem bundesrätlichen Konzept zugestimmt. Die vorbe- schon nach altem Recht. Es wird auch nach dem neuen Recht

ratende Kommission hat aber trotzdem knappmehrheitlich ei- unter dem Titel «Härtefall» gehen. Aber ich erinnere daran,

nem Postulat in dieser Richtung zugestimmt. Wir halten dafür, dass das nicht das gleiche ist. «Härtefall» ist eine Ausnahme

dass dies eine noch einfachere und angemessenere Entschä- von Artikel 43a, der im Gesetz steht und sich mit der Zielset-

digungsregelu.ng für diese drei Sparten, analog der Lösung zung des Postulates nicht verträgt.

beim Baugewerbe, ermöglichen würde. Es geht auch um die

Gleichbehandlung mit dem Baugewerbe. Gerade in diesen

drei erwähnten Sparten ist die Situation genau gleich wie im M. Delalay: Après avoir défendu l'indemnisation des bran-

Baugewerbe. Dort haben wir Arbeit, die Aufträge sind da, Ar- ches du tourisme par la réduction de l'horaire de travail, je vais

beitskräfte sind vorhanden, aber das Wetter erlaubt die Auf- m'efforcer de soutenir avec logique le postulat de la commis-

nahme der Arbeit nicht. Bei den Skiliften, bei Skischullektionen sion.

und bei den Bergrestaurants entlang der Skipisten sind die Ce postulat est combattu par le Conseil fédéral et certains

Kunden an und für sich da, die Arbeitskräfte sind verfügbar, d'entre nous pour des raisons de cohérence et de systémati-

aber der Rohstoff Schnee fehlt aufgrund des diesmal zu schö- que. Je respecte cette argumentation, qui a pour elle au moins

nen Wetters und erlaubt die Aufnahme des Erwerbes nicht. le sens de l'économie pris dans son acception de vertu d'épar-

Wo ist da der Unterschied? Es geht wirklich um eine Gleich- gne. Si je suis ouvert à une telle appréciation, je lui oppose un

behandlung der Branchen wenigstens dort, wo wirklich Glei- autre principe, dont le poids est, me semble-t-il, supérieur au

ches mit Gleichem verglichen werden kann. Dem immer wie- concept de cohérence, à savoir la solidarité et surtout l'équité.

der vorgebrachten Argument, Abgeltungsschwierigkeiten C'est la nécessité, en d'autres termes, pour une assurance,

würden zu unlösbaren administrativen und technischen Pro- lorsqu'elle prélève des primes, de payer des indemnités àtous

blemen führen, kann einiges entgegengehalten werden. ses assurés lorsque survient un même dommage.

Ueberall dort, wo das Element Schnee zwingende Vorausset- Je m'explique. Le secteur du bâtiment bénéficie par exemple

zung dafür ist, dass der Betrieb beziehungsweise der Beruf des indemnités pour intempéries lorsqu'il pleut ou qu'il neige

überhaupt ausgeübt werden kann, ist der Anspruch auf et lorsqu'il fait beau temps mais qu'il gèle à pierre fendre, pour

Schlechtwetterentschädigung gegeben. Damit durchbrechen reprendre l'expression de M. Delamuraz, conseiller fédéral,

wir das Konzept des Bundesrates nicht. Hinzu kommt die Be- tout à l'heure. Ces indemnités sont accordées non pas parce

urteilung der Arbeitsmarktlage, in deren Umfeld sich insbe- qu'il pleut, qu'il neige ou qu'il gèle, mais parce qu'il est impos-

sondere die touristischen Bahnunternehmen befinden. sible, dans ces conditions, de travailler. Dès lors, pourquoi les

Neben dem Stammpersonal, welches über das ganze Jahr an- entreprises de l'industrie touristique, qui paient leurs primes à

gestellt ist, beschäftigen diese Unternehmen für ihren Bahn-, l'assurance-chômage, ne pourraient-elles bénéficier de ces

Skilift- und Pistendienst zahlreiches einheimisches Zusatz- indemnités lorsque les conditions météorologiques défavora-

personal, welches sich zum Teil aus der Landwirtschaft, zum bles les empêchent de travailler? J'avoue ne pas comprendre.

