Federal Law on Student Scholarships Revision Rejected
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe National Council debated a motion to revise the federal law on student scholarships, aiming to harmonize scholarship provisions across cantons and ensure adequate funding. While acknowledging the federal government's role in subsidizing cantonal scholarship expenses, concerns were raised regarding constitutional limitations on federal intervention in cantonal affairs. Ultimately, the motion was rejected, and the matter was referred as a postulate, allowing the federal government to explore possibilities within existing constitutional frameworks.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 8 kann, Art. 7 haben, Art. 27quater desto, Art. 27quater stig, Art. 27quater Absatz, Art. 65 Absatz; Federal Law on Student Scholarships Revision Rejected: While acknowledging the federal government's role in subsidizing cantonal scholarship expenses, concerns were raised regarding constitutional limitations on federal intervention in cantonal affairs. Ultimately, the motion was rejected, and the matter was referred as a postulate, allowing the federal government to explore possibilities within existing constitutional frameworks.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Motion du Conseil national 54 9 mars 1987
figurent dans le message et qui indiquent qu'une majorité kel lautet: «Das Eidgenössische Departement des Innern
de jeunes étudiants du tiers monde rentrent chez eux. gewährt die Stipendien; Hochschulstipendien gewährt es
Un autre aspect est celui du rapport coûts/bénéfices de cette auf Antrag der Eidgenössischen Stipendienkommission.»
opération. M. Matossi a déjà dit que les coûts sont relative-
ment modestes. Cette opération au coût modeste nous Angenommen - Adopté
apporte tout de même, du point de vue des bénéfices, des
résultats qui méritent d'être notés. Art. 8
C'est la raison pour laquelle j'arrive au deuxième aspect, aux Antrag der Kommission
petites modifications qui sont introduites dans le projet par Abs. 1 und 2
rapport à la situation actuelle. Nous entendons vous propo- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
ser au moins trois modifications d'ordre organisationnel. La Abs. 3
première concerne la transformation de l'arrêté fédéral en Streichen
une loi fédérale. Après vingt-cinq ans d'expérience positive,
il faut fixer ce système qui a fait ses preuves dans une loi Art. 8
fédérale de caractère durable. La deuxième proposition du Proposition de la commission
Conseil fédéral a pour but d'accorder à la Commission Al. 1 et 2
fédérale des bourses la compétence d'attribuer des bourses. Adhérer au projet du Conseil fédéral
C'est, à mon avis, une chose tout à fait faisable, qui ne peut Al. 3
porter atteinte à la situation actuelle; en effet, on me dit - je Biffer
n'ai pas encore eu l'occasion de signer des actes de ce
genre - que le chef du département ne fait au fond que Matossi, Berichterstatter: Bei Artikel 8 kann Absatz 3, in
recueillir et transmettre les propositions faites par la Com- dem die Geschäftsordnung der Kommissionsarbeit
mission des bourses. Mais si la commission préfère laisser umschrieben wird, ersatzlos gestrichen werden. Das hängt
cette compétence au Département de l'intérieur, nous mit unserer Aenderung bei Artikel 7 zusammen.
serons tout à fait d'accord de continuer comme par le passé.
Cela signifie simplement que nous reprendrons les proposi- Angenommen - Adopté
tions de la commission et que nous apposerons quelques
signatures supplémentaires. Art. 9, 10
Troisième aspect, la nouvelle réglementation applicable aux Antrag der Kommission
cours préparatoires de langue de Fri bourg. C'est à mon avis Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
un progrès évident, qu'il faut saluer. Il est réjouissant de voir Proposition de la commission
que les cantons se sont déclarés prêts à prendre en charge Adhérer au projet du Conseil fédéral
30 pour cent des frais non couverts par les taxes de cours.
La participation financière des cantons nous paraît tout à Angenommen - Adopté
fait raisonnable. Nous sommes heureux de constater que les
cantons entendent assumer à cet égard également leurs Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
responsabilités.
Je vous prie donc d'accepter la proposition qui vous est faite Für Annahme des Gesetzentwurfes 36 Stimmen
et de contribuer à la continuation d'une action qui a fait ses (Einstimmigkeit)
preuves et qui mérite notre appui.
An den Nationalrat - Au Conseil national
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 bis 6 #ST# Ad 85.233
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Motion des Nationalrates
(Kommission für Wissenschaft und
Titre et préambule, art. 1 à 6 Forschung)
Proposition de la commission Stipendien. Aenderung des Bundesgesetzes
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Motion du Conseil national
Angenommen - Adopté (Commission de la science et de la
recherche)
Art. 7 Bourses d'étude. Révision de la loi
Antrag der Kommission
Streichen
Proposition de la commission
Biffer
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1986
Matossi, Berichterstatter: Bei diesem Artikel 7 haben Sie die Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten
Anträge der Kommission vor sich. Hier ist ein Fehler unter- eine Revision des geltenden Bundesgesetzes vom 19. März
laufen. Es sollte nicht heissen «Artikel 7 streichen», sondern 1965 über die Gewährung von Beiträgen an die Aufwendun-
«Artikel 7 ersetzen durch den bisherigen Artikel 5». gen der Kantone für Stipendien vorzulegen. Die Revision
Die Begründung ist einfach: Unsere Kommission war der soll insbesondere vorsehen:
Ansicht - Herr Bundesrat Cotti hat kürzlich davon gespro- I.Die Leistungen von Bund und Kantonen sind so zu
chen -, es solle davon abgesehen werden, diese Stipendien- bemessen und der Verteilschlüssel ist so festzulegen, dass
kommission zu einer Behördenkommission aufzuwerten es möglich ist, angemessene Stipendien auszurichten.
