Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Ad-87-074 KI-generiert

Land Use Planning: Balancing Development, Investment, and Preservation

Geschäftsnummer VPB Ad-87-074
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a postulate concerning land use planning, specifically addressing issues like the loss of arable land, compensation for planning-induced value changes, and clearer definitions of building zones. The Federal Council agreed to accept the postulate, acknowledging the complex goal conflicts inherent in land use planning, such as balancing secure investments in land with the need for spatial development, and the use of land for recreational facilities versus agricultural preservation. The court recognized that advancing land use planning and environmental protection requires prioritizing these goals in the face of conflicting interests, and individual responsibility in decision-making at all levels is crucial.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 24 ein, Art. 24; Land Use Planning: Balancing Development, Investment, and Preservation: The Federal Council agreed to accept the postulate, acknowledging the complex goal conflicts inherent in land use planning, such as balancing secure investments in land with the need for spatial development, and the use of land for recreational facilities versus agricultural preservation. The court recognized that advancing land use planning and environmental protection requires prioritizing these goals in the face of conflicting interests, and individual responsibility in decision-making at all levels is crucial.

Schlagwörter

KI-generiert
landwirtschaftliches Grundstück umweltrechtliche Bedenken regionaler Nutzungsplan Erschliessungspflicht Bauzone Grundstückspreis

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 24 ein
Art. 24
Cited as a difficult article that must be strictly applied regarding construction outside building zones, influencing the government's stance on the motion.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 24

Cited as a difficult article that must be strictly applied regarding construction outside building zones, influencing the government's stance on the motion.

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Volltext

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1350 N 3 oclobre 1988

Planung. Wer selber unter Ihnen an einer Ortsplanung ein- zung Kenntnis zu nehmen. Ein anderslautender Antrag ist

mal mitgearbeitet hat - ich hatte das Vergnügen, dies bei nicht gestellt.

der Planung unserer Gemeinde zu tun -, der weiss, mit

welcher Sorgfalt sich die Ortsplanungskommissionen der Zustimmung - Adhésion

einzelnen Fragen annehmen und über welche genaue Orts-

kenntnis sie verfügen. Ich bin überzeugt, dass eine solche

demokratische Planung von unten nach oben zu einem

besseren Resultat kommt, als wenn der Bund eine Planung Ad 87.074

#ST#

von oben nach unten durchführen würde.

Herr Humbel hat die Frage der Auszonungen aufgeworfen. Postulat der Kommission (Minderheit)

Wir haben heute keineswegs zuwenig Bauland. Im Gegen- Postulat de la commission (minorité)

teil: Wir haben mehr als genug Bauland. Das Problem liegt (Bund!, Ammann, Brügger, Dégllse, Jeanprêtre, Meler-

darin, dass dieses Bauland in der Regel nicht verfügbar ist, Glattfelden, Nussbaumer, Wiederkehr)

sei es, dass es gehortet wird, sei es, dass es nicht rechtzeitig

erschlossen wurde. Auch hier ist die Expertenkommission Raumplanungsgesetz

am Werk, diese Fragen besser in den Griff zu bekommen. Aménagement du territoire. Loi

Ich glaube, dass Frau Bär mit ihrem engagierten Votum auf

einen wichtigen Punkt hingewiesen hat, nämlich auf den Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1988

Zielkonflikt, in dem wir uns in der Raumplanung befinden. Der Bundesrat wird eingeladen, im Hinblick auf die bevor-

Wir haben auf kaum einem Gebiet derartige Zielkonflikte, stehende Revision des Raumplanungsgesetzes die folgen-

bei denen die einzelnen Ziele an sich positiv sind. Nehmen den Anliegen zu prüfen und ihnen Beachtung zu schenken:

wir konkrete Beispiele. Sie haben eine Lebensversicherung -Eindämmen eines weitergehenden Kulturlandverlustes

oder eine Zweite Säule und möchten, dass das Geld, das Sie (verdichtete Bauweise, aktivere Nutzung bestehender

einzahlen, sicher angelegt wird. Das ist ein legitimes Inter- Gebäude, beschleunigte Rückzonungsmassnahmen,

esse, aber auf der anderen Seite suchen dann eben diese Beschränkung des Zweitwohnungsbaues und ces Boden-

institutionellen Anleger und Vorsorgekassen nach sicheren verschleisses für Verkehrsflächen);

Anlagen, und eine sichere Anlage ist heute nach wie vor der -den Vorteils- und Lastenausgleich inbezug auf Planungs-

Boden. Welches Herz Sie in sich auch immer schlagen mehr- oder -minderwerte als bundesrechtliche Norm ver-

fühlen - entweder dasjenige, das Ihr Geld sicher angelegt pflichtend regeln;

haben möchte oder jenes für die Raumplanung -, beide - präzisierende Umschreibung der in der Nutzungsplanung

