Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Ad-89-056 KI-generiert

Federal Council Approves New Postal Tariff Model for Newspapers and Magazines

Geschäftsnummer VPB Ad-89-056
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council adopted a new tariff model for postal rates concerning newspapers and magazines, prioritizing lighter publications with smaller circulation up to 20,000 copies and a weight of 75g, aiming to support local and regional presses. Despite an initial proposal to reject the model, the council ultimately approved it, recognizing that while not a perfect solution, it reasonably addressed the need for press policy support by differentiating rates based on weight and circulation.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 68 GRN-Catégorie, Art. 68 RCN, Art. 1 ges, Art. 8 eine; Federal Council Approves New Postal Tariff Model for Newspapers and Magazines: Despite an initial proposal to reject the model, the council ultimately approved it, recognizing that while not a perfect solution, it reasonably addressed the need for press policy support by differentiating rates based on weight and circulation.

Schlagwörter

KI-generiert
Regionalpolitik Durchfuhrabgabe Freihandelszone Publizität der Preise Aufgliederung des Zolltarifs Postregal

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 68 GRN-Catégorie
Titre et préambule Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art.
Art. 68 RCN
68 GRN-Catégorie III, art. 68 RCN
Art. 1 ges
Art. 1 ges II betragen insgesamt 188,6 Millionen Franken; sie vertei-
Art. 8 eine
Art. 8 eine kräftige Erhöhung des Defizites.
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

PTT. Budget 1990. Supplément II 2188 N 5 décembre 1990

Eine Expertenkommission, bestehend aus Vertretern des Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle

Schweizerischen Verbandes der Zeitungs- und Zeitschriften- Frau Mauch Ursula: Im Namen der SP-Fraktion möchte ich

verleger und der PTT-Betriebe, hat dann verschiedene Tarif- eine kurze Erklärung zu don Bundesrichterwahlen abgeben.

modelle erarbeitet und näher geprüft. Das schliesslich vorge- Sie haben heute unseren Bundesrichter, Herrn Martin Schu-

schlagene und vom Bundesrat am 27. Juli 1990 beschlossene barth, nicht wiedergewählt. In der interfraktionellen Richter-

Modell «Erscheinungshäufigkeit» vermochte den gestellten gruppe war die Wiederwahl von Herrn Schubarth absolut un-

Anforderungen am besten gerecht zu werden. Die pressepoli- bestritten. Es gab weder Einwände, noch hat über seine Wie-

tische Förderungswürdigkeit wird also massvoll eingegrenzt derwahl eine Aussprache stattgefunden. Um so mehr ist un-

und abgestuft. Die Tarifkriterien, Gewicht und Auflage, garan- sere Fraktion konsterniert, dass Herr Bundesrichter Schubarth

tieren eine korrekte Eingrenzung jener Zeitungen und jener nicht wiedergewählt worden ist. Gegenüber der SP-Fraktion

Zeitschriften, die eine Förderung aus pressepolitischer Sicht wurden keinerlei Vorbehalte gegenüber Herrn Schubarth an-

besonders nötig haben und um die es beim vorliegenden An- gemeldet. Aus der Sicht ur serer Fraktion ist Herr Bundesrich-

trag geht, namentlich bei Auflagen bis 20 000 Exemplare und - ter Schubarth unbestritten ein sehr kompetenter Bundesrich-

wenn ich das richtig verstanden habe - bis 75 g Gewicht. ter. Er geniesst nach wie vor unsere uneingeschränkte Unter-

Zusammenfassend, Herr Nationalrat Vollmer, darf gesagt wer- stützung, und wir bitten auch Sie, Herrn Bundesrichter Schu-

den, dass das neu einzuführende Tarifmodell gerade die leich- barth zu unterstützen. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass

ten Tages-, Lokal- und Regionalzeitungen bevorzugt behan- die Gewaltentrennung in diesem Staat in keiner Art und Weise

delt, um die es bei Ihrem Antrag geht. Wir sind in dieser Ange- in Frage gestellt werden darf.

legenheit nie fertig, auch hundertprozentige Lösungen haben

wir nicht anzubieten. Ich sehe das Problem; wir werden daran

weiterarbeiten. Für heute aber bitte ich Sie, diesen Antrag ab-

zulehnen.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Vollmer 38 Stimmen

Dagegen 44 Stimmen #ST# Ad 89.056

Bundesbeschluss über den Finanzvoranschlag der PTT-

Betriebe für das Jahr 1991

PTT. Voranschlag 1990. Nachtrag II

Arrêté fédéral concernant le budget financier de l'Entre- PTT. Budget 1990. Supplément II

