Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Ad-82-052 KI-generiert

Swiss Budget, Alcohol Commission, and Greece Tax Treaty Debate

Geschäftsnummer VPB Ad-82-052
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The National Council debated a supplementary budget for 1983, totaling CHF 483.9 million, primarily for additional credits and transfers from the previous year. Key expenditures included CHF 92.4 million for the operating deficit of the Swiss Federal Railways, CHF 50 million for national highway construction, and CHF 40 million for the export risk guarantee fund. The Council also discussed the proposed elimination or expansion of the Senate's Alcohol Commission, with some members suggesting its tasks be transferred to the Finance Commission or broadened into a Health and Environment Commission. Additionally, a double taxation treaty between Switzerland and Greece, effective retroactively from January 1, 1983, was presented and debated, aiming to prevent double taxation on income, dividends, interest, and royalties, and to protect Swiss investments in Greece.

Legislator-Regeste

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Art. 1 und 2, Art. 1 bis 3; Swiss Budget, Alcohol Commission, and Greece Tax Treaty Debate: Key expenditures included CHF 92.4 million for the operating deficit of the Swiss Federal Railways, CHF 50 million for national highway construction, and CHF 40 million for the export risk guarantee fund. The Council also discussed the proposed elimination or expansion of the Senate's Alcohol Commission, with some members suggesting its tasks be transferred to the Finance Commission or broadened into a Health and Environment Commission. Additionally, a double taxation treaty between Switzerland and Greece, effective retroactively from January 1, 1983, was presented and debated, aiming to prevent double taxation on income, dividends, interest, and royalties, and to protect Swiss investments in Greece.

Schlagwörter

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Steuerabkommen Doppelbesteuerung Nachtragskredit Ausfuhrabgabe Kapitalertragssteuer Getränkesteuer

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 1 und 2
These articles are cited in relation to the title and preamble of the budget, indicating they were part of the adopted legislation.
Art. 1 bis 3
These articles are cited in relation to the title and preamble of the budget during the article-by-article deliberation, indicating they were part of the adopted legislation.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 1 und 2

These articles are cited in relation to the title and preamble of the budget, indicating they were part of the adopted legislation.

Art. 1 bis 3

These articles are cited in relation to the title and preamble of the budget during the article-by-article deliberation, indicating they were part of the adopted legislation.

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Volltext

Budget de la Confédération 1983. Supplément I 640 1er décembre 1983

gesetzes eingeleitet und das Vernehmlassungsverfahren Gesamtberatung - Traitement global du projet

bereits durchgeführt worden sei, ohne dass die die Alkohol-

verwaltung begleitenden Kommissionen auch nur orientiert Titel und Ingress, Art. 1 und 2

worden wären. Dabei ist - Sie werden wahrscheinlich näch- Titre et préambule, art. 1 et 2

stes Jahr damit konfrontiert werden - ein ganz gewagter

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Schritt geplant: ES sollen auch dort, wie auf dem Getreide-

sektor, produktionslenkende Massnahmen mit Abgaben für Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen

alle Obstproduzenten eingeführt und damit natürlich ein (Einstimmigkeit)

weiteres Stück freie Marktwirtschaft abgebaut werden. Ein An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

Mitglied der nationalrätlichen Alkoholkommission, ein

sozialdemokratischer Kollege, fragte vor Wochenfrist in

unserer Sitzung besorgt, wie lange es wohl noch gehen

werde, bis uns der Bund auch noch vorschreibe, welchen

Apfel wir zu essen hätten. Das Angebot ist wahrlich schon

mager genug geworden. #ST# Ad 82.052

Gestatten Sie mir zum Schluss, quasi als Legat, noch eine in

meinen Augen nicht so ketzerische Anregung an das Büro, Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983.

die - wie ich weiss - von anderen Kollegen geteilt wird: Mir Nachtrag II

scheint, man sollte ernsthaft überlegen, ob die Alkoholkom- Budget de la Confédération 1983.

mission des Ständerates nicht abzuschaffen wäre; ihre Auf- Supplément II

gaben könnten der Finanzkommission übertragen werden,

die eventuell erweitert werden müsste. Dies würde ich als

Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. Oktober 1983

beste Lösung ansehen. Das wäre auch von unserer Seite

Message et projet d'arrêté du 19 octobre 1983

einmal ein positiver Beitrag an die Reduktion unserer eige-

nen Strukturen. Eine andere Lösung wäre, die Alkoholkom- Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale,

mission analog der nationalrätlichen Kommission zu einer Bern

Kommission für Gesundheit und Umwelt zu erweitern. Es S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel,

liegt mir allerdings fern, den Elan der neugewählten Mitglie- Berne

der der Alkoholkommission zu bremsen. Aber dem golde- Beschluss des Nationalrates vom 28. November 1983

nen Pferdchen das bisherige Geschirr der parlamentari- Décision du Conseil national du 28 novembre 1983

schen Aufsicht weiterhin umzulegen und noch zu glauben,

das Geschirr zeige Wirkung, ist nach meinen Erfahrungen

ein schon eher vermessener Gedanke.

