Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Ad-79-226 KI-generiert

Swiss Nationality Law Reform Proposal

Geschäftsnummer VPB Ad-79-226
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council proposed a revision to the nationality law to address inconsistencies and inequalities in how citizenship was acquired and lost, particularly concerning marriage and children born to Swiss mothers married to foreigners. The National Council's commission debated whether to adopt a "small solution" focusing only on children of Swiss mothers or a "large solution" encompassing broader reforms. After considering various options and historical context, the commission recommended a comprehensive revision of the Federal Constitution, including provisions for the separate naturalization of foreign spouses, the acquisition of citizenship by children of Swiss mothers married to foreigners, and the facilitated naturalization of young foreigners raised in Switzerland, as well as refugees and stateless persons.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 43 verbot, Art. 54 Absatz, Art. 45 Absatz, Art. 44bis BV, Art. 44 Absatz, Art. 54 Eine; Swiss Nationality Law Reform Proposal: The National Council's commission debated whether to adopt a "small solution" focusing only on children of Swiss mothers or a "large solution" encompassing broader reforms. After considering various options and historical context, the commission recommended a comprehensive revision of the Federal Constitution, including provisions for the separate naturalization of foreign spouses, the acquisition of citizenship by children of Swiss mothers married to foreigners, and the facilitated naturalization of young foreigners raised in Switzerland, as well as refugees and stateless persons.

Schlagwörter

KI-generiert
Bürgerrecht Rechtsreform Verfassung Fremdes Recht Revisionsgesuch im Asylverfahren erleichterte Einbürgerung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 43 verbot
Art. 54 Absatz
Art. 54 Abs. 4 stelle keinen Antrag -, das Wort ergriffen zu haben. Aber
Art. 45 Absatz
Art. 45 Abs. 2 eine umfassende Bundeskompetenz für den Bürgerrechts-
Art. 44bis BV
enfants de mère suisse et de père étranger, qu'une traitera Art. 44bis (neu)
Art. 44 Absatz
(Art. 44 Abs. 3) mit 128 Stimmen gutgeheissen. Mit dieser gerrechtserwerb durch Kinder der sogenannten zweiten
Art. 54 Eine
Art. 54 Abs. 4 stelle keinen Antrag -, das Wort ergriffen zu haben. Aber
Art. 252 ZGB
Art. 4 BV
Abs. 4 soumettre au conseil l'éventuelle proposition que ferait
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 44 Abs. 3

Used to change the rules regarding the acquisition of Swiss citizenship for children from a marriage where only one parent is Swiss.

Art. 45 Abs. 2

Used to modify rules related to the acquisition of citizenship through marriage.

Art. 54 Abs. 4

Used to remove the automatic acquisition of citizenship by a woman upon marriage to a Swiss man.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Constitution fédérale (Nationalité) 256 15 juin 1982

#ST# Ad 79.226 einer Aushöhlung von Verfassungsbestimmungen mit ver-

heerenden Auswirkungen, und die Kommission liess sich

Motion des Nationalrates (Kommission) von dieser Auffassung überzeugen. Die Beratungen wurden

Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts. dann für zweieinhalb Monate ausgesetzt in der Meinung,

Revision man möchte der grossen Lösung den Vorzug geben und

die Botschaft des Bundesrates für eine umfassende Revi-

Motion du Conseil national (commission) sion von Artikel 44, 45 und 54 abwarten. Es muss beachtet

Acquisition et perte de la nationalité suisse. werden, dass die kleine Lösung nach Nationalrat ohne

Révision Zweifel eine empfindliche Verzögerung für eine Gesamtlö-

sung mit sich bringen würde, weil ja der Bürger innert kur-

Beschluss des Nationalrates vom 22. September 1981

zer Frist unmöglich mit dem gleichen Problem zwei- oder

Décision du Conseil national du 22 septembre 1981

mehrmals angegangen werden kann.

Vorerst einen kurzen Blick auf die Vergangenheit: Artikel 42

der Bundesverfassung von 1848 knüpfte das Schweizer

Bürgerrecht an das Kantonsbürgerrecht und überliess den

Wortlaut der Motion Kantonen die Kompetenz zur Regelung des Erwerbs und

Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten des Verlustes. Zwei wichtige Einschränkungen sind zu

eine Revision des BG vom 29. September 1952 über Erwerb erwähnen.

und Verlust des Schweizer Bürgerrechts zu unterbreiten, 1. Artikel 43 verbot den Kantonen, Schweizern das Bürger-

wonach die selbständige Einbürgerung eines einzelnen recht zu entziehen und Ausländer ohne Entlassung aus

ausländischen Ehegatten möglich ist. dem früheren Staatsverband einzubürgern.

2. Artikel 56 erklärte den Bund für zuständig, Massnahmen

Texte de la motion

gegen die Heimatlosigkeit zu treffen.

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres

un projet de révision de la LF du 29 septembre 1952 sur Die Bundesverfassung von 1874 schränkte die kantonale

l'acquisition et la perte de la nationalité suisse de manière à Hohheit weiter in familienrechtlicher Hinsicht ein, indem

rendre possible la naturalisation séparée de chacun des nach dem bis heute geltenden Artikel 54 Absatz 4 die Frau

époux étrangers. mit dem Abschluss der Ehe das Bürgerrecht des Ehemanns

erwirbt. Der Bund erhielt auch die Befugnis, Mindestbestim-

Antrag der Kommission mungen für die Einbürgerung von Ausländern aufzustellen

Überweisung der Motion und über den Verzicht auf das Schweizer Bürgerrecht im

Hinblick auf den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit

Proposition de la commission zu bestimmen. 1898 wurde dem Bund die Befugnis zur

Transmettre la motion Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts übertragen.

Daraufhin brachte das im Jahre 1912 in Kraft getretene ZGB

Zumbühl, Berichterstatter: Am 22. September 1981 hat der eine für das ganze Bundesgebiet einheitliche Regelung des

Nationalrat den Bundesbeschluss für eine Änderung der Bürgerrechtserwerbs durch Abstammung. 1903 brachte

Bundesverfassung bezüglich des Schweizer Bürgerrechtes eine gesetzliche Anpassung Erleichterungen für den Bür-

(Art. 44 Abs. 3) mit 128 Stimmen gutgeheissen. Mit dieser gerrechtserwerb durch Kinder der sogenannten zweiten

Verfassungsrevision sollten die Voraussetzungen für den Ausländergeneration im Hinblick auf die Bekämpfung einer

Erwerb des Schweizer Bürgerrechts für Kinder aus einer drohenden Überfremdung. Die Kantone erhielten entspre-

Ehe, in welcher nur ein Elternteil Schweizer Bürger ist, neu chende Ermächtigungen, machten aber davon praktisch

festgelegt werden. Die Vorlage wurde an den Ständerat keinen Gebrauch. 1910, 1920, 1922, 1928, 1952, 1976 und

überwiesen. Die Darlegungen des Departementsvorstehers 1978 sind weitere Marksteine in der Geschichte der Bürger-

und die anschliessende Diskussion anlässlich unserer rechtsgesetzgebung. (Vorstösse im Nationalrat, Verwer-

ersten Kommissionssitzung vom 21. Januar 1982 Hessen fung einer Volksinitiative, bundesrätlicher Entwurf zur Ände-

rasch erkennen, dass mit dieser nationalrätlichen Vorlage rung von Artikel 44 Bundesverfassung, erleichterte Einbür-

nur ein Teilbereich vom anstehenden Gesamtproblem gerung für Kinder von Schweizerinnen, die mit Ausländern

gelöst werden kann; in mindestens drei anderen Bereichen verheiratet sind, usw.)

ist nicht mehr alles hieb- und stichfest: nämlich im Bereich Wir stellen fest, dass die Bürgerrechtsfrage in der 134jähri-

des Bürgerrechts für ausländische Ehegatten von Schwei- gen Geschichte unseres Bundesstaats die Politiker und das

zerinnen und Schweizern, im Bereich der Einbürgerung der Volk immer wieder beschäftigte, besonders im gegenwärti-

in der Schweiz aufgewachsenen Ausländer und bei der Auf- gen Jahrhundert. Die heute geltende Ordnung lässt sich in

nahme von Flüchtlingen und Staatenlosen in unser Bürger- Stichworten wie folgt darlegen: Erwerb des Schweizer Bür-

recht. gerrechts aus familienrechtlichen Gründen, Abstammung,

In der Erkenntnis, dass der heutige Zustand in keiner Weise Adoption, Heirat, wobei zu unterscheiden ist bei der

mehr befriedigt, hat der Bundesrat schon vor der Einrei- Abstammung: das in der Ehe eines Schweizers geborene

chung der Initiative neue Vorschläge für die Regelung des Kind, das in der Ehe einer mit einem Ausländer verheirate-

Bürgerrechts in der Verfassung ausgearbeitet. Dieses Vor- ten Schweizerin geborene Kind, das Kind einer unverheira-

gehen entspricht den Regierungsrichtlinien für die Legisla- teten schweizerischen Mutter, das Kind eines Schweizers,

turperiode 1979-1983. Im Vernehmlassungsverfahren der mit der ausländischen Mutter nicht verheiratet ist; dann

haben sich 23 Kantone für eine umfassende Neuregelung die Adoption, sie vermittelt das gleiche Bürgerrecht in Ana-

des Erwerbs des Schweizer Bürgerrechts ausgesprochen. logie zur Abstammung; durch Heirat erwirbt die Frau auto-

Unter diesen Umständen war es klar, dass sich die Kommis- matisch das Bürgerrecht des Ehemanns.

sion eingehend mit der Grundsatzfrage befasste: Wollen wir Zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch Einbürge-

der kleinen Lösung à la Nationalrat oder der grossen rung: Ausländer erwerben das Schweizer Bürgerrecht in

Lösung - umfassende Neuregelung der anstehenden Pro- erster Linie durch ordentliche Einbürgerung in einem Kan-

bleme über eine Verfassungsrevision - den Vorzug geben? ton und einer Gemeinde. Sie brauchen dazu die Zustim-

Es stand auch die Frage im Raum, ob man nicht auf eine mung des Bundes, und der Bund kennt Minimalvorschriften

Verfassungsrevision überhaupt verzichten könnte und das bezüglich Wohnsitzdauer, Gebühren und Anforderungen an

Teilproblem Bürgerrecht der Kinder über eine Gesetzesrevi- die Assimilation, Lebensführung und den Charakter. Kan-

sion lösen könnte. Der Departementsvorsteher hegt dies- tone und Gemeinden können strengere Massstäbe anle-

bezüglich grosse Bedenken, mit ihm auch andere Staats- gen.

rechtler. Dies kommt in einem Gutachten zum Ausdruck. Weiterer Punkt: die erleichterte Einbürgerung, die zur

Bundesrat Furgler spricht in diesem Zusammenhang von Hauptsache Kindern aus Ehen von Schweizerinnen mit Aus-

15. JunM982 257 Bundesverfassung. Bürgerrecht

ländern zugute kommt; das ist ausschliesslich Bundessa- Ausländern die Eingliederung in unsere Gemeinschaft

che, wie auch die Wiedereinbürgerung von Personen, die erleichtern. Wir denken da vor allem an die Kinder, die die

durch Heirat, Verwirkung oder Entlassung das Schweizer Schweizer Schulen durchlaufen haben, die unsere Sprache

Bürgerrecht verloren haben, in die Zuständigkeit des Bun- sprechen, die sich möglicherweise nur noch durch die

des fällt. Hautfarbe und durch den Krauskopf von unseren Kindern

Der Verlust des Schweizer Bürgerrechts kann von Geset- unterscheiden. Diese sogenannte zweite Ausländergenera-

zes wegen oder durch behördlichen Beschluss erfolgen. tion ist bei uns mit rund 300 000 Jugendlichen unter 22 Jah-

Von Gesetzes wegen ist er vorgesehen bei Adoption durch ren vertreten. Wir wollen sie nicht in die Isolation drängen,

einen Ausländer, und wenn eine Schweizerin einen Auslän- das wäre gefährlich! Diese Jugendlichen möchten politisch

der heiratet; ebenso verliert es das im Ausland geborene mitwirken und mit ihren Altersgenossen die Rekrutenschule

Kind eines bereits im Ausland geborenen Schweizer Bür- absolvieren, aber oft fallen die Sperrfristen hemmend ins

gers,' das eine andere Staatsangehörigkeit besitzt und Gewicht. Einzelne Kantone, zum Beispiel Zürich, Basel-

weder einer schweizerischen Behörde im In- oder Ausland Stadt, Thurgau, Genf und Tessin, haben Einbürgerungs-

gemeldet worden ist, noch eine Erklärung zur Beibehaltung erleichterungen gewährt. Andere Kantone sind eher zurück-

des Schweizer Bürgerrechts abgegeben hat. Dann durch haltend.

behördlichen Beschluss: auf Begehren eines mündigen Dann die Flüchtlinge und Staatenlosen. Der Bruch mit dem

Schweizers, der im Ausland wohnt und eine andere Staats- Heimatstaat ist mit besonderen Belastungen und Proble-

zugehörigkeit hat, oder bei einem Doppelbürger, der dem men verbunden. Den Flüchtlingen und Staatenlosen ist bei-

Ansehen oder Interesse der Schweiz erheblich schadet. nahe jeglicher Rückhalt genommen. Ihre Lage ist unver-

Das ist der Zustand heute. Nun die Frage: Ist nicht alles in gleichlich schlimmer als diejenige der in der Schweiz leben-

bester Ordnung? Wenn die Bürgerrechtsgesetzgebung den Ausländer, die noch eine Beziehung zum Heimatstaat

heute noch in allen Teilen «in» wäre, so würde man kaum haben und jederzeit wieder dorthin zurückkehren können.

daran denken, diese zu ändern. Bei einer näheren Betrach- Auch für die Einbürgerung dieser Menschen drängt sich

tungsweise stellt man verschiedene Schwachpunkte fest. eine Lösung auf. In der Flüchtlingspolitik unterscheidet sich

Wo liegen sie, und welche Marschrichtung soll die Verfas- ja die Schweiz deutlich von anderen Ländern, die zum Bei-

sungsrevision einschlagen? Nachfolgend einige Ungereimt- spiel Flüchtlinge aufnehmen, aber nicht in der Absicht, den-

heiten des Ist-Zustandes. selben dauernden Aufenthalt zu gewähren. Wir aber möch-

Einmal der Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes durch ten diesen Menschen, sofern sie es wünschen, eine neue

Abstammung. Ein Schweizer, der mit einer Ausländerin ver- Heimat anbieten, und deshalb muss auch die Einbürge-

heiratet ist, überträgt das Schweizer Bürgerrecht auf seine rungsfrage klar und menschlich geregelt werden.

