Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 95-409 KI-generiert

Parliamentary Procedure Reform for Written Justifications

Geschäftsnummer VPB 95-409
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This parliamentary initiative modified the rules of procedure to separate the text of an initiative from its justification, allowing for more detailed written explanations. The court reasoned that this change would save space, allow the government to provide more informed responses, and increase transparency and equal opportunity for all members by standardizing written responses from the government. Additionally, it aimed to save session time by reducing the need for lengthy oral explanations on uncontested proposals, while maintaining oral debate on substantive issues.

Legislator-Regeste

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Art. 26a lehnt, Art. 27 Titel, Art. 27 titre, Art. 26a (neu, Art. 27 Abs. 2; Parliamentary Procedure Reform for Written Justifications: The court reasoned that this change would save space, allow the government to provide more informed responses, and increase transparency and equal opportunity for all members by standardizing written responses from the government. Additionally, it aimed to save session time by reducing the need for lengthy oral explanations on uncontested proposals, while maintaining oral debate on substantive issues.

Schlagwörter

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parlamentarische Initiative Geschäftsordnung materielle Begründetheit Ordentliches Gesetzgebungsverfahren prozessuale Revision Rechtsreform
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 26a (neu)

This provision establishes the new article regarding personal motions, aligning it with the National Council's rules.

Art. 27 Abs. 2

This provision modifies the existing Article 27, introducing written responses from the Federal Council and specifying procedures for delays and the Council's possible requests.

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Volltext

Initiative parlementaire (CIP-CE) 890 21 septembre 1995

Ziff. Il, III Plattner Gian-Peto (S, BS), Berichterstatter: Die Staatspoli- Antrag der Kommission tische Kommission schlägt Ihnen hier in Form einer parla- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates mentarischen Initiative eine kleine, aber nützliche Änderung unseres Geschäftsreglementes im Bereich der persönlichen Ch. II, III Vorstösse vor. Sie haben einen schriftlichen Bericht erhal- Proposition de la commission ten, der Sie ausführlich über die Ausgangslage und die Be- Adhérer à la décision du Conseil national gründung der Änderung informiert. Ich kann mich kurz fassen. Angenommen - Adopté Die Revision verfolgt fünf Ziele:

1. Der eigentliche Text eines Vorstosses wird in Zukunft Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble klar von begründenden Zusätzen getrennt. In der Verhand- Für Annahme des Entwurfes 29 Stimmen lungsübersicht wird nur der Text des Vorstosses, nicht aber (Einstimmigkeit) die Begründung wiedergegeben. Das spart Platz und Papier.

2. Da die Begründung den Umfang des eigentlichen Vorstos- An den Nationalrat - Au Conseil national ses nicht tangiert, kann sie in Zukunft durchaus detaillierter sein als bisher, als man sich ja immer strikte beschränken musste. Der Bundesrat kann somit seine Antwort in Kenntnis der detaillierten Begründung verfassen.

3. Der Bundesrat muss in Zukunft alle Vorstösse schriftlich beantworten - wie bisher in der Regel bis zur nächsten Ses- #ST# 90.265 sion. Somit können sich alle Ratsmitglieder in Kenntnis der genauen Antwort des Bundesrates auf die Debatte vorberei- Parlamentarische Initiative ten, nicht nur jene mit guten Drähten in den Bundesrat. Die- (PUK EMD 90.022) ses Verfahren bringt mehr Transparenz und Chancengleich- Geheimhaltung. heit für alle Ratsmitglieder.

4. Es wird festgelegt, welche Anträge der Bundesrat bezüg- Oberaufsicht des Parlamentes lich der weiteren Behandlung der Vorstösse - Annahme, Um- Initiative parlementaire wandlung oder Ablehnung von Motionen, Empfehlungen und (CEP DMF 90.022) Postulaten - stellen kann. Auch damit bringt die Revision Maintien du secret. mehr Klarheit in die parlamentarischen Abläufe. Haute surveillance du Parlement 5., aber nicht letztens: Schliesslich erwartet die Kommission durch Einführung der schriftlichen Begründungen von Vor- Abschreibung - Classement stoss und Antwort des Bundesrates, bei unbestrittenen Vorstössen Sitzungszeit gewinnen zu können, indem dann auf Siehe Jahrgang 1990, Seite 917 - Voir année 1990, page 917 ausführliche mündliche Begründungen und längere Diskussionen verzichtet werden könnte.

