Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Ad-88-058 KI-generiert

Parliamentary Oversight vs. SBB Operational Autonomy

Geschäftsnummer VPB Ad-88-058
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerns a motion regarding the Swiss Federal Railways' (SBB) investment policy and the Parliament's role in approving it. The motion proposed that Parliament have increased participation in decisions regarding the annual investment budget, the medium-term investment plan, and commitments for large infrastructure projects. The court reasoned that while Parliament's oversight role is important, granting it excessive control over SBB's strategic investments could hinder the railway company's operational autonomy and efficiency. Therefore, the court decided to convert the motion into a postulat, recommending that the Federal Council consider these concerns in the upcoming revision of the SBB's performance mandate, thereby balancing parliamentary oversight with the operational independence of SBB.

Legislator-Regeste

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Art. 56ter len, Art. 56bis beim, Art. 33 Absatz, Art. 68 GRN, Art. 68 RCN, Art. 85 Ziffer 11 BV; Parliamentary Oversight vs. SBB Operational Autonomy: The motion proposed that Parliament have increased participation in decisions regarding the annual investment budget, the medium-term investment plan, and commitments for large infrastructure projects. The court reasoned that while Parliament's oversight role is important, granting it excessive control over SBB's strategic investments could hinder the railway company's operational autonomy and efficiency. Therefore, the court decided to convert the motion into a postulat, recommending that the Federal Council consider these concerns in the upcoming revision of the SBB's performance mandate, thereby balancing parliamentary oversight with the operational independence of SBB.

Schlagwörter

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parlamentarische Aufsicht Investitionspolitik begründeter Entscheid Haushaltspolitik Rechtsgutachten Stellungnahme der Europäischen Zentralbank

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 85 Ziffer 11 BV

Cited to establish the general principle of parliamentary oversight over the federal administration, which should analogously apply to SBB.

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Volltext

Motion du Conseil des Etats (Commission des finances) 662 N 21 mars 1991

vent aussi fournir des services seraient soumis aux conditions a. le budget annuel des investissements,

plus modestes du Code des obligations, tandis que les PTT b. le plan des investissements à moyen terme, et

auraient des obligations accrues. L'égalité de traitement est c. le cas échéant, les crédits d'engagement concernant de

donc nécessaire. Le Conseil des Etats en a tiré les conséquen- grands projets d'infrastructure.

ces en proposant ces articles et votre commission vous pro-

pose de le suivre. Herr Coutau unterbreitet im Namen der Kommission den fol-

genden schriftlichen Bericht:

Angenommen -Adopté

1. Vorgeschichte der Motion

Art. 52,53 Bei der Beratung des neuen Finanzhaushaltgesetzes des

Antrag der Kommission Bundes nahm der Ständerat 1989 einen neuen Artikel 38bis

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates an, der eine Aenderung des Bundesgesetzes vom 23. Juni

Proposition de la commission 1944 über die SBB in dem Sinne vorsieht, dass der Bundesver-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats sammlung bei der Genehmigung des Anteils der SBB am In-

frastrukturaufwand und der Verpflichtungskredite für diese In-

Angenommen-Adopté frastrukturen eine grössere Mitwirkung zusteht.

Die beiden Finanzkommissionen hatten ihren Räten empfoh-

Art. 56ter len, diesen Artikel 38bis abzulehnen, unter anderem aus for-

Antrag der Kommission maljuristischen Gründen -die neue Bestimmung gehöre nicht

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates in das EBG -, aber auch, weil das hier aufgeworfene Problem

Proposition de la commission einer umfassenden Vorabklärung bedürfe; eine solche habe

Adhérer à la décision du Conseil des Etats jedoch bei der Behandlung dieses Gesetzes nicht stattgefun-

den.