Antrag der Kommission

M. Chevallaz, conseiller fédéral: J'ai été très intéressé par Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

les réflexions originales de M. Affolter. En ce qui concerne

l'attribution parlementaire du contrôle de la Régie des Proposition de la commission

alcools à la Commission des finances ou à une autre com- Adhérer à la décision du Conseil national

mission, la décision vous appartient.

Quant à la présence de la Régie des alcools au Département Andermatt, Berichterstatter: Der zweite Nachtrag zum Vor-

des finances et, plus particulièrement, de la pomme de terre anschlag 1983 umfasst Zahlungskreditbegehren von 483,9

et de l'arboriculture, on peut avoir des opinions divergentes. Millionen Franken. Es sind dies 2,5 Prozent der seinerzeit

J'admets qu'ici il y a un problème qui est fondamentalement budgetierten Ausgabensumme. 1,7 Millionen Franken sind

agricole (le prix de la pomme de terre, sa culture, les stations Kreditübertragungen aus dem Vorjahr, 482,2 Millionen sind

d'essais). Le même problème existe aussi pour l'arboricul- Nachtragskredite. Dazu kommen Verpflichtungskredite in

ture. Pour les pommes de terre, vous pourriez dire encore der Höhe von rund 6 Millionen Franken.

que la disparition de l'alcool que l'on en tire justifierait que Die Kreditübertragungen verteilen sich auf neun Budgetpo-

l'on enlève ce tubercule à la Régie des alcools. Sur ce point, sitionen unterschiedlicher Grosse. Ich erwähne hier nur die

j'ai des informations qui sont un peu différentes. En effet, il zwei grössten Positionen. 450 000 Franken betreffen die

m'est arrivé encore récemment de déguster de l'eau de vie Schweizerische Volksbibliothek. Vom Bundesbeitrag 1982

de pomme de terre! war diese Summe bis zum Inkrafttreten des Bundesbe-

Paradoxalement, je soutiendrai une autre raison pour main- schlusses über die Unterstützung der Schweizerischen

tenir les pommes de terre et l'arboriculture au Département Volksbibliothek gesperrt. Das Gesetz wurde erst im März

fédéral des finances. Cette manière de procéder crée de 1983, rückwirkend auf den 1. Januar 1982, in Kraft gesetzt.

facto une collaboration entre deux départements (Départe- Für die Aufnahme des Landesforstinventars ist ein Verpflich-

ment des finances, Département de l'économie), entre deux tungskredit von 6,5 Millionen ausgesetzt. Wegen Verzöge-

offices (Office de l'agriculture, Régie des alcools) et il n'est rungen in den Vorbereitungsarbeiten im Jahre 1982 muss-

pas mauvais qu'il y ait des interférences de temps à autre ten die Feldarbeiten 1983 sehr stark forciert werden, was

entre les départements, ce qui les amène à mieux se com- eine Kreditübertragung von 607 354 Franken notwendig

prendre et souvent à mieux coordonner. Et - je parle par macht.

expérience - il n'est pas mauvais que le cœur du ministre Der Nachtragskreditbedarf von nahezu einer halben Mil-

des finances, qui est dur par définition, s'attendrisse de liarde Franken ist sehr hoch. Besonders ins Gewicht fallen

temps en temps au contact avec les réalités, les réalités des dabei folgende Positionen: 92,4 Millionen zur Deckung des

difficultés agricoles, des problèmes de la pomme de terre, Betriebsdefizites 1982 der SBB, nachdem die Verkehrsent-

des problèmes de l'arboriculture. Je souhaite que l'on laisse wicklung unter den Erwartungen blieb; 50 Millionen für den

