Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Ad-88-075 KI-generiert

Government Postulate on Federal Contributions for Political Parties

Geschäftsnummer VPB Ad-88-075
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The government proposed that federal contributions for political parties during national council elections should be examined through a postulate rather than a motion, arguing that a previous study concluded against such contributions. The government reasoned that direct federal funding could exacerbate the fragmentation of political parties, which is already encouraged by the proportional representation system and the free distribution of election ballots, potentially hindering voter information. Therefore, the government suggested that rather than mandating a legislative proposal, the issue should be studied further to determine appropriate criteria for supporting established parties, if at all.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 66 Abs. 1 BGG; Government Postulate on Federal Contributions for Political Parties: The government reasoned that direct federal funding could exacerbate the fragmentation of political parties, which is already encouraged by the proportional representation system and the free distribution of election ballots, potentially hindering voter information. Therefore, the government suggested that rather than mandating a legislative proposal, the issue should be studied further to determine appropriate criteria for supporting established parties, if at all.

Schlagwörter

KI-generiert
Politische Partei Proporz Regierungssystem Abstimmungsvorlage Beitrag parlamentarisches Postulat

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 66 Abs. 1 BGG

This provision likely relates to costs, as it is typically cited in dispositive sections dealing with the financial consequences of a ruling. However, without the explicit dispositive text, its exact role cannot be determined. Assuming it was used to allocate costs.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

7. März 1990 N 275 Politische Parteien. Unterstützung sei das Problem jetzt nicht mehr einschiebbar. Ich glaube, #ST# Ad 88.075 dass wir uns verständigen können, weil es in der Kommission nur aus formellen und nicht aus materiellen Gründen keinen Beschluss gab. Motion der Kommission Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei Nationalratswahlen Bundeskanzler Buser: Gleich den Vorrednern möchte ich keine weiteren Bemerkungen zur Bedeutung der politischen Motion de la commission Parteien machen; der Bundesrat hat sich zu ihrem Stellenwert Contributions fédérales in seinem Bericht klar und unmissverständlich geäussert. aux partis politiques aux frais des élections Zu den Motionen und Postulaten der Kommission habe ich folau Conseil national gendes auszuführen: Der Bundesrat ist bezüglich dieses Geschäftes insofern in einer ungewöhnlichen Lage, als er vor Ihnen nicht eine Vorlage zu vertreten, sondern Ihre Optionen zur Förderung der Parteien entgegenzunehmen hat. Grundlage dieser Optionen aber ist sein eigener Bericht vom 23. Novem- Wortlaut der Motion vom 6. November 1989

ber 1988 über die Unterstützung der politischen Parteien, mit Der Bundesrat wird beauftragt, einen Antrag zur Aenderung

dem den Räten eine Auslegeordnung möglicher Massnahdes Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzulegen, men unterbreitet worden ist. wodurch Rechtsgrundlagen für Bundesbeiträge an die Kosten Ihre Kommission hat den bundesrätlichen Massnahmenkatader Parteien bei Nationalratswahlen geschaffen werden. log in drei Sitzungen und einer Subkommissionssitzung einer näheren Prüfung unterzogen und daraus sechs Massnahmen Texfe de la motion du 6 novembre 1989

ausgewählt, deren Verwirklichung beziehungsweise einge- Le Conseil fédéral est chargé de présenter une proposition de

hende Prüfung sie Ihnen mit einer Motion und fünf Postulaten modification de la loi fédérale sur les droits politiques dans le

beantragt. but de créer les bases juridiques nécessaires aux contribu-

Der Bundesrat kann sich Ihren Optionen grundsätzlich antions fédérales aux frais des partis lors des élections au Con-

schliessen, die darauf hinauslaufen, eine Förderung der Parseil national. teien auf der Grundlage der geltenden Verfassung - nicht aber über eine Verfassungsrevision - und zweitens in der Form von Antrag Mauch Rolf Finanzhilfen - und nicht von Verhaltensnormen - anzustreben. Die Motion ist abzulehnen Lediglich in einem Punkt - er betrifft allfällige Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei den Nationalratswahlen -wäre Proposition Mauch Rolf er Ihnen verbunden, wenn Sie den entsprechenden Vorstoss Rejeter la motion nicht in der Form einer Motion, das heisst als formelles Mandat zur Vorlage eines Gesetzentwurfes, sondern in der Form des Mauch Rolf: Mein Ablehnungsantrag bezieht sich auf Moti- Postulates als Prüfungsauftrag überweisen wollten. onsoder Postulatsform. Ob Sie diesen Vorstoss als Motion

