Parliamentary Debate on Healthcare Financing and Maternity Protection
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document details parliamentary discussions regarding healthcare financing and maternity protection. One motion aimed to shift federal contributions for health insurance based on the insured's economic situation, but the commission noted that while the motion allowed the Federal Council flexibility, a complete overhaul of the financing system would be too complex for the current legislative period. Another initiative from a canton to improve maternity protection was deemed fulfilled by an adopted solution concerning compensation for lost earnings during military or civil service. Finally, a petition requesting measures to control health insurance premiums and costs was archived, as its concerns were addressed in the ongoing partial revision of health insurance.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 66 Abs. 1 ATSG; Parliamentary Debate on Healthcare Financing and Maternity Protection: One motion aimed to shift federal contributions for health insurance based on the insured's economic situation, but the commission noted that while the motion allowed the Federal Council flexibility, a complete overhaul of the financing system would be too complex for the current legislative period. Another initiative from a canton to improve maternity protection was deemed fulfilled by an adopted solution concerning compensation for lost earnings during military or civil service. Finally, a petition requesting measures to control health insurance premiums and costs was archived, as its concerns were addressed in the ongoing partial revision of health insurance.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court imposed costs on the losing party.
Volltext
4. Dezember 1986 709 Motion des Nationalrates
dekäme, das Volk der Vorlage B mit grosser Mehrheit obligatorische Taggeldversicherung für alle Erwerbstätigen
zustimmen würde. vorsieht. Aber versprechen kann ich Ihnen das nicht.
Schmid: Ich bitte Herrn Weber, sich an den «Geist» des Weber: Vorausbemerkt: Ich hätte mir natürlich vorgestellt,
Zimmers 87 zu erinnern. Wir haben in diesem Zimmer häufig dass Teil A als separate Vorlage weiter behandelt und auch
getagt und uns zusammenzuraufen versucht, und schliess- dem Referendum unterstellt würde, dass Teil B an die Kom-
lich ist es uns auch gelungen, eine von breitem Konsens mission zurückgewiesen würde und das, was dort noch
getragene Vorlage auszuarbeiten. Wenn ich daran denke, übrigbleibt, dann behandelt würde.
dass wir dieses EO-System miteinander gefunden haben, Nun sehe ich ein, dass ich wahrscheinlich mit meinem
dann muss ich Ihnen sagen: das war eine ausserordentlich Antrag keine Chancen habe, dass umgekehrt auch der Bun-
eindrückliche Demonstration unserer Einigkeit in der Kom- desrat nicht einfach sagt, dass die Sache adacta gelegt wird
mission. und dass allenfalls eine Lösung gesucht wird, besonders
Ich bitte Sie, Ihren Antrag zurückzuziehen; denn damit über- auch durch den Auftrag der nationalrätlichen Motion. Ich
laden Sie das «Fuder» eindeutig. Es hätte zur Konsequenz, verzichte nun auf den Antrag, nicht aber auf das Anliegen.
dass Leistungsforderungen in enormer Grosse auf die Kran- Ich ziehe den Antrag zurück.
kenversicherungen zukämen.
Ich erinnere Sie daran, dass wir im Rahmen der Beratung Angenommen gemäss Antrag der Kommission
des Teiles A bereits bei Artikel 2 die Streichung, d. h. «nicht Adopté selon la proposition de la commission
ins Sofortprogramm», beschlossen haben, so dass bei der
Möglichkeit der Kantone, Obligatorien zu erklären, alles Abschreibung - Classement
beim alten geblieben ist. Mit anderen Worten, Herr Weber:
Die Kantone sind nach wie vor frei, für ihre Kantonseinwoh- Präsident: Der Bundesrat beantragt gemäss Seite 1 der
ner Obligatorien einzurichten. Ist es notwendig, dass wir das Botschaft die einschlägigen Vorstösse abzuschreiben.
vom Bund aus gesamthaft tun? Ich meinenein. Wer will, soll
sich in diesem Punkt versichern können, wer nicht will, soll Zustimmung - Adhésion
sich nicht versichern müssen, es sei denn, die Kantone
hätten eine andere Auffassung. An den Nationalrat - Au Conseil national
Vor allem aber glaube ich, dass mit dieser Vorlage B die
gesamte Vorlage gefährdet wird. Man kann sehr viel wollen,
aber man kann auch zu viel wollen.
Ich bitte Sie, auf diesen Antrag zu verzichten. #ST# Ad 81.044
Weber: Ich wäre Herrn Bundespräsident Egli dankbar - Motion des Nationalrates
nachdem er das Bedauern ausgedrückt hat, bei Vorlage B (Kommission)
nicht zum Zuge kommen zu können -, wenn er in ein paar Krankenversicherung. Finanzierung
Sätzen ausführte, was der Bundesrat bezüglich Taggeldver- Motion du Conseil national
sicherung zu tun gedenkt. Ist da noch etwas vorgesehen, (commission)
oder will man das einfach adacta legen? Wenn er mirsagen
kann, dass es nicht vergessen bleiben wird, dann werde ich
Assurance-maladie. Financement
nicht zuletzt Herrn Carlo Schmid gegenüber eine Geste tun
und sagen: ihm zuliebe werde ich den Antrag zurückziehen.