und ihr auch entsprechende Entscheidungsfunktionen zu 2. Die heutigen Unterschiede der Stipendienleistungen sind
übertragen. Die dafür in der Botschaft angeführte Begrün- möglichst auszugleichen durch entsprechende Ausgestal-
dung hat die Kommission nicht überzeugt; wir sind deshalb tung der Subventionsbedingungen.
der Ansicht, dass wir diesen Artikel 7 streichen und an seine 3. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Stipendien,
Stelle den bisherigen Artikel 5 einfügen müssen. Dieser Arti- insbesondere der Kreis der Empfänger, die Stipendienbe-
9. März 1987 55 Motion des Nationalrates
rechtigung und der stipendienrechtliche Wohnsitz sind ein- Es wurden auch gewisse rechtliche Bedenken angemeldet:
heitlich zu regeln. Einzelne Punkte der Motion, vor allem aber der Punkt 1,
4. Für alle Ausbildungsrichtungen ist das gleiche Berech- hielten nicht unbedingt dem Verfassungsartikel 27quater
nungssystem anzuwenden. stand; ein Vorbehalt, für welchen der Bundesrat ein gewis-
ses Verständnis zeigte.
Texte de la motion du 9 octobre 1986 Die Minderheit unserer Kommission möchte mit dem Bun-
Le Conseil fédéral est chargé de préparer, à l'intention des desrät die Motion überweisen. Sie weist darauf hin, dass es
Chambres fédérales, une révision de la loi fédérale du nicht primär um eine Stipendienvereinheitlichung, sondern
19 mars 1985 sur l'allocation de subventions pour les vielmehr um eine gewisse Harmonisierung gehe. Ferner
dépenses des cantons en faveur de bourses d'études. Cette habe das Beispiel der Vereinheitlichung des Schuljahresbe-
révision devra notamment porter sur les points suivants: ginns gezeigt, dass die Kantone Mühe bekundeten, ohne
1. Les prestations de la Confédération et des cantons et les Einflussnahme des Bundes freiwillige Einigungen zu erzie-
clés de répartition seront fixées de manière à permettre len. Allein eine Motion sei geeignet, den Bereich der inter-
d'allouer des bourses d'études convenables. kantonalen Stipendienharmonisierung ein wenig in Gang zu
2. Les différences actuelles en matière de bourses d'études bringen.
seront réduites dans toute la mesure du possible, par un In Abwägung dieser Pro- und Kontra-Gründe kam unsere
aménagement approprié des conditions de subventionne- Kommission - allerdings nur mit 5 zu 3 Stimmen - zur
ment, s'il y a lieu. Einsicht, es sei die Motion in Form eines Postulates zu
3. Les conditions mises à l'octroi de bourses et en particulier überweisen; und so lautet auch unser Antrag.
le cercle des bénéficiaires, le droit à une bourse d'études
ainsi que le domicile des boursiers prévu par la loi, devront M. Schaffter: Je m'étonne un peu de la position prise par la
être réglés de manière uniforme. Commission de la science et de la recherche. On peut la
4. Le même système de calcul doit être appliqué à toutes les comprendre dans la mesure où elle est dictée par des
catégories d'éducation et de formation. considérations fédéralistes. Mais ces considérations fédéra-
listes viendront sur le tapis lorsque nous examinerons les
articles de la loi révisée. Pour le moment, nous en sommes à
Matossi, Berichterstatter: Diese Motion lädt den Bundesrat la question de principe. Or il faut bien se rappeler que le
ein, den Räten eine Revision des geltenden Bundesgesetzes peuple et les cantons ont décidé de conserver à la Confédé-
aus dem Jahre 1965 über die Gewährung von Beiträgen an ration le droit et la charge de verser des subsides pour des
die Aufwendungen der Kantone für Stipendien vorzulegen. bourses d'étudiants. Par conséquent, les scrupules fédéra-
In der Herbstsession erklärte Herr Bundesrat Egli im Natio- listes, ici, me paraissent négligeables. La motion du Conseil
nalrat, dass der Bundesrat bereit sei, die Motion entgegen- national répond, dans une large mesure, aux voeux émis par
zunehmen. Daraufhin wurde die Motion ohne Diskussion la Conférence des directeurs cantonaux de l'instruction
überwiesen. Die Kommission für Wissenschaft und For- publique qui demandaient que, dans ce domaine, les dispa-
schung behandelte dieses Geschäft am 19. Januar dieses rités trop fortes entre les cantons disparaissent, que l'on
Jahres und schlägt Ihnen mit 5 zu 3 Stimmen vor, die Motion avance vers une harmonisation des prestations, tout en
nur in Postulatform zu überweisen. Obwohl man mit dem sauvegardant, bien entendu, l'autonomie des cantons,
Ziel der Motion einverstanden war, der Bund möge seinen qu'on établisse un système de calculs minimal qui serait
Einfluss geltend machen, damit die heutigen Unterschiede appliqué par tous. Ainsi la Confédération, à l'aide de ses
der Stipendiendienstleistungen der Kantone durch entspre- subsides, peut favoriser l'harmonie, donner des impulsions
chende Ausgestaltung der Subventionsbedingungen mög- à cette mise sur pied d'un nouveau système et faire entrer
lichst ausgeglichen werden, sprach sich eine Mehrheit unse- finalement dans le droit, c'est-à-dire dans la loi, un certain
rer Kommission für die Umwandlung in ein Postulat aus. nombre de dispositions formelles qui sont déjà aujourd'hui
In diesem Zusammenhang sei an die Volksabstimmung aus appliquées par la majorité des cantons. Il ne s'agit donc pas
dem Jahre 1985 erinnert; es ging damals um die Neuord- ici d'un bouleversement, mais il s'agit d'aller de l'avant dans
nung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, un domaine où cantons et Confédération se partagent les
mit drei Massnahmenpaketen, die die Bereiche Volksschule, responsabilités et dans un domaine où la nécessité d'aider
Gesundheitswesen und Ausbildungswesen bzw. Stipendien- les jeunes étudiants est impérieuse.