Auer, Berichterstatter: Sie sehen: Auf der Fahne Seite 15 ist Der Nationalrat hatte den betreffenden Artikel gestrichen, der

zweimal ein Artikel 56bis angeführt, einmal beim Nationalrat, Ständerat ihn hingegen beibehalten, so dass es im Entwurf

einmal beim Ständerat. zum EBG in der Herbstsession nur noch diese Differenz zu be-

Den Artikel 56bis beim Ständerat - Fernmeldekommission - reinigen galt.

haben Sie vorhin gestrichen. Artikel 56bis (Nationalrat), den Die Finanzkommission schlug zu diesem Zweck dem Stände-

Sie beschlossen haben, betrifft bei den Uebergangsbestim- rat eine Motion vor, die das Finanzdepartement und das Ver-

mungen Teilnehmeranlagen, die ein akustisches Signal aus- kehrs- und Energiewirtschaftsdepartement zuvor hatten prü-

senden sollen, wenn Dritte ein fremdes Gespräch mithören fen können und zu der sich diese nach einer Neuformulierung

können (Artikel 33 Absatz 3). des Wortlautes weitgehend positiv geäussert hatten. Diese

Dieser Artikel 56bis wird jetzt hier als Artikel 56ter angeführt. Motion wurde vom Ständerat am 21. September 1989 ange-

nommen.

Angenommen -Adopté 2. Ziel der Motion

Laut Ständerat ergibt sich die verstärkte Mitwirkung aus der

Rolle, die dem Bund bei der Finanzierung der Infrastrukturen

An den Ständerat-Au Conseil des Etats der SBB zukommt. Gegenwärtig überträgt das Gesetz dem

Parlament die Zuständigkeit, sich in globo über das Gesamt-

jahresbudget der SBB zu äussern und vom mittelfristigen Inve-

stitionsplan lediglich Kenntnis zu nehmen. Schliesslich wer-

den bestimmte Projekte der SBB, die wegen ihrer Grosse Ge-

#ST# Ad 88.058 genstand von Verpflichtungskrediten sind, einzeln behandelt.

Nach dem Leistungsauftrag der SBB ist für Einzelinvestitionen

Motion des Ständerates das Unternehmen, für strategische Investitionen dagegen ent-

(Finanzkommission) weder der Bundesrat oder das Parlament zuständig.

Investitionen der SBB. Die Motion verlangt, dass das Parlament seine Mitwirkung bei

Mitwirkung des Parlamentes Grundsatzentscheiden über die Investitionspolitik verstärkt,

indem es sich zum jährlichen Investitionsbudget, zum mittelfri-

Motion du Conseil des Etats stigen Investitionsplan und zu den Verpflichtungskrediten für

(Commission des finances) grosse Infrastrukturprojekte äussert.

Investissements des CFF. 3. Beratungen der Finanzkommission

Compétences du Parlement Mit Schreiben vom 5. September 1990 liess das Verkehrs- und

Energiewirtschaftsdepartement im Namen des Bundesrates

Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN der Finanzkommission seine Stellungnahme zukommen. Es

vertritt die Meinung, dass die Motion den Forderungen des

Leistungsauftrages entspricht und daher angenommen wer-

den könne. Es weist allerdings darauf hin, dass es den Inter-

pretationsspielraum der Motion, die im Rahmen des neuen

Wortlaut der Motion vom 21. September 1989 Leistungsauftrages verwirklicht werden soll, begrenzen

Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten möchte. Der neue Leistungsauftrag wird den geltenden späte-

eine Aenderung des SBB-Gesetzes vorzulegen. Diese sollte stens 1994 ablösen. Das SBB-Gesetz könnte also bis dahin

eine vermehrte Mitwirkung des Parlamentes bei den Grund- angepasst werden.

satzentscheiden über die Investitionspolitik sichern: Die Finanzkommission hat am 19. September 1990 über die-

a. beim jährlichen Investitionsbudget, ses Problem beraten. Sie hörte Bundesrat Ogi an, der die Hal-

b. beim mittelfristigen Investitionsplan und tung des Bundesrates zu dieser Frage bestätigte und präzi-

c. allenfalls über Verpflichtungskredite bei grossen Infrastruk- sierte.

turvorhaben. In der Debatte wurden allerdings die Gründe, die für eine Aus-

dehnung des Mitwirkungsbereichs des Parlamentes geltend

Texte de la motion du 21 septembre 1989 gemacht werden, als nicht stichhaltig bestritten. Den Befür-

