Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Ad-81-044 KI-generiert

Parliamentary Debate on Healthcare Financing and Maternity Protection

Geschäftsnummer VPB Ad-81-044
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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This document details parliamentary discussions regarding healthcare financing and maternity protection. One motion aimed to shift federal contributions for health insurance based on the insured's economic situation, but the commission noted that while the motion allowed the Federal Council flexibility, a complete overhaul of the financing system would be too complex for the current legislative period. Another initiative from a canton to improve maternity protection was deemed fulfilled by an adopted solution concerning compensation for lost earnings during military or civil service. Finally, a petition requesting measures to control health insurance premiums and costs was archived, as its concerns were addressed in the ongoing partial revision of health insurance.

Legislator-Regeste

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Art. 66 Abs. 1 ATSG; Parliamentary Debate on Healthcare Financing and Maternity Protection: One motion aimed to shift federal contributions for health insurance based on the insured's economic situation, but the commission noted that while the motion allowed the Federal Council flexibility, a complete overhaul of the financing system would be too complex for the current legislative period. Another initiative from a canton to improve maternity protection was deemed fulfilled by an adopted solution concerning compensation for lost earnings during military or civil service. Finally, a petition requesting measures to control health insurance premiums and costs was archived, as its concerns were addressed in the ongoing partial revision of health insurance.

Schlagwörter

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Mutterschaftsversicherung Krankenversicherungskosten Versicherungsprämie parlamentarische Initiative Militärversicherung medizinische Grundversorgung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 ATSG

The court imposed costs on the losing party.

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Volltext

4. Dezember 1986 709 Motion des Nationalrates

dekäme, das Volk der Vorlage B mit grosser Mehrheit obligatorische Taggeldversicherung für alle Erwerbstätigen

zustimmen würde. vorsieht. Aber versprechen kann ich Ihnen das nicht.

Schmid: Ich bitte Herrn Weber, sich an den «Geist» des Weber: Vorausbemerkt: Ich hätte mir natürlich vorgestellt,

Zimmers 87 zu erinnern. Wir haben in diesem Zimmer häufig dass Teil A als separate Vorlage weiter behandelt und auch

getagt und uns zusammenzuraufen versucht, und schliess- dem Referendum unterstellt würde, dass Teil B an die Kom-

lich ist es uns auch gelungen, eine von breitem Konsens mission zurückgewiesen würde und das, was dort noch

getragene Vorlage auszuarbeiten. Wenn ich daran denke, übrigbleibt, dann behandelt würde.

dass wir dieses EO-System miteinander gefunden haben, Nun sehe ich ein, dass ich wahrscheinlich mit meinem

dann muss ich Ihnen sagen: das war eine ausserordentlich Antrag keine Chancen habe, dass umgekehrt auch der Bun-

eindrückliche Demonstration unserer Einigkeit in der Kom- desrat nicht einfach sagt, dass die Sache adacta gelegt wird

mission. und dass allenfalls eine Lösung gesucht wird, besonders

Ich bitte Sie, Ihren Antrag zurückzuziehen; denn damit über- auch durch den Auftrag der nationalrätlichen Motion. Ich

laden Sie das «Fuder» eindeutig. Es hätte zur Konsequenz, verzichte nun auf den Antrag, nicht aber auf das Anliegen.

dass Leistungsforderungen in enormer Grosse auf die Kran- Ich ziehe den Antrag zurück.

kenversicherungen zukämen.

Ich erinnere Sie daran, dass wir im Rahmen der Beratung Angenommen gemäss Antrag der Kommission

des Teiles A bereits bei Artikel 2 die Streichung, d. h. «nicht Adopté selon la proposition de la commission

ins Sofortprogramm», beschlossen haben, so dass bei der

Möglichkeit der Kantone, Obligatorien zu erklären, alles Abschreibung - Classement

beim alten geblieben ist. Mit anderen Worten, Herr Weber:

Die Kantone sind nach wie vor frei, für ihre Kantonseinwoh- Präsident: Der Bundesrat beantragt gemäss Seite 1 der

ner Obligatorien einzurichten. Ist es notwendig, dass wir das Botschaft die einschlägigen Vorstösse abzuschreiben.

vom Bund aus gesamthaft tun? Ich meinenein. Wer will, soll

sich in diesem Punkt versichern können, wer nicht will, soll Zustimmung - Adhésion

sich nicht versichern müssen, es sei denn, die Kantone

hätten eine andere Auffassung. An den Nationalrat - Au Conseil national

Vor allem aber glaube ich, dass mit dieser Vorlage B die

gesamte Vorlage gefährdet wird. Man kann sehr viel wollen,

aber man kann auch zu viel wollen.

