Federal Government Not Obligated to Fund Cantonal Rhine Shipping Costs
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion requesting the federal government to create a legal basis for financial participation in costs incurred by cantons along the Rhine River for fulfilling inter-cantonal and international tasks related to Rhine shipping. The motion argued that the canton bearing these costs has seen a significant increase in expenses due to evolving international regulations and operational demands, which extend beyond the scope of initial agreements. The court, however, rejected the motion, citing existing federal law that grants the federal government comprehensive legislative competence in shipping and establishes that cantons are generally responsible for implementing such laws and bearing associated costs. The court also noted that the current division of responsibilities, where cantons execute federal legislation and cover costs, strengthens cantonal sovereignty and aligns with a federal policy of delegating tasks to cantons. Furthermore, the federal government already contributes to infrastructure projects in the Rhine shipping sector and has utilized its existing authority to assign specific implementation tasks to cantons.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 93 BGG, Art. 64 BGG; Federal Government Not Obligated to Fund Cantonal Rhine Shipping Costs: The motion argued that the canton bearing these costs has seen a significant increase in expenses due to evolving international regulations and operational demands, which extend beyond the scope of initial agreements. The court, however, rejected the motion, citing existing federal law that grants the federal government comprehensive legislative competence in shipping and establishes that cantons are generally responsible for implementing such laws and bearing associated costs. The court also noted that the current division of responsibilities, where cantons execute federal legislation and cover costs, strengthens cantonal sovereignty and aligns with a federal policy of delegating tasks to cantons. Furthermore, the federal government already contributes to infrastructure projects in the Rhine shipping sector and has utilized its existing authority to assign specific implementation tasks to cantons.
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KI-generiertThe appeal is declared inadmissible as it concerns an interlocutory decision.
The appeal is declared inadmissible as it concerns an interlocutory decision.
Volltext
3. Oktober 1995 1001 Motion Plattner
zuletzt auch an die Astag -, zu überzeugen, dass dieser kom- aller spezifisch für die Direktion selbst oder für den Basler
binierte, dieser vernetzte Verkehr vermehrte Zusammenar- Rheinhafen erbrachten Leistungen und auch nach Abzug der
beit und vermehrte Koordination erfordert. Es ist auch wich- durch Gebühren gedeckten Kosten. Das waren also die netto
tig, dass sich dieses Konzept des kombinierten Verkehrs noch verbleibenden Zahlungen, die die Basler übernehmen
nicht nur in den Köpfen, sondern auch auf der Strasse und mussten.
auf der Schiene durchsetzt. Zudem werden laufend neue, international verankerte Mass-
nahmen beschlossen, deren Kosten den Rheinuferkantonen
Überwiesen - Transmis und damit gemäss diesem Konkordat von 1958 dem Kanton
Basel-Stadt überbürdet werden. Die jüngsten Beispiele dafür
sind die per 1. Januar 1995 eingeführte Meldepflicht für Ge-
fahrgut und andere Spezialschiffe und die sich in Vorberei-
tung befindliche internationale Vereinbarung über die Entsor-
#ST# 95.3267 gung von Schiffsabfällen, welche Personalaufstockungen
und betriebliche Mehraufwendungen bei der Kommission
Motion Plattner verursachen werden.
Der Kanton Basel-Stadt hat sich mit den Nachbarkantonen
Bundesbeteiligung am Vollzug Baselland und Aargau zusammengesetzt. Die drei Kantone
interkantonaler und internationaler haben versucht, im Gespräch mit der Bundesverwaltung eine
Aufgaben im Bereich der Rheinschiffahrt Neuaufteilung der Kostenträgerschaft zu erwirken. Dabei hat
Tâches intercantonales et internationales es sich aber gezeigt, dass für den Bund keine gesetzliche
assumées par la navigation rhénane. Grundlage besteht, sich an diesen Kosten zu beteiligen, ob-
Participation fédérale wohl er ja - wie ich das ausgeführt habe - die Mehrzahl der
entstehenden Kosten eigentlich zu verantworten hat.
