Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 95-3266 KI-generiert

Defense and Maintenance Companies: Motion for Operational Profitability and Reinvestment

Geschäftsnummer VPB 95-3266
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case involves a motion to adjust the legal framework for defense and maintenance companies to allow them to generate operating profit, form risk capital for reinvestment, and enter into long-term commitments, while the Confederation would provide service mandates. The motion also stipulates that social plan costs should be borne by the Confederation until these legal adjustments are made. The Federal Council acknowledged the motion, recognizing that it aligns with their own objectives for modernizing these entities and increasing their entrepreneurial freedom, though they proposed converting it to a postulate due to unresolved details regarding the legal structure and social plan cost allocation.

Legislator-Regeste

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Art. 12 SVG; Defense and Maintenance Companies: Motion for Operational Profitability and Reinvestment: The motion also stipulates that social plan costs should be borne by the Confederation until these legal adjustments are made. The Federal Council acknowledged the motion, recognizing that it aligns with their own objectives for modernizing these entities and increasing their entrepreneurial freedom, though they proposed converting it to a postulate due to unresolved details regarding the legal structure and social plan cost allocation.

Schlagwörter

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Verteidigungskosten Unterhaltskosten Betriebsrisiko Unternehmensstruktur Kapitalgesellschaft Kostenverlegung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 12 SVG

Cited as the legal basis for requiring amendments to the Road Traffic Act (SVG) to permit parallel imports.

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Volltext

Motion Haering Binder 2186 N 6 octobre 1995

ten aus dem billigeren Ausland dringend nötig (a. a. 0., Texte de la motion du 14 juin 1995

S. 113). Le Conseil fédéral est chargé de procéder aux modifications

EU-typengeprüfte Fahrzeuge müssen heute höheren Anfor- de loi nécessaires pour que les entreprises d'armement et

derungen an die passive Sicherheit genügen und ab dem d'entretien puissent dégager un bénéfice d'exploitation,

1. Januar 1996 auch strengere Abgasvorschriften einhalten, constituer un capital-risque qu'elles réinvestiraient selon leur

als sie in der Schweizer Typenprüfung gelten. Unsere mit libre appréciation et contracter des engagements à long

Steuergeldern finanzierte Typenprüfung dient in erster Linie terme. La Confédération leur confiera des mandats de pres-

der Hochhaltung des schweizerischen Preisniveaus und tations pour couvrir ses besoins.

schadet - auch nach Ansicht der Kartellkommission (a. a. 0., Jusqu'à ce que ces adaptations juridiques soient réalisées,

S. 113)-der Volkswirtschaft. les coûts des plans sociaux incomberont à la Confédération

Am 3. Februar 1993 erklärte der Bundesrat in Beantwortung et non aux entreprises ou instituts.

einer Motion (92.3522), zur Verhinderung von Missbräuchen

auf dem schweizerischen Automarkt müssten Parallelim- Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Stephanie,

porte unter ökonomisch sinnvollen Bedingungen ermöglicht Bäumlin, Bundi, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, von Fel-

werden. Eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes ten, Gross Andreas, Hafner Ursula, Herczog, Jöri, Leemann,

(SVG) sei jedoch nicht nötig. Der Bundesrat könne durch Leuenberger Ernst, Rechsteiner, Steiger Hans, Tschäppät

Verordnung das Notwendige vorkehren. Alexander, Vollmer, Züger (18)

Nach dem Verordnungsentwurf vom 22. November 1994

sollen jedoch Parallelimporte durch Händler, die zu den jetzi- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

gen Autoimporteuren in Konkurrenz treten möchten, wie bis- Die eidgenössischen Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe sind

her verunmöglicht werden. Mit dem System der Konfor- heute gezwungen, selbst dann Personal abzubauen, wenn

mitätserklärung und dem praktischen Verbot des Parallelim- sie in angrenzenden Gebieten konkurrenzlos Produkte und

ports für den Handel sollen die bestehenden Autoimport- Dienstleistungen absetzen könnten. Dies ist beschäftigungs-

strukturen zementiert und vor dem Preiswettbewerb ge- politisch und volkswirtschaftlich unsinnig.

