Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 95-3352 KI-generiert

Federal Council to Propose Coordinated Land Project Approval Procedures

Geschäftsnummer VPB 95-3352
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The motion proposed that the Federal Council be mandated to submit a proposal by 1996 for coordinating approval procedures for land-related projects falling under federal authority. The Federal Council accepted the motion, acknowledging that while progress had been made, a comprehensive "package proposal" for broad consultation would likely be submitted in early 1997, acknowledging a potential time delay in fully fulfilling the motion's requirements.

Legislator-Regeste

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Art. 66 al. 1 LTF; Federal Council to Propose Coordinated Land Project Approval Procedures: The Federal Council accepted the motion, acknowledging that while progress had been made, a comprehensive "package proposal" for broad consultation would likely be submitted in early 1997, acknowledging a potential time delay in fully fulfilling the motion's requirements.

Schlagwörter

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Plangenehmigung Grundstücksnutzung Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgearbeiteter Entwurf Kooperationsverfahren Einreichung der Angebote

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

This article is cited as the basis for ordering the costs of the federal proceedings to be borne by the Confederation.

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Volltext

18. September 1995 805 Raumplanung

#ST# 95.3352 mung, dass mit dem im Motionstext enthaltenen Begriff «Koordinationsgesetz» nicht unbedingt ein formell selbständiges Motion Urek-SR (94.054) Gesetz verlangt wird, sondern dass Sie dem Bundesrat damit die Möglichkeit überlassen, auch ein anderes Verfahren zu Bewilligungsverfahren wählen; so könnten die Grundprinzipien der Verfahrenskoorfür bodenbezogene Projekte. dination beispielsweise im Bundesgesetz über das Verwal- Koordination tungsverfahren verankert und die nötigen Anpassungen im Motion Ceate-CE (94.054) übrigen in den einzelnen betroffenen Spezialgesetzen vorge- Procédures sehen werden. Der Bundesrat hat aber beschlossen, dass d'autorisation de construire. ihm alle diese Gesetzesänderungen auf jeden Fall im Sommer des nächsten Jahres in Form eines «Sammelantrags» Coordination zwecks Eröffnung der Vernehmlassung unterbreitet werden müssen.

Der Bundesrat ist denn auch bereit, Ihre Motion entgegenzunehmen. Wir müssen Sie allerdings fairerweise auf ein Wortlaut der Motion vom 7. September 1995 gewisses Zeitproblem aufmerksam machen. Der Bundesrat

Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten hat beschlossen, dass das zuständige Departement ihm die

bis spätestens 1996 eine Vorlage über die Koordination jener Vernehmlassungsvorlage bis zum Sommer 1996 unterbrei-

Bewilligungsverfahren für bodenbezogene Projekte vorzuleten wird. Nachher wird natürlich das Vernehmlassungsver-

gen, die in die Zuständigkeit der Behörden des Bundes fallen fahren - das üblicherweise drei Monate dauert - eröffnet

sollen (Koordinationsgesetz). werden müssen, anschliessend ist die Vernehmlassung auszuwerten und wird die Botschaft an die Räte auszuarbei- Texte de la motion du 7 septembre 1995 ten sein. Wir werden Ihnen die Botschaft - ich hoffe, dass Le Conseil fédéral a pour mandat de soumettre aux Chamauch in diesem Punkt zwischen Ihnen und uns Einigkeit be-

bres fédérales jusqu'en 1996 au plus tard un projet relatif à la steht - daher realistischerweise wahrscheinlich erst Anfang

coordination des procédures d'autorisation de construire qui 1997 unterbreiten können.

doivent relever de la compétence des autorités de la Confé- In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion Ihrer

dération (loi sur la coordination). Kommission entgegenzunehmen.

Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Es bleibt diese Motion Überwiesen - Transmis in der modifizierten Form. Wir haben festgestellt, dass der Nationalrat das Anliegen der Motion gar nicht weiter prüfte und diskutierte. Weil er das Bundesgesetz über die Raumplanung im Sinne des Bundesrates revidiert hatte, glaubte er, die Motion sei damit auch erledigt. Dem ist aber nicht so, denn das #ST# 95.3272 Kernstück der Motion ist und bleibt der Auftrag an den Bundesrat, die Bewilligungsverfahren der in die Bundeszustän- Motion Bisig digkeit fallenden bodenbezogenen Projekte zu koordinieren. Bundesplanungen Meistens, wenn eben die Wirtschaft beklagt, dass solche Verfahren zu lange dauern, ist auch irgendwo eine Bewilligung Planifications fédérales des Bundes mit im Spiel, und gerade dort ist ein Ansatz, wo man die schwierigen Verfahren zeitlich beschleunigen kann. Es ist richtig, was Herr Bundesrat Koller erwähnt hat: Dieser Bericht über die Koordination der Entscheidverfahren liegt Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1995

jetzt vor. Aber damit ist natürlich das Begehren der Motion im Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufgaben des Bundes im

materiellen Sinn noch nicht erfüllt. Das wird dann erst mit Bereich der Bundesplanungen durch entsprechende Präzi-

dem Entwurf des Bundesrates, mit der Botschaft der Fall sierungen bzw. Ergänzungen der Raumplanungsgesetzge-

sein. Aber diese Vorlage ist uns ja auch auf das nächste Jahr bung so zu verdeutlichen, dass mehr Kohärenz im raumwirk-

hin in Aussicht gestellt. samen Handeln und Entscheiden des Bundes erreicht wird. Darum bitte ich Sie namens der einstimmigen Kommission, diese Motion in der in diesem Punkt modifizierten Form zu Texte de la motion du 15 juin 1995 überweisen. Le Conseil fédéral est chargé de préciser ou de compléter la législation sur l'aménagement du territoire de manière à ce

Koller Arnold, Bundesrat: Der Bundesrat hat heute morgen que la Confédération décide et agisse dans ce secteur avec

über diese Motion beraten. Sie haben letzte Woche den Meplus de cohérence. dien entnommen, dass wir das Projekt Nr. 2 der Verwaltungskontrolle des Bundesrates, «Koordination der Ent- Mitunterzeichner- Cosignataires: Bloetzer, Bühler Robert, scheidverfahren», beraten und die nötigen Beschlüsse ge- Carnat, Frick, Iten Andréas, Loretan, Rhinow, Rhyner, fasst haben. Die Beschleunigung, die Vereinfachung und die Ruesch, Schiesser, Seiler Bernhard, Uhlmann (12) bessere Koordination jener Verfahren, die in die Zuständigkeit der Bundesbehörden fallen - es geht hier um die Verfahren für bestimmte Grossprojekte -, sind selbstverständlich ein ebenso wichtiges Anliegen wie die Beschleunigung und die bessere Koordination der kantonalen Verfahren, die Sie soeben beschlossen haben; der Bundesrat ist sich dieses Umstandes sehr wohl bewusst. Wir haben daher letzte Woche die noch nötigen Entscheidungen getroffen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Verkehrsund Energiewirtschaftsdepartement, welches diese Grossprojekte zu beurteilen hat, beauftragt, ihm bis Mitte des nächsten Jahres einen «Sammelantrag» zwecks Eröffnung eines breit abgestützten Vernehmlassungsverfahrens zu unterbreiten. Im übrigen besteht - ich habe das schon einmal gesagt - zwischen Ihrer Kommission und dem Bundesrat Übereinstim- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Urek-SR (94.054) Bewilligungsverfahren für bodenbezogene Projekte. Koordination

Motion Ceate-CE (94.054) Procédures d'autorisation de construire. Coordination

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 01 Séance Seduta

Geschäftsnummer 95.3352 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 18.09.1995 - 18:15 Date Data

Seite 805-805 Page Pagina

Ref. No 20 026 326

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