wesen betrafen. Alle drei Massnahmenpakete verlangten Je ne veux pas allonger mon intervention, mais ce que l'on
Verfassungsänderungen. So war es vor zwei Jahren das ressent aujourd'hui c'est qu'il y a des hésitations dans ce
erste Mal, dass unsere Stimmberechtigten über das staats- domaine du soutien à la formation et ce n'est pas le
politische Reformwerk der Aufgabenteilung zwischen Bund moment, dans la situation actuelle, de s'arrêter à ces hésita-
und Kantonen befinden konnten. Das Abstimmungsergeb- tions. C'est pourquoi, répondant en cela aux voeux du
nis überraschte damals in zweifacher Hinsicht: Einmal Cartel des organisations de jeunesse, des mouvements de
waren die Ja-Anteile bei den beiden ersten, praktisch unbe- jeunesse estudiantine, des jeunes démocrates chrétiens,
strittenen Massnahmenbereichen erstaunlich niedrig, und des jeunes de l'Alliance des indépendants, des jeunesses
zum zweiten fiel die bekämpfte Stipendienvorlage mit socialistes, de la jeunesse radicale, qui était observatrice
57 Prozent Nein-Stimmen durch. Für den Bundesrat war dans ces travaux préparatoires, de la commission de jeu-
nach der Volksabstimmung klar, dass das aus dem Jahr nesse de l'Union syndicale, du Cartel suisse des associa-
1965 stammende Bundesgesetz zu revidieren sei. Auch die tions de jeunesse, je vous demande de suivre le Conseil
Erziehungsdirektorenkonferenz wurde Ende Oktober 1985 national. Ce dernier a écouté les voeux de ces jeunes gens
in diesem Sinne beim Bundesrat vorstellig. In seiner Antwort et je ne lui ferai jamais l'injure de croire que c'est pour des
an die Erziehungsdirektorenkonferenz hat das Departement motifs électoralistes. Dans le domaine qui nous occupe,
des Innern seinerzeit eine rasche Inangriffnahme dieser c'est un devoir de travailler sérieusement. C'est pourquoi je
Arbeit zugesichert. vous engage à suivre le Conseil national et à maintenir au
Nun zur Stellungnahme unserer Kommission: Eine Mehrheit texte sa valeur de motion.
unserer Kommission vertrat die Ansicht, das Stipendienwe-
sen sei primär eine Domäne der Kantone, und der Bund Frau Bührer: Ich messe dieser Motion eine zu grosse Wich-
solle keinen unnötigen Druck in Richtung Vereinheitlichung tigkeit zu, als dass ich sie oppositionslos in ein Postulat
der Stipendien ausüben. Die Erziehungsdirektorenkonfe- umwandeln liesse. Das Stipendienwesen ist im wesentlichen
renz habe ein Arbeitspapier «Stipendienthesen» ausgearbei- Sache der Kantone, das ist unbestritten. Aber eben nicht
tet, und die Kantone seien gewillt, ihre Anstrengungen dies- nur. Die Volksabstimmung von 1985 hat signalisiert, dass
bezüglich zu verstärken. Der Bund solle erst dann aktiv der Bund weiterhin eine aktive Rolle spielen soll. Gesamt-
werden, wenn die Anstrengungen der Kantone nicht zum schweizerisch betrachtet steht es heute nicht zum besten im
Ziele führten. Stipendienwesen. Die Leistungen sind zurückgegangen.
Motion du Conseil national 56 9 mars 1987
Trotz Zunahme der in Ausbildung stehenden Personen blieb Jagmetti: Meinerseits möchte ich Ihnen empfehlen, dem
die Gesamtzahl der Bezüger konstant, und die Stipendien- Antrag von Herrn Schaffter zu folgen, auch wenn ich das mit
beiträge haben unter Berücksichtigung der Teuerung sogar etwas anderer Begründung tun möchte als Frau Bührer.