Kinder, gleichgültig, ob er Schweizer durch Abstammung Wenn wir nun den Ist-Zustand mit dem abwägen, was

oder Einbürgerung ist oder im Ausland wohnt. Dagegen: erstrebenswert ist, so merken wir recht bald, dass wir ein

die mit einem Ausländer verheiratete, in der Schweiz woh- heisses Eisen anzufassen haben. Aber mit so heissen Eisen

nende Schweizerin, die das Schweizer Bürgerrecht nicht sind wir ja in letzter Zeit geradezu gesegnet! Ich erinnere an

durch Abstammung, sondern durch Einbürgerung erwor- die Schwangerschaftsfrage, an Kaiseraugst, an den UNO-

ben hat, kann das Schweizer Bürgerrecht nicht auf ihre Kin- Beitritt usw. Sollen wir deswegen den Dingen in Sachen

der übertragen. Oder: die Schweizerin, die das Schweizer Bürgerrechtsfrage den Lauf lassen? Es geht um ein wichti-

Bürgerrecht durch Abstammung erworben hat und mit ges Anliegen! Es wäre falsch, wenn wir zum Beispiel auf-

einem Ausländer verheiratet ist, kann das Bürgerrecht nur grund des Volksentscheides vom 6. Juni, den wir alle

dann an die Kinder weitergeben, wenn sie mit ihrem Mann respektieren, die Fahnen einrollen würden. Das würde

zur Zeit der Geburt des Kindes in der Schweiz wohnt. Es einem Vorbeischauen an der Realität gleichkommen. Innert

kann also der Fall eintreten, dass in derselben Familie 30 und mehr Jahren hat sich doch einiges in unserem Staat

zweierlei Recht zur Anwendung kommt, nämlich dann, geändert! Das sollten auch jene einsehen, die das Rad der

wenn ein Kind bei einem Wohnsitz der Eltern in der Schweiz Zeit oft wieder zurückdrehen möchten. Unsere Kommission

oder bei Wohnsitz im Ausland das Licht der Welt erblickt. will es aber vorwärtsdrehen. Sie beantragt Ihnen, auf die

Mit anderen Worten: Es spielt eine Rolle, ob ein solches Vorschläge des Bundesrates zu einer grossen Lösung ein-

Kind das Licht der Schweiz oder das Licht des Auslandes zutreten und den Anträgen zuzustimmen.

erblickt! Wir haben heute über die Verfassungsartikel zu befinden. In

Dann der Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes durch Hei- einer zweiten Runde muss dann das Parlament zu den

rat. Die Ausländerin, welche einen Schweizer heiratet, gesetzlichen Bestimmungen Stellung nehmen. Möglicher-

erwirbt das Schweizer Bürgerrecht und erhält ohne Verzug weise gibt dann diese Vorlage mehr zu reden als die Vor-

alle politischen Rechte, selbst dann, wenn sie es eigentlich lage zur Verfassungsänderung. Wie weit wird das Gesetz

nicht wollte. Sie behält sogar das Bürgerrecht, auch wenn gehen? Dies kann heute noch nicht in allen Einzelheiten

die Ehe kurz nach der Heirat geschieden wird. Es soll ja dargelegt werden. Immerhin ersehen Sie aus der Botschaft

sogar vorkommen, dass Ehen nur um des Bürgerrechts wil- unter den Fussnoten auf Seite 19, dass nach Vorschlag der

len und nicht um der Liebe willen geschlossen werden, und Expertenkommission zum Beispiel jugendliche Ausländer

niemand kann einem solchen Missbrauch entgegentreten. nach mindestens zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz

Die Schweizerin, die einen Ausländer heiratet, erwirbt zwischen dem 16. und 22. Altersjahr erleichtert eingebür-

dadurch die Staatsangehörigkeit des Ehemannes und ver- gert werden können. Es ist aber auch klar ersichtlich, dass

liert das Schweizer Bürgerrecht, sofern sie es nicht beibe- weiterhin als Voraussetzung für die Einbürgerung die volle

halten will. Die geltende Regelung beruht auf dem Grund- Eingliederung, der gute Leumund, die Erfüllung der öffentli-

satz der Einheit des Bürgerrechtes in der Familie. Die chen und privaten Verpflichtungen sowie die Bejahung der

Staatsangehörigkeit wird aber je länger, je mehr als Persön- demokratischen Rechtsordnung gelten werden. Zudem soll

lichkeitsrecht aufgefasst und an die Einzelperson und nicht den Kantonen bei der Beurteilung der Eignung für die Ein-

mehr an die Familie geknüpft. Eines ist sicher: Mit dem Ver- bürgerung ein Ermessensbereich zustehen.

fassungsartikel «Gleiche Rechte für Mann und Frau» wur- Unser Bürgerrecht in Ehren! Wenn wir unsere Familienna-

den auch weitgehend die Weichen für eine neuzeitliche Bür- men über Jahrhunderte nachweisen können, was übrigens

gerrechtsgesetzgebung gestellt, aber auch die Vergleiche nicht unser ureigenes Verdienst ist, darf uns das freuen und

mit den Nachbarstaaten machen erkenntlich, dass bei uns glücklich machen, aber auf keinen Fall überheblich. Denken

einiges revisionsbedürftig ist. Sie werden dies aus meinen wir an jene, die unfreiwillig ihrer Heimat entfremdet worden

kurzen Ausführungen erkannt haben. sind, die Flüchtlinge; denken wir an jene, die mit uns über

Dazu kommt der Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes einige Jahrzehnte zur Hebung unseres Wohlstandes beige-

durch Einbürgerung von jungen, in der Schweiz aufgewach- tragen haben. Wir dürfen uns nicht dazu verleiten lassen,

senen Ausländern. Es entspricht unserer Ausländerpolitik, selbstzufrieden die Augen vor diesen Problemen zu ver-

wenn wir den über längere Zeit in unserem Land lebenden schliessen.

34-S

Constitution fédérale (Nationalité) 258 15 juin 1982

Ich habe viel Verständnis für Mitbürger, die etwas Mühe für alle Einbürgerungen, die nicht aus Heirat, Abstammung

haben, in diesen Fragen mitzukommen. Es ging auch mir zu und Adoption entstehen. Die Kommission hat sehr grossen

einer gewissen Zeit - vor etwa 20 oder 30 Jahren - nicht Wert darauf gelegt, dass diese Vorlage durch den Erstrat

besser; ich denke zum Beispiel an die für einzelne arme bereits in der Sommersession 1982 behandelt wird. Wir

Gemeinden etwas schwer verdauliche Öffnung von 1952. wollten allen Vorwürfen die Spitze brechen, unsere Absicht,

Die erleichterte Einbürgerung der Kinder von Schweizerin- dass eine Verfassungsrevision nötig sei und die verschiede-

nen, die mit Ausländern verheiratet waren, ist mir noch in nen anstehenden Fragen zum Bürgerrecht gemeinsam

bester Erinnerung. Aber die damals vermutete «Verhee- anzugehen seien, bedeute eine langwierige Verzögerung

rung» ist glücklicherweise nicht eingetreten. Und so bin ich des wohl kaum bestrittenen Punktes der möglichen Weiter-

aufgrund der Erfahrungen inzwischen etwas optimistischer gabe des Bürgerrechts durch die Mutter.

geworden. Weil ich an der letzten Sitzung der Kommission nicht teil-

Bei der ganzen Übung, die wir vorhaben, scheint mir wichtig nehmen konnte, erlaube ich mir, hier beim Eintreten noch

zu sein, dass der Bund nur das unumgänglich Notwendige eine Frage aufzuwerfen, die in der Kommission nicht

neu ordnet und den Kantonen weiterhin möglichst viel behandelt worden ist, die aber unserem Rat vorgelegt und

freien Spielraum lässt. Nur so kommen wir einen Schritt vor- durch den Zweitrat meines Erachtens ausführlich geprüft

wärts. Mit unseren Ansichten sind wir übrigens nicht allein. werden sollte. Es geht um die Niederlassungsfreiheit, Arti-

Wie eingangs erwähnt, befürworten 23 Kantone im Ver- kel 45 Bundesverfassung: «Jeder Schweizer kann sich an

nehmlassungsverfahren eine umfassende Neuregelung der jedem Orte des Landes niederlassen.» Wenn wir die Vor-

Bürgerrechtsgesetzgebung. Mitte Mai 1982 hat der Schwei- lage .annehmen, wird an diesem Text nichts geändert, es

zerische Verband der Bürgergemeinden anlässlich seiner wird nur ein zweites Alinea in diesen Artikel eingefügt. Die

Jahresversammlung in Obwalden auf die anstehenden Pro- heutige Vorlage wird bewirken - Herr Zumbühl hat es

bleme in Sachen Revision der Bürgerrechtsgesetzgebung bereits erwähnt -, dass Eheleute vermehrt verschiedene

aufmerksam gemacht und Lösungen, wie sie Ihnen nun vor- Staatsangehörigkeiten haben: der Mann Ausländer und die

geschlagen werden, diskutiert und gefordert. Innert drei- Frau Schweizerin, und neu dann auch der Mann Schweizer

zehn Jahren sind im Nationalrat und im Ständerat nicht und die Frau Ausländerin. Es stellt sich darum die Frage, ob

weniger als neun parlamentarische Vorstösse eingereicht die Niederlassungsfreiheit nicht auch für den Ehegatten

worden mit der Absicht, die dargelegten Mängel auszumer- eines Schweizers ausdrücklich in der Verfassung zugesi-

zen. In diesen Vorstössen wurden alle Punkte, die heute zur chert werden sollte. Es gilt ja zu verhindern, dass die freie

Diskussion stehen, berührt. Schliesslich sind uns auch von Niederlassung des verheirateten Menschen irgendwo in der

schweizerischen Frauenverbänden zahlreiche Zuschriften Schweiz daran scheitert, dass einem Ehepartner, der nicht

zugegangen mit dem Wunsch, man möchte nun endlich in Schweizer ist, dieses Recht nicht zusteht. Eine Schweizerin

dieser Sache etwas tun. könnte faktisch auch gezwungen sein, ihrem politisch aus-

Ich fasse zusammen. Einstimmig schlägt Ihnen die vorbera- gewiesenen Ehemann an einen neuen ausländischen Wohn-

tende Kommission vor, gemäss der Vorlage, die Sie erhal- sitz zu folgen. Das könnte auch zutreffen für einen Schwei-

ten haben, der Änderung von Artikel 44 Bundesverfassung zer, dessen Ehefrau ausgewiesen würde.