Ich bitte Sie, auf diesen Antrag zu verzichten. #ST# Ad 81.044

Weber: Ich wäre Herrn Bundespräsident Egli dankbar - Motion des Nationalrates

nachdem er das Bedauern ausgedrückt hat, bei Vorlage B (Kommission)

nicht zum Zuge kommen zu können -, wenn er in ein paar Krankenversicherung. Finanzierung

Sätzen ausführte, was der Bundesrat bezüglich Taggeldver- Motion du Conseil national

sicherung zu tun gedenkt. Ist da noch etwas vorgesehen, (commission)

oder will man das einfach adacta legen? Wenn er mirsagen

kann, dass es nicht vergessen bleiben wird, dann werde ich

Assurance-maladie. Financement

nicht zuletzt Herrn Carlo Schmid gegenüber eine Geste tun

und sagen: ihm zuliebe werde ich den Antrag zurückziehen.

(Heiterkeit) Es ist aber wirklich so gemeint, weil Herr Carlo

Schmid zum guten Gelingen, zu einem positiven Resultat

Wortlaut der Motion vom 13. Dezember 1984

sehr viel beigetragen hat.

Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Vor-

lage über die Finanzierung der Krankenversicherung (Kran-

Präsident: Sie ziehen also Ihren Antrag zurück? kenpflege) zu unterbreiten, mit dem Ziel, die Bundesbei-

träge nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Versi-

Weber: Ja, aber ich bitte um eine Stellungnahme des Bun- cherten auszurichten.

despräsidenten.

Texte de la motion du 13 décembre 1984

Bundespräsident Egli: Es wäre ja leicht, auf dem Totenbett Le Conseil fédéral est invité à présenter au Parlement un

Versprechungen abzugeben, von denen man weiss, dass projet sur le financement de l'assurance-maladie (soins

man sie nicht mehr einhalten muss. (Heiterkeit) médicaux et pharmaceutiques) prévoyant que les subven-

Aber ich kann Ihnen die Haltung des Bundesrates doch tions fédérales seront réparties en fonction de la situation

erklären. Wir haben dieser Ziffer 3 unter dem Titel «Aende- économique des assurés.

rung anderer Bundesgesetze» darum zugestimmt, um

endlich einmal wenigstens etwas in der Hand zu haben, statt Hänsenberger, Berichterstatter: Diese Motion, die im Natio-

noch jahrelang auf eine perfektionistische Lösung zu war- nalrat angenommen wurde, will ein anderes Finanzierungs-

ten. Wenn Sie auf Beschluss B eintreten, müssen Sie in Ihrer system. Vorgeschwebt hat dem Nationalrat eine Finanzie-

Kommission den Beschluss B nochmals behandeln. Ich rung der Krankenversicherung nach den wirtschaftlichen

sehe, dass das nochmals ein Jahr gehen wird mit der Diffe- Verhältnissen des Versicherten, etwa so, wie es das zuerst

renzbereinigung im Nationalrat. Ausserdem müssen Sie auf von Dr. Pierre Gygi vorgeschlagene und von der Privatversi-

Ziffer 3 unter dem Titel «Aenderung anderer Bundesge- cherung dann übernommene Modell vorsieht. Der weitge-

setze» nochmals zurückkommen, d. h. die Bestimmungen fasste Motionstext lässt jedoch dem Bundesrat freie Hand,

wieder aufheben, die Sie soeben in bezug auf Aenderung eigene Modelle zu entwickeln.

des EO-Gesetzes beschlossen haben. Man wird beiden Kammern des Parlamentes mit einer gewis-

Nun fragen Sie, was gedenkt der Bundesrat in bezug auf die sen Berechtigung vorwerfen können, dass wir trotz der

obligatorische Krankengeldversicherung zu tun? Der Natio- langen Dauer der Beratungen diesen wichtigsten Punkt des

nalrat hat einer Motion zugestimmt, wonach der Bundesrat KMVG, die Finanzierung, keiner neuen'Regelungen zuge-

ein neues Modell der Krankenversicherung generell vorle- führt haben, dass wir ausgewichen sind und, wenig tapfer,

gen muss. Dieses könnte auch die Taggeldversicherung in dieser Beziehung keine grundsätzlichen Aenderungen

betreffen. Es wird schon Sache des dannzumaligen politi- beraten haben. Der Kommission des Ständerates schien es

schen Klimas sein, ob der Bundesrat sich daran heranwagen aber wichtig, diese nun schon lange dauernden Beratungen

darf, Ihnen einen Entwurf zu unterbreiten, der auch die einmal abzuschliessen. Der Umbau auf ein völlig neues

Pétition Mouvement populaire des familles 710 4 décembre 1986

Finanzierungssystem hätte mit Sicherheit nicht mehr in die- Die Kommission beantragt, die Standesinitiative abzuschrei-

ser Legislatur bewältigt werden können. ben. Sie ist mit diesem Gesetz materiell erfüllt worden.

Nach Aeusserungen von Bundespräsident Egli soll - sozu-

sagen nahtlos - die nächste KMVG-Revision nach dieser Angenommen - Adopté

Vorlage an die Hand genommen werden. Dann sind vor

allem neue, wirtschaftlich schwächere Versicherte entla- An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

stende Finanzierungsmodelle vorzulegen. Das will diese Mo-

tion.

