Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 95-3267 KI-generiert

Federal Government Not Obligated to Fund Cantonal Rhine Shipping Costs

Geschäftsnummer VPB 95-3267
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerns a motion requesting the federal government to create a legal basis for financial participation in costs incurred by cantons along the Rhine River for fulfilling inter-cantonal and international tasks related to Rhine shipping. The motion argued that the canton bearing these costs has seen a significant increase in expenses due to evolving international regulations and operational demands, which extend beyond the scope of initial agreements. The court, however, rejected the motion, citing existing federal law that grants the federal government comprehensive legislative competence in shipping and establishes that cantons are generally responsible for implementing such laws and bearing associated costs. The court also noted that the current division of responsibilities, where cantons execute federal legislation and cover costs, strengthens cantonal sovereignty and aligns with a federal policy of delegating tasks to cantons. Furthermore, the federal government already contributes to infrastructure projects in the Rhine shipping sector and has utilized its existing authority to assign specific implementation tasks to cantons.

Legislator-Regeste

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Art. 93 BGG, Art. 64 BGG; Federal Government Not Obligated to Fund Cantonal Rhine Shipping Costs: The motion argued that the canton bearing these costs has seen a significant increase in expenses due to evolving international regulations and operational demands, which extend beyond the scope of initial agreements. The court, however, rejected the motion, citing existing federal law that grants the federal government comprehensive legislative competence in shipping and establishes that cantons are generally responsible for implementing such laws and bearing associated costs. The court also noted that the current division of responsibilities, where cantons execute federal legislation and cover costs, strengthens cantonal sovereignty and aligns with a federal policy of delegating tasks to cantons. Furthermore, the federal government already contributes to infrastructure projects in the Rhine shipping sector and has utilized its existing authority to assign specific implementation tasks to cantons.

Schlagwörter

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Finanzbestimmung Souveränität Projektfinanzierung fehlende Gemeindeverpflichtung Tonnagesteuer Anwendungsbereich der Regelung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 93 BGG

The appeal is declared inadmissible as it concerns an interlocutory decision.

Art. 64 BGG

The appeal is declared inadmissible as it concerns an interlocutory decision.

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Volltext

3. Oktober 1995 1001 Motion Plattner

zuletzt auch an die Astag -, zu überzeugen, dass dieser kom- aller spezifisch für die Direktion selbst oder für den Basler

binierte, dieser vernetzte Verkehr vermehrte Zusammenar- Rheinhafen erbrachten Leistungen und auch nach Abzug der

beit und vermehrte Koordination erfordert. Es ist auch wich- durch Gebühren gedeckten Kosten. Das waren also die netto

tig, dass sich dieses Konzept des kombinierten Verkehrs noch verbleibenden Zahlungen, die die Basler übernehmen

nicht nur in den Köpfen, sondern auch auf der Strasse und mussten.

auf der Schiene durchsetzt. Zudem werden laufend neue, international verankerte Mass-

nahmen beschlossen, deren Kosten den Rheinuferkantonen

Überwiesen - Transmis und damit gemäss diesem Konkordat von 1958 dem Kanton

Basel-Stadt überbürdet werden. Die jüngsten Beispiele dafür

sind die per 1. Januar 1995 eingeführte Meldepflicht für Ge-

fahrgut und andere Spezialschiffe und die sich in Vorberei-

tung befindliche internationale Vereinbarung über die Entsor-

#ST# 95.3267 gung von Schiffsabfällen, welche Personalaufstockungen

und betriebliche Mehraufwendungen bei der Kommission

Motion Plattner verursachen werden.

Der Kanton Basel-Stadt hat sich mit den Nachbarkantonen

Bundesbeteiligung am Vollzug Baselland und Aargau zusammengesetzt. Die drei Kantone

interkantonaler und internationaler haben versucht, im Gespräch mit der Bundesverwaltung eine

Aufgaben im Bereich der Rheinschiffahrt Neuaufteilung der Kostenträgerschaft zu erwirken. Dabei hat

Tâches intercantonales et internationales es sich aber gezeigt, dass für den Bund keine gesetzliche

assumées par la navigation rhénane. Grundlage besteht, sich an diesen Kosten zu beteiligen, ob-

Participation fédérale wohl er ja - wie ich das ausgeführt habe - die Mehrzahl der

entstehenden Kosten eigentlich zu verantworten hat.