(Heiterkeit) Es ist aber wirklich so gemeint, weil Herr Carlo
Schmid zum guten Gelingen, zu einem positiven Resultat
Wortlaut der Motion vom 13. Dezember 1984
sehr viel beigetragen hat.
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Vor-
lage über die Finanzierung der Krankenversicherung (Kran-
Präsident: Sie ziehen also Ihren Antrag zurück? kenpflege) zu unterbreiten, mit dem Ziel, die Bundesbei-
träge nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Versi-
Weber: Ja, aber ich bitte um eine Stellungnahme des Bun- cherten auszurichten.
despräsidenten.
Texte de la motion du 13 décembre 1984
Bundespräsident Egli: Es wäre ja leicht, auf dem Totenbett Le Conseil fédéral est invité à présenter au Parlement un
Versprechungen abzugeben, von denen man weiss, dass projet sur le financement de l'assurance-maladie (soins
man sie nicht mehr einhalten muss. (Heiterkeit) médicaux et pharmaceutiques) prévoyant que les subven-
Aber ich kann Ihnen die Haltung des Bundesrates doch tions fédérales seront réparties en fonction de la situation
erklären. Wir haben dieser Ziffer 3 unter dem Titel «Aende- économique des assurés.
rung anderer Bundesgesetze» darum zugestimmt, um
endlich einmal wenigstens etwas in der Hand zu haben, statt Hänsenberger, Berichterstatter: Diese Motion, die im Natio-
noch jahrelang auf eine perfektionistische Lösung zu war- nalrat angenommen wurde, will ein anderes Finanzierungs-
ten. Wenn Sie auf Beschluss B eintreten, müssen Sie in Ihrer system. Vorgeschwebt hat dem Nationalrat eine Finanzie-
Kommission den Beschluss B nochmals behandeln. Ich rung der Krankenversicherung nach den wirtschaftlichen
sehe, dass das nochmals ein Jahr gehen wird mit der Diffe- Verhältnissen des Versicherten, etwa so, wie es das zuerst
renzbereinigung im Nationalrat. Ausserdem müssen Sie auf von Dr. Pierre Gygi vorgeschlagene und von der Privatversi-
Ziffer 3 unter dem Titel «Aenderung anderer Bundesge- cherung dann übernommene Modell vorsieht. Der weitge-
setze» nochmals zurückkommen, d. h. die Bestimmungen fasste Motionstext lässt jedoch dem Bundesrat freie Hand,
wieder aufheben, die Sie soeben in bezug auf Aenderung eigene Modelle zu entwickeln.
des EO-Gesetzes beschlossen haben. Man wird beiden Kammern des Parlamentes mit einer gewis-
Nun fragen Sie, was gedenkt der Bundesrat in bezug auf die sen Berechtigung vorwerfen können, dass wir trotz der
obligatorische Krankengeldversicherung zu tun? Der Natio- langen Dauer der Beratungen diesen wichtigsten Punkt des
nalrat hat einer Motion zugestimmt, wonach der Bundesrat KMVG, die Finanzierung, keiner neuen'Regelungen zuge-
ein neues Modell der Krankenversicherung generell vorle- führt haben, dass wir ausgewichen sind und, wenig tapfer,
gen muss. Dieses könnte auch die Taggeldversicherung in dieser Beziehung keine grundsätzlichen Aenderungen
betreffen. Es wird schon Sache des dannzumaligen politi- beraten haben. Der Kommission des Ständerates schien es
schen Klimas sein, ob der Bundesrat sich daran heranwagen aber wichtig, diese nun schon lange dauernden Beratungen
darf, Ihnen einen Entwurf zu unterbreiten, der auch die einmal abzuschliessen. Der Umbau auf ein völlig neues
Pétition Mouvement populaire des familles 710 4 décembre 1986
Finanzierungssystem hätte mit Sicherheit nicht mehr in die- Die Kommission beantragt, die Standesinitiative abzuschrei-
ser Legislatur bewältigt werden können. ben. Sie ist mit diesem Gesetz materiell erfüllt worden.
Nach Aeusserungen von Bundespräsident Egli soll - sozu-
sagen nahtlos - die nächste KMVG-Revision nach dieser Angenommen - Adopté
Vorlage an die Hand genommen werden. Dann sind vor
allem neue, wirtschaftlich schwächere Versicherte entla- An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
stende Finanzierungsmodelle vorzulegen. Das will diese Mo-
tion.
