Switzerland's Private Combined Transport Promotion Proposal
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a proposal to encourage private combined transport within Switzerland, aiming for a more balanced distribution of transport burdens. The proposal outlined steps for financial aid, public tendering of the concept by private partners with minority participation from the railway, selection of a consortium, and financial backing for the initial five years. The federal council accepted the proposal, acknowledging the need for improved coordination and infrastructure, particularly for regions with less developed transport networks, but emphasized that implementation would depend on available funds.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 93 al. 1 LTF; Switzerland's Private Combined Transport Promotion Proposal: The proposal outlined steps for financial aid, public tendering of the concept by private partners with minority participation from the railway, selection of a consortium, and financial backing for the initial five years. The federal council accepted the proposal, acknowledging the need for improved coordination and infrastructure, particularly for regions with less developed transport networks, but emphasized that implementation would depend on available funds.
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KI-generiertUsed to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.
Volltext
3. Oktober 1995 999 Postulat Danioth
Dass mittelfristig eine ausgewogenere Belastung anzustre- teter Motorfahrzeuge (SR 742.149). Das damit zu fördernde
ben ist, ist ebenfalls Gegenstand des Vorstosses. Die unter- Angebot soll in der Anfangsphase vier werktägliche Güterlini-
schiedliche Belastung in den einzelnen Regionen war es enzüge im Nachtsprung auf der Ost-West- und Nord-Süd-
nämlich auch, die dazu führte, dass wir heute eine sehr un- Achse umfassen, welche miteinander sowie mit dem interna-
terschiedliche Verkehrsinfrastruktur haben. Finanzschwache tionalen Kombiverkehr verknüpft sind;
Kantone mussten hier lange zurückstehen, weil sie die Mittel -öffentliche Ausschreibung des Konzeptes von privaten
zur Auslösung der notwendigen Investitionen nicht freima- Partnern unter angemessener Minderheitsbeteiligung der
chen konnten. SBB durch das Bundesamt für Verkehr (BAV), unter Festle-
Gestatten Sie mir, zum Schluss darauf hinzuweisen, dass die gung der technischen und finanziellen Modalitäten;
bestehenden Disparitäten nicht in den letzten Jahren ent- - Wahl eines geeigneten Konsortiums durch BAV und SBB
standen sind, im Gegenteil: Ich möchte ausdrücklich die unter Einbezug unabhängiger Fachexperten;
grossen Anstrengungen anerkennen, die für eine ausgegli- - Erarbeitung und Finanzierung eines tragfähigen subsidiä-
chenere Verkehrserschliessung vom Bund in den letzen Jah- ren Konzeptes bei Nichtgenügen kostendeckender Betriebs-
ren gemacht wurden - immer im Rahmen der zur Verfügung führung in den ersten fünf Betriebsjahren;
stehenden Mittel. Ebenso klar muss aber gefordert werden, - Begleitung und Auswertung des Projektes durch das BAV.
dass diese Anstrengungen in Zukunft noch verstärkt werden.
Es ist alles daranzusetzen, dass im Hinblick auf die erwähn- Texte du postulat du 22 juin 1995
ten Grossprojekte die bestehenden Disparitäten nicht noch Le Conseil fédéral est prié d'étudier la possibilité d'adopter
vergrössert werden. des mesures propres à favoriser la mise sur pied d'un service
In diesem Sinne bitte ich Sie, mein Postulat zu überweisen. de transport combiné privé à l'intérieur de la Suisse.
Il doit notamment préparer les actions suivantes:
Ogi Adolf, Bundesrat: Der Bundesrat nimmt das Postulat an. - octroi, sur la base de l'ordonnance du 29 juin 1988 sur la
Ich habe volles Verständnis für die Situation; Herr Brandii hat promotion du trafic combiné et du transport de véhicules à
sie plastisch geschildert. Wir bauen einen Vereinatunnel für moteur accompagnés (RS 742.149), d'une aide financière
die Eisenbahn und haben die Zufahrten nicht geregelt. Für adaptée, destinée à faciliter le démarrage de ce service.