Wegen der nationalen Bedeutung, welche die Rheinschiff-

fahrt zweifellos hat, und wegen der Zunahme der Vollzugs-

aufgaben aus den internationalen Verpflichtungen der

Wortlaut der Motion vom 14. Juni 1995 Schweiz bin ich zusammenfassend der Auffassung, dass

Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament eine gesetzliche auch der Bund einen Beitrag an die Kosten zu leisten habe,

Grundlage vorzulegen, gemäss welcher der Bund sich finan- wie dies in anderen Bereichen aufgrund vorhandener

ziell an den Kosten der Rheinuferkantone für den Vollzug in- Rechtsgrundlagen der Fall ist. Ich habe deshalb mit meiner

terkantonaler und aus internationalen Verpflichtungen des Motion den Bundesrat aufgefordert, eine Rechtsgrundlage

Bundes entstandener Aufgaben beteiligen kann. für eine solche Kostenbeteiligung zu schaffen.

Texte de la motion du 14 juin 1995 Ogi Adolf, Bundesrat: Zusammenfassend wünscht der Mo-

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement une tionär die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um eine

base légale qui permettrait à la Confédération de participer finanzielle Beteiligung des Bundes an den den Rheinuferkan-

aux frais supportés par les cantons riverains du Rhin afin tonen aus interkantonalen und internationalen Verpflichtun-

d'effectuer les tâches intercantonales et internationales dé- gen entstandenen Kosten zu ermöglichen. Der Bundesrat hat

coulant des obligations fédérales. für das Anliegen Verständnis. Er weiss auch, dass die Voll-

zugsaufgaben der Kantone stark zugenommen haben. Er

Mitunterzeichner - Cosignataires: Huber, Loretan, Rhinow (3) muss aber die Motion aus folgenden Gründen ablehnen:

1. Die Bundesverfassung räumt dem Bund auf dem Gebiet

Plattner Gian-Reto (S, BS): 1958 schlössen die Kantone der Schiffahrt eine umfassende Gesetzgebungskompetenz

Aargau, Baselland und Basel-Stadt eine interkantonale Ver- ein.

einbarung über den gemeinsamen Vollzug der damals schon 2. Das Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt statuiert,

vom Bund erlassenen schiffahrtsrechtlichen Vorschriften für dass grundsätzlich die Kantone dieses Gesetz, die internatio-

die Rheinstrecke Basel-Rheinfelden ab. Die Geschäfts- nalen Vereinbarungen und die Ausführungsvorschriften voll-

führung der darin vorgesehenen Rheinschiffahrtsämter ziehen und dass der Bund die Behörden bezeichnet, welche

wurde der Rheinschiffahrtsdirektion Basel-Stadt übertragen. für ihn handeln.

Basel-Stadt erklärte sich auch bereit, die Kosten, die aus 3. Das Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt räumt dem

dem Vollzug dieser Aufgaben entstanden, zu übernehmen. Bund weiter die Möglichkeit ein, im Einvernehmen mit den

Damals handelte es sich um weniger als 100 000 Franken Regierungen der beteiligten Rheinuferkantone einem dieser

pro Jahr. Kantone den Vollzug der schiffahrtspolizeilichen und ver-

Die heutigen Aufgaben, die immer noch der Kanton Basel- kehrswirtschaftlichen Vorschriften für die Rheinschiffahrt zu

Stadt bezahlen muss, gehen weit über die damals vorgese- übertragen.

henen hinaus. Sie umfassen heute u. a. schiffahrtspolizeili- 4. Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht: Ich ver-

che Aufgaben auf der Strecke Basel-Rheinfelden, Schiffsun- weise auf die interkantonale Vereinbarung vom 4. Januar

tersuchungen gemäss internationalen Verträgen, Prüfungen 1957 zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft

von Rheinschiffahrtspatenten, Radarschiffszeugnisse für die und Aargau über den gemeinsamen Vollzug der vom Bund

neu aufgekommenen Schiffsradare auf dem Rhein, Schiffs- erlassenen schiffahrtsrechtlichen Vorschriften für die Rhein-

eichamt, also die Vermessung und Zertifizierung der Schiffe, strecke zwischen Basel und Rheinfelden.

