Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Ad-11-740 KI-generiert

Parliament Discontinues Security Policy Postulate

Geschäftsnummer VPB Ad-11-740
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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The parliament decided to discontinue a postulate regarding security policy, as the existing regulations and commission structure were deemed sufficient for handling such matters. The decision allows for flexibility in assigning security policy affairs to either the standing military commission or an ad hoc committee if circumstances warrant.

Legislator-Regeste

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11.740; Parliament Discontinues Security Policy Postulate: The decision allows for flexibility in assigning security policy affairs to either the standing military commission or an ad hoc committee if circumstances warrant.

Schlagwörter

KI-generiert
parlamentarisches Postulat Politische Stabilität Gewaltentrennung Verteidigungspolitik Störung der militärischen Sicherheit parlamentarische Immunität

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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11.740
This is the number of the postulate that was decided upon (to be archived).
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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11.740

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Volltext

28. September 1982 457 Radio und Fernsehen. Beschwerdeinstanz

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble artikel und erst gut einen Monat später, am 8. Juli 1981, die Für Annahme des Beschlussentwurfes 40 Stimmen Botschaft über die Schaffung einer unabhängigen (Einstimmigkeit) Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Schon diese zeitliche Reihenfolge zeigt uns, dass auch der Bundesrat An den Nationalrat - Au Conseil national die Absicht hatte, und dies ist an sich auch logisch, zuerst über den Verfassungsartikel der SRG einen verfassungsmässigen Programmauftrag zu erteilen, um den Programmrahmen abzustecken, und dann die unabhängige Beschwerdeinstanz zu schaffen. #ST# Ad 11.740 Unsere Kommission hat die Reihenfolge gerade umgekehrt, wird aber, so hoffe ich, bis zur Dezembersession auch den Postulat des Ständerates Verfassungsartikel durchberaten haben. Dieser Verschie- Sicherheitspolitik. Abschreibung bungsantrag kann deshalb nicht als Mittel zur Verzögerung Postulat du Conseil des Etats eingestuft werden. Wenn wir heute die Beratungen aussetzen, können wir sie mit dem Verfassungsartikel zusammen Politique de sécurité. Classement noch in diesem Jahre durchführen. Damit möchte ich auch bereits gesagt haben, dass ich für eine unabhängige Beschwerdeinstanz bin, sobald auch einmal feststeht, welchen Auftrag das Parlament dem Träger oder den Trägern von Radio und Fernsehen künftig erteilen will. Weber, Vizepräsident: Ich kann es kurz machen. Bei die- Eine unabhängige Beschwerdeinstanz ist wohl etwas vom sem Postulat handelte es sich ursprünglich um ein Postulat Normalsten, was man sich in einem demokratischen des heutigen Bundesrates und damaligen Ständerates Rechtsstaat vorstellen kann, vorausgesetzt, dass Radio Hans Hürlimann, das dann durch BescMuss vom 4. Dezemund Fernsehen in einem dem Rechtsstaat würdigen Rahber 1973 zum Postulat des Ständerates gemacht wurde. men arbeiten können. Wenn heute als Argument gebracht Das Postulat ist überprüft worden im Zusammenhang mit wird, das Parlament habe eine diesbezügliche Motion unseder Frage der Sicherheitspolitik. Nun schlägt Ihnen das res Kollegen Guntern zur Schaffung einer unabhängigen Büro im Einvernehmen mit der Militärkommission vor, das Beschwerdeinstanz akzeptiert und deshalb müsse vorwärts Postulat abzuschreiben. Man will, das würde die volle Vergemacht werden, so möchte ich dem entgegenhalten, dass

wirklichung des Postulates bewirken, das Geschäftsreglein anderen Bereichen Motionen viel länger auf ihre Verwirkli-

ment und den Namen der Militärkommission nicht ändern, chung warten müssen, denken wir nur an die Schwerversondern weiterhin nach der bisherigen Praxis solche kehrsabgabe und die Autobahnvignette. Geschäfte, die die Sicherheitspolitik betreffen, der Militär- Unsere SRG befindet sich gegenwärtig in einem starken kommission überweisen können. Man will aber die Möglich- Spannungsfeld. Auf der einen Seite kommen Wirtschafts-

keit offen lassen, solche Geschäfte, wenn es begründet ist, kreise, die das Monopol vollständig auflösen möchten. Auf

einer ad hoc-Kommission oder allenfalls der erweiterten der anderen Seite wiederum gibt es Leute, die die Pro- Militärkommission überweisen zu können. grammschaffenden unter viel stärkere Staatskontrolle stel- Das Büro beantragt Ihnen, das Postulat abzuschreiben.