real abgenommen. Die Lebenshaltungskosten sind von 1980 Ganz leicht fällt mir die Zustimmung zum Motionstext nicht,
bis 1985 um 24 Prozent gestiegen; die Summe der ausbe- und zwar wegen Ziffer 1. Ich erinnere Sie an den Wortlaut:
zahlten Ausbildungsbeiträge ist hingegen über diese Jahre «Die Leistungen von Bund und Kantonen sind so zu bemes-
praktisch gleichgeblieben. Damit ist klar, dass den neuen sen, der Verteilschlüssel so festzulegen, dass es möglich ist,
Gegebenheiten nicht Rechnung getragen wurde. angemessene Stipendien auszurichten.» Das tönt nach eid-
Welches sind diese neuen Gegebenheiten? Die Situation hat genössischer Regelung des ganzen Stipendienwesens.
sich insofern geändert, als für viele Arbeitnehmer je länger Dabei müssen wir uns im klaren sein, dass Artikel 27quater
desto eher eine Zweit- oder sogar Drittausbildung notwen- der Bundesverfassung dem Bund keine Gesetzgebungsbe-
dig wäre. Vom Arbeitnehmer wird Mobilität gefordert. Er soll fugnis über das Stipendienwesen allgemein gibt, sondern
flexibel sein und dem Strukturwandel in der Wirtschaft nur die Förderungsmöglichkeit, also die Beitragsleistung.
Rechnung tragen können. Es ist an dieser Stelle darauf Bundesrechtliche Anordnungen über die Einheit der Stipen-
hinzuweisen, dass stets wachsende Anteile der gesamten dien müssen sich somit auf Beitragsbedingungen konzen-
Stipendiensumme an Auszubildende in Berufslehren, Anleh- trieren.
ren und weiteren Schulen der nachobligatorischen Ausbil- Man könnte daraus die Folgerung ziehen, es sei etwas
dung ausgerichtet werden. Es sind nicht nur die Hochschul- problematisch, diese Motion als solche zu überweisen.
stipendien, die in Frage stehen. Indessen ist ja eine Motion kein Gesetz, und ich wäre nicht
Ferner - auch das ist eine neue Situation - sind die Arbeits- so streng in der Auslegung eines Motionstextes, wie ich es
möglichkeiten für in Ausbildung stehende Leute drastisch bei der Handhabung eines Gesetzes wäre. Wir erteilen dem
zurückgegangen. Es ist heute sehr viel schwieriger, sich die Bundesrat den Auftrag, einen entsprechenden Erlass auszu-
Ausbildung selber zu finanzieren oder doch teilweise mitzu- arbeiten. Wenn wir hier betonen, dass wir bestimmte Gren-
finanzieren. Wäre diesen Veränderungen Rechnung getra- zen sehen, dann ist mit dem auch gesagt, in welchem
gen worden, hätten die Leistungen im Stipendienwesen zu- Rahmen wir den Auftrag an den Bundesrat sehen.
und nicht abgenommen. Ueberdies bestehen zwischen der In der Sache selbst geht es meines Erachtens um die Chan-
Stipendiensituation der einzelnen Kantone ganz erhebliche cengleichheit. Wir möchten nicht, dass die Herkunft aus
Unterschiede. Besser wäre wohl, von stossenden Ungerech- einer bestimmten Landesgegend den künftigen Studenten
tigkeiten zu sprechen. «Der Beobachter» titelte unlängst in seiner Berufs- oder Studienwahl einschränkt, sondern
einen Artikel «Wer Stipendien bezieht, braucht nicht zu dass junge Menschen aus allen Teilen des Landes gleiche
essen», und an manchen Orten ist das leider keine Ueber- Chancen haben im Zugang zur Ausbildung.
treibung. Eine Harmonisierung wäre dringend geboten. Es In diesem Sinne möchte ich Ihnen empfehlen, den Text als
ist nicht einzusehen, warum ein Ausbildungswilliger bei Motion zu überweisen, wohlwissend, dass wir damit kein
gleicher Ausgangslage je nach Kanton eine derart krass umfassendes schweizerisches Stipendiengesetz postu-
unterschiedliche Behandlung erfährt. Die Stipendien sollten lieren.
in der ganzen Schweiz nach demselben Modell berechnet
werden. Das heisst noch lange nicht, dass sie vereinheitlicht Schmid: Ich empfehle Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu
würden. Beispielsweise sollten Altersbegrenzungen überall folgen und diese Motion als Postulat zu überweisen, und
fallengelassen werden. zwar aus folgenden Gründen:
Altersbegrenzungen widersprechen der Notwendigkeit von Zunächst: Der Inhalt dieser Motion ist, wie Herr Kollege
Umschulungen. Auch sollten Eltern keine unzumutbaren Jagmetti gerade ausgeführt hat, verfassungsmässig zumin-
Opfer abverlangt werden. Unterschiedliche Behandlung dest nicht über alle Zweifel erhaben. Artikel 27quater der
heisst nichts anderes, als dass manchenorts Begabungen Bundesverfassung gibt dem Bund in Absatz 1 die Kompe-
brachliegen, dass wünschenswerte Umschulungen nicht tenz, den Kantonen Beiträge zu gewähren an ihre Aufwen-
stattfinden, dass Ausbildungswünsche von Menschen jeden dungen für Stipendien und andere Ausbildungsbeihilfen. Er
Alters aus finanziellen Gründen abgewürgt werden. Können gibt dem Bund aber keineswegs die Kompetenz, die Stipen-
wir uns das leisten? Ein guter Ausbildungsstand ist und diengewährung in der Schweiz so einheitlich zu regeln, dass
bleibt unser wertvollstes Kapital, und dieses Kapital trägt alle Kantone das Gleiche gleich regeln müssen. Wenn der
Zinsen für die Volkswirtschaft - also für die Allgemeinheit - Bund eine gleichartige Lösung will, so ist er auf Absatz 2
und für den einzelnen, der in den Genuss der Ausbildung von Artikel 27quater Bundesverfassung verwiesen, die ihm
kommt. Welch ein Gewinn an Lebensfreude und Lebens- die Kompetenz gibt, in Ergänzung kantonaler Regelung
qualität, an körperlicher und geistiger Gesundheit, wenn selber Massnahmen zu ergreifen oder zu unterstützen, die
man im richtigen Beruf etwas leisten und Befriedigung eine Förderung der Ausbildung durch Stipendien oder
finden darf! Knauserigkeit ist nicht nur gegenüber den weni- andere Ausbildungsbeihilfen bezwecken. Wenn also der
ger Begüterten ungerecht, sie ist auch kurzsichtig. Was hier Bund eine einheitliche, die ganze Schweiz bedeckende
versäumt wird, hat langdauernde Wirkung und kann kurzfri- Regelung will, habe ich die Auffassung, sei Artikel 27quater
stig nicht nachgeholt werden. Wir sollten nicht erst durch Absatz 2 massgebend und nicht Artikel 27quater Absatz 1.