Le Conseil fédéral est invité à soumettre une modification de la wortern wurde namentlich entgegengehalten, eine solche

loi sur les CFF aux Chambres fédérales. Celle-ci devrait garan- Ausdehnung des Mitwirkungsbereichs des Parlamentes sei il-

tir une participation accrue du Parlement dans les décisions lusorisch; man müsse den SBB die notwendige Eigenständig-

de principe relatives à la politique des investissements, à sa- keit in der Betriebsführung zugestehen, um so die Verwirkli-

voir: chung des Leistungsauftrages auf die Dauer sicherzustellen.

21. März 1991 N 663 Motion des Ständerates (Finanzkommission)

Aufgrund solcher Ueberlegungen schlugen einzelne Mitglie- 1990 pour traiter cette question. Elle a entendu le conseiller fé-

der der Kommission die Rückweisung der Motion vor und wa- déral Ogi qui a confirmé et précisé l'attitude du Conseil fédéral

ren auch gegen deren Umwandlung in ein Postulat. à cet égard.

Andere Mitglieder unterstützten hingegen den Bundesrat und Toutefois, dans le débat, le bien-fondé de cette extension des

wünschten eine engere Mitwirkung bei der Investitionspolitik compétences parlementaires en la matière a été contesté. Les

der SBB, gerade wegen der zunehmenden Finanzverpflich- deux reproches principalement retenus portaient, d'une part,

tungen des Bundes in diesem Bereich. Sie wünschten jedoch, sur le caractère assez illusoire d'une telle extension des com-

dass die erweiterte Entscheidungskompetenz des Rates nicht pétences parlementaires et, d'autre part, sur la nécessité de

mit dem Mittel einer zwingenden Motion einer gesetzlichen laisser aux CFF l'autonomie de gestion nécessaire pour assu-

Regelung unterstellt werde. rer en permanence la réalisation du mandat de prestations

In einer Vorabstimmung entschied die Kommission mit 13 ge- que le Parlement lui attribue. Ces considérations ont amené

gen 2 Stimmen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. ' des membres de la commission à proposer le rejet de cette

In der Schlussabstimmung stimmte sie mit 7 gegen 6 motion, même sous forme de postulat.

Stimmen für das Postulat. D'autres membres entendaient au contraire soutenir le

Conseil fédéral et participer plus étroitement à la politique des

M. Coutau présente au nom de la commission le rapport écrit investissements des CFF, en raison même des engagements

suivant: financiers accrus de la Confédération en la matière. Mais, ils

souhaitaient que le conseil puisse prendre ses décisions sans

1. Genèse de la motion devoir le faire sous l'empire d'une motion à caractère impéra-

Lors des délibérations sur la nouvelle loi sur les finances de la tif.

Confédération, en 1989, le Conseil des Etats a adopté un Dans un vote préliminaire, la commission a décidé par 13 voix

article 38bis nouveau, modifiant la loi sur les CFF du 23 juin contre 2 de transformer la motion en postulat.

1974, en vue de donner davantage de compétences à l'As- Lors du vote définitif, elle a refusé par 7 voix contre 6 de rejeter

semblée fédérale pour approuver la participation des CFF à la le postulat.

couverture des coûts d'infrastructures et pour accorder les

crédits d'engagements destinés auxdites infrastructures. Antrag der Kommission

Les deux Commissions des finances ont proposé à leur Die Kommission beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

conseil respectif de rejeter cet article 38bis, entre autres pour wandeln.