Ich bitte den Rat um Zustimmung. Die Kommission hat die
Motion mit 11 zu 0 Stimmen genehmigt. 84.258
Ueberwiesen - Transmis Petition Mouvement populaire des familles.
Nein zur Erhöhung der Krankenkassenprämien.
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Pétition Mouvement populaire des familles.
Non à la hausse des cotisations de
('assurance-maladie
#ST# 81.202
Initiative des Kantons Genf M. Hänsenberger présente au nom de la commission le
Schutz der Mutterschaft rapport écrit suivant:
Initiative du canton de Genève 1. Le 12 avril 1984, le Mouvement populaire des familles a
Protection de la maternité déposé une pétition portant 4214 signatures. Les pétition-
naires demandent que des mesures soient prises concer-
Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 1984 nant l'amélioration du subventionnement des caisses de
Décision du Conseil national du 13 décembre 1984 maladie, la diminution de la surconsommation médicale et
des coûts hospitaliers, le développement des soins à domi-
cile et leur couverture par les caisses ainsi que la surveil-
lance des prix des médicaments et des soins.
Les membres du Mouvement populaire des familles relèvent
Wortlaut der Initiative vom 1. Juli 1981 que l'augmentation annoncée des cotisations de l'assu-
Der Kanton Genf beantragt, die gesetzlichen Bestimmungen rance-maladie frappera durement de nombreuses familles et
für einen wirksamen Mutterschaftsschutz zu verbessern. va poser des problèmes qui deviendront insolubles pour
beaucoup de ménages. Ils demandent donc avec force que
Texte de l'initiative du 1er juillet 1981 tout soit mis en oeuvre pour trouver des solutions aux
Le canton de Genève propose d'améliorer les dispositions problèmes du financement et des coûts de la santé.
légales visant à protéger efficacement la maternité. 2. Conformément à l'article 40, 1er alinéa, du règlement du
Conseil national et à l'article 38, alinéa 1 du règlement du
Herr Hänsenberger unterbreitet im Namen der Kommission Conseil des Etats, les Bureaux ont transmis la pétition aux
den folgenden schriftlichen Bericht: Commissions pour la révision partielle de l'assurance-mala-
die, afin qu'elles l'examinent.
1.Am I.Juli 1981 reichte der Regierungsrat des Kantons Le Conseil national a classé la pétition le 13 décembre 1984,
Genf eine Standesinitiative für die Verbesserung der gesetz- compte tenu de la révision partielle en cours.
lichen Bestimmungen für einen wirksamen Mutterschafts- 3. La commission du Conseil des Etats a examiné la pétition
schutz ein. du Mouvement populaire des familles le 11 septembre 1986.
2. Das Büro überwies die Standesinitiative der Kommission, Elle a que constaté les demandes des pétitionnaires ont été
welche die Botschaft und den Gesetzentwurf vom discutées lors des délibérations des conseils sur le message
19. August 1981 über die Teilrevision der Krankenversiche- concernant une révision partielle de l'assurance-maladie.
rung vorzuberaten hatte. Elle renvoie donc aux sur débats cet objet.
3. Die Kommission hat das in der Wintersession 1984 vom Les propositions adoptées par le Conseil national et la
Nationalrat verabschiedete «Sofortprogramm» beraten und commission satisfont une partie des demandes présentées
dem Rat ihre Anträge gestellt. Die Bestimmungen für den par les pétitionnaires.
Mutterschutz unterbreitet die Kommission in der Form einer
Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzord- Antrag der Kommission
nung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige. Mit den Beschlüs- Die Petition ist abzuschreiben
sen des Rats zu diesem Geschäft wird materiell auch zur
Standesinitiative des Kantons Genf Stellung genommen. Die Proposition de la commission
Kommission verweist daher auf die entsprechende Debatte Classer la pétition
im Rat.
Hänsenberger, Berichterstatter: Die Petition des «Mouve-
Antrag der Kommission ment populaire des familles» wurde von der Kommission
Die Kommission beantragt, die Standesinitiative abzu- behandelt. Wir haben die Eingabe geprüft, und die Anliegen
schreiben. sind, soweit erfüllbar, in die Beratungen der Kommission
und der Räte eingeflossen.
Proposition de la commission Wir beantragen, die Petition abzuschreiben.
La commission propose de classer l'initiative.
Abgeschrieben - Classé
Hänsenberger, Berichterstatter: Noch selten hatte eine
Standesinitiative einen solch durchschlagenden Erfolg zu
verbuchen wie die Standesinitiative des Kantons Genf
«Schutz der Mutterschaft». Wir haben heute mit der
Annahme dieser EO-Lösung wahrscheinlich alles erfüllt,
was in Genf erhofft worden ist.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Kommission) Krankenversicherung. Finanzierung
Motion du Conseil national (commission) Assurance-maladie. Financement
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer Ad 81.044
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.12.1986 - 08:00
Date
Data
Seite 709-710
Page
Pagina
Ref. No 20 014 907
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