Die durch die Motion aufgeworfenen Fragen sind 1988 in einer oder als Postulat betrachten wollen, ich beantrage gleicher-

Studienkommission unter dem Vorsitz von Vizekanzler Couweise Ablehnung. chepin bei den Vorarbeiten zur Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eingehend geprüft worden. Sie Abstimmung - Vote kam zum Schluss, dass auf Beiträge dieser Art eher zu verzichten sei; dieser Verzichtsvorschlag der Studienkommission Eventuell - A titre préliminaire fand im Vernehmlassungsverfahren anfangs 1989 ein über- Für Ueberweisung als Motion 76 Stimmen wiegend positives Echo, so namentlich die Zustimmung von Für Ueberweisung als Postulat 19 Stimmen

14 Kantonen, drei Parteien und zwei Verbänden. Selbst wenn sich im politischen Fragenkreis der Motion ein Definitiv-Définitivement Umdenken abzeichnet, lässt sich das Anliegen nur schwer in Für den Antrag Mauch Rolf 19 Stimmen der angeregten absoluten Form verwirklichen. Es ist auch zu Dagegen 65 Stimmen bedenken, dass das Proporzwahlverfahren ohnehin tendenziell eine Zersplitterung der Kräfte im Parlament begünstigt. Die Ueberwiesen - Transmis Einführung der Zustellung der Wahlzettel sämtlicher Listen an alle Stimmberechtigten auf Kosten der öffentlichen Hand seit 1978 hat die Gründung neuer, oftmals sehr kurzlebiger Gruppierungen in Wahljahren und die Einreichung von Listen deutlich erleichtert. Wenn eine Unterstützung jedwelcher Liste #ST# Ad 88.075 durch Subventionen des Bundes einer eigentlichen Listenzersplitterung Vorschub leisten würde, so könnte dies die Infor- Postulat 1 der Kommission mation der Bürger erschweren. Wollte man jedoch nur gefe- Unterstützung der Parteien stigte Parteien mit Bundesgeldern unterstützen, dann müsste bei eidgenössischen Volksabstimmungen sauber definiert und es müssten argumentativ überzeugende Postulat 1 de la commission Kriterien dafür gefunden werden. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen beantragt, auch diese Motion als Postulat Encouragement des partis zu überweisen. aux votations fédérales Der Bundesrat ist selbstverständlich bereit, den ganzen Problemkreis, auch wenn Sie dem Postulat zustimmen, in der Botschaft eingehend zu erörtern. Es wird dann ohnehin Ihre Sache sein, die einschlägigen Entscheide zu fällen.

Wortlaut des Postulates vom 6. November 1989 Der Buridesrat wird eingeladen zu prüfen, wie die Parteien bei

Le président: La commission vous propose de prendre acte der Wahrnehmung ihrer Informationsaufgabe vor eidgenössi-

du rapport qui vous a été soumis par le Conseil fédéral. schen Volksabstimmungen unterstützt werden können. De même, elle vous propose de classer le postulat des deux conseils «Aide aux partis politiques» du 28 septembre 1983 Texte du postulat du 6 novembre 1989 (Ad 81.225). Le Conseil fédéral est invité à examiner comment les partis peuvent être encouragés dans l'accomplissement de leur de- Zustimmung - Adhésion voir d'information avant les votations populaires fédérales. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der Kommission Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei Nationalratswahlen

Motion de la commission Contributions fédérales aux partis politiques aux frais des élections au Conseil national

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 03 Séance Seduta

Geschäftsnummer Ad 88.075 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 07.03.1990 - 08:00 Date Data

Seite 275-275 Page Pagina

Ref. No 20 018 338

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.