•des motifs de technique juridique, la disposition nouvelle

n'ayant pas sa place dans la LFC, mais également parce que Antrag Hafner Rudolf

le problème soulevé en l'occurrence exigeait un examen préa- Ablehnung auch als Postulat

lable approfondi qui n'avait pas été fait dans le cadre du traite-

ment de cette loi. Antrag Schmidhalter

Le Conseil national avait biffé l'article en question mais le Ueberweisung der Motion

Conseil des Etats l'avait maintenu, de sorte que le projet de Schriftliche Begründung

LFC comportait encore cette seule divergence, qu'il y avait lieu Mit der Motion 86.449, «Oberaufsicht über die SBB», wurde

d'éliminer durant la session d'automne. der Bundesrat beauftragt, eine Revision des Bundesgesetzes

Dans ce but, la Commission des finances a proposé au über die SBB vorzulegen. Beide Räte haben mit grosser Mehr-

Conseil des Etats une motion, que le Département des finan- heit diese Motion überwiesen, aber bis heute haben der Bun-

ces et le Département des transports, des communications et desrat und die Verwaltung nocht nicht reagiert.

de l'énergie avaient préalablement pu examiner et à laquelle Mit dieser Motion wird verlangt, dass die Rolle des Parlamen-

ils s'étaient déclarés en substance favorables, après en avoir tes bei der Oberaufsicht und der Oberleitung in klarer Form im

modifié la rédaction. Cette motion a été acceptée par le Gesetz zu verankern ist. Die heutigen Positionen sind zu festi-

Conseil des Etats le 21 septembre 1989. gen und auszubauen. Die Auftragserteilung ist zu präzisieren.

2. But de la motion Die Arbeitsweise der Verkehrskommissionen, inbesondere

Selon le Conseil des Etats, cette participation accrue résulte ihre Mitwirkung bei der politischen Planung der Auftragsertei-

légitimement du rôle dévolu dorénavant à la Confédération en lung und bei Infrastrukturanlagen von nationaler Bedeutung,

matière de financement des infrastructures des CFF. Actuelle- ist eindeutig zu regeln. Die entsprechenden Auswirkungen auf

ment, la loi donne au Parlement la compétence de se pronon- andere Bundesbetriebe sind zu überdenken und unter Um-

cer in globo sur l'ensemble du budget annuel des CFF et uni- ständen neu zu ordnen.

quement de prendre acte du plan d'investissements à moyen Die Motion des Ständerates geht also in die genau gleiche

terme. Enfin, certains projets des CFF, compte tenu de leur Richtung wie die vom Parlament bereits verabschiedete Mo-

ampleur, font l'objet de crédits d'engagement qui sont discu- tion «Oberaufsicht über die SBB». Es ist daher sicher nicht

tés pour eux-mêmes. Quant au mandat de prestations CFF, il richtig, wenn wir jetzt nach dem Ständerat diese zweite Motion

prévoit que les investissements isolés relèvent de la responsa- nur in Form eines Postulates weiterleiten und damit Bundesrat

bilité de l'entreprise et que les investissements stratégiques und Verwaltung nicht an die längst beschlossene Arbeit heran-

relèvent respectivement du Conseil fédéral et du Parlement. gehen.

La motion demande que le Parlement renforce sa participation Laut Bundesverfassung Artikel 85 Ziffer 11 ist festgelegt, dass

dans les décisions de principe relatives à la politique des in- die Oberaufsicht über die eidgenössische Verwaltung der

vestissements, en se prononçant sur le budget annuel des in- Bundesversammlung zusteht. Im Artikel 1 des Bundesgeset-

vestissements, le plan des investissements à moyen terme et zes über die Schweizerischen Bundesbahnen ist festgelegt,

les crédits d'engagement relatifs aux grands projets d'infra- dass die SBB innerhalb der Schranken der Bundesgesetzge-

structure. bung eine selbständige eidgenössische Verwaltung darstel-

3. Délibérations de la Commission des finances len. Das Oberaufsichtsrecht des Parlamentes über die SBB ist

Par lettre du 5 septembre 1990, le Département des trans- daher analog dem Oberaufsichtsrecht über die eidgenössi-

ports, des communications et de l'énergie, au nom du Conseil sche Verwaltung zu interpretieren.

