Federal Council Approves New Postal Tariff Model for Newspapers and Magazines
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council adopted a new tariff model for postal rates concerning newspapers and magazines, prioritizing lighter publications with smaller circulation up to 20,000 copies and a weight of 75g, aiming to support local and regional presses. Despite an initial proposal to reject the model, the council ultimately approved it, recognizing that while not a perfect solution, it reasonably addressed the need for press policy support by differentiating rates based on weight and circulation.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 68 GRN-Catégorie, Art. 68 RCN, Art. 1 ges, Art. 8 eine; Federal Council Approves New Postal Tariff Model for Newspapers and Magazines: Despite an initial proposal to reject the model, the council ultimately approved it, recognizing that while not a perfect solution, it reasonably addressed the need for press policy support by differentiating rates based on weight and circulation.
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KI-generiertVolltext
PTT. Budget 1990. Supplément II 2188 N 5 décembre 1990
Eine Expertenkommission, bestehend aus Vertretern des Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Schweizerischen Verbandes der Zeitungs- und Zeitschriften- Frau Mauch Ursula: Im Namen der SP-Fraktion möchte ich
verleger und der PTT-Betriebe, hat dann verschiedene Tarif- eine kurze Erklärung zu don Bundesrichterwahlen abgeben.
modelle erarbeitet und näher geprüft. Das schliesslich vorge- Sie haben heute unseren Bundesrichter, Herrn Martin Schu-
schlagene und vom Bundesrat am 27. Juli 1990 beschlossene barth, nicht wiedergewählt. In der interfraktionellen Richter-
Modell «Erscheinungshäufigkeit» vermochte den gestellten gruppe war die Wiederwahl von Herrn Schubarth absolut un-
Anforderungen am besten gerecht zu werden. Die pressepoli- bestritten. Es gab weder Einwände, noch hat über seine Wie-
tische Förderungswürdigkeit wird also massvoll eingegrenzt derwahl eine Aussprache stattgefunden. Um so mehr ist un-
und abgestuft. Die Tarifkriterien, Gewicht und Auflage, garan- sere Fraktion konsterniert, dass Herr Bundesrichter Schubarth
tieren eine korrekte Eingrenzung jener Zeitungen und jener nicht wiedergewählt worden ist. Gegenüber der SP-Fraktion
Zeitschriften, die eine Förderung aus pressepolitischer Sicht wurden keinerlei Vorbehalte gegenüber Herrn Schubarth an-
besonders nötig haben und um die es beim vorliegenden An- gemeldet. Aus der Sicht ur serer Fraktion ist Herr Bundesrich-
trag geht, namentlich bei Auflagen bis 20 000 Exemplare und - ter Schubarth unbestritten ein sehr kompetenter Bundesrich-
wenn ich das richtig verstanden habe - bis 75 g Gewicht. ter. Er geniesst nach wie vor unsere uneingeschränkte Unter-
Zusammenfassend, Herr Nationalrat Vollmer, darf gesagt wer- stützung, und wir bitten auch Sie, Herrn Bundesrichter Schu-
den, dass das neu einzuführende Tarifmodell gerade die leich- barth zu unterstützen. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass
ten Tages-, Lokal- und Regionalzeitungen bevorzugt behan- die Gewaltentrennung in diesem Staat in keiner Art und Weise
delt, um die es bei Ihrem Antrag geht. Wir sind in dieser Ange- in Frage gestellt werden darf.
legenheit nie fertig, auch hundertprozentige Lösungen haben
wir nicht anzubieten. Ich sehe das Problem; wir werden daran
weiterarbeiten. Für heute aber bitte ich Sie, diesen Antrag ab-
zulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Vollmer 38 Stimmen
Dagegen 44 Stimmen #ST# Ad 89.056
Bundesbeschluss über den Finanzvoranschlag der PTT-
Betriebe für das Jahr 1991
PTT. Voranschlag 1990. Nachtrag II
Arrêté fédéral concernant le budget financier de l'Entre- PTT. Budget 1990. Supplément II
prise des PTT pour l'année 1991
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Oktober 1990
Message et projet d'arrêté du 1 /' octobre 1990
Detailberatung - Discussion par articles
Bezug bei der Generaldirektion PTT,
Viktoriastrasse 21,3030 Bern
Titel und Ingress S'obtiennent auprès de la Direclon générale des PTT,
Antrag der Kommission Viktoriastrasse 21,3030 Berne
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates vorri 4. Dezember 1990
Décision du Conseil des Etats d j 4 décembre 1990
Titre et préambule Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68 RCN
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen -Adopté
Züger, Berichterstatter: Dii3 Nachtragskredite des Nachtra-
Art. 1 ges II betragen insgesamt 188,6 Millionen Franken; sie vertei-
Antrag der Kommission len sich zu 113,3 Millionen Franken auf die Erfolgsrechnung
Dem Finanzvoranschlag der PTT-Betriebe für das Jahr 1991, und zu 75,3 Millionen auf die Investitionen.
