Cartel Elimination and Wartime Economic Measures
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion called for the elimination of cartels and cartel-like organizations that originated from wartime economic measures. The Federal Council, in its written statement, acknowledged that some cartels indeed stemmed from wartime economic provisions. However, it argued that the current Landesversorgungsgesetz (National Supply Act) does not inherently create or justify cartels and should not hinder structural economic changes. The Council also noted that existing cartels, regardless of their origin, are subject to current cartel law and that mandatory reserve organizations for essential goods, while appearing cartel-like, do not engage in anti-competitive practices. Ultimately, the Council proposed transforming the motion into a postulate, indicating that while the issue of cartels is recognized, the direct elimination of all wartime-rooted cartels by government decree was not deemed feasible or appropriate under existing legal frameworks.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 4 Abs. 1 KG; Cartel Elimination and Wartime Economic Measures: The Federal Council, in its written statement, acknowledged that some cartels indeed stemmed from wartime economic provisions. However, it argued that the current Landesversorgungsgesetz (National Supply Act) does not inherently create or justify cartels and should not hinder structural economic changes. The Council also noted that existing cartels, regardless of their origin, are subject to current cartel law and that mandatory reserve organizations for essential goods, while appearing cartel-like, do not engage in anti-competitive practices. Ultimately, the Council proposed transforming the motion into a postulate, indicating that while the issue of cartels is recognized, the direct elimination of all wartime-rooted cartels by government decree was not deemed feasible or appropriate under existing legal frameworks.
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KI-generiertUsed to assess the ongoing activities of cartels, even those with historical roots in war economy, under current cartel law.
Volltext
6. Oktober 1995 N 2191 Motion Meyer Theo
natürlichen Gegebenheiten liegt der Schwerpunkt unserer stätigt. Trotzdem haben viele Massnahmen, die in der wirt-
Landwirtschaft bei der tierischen Produktion. Entsprechend schaftlichen Kriegsvorsorge wurzeln, als Kartelle oder kartell-
beträgt der Selbstversorgungsgrad bei Milchprodukten teil- ähnliche Organisationen überlebt.
weise über 100 Prozent, bei verschiedenen Fleischsorten Die meisten dieser Kartelle sind eine Folge des dringlichen
annähernd 100 Prozent, für andere Nahrungsmittel liegt er Bundesbeschlusses vom 30. August 1939, in dem das Parla-
bedeutend tiefer. ment dem Bundesrat «Auftrag und Vollmacht» erteilte, «die
5. Als Oberziel soll die Agrarpolitik einen Rahmen schaffen, zur Behauptung der Sicherheit, Unabhängigkeit und Neutra-
innerhalb dessen die Landwirtschaft ihre vielfältigen Aufga- lität der Schweiz, zur Wahrung des Kredites und der wirt-
ben erfüllen kann. Ein Einfrieren der bestehenden Strukturen schaftlichen Interessen des Landes und zur Sicherung des
ist dafür weder notwendig noch zweckmässig. Vor allem die Lebensunterhaltes erforderlichen Massnahmen zu treffen».
jüngeren Landwirte möchten in der Regel moderne Techni- Während einige Massnahmen inzwischen längst aufgehoben
ken einsetzen, deren Kosten aber nur bei genügender Ausla- worden sind, haben andere auch den kalten Krieg überdau-
stung tragbar sind. Soll ein angemessener Anteil von Haupt- ert.
erwerbsbetrieben erhalten bleiben, müssen sich diese ent- Genannt seien z. B.: Futtermittel/Getreide; Backmehl; Back-
wickeln können. Die Erhaltung bäuerlicher Dimensionen wird hefe; Fleischmarkt; Zucker; Speiseöl; Brenn- und Heizstoffe;
durch zahlreiche Auflagen in den einzelnen agrarpolitischen Energie/Wärmeenergie; Schrott (Armierungsstahl usw.).