Wegen der nationalen Bedeutung, welche die Rheinschiff-
fahrt zweifellos hat, und wegen der Zunahme der Vollzugs-
aufgaben aus den internationalen Verpflichtungen der
Wortlaut der Motion vom 14. Juni 1995 Schweiz bin ich zusammenfassend der Auffassung, dass
Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament eine gesetzliche auch der Bund einen Beitrag an die Kosten zu leisten habe,
Grundlage vorzulegen, gemäss welcher der Bund sich finan- wie dies in anderen Bereichen aufgrund vorhandener
ziell an den Kosten der Rheinuferkantone für den Vollzug in- Rechtsgrundlagen der Fall ist. Ich habe deshalb mit meiner
terkantonaler und aus internationalen Verpflichtungen des Motion den Bundesrat aufgefordert, eine Rechtsgrundlage
Bundes entstandener Aufgaben beteiligen kann. für eine solche Kostenbeteiligung zu schaffen.
Texte de la motion du 14 juin 1995 Ogi Adolf, Bundesrat: Zusammenfassend wünscht der Mo-
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement une tionär die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um eine
base légale qui permettrait à la Confédération de participer finanzielle Beteiligung des Bundes an den den Rheinuferkan-
aux frais supportés par les cantons riverains du Rhin afin tonen aus interkantonalen und internationalen Verpflichtun-
d'effectuer les tâches intercantonales et internationales dé- gen entstandenen Kosten zu ermöglichen. Der Bundesrat hat
coulant des obligations fédérales. für das Anliegen Verständnis. Er weiss auch, dass die Voll-
zugsaufgaben der Kantone stark zugenommen haben. Er
Mitunterzeichner - Cosignataires: Huber, Loretan, Rhinow (3) muss aber die Motion aus folgenden Gründen ablehnen:
1. Die Bundesverfassung räumt dem Bund auf dem Gebiet
Plattner Gian-Reto (S, BS): 1958 schlössen die Kantone der Schiffahrt eine umfassende Gesetzgebungskompetenz
Aargau, Baselland und Basel-Stadt eine interkantonale Ver- ein.
einbarung über den gemeinsamen Vollzug der damals schon 2. Das Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt statuiert,
vom Bund erlassenen schiffahrtsrechtlichen Vorschriften für dass grundsätzlich die Kantone dieses Gesetz, die internatio-
die Rheinstrecke Basel-Rheinfelden ab. Die Geschäfts- nalen Vereinbarungen und die Ausführungsvorschriften voll-
führung der darin vorgesehenen Rheinschiffahrtsämter ziehen und dass der Bund die Behörden bezeichnet, welche
wurde der Rheinschiffahrtsdirektion Basel-Stadt übertragen. für ihn handeln.
Basel-Stadt erklärte sich auch bereit, die Kosten, die aus 3. Das Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt räumt dem
dem Vollzug dieser Aufgaben entstanden, zu übernehmen. Bund weiter die Möglichkeit ein, im Einvernehmen mit den
Damals handelte es sich um weniger als 100 000 Franken Regierungen der beteiligten Rheinuferkantone einem dieser
pro Jahr. Kantone den Vollzug der schiffahrtspolizeilichen und ver-
Die heutigen Aufgaben, die immer noch der Kanton Basel- kehrswirtschaftlichen Vorschriften für die Rheinschiffahrt zu
Stadt bezahlen muss, gehen weit über die damals vorgese- übertragen.
henen hinaus. Sie umfassen heute u. a. schiffahrtspolizeili- 4. Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht: Ich ver-
che Aufgaben auf der Strecke Basel-Rheinfelden, Schiffsun- weise auf die interkantonale Vereinbarung vom 4. Januar
tersuchungen gemäss internationalen Verträgen, Prüfungen 1957 zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft
von Rheinschiffahrtspatenten, Radarschiffszeugnisse für die und Aargau über den gemeinsamen Vollzug der vom Bund
neu aufgekommenen Schiffsradare auf dem Rhein, Schiffs- erlassenen schiffahrtsrechtlichen Vorschriften für die Rhein-
eichamt, also die Vermessung und Zertifizierung der Schiffe, strecke zwischen Basel und Rheinfelden.