Ich bitte den Rat um Zustimmung. Die Kommission hat die

Motion mit 11 zu 0 Stimmen genehmigt. 84.258

Ueberwiesen - Transmis Petition Mouvement populaire des familles.

Nein zur Erhöhung der Krankenkassenprämien.

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Pétition Mouvement populaire des familles.

Non à la hausse des cotisations de

('assurance-maladie

#ST# 81.202

Initiative des Kantons Genf M. Hänsenberger présente au nom de la commission le

Schutz der Mutterschaft rapport écrit suivant:

Initiative du canton de Genève 1. Le 12 avril 1984, le Mouvement populaire des familles a

Protection de la maternité déposé une pétition portant 4214 signatures. Les pétition-

naires demandent que des mesures soient prises concer-

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 1984 nant l'amélioration du subventionnement des caisses de

Décision du Conseil national du 13 décembre 1984 maladie, la diminution de la surconsommation médicale et

des coûts hospitaliers, le développement des soins à domi-

cile et leur couverture par les caisses ainsi que la surveil-

lance des prix des médicaments et des soins.

Les membres du Mouvement populaire des familles relèvent

Wortlaut der Initiative vom 1. Juli 1981 que l'augmentation annoncée des cotisations de l'assu-

Der Kanton Genf beantragt, die gesetzlichen Bestimmungen rance-maladie frappera durement de nombreuses familles et

für einen wirksamen Mutterschaftsschutz zu verbessern. va poser des problèmes qui deviendront insolubles pour

beaucoup de ménages. Ils demandent donc avec force que

Texte de l'initiative du 1er juillet 1981 tout soit mis en oeuvre pour trouver des solutions aux

Le canton de Genève propose d'améliorer les dispositions problèmes du financement et des coûts de la santé.

légales visant à protéger efficacement la maternité. 2. Conformément à l'article 40, 1er alinéa, du règlement du

Conseil national et à l'article 38, alinéa 1 du règlement du

Herr Hänsenberger unterbreitet im Namen der Kommission Conseil des Etats, les Bureaux ont transmis la pétition aux

den folgenden schriftlichen Bericht: Commissions pour la révision partielle de l'assurance-mala-

die, afin qu'elles l'examinent.

1.Am I.Juli 1981 reichte der Regierungsrat des Kantons Le Conseil national a classé la pétition le 13 décembre 1984,

Genf eine Standesinitiative für die Verbesserung der gesetz- compte tenu de la révision partielle en cours.

lichen Bestimmungen für einen wirksamen Mutterschafts- 3. La commission du Conseil des Etats a examiné la pétition

schutz ein. du Mouvement populaire des familles le 11 septembre 1986.

2. Das Büro überwies die Standesinitiative der Kommission, Elle a que constaté les demandes des pétitionnaires ont été

welche die Botschaft und den Gesetzentwurf vom discutées lors des délibérations des conseils sur le message

19. August 1981 über die Teilrevision der Krankenversiche- concernant une révision partielle de l'assurance-maladie.

rung vorzuberaten hatte. Elle renvoie donc aux sur débats cet objet.

3. Die Kommission hat das in der Wintersession 1984 vom Les propositions adoptées par le Conseil national et la

Nationalrat verabschiedete «Sofortprogramm» beraten und commission satisfont une partie des demandes présentées

dem Rat ihre Anträge gestellt. Die Bestimmungen für den par les pétitionnaires.

Mutterschutz unterbreitet die Kommission in der Form einer

Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzord- Antrag der Kommission

nung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige. Mit den Beschlüs- Die Petition ist abzuschreiben

sen des Rats zu diesem Geschäft wird materiell auch zur

Standesinitiative des Kantons Genf Stellung genommen. Die Proposition de la commission

Kommission verweist daher auf die entsprechende Debatte Classer la pétition

im Rat.

Hänsenberger, Berichterstatter: Die Petition des «Mouve-

Antrag der Kommission ment populaire des familles» wurde von der Kommission

Die Kommission beantragt, die Standesinitiative abzu- behandelt. Wir haben die Eingabe geprüft, und die Anliegen

schreiben. sind, soweit erfüllbar, in die Beratungen der Kommission

und der Räte eingeflossen.

Proposition de la commission Wir beantragen, die Petition abzuschreiben.

La commission propose de classer l'initiative.

Abgeschrieben - Classé

Hänsenberger, Berichterstatter: Noch selten hatte eine

Standesinitiative einen solch durchschlagenden Erfolg zu

verbuchen wie die Standesinitiative des Kantons Genf

«Schutz der Mutterschaft». Wir haben heute mit der

Annahme dieser EO-Lösung wahrscheinlich alles erfüllt,

was in Genf erhofft worden ist.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion des Nationalrates (Kommission) Krankenversicherung. Finanzierung

Motion du Conseil national (commission) Assurance-maladie. Financement

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer Ad 81.044

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.12.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 709-710

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Ref. No 20 014 907

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