fédéral, a donné son avis à la Commission des finances. Il es- Konkret sollen für die Infrastrukturvorhaben der SBB Verpflich-

time que la motion correspond aux exigences du mandat de tungskredite vorgesehen werden. Nachdem die PTT, die ihre

prestations et peut donc être acceptée. Il esquisse pourtant les Investitionen aus dem Betriebsertrag finanzieren, für Bauten,

limites qu'il entend donner à l'interprétation de la motion qu'il Material und Anlagen Verpflichtungskredite beim Parlament

envisage de réaliser dans le cadre du nouveau mandat de beantragen müssen, ist es eine Frage der Gleichbehandlung,

prestations, lequel remplacera le texte actuel au plus tard en dass für die SBB mindestens für die Infrastrukturinvestitionen

1994. La loi sur les CFF pourrait être modifiée en conséquence ebenfalls Verpflichtungskredite aufgrund von Listen zusam-

d'ici-là. men mit dem Voranschlag bewilligt werden. Separate Bot-

La Commission des finances s'est réunie le 19 septembre schaften sollen nur in besonderen Fällen, wie zum Beispiel

Motion du Conseil des Etats (Commission des finances) 664 N 21 mars 1991

«Bahn 2000» oder «Alpentransit», d. h. für neue Linienführun- müssen wir der Finanzkommission folgen. Diese will nämlich

gen, erforderlich sein. diesen Vorstoss nur als Postulat überweisen. Der Ständerat

Während für Investitionen im Militärbereich, Bauten und Mate- und der Bundesrat unterstützen die Motion.

rial, Verpflichtungskredite vom Parlament bewilligt werden Ich möchte als letzte Bemerkung immerhin darauf hinweisen,

müssen, und zwar aufgrund einer Botschaft und detaillierter dass die Finanzkommission über die PTT wacht. Diese Kom-

Unterlagen, kann der Verwaltungsrat der SBB über die einzel- mission hat sich die notwendigen Rechte für die Aufsicht ge-

nen Investitionen, wie z. B. den Grauholztunnel mit 400 Millio- geben oder genommen. Sie will diese Kompetenz nicht der

nen Franken, entscheiden. Das Parlament hat nichts dazu zu Verkehrskommission übertragen. Lieber dieses Detail könn-

sagen. ten wir noch diskutieren.

Die Bundesversammlung hat keine Kompetenzen im ver- Das Parlament sollte aber die Oberaufsicht über die SBB bei-

kehrspolitisch entscheidenden Bereich der Investitionen. Als behalten.

das SBB-Gesetz in den dreissiger Jahren ausgearbeitet

wurde, glaubte man, der Ausbau der Eisenbahn sei abge- Jaeger, Berichterstatter: Worum geht es hier? Es geht darum,

schlossen. Deshalb war es vernünftig, den Entscheid über Er- dass mit einer Motion des Ständerates auf einen seinerzeiti-

satz von alten Anlagen und altem Rollmaterial dem Verwal- gen Vorschlag Ihrer Finanzkommission die Mitwirkungsmög-

tungsrat zu überlassen, besonders weil man glaubte, diese In- lichkeiten des Parlamentes in Grundsatzentscheiden der

vestitionen könnten aus dem Betriebsertrag finanziert werden. SBB-Investitionspolitik ausgebaut werden sollen.

Dies kann man auch so belassen. Konkret geht es darum - wie das bereits in den Ausführungen

Das Problem kann nur gelöst werden, wenn die Bundesver- von Herrn Schmidhalter angetönt wurde -, dass wir als Parla-

sammlung für Infrastrukturinvestitionen Verpflichtungskredite ment einbezogen werden sollten: erstens in die Entscheidun-

bewilligen muss. Das zwingt zu einer sorgfältigen Begrün- gen über die jährlichen Investitionsbudgets, zweitens in die

dung des Vorhabens. Die Befürchtung der SBB, dass damit zu mittelfristige Investitionsplanung und drittens in die Mitent-

sehr lokale Interessen ins Spiel kommen, ist aufgrund der Er- scheidung bei grossen Infrastrukturvorhaben.

fahrungen zum Beispiel im Militärbereich nicht berechtigt. Der Diese Anliegen haben naturgemäss ein erhöhtes Gewicht er-