und Ähnliches. 5. Die Aufgabenteilung, wonach die Kantone mit dem Vollzug
Die Mitarbeiter der baselstädtischen Direktion vertreten zu- der Bundesgesetzgebung beauftragt sind und dessen Ko-
dem alle Schweizer Anliegen in verschiedenen Ausschüssen sten selbst tragen, ist ein wichtiger staatsrechtlicher Grund-
und Arbeitsgruppen der internationalen Zentralkommission satz, der die Souveränität der Kantone stärkt. Sie wissen,
für die Rheinschiffahrt in Strassburg. dass der Bund gerade heute versucht, nicht zuletzt aufgrund
Wie ich gesagt habe, übernimmt der Kanton Basel-Stadt auf- Ihrer Vorgaben und Aufträge, verschiedene Aufgaben zu-
grund der Vereinbarung von 1958 bis heute alle aus der Er- rückzudelegieren, d. h., dass die Kantone diese Aufgaben
füllung dieser Aufgaben entstehenden Kosten. Diese haben übernehmen müssen. Auch hier diktieren die Mittel die Mög-
aber mittlerweile ein so grosses Ausmass angenommen, lichkeiten.
dass meines Erachtens eine neue, gerechtere Lösung ge- 6. Der Kanton Basel-Stadt hat den Umstand, wonach er für
sucht werden muss. den Vollzug der Rheinschiffahrtsvorschriften zuständig ist,
1994 beispielsweise fielen bei der Basler Rheinschiffahrts- denn auch nie in Frage gestellt. Auch das müsste beachtet
direktion aufgrund dieses Konkordates von 1958 Nettokosten werden. Das ist auch ein Wertfaktor, der nicht von der Hand
von fast 850 000 Franken an, und das notabene nach Abzug zu weisen ist.
Motion Plattner 1002 3 octobre 1995
7. Der Bund hat sich zudem bereits finanziell vermehrt enga- Basel-Stadt nun dem Bund und damit allen anderen Kan-
giert. So beteiligt er sich gestützt auf spezifische Bundesbe- tonen die Gebäude für die Abfertigung der Schiffahrt finan-
schlüsse an Infrastrukturvorhaben, im Bereich der Rhein- zieren muss, während man dies bei der Abfertigung auf der
schiffahrt z. B. an der Schleusenverlängerung von Kembs. Strasse nicht tun muss.
Der Kostenanteil beträgt etwa 30 Millionen Franken. Davon Ich denke, es ist klar dargelegt - Herr Bundesrat Ogi hat es
übernimmt der Bund rund 24 Millionen Franken und die Kan- auch nicht bestritten -, dass hier Bundesaufgaben im we-
tone Basel-Stadt und Baselland je 3 Millionen Franken. Um sentlichen von einem einzigen Kanton erfüllt werden. Des-
die Position der ZKR zu stärken, ist in Zukunft eine Erhöhung halb ist es nichts als fair, wenn der Bund sich einmal überlegt,
der Beiträge der Mitgliederländer, auch der Schweiz, vorge- ob er daran nicht seinen Teil mittragen soll. Das schliesst ja
sehen. nicht aus, dass sich die Basler, Baselbieter und Aargauer zu-
8. Eine finanzielle Entlastung des hauptbetroffenen Kantons sammensetzen und untereinander ein Abkommen treffen,
Basel-Stadt könnte allenfalls mit einer Anpassung des Kon- welches für jene Leistungen eine gerechtere Entschädigung
kordats von 1957 erreicht werden, indem die Kantone Basel- zugunsten Basels vorsieht, welche dann in den Birsfelder
land und Aargau vermehrt in den Vollzug mit einbezogen Rheinhafen im Kanton Baselland oder - vor allem in Form
würden. Schliesslich könnte der Kostendeckungsgrad der von Kieslieferungen - nach Kaiseraugst gehen.
Verwaltungsgebühren des Kantons Basel-Stadt überprüft Aber das sind immer noch nur drei Kantone. Basel-Stadt
werden. wird nur wenig entlastet, wenn diese beiden Kantone ihren
Sie sehen, dass wir Lösungen aufzeigen, und ich hoffe, dass Anteil an den Kosten übernehmen. Hingegen leistet von al-
diese Lösungen zunächst geprüft werden können, bevor Sie len anderen Schweizer Kantonen wie Tessin, Zürich, Grau-
die Motion überweisen. bünden usw., die - wenn auch nach Umlad auf die Strasse
Der Bundesrat lehnt die Motion ab und bittet Sie, ihm darin zu in Basel - ebenfalls «am Rhein hängen», nach wie vor nie-
folgen. mand einen Beitrag. Da wäre der Bund der richtige Partner.