Schaden klug werden. Die langfristigen Wirkungen sind zu Das heisst dann aber: Der Bund darf den Kantonen keine
gefährlich. Vielmehr sollte rasch Abhilfe geschaffen und die Vorschriften, auch nicht im Sinn von Subventionsbedingun-
Situation im Rahmen der verfassungsmässigen Möglichkei- gen machen, wonach sie bestimmte Leistungen zu erbrin-
ten - ich betone das - verbessert werden. gen hätten, sondern er hat dann eben in Ergänzung eigene
Die Motion des Nationalrates gibt den Auftrag dazu. Die Zusatzleistungen zu erbringen. Insoweit sind die Ziffern
beantragte Umwandlung in ein Postulat wird der prekären 1 und 2 dieser Motion für mich nicht akzeptabel. Sind aber
Lage nicht gerecht. Wir setzen damit ein falsches Signal. Der diese beiden Punkte der Motion für mich nicht akzeptabel,
Föderalismus kommt durch die verfassungsmässigen Gren- so ist für mich an sich bereits die ganze Motion gestorben.
zen sowieso zu seinem Recht. Es erübrigt sich, zusätzlich Aber es gibt auch politische Gründe, die dagegen sprechen,
die Bremse zu ziehen und den Vorarbeiten zu einer neuen die Motion als solche zu überweisen. Ich möchte Sie darauf
Stipendienregelung den Wind aus den Segeln zu nehmen. hinweisen, dass - der Herr Kommissionspräsident hat
Mit der Zustimmung zur Motion wäre ein Zeichen dafür bereits davon gesprochen - im Jahre 1985 über die Kantona-
gesetzt, dass die Probleme erkannt und ernstgenommen lisierung der Stipendien eine Abstimmung veranstaltet
werden, und es wäre eine Geste des guten Willens, vor allem wurde. Wir haben dort ein äusserst perplexes, ein sich
den Jungen gegenüber. widersprechendes Ergebnis; die Verfassungsbestimmung
Ich bitte Sie, zumal der Bundesrat bereit ist, die Motion ist bei dieser Abstimmung abgelehnt worden. Das war einer-
anzunehmen, den Vorstoss in Motionsform zu überweisen. seits als Volksentscheid zu interpretieren, dass die Bundes-
verantwortung in finanzieller Hinsicht nicht abgeschafft wer-
9. März 1987 57 Motion des Nationalrates
den sollte, der Bund also weiterhin finanziell am Ball bleiben suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique et
soll in Sachen Stipendien. Im gleichen Zug aber ist dann par la Confédération. Un tel mode de faire donnerait indé-
andererseits das sogenannte Harmonisierungsgesetz niablement un coup de fouet à l'harmonisation intercanto-
gegenstandslos geworden. Das wäre ein Bundesgesetz nale matérielle. Par ailleurs, comme le demande la motion, il
gewesen, das den Kantonen die gleichen Beiträge vorge- y a lieu de renforcer l'harmonisation intercantonale formelle
schrieben hätte; es hätte materielle und formelle Harmoni- en introduisant dans la loi certaines dispositions cadres qui
sierungen gebracht. Dieses Ziel wird mit dieser Motion wie- sont admises et pratiquées par la grande majorité des can-
der anvisiert. Das wollte man aber offensichtlich auch nicht. tons.