Massnahmen gewährleistet. Die Liste ist leider nicht abschliessend. Es wäre an der Zeit,
Der Bundesrat kennt die schwierige Situation der Landwirt- das Ende des Zweiten Weltkrieges auch auf dieser Ebene
schaft und ist bestrebt, alles in seiner Macht Stehende zu de- nachzuvollziehen und diese Kartelle, die meistens Privilegien
ren Unterstützung zu tun. Er beabsichtigt, im Winter 1995/96 für einige wenige bedeuten, aufzuheben.
die Vorschläge für die 2. Etappe der Reform der Agrarpolitik
in die Vernehmlassung zu schicken. Ein neues Landwirt- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
schaftsgesetz soll die Voraussetzungen schaffen, die der vom 13. September 1995
Landwirtschaft eine dynamische, zukunftsgerichtete Ent- Rapport écrit du Conseil fédéral
wicklung ermöglichen. du 13 septembre 1995
1. Die Kartellkommission hat im Rahmen von Marktuntersu-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates chungen festgestellt, dass sich einige Kartelle oder kartell-
Déclaration écrite du Conseil fédéral ähnliche Organisationen direkt oder indirekt aus der Kriegs-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wirtschaft und aus der wirtschaftlichen Kriegsvorsorge ent-
wandeln. wickelt haben, was angesichts der Tatsache, dass die
Kriegswirtschaft im Zweiten Weltkrieg im Interesse einer ge-
Le président: M. Loeb François combat cette intervention. rechten und ausreichenden Versorgung in viele lebenswich-
La discussion est renvoyée. tige Bereiche eingreifen musste, nicht erstaunt. Als illustrati-
ves Beispiel können die Berichte der Kartellkommission über
Verschoben - Renvoyé den Markt für Backmehl aus den Jahren 1984 und 1994 die-
nen.
2. Was hingegen die heutige Situation betrifft, ist festzustel-
len, dass das Landesversorgungsgesetz keine Kartelle oder
#ST# 95.3268 kartellähnlichen Organisationen begründet. Weder darf auf-
grund der wirtschaftlichen Landesversorgung ein sich ab-
Motion Meyer Theo zeichnender Strukturwandel behindert werden, noch dürfen
zur Erreichung der Versorgungsziele eigene Wirtschafts-
Wirtschaftliche Kriegsvorsorge. strukturen aufgebaut werden.
Aufhebung der Kartelle Erst im Falle einer ernsthaften Versorgungskrise, etwa im
Economie de guerre. Erdölsektor, wäre der Bundesrat gegebenenfalls aufgrund
Suppression des cartels des Landesversorgungsgesetzes befugt, Vorschriften zu er-
lassen, um die Preise, welche in einer Mangellage ansteigen,
im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten in den
Griff zu bekommen. Indessen hätten aber auch solche gene-
rellen staatlichen Preismassnahmen nichts mit einem Kartell
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1995 oder einer kartellähnlichen Massnahme zu tun. Im übrigen
Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundla- sind Preismassnahmen in Krisenzeiten selbst nach dem Ent-
gen zu überprüfen, anzupassen und dem Parlament Geset- wurf zu einem neuen Kartellgesetz zulässig, bleiben doch
zesänderungen vorzulegen, damit alle Kartelle oder kartell- darin abweichende öffentlich-rechtliche Vorschriften, soweit
ähnlichen Organisationen, die direkt oder indirekt in der wirt- sie eine staatliche Markt- oder Preisordnung begründen, vor-
schaftlichen Kriegsvorsorge wurzeln, aufgehoben werden behalten. Eine Preispolitik auf dem Boden des Landesversor-
können. gungsgesetzes bleibt jedoch, jedenfalls in Zeiten einer unge-
störten Versorgung, ausgeschlossen.
Texte de la motion du 15 juin 1995 3. Um die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen
J'invite le Conseil fédéral à examiner et à adapter les bases Gütern und Energieträgern für Krisenzeiten sicherzustellen,
légales et à soumettre au Parlement les modifications de loi sind alle Importeure in den entsprechenden Bereichen ge-
nécessaires afin de supprimer tous les cartels et autres orga- setzlich verpflichtet, bestimmte Reserven zu halten. Für die
nisations similaires issus, directement ou indirectement, de Verwaltung dieser Pflichtlager haben sich die Importeure in
l'économie de guerre. Pflichtlagerorganisationen zusammengeschlossen (z. B. die
Schweizerische Zentralstelle für die Einfuhr flüssiger Treib-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Stephanie, und Brennstoffe, Carbura, und die Treuhandstelle der schwei-
Bäumlin, Bundi, Caspar-Hutter, Danuser, von Feiten, Gon- zerischen Lebensmittelimporteure, TSL, welche der Aufsicht
seth, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, des Bundes unterliegen und allen Importeuren offenstehen).