über den Erwerb und den Verlust des Schweizer Bürger- Erlauben Sie mir einige Überlegungen, wie der Text in der

rechts durch Heirat, Abstammung und Adoption, Artikel 45 Bundesverfassung angepasst werden könnte. Artikel 45

Absatz 2 und Artikel 54 Absatz 4 gemäss einem ersten Bun- Absatz 1 BV würde lauten: «Jeder Schweizer und sein Ehe-

desbeschluss, bezeichnet A, und Artikel 44bis (neu) über gatte können sich an jedem Orte des Landes niederlassen.»

die Einbürgerung junger, in der Schweiz aufgewachsener Damit würde dann der Ausdruck «Schweizer» sowohl für

Ausländer sowie von Flüchtlingen und Staatenlosen in den Mann wie für die Frau angewendet. Das war ja bei der

einem zweiten Bundesbeschluss, bezeichnet B, zuzustim- Einführung des Frauenstimm- und -Wahlrechtes noch nicht

men. angängig, aber jetzt dürfte es doch eindeutig sein. Oder es

Wir schlagen Ihnen also vor, der grossen Lösung den Vor- könnte eine Formulierung geprüft werden, wie Frau Lotti

zug zu geben. Der Bürger soll dann bei der Volksabstim- Ruckstuhl-Thalmessinger sie vorschlägt: «Jeder Schweizer

mung die Freiheit haben, über die zwei wichtigen Bereiche, und seine Ehegattin und jede Schweizerin und ihr Ehegatte

nämlich betreffend Ehefrauen und Kinder und betreffend können sich an jedem Orte des Landes niederlassen.»

junge Ausländer, die in der Schweiz aufgewachsen sind, Ich sehe die Schwierigkeiten, die sich bei Gewährung die-

sowie Flüchtlinge und Staatenlose, getrennt entscheiden zu ser Freiheit an eine grosse Personengruppe ergeben kön-

können, wobei beides notwendig ist und man das Gesamte nen, seien es fremdenpolizeiliche Bedenken oder auch nur

nicht aus den Augen verlieren darf. Mit dieser Zweiteilung abstimmungstaktische. Doch darf ich hier auf die Überle-

möchte man einzig dem Bürger die Übersicht erleichtern, gungen verweisen, wie sie vom Eidgenössischen Justiz-

auf keinen Fall möchte man damit etwa eine unterschiedli- und Polizeidepartement angestellt wurden in einem Frage-

che Wertung der beiden Vorlagen zum Ausdruck bringen. bogen zu einem Vernehmlassungsverfahren vom 6. Januar

Wir stellen uns zu beiden Vorlagen gleichermassen positiv. 1975, Ziffer 2.1, zu den Artikeln 44 Absatz 1 (Ausweisung:

Wir betrachten sie als gleichwertig und ersuchen Sie um «Ein Schweizer darf weder aus der Schweiz noch aus sei-

wohlwollende Aufnahme dieser umfassenden Lösung. nem Heimatkanton ausgewiesen werden») und zu Artikel

Abschliessend nochmals zusammengefasst die Anträge 45, den ich bereits zitiert habe, in diesem Fragebogen zur

der Kommission: Vernehmlassung wird davon gesprochen, «dass die Ach-

1. Eintreten und Zustimmung zur Vorlage Bundesverfas- tung vor der bestehenden Ehe, die in der Schweiz geführt

sung Bürgerrecht, A und B, also Abänderung der Artikel 44, wurde, alle fremdenpolizeilichen Rücksichten zurücktreten

45 Absatz 2 und 54 Absatz 4; lässt». Sowohl bei der Niederlassungsfreiheit wie beim Ver-

2. Nichteintreten auf die parlamentarische Initiative des bot der Ausweisung Hesse sich dieser Gedanke verwirkli-

Nationalrates und deren Abschreibung; chen.

Wie gesagt, die Kommission hat diese Fragen nicht geprüft,

3. Zustimmung zur Motion des Nationalrates (Pagani). und es wäre vermessen von mir, nun eine Formulierung im

Alleingang vorzuschlagen. Die Botschaft des Bundesrates,

Hänsenberger: Ich begrüsse das Eintreten auf die Vorlage wie sie uns vorgelegt wurde, hat sich auch nicht damit

und stelle mit Freude fest, dass seit der Datierung der bun- befasst; ich hoffe aber, nachdem unser Rat heute minde-

desrätlichen Botschaft kaum mehr als zwei Monate vergan- stens von diesem Problem Kenntnis nimmt, dass die Kom-

gen sind und die Angelegenheit jetzt bereits im Erstrat zur mission des Nationalrates und der Zweitrat die Sache noch

Sprache kommt. näher prüfen werden.

Ich begrüsse es, wenn die Vorlage gemäss Kommissions-

antrag in zwei getrennte Abstimmungsfragen zerlegt wird, Frau Lieberherr: In der Botschaft des Bundesrates über die

und begrüsse die Betonung der Zuständigkeit der Kantone Revision der Bürgerrechtsregelung in der Bundesverfas-

15. Juni 1982 259 Bundesverfassung. Bürgerrecht

sung lassen sich zwei verschiedene Problemkreise unter- Au nom du principe d'égalité des droits entre hommes et

scheiden, nämlich ein familien- bzw. frauenpolitischer und femmes, que le peuple suisse a accepté il y a une année

ein ausländerpolitischer. Mit dem ersten sind wir Frauen déjà, cette revendication ne peut plus longtemps être diffé-

schon seit Jahren bestens vertraut. Der zweite macht mir rée, et il incombe maintenant au Parlement de procéder aux

persönlich je länger, je mehr bei meiner beruflichen Tätig- modifications qui s'imposent.

keit als Vorsteherin des Sozialamtes der Stadt Zürich Me basant sur les avis de droit de plusieurs professeurs

grosse Sorgen. Dabei möchte ich die Integrationsschwierig- d'université, j'étais favorable, pour ma part, à une modifica-

keiten der jugendlichen Ausländer der zweiten Generation tion législative qui possédait le mérite d'être infiniment plus

eher als schleichendes Problem, wenn nicht gar als soziale simple et plus rapide. Ainsi aurions-nous pu répondre, dans

Zeitbombe bezeichnen, während das Problem der Asylbe- des délais relativement brefs, à la longue attente de nom-

werber die Fürsorgeinstitutionen ganz akut und in unerwar- breuses compatriotes qui sont impatientes de voir la fin de

tetem Ausmass beschäftigt. nos travaux.

Es ist ein jahrzehntealtes Postulat der Frauenorganisatio- Dès lors, cependant que la majorité des membres de notre

nen, dass Kinder verheirateter schweizerischer Mütter das commission s'est prononcée en faveur de la modification

Schweizer Bürgerrecht in gleicher Weise wie Kinder verhei- constitutionnelle proposée par le Conseil fédéral et adoptée

rateter schweizerischer Väter erwerben sollen. Diesem par le Conseil national, il nous faut envisager une consulta-

Postulat würde die Initiative des Nationalrates vollumfäng- tion populaire avec les lenteurs et les incertitudes qu'elle

lich, und zwar unmittelbar auf Verfassungsstufe, gerecht. comporte.

Ein Vorziehen dieser kleinen Lösung des Nationalrates Dans son message du 7 avril 1982, le Conseil fédéral pro-

hätte daher vieles für sich. Eine Annahme der Vorlage des pose d'adjoindre d'autres modifications, afin de régler glo-

Bundesrates würde es jedoch zusätzlich erlauben, die Ehe balement toutes les questions relatives à la nationalité.

einer Schweizerin mit einem Ausländer bezüglich Bürger- Ainsi donc, les points suivants seraient-ils modifiés conjoin-

rechtserwerb der Ehe eines Schweizers mit einer Auslände- tement: nationalité des enfants de mère suisse, abrogation

rin gleichzustellen; das ist ebenfalls ein seit.viel Jahren des effets du mariage sur la nationalité suisse et naturalisa-

erhobenes Postulat. Dies veranlasst mich nun, doch grund- tion facilitée pour le conjoint étranger d'une Suissesse ou

sätzlich die Lösung des Bundesrates zu unterstützen, auch d'un Suisse, enfin naturalisation facilitée des jeunes étran-

wenn zu deren Realisierung ein vermutlich zeitraubender gers élevés en Suisse, d'une part, des réfugiés et des apa-

zweiter Schritt auf Gesetzesstufe erforderlich sein wird. trides, d'autre part.

Bezüglich des zweiten in der bundesrätlichen Vorlage auf- A titre personnel, je considère ces modifications constitu-

gegriffenen Problemkreises dürfen wir uns keinen Illusionen tionnelles comme souhaitables, et je voterai les deux arrê-

hingeben. Die Ablehnung des Ausländergesetzes am tés. Au nom de l'unité du droit de la famille, il est juste de

6. Juni hat deutlich gezeigt, dass es sich dabei um ein heis- traiter simultanément celle qui concerne la nationalité des

ses Eisen handelt, wie das bereits der Sprecher unserer enfants de mère suisse, et celle qui traite de la naturalisa-

vorberatenden Kommission ausgeführt hat. Gerade dieser tion facilitée du conjoint étranger, tant homme que femme.

ablehnende Volksentscheid, der bestimmt viele junge Aus- Quant à la troisième modification, celle qui propose de faci-

länder sehr enttäuscht hat, sollte uns aber zu einem vollen liter la naturalisation des jeunes étrangers, elle repose sur

Engagement auch für den zweiten Teil des Vorschlages des des observations fondées; les années d'enfance, les

Bundesrates, nämlich für eine erleichterte Einbürgerung années de jeunesse, celles passées dans les écoles jouent

von jungen Ausländern der zweiten Generation sowie von un rôle important dans la formation de la personne. Elles

Flüchtlingen und Staatslosen, motivieren. Ich bin aber froh, favorisent l'assimilation, l'intégration et il faut bien reconnaî-

dass ein Weg gefunden werden konnte, der es ermöglicht, tre que la plupart des jeunes étrangers élevés dans notre

Volk und Ständen zwei getrennte Abstimmungsfragen zu pays, ayant perdu le contact avec leur pays d'origine ou

unterbreiten. Denn eine Verbindung der beiden Problem- n'ayant avec lui que des contacts épisodiques, ne le

kreise in einer einzigen Abstimmungsfrage hätte vor allem connaissent que peu ou pas du tout. Par contre, ils se sen-

den ersten Teil der Vorlage über Gebühr belastet. Ich tent ici chez eux et considèrent la Suisse comme leur

könnte mir aber auch in umgekehrter Richtung gewisse patrie. Enfin, le sort des réfugiés et des apatrides est l'un

intensive Auswirkungen vorstellen. des plus pitoyables qui soient, et c'est être fidèle à la voca-

Gestern vor einem Jahr wurde in der Volksabstimmung der tion d'accueil de la Suisse que de rendre leur naturalisation

Gleichberechtigungsartikel deutlich angenommen. Während plus facile.

der Debatte dieses Artikels in den beiden Räten wurde der Toutefois, bien que favorable à l'ensemble de ces modifica-

Bundesrat in einer Motion beauftragt, einen Katalog jener tions, j'estime qu'il faut faire preuve de réalisme politique.

Normen des kantonalen und eidgenössischen Rechts auf- Le rejet, la semaine dernière, de la loi sur les étrangers, les

zustellen, die Männer und Frauen unterschiedlich behan- résultats mitigés de la consultation sur la naturalisation des

deln. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen hat réfugiés et des apatrides doivent nous inciter à la prudence.

im April dem Justiz- und Polizeidepartement eine Dokumen- Plutôt que de risquer un rejet de la totalité par le peuple, et

tation zukommen lassen, die im Detail ausführt, in welchen afin de ne pas décevoir une fois encore la longue attente

Artikeln von Verfassung, Gesetzen und Verordnungen des femmes suisses ayant épousé un étranger, mieux vaut

ungleiche Behandlungen von Mann und Frau ausgemerzt scinder les propositions en deux arrêtés distincts et je

werden müssen. Der gestern veröffentlichte Katalog der remercie le Conseil fédéral de s'être rangé aux propositions

Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen enthält an de plusieurs membres de notre commission.

vorderster Linie die Forderung, dass die heute geltenden Ainsi donc je suis favorable à l'entrée en matière, je suis

Bestimmungen, wonach Männer und Frauen bzw. Kinder favorable à ces deux arrêtés et je vous demande de suivre

von Schweizer Vätern und Schweizer Müttern ungleich les propositions de votre commission.

behandelt werden, aufgehoben werden sollen. Ich befür-

worte daher das von der Kommission vorgeschlagene Vor- Schmid: Wie Sie dem ausgeteilten Antrag entnehmen kön-

gehen und beantrage Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten. nen, stelle ich den Antrag, auf den Bundesbeschluss B

nicht einzutreten. Demgegenüber bin ich für Eintreten auf

Mme Bauer: Sans doute avez-vous reçu comme moi- den Bundesbeschluss A und begrüsse die dort vorgeschla-

même, au cours des dernières années, des lettres nom- genen Revisionspunkte.

breuses et émouvantes, des appels téléphoniques peut- Der in diesem Bundesbeschluss B einzig enthaltene Artikel

être aussi, venus parfois de pays lointains, émanant de 44bis Bundesverfassung weckt bei mir grundsätzliche

femmes suisses mariées à des étrangers, qui demandent Bedenken und gefährdet nach meiner Auffassung die

avec insistance de pouvoir transmettre leur nationalité à übrige Revision des Artikels 44 der BV, der ich, wie ich

leurs enfants. bereits ausgeführt habe, vollumfänglich zustimme.