à notre successeur au Département des finances, plongé Nationalstrassenbau, da die ausserordentlich günstige Wit-

dans l'aridité de ses chiffres, ce jardin verdoyant de la terung im vergangenen Sommer ein sehr zügiges Fort-

pomme de terre et de l'arboriculture. Ce n'est pas contraire schreiten der Arbeiten ermöglichte; 40 Millionen für einen

à une bonne administration, ça lui ouvre l'esprit et ça lui weiteren Finanzierungsvorschuss an den Fonds für Export-

ouvre le cœur. Dès lors, même si ce n'est pas tout à fait risikogarantie, da höhere Schäden entstanden, als bei der

rationnel, laissez-lui les pommes de terre et les pommes! Budgetierung angenommen wurde; 30 Millionen für den

Ankauf von Getreide als Folge der quantitativ und auch

Eintreten ist obligatorisch qualitativ guten Inlandernte 1983 und wegen des Ankaufes

L'entrée en matière est acquise de plein droit von Auslandgetreide für die Pflichtlagerhaltung; 23 Millio-

1. Dezember 1983 641 Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland

nen für Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet infolge substrate folgendes zu beachten: Dividenden: Im Gegensatz

Erhöhung der Beitragssätze gemäss Bundesbeschluss vom zur Schweiz vermeidet es Griechenland, sowohl die

15. Dezember 1982. - Zum Schluss seien noch erwähnt: 20 Gewinne bei der Gesellschaft als auch die Dividenden beim

Millionen für die Unterstützung von Flüchtlingen, nachdem Aktionär zu besteuern. Während unverteilte Gewinne einer

die Asylbegehren weiter zugenommen haben. Körperschaftssteuer von 45 Prozent unterliegen, werden

Von den zusätzlich anbegehrten Verpflichtungskrediten in ausgeschüttete Gewinne nur beim Aktionär besteuert,

der Höhe von rund 6 Millionen Franken seien erwähnt: 1,5 wobei je nachdem, ob die Dividenden von kotierten bzw. von

Millionen Franken für Projektierungen des Bundesamtes für Inhaber- oder Namenaktien stammen, vier verschiedene

Rüstungsbetriebe, 1,15 Millionen für die Sanierung der Waf- Steuersätze zur Anwendung gelangen.

fenplatzschiessanlagen in Payerne und Drognens, 0,9 Millio- Das Abkommen begrenzt die griechische Quellensteuer auf

nen zur Behebung von Sturmschäden an den Militäranlagen Dividenden auf 35 Prozent, was einer durchschnittlichen

in der Region Thun. Entlastung von 12,5 Punkten entspricht. Da Dividenden aus

Die Finanzkommission hat die Anträge des Bundesrates unversteuerten Gewinnen ausgeschüttet werden, lehnte

überprüft und empfiehlt Ihnen, dem zweiten Nachtrag zum Griechenland eine weitergehende Entlastung ab. Für aus

Voranschlag 1983 zuzustimmen. der Schweiz stammende Dividenden wird die Verrechnungs-

steuer auf 15 Prozent beim Streubesitz bzw. 5 Prozent im

Eintreten ist obligatorisch Beteiligungsverhältnis begrenzt.

L'entrée en matière est acquise de plein droit Zinsen: Diese unterliegen nach griechischem Recht einer

Quellensteuer von 40 Prozent. Das Abkommen begrenzt

Detailberatung - Discussion par articles diese Steuer auf 10 Prozent. Zinsen auf Bankeinlagen sowie

auf Darlehen, die an Touristik, Industrie und Bergbauunter-

Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 nehmungen gewährt werden, sind in Griechenland steuer-

Titre et préambule, art. 1 à 3 frei. Die Schweiz gewährt für solche Zinsen die fiktive

Angenommen - Adopté Steueranrechnung.

Lizenzgebühren: Die dem Quellenstaat zustehende Steuer,

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble die in Griechenland grundsätzlich 17,25 Prozent beträgt,

Für Annahme des Beschlussentwurfes 25 Stimmen wird auf 5 Prozent begrenzt. Ziffer 2 des Protokolls stellt

(Einstimmigkeit) sicher, dass Vergütungen, die für Dienstleistungen rein

technischer Natur entrichtet werden, nicht als Lizenzgebüh-

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral ren gelten.