Antrag geht weniger weit als die heutige Regelung bei den halten mit Blick auf die künftigen grossen Vorhaben im Berei-

PTT, weil er nur Infrastrukturinvestitionen umfasst, nicht aber che des öffentlichen Verkehrs, Stichworte: Neat, «Bahn 2000»

den ganzen Bereich Rollmaterial. und natürlich auch die verschiedenen Zufahrtsinfrastrukturen

Eine konsequente Haltung ist verlangt. Wenn bereits mit der zur Alpentransversale. Das sind alles Gründe, die dafür spre-

Motion «Oberaufsicht über die SBB» der Bundesrat beauftragt chen, die Mitentscheidungsmöglichkeiten des Parlamentes

ist, sollten wir hier bei dieser Motion des Ständerates nicht in auszubauen: Das Eidgenössische Finanzdepartement, aber

abschwächender Form auf ein Postulat umsteigen. auch das Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement wur-

den zu dieser Motion angehört, auch in der Kommission des

Proposition de la commission Nationalrates. Die Finanzkommission des Nationalrates hat

La commission propose de transformer la motion en postulat. sich im Sinne der positiven Ausführungen der beiden Departe-

mente inhaltlich der Motion angeschlossen, hat aber doch

Proposition Hafner Rudolf festgestellt - es gab eine relativ starke Minderheit -, dass es

Rejet même sous forme de postulat hier darum geht, die unternehmerische Entscheidungsfreiheit

des Unternehmens nicht in Frage zu stellen.

Proposition Schmidhalter Wir befinden uns hier gewissermassen in einem Dilemma, auf

Transmettre la motion einer Gratwanderung. Auf der einen Seite wollen wir Mitent-

scheidungsmöglichkeiten des Parlamentes, auf der anderen

Ordnungsantrag Schmidhalter Seite wollen wir aber den Handlungsspielraum im Investitions-

Kategorie III statt V bereich des öffentlichen Verkehrs nicht allzusehr beschrän-

Es liegen drei Anträge vor, also müssen die Antragsteller we- ken. Wir sind in der Kommission mehrheitlich zur Auffassung

nigstens Gelegenheit haben, ihre Anträge mündlich zu be- gekommen, dass der vorgezeichnete Weg der ständerätli-

gründen (5 Min.). chen Motion der richtige sei. Allerdings ist dann von der Mehr-

heit der Kommission ebenfalls die Auffassung vertreten wor-

Motion d'ordre Schmidhalter den, dass man sich nicht auf die verbindliche Auftragsertei-

Classer l'objet en catégorie III au lieu de V lung festlegen, sondern dass man dieses Anliegen in Form ei-

Trois propositions ayant été déposées, leurs auteurs devraient nes Postulates überweisen sollte. Das ist unsere Auffassung.

pour le moins avoir l'occasion de les développer oralement Nun hat Herr Hafner einen Minderheitsantrag gestellt. Ich

(5 min.). weiss nicht, ob er ihn aufrechterhält. Er hat seinerzeit auch die-

ses Postulat abgelehnt. Jetzt wird noch ein Antrag auf Auf-

Abstimmung - Vote rechterhaltung der Motion gestellt. Im Namen der Mehrheit der

Für den Ordnungsantrag Schmidhalter 37 Stimmen Finanzkommission möchte ich Herrn Schmidhalter sagen: In-

Dagegen 40 Stimmen haltlich stimmen wir mit Ihnen überein; wir sind aber der Auf-

fassung, dass wir dieses Anliegen durchaus auch in der Form

Hafner Rudolf: Auch wenn es nicht möglich ist, dass eine Dis- des Postulates an den Bundesrat überweisen können.