Es wäre sehr schwierig, ein Konkordat zwischen allen
26 Kantonen zu machen, damit jeder Kanton qua seiner Ab-
Plattner Gian-Reto (S, BS): Dank der schriftlichen Antwort hängigkeit vom Rhein z. B. bei der Zufuhr von Heizöl etwas
des Bundesrates, wie wir sie ab nächster Session immer zur an Basel abgelten würde.
Verfügung haben werden, habe ich bereits Kenntnis von der Sie sehen also, die Lösung, die Sie vorschlagen, ist zwar
Ablehnung der Motion und möchte dazu folgendes ausfüh- eine gute Lösung; aber die kostenmässig grössere Seite der
ren: Lösung dieses Problems muss dennoch der Bund an die
Ich finde es falsch, hier nun den Föderalismus in den Vorder- Hand nehmen. Es ist eindeutig eine Bundesaufgabe, da man
grund zu stellen; denn diese Rückdelegation der Aufgaben hier nicht alle 26 Kantone zusammennehmen kann.
an die Kantone - die ich durchaus unterstütze - kann nur in Man soll also den Föderalismus nicht so weit übertreiben,
den Fällen erfolgen, wo sich alle Kantone dafür eignen, d. h. dass man dort, wo eine Aufgabe die ganze Schweiz angeht,
nur für Aufgaben, die in allen Kantonen gelöst werden müss- sagt: «Das müsst ihr auf dem Konkordatsweg lösen.» Viel-
ten. Hier aber haben wir einen Fall, bei dem ein Kanton im mehr soll der Bund dort, wo er wirklich zuständig ist - er
wesentlichen und zwei weitere, Baselland und Aargau, in schliesst ja die internationalen Abkommen ab, und da kön-
ganz geringem Ausmass Aufgaben lösen, die für die ganze nen die Kantone ohnehin nichts machen -, zu einer vernünf-
Schweiz gelöst werden müssen. tigen Lösung Hand bieten.
Einfach nur deshalb, weil der Rhein in Basel die Schweiz ver- Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat die
lässt, zu behaupten, alle Kosten, die im Zusammenhang mit Motion ablehnt. Ich versuche es jetzt mit einem Postulat. Ich
der Rheinschiffahrt anfielen, seien durch Basel zu decken, bin bereit, meine Motion in ein Postulat umzuwandeln, und
scheint mir schlicht und einfach nicht logisch zu sein, wenn hoffe, dass Herr Ogi dies entgegennehmen kann, sonst -
auch folgendes zuzugeben ist: Basel erhält durch die Tatsa- denke ich - sollten wir darüber abstimmen, ob der Rat mir
che, dass im Rheinhafen ausgeladen und umgeladen wer- oder dem Bundesrat folgt.
den muss, Arbeitsplätze, und es erhält auch Gebührenein-
nahmen; ein Stück seiner Wirtschaft stützt sich durchaus auf
die Rheinschiffahrt ab. Huber Hans Jörg (C, AG): Es wird Ihnen aufgefallen sein,
Ich möchte aber doch daran erinnern, dass die beiden Basel, Herr Bundesrat, dass da eine ganz interessante Koalition zu-
insbesondere Basel-Stadt, aber auch Baselland, durch ihre stande gekommen ist, indem die Vertreter der Stände Basel-
Hafenanlagen z. B. im Bereich der Einfuhr von Erdöl eine Stadt, Baselland und die beiden Aargauer Standesvertreter
Aufgabe erfüllen, die der ganzen Schweiz zugute kommt. Es gemeinsam und solidarisch den Vorstoss von Kollege Platt-
ist keinesfalls so, dass ein wesentlicher Teil des Erdöls in Ba- ner unterschrieben haben. Wir wissen natürlich auch, warum.
sel-Stadt, in Baselland oder in der Nordwestschweiz ver- Ich frage mich, ob bei dieser Koalition und angesichts der Ak-
braucht würde. tivitäten, die unsere Regierungen in dieser Angelegenheit ge-
Ein anderes Beispiel: Die Tatsache, dass man heute auf dem genüber Ihnen und Ihrem Departement entfaltet haben, die
Rhein das Wasser gegen Verunreinigungen schützen muss, Sache mit der doch brüsken Absage an die Motion erledigt
kommt eigentlich den Niederländern und den deutschen werden kann.