die Leute, die in dieser Region wohnen müssen, ist das sehr Dans un premier temps, le service auquel cette aide finan-
schwer verständlich. Wir haben eine zu wenig ausgefeilte cière sera affectée devra comprendre quatre trains de mar-
Koordination. Die Mittel jedoch, die uns zur Verfügung ste- chandises qui assureront un service de nuit, tous les jours
hen, diktieren unsere Möglichkeiten. Diese Mittel sind in letz- ouvrables sur les axes est-ouest et nord-sud, axes qui seront
ter Zeit nicht so geflossen, dass wir diese Bauprojekte in An- raccordés entre eux et au réseau de transport combiné inter-
griff nehmen konnten. Die Inangriffnahme braucht auch im- national;
mer Zeit. Wenn Sie also heute beschliessen, die Mittel zu er- - mise au concours publique, par l'Office fédéral des trans-
höhen, dann wird das zwei oder drei Jahre gehen, bis die ports (OFT), du projet conçu par des entreprises privées - les
Projekte bereit sind. CFF apportant une participation financière minoritaire - et
Die vier Forderungen, die mit diesem Postulat gestellt wer- définition, par l'OFT, des modalités techniques et financières
den, nehmen wir entgegen. Der Bundesrat wird nach der Be- de ce projet;
reinigung der Finanzplanung und des Budgets 1996 die nöti- - choix d'un consortium adéquat par l'OFT et par les CFF,
gen Anpassungen vornehmen können - oder nicht -, das avec le concours d'experts indépendants;
wird von den Mitteln, die zur Verfügung stehen, abhängig - élaboration et financement d'un projet subsidiaire qui pour-
sein. Sie wissen ja, dass die Finanzierung der Grossprojekte rait offrir une solution viable au cas où les recettes du service
auf eine neue Basis gestellt werden soll. Es geht nicht darum, ne parviendraient pas à couvrir ses frais pendant les cinq pre-
Herr Brandii, die Regionen zu vernachlässigen und alles nur mière années d'exploitation;
auf die Grossprojekte zu konzentrieren. Die touristischen Re- - suivi et évaluation du projet par l'OFT.
gionen und die Randregionen sind wichtig. Eine Vernachläs-
sigung dieser Regionen darf in diesem Land der vier Kultu- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bieri, Bisig, Bloetzer, Büt-
ren, der vier Sprachen und der 26 Kantone nicht hingenom- tiker, Cottier, Delalay, Frick, Gemperli, Huber, Küchler, Mais-
men werden. sen, Meier Josi, Morniroli, Ruesch, Schallberger, Schmid
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Carlo, Schule, Seiler Bernhard, Simmen, Uhlmann, Ziegler
Oswald (21)
Überwiesen - Transmis
Danioth Hans (C, UR): Mein Engagement in der Verkehrspo-
litik galt in letzter Zeit schwergewichtig der Bewältigung des
die Schweiz und die Alpen transitierenden Verkehrs, vorab
im Güterbereich. Da meine Grundhaltung stets - wenn sie
auch nicht immer und überall verstanden wurde - einer so-
#ST# 95.3309 wohl ökologisch verantwortbaren wie auch marktwirtschaft-
lich sinnvollen Bewältigung des Verkehrsvolumens und auch
Postulat Danioth der nichtdiskriminierenden Umsetzung dieser Postulate ent-
sprach, habe ich mich nach eingehender Prüfung auch mit
Förderung des privaten Kombiverkehrs dem Vorhaben der Schweizerischen Vereinigung der ökolo-
in der Schweiz gisch bewussten Unternehmensführung (ÖBU) identifizieren
können. Diese in der Schweiz und im Fürstentum Liechten-
Entreprise privée de transport combiné stein rund 240 Mitgliederfirmen umfassende privatwirtschaft-
en Suisse. Encouragement liche Organisation hat ein überzeugendes Projekt für den
Binnenkombiverkehr entworfen. Denn die Grundidee einer
verstärkten und koordinierten Bewältigung der Güterver-
kehrsleistung auf längeren Distanzen gemeinsam durch
Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1995 Schiene und Strasse ist vom Konzept her vom internationa-
Der Bundesrat wird beauftragt, die Einleitung geeigneter len Kombiverkehr nicht verschieden. Das erfolgreiche Bei-
Massnahmen zum Aufbau eines privaten Kombiverkehrsan- spiel des Huckepackverkehrs zeigt, dass durch eine intelli-
gebotes innerhalb der Schweiz (Kombiverkehr Schweiz) zu gente Auslastung der beiden Verkehrsträger Strasse und
prüfen. Insbesondere sind in die Wege zu leiten: Schiene, eventuell auch der Schiffahrt, in jenen Bereichen,
- Bereitstellung einer angemessenen Startfinanzierung, ge- wo ihre Stärken liegen, Synergieeffekte ausgelöst werden
stützt auf die Verordnung vom 29. Juni 1988 über die Förde- können. Diese führen nicht nur zu einer ökologisch besseren,
rung des kombinierten Verkehrs und des Transportes beglei- sondern längerfristig auch zu einer marktwirtschaftlich erfolg-
3. Oktober 1995 1001 Motion Plattner
zuletzt auch an die Astag -, zu überzeugen, dass dieser kom- aller spezifisch für die Direktion selbst oder für den Basler
binierte, dieser vernetzte Verkehr vermehrte Zusammenar- Rheinhafen erbrachten Leistungen und auch nach Abzug der
beit und vermehrte Koordination erfordert. Es ist auch wich- durch Gebühren gedeckten Kosten. Das waren also die netto
tig, dass sich dieses Konzept des kombinierten Verkehrs noch verbleibenden Zahlungen, die die Basler übernehmen
nicht nur in den Köpfen, sondern auch auf der Strasse und mussten.