prise des PTT pour l'année 1991

Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Oktober 1990

Message et projet d'arrêté du 1 /' octobre 1990

Detailberatung - Discussion par articles

Bezug bei der Generaldirektion PTT,

Viktoriastrasse 21,3030 Bern

Titel und Ingress S'obtiennent auprès de la Direclon générale des PTT,

Antrag der Kommission Viktoriastrasse 21,3030 Berne

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates vorri 4. Dezember 1990

Décision du Conseil des Etats d j 4 décembre 1990

Titre et préambule Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68 RCN

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen -Adopté

Züger, Berichterstatter: Dii3 Nachtragskredite des Nachtra-

Art. 1 ges II betragen insgesamt 188,6 Millionen Franken; sie vertei-

Antrag der Kommission len sich zu 113,3 Millionen Franken auf die Erfolgsrechnung

Dem Finanzvoranschlag der PTT-Betriebe für das Jahr 1991, und zu 75,3 Millionen auf die Investitionen.

abschliessend mit einem Unternehmungsgewinn von Ich komme zum wichtigsten Satz: «Die Nachtragskredite wer-

54 748 000 Franken und Investitionen von 3915 861 000 Fran- den durch Rückgaben in anderen Rubriken kompensiert.» Sie

ken, wird zugestimmt. belasten also die Erfolgsrechnung nicht.

Schon daher bitte ich Sie im Namen der Kommission, welche

Art.1 die Vorlage einstimmig genehmigte, diesen Nachtragskredi-

Proposition de la commission ten zuzustimmen.

Le budget financier de l'Entreprise des PTT pour l'année 1991,

présentant un bénéfice d'entreprise de 54 748 000 francs et M. Frey Claude, rapporteur: Très brièvement, la commission

des investissements de 3 915 861 000 francs, est approuvé. vous propose, à l'unanimité, d'adopter ces crédits supplé-

mentaires II qui représentent 113 millions de francs pour le

Angenommen -Adopté compte de résultats et 75,3 millions au titre des crédits d'enga-

gement pour les investissements. On constate dès lors que le

Art. 2-4 bénéfice supputé pour cette année à 85 millions ne pourra pas

Antrag der Kommission être atteint. En revanche, diverses mesures d'économies ont

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates été prises pour que le résultat pour 1990 soit à peu près équili-

Proposition de la commission bré.

Adhérer au projet du Conseil fédéral C'est dans cet esprit que nous vous recommandons d'ap-

prouver ce supplément II au budget.

Angenommen -Adopté

Eintreten ist obligatorisch

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble L'entrée en matière est acquise de plein droit

Für Annahme des Beschlussentwurfes 97 Stimmen Detailberatung - Discussion par articles

Dagegen 1 Stimme

Titel und Ingress, Art. 1-3

Antrag der Kommission

An den Ständerat-Au Conseil des Etats Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

5. Dezember 1990 N 2189 Neue Finanzordnung

Titre et préambule, art. 1 - 3 Proposition Rychen

Proposition de la commission Al. 2 (nouveau)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats Dès l'entrée en vigueur du nouveau régime financier, le Con-

seil fédéral réduira de 10 pour cent l'impôt fédéral direct sur les

Angenommen -Adopté personnes physiques.

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Proposition Mauch Rolf

Al. 2 (nouveau)

Für Annahme des Beschlussentwurfes 93 Stimmen Les impôts fédéraux dus seront réduits d'un dixième à comp-

(Einstimmigkeit) ter de l'entrée en vigueur des dispositions d'exécution de l'im-

pôt sur le chiffre d'affaires prévu à l'article 41 ter, 1 er alinéa, let-

tre a et 3e alinéa.

An den Bundesrat-Au Conseil fédéral Al. 3 (nouveau)

Au cours des trois périodes fiscales subséquentes, les impôts

fédéraux dus seront réduits à raison d'un cinquième des mon-

tants initiaux.

Al. 4 (nouveau)

La part du produit revenant aux cantons et vertu de l'article 41 -

ter, 5e alinéa, sera relevée de telle manière qu'il n'en résulte

aucune moins-value pour les cantons. Il en ira de même pour

la quote-part affectée à la péréquation financière intercanto-

nale.