Jeanprêtre, Jöri, Leemann, Misteli, Rechsteiner, Ruffy, Die Pflichtlagerorganisationen verfolgen keine wettbewerbs-
Schmid Peter, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, politischen Ziele und behindern weder mit Preis-, Mengen-
Züger (22) noch mit Gebietsabsprachen den wirksamen Wettbewerb.
4. Soweit Kartelle, auch solche mit historischen Wurzeln in
Schriftliche Begründung - Développement par écrit der damaligen Kriegswirtschaft, heute noch bestehen, ist ihre
Der Zweite Weltkrieg ist zu Ende. Soeben wurde dies mit der Tätigkeit nach der geltenden Kartellgesetzgebung zu beurtei-
Feier zum 50. Jahrestag des Friedensschlusses offiziell be- len.
Motion Wyss William 2192 N 6 octobre 1995
Mit Blick auf den Entwurf zu einem neuen Kartellgesetz müs- tigen in eine neue, marktwirtschaftlichere Ordnung aufgehal-
ste allenfalls die Wettbewerbskommission die in der Motion ten werden. Massive Preisreduktionen bei gleichbleibenden
erwähnten Märkte aufgrund der neuen gesetzlichen Kriterien öffentlich-rechtlichen Aufgaben bei den verbandlichen Ver-
systematisch untersuchen. Was den Bereich der Landwirt- wertern können allein mit Strukturverbesserungen nicht auf-
schaft betrifft, werden die regulierenden Markteingriffe im gefangen werden. Die Milchproduktion in der Schweiz leistet
Rahmen der Agrarreform reduziert, so auch im Brotgetreide- einen hohen Beitrag zur Erfüllung der standortgebundenen
markt. Schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, das Aus- gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Die Ursachen in der heu-
fuhrregime für Schrott aus Eisen oder Stahl, welches sich auf tigen Verwertungs- und Absatzsituation der Milch sind vielfäl-
das Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen tiger Natur und sind zu einem wesentlichen Teil durch poli-
abstützt, auf den 1. Juli 1996 aufzuheben. tische Entscheide und gesamtwirtschaftliche Faktoren her-
Die in der Motion dargestellten Probleme werden bereits im beigeführt worden (Sparmassnahmen Bund, Wechselkurse,
Rahmen der Kartellgesetzgebung und der Agrarreform ange- ungenügender Grenzschutz). Die Produzenten haben vielfäl-
gangen. Andererseits ist die Kartell- bzw. neu die Wettbe- tige Vorleistungen und Eigenanstrengungen zur Milderung
werbskommission für die Beurteilung von kartellähnlichen der Situation erbracht. Rascheres Handeln, als es die vorge-
Absprachen zuständig, d. h., der Bundesrat kann nicht von sehene neue Milchmarktordnung erlauben würde, ist drin-
sich aus alle Kartelle aufheben. gend, um die strategischen Ziele der schweizerischen Land-
und Milchwirtschaft nicht zu gefährden. Wenn die Agrarpolitik
Schriftliche Erklärung des Bundesrates und insbesondere die Milchpolitik einem krassen Wandel un-
Déclaration écrite du Conseil fédéral terzogen sind, gilt es den Vertrauensschutz und die Rechts-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- sicherheit angemessen zu berücksichtigen,
wandeln. b. Es sind auf allen Produktionsstufen (inklusive Verwertung)
Deregulierungsmassnahmen einzuleiten, die der Verbesse-
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat rung der Wettbewerbsfähigkeit dienen, z. B. Aufhebung der
Ortsreserveregelung in den Dorfkäsereien, zusätzlicher freier
Verkauf von Käse ab Dorfkäserei im Rahmen privatrechtli-
cher Verträge zwischen Unionskäser und Käsehandelsfir-
men, Lockerung der Distanzregelungen für Pachtland, Be-
#ST# 95.3231 triebs- und Betriebszweiggemeinschaften im Rahmen der
Milchkontingentierung.