auf der Schiene durchsetzt. Zudem werden laufend neue, international verankerte Mass-
nahmen beschlossen, deren Kosten den Rheinuferkantonen
Überwiesen - Transmis und damit gemäss diesem Konkordat von 1958 dem Kanton
Basel-Stadt überbürdet werden. Die jüngsten Beispiele dafür
sind die per 1. Januar 1995 eingeführte Meldepflicht für Ge-
fahrgut und andere Spezialschiffe und die sich in Vorberei-
tung befindliche internationale Vereinbarung über die Entsor-
#ST# 95.3267 gung von Schiffsabfällen, welche Personalaufstockungen
und betriebliche Mehraufwendungen bei der Kommission
Motion Plattner verursachen werden.
Der Kanton Basel-Stadt hat sich mit den Nachbarkantonen
Bundesbeteiligung am Vollzug Baselland und Aargau zusammengesetzt. Die drei Kantone
interkantonaler und internationaler haben versucht, im Gespräch mit der Bundesverwaltung eine
Aufgaben im Bereich der Rheinschiffahrt Neuaufteilung der Kostenträgerschaft zu erwirken. Dabei hat
Tâches intercantonales et internationales es sich aber gezeigt, dass für den Bund keine gesetzliche
assumées par la navigation rhénane. Grundlage besteht, sich an diesen Kosten zu beteiligen, ob-
Participation fédérale wohl er ja - wie ich das ausgeführt habe - die Mehrzahl der
entstehenden Kosten eigentlich zu verantworten hat.
Wegen der nationalen Bedeutung, welche die Rheinschiff-
fahrt zweifellos hat, und wegen der Zunahme der Vollzugs-
aufgaben aus den internationalen Verpflichtungen der
Wortlaut der Motion vom 14. Juni 1995 Schweiz bin ich zusammenfassend der Auffassung, dass
Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament eine gesetzliche auch der Bund einen Beitrag an die Kosten zu leisten habe,
Grundlage vorzulegen, gemäss welcher der Bund sich finan- wie dies in anderen Bereichen aufgrund vorhandener
ziell an den Kosten der Rheinuferkantone für den Vollzug in- Rechtsgrundlagen der Fall ist. Ich habe deshalb mit meiner
terkantonaler und aus internationalen Verpflichtungen des Motion den Bundesrat aufgefordert, eine Rechtsgrundlage
Bundes entstandener Aufgaben beteiligen kann. für eine solche Kostenbeteiligung zu schaffen.
Texte de la motion du 14 juin 1995 Ogi Adolf, Bundesrat: Zusammenfassend wünscht der Mo-
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement une tionär die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um eine
base légale qui permettrait à la Confédération de participer finanzielle Beteiligung des Bundes an den den Rheinuferkan-
aux frais supportés par les cantons riverains du Rhin afin tonen aus interkantonalen und internationalen Verpflichtun-
d'effectuer les tâches intercantonales et internationales dé- gen entstandenen Kosten zu ermöglichen. Der Bundesrat hat
coulant des obligations fédérales. für das Anliegen Verständnis. Er weiss auch, dass die Voll-
zugsaufgaben der Kantone stark zugenommen haben. Er
Mitunterzeichner - Cosignataires: Huber, Loretan, Rhinow (3) muss aber die Motion aus folgenden Gründen ablehnen:
1. Die Bundesverfassung räumt dem Bund auf dem Gebiet
Plattner Gian-Reto (S, BS): 1958 schlössen die Kantone der Schiffahrt eine umfassende Gesetzgebungskompetenz
Aargau, Baselland und Basel-Stadt eine interkantonale Ver- ein.