Teil aus dem Baugewerbe rekrutiert. Die gewünschten Be- Peut-être est-ce parce que je manque un peu du sens des

schäftigungskombinationen sind im Interesse nicht zuletzt nuances.

auch der Arbeitslosenversicherung. Es scheint uns unlogisch, Il ne s'agit pas de généraliser les indemnités, de les verser par

diese arbeitswilligen Hilfskräfte, welche im Tourismus Be- exemple à l'entreprise de taxi qui ne peut rouler lorsqu'il neige

schäftigung finden, zu strafen. Im angestammten Bauge- sur la ville. Ce n'est pas un chômage de longue durée. Par

werbe hat der Versicherte über seine Unternehmung nämlich contre, si trois conditions cumulatives sont fixées - conditions

Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung - in diesem Falle météorologiques exceptionnelles, chômage prolongé et délai

hat er keinen Anspruch und wartet bei der doch ziemlich lan- d'attente -je ne vois pas où se trouve le danger d'étendre mo-

gen Karenzfrist im Frühwinter auf eine Entschädigung. Die so- dérément la liste des bénéficiaires à certaines professions du

ziale Komponente der Schlechtwetterentschädigung ist damit tourisme.

unverkennbar und bedeutsam. Je voterai donc le postulat qui satisfait à des préoccupations

Ich möchte Sie einladen, dem Postulat der Kommission zu fol- d'équité et de solidarité. En versant des indemnités pour un

gen. même dommage à tous les assurés qui paient des primes,

Initiative du canton de Neuchâtel 80 7 mars 1990

cette assurance sociale répondra ainsi aune obligation qui va Antrag des Bundesrates

de soi dans l'assurance privée. Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse Postulat

84.945 und Postulat 87.331 gemäss Seite 1 der Botschaft.

Danioth: Ich bitte Sie eindringlich, auch im Interesse einer ge-

rechten, sinnvollen Berggebietsförderung, hier für diese Un- Angenommen - Adopté

ternehmungen gleiches Recht walten zu lassen wie für das

Baugewerbe. Jagmetti: Ich möchte am Schluss noch ein bisschen schimp-

Ich muss zu einem Votum des Herrn Kommissionspräsiden- fen, und was ich sage, sage ich nicht zum ersten Mal, nötigen-

ten Stellung nehmen, in dem er darauf hingewiesen hat, dass falls sage ich es auch nicht zum letzten Mal.

es ja nur um die Abdeckung von unmittelbaren Ausfällen ge- Sie haben beschlossen, Artikel 23 Absatz 4 dieses Gesetzes

hen kann. Er hat dann die Seilbahnen genannt. aufzuheben. Der Bundesrat hat uns vorgeschlagen, in Artikel

Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates einer Seilbahn; das sei 52 Absatz 1 einen dritten Satz beizufügen. Was in den voran-

festgestellt, um meine Interessenbindungen offenzulegen. gehenden Sätzen steht, wissen wir nicht. Wir haben wieder

Diese Seilbahn befindet sich glücklicherweise in einer sehr ho- eine Partialrevision, bei der uns nur die Abänderungen vorge-

hen Lage und wird - so hoffe ich - nicht in die Situation kom- legt werden, aber nicht der geltende Text.

men, Arbeitslosengelder zu beziehen. Aber ich kenne die Si- Selbstverständlich können wir den geltenden Text in der Sy-

tuation bei anderen Seilbahnen. stematischen Sammlung des Bundesrechts nachlesen. Wir

Natürlich kann eine Seilbahn auch fahren, wenn es keinen erhalten sie ja gratis. Aber wäre es nicht wirklich viel einfacher,

Schnee hat. Aber es gibt Bahnen und vor allem Skilifte, die wir hätten eine synoptische Darstellung des geltenden und

nicht fahren können, wenn es keinen Schnee hat. Hier haben des abzuändernden Textes vor uns? Man wird uns sagen, das

wir eine Unmittelbarkeit, die mindestens so gross ist wie die würde viel zu weit führen, es wäre auch viel zu teuer und würde

Ausfälle beim Baugewerbe, das sogar gewisse Winterarbeiten einen viel zu grossen Aufwand verursachen. Der Text, den

leisten kann. man uns vorlegt, füllt sechs Seiten. Ich nehme an, dass der

Ich möchte aber vor allem auf einen Berufsstand hinweisen: geltende Text ungefähr gleich lang ist. Es wären also sechs

das sind die Skilehrer. Sie wissen-vor allem diejenigen unter Druckseiten mehr gewesen, und unsere Arbeit wäre wesent-

Ihnen, die mit den Wintersportzentren Kontakt haben -, dass lich erleichtert worden.

es äusserst schwierig ist, die Skischulen richtig zu dotieren, Es hat doch keinen Sinn, über die Zukunft des Milizparlamen-

damit dann Skilehrer da sind, wenn es Schnee gibt und die tes zu philosophieren, wenn man uns nicht die einfachsten Ar-

Touristen kommen. Mit anderen Worten, man muss zu Beginn beitsgrundlagen zur Verfügung stellt. Was ich damit sage, be-

des Winters planen; man kann diese Skilehrer, die noch echte zieht sich nicht nur auf das Parlament, sondern gilt auch für