Grossstädten am unteren Rhein zugute. Auch das hat mit Ba- Herr Plattner hat meines Erachtens - im Gegensatz zu dem,
sel-Stadt nichts zu tun. Zufälligerweise sind jetzt wir diejeni- was er heute morgen im Zusammenhang mit energiepoliti-
gen, die diese Aufgabe im Auftrag des Bundes übernehmen schen Fragen ausgeführt hat - in dieser Frage durchaus
müssen. Ich bezweifle nicht, dass diese Aufgaben erfüllt wer- meine volle Zustimmung gefunden. Er hat es kompetent und
den müssen, aber ich vermisse die eidgenössische Solidari- richtig gemacht.
tät. Denn auch der Dreck, der da allenfalls aus den Schiffen Der Kanton Basel-Stadt und die anderen Kantone, die sich
käme, kommt nicht aus Basler Schiffen, sondern aus Schif- engagiert haben, erbringen Leistungen für das ganze Land;
fen aller Nationalitäten und aller Arten. das steht ausser Frage. Ich gebe hier meinem Wunsch Aus-
Ein weiteres Beispiel: Anders als z. B. im Strassenbau ver- druck, dass dieses Problem nun nicht einfach mit Finanz-
langt der Bund, weil er im Binnenschiffahrtsgesetz Verord- knappheit auf die Seite geschoben wird, sondern dass der
nungskompetenz hat, dass die Gebäulichkeiten, die für die Bundesrat erklärt: «Jawohl, es bestehen Probleme; wir wer-
zollmässige Abfertigung der Einfuhren auf dem Rhein ge- den sie prüfen.»
braucht werden, vom Kanton unentgeltlich zur Verfügung ge- Ich bin einverstanden, dass die Motion in ein Postulat umge-
stellt werden müssen. Man stelle sich einmal vor, dass alle wandelt wird. Ich bitte Sie aber dringend, dieses Postulat zu
Kantone für den Zoll an den Autobahnen die Gebäude gratis überweisen. Denn wer die Verkehrsströme kennt, die von
hinstellen müssten, und der Bund würde nur noch Strom, Basel aus durch den Transitkanton Aargau in die übrige
Reinigung und Heizung bezahlen! So ist es aber bei der Schweiz gehen, wird Verständnis dafür aufbringen, dass wir
Rheinschiffahrt. Ich sehe nicht recht ein, warum der Kanton hier eine andere und bessere Regelung wünschen.
3. Oktober 1995 S 1003 Motion Plattner
Ich bitte Sie daher, das Postulat zu überweisen, um dem
Bundesrat die Gelegenheit zu geben, nachzudenken, was
gelegentlich sehr erholsam sein kann.
Ogi Adolf, Bundesrat: Ich danke für den Hinweis, nachzuden-
ken sei immer etwas Gutes. Ich teile diese Auffassung, es ist
nichts Neues für mich. Ich darf Ihnen sagen, dass der Bun-
desrat immer denkt, bevor er handelt.
Ich' möchte auch festhalten, dass wir diese Fragen nicht auf
die Seite schieben. Andererseits muss sich der Bundesrat je-
den Tag fragen, wie er den Bundeshaushalt entlasten, wie er
einen Beitrag zur Gesundung der Bundesfinanzen leisten
kann, weil nicht zuletzt Sie ihm entsprechende Aufträge ge-
geben haben.
Aber der Bundesrat denkt, beurteilt und ist deshalb der Mei-
nung, dass er die Sache prüfen wird. Ich werde es meinem
Nachfolger in Form eines Postulates zur guten Prüfung über-
geben.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr
La séance est levée à 12 h 15
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Plattner Bundesbeteiligung am Vollzug interkantonaler und internationaler
Aufgaben im Bereich der Rheinschiffahrt
Motion Plattner Tâches intercantonales et internationales assumées par la navigation
rhénane. Participation fédérale
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3267
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.10.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 1001-1003
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