'Bei dieser perplexen Situation weiss der Bundesrat zweifel- Permettez-moi enfin de profiter de l'occasion pour deman-
los nicht recht, was er tun soll. Das begreife ich auch. Aber der au Conseil fédéral d'adapter rapidement les dispositions
wenn man in dubio steht, dann würde ich doch sagen: im de l'ordonnance d'exécution de la loi sur l'allocation de
Zweifel für den Föderalismus. Ich möchte Sie daran erin- subventions pour les dépenses des cantons en faveur des
nern, dass Herr Bundesrat Egli auf diesem Stuhl da vorn ein bourses d'études ainsi que les directives y relatives. Les
feierliches Versprechen abgegeben hat, als es in diesem Rat limites supérieures fixées à 7200 francs pour une personne
darum ging, ob wir den Kantonen einen einheitlichen Schul- mineure et à 9000 francs pour une personne majeure n'ont
beginn aufzwingen wollen oder nicht. Herr Bunderat Egli plus été adaptées depuis de très nombreuses années et
war damals der Auffassung, dass wir das nun tun müssten, doivent impérativement être réajustées. Par ailleurs, une
aber er erkläre feierlich, das sei das letzte Engagement der simplification des directives réglant les cas d'exception - et
Eidgenossenschaft gegenüber der kantonalen Schulhoheit. je n'entrerai évidemment pas dans le détail - permettrait de
Herr Präsident Matossi, wenn Sie die Meinung der Minder- réduire les tâches administratives des cantons et de la
heit referieren, dann darf ich als Koreferent sozusagen noch Confédération.
beifügen: Wenn der Bund schon seinerzeit eingegriffen hat, En conclusion, je me permets de défendre avec insistance le
um eine Vereinheitlichung des Schulbeginns zu bewerkstel- principe de la motion plutôt que celui de la transformation
ligen, dann nur unter dem Vorbehalt, den Herr Bundesrat en postulat.
Egli gemacht hat: «Das ist das einzige Mal, dass wir den
Kantonen in dieser Hinsicht dreinreden.» Mme Bauer: Je soutiens la motion du Conseil national et je
Es kommt ein finanzieller Aspekt hinzu, der vielleicht die vous engage à voter en faveur de la proposition de la
Herren Kollegen aus dem ehrsamen Stande Jura anspricht: minorité de notre commission.
Es ist eine schlichte Illusion zu glauben, mit dieser Motion Il existe en effet en matière de bourses des disparités si
könne man armen Kantonen weiterhelfen und den Studen- énormes d'un canton à l'autre qu'à plusieurs reprises déjà
ten aus ärmeren Kantonen einen besseren Zugang zu den des tentatives ont été faites pour les atténuer. Toutefois,
Universitäten schaffen. Die finanziellen Verhältnisse der Sti- chaque canton ayant sa législation propre, l'harmonisation
pendiensubventionierung durch den Bund sind bereits der- souhaitée se heurte à des obstacles tels qu'il n'a pas été
art hervorragend - ich danke dafür, Herr Bundesrat -, dass possible aujourd'hui encore de réduire sensiblement les
die armen Kantone heute bis zu 60 Prozent ihrer Aufwen- différences. Lors de la votation fédérale du 10 mars 1985,
dungen für Stipendien- und Studienbeiträge subventioniert comme cela a été rappelé par plusieurs de nos collègues, le
erhalten. Es wird doch niemand in diesem Rat jemals glau- peuple et les cantons ont clairement manifesté leur volonté
ben, dass die finanzschwachen Kantone noch einen Fünfer de maintenir les subsides accordés par la Confédération aux
unter diesem Titel mehr erhalten werden. Wir haben 60 Pro- cantons dans le domaine de la formation. En les versant, la
zent, und ich glaube, das ist etwas ganz Schönes. Confédération peut donc aujourd'hui énoncer des condi-
Mit anderen Worten: Es hängt, wenn schon Unterschiede in tions cadres afin d'assurer aux jeunes issus des différentes
der Stipendiengewährung durch die Kantone vorhanden régions du pays, qui connaissent une prospérité fort varia-
sind, nicht von den Einflussmöglichkeiten des Bundes in ble, un droit à la formation équitable.
finanzieller Hinsicht ab, sondern vom Willen der kantonalen Si nous examinons le recueil statistique de l'Office fédéral
Gesetzgeber, der Grossen Räte usw. Mit finanziellen Anrei- de la statistique (Berne 1985) on ne peut manquer d'être
zen hat der Bund bis heute sehr viel getan; er kann nicht frappé en effet par des disparités véritablement choquantes.
mehr tun. Die Motion rennt hier offene Türen ein. Qu'on en juge plutôt: entre 1973 et 1984, le nombre des
Weil die Erziehungsdirektorenkonferenz mit ihren zehn Har- boursiers universitaires, chose étonnante, est resté pratique-
monisierungspunkten bereits auf gutem Wege ist, glaube ment le même, il n'a augmenté que de 2 pour cent pendant
ich, dass die ganze Angelegenheit keiner grundsätzlichen ces onze ans, alors que le nombre global des étudiants
Anreize bedarf, um weiter vorangebracht zu werden. Die domiciliés en Suisse au moment de l'obtention du certificat
Motion sollte aus föderalistischen Gründen nicht weiter d'accès aux hautes études augmentait lui de 53,3 pour cent.
verfolgt werden, weil sie verfassungsrechtlich erst noch Par conséquent, 2 pour cent de boursiers supplémentaires
einigermassen zweifelhaft ist. Wenn wir diese Motion als face à une augmentation d'étudiants de 53,3 pour cent. Cela
Postulat überweisen, haben wir der Sache einen guten signifie clairement qu'au niveau universitaire le taux des
Dienst erwiesen, ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. boursiers a considérablement baissé.