Tagelöhner sind, nicht einfach von einem Tag auf den ändern den Bürger. In diesen Tagen erhalten alle Stimmberechtigten

wieder wegschicken. Wie wollen Sie diesen Leuten verständ- das «Bundesbüchlein» mit den Erläuterungen zur Revision

lich machen, dass sie Arbeitslosenbeiträge bezahlen müssen, des Organisationsgesetzes, also der Bundesrechtspflege.

aber dann, wenn sie selber arbeitslos sind, nichts erhalten? Wenn Sie das anschauen, werden Sie sagen: Das ist sehr

Hier sollte doch die Unmittelbarkeit anerkannt werden. sorgfältig gemacht und dargestellt, alle Bestimmungen sind

Das Postulat ist kein Widerspruch zur vorhergehenden Ge- da. Aber was soll denn der Bürger mit dem machen, wenn er

setzgebung, sondern der Bundesrat hat es in der Hand, die nicht weiss, was heute im Gesetz steht? Sie werden mir sagen:

Ziele des Postulates in seine Verordnung einzugliedern und Er liest es ja vielleicht ohnehin nicht. Aber wir machen es ihm

die Abgrenzung vorzunehmen, damit Missbräuche vermieden auch unmöglich, es zu lesen. Ich bin der Meinung, dass wir

werden können. Ich glaube, es gibt hier nicht mehr Missbräu- diese Dinge nun einfach an die Hand nehmen müssen.

che als in anderen Sektoren, und ich bitte Sie eindringlich, das Es ist uns gelungen - dank der Intervention unserer Ratssekre-

Postulat zu überweisen. tärin -, bei einer Vorlage einmal die bessere Lösung zu bekom-

men. Es ist also durchaus möglich. Ich möchte bei dieser Ge-

Onken: Dieses Postulat steht im Widerspruch zum Gesetz, legenheit diesen Wunsch einmal mehr anbringen. Richten wir

das wir gerade verabschiedet haben. Es steht in klarem Wider- doch die amtlichen Drucksachen nicht nur nach dem Absen-

spruch dazu, das lässt sich einfach nicht wegdiskutieren. Ich der, sondern denken wir auch an die Adressaten, ans Parla-

nehme die Argumente ernst, die hier vorgebracht worden ment und an den Bürger.

sind, und ich anerkenne sie auch. Aber wir haben ihnen jetzt

Rechnung getragen mit der Lösung, die wir im Gesetz veran- An den Nationalrat-Au Conseil national

kert haben. Mit der Kurzarbeitsentschädigung kann all diesen

Kategorien - oder doch den meisten - gedient werden. Wir ha-

ben sogar einen Antrag von Herrn Delalay angenommen, der

das Konzept noch etwas ausweitet. Und wir haben zur Kennt-

nis genommen, dass die Karenzfrist flexibel und entgegen- 89.205 #ST#

kommend angewendet werden soll, also auch hier noch ein-

mal ein Zugeständnis. Das ist der durchaus praktikable Weg, Standesinitiative Neuenburg

den wir jetzt vorgezeichnet haben. Bundesgesetz über die obligatorische

Wir können im übrigen nicht - das ist jetzt noch das Formelle - Arbeitslosenversicherung und die

mit einem Postulat dem Bundesrat den Auftrag geben, eine Insolvenzentschädigung. Aenderung

Verordnung zu ändern. Auch rein vom Vorgehen her ist der

Antrag inkonsequent. Warum hat man diese Aenderungen Initiative du canton de Neuchâtel

nicht - wie in der Kommission - als Minderheitsantrag bei der Loi fédérale sur ('assurance-chômage

Gesetzesberatung vorgeschlagen? Das wäre der richtige Weg obligatoire et l'indemnité en cas d'insolvabilité.

gewesen. Aber jetzt mit dem Postulat den Auftrag erteilen zu Modification

wollen, die Verordnung anzupassen, das führt nicht zum Ziel.

Ich möchte Sie einladen, bei der gesetzlich verabschiedeten

Regelung zu bleiben und diesem Postulat von Herrn Lauber

keine Folge zu geben.

Wortlaut der Standesinitiative vom 20. Oktober 1989

Abstimmung - Vote Der Neuenburger Grosse Rat ersucht die Bundesversamm-

lung, Artikel 27 Absatz 5 AVIG folgendermassen abzuändern:

Für Ueberweisung des Postulates 15 Stimmen Bei andauernder erheblicher regionaler oder allgemeiner Ar-

Dagegen 14 Stimmen beitslosigkeit kann der Bundesrat allgemein oder für beson-

ders hart betroffene Versicherungsgruppen eine höhere An-

Abschreibung - Classement zahl Taggelder festsetzen, als ihnen aufgrund ihrer Beitrags-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat der Kommission Verordnung zur Arbeitslosenversicherung. Ergänzung

Postulat de la commission Ordonnance sur l'assurance-chômage. Complément

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer Ad 89.062

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.03.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 78-80

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Ref. No 20 018 569

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