Constitution fédérale (Nationalité) 260 15 juin 1982

Zunächst zu den materiellen Bedenken. Artikel 44bis BV, beschneiden. Das ist der erste Grund, der mich zur Opposi-

wie er von der Kommission vorgeschlagen wird, sieht vor, tion gegen diesen Artikel 44bis der Bundesverfassung ver-

dass der Bund die Einbürgerung junger, in der Schweiz auf- anlasst.

gewachsener Ausländer sowie von Flüchtlingen und Staa- Der zweite Grund vermag vielleicht jene unter Ihnen, die

tenlosen erleichtern kann. In seiner ursprünglichen Fassung diese dargelegten föderalistischen Bedenken nicht teilen,

als Artikel 44 Absatz 3 des bundesrätlichen Entwurfes lau- zumindest zum Nachdenken veranlassen. Es gibt das

tete diese Bestimmung: «Der Bund kann den Kantonen Sprichwort: Das Bessere ist oft der Feind des Guten. Ich

Erleichterung für die Einbürgerung junger, in der Schweiz bin überzeugt, dass diesem Bundesbeschluss B in einer

aufgewachsener Ausländer sowie von Flüchtlingen und Abstimmung grosse Gegnerschaft erwächst. Darauf haben

Staatenlosen vorschreiben.» Der Sinn ist in beiden Fassun- bereits der Herr Kommissionspräsident und Frau Lieberherr

gen derselbe. Nur zeigt die ursprüngliche bundesrätliche indirekt aufmerksam gemacht, und ich hege die

Fassung meines Erachtens besser, wo die Schwachstelle Befürchtung, dass'diese Gegnerschaft nicht nur den Artikel

dieser Revision liegt. Es geht mir keineswegs darum, den 44bis der Bundesverfassung, also den Bundesbeschluss B,

jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern sowie vom Tische wischt, sondern im gleichen Zuge auch die

den Flüchtlingen und Staatenlosen Hindernisse auf dem begrüssenswerten Neuerungen des Bundesbeschlusses A

Weg zur Erwerbung des Schweizer Bürgerrechts entgegen- mit bachab schickt. Diese Bedenken können auch durch

zustellen. Es geht mir vielmehr um die Wahrung der kanto- den Kunstgriff, den die Kommission durch die Präsentation

nalen Souveränität und um die Wahrung der Rechte der zweier formell verschiedener, aber materiell zusammenge-

Gemeinden, die auf diesem Gebiet des Bürgerrechtes ein hörender Bundesbeschlüsse angewendet hat, nicht ausge-

Rückzugsgefecht zu schlagen haben, weil der Bund ihnen räumt werden.

vorschreiben will, die genannten Ausländer erleichtert ein- Ich glaube, wir müssen dafür sorgen, dass wir das Fuder

zubürgern. Dabei will ich eines ganz klarstellen: Die Motive, nicht überladen. Gefährden wir nicht die Revision des Bür-

die den Bundesrat und auch die Kommission dazu bewo- gerrechtsartikels 44 gemäss Bundesbeschluss A durch

gen haben, diese neue Bestimmung in die Bundesverfas- eine Bestimmung, der in guten Treuen opponiert werden

sung einzufügen oder wenigstens vorzuschlagen, verstehe kann, die auch erhebliche Opposition erfahren wird und zu

ich wohl. Ich bin durchaus einig mit dem Bundesrat in sei- deren Erlass wir auch vom Völkerrecht her nicht verpflichtet

ner Beurteilung der Situation dieser Ausländer, die in der sind!

Schweiz aufgewachsen sind, sowie der Flüchtlinge und der

Staatenlosen. Es ist richtig, dass solche jungen Ausländer Binder: Das Bürgerrecht in der Schweiz hat fast etwas My-

in vielen Fällen keine intensive Beziehung zu ihrem Heimat- thisches an sich. Das Bürgerrecht steht bis heute nur voll

land haben, sich vielmehr vollständig als Schweizer fühlen den Männern zu; es'fällt uns nicht leicht, uns von dieser

und dass sie oftmals geradezu daran interessiert sind, auch alten und schönen Tradition zu trennen. Das Votum des

in rechtlicher Hinsicht als Schweizer anerkannt zu werden Herrn Kollegen Schmid hat dies erneut bewiesen. Ich

und die sich daraus ergebenden politischen Rechte wahr- möchte zur Vorlage drei Bemerkungen machen:

zunehmen und persönliche Pflichten auf sich zu nehmen.

Auch ist dem Bundesrat darin zuzustimmen, dass Flücht- 1. Gestützt auf die traditionsreiche und föderalistische Ent-

linge und Staatenlose vielleicht mehr als irgendwelche wicklung des Bürgerrechtes in der Schweiz bin ich mit

andere Ausländer die vollständige Integration in ihrem Herrn Schmid der Auffassung, dass diese föderalistische

Zufluchtsland suchen und sich hierzu mit grossem Einsatz Lösung grundsätzlich beizubehalten ist und dass der Bund

selbst bemühen. Alle diese Überlegungen, die in der bun- hier nur das vorzukehren hat, was zu einer gewissen Ver-

desrätlichen Botschaft enthalten sind, finden meine unge- einheitlichung des Bürgerrechtes notwendig ist. Meines

teilte Zustimmung. Erachtens halten sich aber die Vorlage des Bundesrates

Wo sich aber mein Weg von demjenigen des Bundesrates und die beiden Vorlagen des Ständerates an diese Grund-

und der Kommission trennt, ist der Punkt, an dem die Kon- voraussetzung. Die Gleichstellung von Mann und Frau auch

sequenzen aus dieser gleichen Lagebeurteilung zu ziehen in Bürgerrechtsfragen ist heute rechtlich noch nicht gege-

sind. Bundesrat und Kommission sehen das Haupthindernis ben, und nach der denkwürdigen Abstimmung vom Juni

für die politische Integration junger Ausländer, von Flücht- des letzten Jahres muss diese Gleichstellung nun erfolgen.

lingen und Staatenlosen in den kantonalen Bürgerrechtsge- Damit ist auch Herr Kollege Schmid grundsätzlich einver-

setzgebungen, die zum Teil prohibitive Wohnsitz- und Ein- standen, wenn ich seinen Antrag richtig verstehe.

kaufsgebührenklauseln enthalten. Da gehen nun Bundesrat Eine Bemerkung bezüglich der Ausländer. Die Abstimmung

und Kommission aufs Ganze und wollen mit einer einheitli- vom 6. Juni hat zu einer gewissen Resignation geführt. Aber

chen Bundeslösung Abhilfe schaffen. Unterstellen wir, dass ich bin der Auffassung, dass wir unsere langfristigen Bemü-

es in der Tat die kantonalen Vorschriften sind, die es den hungen und Zielsetzungen, die Ausländer in unsere Gesell-

Ausländern erschweren, Schweizer zu werden, dann stellt schaft und in unseren Staat zu integrieren, nicht aufgeben

sich doch immerhin die Frage, die noch zu beantworten sollten, vor allem was die zweite Generation der Ausländer

wäre - und es geht auch hier wieder um eine Frage der betrifft. Wir dürfen diese jungen Mitmenschen, die voll und

Interessenabwägung -: Ist das Interesse der jungen Aus- ganz in unser Alltagsleben integriert und - wie man so

länder, der Flüchtlinge und der Staatenlosen, erleichtert ein- schön sagt - assimiliert sind, die mit unseren eigenen Söh-

gebürgert werden zu können, das einzige legitime und zu nen und Töchtern aufgewachsen sind, die unsere Schulen

schützende Interesse, das hier im Spiele steht? Ist dieses besucht haben, die unsere Sprache sprechen, die unsere

Interesse nicht vielmehr auch dem Interesse der Kantone Lebensgewohnheiten angenommen haben, die eine Zahl

an ihrem Kantons- und Gemeindebürgerrecht und ihrer von rund 300 000 erreicht haben, staatspolitisch nicht isolie-

Souveränität, dieses Bürgerrecht gesetzlich zu ordnen, ren! Wir schaffen sonst meines Erachtens völlig unnötig ein

gegenüberzustellen? Ist das Interesse der Kantone nicht Minderheitsproblem in der Schweiz, das zu schweren Span-

schützenswert, oder ist es derart minderwertig, dass es nungen führen könnte. Ich glaube, dass hier gewisse mini-

ohne weiteres dem Interesse der Ausländer an der Einbür- male Bundeskompetenzen notwendig sind, bei aller Hoch-

gerung zu weichen hätte? Eine dieser Fragen muss beim achtung vor der Souveränität der Kantone! Ich darf vielleicht

Entscheid von Bundesrat und Kommission, uns diesen Arti- auch darauf hinweisen, und wir müssen uns das bei diesen

kel vorzulegen, zuungunsten der kantonalen Hoheit, in Bür- Ausländerfragen immer wieder überlegen, dass die Schweiz

gerrechtsfragen im bisherigen Sinn und im bisherigen Rah- in früheren Jahrhunderten gegenüber den Ausländern viel

men legiferieren zu können, ausgefallen sein. Meines grosszügiger und viel weitherziger war als die Schweiz von

Erachtens zu Unrecht; denn ich sehe keinen Grund, der es heute. Ich verweise auf die grosszügige Asylpolitik. Ich ver-

unumgänglich machen würde, und keinen Übelstand, der es weise auf die Aufnahme der Hugenotten in der Schweiz.

zwingend gebieten würde, die Kantone bezüglich ihrer eige- Wenn Sie die Geschichte studieren: eine grossartige Tat

nen Bürgerrechtsgesetzgebung in ihren Rechten zu gewisser Schweizer Kantone!

15. Juni 1982 261 Bundesverfassung. Bürgerrecht

2. Einheit der Materie. Die Einheit der Materie ist gegeben. der Schweiz aufgewachsen sind, vom anderen Problem,

Im bundesrätlichen Vorschlag wird uns ein einziger Verfas- nämlich der erleichterten Einbürgerung von Staatenlosen

sungsartikel präsentiert. Dass die Absätze 1 bis 4 dieses und Flüchtlingen,'verfassungsrechtlich zu trennen. Es ist

Artikels 44 in einem inneren logischen Zusammenhang ste- doch klar, dass sehr viele dieser Flüchtlinge als erwachsene

hen, kann kein Jurist bestreiten. An sich wäre also die Ein- Menschen zu uns kommen. Es handelt sich vielfach -

heit der Materie gegeben. Offenbar aus rein abstimmungs- gerade unter den heutigen Verhältnissen - um Menschen

politischen oder - anders ausgedrückt - aus opportunisti- aus völlig anderen Kulturkreisen, die sich gar nicht so leicht

schen Gründen schlägt uns die Kommission eine Trennung assimilieren. Wenn man hier die erleichterte Einbürgerung

von einer Frage in zwei Fragen vor. gewährt, kann es unter Umständen gewisse Probleme und

Frage an Herrn Bundesrat Furgler - das ist eine staats- Komplikationen geben.

rechtliche Frage -: Ist das erlaubt, ist es staatsrechtlich Aber es schien nicht möglich zu sein, diese Frage der

zulässig, dass im Grunde genommen eine einzige Frage an erleichterten Einbürgerung von jungen, hier aufgewachse-

das Volk nun einfach aufgeteilt wird in zwei oder mehrere nen Ausländern von der Frage der erleicherten Einbürge-

Fragen? Persönlich halte ich das für zulässig; aber ich rung von Staatenlosen und Flüchtlingen verfassungsrecht-

möchte doch, dass dieses Problem auch von Herrn Bun- lich zu trennen. Ob es auf dem Wege der Gesetzgebung

desrat Furgler beantwortet wird. möglich sein wird, hier Unterscheidungen zu treffen, bleibt

Dann drängt sich bei mir noch eine andere Frage auf: Kann eine offene Frage.

diese Zweiteilung nicht geradezu kontraproduktiv wirken? Aber, wenn wir nach dem Antrag von Herrn Kollege Schmid

Das heisst, wir selber haben Angst vor dem Volk und vor auf den Bundesbeschluss B, wie er jetzt vorgelegt ist, ver-

der Volksabstimmung; deshalb machen wir aus einer Vor- zichten wollten, dann würden wir von uns aus den entschei-

lage zwei Vorlagen: Wird damit das Parlament nicht denden Teil dieser Revision wieder weglassen. Wir hätten

unglaubwürdig? Gefährden wir durch dieses Vorgehen dann ebensogut der parlamentarischen Initiative des Natio-

nicht die Vorlage für die zweite Generation der Ausländer? nalrates Folge geben können. Dass man den Artikel 54

Eine dritte Bemerkung und gleichzeitig eine Frage: In Arti- wegen der Verleihung des Bürgerrechtes durch Heirat auf-

kel 44 Absatz 1 der beiden Vorschläge wird vom Erwerb hebt, ist unter den heutigen Verhältnissen völlig unbestrit-

und Verlust des Bürgerrechtes durch Heirat, Abstammung ten; aber ich meine, wir dürften das andere jetzt nicht tun.

und Adoption gesprochen. Hier ist eine umfassende Bun- Die andere Frage ist, ob es richtig war, dass die Kommis-

deskompetenz vorgeschlagen, meines Erachtens richtiger- sion Ihnen vorschlägt, dieses Gesamtproblem, das wirklich

weise, denn der Bund ist ohnehin zivilrechtlich schon eine einheitliche Materie ist, in zwei Abstimmungsvorlagen

zuständig. Ich frage jedoch, warum man hier nun wieder aufzuteilen. Über diese Fragen hat man sich unterhalten.

den Begriff «Adoption» verwendet. Gemäss dem revidierten Ich gebe Herrn Kollege Binder durchaus recht, wenn er

Artikel 252 ZGB entsteht das Kindsverhältnis auch durch behauptet, hier sei einfach etwas Taktik betrieben worden.