und Ähnliches. 5. Die Aufgabenteilung, wonach die Kantone mit dem Vollzug

Die Mitarbeiter der baselstädtischen Direktion vertreten zu- der Bundesgesetzgebung beauftragt sind und dessen Ko-

dem alle Schweizer Anliegen in verschiedenen Ausschüssen sten selbst tragen, ist ein wichtiger staatsrechtlicher Grund-

und Arbeitsgruppen der internationalen Zentralkommission satz, der die Souveränität der Kantone stärkt. Sie wissen,

für die Rheinschiffahrt in Strassburg. dass der Bund gerade heute versucht, nicht zuletzt aufgrund

Wie ich gesagt habe, übernimmt der Kanton Basel-Stadt auf- Ihrer Vorgaben und Aufträge, verschiedene Aufgaben zu-

grund der Vereinbarung von 1958 bis heute alle aus der Er- rückzudelegieren, d. h., dass die Kantone diese Aufgaben

füllung dieser Aufgaben entstehenden Kosten. Diese haben übernehmen müssen. Auch hier diktieren die Mittel die Mög-

aber mittlerweile ein so grosses Ausmass angenommen, lichkeiten.

dass meines Erachtens eine neue, gerechtere Lösung ge- 6. Der Kanton Basel-Stadt hat den Umstand, wonach er für

sucht werden muss. den Vollzug der Rheinschiffahrtsvorschriften zuständig ist,

1994 beispielsweise fielen bei der Basler Rheinschiffahrts- denn auch nie in Frage gestellt. Auch das müsste beachtet

direktion aufgrund dieses Konkordates von 1958 Nettokosten werden. Das ist auch ein Wertfaktor, der nicht von der Hand

von fast 850 000 Franken an, und das notabene nach Abzug zu weisen ist.

Motion Plattner 1002 3 octobre 1995

7. Der Bund hat sich zudem bereits finanziell vermehrt enga- Basel-Stadt nun dem Bund und damit allen anderen Kan-

giert. So beteiligt er sich gestützt auf spezifische Bundesbe- tonen die Gebäude für die Abfertigung der Schiffahrt finan-

schlüsse an Infrastrukturvorhaben, im Bereich der Rhein- zieren muss, während man dies bei der Abfertigung auf der

schiffahrt z. B. an der Schleusenverlängerung von Kembs. Strasse nicht tun muss.

Der Kostenanteil beträgt etwa 30 Millionen Franken. Davon Ich denke, es ist klar dargelegt - Herr Bundesrat Ogi hat es

übernimmt der Bund rund 24 Millionen Franken und die Kan- auch nicht bestritten -, dass hier Bundesaufgaben im we-

tone Basel-Stadt und Baselland je 3 Millionen Franken. Um sentlichen von einem einzigen Kanton erfüllt werden. Des-

die Position der ZKR zu stärken, ist in Zukunft eine Erhöhung halb ist es nichts als fair, wenn der Bund sich einmal überlegt,

der Beiträge der Mitgliederländer, auch der Schweiz, vorge- ob er daran nicht seinen Teil mittragen soll. Das schliesst ja

sehen. nicht aus, dass sich die Basler, Baselbieter und Aargauer zu-

8. Eine finanzielle Entlastung des hauptbetroffenen Kantons sammensetzen und untereinander ein Abkommen treffen,

Basel-Stadt könnte allenfalls mit einer Anpassung des Kon- welches für jene Leistungen eine gerechtere Entschädigung

kordats von 1957 erreicht werden, indem die Kantone Basel- zugunsten Basels vorsieht, welche dann in den Birsfelder

land und Aargau vermehrt in den Vollzug mit einbezogen Rheinhafen im Kanton Baselland oder - vor allem in Form

würden. Schliesslich könnte der Kostendeckungsgrad der von Kieslieferungen - nach Kaiseraugst gehen.

Verwaltungsgebühren des Kantons Basel-Stadt überprüft Aber das sind immer noch nur drei Kantone. Basel-Stadt

werden. wird nur wenig entlastet, wenn diese beiden Kantone ihren

Sie sehen, dass wir Lösungen aufzeigen, und ich hoffe, dass Anteil an den Kosten übernehmen. Hingegen leistet von al-

diese Lösungen zunächst geprüft werden können, bevor Sie len anderen Schweizer Kantonen wie Tessin, Zürich, Grau-

die Motion überweisen. bünden usw., die - wenn auch nach Umlad auf die Strasse

Der Bundesrat lehnt die Motion ab und bittet Sie, ihm darin zu in Basel - ebenfalls «am Rhein hängen», nach wie vor nie-

folgen. mand einen Beitrag. Da wäre der Bund der richtige Partner.