einbarung über den gemeinsamen Vollzug der damals schon 2. Das Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt statuiert,
vom Bund erlassenen schiffahrtsrechtlichen Vorschriften für dass grundsätzlich die Kantone dieses Gesetz, die internatio-
die Rheinstrecke Basel-Rheinfelden ab. Die Geschäfts- nalen Vereinbarungen und die Ausführungsvorschriften voll-
führung der darin vorgesehenen Rheinschiffahrtsämter ziehen und dass der Bund die Behörden bezeichnet, welche
wurde der Rheinschiffahrtsdirektion Basel-Stadt übertragen. für ihn handeln.
Basel-Stadt erklärte sich auch bereit, die Kosten, die aus 3. Das Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt räumt dem
dem Vollzug dieser Aufgaben entstanden, zu übernehmen. Bund weiter die Möglichkeit ein, im Einvernehmen mit den
Damals handelte es sich um weniger als 100 000 Franken Regierungen der beteiligten Rheinuferkantone einem dieser
pro Jahr. Kantone den Vollzug der schiffahrtspolizeilichen und ver-
Die heutigen Aufgaben, die immer noch der Kanton Basel- kehrswirtschaftlichen Vorschriften für die Rheinschiffahrt zu
Stadt bezahlen muss, gehen weit über die damals vorgese- übertragen.
henen hinaus. Sie umfassen heute u. a. schiffahrtspolizeili- 4. Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht: Ich ver-
che Aufgaben auf der Strecke Basel-Rheinfelden, Schiffsun- weise auf die interkantonale Vereinbarung vom 4. Januar
tersuchungen gemäss internationalen Verträgen, Prüfungen 1957 zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft
von Rheinschiffahrtspatenten, Radarschiffszeugnisse für die und Aargau über den gemeinsamen Vollzug der vom Bund
neu aufgekommenen Schiffsradare auf dem Rhein, Schiffs- erlassenen schiffahrtsrechtlichen Vorschriften für die Rhein-
eichamt, also die Vermessung und Zertifizierung der Schiffe, strecke zwischen Basel und Rheinfelden.
und Ähnliches. 5. Die Aufgabenteilung, wonach die Kantone mit dem Vollzug
Die Mitarbeiter der baselstädtischen Direktion vertreten zu- der Bundesgesetzgebung beauftragt sind und dessen Ko-
dem alle Schweizer Anliegen in verschiedenen Ausschüssen sten selbst tragen, ist ein wichtiger staatsrechtlicher Grund-
und Arbeitsgruppen der internationalen Zentralkommission satz, der die Souveränität der Kantone stärkt. Sie wissen,
für die Rheinschiffahrt in Strassburg. dass der Bund gerade heute versucht, nicht zuletzt aufgrund
Wie ich gesagt habe, übernimmt der Kanton Basel-Stadt auf- Ihrer Vorgaben und Aufträge, verschiedene Aufgaben zu-
grund der Vereinbarung von 1958 bis heute alle aus der Er- rückzudelegieren, d. h., dass die Kantone diese Aufgaben
füllung dieser Aufgaben entstehenden Kosten. Diese haben übernehmen müssen. Auch hier diktieren die Mittel die Mög-
aber mittlerweile ein so grosses Ausmass angenommen, lichkeiten.
dass meines Erachtens eine neue, gerechtere Lösung ge- 6. Der Kanton Basel-Stadt hat den Umstand, wonach er für
sucht werden muss. den Vollzug der Rheinschiffahrtsvorschriften zuständig ist,
1994 beispielsweise fielen bei der Basler Rheinschiffahrts- denn auch nie in Frage gestellt. Auch das müsste beachtet
direktion aufgrund dieses Konkordates von 1958 Nettokosten werden. Das ist auch ein Wertfaktor, der nicht von der Hand
von fast 850 000 Franken an, und das notabene nach Abzug zu weisen ist.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Danioth Förderung des privaten Kombiverkehrs in der Schweiz
Postulat Danioth Entreprise privée de transport combiné en Suisse. Encouragement
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3309
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.10.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 1000-1001
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Pagina
Ref. No 20 026 381
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