abschliessend mit einem Unternehmungsgewinn von Ich komme zum wichtigsten Satz: «Die Nachtragskredite wer-
54 748 000 Franken und Investitionen von 3915 861 000 Fran- den durch Rückgaben in anderen Rubriken kompensiert.» Sie
ken, wird zugestimmt. belasten also die Erfolgsrechnung nicht.
Schon daher bitte ich Sie im Namen der Kommission, welche
Art.1 die Vorlage einstimmig genehmigte, diesen Nachtragskredi-
Proposition de la commission ten zuzustimmen.
Le budget financier de l'Entreprise des PTT pour l'année 1991,
présentant un bénéfice d'entreprise de 54 748 000 francs et M. Frey Claude, rapporteur: Très brièvement, la commission
des investissements de 3 915 861 000 francs, est approuvé. vous propose, à l'unanimité, d'adopter ces crédits supplé-
mentaires II qui représentent 113 millions de francs pour le
Angenommen -Adopté compte de résultats et 75,3 millions au titre des crédits d'enga-
gement pour les investissements. On constate dès lors que le
Art. 2-4 bénéfice supputé pour cette année à 85 millions ne pourra pas
Antrag der Kommission être atteint. En revanche, diverses mesures d'économies ont
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates été prises pour que le résultat pour 1990 soit à peu près équili-
Proposition de la commission bré.
Adhérer au projet du Conseil fédéral C'est dans cet esprit que nous vous recommandons d'ap-
prouver ce supplément II au budget.
Angenommen -Adopté
Eintreten ist obligatorisch
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble L'entrée en matière est acquise de plein droit
Für Annahme des Beschlussentwurfes 97 Stimmen Detailberatung - Discussion par articles
Dagegen 1 Stimme
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
An den Ständerat-Au Conseil des Etats Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
5. Dezember 1990 N 2189 Neue Finanzordnung
Titre et préambule, art. 1 - 3 Proposition Rychen
Proposition de la commission Al. 2 (nouveau)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Dès l'entrée en vigueur du nouveau régime financier, le Con-
seil fédéral réduira de 10 pour cent l'impôt fédéral direct sur les
Angenommen -Adopté personnes physiques.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Proposition Mauch Rolf
Al. 2 (nouveau)
Für Annahme des Beschlussentwurfes 93 Stimmen Les impôts fédéraux dus seront réduits d'un dixième à comp-
(Einstimmigkeit) ter de l'entrée en vigueur des dispositions d'exécution de l'im-
pôt sur le chiffre d'affaires prévu à l'article 41 ter, 1 er alinéa, let-
tre a et 3e alinéa.
An den Bundesrat-Au Conseil fédéral Al. 3 (nouveau)
Au cours des trois périodes fiscales subséquentes, les impôts
fédéraux dus seront réduits à raison d'un cinquième des mon-
tants initiaux.
Al. 4 (nouveau)
La part du produit revenant aux cantons et vertu de l'article 41 -
ter, 5e alinéa, sera relevée de telle manière qu'il n'en résulte
aucune moins-value pour les cantons. Il en ira de même pour
la quote-part affectée à la péréquation financière intercanto-
nale.