Autre statistique éloquente: entre 1973 et 1983, si l'on tient
M. Flückiger: Je crois utile, à ce stade de la discussion, de compte du renchérissement intervenu au cours de ces dix
rappeler deux notions. Tout d'abord, la motion dont nous années, le pouvoir d'achat des bourses a fortement diminué.
traitons aujourd'hui - le président de la commission et On l'évalue à 16 pour cent de moins qu'en 1973 et cela
M. Schaffter l'ont déjà dit-correspond aux voeux exprimés malgré le fait qu'en 1973 un étudiant sur trois touchait une
en novembre 1986, lors du Forum sur les bourses d'études bourse, alors qu'en 1983 on n'en comptait plus qu'un sur
organisé à Fribourg par la Conférence suisse des directeurs cinq. C'est pourquoi j'estime, avec le Conseil national, que
cantonaux de l'instruction publique. D'autre part, le pro- l'harmonisation des bourses est une question de justice et
blème numéro un en matière de bourses en Suisse, ce sont de solidarité. Elle est dans l'intérêt des régions défavorisées,
les disparités intercantonales. Un modèle de calcul des des cantons à faible revenu, qui ne possèdent pas les
prestations minimales a été élaboré par une commission de moyens de favoriser la formation professionnelle et intellec-
la Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruc- tuelle de ceux-là mêmes de ses citoyens qui pourraient les
tion publique. Il serait bon que par une incitation financière, aider à sortir de leur sous-développement. Elle va dans le
la Confédération facilite le processus d'harmonisation, tout sens de l'égalité des chances, d'une part entre les couches
en respectant la souveraineté cantonale. On pourrait par sociales et, d'autre part, entre les cantons. Elle atteste enfin
exemple imaginer un supplément ou une réduction des du souci de la société vieillissante qui est la nôtre de
subventions allouées aux cantons, selon que leurs presta- favoriser la meilleure formation possible des quelques jeu-
tions correspondent ou non aux prestations minimales cal- nes qui nous restent encore et de consacrer à cette forma-
culées selon un modèle admis à la fois par la Conférence tion les montants nécessaires. Les associations d'étudiants,
Motion du Conseil national 58 9 mars 1987
les associations de jeunessses nous le demandent. Elle est absolut recht - auf das Mitmachen des Bundes. Es wurde
donc véritablement dans l'intérêt du pays tout entier. C'est schon erwähnt: Der Bund gewährt Beiträge an die Kantone
pourquoi je soutiendrai la motion du Conseil national et je für Stipendien im Rahmen von 20 bis 60 Prozent - de 20 à
vous engage à faire de même. 60 pour cent, Madame Bauer! -, und zwar abhängig von der
Finanzstärke der Kantone. Ich kenne wenige oder mögli-
Piller: Ich möchte doch noch kurz ein Argument bringen, cherweise keine anderen Bereiche, wo der Bund eine so
das meines Erachtens für die Motion spricht. krasse Unterscheidung unter den Kantonen, je nach Finanz-
Der Bund unterhält trotz kantonaler Schulhoheit zwei tech- stärke, macht. Das beweist doch, dass der Bund der Finanz-
nische Hochschulen. Wir wissen, dass auf dem Gebiete der stärke der einzelnen Kantone voll und ganz Rechnung trägt.
Ingenieurwissenschaften die Studentenzahlen stagnieren. Ich habe Ihnen das alles gesagt, um Ihnen darzutun, dass-
Wir haben zuwenig Ingenieure und bilden zuwenig Inge- auch wenn ich die Motion des Nationalrates befürworte -
nieure aus. Ich stelle fest, dass beispielsweise gerade aus man sich nicht der Illusion hingeben darf, dass der Bundes-
meinem Kanton Freiburg viele jungen Leute gerne Inge- rat, wenn die Motion überwiesen wird, eine Vorlage ausar-
nieurwissenschaften studieren möchten, aber dass die Sti- beiten wird, die eine vollkommene Harmonisierung vorsieht.
pendien einfach nicht ausreichen, um nach Lausanne oder Ganz im Gegenteil: Wir werden uns bewusst an die Schran-
nach Zürich zu gehen. Sie wählen dann à contrecoeur eine ken der Verfassung halten. Wir werden von den beschränk-
andere Studienrichtung. Ich finde, wenn der Bund schon ten Kompetenzen des Bundes Gebrauch machen, aber es
das Prinzip der kantonalen Schulhoheiten durchbrochen wird rechtlich nicht sehr leicht sein, eine Harmonisierung zu
und seit langem zwei technische Hochschulen übernommen fördern; viel weiter werden wir nicht kommen können.
hat, sollte der gleiche Bund auch die Möglichkeiten schaf- Ich möchte noch betonen, dass auch die Konferenz der
fen, dass alle jungen Schweizerinnen und Schweizer kantonalen Erziehungsdirektoren die Zielsetzungen dieser
Zugang zu diesen technischen Hochschulen haben. Dies als Motion befürwortet, und zwar ganz im Sinne meiner eben
Chancengleichheit einerseits, aber auch für unsere Wirt- angestellten Ueberlegungen. Es ist sicher nicht so, dass die
schaft, die Ingenieure dringend braucht. Erziehungsdirektoren, die vorsichtig über die kantonale
Ich bin überzeugt, dass diese Motion den richtigen Weg Autonomie wachen, diese plötzlich dem Bund auf dem
weist. Sie zwingt die Kantone, die Anpassungen vorzuneh- Servierbrett anbieten. Aber sie meinen doch, dass der Bund
men. Für mich, Herr Schmid, gilt der Satz «im Zweifel für im Rahmen der gültigen Gesetzgebung einen Beitrag dazu
den Föderalismus» auch, aber hier habe ich keinen Zweifel. leisten könne, diese Harmonisierung etwas zu favorisieren.
Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen. Ich würde also sagen, dass es wirklich eine Frage der
Grenzen und der Nuancen ist; in diesem Sinne habe ich das
Schmid: Gestützt auf Artikel 65 Absatz 1 des Geschäftsre- Votum der Erziehungsdirektoren verstanden.
glementes verlange ich eine getrennte Abstimmung. Deshalb kann ich Ihnen zum Schluss sagen, dass - ob
Motion oder Postulat - der Bundesrat im Rahmen einer
Bundesrat Cotti: Mein Vorgänger, Herr Egli, hat im National- Botschaft ernsthaft versuchen wird, das Problem innerhalb
rat - ich weiss nicht, Herr Schmid, ob in sehr feierlicher Art der verfassungsmässigen Grenzen zu lösen.
und Weise - der Motion im Namen des Bundesrates zuge- Je vous assure, Monsieur Flückiger, que nous allons préci-
stimmt. Ich möchte hier dasselbe tun. Allerdings füge ich ser et aussi modifier certains aspects de l'ordonnance avant
sofort bei - damit bei den sehr offenen Voten von vielen la présentation du projet de loi.
Mitgliedern dieses Rates keine allzu grossen Illusionen In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der Motion zuzustim-
entstehen-, dass - Herr Jagmetti, Sie haben absolut recht- men und zugleich diese absolut gleichgewichtige Betrach-
mit der Annahme der Motion wohl nicht gemeint ist, dass tung der Sachlage beizubehalten.
der Bundesrat - beziehungsweise das Parlament - freie
Hand bekommt, nach Belieben schalten und walten und Präsident: Wir stimmen ab. Ich stelle fest, dass Minderheit
jedwelche Art der Harmonisierung herstellen zu können. Wir und Bundesrat für Ueberweisung als Motion sind, während
sind an einen sehr restriktiven Verfassungsartikel gebun- die Mehrheit die Ueberweisung als Postulat befürwortet.
den! Daran gibt es nichts zu rütteln, wir wollen schliesslich Ständerat Schmid hat verlangt, dass punktweise abge-
die Verfassung respektieren. stimmt wird. Diesem Antrag ist nicht widersprochen worden.
Dabei kommt es nicht einmal so sehr darauf an, wie man die Wir stimmen somit punktweise ab, jeweils ob Ueberweisung
kürzliche Volksabstimmung interpretiert. Es gibt die einen, als Motion oder als Postulat.
die sagen, dass das Volk damit eine weitergehende Kompe-
tenzerteilung an den Bund gutgeheissen habe. Andere - ich Abstimmung - Vote
gehöre zu ihnen - meinen eher, dass das Volk nicht eine
völlige Zuteilung der Kompetenz an die Kantone gewollt Ziff. 1 -Ch.1
habe; es habe vielmehr diese zweiteilige Kompetenz bestä-
tigt, wobei aber - wie ich betonen möchte - nach Artikel Für die Ueberweisung der Motion 16 Stimmen
27quater BV die Hauptkompetenz bei den Kantonen liegt. Für die Ueberweisung als Postulat 22 Stimmen
Ich muss gewisse falsche Annahmen korrigieren: Wenn hier
behauptet wurde, gewisse finanzschwache Kantone seien Ziff. 2-Ch.2
nicht in der Lage - Frau Bauer - zu tun, was für ihre
Studenten nötig wäre, weil sie eben finanzschwach sind, so Fürdie Ueberweisung als Motion 17 Stimmen
stimmt das absolut nicht. Wie aus den Zahlen ersichtlich, Für die Ueberweisung als Postulat 23 Stimmen
kommt es bei gleicher Finanzstärke in den Kantonen zu
Unterschieden in den Stipendienerteilungen von 1 zu 3. Das Ziff. 3-Ch.3
ist natürlich ein Preis, der bezahlt werden muss, wenn wir
den Föderalismus bejahen: Die föderalistische Lösung lässt Für die Ueberweisung als Motion 19 Stimmen
den Kantonen die politische Freiheit, grössere oder kleinere Für die Ueberweisung als Postulat 20 Stimmen
Stipendien zu gewähren. Das gehört einfach dazu! Man
kann nur bedauern - und ich möchte das öffentlich tun -, Ziff. 4-Ch.4
dass gewisse Kantone im Rahmen ihrer eigenen Zuständig-
keit und ihrer Kompetenzen nicht weiterkommen. Dieses Fürdie Ueberweisung als Motion 18 Stimmen
Bedauern darf und muss man ausdrücken. Das ändert aber Für die Ueberweisung als Postulat 20 Stimmen
nichts an der Fragwürdigkeit der Behauptung, dass die
finanzschwachen Kantone nicht in der Lage wären, etwas Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
mehr in Sachen Stipendien zu tun. Diese Idee muss man ein
bisschen korrigieren, auch mit Bezug - Herr Schmid hat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Kommission für Wissenschaft und Forschung) Stipendien.
Aenderung des Bundesgesetzes
Motion du Conseil national (Commission de la science et de la recherche) Bourses d'étude.
Révision de la loi
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer Ad 85.233
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.03.1987 - 18:15
Date
Data
Seite 54-58
Page
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Ref. No 20 015 363
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