Methoden der Vermeidung der Doppelbesteuerung: Grie-

chenland vermeidet die Doppelbesteuerung durch die

Anrechnungsmethode. Die Schweiz wird Einkünfte, die

Griechenland zur Besteuerung zugewiesen sind, von der

#ST# 83.063 schweizerischen Steuerfreistellen, aber bei der Festsetzung

Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechen- des Steuersatzes berücksichtigen. Für Zinsen und Lizenzge-

land bühren, die in beiden Staaten besteuert werden, gewährt die

Schweiz für die griechische Steuer die pauschale Steueran-

Double imposition. Convention avec la Grèce rechnung. Eine Sonderregelung gilt für griechische Dividen-

den, die einem in der Schweiz ansässigen Empfänger

Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. August 1983 (BBI III, 904) zufliessen, da diese - wie oben erwähnt - nicht mit Körper-

Message et projet d'arrêté du 31 août 1983 (FF III, 938) schaftssteuern vorbelastet sind. Für die an der Quelle erho-

bene Steuer des Aktionärs, die gemäss Abkommen auf 35

Prozent herabgesetzt wird, gewährt die Schweiz eine Entla-

stung von 10 Prozent der Nettodividende.

Im Zusammenhang mit der fiktiven Steueranrechnung hat

Antrag der Kommission der schweizerische Empfänger von Zinsen, die in Griechen-

Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates land steuerfrei sind, Anspruch auf eine Herabsetzung der

auf diesen Einkünften erhobenen schweizerischen Steuer

Proposition de la commission um 10 Prozent.

Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Doppelbesteuerungsabkommen führen immerzu Einbussen

an Steuereinnahmen. Hier entstehen sie vor allem, weil in

Miville, Berichterstatter: Die Schweiz und Griechenland Griechenland ansässigen Personen die Verrechnungssteuer

haben am 16. Juni 1983 ein Doppelbesteuerungsabkommen teilweise zurückerstattet wird und von Griechenland auf

unterzeichnet, das rückwirkend auf den I.Januar 1983 in Dividenden, Zinsen und Lizenzen erhobene Steuern ganz

Kraft treten soll. Frühere Verhandlungen führten zu keinem oder teilweise den schweizerischen Steuern angerechnet

Erfolg, weil die damalige griechische Abkommenspolitik mit werden. Da die griechischen Investitionen in der Schweiz

den schweizerischen Auffassungen nicht zu vereinbaren noch gering sind, wird hier mit keinem grossen Ausfall

war. Zum Beispiel waren die Griechen nicht dazu bereit, ihre gerechnet. Hingegen wird sich die bei uns geltende pau-

hohen Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und schale Steueranrechnung bei schweizerischen Steuerein-

Lizenzgebühren zu begrenzen und einer restriktiven Formu- gängen als Minus auswirken. Ein Ausgleich ergibt sich, weil

lierung der Informationsklausel des Artikels 25 des Abkom- künftig die aus Griechenland stammenden Einkünfte in der

mens zuzustimmen. Schweiz brutto besteuert werden können.

Jetzt ist es klar - die Frage wurde in Ihrer Kommission Die schweizerischen Investitionen in Griechenland werden

diskutiert -, dass der vereinbarte Austausch von Informatio- auf 50 bis 70 Millionen Dollar geschätzt. Das Abkommen

nen nur Gegenstände betreffen wird, die mit der Anwen- dient dem Schutz dieser Investitionen und dürfte sich als

dung des Abkommens zu tun haben. Das Ihnen nunmehr zur Anreiz für weitere Anlagen auswirken. Die Diskussion in

Genehmigung unterbreitete Abkommen entspricht weitge- Ihrer Kommission ergab noch eine Klärung bezüglich Arti-

hend dem OECD-Musterabkommen und der von der kel 5 Absatz 8 des Abkommens: Eine von einem schweizeri-

Schweiz in diesem Bereich verfolgten Politik. Griechenland schen Unternehmen fest angestellte Person, die in Grie-

kennt weder für natürliche noch für juristische Personen chenland ohne Abschlussvollmacht und Verkaufslokal wirkt,

eine allgemeine Vermögenssteuer. Aus diesem Grunde fällt nicht unter den Begriff der Betriebsstätte.

erstreckt sich das Abkommen nur auf die Einkommens- Ihre einstimmige Aussenwirtschaftskommission beantragt

steuer. Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Gutheissung des auf

Im einzelnen ist im Hinblick auf die verschiedenen Steuer- Seite 8 abgedruckten Beschlusses.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983. Nachtrag II

Budget de la Confédération 1983. Supplément II

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer Ad 82.052

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 01.12.1983 - 08:00

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Seite 640-641

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Ref. No 20 012 163

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