Adoption. Damit ist die Adoption dem Kindsverhältnis durch Es ist in der Tat so, dass man in der Kommission glaubte,

Abstammung gleichgestellt. Es scheint mir deshalb etwas dass für die. Verleihung des Bürgerrechtes an Kinder von

problematisch zu sein, jetzt in Artikel 44 Absatz 1 erneut Auslandschweizerinnen die Zustimmung vom Souverän

zwischen dem Kindsverhältnis durch Abstammung und dem leichter zu erhalten sei, und man diesen Teil der Vorlage

Kindsverhältnis durch Adoption zu unterscheiden. Ich stelle nicht gefährden wollte. Es ist eine Geschmacksfrage, ob es

hier keinen Abänderungsantrag; aber ich möchte doch den richtig sei, so zu operieren. Darüber kann sich ja dann auch

Herrn Bundesrat bitten, im Rahmen der Weiterbehandlung der Nationalrat noch unterhalten bzw. die Frage noch ein-

dieser Vorlage, die Frage nochmals zu prüfen, ob wir hier mal prüfen. Dass es rechtlich möglich ist, eine an sich ein-

den Begriff «Adoption» wirklich verwenden müssen. heitliche Materie in zwei Abstimmungsvorlagen aufzuteilen,

Gesamthaft gesehen bitte ich Sie, auf die Vorlagen einzu- bezweifle ich keinesfalls. Wir hätten ja auch die Möglichkeit

treten. gehabt, diesen Teil der Revisionsvorlage einfach aus dem

bundesrätlichen Antrag herauszustreichen, und man hätte

Münz: Der Antrag von Herrn Kollege Schmid veranlasst nur einen Teil der ganzen Revisionsvorlage behandelt. Aber

mich, noch einige Bemerkungen anzubringen. Wenn wir der Grund, warum man nicht auf die parlamentarische Initia-

diesen Bundesbeschluss B, wie er von der Kommission tive eingehen wollte, war die Überlegung, dass man nicht in

vorgeschlagen ist, weglassen würden, so würden wir die kurzen Zeitabständen mit verschiedenen Vorlagen über

ganze Revision im wesentlichen wieder auf den Teil Bürgerrechtsfragen vor das Volk treten könne; man würde

beschränken, den der Nationalrat mit seiner parlamentari- zuviel Unruhe schaffen, wenn man diese Probleme mitein-

schen Initiative vorgeschlagen hat, nämlich die erleichterte ander behandelte, sie miteinander auf den Tisch legen

Einbürgerung von Kindern von Schweizerinnen, die im Aus- würde. Wie gesagt, ob es dann richtig ist, diese Teilung aus

land leben und mit einem Ausländer verheiratet sind. Der abstimmungspolitischen Überlegungen vorzunehmen, das

Bundesrat und Ihre Kommission aber waren der Meinung, ist eine andere Frage. Ich glaube aber nicht, dass ein Nein

dass man es nicht bei diesem Teilbereich bewenden lassen zu einer Vorlage unbedingt auch ein Nein zur anderen Vor-

könne und dass dieser Teilbereich nicht einmal das wesent- lage bedeuten muss. Dass die Nein-Stimmen - wenn alles

lichste Anliegen an dieser Revision sein könnte. in einer Vorlage verpackt ist - sich eher kumulieren, das

Man muss sich doch darüber im klaren sein: Wenn Kinder, dürfte kaum bestritten werden. Ob man den Mut haben soll,

die im Ausland geboren sind, im Ausland leben und viel- alles in eine Vorlage zu verpacken, das ist eine andere

leicht überhaupt nie in die Schweiz kommen, das Schweizer Frage. Darüber kann man sich in guten Treuen unterhalten.

Bürgerrecht erwerben können, weil die Mutter Schweizerin Ich bitte Sie meinerseits, auf die Bundesbeschlüsse einzu-

ist oder war, schaffen wir vor allem die Möglichkeit, dass treten.

Leute Schweizer werden, die keinerlei Beziehungen zu

unserem Lande haben und vielleicht auch nie die Absicht Bundesrat Furgler: Die Bürgerrechtsfragen beschäftigen

haben, eine wirkliche Beziehung zur Schweiz zu schaffen. das Parlament seit mehr als einem Jahrzehnt. Wenn Sie in

Das zentrale Problem in dieser ganzen Revision sind doch unserer Botschaft auf Seite 13 die Motionen und Postulate

die jungen Ausländer der sogenannten zweiten Generation. lesen, dann spüren Sie, dass Bundesrat und Parlament

Es handelt sich hier immerhin um einige hunderttausend gemeinsam um eine Verbesserung des jetzt unbefriedigen-

junge Menschen, die hier aufwachsen, die bei uns leben den Zustandes ringen. Es werden Ihnen drei Problemkreise

und die wir nicht nur gesellschaftlich, sondern eben auch aufgezeigt. Ein erster, der das Bürgerrecht von Kindern aus

national integrieren sollten. der Ehe einer Schweizerin und einem Ausländer beschlägt.

Eine dritte Gruppe sodann sind die Flüchtlinge und die Ein zweiter, der das Bürgerrecht von ausländischen Ehe-

Staatenlosen. Ich habe in der Kommission die Frage aufge- partnern mit Schweizerinnen und Schweizern umfasst. Und

worfen, ob es nicht möglich und nicht richtig wäre, diese ein dritter, der die erleichterte Einbürgerung von jungen, in

erleichterte Einbürgerung für die jungen Ausländer, die in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern zum Ziele hat.

Constitution fédérale (Nationalité) 262 15 juin 1982

Zum ersten: Nach dem geltenden Artikel 44 Absatz 3 unse- Und nun der dritte Punkt, der hier und schon in der Kom-

rer Verfassung erwirbt das Kind einer schweizerischen Mut- mission am meisten zu reden gab. Soll man eine erleich-

ter und ihres ausländischen Ehegatten bloss dann das müt- terte Einbürgerung für junge Ausländer, die bei uns gross

terliche Bürgerrecht, wenn die Mutter von Abstammung geworden sind, vorsehen, ja oder nein? Eine erste Bemer-

Schweizerin ist und die Eltern im Zeitpunkt der Geburt in kung, die ich in diesem Zusammenhang, gestützt auf den

der Schweiz wohnen. Das führt zu den grotesken Situatio- so konzis begründeten Antrag von Herrn Schmid, einbrin-

nen, dass ein Kind einer solchen Frau, die mit ihrem Ehe- gen darf, geht dahin, dass natürlich heute schon die Grund-

mann in der Schweiz wohnt, Schweizer ist; haben die Eltern sätze für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechtes durch

aber den Wohnsitz verlegt und wohnen sie im Ausland, die Bundesgesetzgebung aufgestellt werden, wie es Artikel

dann ist das Kind in der gleichen Familie, auch wenn es in 44 Absatz 2 vorsieht. Wir haben bei der Prüfung dieser

der Schweiz geboren wird, nicht Schweizer. Kein Mensch Frage unsere ganze föderalistische Demokratie zu überden-

kann heute sagen, dass das eine sinnvolle Bürgerrechtslö- ken. Es kann keiner von uns Schweizer sein, wenn er nicht

sung sei. Und ich begreife, dass vor allem auch die Frauen gleichzeitig Kantonsbürger und Gemeindebürger ist. Es

seit Jahren erklärt haben, dieser Zustand müsse so schnell kann aber auch keiner Gemeindebürger und Kantonsbürger

als möglich beseitigt werden. Es ist ebenso selbstverständ- sein, wenn er nicht gleichzeitig Schweizer Bürger ist. Diese

lich, dass in diesem Zusammenhang wir Männer besser Trilogie ist gegeben. Und Sie haben im Bürgerrechtsgesetz,

gestellt sind. Jede Frau, die wir heiraten, auch wenn sie in Artikel 12, die ganz klare Vorschrift, wonach die Einbür-

Ausländerin ist, wird sofort mit der Ehe Schweizerin, so gerung nur gültig ist, wenn eine Einbürgerungsbewilligung

dass sich für die Kinder aus einer solchen Verbindung die der Bundesbehörde vorliegt. Es ist also nicht so, dass hier

gleichen Probleme nicht stellen. Ich wage zu behaupten, der Machtbereich des Bundes zulasten der Kantone und

dass diese gleiche Sorge die Frauen sogar dazu geführt Gemeinden gleichsam aus Übermut ausgeweitet werden

hat, vor dem Nationalrat zu sagen: Lösen wir dieses Pro- soll. Wir sind heute und morgen aufeinander angewiesen. In

blem, und lassen wir alle anderen auf der Seite. Oder wie diesem speziellen Fall - Herr Binder hat das klar zum Aus-

Herr Schmid es ausdrückte: Beschränken wir uns auf Weni- druck gebracht, unterstützt von Herrn Münz - geht es um

ges und bringen es unter Dach. Ich bin glücklich, dass auch ein eminent staatspolitisches Problem. Ich möchte es so

in der ständerätlichen Vorberatung zu diesem Erlass Einmü- umschreiben: Wenn 300000 Menschen von einer Frage

tigkeit darüber herrschte, diese unhaltbare Situation zu kor- betroffen sind, und wenn von diesen 300 000 jungen Aus-

rigieren. Ich begnüge mich mit dem ganz einfachen Satz: ländern, die weniger als 22 Jahre alt sind, rund eine Viertel

Der Gleichberechtigungsartikel, den wir vor einem Jahr Million hier aufgewachsen sind, unsere Schulen besucht

beschlossen haben, zwingt uns zu einem solchen Handeln. haben, sich in nichts von unseren schweizerischen Kindern

Aber weil wir Männer ja auch nach Gerechtigkeit streben, unterscheiden (Dialekt, Sprache, vielleicht nur noch im

hätte es nicht einmal eines solchen Artikels bedurft, um das Haarschopf, der da und dort auf ein anderes Land hinweist,

zu ändern, ich bin davon überzeugt. Wir wollen ganz einfach was zur Belebung und auch aus ästhetischen Gründen

hier Frauen gerecht behandeln. durchaus erwünscht sein kann), kurz und gut: wenn man

Ein zweiter Problemkreis. Gestützt auf den geltenden Arti- sich so gut versteht, wie das die Jungen tun, soll man dann

kel 54 Absatz 4 unserer Verfassung erwirbt die Ausländerin, ein solches unechtes Überfremdungsproblem laufend mit

die einen Schweizer heiratet, mit Abschluss der Ehe auto- sich schleppen? Es werden auch diese Zahlen in all den

matisch das Schweizer Bürgerrecht. Der ausländische Ehe- Statistiken, die uns vor dem 6. Juni wieder bis zum Hals hin-

mann einer Schweizerin hingegen kann lediglich durch auf vorgesetzt worden sind, angeführt. Sie hörten nie, dass

ordentliche Einbürgerung Schweizer werden. Wollen wir diese Viertelmillion im Grunde genommen voll in die schwei-

das beibehalten? Ja oder Nein? Das ist in diesem zweiten zerische Demokratie integriert sei. Der Bundesrat und auch

Problemkreis die Schlüsselfrage. Noch einmal verweise ich die Kantonsregierungen waren seit Jahren mit dieser Frage

Sie auf unsere Verpflichtung, die wir mit der Zustimmung konfrontiert. Und Sie mögen aus unseren verschiedenen

des Souveräns zu Artikel 4 BV übernommen haben. Ich Vernehmlassungen, die wir im letzten Jahrzehnt einge-

weise aber auch darauf hin, dass in der Entwicklung des bracht haben, erkennen, dass wir nicht einfach aus dem

Bürgerrechtes europaweit die Frage immer mehr gestellt Ärmel legiferieren. Herr Schmid dürfte bestätigen, dass

worden ist, ob denn der Abschluss einer Ehe automatisch auch sein Kanton, den ich, weiss Gott, gerne habe, sich

zu Bürgerrechtsveränderungen führen könne. Mit anderen nicht etwa gegen eine solche Ordnung ausgesprochen hat.