kussion stattfindet, haben wir grosse Bedenken; es scheint

eher eine Bahnverhinderungsangelegenheit zu sein, dass Bundesrat Ogi: Von der Kommunikation zum Verkehr. Ich

man die Investitionen hier noch ausführlich traktandieren und möchte in Erinnerung rufen, dass die Motion der ständerätli-

behandeln will. Aber wenn heute keine ausführliche Diskus- chen Finanzkommission auf die Beratungen des Finanzhaus-

sion stattfinden kann, ziehe ich zugunsten der Kommissions- haltgesetzes zurückgeht. Der Ständerat hat diese Motion im

mehrheit, die Ueberweisung in der Form des Postulates bean- September 1989 überwiesen, und Ihr Rat behandelt sie jetzt

tragt, unseren Antrag auf Ablehnung zurück. als Zweitrat. Ihre Finanzkommission - Herr Präsident Jaeger

Ich bitte Sie aber, auf keinen Fall der Motion zuzustimmen, weil hat es gesagt - beantragt Ihnen die Annahme des Vorstosses

sie gegen die Förderung des öffentlichen Verkehrs wäre und als Postulat. Der Bundesrat möchte sich dem anschliessen.

auch deshalb, weil das in der Kommission und hier nicht aus- Dazu in aller Kürze noch folgendes: Das Anliegen dieses Vor-

führlich besprochen werden kann. stosses ist verständlich. Das Parlament möchte seinen Ein-

fluss auf strategische Investitionsentscheide der SBB stärken.

Schmidhalter: Ich hätte gewünscht, dass wir hier eine Diskus- Seitdem der Bund Infrastrukturkosten der SBB übernimmt,

sion führen können. Das wurde knapp abgelehnt, aber ich trägt das Parlament, tragen Sie Verantwortung. Und trotzdem

möchte doch die Versammlung darauf aufmerksam machen, - Herr Schmidhalter, als Alpinist sollten Sie das wissen - ist

dass wir hier über das Oberaufsichtsrecht dieses Parlamentes diese stärkere Einflussnahme eine Gratwanderung. Wir alle

sprechen. Wenn wir uns dieses beschneiden lassen wollen, wollen ja, dass das Unternehmen SBB möglichst viele Ent-

21. März 1991 N 665 Wohnungsbau. Bundesbeschluss

scheide in eigener Verantwortung treffen kann. Das bringt bei tarification selon le mode et la vitesse de l'acheminement,

einer guten Führung des Unternehmens auch die besten Er- ainsi que la suppression de l'effet contraignant des taxes inter-

gebnisse. nationales de base de la poste aux lettres.

In einem kürzlich abgeschlossenen Studienauftrag hat sich L'application de ces actes n'occasionnera pas d'obligations

Professor Rühle unter anderem auch mit dieser Frage be- nouvelles aux cantons et aux communes. A part les indemni-

schäftigt. Das Ergebnis der Studie bestätigt, dass der Vorstoss tés de rémunération à verser par l'Entreprise des PTT suisse

in der richtigen Stossrichtung erfolgt. Der geltende Leistungs- aux administrations postales étrangères, cette application

auftrag des Bundes an die SBB läuft bekanntlich 1994 aus, n'entraînera pas non plus de dépenses supplémentaires ni

und die Vorarbeiten für den nächsten Leistungsauftrag sind d'augmentation d'effectifs.

bereits angelaufen. In diesem Rahmen würde der Bundesrat Par son message du 5 juin 1990, le Conseil fédéral soumet ces

die Anliegen der Motion dann auch behandeln. actes aux Chambres en les priant de les approuver et de l'habi-

Ich bitte Sie deshalb, den Vorstoss als Postulat zu überweisen. liter à les ratifier.

2. La Commission des transports et du trafic du Conseil natio-

Präsident: Herr Hafner hat seinen Antrag zurückgezogen. nal a examiné cet objet le 8 novembre 1990 à titre préalable.

h

Elle juge la ratification de ces actes nécessaire et judicieuse,

Abstimmung - Vote car ils auront pour conséquence une amélioration des presta-

Für den Antrag der Kommission tions des PTT et permettront à ces derniers une adaptation

(Ueberweisung als Postulat) 66 Stimmen plus souple aux besoins des clients.

Für den Antrag Schmidhalter

(Ueberweisung als Motion) 27 Stimmen Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt einstimmig, diese Urkunden zu ge-

nehmigen und den Bundesrat zu ermächtigen, sie zu ratifizie-

ren.