Mit aller Deutlichkeit möchte ich aber genau zu diesem letzten Punkt betonen, dass die Diskussion im Rat wie bisher ge- Antrag der Kommission regelt bleibt, dass wir also kein schriftliches Verfahren à la Abschreiben der Initiative Nationalrat einführen. Nur die Begründung des Vorstosses Proposition de la commission und die bundesrätliche Antwort werden schriftlich abgewik- Classer l'initiative kelt. Die Behandlung im Plenum aber bleibt mündlich, d. h., dass sich jedes Ratsmitglied wie bisher zu Motionen, Emp- Angenommen - Adopté fehlungen und Postulaten äussern kann. Wie bisher findet auch über Interpellationen eine Diskussion dann statt, wenn dies vom Rat so beschlossen wird.

Die Staatspolitische Kommission hat die parlamentarische Initiative einstimmig, mit 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, angenommen. Der Bundesrat stimmt den Änderungen eben- #ST# 95.409 falls zu, und ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten. Parlamentarische Initiative Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen (SPK-SR) L'entrée en matière est décidée sans opposition Schriftliche Begründung und Beantwortung von persönlichen Vorstóssen Geschäftsreglement des Ständerates Initiative parlementaire Règlement du Conseil des Etats (CIP-CE) Interventions personnelles. Detailberatung - Discussion par articles Développement et réponse par écrit Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung Bericht und Reglementsentwurf der SPK-SR Antrag der Kommission vom 19. Mai 1995 (BBIIII 1461) Zustimmung zum Entwurf der Kommission Rapport et projet de règlement de la CIP-CE du 19 mai 1995 (FF III 1385) Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September 1995 (BBI III 1467) Titre et préambule, eh. l introduction Avis du Conseil fédéral du 5 septembre 1995 (FF III 1390) Proposition de la commission Adhérer au projet de la commission

Angenommen - Adopté Antrag der Kommission Eintreten Art. 26a (neu) Proposition de la commission Antrag der Kommission Entrer en matière Zustimmung zum Entwurf der Kommission

21. September 1995 891 Parlamentarische Initiative (SPK-SR)

Art. 26a (nouveau) Proposition de la commission Adhérer au projet de la commission

Plattner Gian-Peto (S, BS), Berichterstatter: Der neue Artikel 26a lehnt sich bis ins Detail an den entsprechenden Artikel 34 des Geschäftsreglementes des Nationalrates an. Der einzige Unterschied ist, dass bei uns auch die Empfehlungen, die der National rat nicht kennt, erwähnt werden müssen.

Angenommen - Adopté

Art. 27 Titel, Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf der Kommission

Art. 27 titre, al. 2 Proposition de la commission Adhérer au projet de la commission

Plattner Gian-Reto (S, BS), Berichterstatter: Der bisherige Artikel 27 wird mehrfach geändert. Erstens lautet die Sachüberschrift nun neu «Beantwortung, Behandlung im Rat» statt wie bisher «Behandlung der Vorstösse im Rat». Zweitens wird Absatz 2 geändert. Er enthält neu die Vorschrift der schriftlichen Beantwortung durch den Bundesrat bis zur nächsten Session und regelt neu das Vorgehen bei unumgänglichen Fristüberschreitungen. Die Antragsmöglichkeiten des Bundesrates werden ebenfalls präzisiert. Dafür fällt der Absatz weg, der bisher die mündliche Begründung durch den Urheber oder die Urheberin des Vorstosses geregelt hat.

Angenommen - Adopté

Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf der Kommission

Ch. II Proposition de la commission Adhérer au projet de la commission

Plattner Gian-Reto (S, BS), Berichterstatter: Die Änderung soll mit der Schlussabstimmung in dieser Session in Kraft treten. Sie gilt - und ich bitte den Bundeskanzler, gut zuzuhören - nach Meinung der Kommission insofern bereits für die in dieser Session eingereichten Vorstösse, als diese vom Bundesrat bis zur Wintersession schriftlich zu beantworten sein werden. In der nächsten Legislatur sind dann auch wir gefordert. Wir müssen dann unsere Vorstösse selbst mit schriftlichen Begründungen, aber diese getrennt vom Text des Vorstosses, einreichen.

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)

Schluss der Sitzung um 09.40 Uhr La séance est levée à 09 h 40 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative (SPK-SR) Schriftliche Begründung und Beantwortung von persönlichen Vorstössen

Initiative parlementaire (CIP-CE) Interventions personnelles. Développement et réponse par écrit

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04 Séance Seduta

Geschäftsnummer 95.409 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 21.09.1995 - 08:00 Date Data

Seite 890-891 Page Pagina

Ref. No 20 026 343

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