Worten, ob nicht auch die Lösung darin bestehen könnte, 23 Kantone haben für eine umfassende Neuregelung des

dass man sagt: Wer heiratet, kann nach einer bestimmten Erwerbs des Schweizer Bürgerrechtes plädiert, dies noch im

Zeitdauer erleichtert eingebürgert werden. Der Vorteil die- letzten Jahr (für mich nicht überraschend, weil schon Mitte

ser Lösung: eine Heirat allein um des Bürgerrechts willen der siebziger Jahre die Kantone in ähnlicher Weise sagten:

fällt dahin. Die Zumutbarkeit dieser Lösung ist - wenn man «Tut doch endlich», - ich könnte fast sagen - «tut doch um

im Bürgerrechtsgesetz eine vernünftige Zeitdauer wählt - Gottes Willen etwas Tapferes!»). Vor diese Frage sehen wir

ohne Zweifel für Mann und Frau gegeben. Für uns Männer uns also gestellt. Will man das Problem vor sich herschie-

bedeutet dies - und wir gehen in dieser Richtung -, dass ben, oder will man es anpacken? Wenn wir es anpacken,

dieser Automatismus, der jetzt noch gilt (eine Ausländerin dann müssen wir den Mut haben, für diese Gruppe von

wird bei Heirat mit einem Schweizer sofort Schweizerin), Menschen eine erleichterte Einbürgerung vorzusehen. Bis-

dahinfiele und dass der ausländische Ehemann einer her - Sie wissen es - kann man diese Menschen nur nach

Schweizerin ebenfalls nicht in den Genuss dieser jetzt den Vorschriften, wie sie für erwachsene Ausländer beste-

bestehenden automatischen Einbürgerung käme, sondern hen, einbürgern. Die Meinung - wir haben das in der Ver-

auch nach einem bestimmten Zeitablauf erleichtert einge- nehmlassung klar zum Ausdruck gebracht - geht nicht

bürgert werden könnte. dahin, dass man die Frist auf Null reduziert. Aber es soll

Wenn Sie diese Frage werten, darf ich Sie darauf aufmerk- eine kürzere Frist sein, und sie drängt sich auf - noch ein-

sam machen, dass neben der Schweiz nur noch ganz mal sage ich es -, wenn ich daran denke, dass diese jungen

wenige Staaten, insbesondere Italien, den automatischen Menschen bei uns aufgewachsen sind und sich bereits inte-

Staatsangehörigkeitserwerb mittels Heirat kennen, während griert haben. Niemand wird gezwungen; derjenige, der nicht

alle anderen Länder ihre Rechtsordnungen in Richtung will, der bleibt, was er ist, aber derjenige, der will, der soll

einer erleichterten Einbürgerung ausgebaut haben. die Chance haben, im Kanton, in der Gemeinde und in

Letzter Satz: Noch einmal rufe ich in Erinnerung: wir sind unserem Bund das Bürgerrecht zu erhalten. Nachdem die

gehalten, so zu handeln, alles andere ist ungerecht und ist Kantone in dieser grossen Mehrheit uns gegenüber part-

auch nicht mehr in Übereinstimmung mit Artikel 4 BV. nerschaftlich erklärt haben, sie wollten das, so wage ich

Ich spürte aus der heutigen Debatte und schon in der vor- doch in Beantwortung der wichtigen Frage von Herrn

beratenden Kommission, dass diesen beiden entscheiden- Schmid, ob wir denn da nicht etwas gegen unseren föderali-

den Revisionspunkten keine Opposition erwächst. stischen Staatsaufbau täten, zu sagen, dass dies nicht der

15. Juni 1982 263 Bundesverfassung. Bürgerrecht

Fall ist. Seien Sie unbesorgt, unsere Kantone selbst haben würde also staatsrechtlich gesehen in der Verfassung,

es so gewollt. Sie können dieses Ziel aber selbst nicht ver- wenn beide Fragen bejaht werden, ein einziger Artikel ent-

wirklichen, wenn wir nicht in dieser Verfassungsvorschrift stehen, entsprechend dem von Ihnen zu Recht unterstri-

direkt die Grundlage dafür schaffen. chenen Zusammenhang, der zwischen beiden Fragen

Ich halte also dafür, dass wir hier nicht etwa mutwillig besteht, was man sicher mit Einheit der Materie ausformu-

unsere eigene Staatsordnung verkennen, missachten, zu lieren kann.

weit gehen (Herr Schmid hat das Anliegen fairerweise in Ich möchte aber den zweiten Teil nach diesem «man kann»

Frageform gekleidet), sondern dass wir so handeln müssen, doch sehr gerne auch noch aufgreifen. Wenn ja, wenn Sie

wenn wir dieses staatspolitische Problem überhaupt lösen das tun, ist es nicht kontraproduktiv. Sie haben die Frage

wollen. gestellt, Herr Münz hat sie aufgegriffen, andere Damen und

Es wurde in diesem Zusammenhang von Herrn Binder und Herren haben sie in der Kommissionsberatung und nachher

von Herrn Münz nach meiner Überzeugung zu Recht privat auch mehrfach gestellt.

gesagt, dass das Zusammenwirken von Bund, Kantonen Ich gebe Ihnen offen zu, dass die Gefahr besteht - beim

und Gemeinden gelegentlich auch in sehr heiklen Fragen Weggehen von einer geschlossenen Lösung, wie sie der

gewagt werden muss, wenn man ganz schwierige Gegen- Bundesrat ausgearbeitet hatte -, den Eindruck zu erwek-

wartsprobleme einer echten Lösung entgegenführen will. ken, man werfe gleichsam den zweiten Teil dem Stimmbür-

Die Flüchtlinge und die Staatenlosen wurden von nieman- ger so hin, dass er ohne weiteres durch sein Nein wenig-

dem als einer erleichterten Einbürgerung nicht wert befun- stens den ersten Teil retten könnte. Aus der Sicht des Bun-

den. Es wird auch hier eine Frage des Masses sein, und desrates ist das natürlich nicht gewollt. Sie spürten aus

darüber haben Sie erneut die volle Kontrollbefugnis, weil es meinem Votum, dass wir alle drei Aspekte dieser Vorlage

ja der Konkretisierung durch das Bürgerrechtsgesetz als staatspolitisch ausserordentlich bedeutsam werten. Den

bedarf. Dass man massvoll bleibt, kann ich Ihnen jetzt ersten Teil, der die Kinder und ihre Mütter direkt betreffen

schon in aller Form zusichern. Alles andere wäre politisch wird, den zweiten Teil, der zwischen Mann und Frau glei-

unklug. Aber dass diese Gruppe von Menschen, die heute ches Recht schafft, und den dritten Teil, der immerhin für

überhaupt nirgends Wurzeln schlagen kann, unserer Bemü- eine Viertelmillion Menschen bedeutsam ist, die jetzt noch

hungen wert ist, das scheint mir, mit Blick auf unsere Stel- als «junge Ausländer» - aber voll integriert - in der Schweiz

lung in der Völkergemeinschaft und mit Blick auf den hohen sind.

Wert, den wir dem Asylgedanken einräumen, auch eine Sie haben das also zu prüfen, und ich werde auf jeden Fall,

echte politische Verpflichtung der Schweiz zu sein. selbst wenn Sie hier gemäss Fahne die Doppelfrage

Wenn ich die dritte umstrittene Frage so zu werten versu- beschliessen sollten, auch noch einmal im anschliessenden

che, dann meine ich, dass wir massvolle Lösungsvor- Differenzbereinigungsverfahren mit dem Nationalrat die

schläge unterbreiten. Sie erkennen diesen Willen schon jetzt erwähnten Probleme sichtbar machen, damit man die

daraus - und das mag Herrn Schmid noch einmal beruhigen möglichst gute Lösung wählt. Wenn Ihre Kommission zur

-, dass wir ja im neu gefassten Artikel 44 Absatz 4 deutlich Aufteilung kam, dann aus dem Grunde, den Frau Lieberherr

machen, dass eingebürgerte Personen bloss dann an Bür- hier geltend machte: sie wollte zum Ausdruck bringen, die

ger- und Korporationsgütern beteiligt sind, wenn das kanto- Frauen sollten sich unter gar keinen Umständen darüber

nale Recht dies vorsieht. Hier wollen wir den Korporationen, sorgen müssen, dass ihr eigenes Anliegen wegen der Aus-

den Bürgergemeinden vollen Respekt zollen, wie das auch weitung der Vorlage gefährdet werden könnte. Ich glaube,

Kommissionspräsident Zumbühl, Nachfolger des Stände- Sie richtig zu interpretieren.

ratspräsidenten, hier deutlich gemacht hat. Ich halte dafür, Zusammenfassend: Wenn es uns gelingt, die Bürger-

dass diese Regel sich bewährt hat. Wenn wir sie hier expli- rechts-Verfassungsbestimmungen in Artikel 44 und 54 so

zit sichtbar machen, zeigt das, dass wir uns selbst treu blei- zu revidieren, wie Ihre Kommission es Ihnen vorschlägt und

ben. wie der Bundesrat es möchte - ich lasse die doppelte oder

Ich komme noch zu den Fragen, die aufgeworfen worden die einfache Fragestellung offen -, dann wird uns ein Instru-

sind. Herr Hänsenberger erkundigte sich nach dem Artikel ment in die Hand gegeben, das dem Bundesrat und dem

45. Ich bin froh, dass er diese Frage stellt; denn tatsächlich Parlament erlaubt, wichtigste staatspolitische Anliegen

ist sie seit dem 6. Juni akut geworden. Sie erinnern sich einer baldigen Lösung entgegenzuführen. Das liegt im Inter-

vielleicht daran, dass wir im Ausländergesetz eine entspre- esse der schweizerischen Eidgenossenschaft, der Men-

chende Bestimmung eingebracht hatten, die den Ehepart- schen, der Gemeinden, der Kantone und des Bundes.

ner in die genau gleich günstige Rechtslage brachte wie Ich ersuche Sie, in diesem Sinne zu entscheiden.

den Niedergelassenen, wie den Schweizer Bürger. Ich

werde gerne prüfen, ob wir die Formulierung, die wir seiner-

zeit zu Artikel 45 in die Vernehmlassung gegeben hatten,

wegen dieses jüngsten Volksentscheides wieder aufgreifen

sollen. Wir haben seinerzeit im Fragebogen, der allen zuge-

stellt worden ist, formuliert: «Jeder Schweizer und sein

Ehegatte können sich an jedem Ort des Landes niederlas- Bundesbeschluss über die Revision der Bürgerrechts-

sen.» Also das, was Sie selbst jetzt erarbeitet haben. Wenn regelung in der Bundesverfassung

Sie damit einverstanden sind - weil es ja keinen Sinn hat,

Arrêté fédéral sur la révision du droit de la nationalité

einfach aus dem Handgelenk Verfassungsrevision zu betrei-

dans la constitution fédérale

ben -, werde ich das, in Kenntnis des Abstimmungsergeb-

nisses vom 6. Juni, vor den Beratungen in der zweiten Kam- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

mer noch einmal aufgreifen und dann alle Pro und Kontra Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

abwägen. Soviel zur Frage von Herrn Hänsenberger.

Zu den Fragen von Herrn Binder. Wir haben nach staats-

rechtlichen Aspekten geprüft, ob man aufteilen könne, ich

betone könne. Eine Antwort ist von Herrn Münz bereits B

gegeben worden. Weil wir ja auch den Text verändern könn-

ten, kamen wir nach sorgfältiger Prüfung zur Überzeugung, Bundesbeschluss über die Erleichterung gewisser

dass eine doppelte Fragestellung an den Bürger erlaubt sei. Einbürgerungen

Wir haben aber, wie Sie auf der Fahne festgestellt haben, Arrêté fédéral pour faciliter certaines naturalisations

ausdrücklich als Fussnote hinzugefügt: «Dieser Artikel wird

zu Artikel 44 Absatz 3, sofern dieser Beschluss zusammen Abstimmung - Vote

mit dem Bundesbeschluss über Änderungen der Bürger- Für den Antrag der Kommission (Eintreten) 29 Stimmen

rechtsregelung in der Bundesverfassung in Kraft tritt.» Es Für den Antrag Schmid (Nichteintreten) 8 Stimmen

Constitution fédérale (Nationalité) 264 15 juin 1982

Bundesbeschluss A - Arrêté fédéral A nen Möglichkeiten angetippt, die offen stehen, also bei-

spielsweise, dass die national gemischten Ehen anders als

Detailberatung - Discussion par articles die Ehen unter Schweizer Bürgern behandelt werden. Und

dann auf Seite 19 wird gesagt, dass man der Heirat zwi-

Titel und Ingress, Ziff. I Ingress schen Schweizerinnen und Schweizern jede bürgerrechtli-

Antrag der Kommission che Wirkung absprechen könne oder dass wie bisher das

Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Ehemannes durch

Titel

Heirat auf die Ehefrau zu übertragen sei. Ich erinnere mich

Bundesbeschluss über Änderungen der Bürgerrechtsrege- da an die Verhandlungen über das neue Eherecht, wo wir ja

lung in der Bundesverfassung beschlossen haben, dass die Ehefrau das Bürgerrecht des

Für den Rest: Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Ehemannes erhält, ohne das eigene bisherige Bürgerrecht

zu verlieren.

Chiffre et préambule, eh. l préambule Und hier nun meine Frage. Ich meine, hier einen Wider-

spruch zum Gleichheitsartikel zu sehen, und zwar handelt

Proposition de la commission es sich hier einmal um eine Diskriminierung des Mannes,

Adhérer au projet du Conseil fédéral der seinerseits das Bürgerrecht der Frau nicht erwerben

(La modification ne concerne que le texte allemand) kann, aber umgekehrt erhält die Frau automatisch durch

Heirat eben das Bürgerrecht des Mannes. Meine Frage

Angenommen - Adopté geht an den Bundesrat, ob dieser Text nicht dem Gleich-

heitsartikel widerspreche.

Art. 44

Antrag der Kommission M. Aubert: II s'agit d'un problème de procédure. La ques-

Abs. 1 tion de la présentation au peuple et aux cantons suisses

d'un ou de deux arrêtés devrait être tranchée expressé-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates ment par ce conseil, et non pas simplement d'une manière

Abs. 2 implicite.

Je demande si je dois m'exprimer maintenant, sur l'alinéa 3

... durch Einbürgerung erworben werden. Die Kantone

de l'article 44, ou si le président m'autorise à présenter ma

sind zuständig für die Einbürgerung. Der Bund erlässt . . .

proposition après que nous aurons traité les articles 44 et

44bis

Abs. 3

Streichen

Le président: Si personne ne s'y oppose, nous pourrions

Abs. 4 soumettre au conseil l'éventuelle proposition que ferait

Wer eingebürgert ist, hat die Rechte und Pflichten eines M. Aubert de ne pas séparer les deux objets. Je pense

Kantons- und Gemeindebürgers. Soweit das kantonale avoir bien compris son idée.