#ST# 90.042 Proposition de la commission

La commission propose unanimement d'approuver les actes

XX. Weltpostkongress et d'habiliter le Conseil fédéral à les ratifier.

XXe Congrès postal universel

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. Juni 1990 (BBIII11) Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Message et projet d'arrêté du 5 juin 1990 (FF III 1)

Beschluss des Ständerates vom 3. Dezember 1990 Detailberatung - Discussion par articles

Décision du Conseil des Etats du 3 décembre 1990

Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Titel und Ingress, Art. 1,2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1,2

Frau Diener unterbreitet im Namen der Kommission den fol- Proposition de la commission

genden schriftlichen Bericht: Adhérer à la décision du Conseil des Etats

1. Vom 13. November bis zum 14. Dezember 1989 fand in Wa- Angenommen -Adopté

shington der XX. Weltpostkongress statt. Der Kongress, ober-

stes Organ des Weltpostvereins, fasste eine Reihe von Be- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

schlüssen, welche im besonderen die Abtretung von Befug- Für Annahme des Entwurfes 72 Stimmen

nissen des Kongresses an den Vollzugsrat, die Einführung ei- (Einstimmigkeit)

ner Tarifierung nach der Art und der Geschwindigkeit der Be-

förderung sowie die Aufhebung der Verbindlichkeit der inter-

nationalen Taxen bei der Briefpost betreffen. Die Anwendung An den Bundesrat-Au Conseil fédéral

der neuen Urkunden wird weder den Kantonen noch den Ge-

meinden neue Aufgaben übertragen und mit Ausnahme der

Entschädigung, welche die Schweizerischen PTT-Betriebe

den ausländischen Postverwaltungen zu bezahlen haben,

auch keinen finanziellen oder personellen Mehraufwand nötig #ST# 90.085

machen.

Mit Botschaft vom 5. Juni 1990 unterbreitet der Bundesrat den Wohnungsbau. Bundesbeschluss

eidgenössischen Räten diese neuen Urkunden mit der Bitte, Construction de logements.

sie zu genehmigen und ihn zu ermächtigen, sie zu ratifizieren. Arrêté fédéral

2. Die Verkehrskommission des Nationalrates hat sich am

8. November 1990 mit dieser Vorlage, die ihr zur Vorberatung Botschaft und Beschlussentwurf vom 10. Dezember 1990

zugewiesen wurde, befasst. Sie hält die Ratifizierung der (BB11991 1185}

neuen Urkunden für notwendig und sinnvoll, da diese eine Message et projet d'arrêté du 10 décembre 1990 (FF 1991 1161)

Verbesserung der PTT-Leistungen zur Folge haben und den Kategorie V/lll, Art. 68 GRN - Catégorie V/lll, art. 68 RCN

PTT insbesondere eine flexiblere Anpassung an die Bedürf-

nisse der Kunden ermöglichen werden.

Mme Diener présente au nom de la commission le rapport

écrit suivant: Herr Schmidhalter unterbeitet im Namen der Kommission

den folgenden schriftlichen Bericht:

1. Le vingtième Congrès de l'Union postale universelle (UPU)

s'est tenu à Washington du 13 novembre au 14 décembre Gestützt auf Artikel 53 des Wohnbau- und Eigentumsförde-

1989. rungsgesetzes vom 4. Oktober 1974 werden mit dem Bundes-

Organe suprême de cette organisation, le Congrès a pris une beschluss neue Rahmenkredite von 905 Millionen Franken für

série de décisions concernant notamment la délégation de nicht rückzahlbare Beiträge und 180 Millionen Franken für

compétences au Conseil exécutif, l'institution d'un système de rückzahlbare Darlehen und Beteiligungen beantragt. In den

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion des Ständerates (Finanzkommission) Investitionen der SBB. Mitwirkung des

Parlamentes

Motion du Conseil des Etats (Commission des finances) Investissements des CFF.

Compétences du Parlement

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer Ad 88.058

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.03.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 662-665

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Ref. No 20 019 714

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