len wollen. Beides lehne ich persönlich ab. Es braucht viel Abgeschrieben - Classé politischen Willen von seilen des Parlamentes, um über den vom Bundesrat vorgelegten Verfassungsartikel klar zu sagen und festzulegen, welches Radio und welches Fernsehen die Schweiz künftig haben soll. Bevor dies nicht getan ist, kann ich der Beschwerdevorlage nicht zustimmen.

Ich glaube auch, dass im Falle eines Referendums das #ST# 81.043 Schweizervolk sich gegen einen Kauf der Katze im Sack Radio und Fernsehen. Beschwerdeinstanz aussprechen würde. Erinnern wir uns nur an die vergangenen Abstimmungen im Medienbereich. In der Zwischenzeit, Radio et télévision bis diese Beratungen durch sind, wird die Kommission Autorité d'examen des plaintes Reck ihre Aufgabe weiterhin zu unserer vollen Zufriedenheit Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. Juli (BBI III, 105) ausführen. Ich hoffe nicht, dass gewisse Kreise, die dem

Message et projet d'arrêté du 8 juillet 1981 (FF III, 101) «Hofer-Klub» nahestehen, auch dieser Kommission Integri-

tät und Objektivität absprechen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Ordnungsantrag zuzustimmen.

Hefti, Berichterstatter: Der Antrag von Herr Piller wurde Antrag der Kommission bereits in der Kommission gestellt. Er ist dort abgelehnt Eintreten worden mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung und 2 Absenzen. Der Bundesrat sprach sich ebenfalls für Ablehnung Proposition de la commission dieses Antrages aus.

Entrer en matière Ich möchte auf folgendes hinweisen:

1979 reichte unser Kollege Guntern eine Motion ein, wo- Ordnungsantrag Piller nach unverzüglich und ohne Rücksicht auf den zeitlichen Die Beratungen des Bundesbeschlusses über die unabhän- Verlauf der Verfassungsvorlage betreffend Radio und Ferngige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen sind aussehen eine Staatsund verwaltungsunabhängige zusetzen und nach der Behandlung des Radiound Fern- Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen zu schaffen sehartikels durchzuführen. sei. Der Bundesrat wollte - vor allem im Hinblick auf die damals bevorstehende Vorlage über die Schaffung eines Motion d'ordre Piller Radiound Fernsehartikels - die Motion nur als Postulat L'arrêté sur les autorités indépendantes d'examen des entgegennehmen. Beide Räte sprachen sich jedoch für die

plaintes radio et TV ne sera discuté qu'une fois l'article Motion aus. Hierauf legte, wie bereits der Vorredner sagte,

radio-TV traité. der Bundesrat mit Botschaft vom 8. Juli 1981 einen Gesetzentwurf entsprechend der Motion Guntern vor, etwa gleich-

Piller: Ich kann mich zur Begründung dieses Ordnungsanzeitig mit der Botschaft betreffend Erlass eines Radiound

trages relativ kurz fassen. Am 1. Juni 1981 unterbreitete uns Fernsehartikels, die das Datum des I.Juni 1981 trägt.

der Bundesrat die Botschaft über den Radiound Fernseh- Ihre Kommission behandelt beide Vorlagen; der Bundesver- 59-S Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat des Ständerates Sicherheitspolitik. Abschreibung

Postulat du Conseil des Etats Politique de sécurité. Classement

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 06 Séance Seduta

Geschäftsnummer 11.740 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 28.09.1982 - 08:00 Date Data

Seite 457-457 Page Pagina

Ref. No 20 010 941

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