#ST# 89.041
Rychen: Ich beantrage Ihnen im Rahmen der neuen Finanz-
Neue Finanzordnung ordnung eine Reduktion der direkten Bundessteuer um
Nouveau régime financier 10 Prozent. Persönlich bekenne ich mich eindeutig als Befür-
worter der Mehrwertsteuer, des Systemwechsels. Die Gründe
Fortsetzung - Suite dafür wurden in der Debatte genügend und in aller Breite dar-
gelegt; ich muss nichts mehr beifügen. Die Vorlage hat aber
Siehe Seite 2157 hiervor - Voir page 2157 ci-devant eindeutig zu viele Angriffsflächen: Eine dieser Angriffsflächen
ist das falsche Verhältnis zwischen direkter und indirekter
Steuer. Hier muss eine mutigere Politik Platz greifen. Die
Schweiz hat einen der höchsten direkten Steuersätze in ganz
Europa, und - ich sage dies mit aller Deutlichkeit - das ist ein
Bundesbeschluss A (Fortsetzung) -Arrêté fédéral A (suite) Problem: Wenn man schon, Herr Bodenmann, mit der SP in
die EG will, dann müsste man diesem Punkt eine gewisse Be-
Ziff. Il Ingress achtung schenken. Man kann natürlich nicht die direkte Bun-
Antrag der Kommission dessteuer als einzig isolierte direkte Steuer betrachten. Man
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates muss sehen, dass in der Schweiz auf drei Ebenen direkte
Steuern eingezogen werden: auf Gemeinde-, Kantons- und
Ch. Il préambule Bundesebene. Das zusammen macht die Schweiz zu einem
Proposition de la commission Hochsteuerland in bezug auf die direkten Steuern. Ein 10pro-
Adhérer à la décision du Conseil des Etats zentiger Abbau wäre also ein kleiner Schritt in die richtige Rich-
tung.
Angenommen -Adopté Ich bin überzeugt, dass man eine solche Vorlage nicht mit ei-
nem Systemwechsel von der Warenumsatzsteuer zur Mehr-
Art. 8 wertsteuer zusammenbasteln darf; dass dem Bürger am
Antrag der Kommission Schluss mehr Steuern zugemutet werden können. Man kann
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates schon über Steuererhöhungen reden, vielleicht muss man
das auch einmal tun, aber ich finde, bei einem Systemwechsel
Antrag Rychen ist es zu riskant - und nicht in Ordnung -, wenn man nicht be-
Abs. 2 (neu) achtet, dass hier eine Ertragsneutralität das Richtige wäre. Er-
Der Bundesrat ermässigt die direkte Bundessteuer nach In- tragsneutralität fordere ich. Wir können doch nicht einfach
krafttreten der neuen Finanzordnung für natürliche Personen vors Volk treten und sagen: Wir machen den Systemwechsel,
um 10 Prozent. und dann gibt es gleichzeitig eine Steuererhöhung. Haben wir
aus den früheren Abstimmungen nichts gelernt? Wollen wir
Antrag Mauert Rolf uns wieder mit solchen Argumenten herumschlagen, mit dem
Abs. 2 (neu) konkreten Vorwurf, dass man zwar einen Wechsel wolle, der
Mit Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen zur Umsatz- gut sei, aber eigentlich seien es ja die Mehrsteuern, die man
steuer nach Artikel 41 ter Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 3 wolle. Sie können dann erklären, dass es nicht so ist.
werden die geschuldeten Bundessteuern um einen Zehntel Ich finde es schade, wenn das Parlament diese Korrektur nicht
ermässigt. macht, die dringend nötig ist. Ich schlage einen kleinen Schritt
Abs. 3 (neu) in die richtige Richtung vor: Er ist absolut notwendig, damit
In den nachfolgenden drei Steuerperioden werden die ge- diese Vorlage eine Chance bekommt.
schuldeten Bundessteuern um je einen Fünftel der ursprüngli- Selbst Herr Bundesrat Stich, unser Finanzminister, der ja zu
chen Beträge ermässigt. Recht auch hie und da jammert über die hohen Ausgaben und
Abs. 4 (neu) die mangelnden Einnahmen - ein guter Finanzminister muss
Der in Artikel 41 ter Absatz 5 Buchstabe b festgelegte Ertrags- ein bisschen jammern -, hat gesagt, diese 450 Millionen Fran-
anteil der Kantone wird in der Weise erhöht, dass die Kantone ken, eine runde halbe Milliarde Mehreinnahmen, die seien so
keine Ertragsminderung erfahren. Dasselbe gilt für den Finan- etwas wie eine Schätzungsdifferenz. Wenn dann jeweilen das
zausgleich unter den Kantonen verwendeten Anteil. Parlament vielleicht 100 Millionen mehr ausgibt, als er denkt,
dann ist das keine Schätzungsdifferenz mehr, dann ist das
Art. 8 eine kräftige Erhöhung des Defizites. So kann man wirklich
Proposition de la commission nicht politisieren. Ich finde, aus Gründen der Europakompati-
Adhérer à la décision du Conseil des Etats bilität, aber auch aus Gründen der Fairness und der korrekten
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
PTT. Voranschlag 1990. Nachtrag II
PTT. Budget 1990. Supplément II
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer Ad 89.056
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.12.1990 - 08:50
Date
Data
Seite 2188-2189
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Ref. No 20 019 291
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