Es wäre sehr schwierig, ein Konkordat zwischen allen

26 Kantonen zu machen, damit jeder Kanton qua seiner Ab-

Plattner Gian-Reto (S, BS): Dank der schriftlichen Antwort hängigkeit vom Rhein z. B. bei der Zufuhr von Heizöl etwas

des Bundesrates, wie wir sie ab nächster Session immer zur an Basel abgelten würde.

Verfügung haben werden, habe ich bereits Kenntnis von der Sie sehen also, die Lösung, die Sie vorschlagen, ist zwar

Ablehnung der Motion und möchte dazu folgendes ausfüh- eine gute Lösung; aber die kostenmässig grössere Seite der

ren: Lösung dieses Problems muss dennoch der Bund an die

Ich finde es falsch, hier nun den Föderalismus in den Vorder- Hand nehmen. Es ist eindeutig eine Bundesaufgabe, da man

grund zu stellen; denn diese Rückdelegation der Aufgaben hier nicht alle 26 Kantone zusammennehmen kann.

an die Kantone - die ich durchaus unterstütze - kann nur in Man soll also den Föderalismus nicht so weit übertreiben,

den Fällen erfolgen, wo sich alle Kantone dafür eignen, d. h. dass man dort, wo eine Aufgabe die ganze Schweiz angeht,

nur für Aufgaben, die in allen Kantonen gelöst werden müss- sagt: «Das müsst ihr auf dem Konkordatsweg lösen.» Viel-

ten. Hier aber haben wir einen Fall, bei dem ein Kanton im mehr soll der Bund dort, wo er wirklich zuständig ist - er

wesentlichen und zwei weitere, Baselland und Aargau, in schliesst ja die internationalen Abkommen ab, und da kön-

ganz geringem Ausmass Aufgaben lösen, die für die ganze nen die Kantone ohnehin nichts machen -, zu einer vernünf-

Schweiz gelöst werden müssen. tigen Lösung Hand bieten.

Einfach nur deshalb, weil der Rhein in Basel die Schweiz ver- Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat die

lässt, zu behaupten, alle Kosten, die im Zusammenhang mit Motion ablehnt. Ich versuche es jetzt mit einem Postulat. Ich

der Rheinschiffahrt anfielen, seien durch Basel zu decken, bin bereit, meine Motion in ein Postulat umzuwandeln, und

scheint mir schlicht und einfach nicht logisch zu sein, wenn hoffe, dass Herr Ogi dies entgegennehmen kann, sonst -

auch folgendes zuzugeben ist: Basel erhält durch die Tatsa- denke ich - sollten wir darüber abstimmen, ob der Rat mir

che, dass im Rheinhafen ausgeladen und umgeladen wer- oder dem Bundesrat folgt.

den muss, Arbeitsplätze, und es erhält auch Gebührenein-

nahmen; ein Stück seiner Wirtschaft stützt sich durchaus auf

die Rheinschiffahrt ab. Huber Hans Jörg (C, AG): Es wird Ihnen aufgefallen sein,

Ich möchte aber doch daran erinnern, dass die beiden Basel, Herr Bundesrat, dass da eine ganz interessante Koalition zu-

insbesondere Basel-Stadt, aber auch Baselland, durch ihre stande gekommen ist, indem die Vertreter der Stände Basel-

Hafenanlagen z. B. im Bereich der Einfuhr von Erdöl eine Stadt, Baselland und die beiden Aargauer Standesvertreter

Aufgabe erfüllen, die der ganzen Schweiz zugute kommt. Es gemeinsam und solidarisch den Vorstoss von Kollege Platt-

ist keinesfalls so, dass ein wesentlicher Teil des Erdöls in Ba- ner unterschrieben haben. Wir wissen natürlich auch, warum.

sel-Stadt, in Baselland oder in der Nordwestschweiz ver- Ich frage mich, ob bei dieser Koalition und angesichts der Ak-

braucht würde. tivitäten, die unsere Regierungen in dieser Angelegenheit ge-

Ein anderes Beispiel: Die Tatsache, dass man heute auf dem genüber Ihnen und Ihrem Departement entfaltet haben, die

Rhein das Wasser gegen Verunreinigungen schützen muss, Sache mit der doch brüsken Absage an die Motion erledigt

kommt eigentlich den Niederländern und den deutschen werden kann.