Ziele sind an sich lobenswert, aber sie ergeben miteinander zulässigen Zonen (insbesondere der Schutzzonen), Einfüh-

einen Zielkonflikt. rung von Erholungszonen und klare Definition des Bauens

Oder nehmen wir ein anderes Beispiel: die Sportanlagen, ausserhalb der Bauzonen.

die sehr viel Raum verschlingen - denken Sie an Tennis-

oder Squashhallen, die auf Kulturland aufgestellt werden. Texte du postulat du 21 juin 1988

Sie bringen an sich einen Lebenslustgewinn; es ist für Ihre Le Conseil fédéral est invité, en prévision de la révision

Gesundheit gut, wenn Sie einen Sport betreiben. Aber die- prochaine de la loi sur l'aménagement du territoire, à exami-

ses an sich positive Erholungsziel gerät in Konflikt mit den ner le bien-fondé des demandes suivantes:

Zielen der Raumplanung, weit solche Sportanlagen ausge- -Application de mesures destinées à arrêter la perte des

sprochen viel Land benötigen. terres cultivables (habitat groupé, exploitation plus ration-

Sie sehen, dass wenn wir auf dem Gebiet der Raumplanung nelle des bâtiments, accélération du déclassement de zones

- wie auch auf dem ganzen Gebiet des Umweltschutzes - à bâtir, restriction de la construction de résidences secon-

vorankommen wollen, es nur eines gibt: Jeder einzelne von daires et lutte contre le gaspillage de terrains en faveur des

uns muss bei jedem solchen Zielkonflikt versuchen, der transports),

Raumplanung oder dem Umweltschutz den Vorrang zu - réglementation contraignante, sur le plan fédéral, relative

geben. Aber dieses Ziel können wir alle nur dann erreichen, à la compensation des avantages et des charges résultant

wenn wir, jeder an seinem Ort, bereit sind, das zu tun, sei es des plus-values et des moins-values engendrées; par l'amé-

hier im Nationalrat, sei es in Ihrer Gemeinde oder in Ihrem nagement du territoire,

Kanton und bei vielen Einzelentscheiden, die Sie als verant- - définition plus précise des zones admises dans les plans

wortlicher Staatsbürger zu treffen haben. d'affectation (notamment des zones à protéger), institution

Lassen Sie mich noch kurz zu den beiden Vorstössen Stel- de zones de détente et définition claire des constructions

lung nehmen. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat der pouvant être entreprises hors des zones à bâtir

Kommissionsminderheit entgegenzunehmen. Deshalb

möchte ich mich dazu nicht mehr länger äussern. Etwas

anders sieht er die Lage in bezug auf die Motion von Herrn Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulai entgegen-

Nebiker. Herr Nebiker will die vorhandene Bausubstanz bes- zunehmen. Die Kommissionsmehrheit beantragt, das Postu-

ser nützen; das ist an sich ein lobenswertes Ziel. Er sieht lat abzulehnen.

diese bessere Nutzung aber auch in Liegenschaften ausser-

halb der Bauzone, und hier hat nun der Bundesrat erhebli- Abstimmung - Vote

che Bedenken. Wir wissen, dass Artikel 24 ein schwieriger

Artikel ist, dass er aber streng angewendet werden muss, Für Ueberweisung des Postulates 72 Stimmen

wenn auch in der Expertenkommission nun gewisse Locke- Dagegen f>8 Stimmen

rungen diskutiert werden, hauptsächlich in dem Sinne, dass

dort Ausnahmen zu gestatten sind, wo es der ortsansässi- Ueberwiesen - Transmis

gen Bevölkerung dient. Weil der Bundesrat nicht möchte,

dass ausserhalb der Bauzone vermehrt Bausubstanz

genutzt oder gar zweckgeändert wird, ist er bereit, die

Motion als Postulat entgegenzunehmen, aber nicht als

Motion.

Dies die Haltung des Bundesrates zu den beiden Vorstös-

sen. Ich bitte Sie, entsprechend zu stimmen.

Präsident: Bundesrat und Kommission beantragen, vom

Bericht über den Stand und die Entwicklung der Bodennut-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat der Kommission (Minderheit) (Bundi, Ammann, Brügger, Déglise, Jeanprêtre,

Meier-Glattfelden, Nussbaumer, Wiederkehr) Raumplanungsgesetz

Postulat de la commission (minorité) (Bundi, Ammann, Brügger, Déglise, Jeanprêtre,

Meier-Glattfelden, Nussbaumer, Wiederkehr) Aménagement du territoire. Loi

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer Ad 87.074

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.10.1988 - 14:30

Date

Data

Seite 1350-1350

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Ref. No 20 016 697

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