#ST# 89.041

Rychen: Ich beantrage Ihnen im Rahmen der neuen Finanz-

Neue Finanzordnung ordnung eine Reduktion der direkten Bundessteuer um

Nouveau régime financier 10 Prozent. Persönlich bekenne ich mich eindeutig als Befür-

worter der Mehrwertsteuer, des Systemwechsels. Die Gründe

Fortsetzung - Suite dafür wurden in der Debatte genügend und in aller Breite dar-

gelegt; ich muss nichts mehr beifügen. Die Vorlage hat aber

Siehe Seite 2157 hiervor - Voir page 2157 ci-devant eindeutig zu viele Angriffsflächen: Eine dieser Angriffsflächen

ist das falsche Verhältnis zwischen direkter und indirekter

Steuer. Hier muss eine mutigere Politik Platz greifen. Die

Schweiz hat einen der höchsten direkten Steuersätze in ganz

Europa, und - ich sage dies mit aller Deutlichkeit - das ist ein

Bundesbeschluss A (Fortsetzung) -Arrêté fédéral A (suite) Problem: Wenn man schon, Herr Bodenmann, mit der SP in

die EG will, dann müsste man diesem Punkt eine gewisse Be-

Ziff. Il Ingress achtung schenken. Man kann natürlich nicht die direkte Bun-

Antrag der Kommission dessteuer als einzig isolierte direkte Steuer betrachten. Man

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates muss sehen, dass in der Schweiz auf drei Ebenen direkte

Steuern eingezogen werden: auf Gemeinde-, Kantons- und

Ch. Il préambule Bundesebene. Das zusammen macht die Schweiz zu einem

Proposition de la commission Hochsteuerland in bezug auf die direkten Steuern. Ein 10pro-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats zentiger Abbau wäre also ein kleiner Schritt in die richtige Rich-

tung.

Angenommen -Adopté Ich bin überzeugt, dass man eine solche Vorlage nicht mit ei-

nem Systemwechsel von der Warenumsatzsteuer zur Mehr-

Art. 8 wertsteuer zusammenbasteln darf; dass dem Bürger am

Antrag der Kommission Schluss mehr Steuern zugemutet werden können. Man kann

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates schon über Steuererhöhungen reden, vielleicht muss man

das auch einmal tun, aber ich finde, bei einem Systemwechsel

Antrag Rychen ist es zu riskant - und nicht in Ordnung -, wenn man nicht be-

Abs. 2 (neu) achtet, dass hier eine Ertragsneutralität das Richtige wäre. Er-

Der Bundesrat ermässigt die direkte Bundessteuer nach In- tragsneutralität fordere ich. Wir können doch nicht einfach

krafttreten der neuen Finanzordnung für natürliche Personen vors Volk treten und sagen: Wir machen den Systemwechsel,

um 10 Prozent. und dann gibt es gleichzeitig eine Steuererhöhung. Haben wir

aus den früheren Abstimmungen nichts gelernt? Wollen wir

Antrag Mauert Rolf uns wieder mit solchen Argumenten herumschlagen, mit dem

Abs. 2 (neu) konkreten Vorwurf, dass man zwar einen Wechsel wolle, der

Mit Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen zur Umsatz- gut sei, aber eigentlich seien es ja die Mehrsteuern, die man

steuer nach Artikel 41 ter Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 3 wolle. Sie können dann erklären, dass es nicht so ist.

werden die geschuldeten Bundessteuern um einen Zehntel Ich finde es schade, wenn das Parlament diese Korrektur nicht

ermässigt. macht, die dringend nötig ist. Ich schlage einen kleinen Schritt

Abs. 3 (neu) in die richtige Richtung vor: Er ist absolut notwendig, damit

In den nachfolgenden drei Steuerperioden werden die ge- diese Vorlage eine Chance bekommt.

schuldeten Bundessteuern um je einen Fünftel der ursprüngli- Selbst Herr Bundesrat Stich, unser Finanzminister, der ja zu

chen Beträge ermässigt. Recht auch hie und da jammert über die hohen Ausgaben und

Abs. 4 (neu) die mangelnden Einnahmen - ein guter Finanzminister muss

Der in Artikel 41 ter Absatz 5 Buchstabe b festgelegte Ertrags- ein bisschen jammern -, hat gesagt, diese 450 Millionen Fran-

anteil der Kantone wird in der Weise erhöht, dass die Kantone ken, eine runde halbe Milliarde Mehreinnahmen, die seien so

keine Ertragsminderung erfahren. Dasselbe gilt für den Finan- etwas wie eine Schätzungsdifferenz. Wenn dann jeweilen das

zausgleich unter den Kantonen verwendeten Anteil. Parlament vielleicht 100 Millionen mehr ausgibt, als er denkt,

dann ist das keine Schätzungsdifferenz mehr, dann ist das

Art. 8 eine kräftige Erhöhung des Defizites. So kann man wirklich

Proposition de la commission nicht politisieren. Ich finde, aus Gründen der Europakompati-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats bilität, aber auch aus Gründen der Fairness und der korrekten

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

PTT. Voranschlag 1990. Nachtrag II

PTT. Budget 1990. Supplément II

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer Ad 89.056

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.12.1990 - 08:50

Date

Data

Seite 2188-2189

Page

Pagina

Ref. No 20 019 291

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.