Recht dies vorsieht, hat er Anteil an den Bürger- und Kor- Nous pourrions donc, avant le vote sur l'ensemble du projet

porationsgütern.2) A, donner la parole à M. Aubert pour qu'il développe sa pro-

) Dieser Absatz bleibt Absatz 4, sofern dieser Beschluss zusammen mit position.

dem Bundesbeschluss vom . .. über die Erleichterung gewisser Einbür-

gerungen in Kraft tritt.

Bundesrat Purgier: Die Frage von Frau Bührer hängt mit

Art. 44 der neuen Lösung einerseits und dem kommenden Ehe-

recht andererseits zusammen. Es ist unbestritten, dass mit

Proposition de la commission

dem Wegfall des Automatismus - nachdem die Frau, die

Al. 1 Ausländerin ist, durch Heirat mit einem Schweizer automa-

Adhérer au projet du Conseil fédéral tisch Schweizerin wird - der Gesetzgeber eine neue

Lösung suchen wird. Sie geht nach Auffassung des Bun-

Al. 2 desrates — und das blieb hier unwidersprochen — dahin,

...par naturalisation. Les cantons sont compétents pour la dass für beide Ehepartner, die mit einem Ausländer oder

naturalisation. La Confédération... mit einer Ausländerin verheiratet sind, eine Sonderregelung

gefunden werden muss, welche vorsieht, dass der Erwerb

AI. 3 des Bürgerrechts nach kurzer Zeit möglich ist.

Biffer Wenn wir in der Botschaft auf Seiten 18/19 sichtbar

machen, dass im Familienrecht der Gesetzgeber die Mög-

Al. 4 lichkeit hat, andere bürgerrechtliche Lösungen vorzusehen,

La personne naturalisée a les droits et obligations d'un res- dann dachten wir an das, was jetzt im Nationalrat in der

sortissant d'un canton et d'une commune. Dans la mesure Kommission so heftig diskutiert wird: Soll man auch bei den

où le droit cantonal le prévoit, elle participe aux biens des Ehen unter Schweizern gar keine bürgerrechtliche Wirkung

bourgeoisies et des corporations.2) der Ehe mehr provozieren, oder soll man beiden das Bür-

) Cet alinéa reste l'alinéa 4 dans la mesure où cet arrêté entre en gerrecht des anderen geben, oder soll man — wie das bis-

vigueur en même temps que l'arrêté fédéral du...pour faciliter certaines her der Fall ist — der Frau weiterhin zumuten, auf ihr bishe-

naturalisations. riges Bürgerrecht zu verzichten und den Glücksfall zu erle-

ben, in das Bürgerrecht des Gatten einzutreten? Dieser

Frau Bührer: Zu Artikel 44 Absatz 1 hätte ich eine Frage. letzte Fall wurde von Ihnen in Ihrem Beschluss bereits aus-

Aber vorher möchte ich noch meiner Freude Ausdruck geweitet. Ich kann heute noch nicht genau sagen, wie es im

geben, dass der Kommissionspräsident verschiedentlich Nationalrat herauskommt. Die Kommission hat anlässlich

von einem Schritt vorwärts gesprochen hat. Und es ist ein der nächsten Sitzung darüber erneut Diskussionen zu füh-

Schritt in Richtung Gleichberechtigung, und darüber darf ren. Ich nehme aber Ihren Hinweis sehr gerne mit in jene

man sich freuen. Ich meine, die ganze Vorlage ist wieder Beratungen, wonach Sie mit Blick auf die «armen» Männer

einmal ein Beispiel dafür, wie kurz der Schritt vom Undenk- nicht möchten, dass wir zu kurz kämen. Habe ich Sie richtig

baren zum Selbstverständlichen sein kann. interpretiert?

Nun aber meine Frage. In der Botschaft wird auf Seite 18 zu Soviel zu diesem Punkt. Ich glaube, mit Bezug auf das, was

diesem Absatz 1 folgendes ausgeführt: «Die Bundeskom- hier beschlossen wird, herrscht unité de doctrine.

petenz erfasst auch den blossen Wechsel der Kantons- und

Gemeindebürgerrechte.» Es werden dann die verschiede- Angenommen - Adopté

15. JunM982 265 Bundesverfassung. Bürgerrecht

Art. 45 Abs. 2 eine umfassende Bundeskompetenz für den Bürgerrechts-

Antrag der Kommission erwerb durch Heirat angestrebt wird. Ich begreife auch,

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates dass man es als stossend empfinden kann, wenn die eine

Frau durch blosses Ja-Wort vor dem Zivilstandsbeamten

das Schweizer Bürgerrecht erhält, und eine andere Frau

Art. 45 al. 2 sich mit Assimilierung, jahrelangem Aufenthalt, durch Prü-

Proposition de la commission fung durch manche Instanzen hindurch vorerst dafür qualifi-

Adhérer au projet du Conseil fédéral zieren muss. Und doch: Stund es uns etwa schlecht an,

ausländischen Ehefrauen unserer Mitbürger sofort das volle

Angenommen - Adopté Bürgerrecht zu geben? Ist diese negative Gleichbehand-

lung wirklich der einzige Weg? Ich entschuldige mich — ich

Art. 54 Abs. 4 stelle keinen Antrag -, das Wort ergriffen zu haben. Aber

Antrag der Kommission wenigstens im Protokoll des Ständerates habe ich diese

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates zugegebenermassen wohl eher nostalgischen, gefühlsmäs-

sigen Überlegungen festhalten wollen. Wir wissen nicht, wie

Art. 54 al. 4 nach Jahrzehnten unsere Arbeit beurteilt wird. Bei unserem

Hang, möglichst viele Gesetze möglichst oft zu ändern, dür-

Proposition de la commission

fen wir nicht vergessen, dass alte, in Jahrzehnten tief ins

Adhérer au projet du Cpnseil fédéral Bewusstsein des Volkes gedrungene Bestimmungen wie

diese hier, die wir nun aufheben, auch einen guten Sinn

Hänsenberger: Ich möchte mich zu Artikel 54 äussern. gehabt haben.

Absatz 4 dieses Artikels stellte bis jetzt ganz lapidar fest:

«Durch den Abschluss der Ehe erwirbt die Frau das Heimat- Bundesrat Furgler: Nur eine Bemerkung an die Adresse

recht des Mannes.» Diesen Satz wollen wir nun streichen. In von Herrn Hänsenberger.1 Das, was er will, das kann man

den Unterlagen wird etwas verschämt und mit schönen auch weiterhin tun, wenn Sie es so beschliessen. In

Worten darüber geschrieben. Ein Pressebericht umschrieb Absatz 1 von Artikel 44 sagen wir ganz deutlich: «Der Bund

diesen Tatbestand so: «Nach allgemeiner Auffassung sollte regelt den Erwerb und den Verlust der Bürgerrechte durch

heute die Heirat allein keine Wirkung mehr auf die Staatsan- Heirat». Wenn Sie die jetzige Sonderstellung der Männer im

gehörigkeit ausüben. Mit der beantragten Revision soll des- zu revidierenden Bürgerrechtsgesetz tatsächlich auch den

halb der automatische Bürgerrechtserwerb infolge Heirat Frauen geben wollen, so dass die Schweizerinnen, wenn sie

durch die allgemeine Zuständigkeit des Bundes zur Rege- einen Ausländer heiraten, den Gatten sofort ins Schweizer

lung des Bürgerrechts durch Heirat ersetzt werden. Der Bürgerrecht führen, dann können Sie das tun, auch wenn

Gesetzgeber wird also auch hier für Mann und Frau ein ein- Sie Artikel 54 Absatz 4 streichen. Ich wollte das nur deutlich

heitliches Verfahren vorsehen.» machen. Die Rechtswirkung des Streichens von Artikel 54

Ich habe die jetzt geltende Regelung immer als grosszügig, Absatz 4 führt nicht dazu, dass dem Bundesgesetzgeber

als grossherzig empfunden und als im Interesse der Familie diese Kompetenz entrissen würde. Ich neige allerdings

liegend. Es widerstrebt mir, aus einem eher abstrakten dazu, wie ich Ihnen vorher sagte, dass das vermutlich auch

Gleichheitsbestreben heraus dieses Vorrecht der Frau — vom Souverän nicht gewollt wird, sondern dass man dann

aber vielleicht ist es ja auch ein Vorrecht des Mannes — den Automatismus wegfallen lässt und ihn durch eine zu

aufzugeben. Gewiss, es sind Missbräuche vorgekommen. bestimmende Frist ersetzt, nach deren Ablauf die Bürger-

Sogar in meinen Familienregistern von sechs kleinen Land- rechte verliehen werden. Damit wären auch all diese zum

gemeinden könnten wir manches Blatt mit Ausländerinnen Zwecke des Bürgerrechtserwerbs abgeschlossenen Ehen

finden, die durch Eheschliessung zu Schweizerinnen zum vorneherein hinfällig. Das wollte ich Herrn Hänsenber-

geworden sind und die dann nach der baldigen Scheidung ger sagen, damit er bei seinen nostalgischen Betrachtun-

bei einer Wiederverheiratung wieder mit einem Ausländer gen auch noch einen gewissen Frohmut einbringen kann.

dieses Bürgerrecht beibehalten haben. Gewiss sind auch

Scheinehen nur für den Erwerb des Schweizer Bürgerrech- Angenommen - Adopté

tes eingegangen worden. Ob diese Missbräuche aber ver-

langen, dass die grosszügige Lösung verlassen wird, davon

bin ich nicht überzeugt. Weil wir die Familie als für unser Ziff. II

Zusammenleben grundlegend betrachten, wie dies ja in die- Antrag der Kommission

sem Rat im Zusammenhang mit der Revision des Eherech- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

tes beispielsweise immer wieder betont worden ist, hat die

heute geltende Bestimmung von Artikel 54 Absatz 4 BV Ch. II

wenigstens in den Fällen, wo eine Ausländerin mit einem

Schweizer die Ehe einging, bewirkt, dass in dieser Familie Proposition de la commission

von der Eheschliessung hinweg eine einheitliche Staatsan- Adhérer au projet du Conseil fédéral

gehörigkeit vorhanden war. Diese grosszügige Aufnahme in

Angenommen - Adopté

das Schweizer Bürgerrecht mag doch mancher Ausländerin

die Eingliederung in die Familie, das Dorf, die Gemeinschaft

erleichtert haben. Ob allenfalls damit einigen Schweizern M. Aubert: Je demande, en la forme, qu'à l'alinéa 3 de

das Finden einer Frau erleichtert worden ist, weil sich diese l'article 44, on rétablisse le texte du Conseil fédéral et qu'on

nicht nur vom unwiderstehlichen Charme des Schweizer abandonne le projet B. Dans le fond, vous l'avez bien com-

Mannes, sondern vom Bürgerrechtserwerb hat beeinflus- pris, il s'agit de la question posée tout à l'heure par M. Bin-

sen lassen, das möchte ich nicht näher untersuchen. der, savoir s'il convient de voter en deux arrêtés ou en un

Immer wieder wird betont, Hauptziel in Bürgerrechtsfragen seul.

sei stets die Einheit des Bürgerrechts in der Familie. Was J'élimine d'emblée le point de droit constitutionnel, qui est

wir mit der Aufhebung von Alinea 4 dieses Artikels 54 tun, tout à fait clair: nous pouvons procéder des deux manières.

geht ganz genau in die entgegengesetzte Richtung, wobei Nous pouvons réunir en un seul faisceau les trois proposi-

wir — das sei nicht verschwiegen — eine für Mann und tions concernant le droit de la nationalité, l'acquisition de la

Frau gleichmässig unangenehme erleichterte Einbürgerung nationalité par la filiation de la mère, l'acquisition de la natio-

vorsehen. nalité par l'effet du mariage et l'acquisition de la nationalité

Es kommen mir bei diesen Überlegungen — ich gebe es zu par la naturalisation facilitée. C'est ce que le Conseil fédéral

— mehrere Grundsätze gegenseitig in die Quere, die alle a fait et il avait raison. Mais nous pouvons aussi, avec la

etwas für sich haben. Ich begreife und begrüsse es, dass commission, former deux parties, en réunissant les deux

35-S

Constitution fédérale (Nationalité) 266 15 juin 1982

premières propositions dans un arrêté et en mettant la tro- sehr wohl begreife. Das war mit eine Betrachtung, die wir in

isième dans un autre. unserem eigenen Vorschlag angestellt haben. Aus ganz

C'est réaliste, c'est plus prudent, disait Mme Bauer tout à ähnlichen Überlegungen stellten wir uns die Lösung aller

l'heure. C'est opportuniste, précisait M. Binder. Permettez- drei Problemkreise in einem einzigen Verfassungsartikel

moi d'ajouter quant à moi que c'est un peu pusillanime! vor. .Ich habe dieser auch in der Botschaft enthaltenen

Nous connaissons le danger d'un seul arrêté, mais nous Begründung nichts beizufügen, Ihre Kommission hat aus

devons aussi considérer celui qu'impliqué la division en den soeben von Herrn Zumbühl geschilderten Überlegun-

deux arrêtés. Je ne peux pas me défaire du sentiment que, gen die Zweiteilung beschlossen, um die auf die Frauen und

si nous votons en deux arrêtés, un arrêté populaire qui ras- Kinder bezugnehmenden Verfassungsbestimmungen — ich

semblera sans peine la majorité du peuple et des cantons möchte fast sagen - unter allen Umständen sicherzustellen.