Motion Wyss William
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Übergangskonzept vom 18. September 1995
für die neue Milchmarktordnung Rapport écrit du Conseil fédéral
Nouvelle réglementation du marché laitier. du 18 septembre 1995
Formule de transition Mit dem 7. Landwirtschaftsbericht aus dem Jahr 1992 wurde
eine Neuorientierung der Agrarpolitik eingeleitet, welche den
Veränderungen im In- und Ausland Rechnung trägt. In einer
ersten Etappe zur Umsetzung dieser neuen Politik beschloss
das Parlament, die neuen Artikel 31 a und 31 b als Rechts-
Wortlaut der Motion vom 7. Juni 1995 grundlage für nichtprodukteabhängige Direktzahlungen ins
Der Bundesrat wird beauftragt, vor dem Inkrafttreten einer Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen. Damit wurde die
neuen Milchmarktordnung unverzüglich: Grundlage geschaffen, um die Preis- und Einkommenspolitik
a. ein gesamtheitliches Übergangskonzept mit den relevan- vermehrt zu trennen. Der Bundesrat hat dementsprechend in
ten Rahmenbedingungen für alle betroffenen Produktions- den Beschlüssen zu den Einkommensbegehren 1993 und
und Verwertungsstufen zu schaffen; 1994 verschiedene administrativ festgelegte Preise gesenkt
b. mögliche Vereinfachungen und Lockerungen im beste- sowie produktegebundene Beiträge schrittweise abgebaut
henden, stark bewirtschafteten System rasch einzuleiten. und zum Teil ganz aufgehoben. Im Gegenzug wurden
Die Massnahmen sollen sich grundsätzlich an den überge- zwecks Einkommenssicherung in den letzten Jahren die Di-
ordneten Zielsetzungen der schweizerischen Landwirtschaft rektzahlungen (insbesondere ergänzende Direktzahlungen)
orientieren. laufend heraufgesetzt. Diese stellen einen soliden Sockel für
die Bewältigung der Gatt-bedingten Anpassungen und der
Texte de la motion du 7 juin 1995 Herausforderungen im Zuge von freiheitlicheren Marktord-
Le Conseil fédéral est chargé de prendre immédiatement les nungen dar.
mesures suivantes avant qu'une nouvelle réglementation du Nun steht die 2. Etappe des agrarpolitischen Reformprozes-
marché laitier n'entre en vigueur: ses bevor. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Wett-
a. élaborer une formule globale de transition tenant compte bewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der ihr nachgela-
des conditions-cadres à prendre en considération pour tou- gerten Bereiche durch die Anpassung der bis anhin stark
tes les étapes de la production et de la mise en valeur des staatlich regulierten Marktordnungen. Der Bundesrat wird die
produits; entsprechenden Vorschläge im Winter 1995/96 in die Ver-
b. procéder rapidement à une simplification et à un assou- nehmlassung geben, so dass diese im Verlauf des kommen-
plissement du système actuel, fortement réglementé. den Jahres im Parlament beraten werden können. Die vorge-
Ces mesures devront être pour l'essentiel subordonnées aux schlagenen Gesetzesanpassungen führen die 1992 eingelei-
objectifs supérieurs de notre agriculture. tete Reform konsequent und umfassend fort und fügen sich
in die Zielrichtung einer nachhaltig produzierenden und wett-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Bürgi, Gadient, bewerbsfähigen Landwirtschaft ein.
Mari, Hess Otto, Jäggi Paul, Kühne, Müller, Neuenschwan- Die Umstellung auf eine neue Marktordnung - speziell im
der, Rutishauser, Rychen, Schenk, Schmied Walter, Seiler heute stark regulierten Bereich Milch - benötigt Zeit. Dies um
Hanspeter, Weyeneth (15) so mehr, als dabei auch ein Mentalitätswechsel stattfinden
muss (mehr Selbstverantwortung der Marktteilnehmer, Ver-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit besserung der Leistungsfähigkeit). Damit sich die Branche
a. Die bis heute punktuell eingeleiteten Deregulierungsmass- auf die neue Situation einrichten kann, muss für einen konti-
nahmen haben bei den Betroffenen eine grosse Verunsiche- nuierlichen Übergang gesorgt werden. Dieser läuft in zwei
rung und nicht mehr verkraftbare Ertragseinbussen verur- Phasen ab:
sacht. Der drohende wirtschaftliche Schaden kann nur mit 1. Bereits unter den geltenden gesetzlichen Grundlagen sind
einem geordneten und transparenten Wechsel von der heu- auf allen Stufen Liberalisierungsschritte zur Verbesserung der
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Meyer Theo Wirtschaftliche Kriegsvorsorge. Aufhebung der Kartelle
Motion Meyer Theo Economie de guerre. Suppression des cartels
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3268
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 06.10.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 2191-2192
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Pagina
Ref. No 20 026 175
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