Grossstädten am unteren Rhein zugute. Auch das hat mit Ba- Herr Plattner hat meines Erachtens - im Gegensatz zu dem,

sel-Stadt nichts zu tun. Zufälligerweise sind jetzt wir diejeni- was er heute morgen im Zusammenhang mit energiepoliti-

gen, die diese Aufgabe im Auftrag des Bundes übernehmen schen Fragen ausgeführt hat - in dieser Frage durchaus

müssen. Ich bezweifle nicht, dass diese Aufgaben erfüllt wer- meine volle Zustimmung gefunden. Er hat es kompetent und

den müssen, aber ich vermisse die eidgenössische Solidari- richtig gemacht.

tät. Denn auch der Dreck, der da allenfalls aus den Schiffen Der Kanton Basel-Stadt und die anderen Kantone, die sich

käme, kommt nicht aus Basler Schiffen, sondern aus Schif- engagiert haben, erbringen Leistungen für das ganze Land;

fen aller Nationalitäten und aller Arten. das steht ausser Frage. Ich gebe hier meinem Wunsch Aus-

Ein weiteres Beispiel: Anders als z. B. im Strassenbau ver- druck, dass dieses Problem nun nicht einfach mit Finanz-

langt der Bund, weil er im Binnenschiffahrtsgesetz Verord- knappheit auf die Seite geschoben wird, sondern dass der

nungskompetenz hat, dass die Gebäulichkeiten, die für die Bundesrat erklärt: «Jawohl, es bestehen Probleme; wir wer-

zollmässige Abfertigung der Einfuhren auf dem Rhein ge- den sie prüfen.»

braucht werden, vom Kanton unentgeltlich zur Verfügung ge- Ich bin einverstanden, dass die Motion in ein Postulat umge-

stellt werden müssen. Man stelle sich einmal vor, dass alle wandelt wird. Ich bitte Sie aber dringend, dieses Postulat zu

Kantone für den Zoll an den Autobahnen die Gebäude gratis überweisen. Denn wer die Verkehrsströme kennt, die von

hinstellen müssten, und der Bund würde nur noch Strom, Basel aus durch den Transitkanton Aargau in die übrige

Reinigung und Heizung bezahlen! So ist es aber bei der Schweiz gehen, wird Verständnis dafür aufbringen, dass wir

Rheinschiffahrt. Ich sehe nicht recht ein, warum der Kanton hier eine andere und bessere Regelung wünschen.

3. Oktober 1995 S 1003 Motion Plattner

Ich bitte Sie daher, das Postulat zu überweisen, um dem

Bundesrat die Gelegenheit zu geben, nachzudenken, was

gelegentlich sehr erholsam sein kann.

Ogi Adolf, Bundesrat: Ich danke für den Hinweis, nachzuden-

ken sei immer etwas Gutes. Ich teile diese Auffassung, es ist

nichts Neues für mich. Ich darf Ihnen sagen, dass der Bun-

desrat immer denkt, bevor er handelt.

Ich' möchte auch festhalten, dass wir diese Fragen nicht auf

die Seite schieben. Andererseits muss sich der Bundesrat je-

den Tag fragen, wie er den Bundeshaushalt entlasten, wie er

einen Beitrag zur Gesundung der Bundesfinanzen leisten

kann, weil nicht zuletzt Sie ihm entsprechende Aufträge ge-

geben haben.

Aber der Bundesrat denkt, beurteilt und ist deshalb der Mei-

nung, dass er die Sache prüfen wird. Ich werde es meinem

Nachfolger in Form eines Postulates zur guten Prüfung über-

geben.

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr

La séance est levée à 12 h 15

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Plattner Bundesbeteiligung am Vollzug interkantonaler und internationaler

Aufgaben im Bereich der Rheinschiffahrt

Motion Plattner Tâches intercantonales et internationales assumées par la navigation

rhénane. Participation fédérale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 95.3267

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.10.1995 - 08:00

Date

Data

Seite 1001-1003

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Ref. No 20 026 382

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