et un autre arrêté qui attirera sur lui tous les ressentiments, Aber die Überlegungen von Herrn Aubert, dass man auch

fondés ou non, des Suisses à l'égard des étrangers, nous im Gesetzestext eine entsprechende Unterteilung dannzu-

condamnons le second à un échec durable. Et, à la fin du mal vornehmen könne, sind sicher zutreffend, weil die ein-

siècle, l'intégration des jeunes étrangers en Suisse ne sera zelnen Kategorien von Fällen im Gesetz gesondert zur Dar-

pas encore faite. stellung kommen. Ich muss Ihnen den Entscheid überlas-

On a écrit, paraît-il, on a téléphoné de loin, du fond des sen. Der Vorschlag des Bundesrates ist klar.

continents, pour que nous nous intéressions au sort des

enfants de mère suisse et de père étranger. Je connais un Le président: La proposition de M. Aubert n'a pas été for-

peu la question. J'ai deux neveux à Washington, de mère mulée par écrit, mais elle est tellement claire, que je ne

suisse - c'est ma soeur - et de père américain. Naturelle- peux pas m'imaginer que quelqu'un d'entre vous ne l'a pas

ment, si par la grâce du constituant et du législateur suisse, comprise.

on peut faire un jour, de ces deux petits Américains, deux

Suisses, j'en serai près heureux. Mais je vous assure que Abstimmung — Vote

cette question n'a rien de dramatique, ce n'est pas une Für den Antrag Aubert 11 Stimmen

affaire d'Etat. Für den Antrag der Kommission 25 Stimmen

Beaucoup plus grave est la situation des jeunes étrangers

domiciliés en Suisse. Eux n'ont pas écrit, ils n'ont pas télé- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

phoné. Ils sont là, dans la rue. Ils sont Suisses par langue, Für Annahme des Beschlussentwurfes A 36 Stimmen

par domicile, par l'instruction qu'ils ont reçue, ils sont Suis- (Einstimmigkeit)

ses par l'habitude, ils sont Suisses par l'entourage, mais ils

ne sont pas Suisses parce que la constitution et la loi ne

leur reconnaissent pas encore cette qualité-là! Là est le vrai Bundesbeschluss B - Arrêté fédéral B

problème. Et c'est celui que nous risquons de ne jamais Detailberatung - Discussion par articles

résoudre.

Voilà pourquoi, poussant plus loin l'idée de M. Binder, je Antrag der Kommission

demande que notre Conseil se prononce aujourd'hui sur ce

point. Nous ne pouvons pas tacitement remettre au siècle Titel

prochain la solution d'une affaire aussi importante. Bundesbeschluss über die Erleichterung gewisser Einbür-

Je voudrais faire une dernière remarque. Je comprends gerungen

malgré tout le désir de ceux qui souhaiteraient se pronon-

Ingress

cer une fois de manière séparée sur la naturalisation facili-

tée des jeunes étrangers domiciliés en Suisse. A ceux-là, il Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenos-

sera toujours possible de donner un scrutin séparé, non senschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates

pas au niveau de la constitution, mais celui de la loi. Car il vom 7. April 19821), beschliesst:

est probable que, la constitution étant admise dans le texte Ziff. l

du Conseil fédéral, nous serons amenés à prendre diverses

mesures législatives, que l'une d'elles concernera les Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

enfants de mère suisse et de père étranger, qu'une traitera Art. 44bis (neu)

de l'effet du mariage sur la nationalité, qu'une autre enfin,

Der Bund kann die Einbürgerung junger, in der Schweiz auf-

contre laquelle le référendum pourra être spécialement

gewachsener Ausländer sowie von Flüchtlingen und Staa-

demandé, réglera la naturalisation facilitée des jeunes

tenlosen erleichtern.2)

étrangers domiciliés en Suisse. Toutefois, aujourd'hui, au

niveau constitutionnel, je vous prie de considérer la que- Ziff. II

stion comme un tout et de ne pas la scinder en deux parties Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes

distinctes. und der Stände.

') BBI 1982 . . .

Zumbiihl, Berichterstatter: Ich gebe ohne weiteres zu, dass ') Dieser Artikel wird zu Artikel 44 Absatz 3, sofern dieser Beschluss

man in guten Treuen dieser oder jener Meinung sein kann, zusammen mit dem Bundesbeschluss vom.. . über Änderungen der

ob es zum Beispiel abstimmungstechnisch oder auch Bürgerrechtsregelung in der Bundesverfassung in Kraft tritt.

rechtlich so oder so richtig ist. Zum rechtlichen Standpunkt Proposition de la commission

möchte ich mich selbstverständlich nicht äussern, ich bin

nicht Jurist. Aber zur anderen Frage: was ist richtig, Zwei- Titre

teilung oder Zusammenlegen? Ich glaube, wir sollten bei Arrêté fédéral pour faciliter certaines naturalisations

solchen Dingen nicht von Taktik oder von Kniffen sprechen,

sondern von Vorlagen, die klar sind und die dem Bürger Préambule

den Entscheid soweit wie nur möglich erleichtern. Die Kom- L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu le

mission glaubt, sie hätte diesem Umstand Rechnung getra- message du Conseil fédéral du 7 avril 19821), arrête:

gen. Sie hat diese Frage mehrmals diskutiert und den Ent-

scheid einstimmig gefällt. Daher möchte ich Ihnen im Ch. I

Namen der Kommission empfehlen, an der Vorlage, wie sie La constitution fédérale est modifiée comme il suit:

nun vor uns liegt, also an der Zweiteilung des Beschlusses,

festzuhalten. Art. 44»s (nouveau)

La Confédération peut faciliter la naturalisation des jeunes

Bundesrat Purgier: Ich habe bereits in meinem ersten étrangers élevés en Suisse ainsi que des réfugiés et des

Votum gesagt, dass ich den Standpunkt von Herrn .Aubert apatrides2).

15. Juni 1982 267 Kantonsverfassungen. Gewährleistung

Ch. II gré la gravité de son cas. Au nom de vous tous, je viens de

Le présent arrêté est soumis au vote du peuple et des can- lui adresser un mot d'amitié, d'encouragement et de bon

tons. rétablissement.

') FF 1982 II...

!

) Cet article devient l'article 44, 3e alinéa, dans la mesure où cet arrêté

entre en vigueur en même temps que l'arrêté du... sur la révision du droit

de la nationalité dans la constitution fédérale.

#ST# 82.034

Bundesrat Purgier: Nochmals an die Adresse des Antrag- Kantonsverfassungen. Gewährleistung

stellers. Vielleicht kann ich ihn in letzter Sekunde überzeu-

gen. Die eidgenössischen Räte haben im letzten Jahr — Constitutions cantonales. Garantie

das sei nicht verschwiegen — in einer Motion den Bundes-

rat aufgefordert, so zu handeln und dem Parlament erleich- ZH, BL, SH, GR, TG

terte Einbürgerungsmöglichkeiten für junge Ausländer vor-

zuschlagen. Wir sind also nicht nur dem Wunsch der Kan- Botschaft und Beschlussentwurf vom 28. April 1982 (BBI II, 279)

tone, sondern auch demjenigen beider Kammern nachge- Message et projet d'arrêté du 28 avril 1982 (FF II, 291)

kommen.

M. Reymond: J'aimerais simplement faire une remarque, à

la suite notamment de ce qu'a dit tout à l'heure M. Aubert, Antrag der Kommission

lorsqu'il a mis en évidence le fait que l'arrêté tendant à faci- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

liter certaines naturalisations pourrait être refusé en vota-

tion populaire, à cause des ressentiments prédominants en Proposition de la commission

Suisse à l'égard des étrangers. Je considère, quant à moi, Adhérer au projet du Conseil fédéral

que l'on peut être plus favorable à une naturalisation facili-

tée et accélérée que ce n'est le cas aujourd'hui, mais pas Schönenberger, Berichterstatter: Sie haben heute über sie-

dans la conception de l'arrêté fédéral proposé, lequel est ben Verfassungsänderungen in fünf Kantonen zu befinden,

d'une conception centralisatrice et lequel prive ainsi les zu welchen ich mir folgende Hinweise und Ausführungen

cantons de pouvoirs qui leur sont propres. gestatte:

C'est dans cet esprit que je m'oppose à l'arrêté. Le vote d'il 1. Im Kanton Zürich hat die Verfassungsänderung Unver-

y a dix jours, au sujet de la loi sur les étrangers, l'a démon- einbarkeitsbestimmungen für Kantonsratsmitglieder zum

tré: les sensibilités cantonales à l'endroit des étrangers Gegenstand. Während bis anhin nur die Mitglieder des

sont très différentes et, pour cette raison, les pouvoirs que Regierungsrates nicht Mitglieder des Kantonsrates sein

la Confédération s'arroge ici, au moyen de cet arrêté, me durften, soll nach der neuen Verfassungsbestimmung auf

paraissent être excessifs, donc inadmissibles pour les can- dem Gesetzgebungsweg festgelegt werden, welche ande-

tons. ren öffentlichen Ämter ein Mitglied des Kantonsrates nicht

Je tiens encore à le préciser, c'est seulement dans cet ausüben kann. Nach einer mit der Verfassungsänderung in

esprit que je m'oppose à l'arrêté. Je me suis déjà exprimé getrennter Abstimmung durchgeführten Änderung des

au sein de ce conseil lors du vote sur la loi sur les étran- Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen sollen neben

gers, en disant combien je souhaitais qu'on octroie des Mitgliedern des Regierungsrates auch die Oberrichter, die

permis en fonction des sensibilités cantonales. Je prêchais vollamtlichen Verwaltungsrichter sowie die Beamten und

pour mon canton qui a voté, dans une très large mesure, la Angestellten, die unmittelbar der Aufsicht der Direktions-

loi sur les étrangers, mais qui souhaite conserver, en vorsteher unterstehen, das Kantonsratsmandat nicht aus-

matière de naturalisation facilitée, les prérogatives qui sont üben können.

les siennes. 2. Durch die Verfassungsänderung im Kanton Basel-Land-

Angenommen - Adopté schaft wird der bisher aus 80 Vertretern bestehende

Grosse Rat auf 84 Mitglieder erhöht. Mit dem gleichzeitig in

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble geheimer Abstimmung angenommenen Gesetz vom 7. Sep-

Für Annahme des Beschlussentwurfes B 33 Stimmen tember 1981 über die politischen Rechte wird jedem Wahl-

Dagegen 7 Stimmen kreis eine Mindestgarantie von sechs Monaten gewährt. Um

die bevölkerungsstarken Wahlkreise nicht zu benachteili-

An den Nationalrat - Au Conseil national gen, wurde die in der Verfassung fixierte Mitgliederzahl des

Landrates um vier erhöht.

81.227 3. Mit der Aufhebung der Verfassungsbestimmung betref-

Parlamentarische Initiative des Nationalrates. fend Entzug der Niederlassung für Bürger, die wegen

Schweizer Bürgerrecht schwerer Verbrechen oder Vergehen wiederholt gerichtlich

Initiative parlementaire du Conseil national. bestraft worden sind, hat der Kanton Schaffhausen seine

Nationalité suisse Verfassung an den am I.Januar 1979 in Kraft getretenen

Artikel 45 der Bundesverfassung angepasst.

Abgeschrieben - Classé Überdies hat der Kanton Schaffhausen seine Gerichtsor-

ganisation im Sinne einer Straffung geändert, indem er

Ad79.226 einerseits die in der Verfassung festgelegten Spruchkom-

Motion des Nationalrates (Kommission). Erwerb petenzen den veränderten Geldwertverhältnissen ange-

und Verlust des Schweizer Bürgerrechts. Revision passt und andererseits das Kassationsgericht abgeschafft

hat, weil in Folge verbesserter bundesrechtlicher Rechts-

Motion du Conseil national (Commission).

Acquisition et perte de la nationalité suisse. Révision mittel ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis weitge-

hend fehle.

Überwiesen - Transmis 4. Im Kanton Graubünden hat die erste zu genehmigende

Verfassungsänderung die Unvereinbarkeitsbestimmung für

Mitteilung - Communication Regierungsräte zum Gegenstand. Während bis anhin noch

ein Mitglied der Regierung zugleich Mitglied der Bundesver-

Le président: Avant de passer au point suivant de l'ordre sammlung sein durfte, ist dies mit der neuen Verfassungs-

du jour, je tiens à vous donner les nouvelles que nous bestimmung ausgeschlossen.

venons de recevoir concernant M. Gassmann. Il est actuel- Die zweite Verfassungsänderung im Kanton Graubünden ist

lement aux soins intensifs et la faculté reste optimiste, mal- auf eine bisher bestehende Lücke zurückzuführen. Bisher

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion des Nationalrates (Kommission) Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts.

Revision

Motion du Conseil national (commission) Acquisition et perte de la nationalité suisse.

Révision

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer Ad 79.226

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 15.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 256-267

Page

Pagina

Ref. No 20 010 685

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.