schützt bleiben. In seiner Verordnung vom 24. Oktober 1990 über das Bun-

Der Bundesrat macht (im Gegensatz zu seiner Stellung- desamt für Rüstungsbetriebe fordert der Bundesrat die eid-

nahme vom 3.2.1993) neu geltend, die Zulassung von Paral- genössischen Rüstungsbetriebe zwar zu unternehmeri-

lelimporten bedürfe einer Änderung von Artikel 12 SVG. Bis schem Verhalten auf. Auch ermöglicht das Bundesgesetz

dahin müsse die Zulassung von Autos, welche nicht von den vom 6. Oktober 1989 über den eidgenössischen Finanzhaus-

offiziellen Autoimporteuren in den Handel gebracht werden, halt die Bildung von Eigenkapital. Dennoch ist die unterneh-

die Ausnahme bleiben. merische Freiheit stark eingeschränkt. Investitionsent-

Es ist bemühend, wenn zwar immer wieder von Revitalisie- scheide unterliegen bürokratischen Prüfverfahren; Koopera-

rung usw. gesprochen wird, in der Praxis aber neue Regulie- tionen mit privaten Unternehmen sind bewilligungspflichtig.

rungen geschaffen werden, die ein überhöhtes Preisniveau Verpflichtungskredite müssen gar zuerst von den Räten be-

zu Lasten der Konsumenten absichern. willigt werden. Die Bildung und der rasche Einsatz von Risi-

Der Bundesrat wird daher eingeladen, dem Parlament eine kokapital sind so ausgeschlossen. Die herrschenden plan-

Revision des SVG zu unterbreiten, mit der die Empfehlungen und kommandowirtschaftlichen Verfahren sind mit modernen

der Kartellkommission (Bericht vom 8.9.1994, S. 11) reali- Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft oder gar des New

siert werden können. Public Management unvereinbar.

Noch wesentlich begrenzter ist der unternehmerische Spiel-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates raum der EMD-Unterhaltsbetriebe, obschon sich diese teil-

vom 18. September 1995 weise zu modernen und sehr leistungsfähigen Dienstlei-

Déclaration écrite du Conseil fédéral stungs- und Technologiezentren entwickelt haben. Viele sind

du 18 septembre 1995 erst im Begriff, ein eigenes Rechnungswesen aufzubauen.

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Die Bildung von Eigenkapital und die Erwirtschaftung eigener

Mittel sind aber unmöglich. Als besonders stossendes Bei-

Überwiesen - Transmis spiel sei das AC-Laboratorium Spiez erwähnt, das mögliche

Aufträge auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle, Verifikation

und Umweltanalyse aus Personalmangel ablehnen muss, da

allfällige Erträge in die allgemeine Bundeskasse fliessen und

nicht zur Beschäftigungssicherung verwendet werden dür-

fen. Dies ist aus sozialen, wirtschaftlichen, aussen- und um-

#ST# 95.3266 weltpolitischen Gründen ein unhaltbarer Zustand.

Der Bund zwingt die eidgenössischen Rüstungsbetriebe und

Motion Haering Binder auch die Forschungsanstalten, die Kosten für Sozialpläne

über die Betriebskredite zu finanzieren. Dies stellt eine er-

Rechtliche Voraussetzungen hebliche Belastung dar und trägt zur Aushöhlung der Be-

für eine effiziente Konversionspolitik triebe bei. Der Bund trägt für sein Personal als Ganzes eine

Verantwortung. Die Sozialpläne sind deshalb grundsätzlich

Politique de reconversion. aus allgemeinen Bundesmitteln zu finanzieren.

Bases légales

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 5. September 1995

Rapport écrit du Conseil fédéral

Wortlaut der Motion vom 14. Juni 1995 du 5 septembre 1995

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen In seiner Botschaft vom 17. Mai 1995 zum Bundesbeschluss

der eidgenössischen Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe so über die Genehmigung einer Änderung der Verordnung über

anzupassen, dass die Betriebe eigene Mittel erwirtschaften, die Zuweisung der Ämter (EMD-Reorganisation 1995) kün-

Risikokapital bilden, dieses nach freiem Ermessen investie- digt der Bundesrat an, dass die vier neuen Materialkompe-

ren und langfristige Verpflichtungen eingehen können. Die tenzzentren, die in die Rüstungsbetriebe des Bundes einge-

Bedürfnisse des Bundes sind in Form von Leistungsaufträ- gliedert werden, mittelfristig in eine neue rechtliche Struktur

gen sicherzustellen. überführt werden sollen. Damit soll insbesondere ihr unter-

Bis diese rechtlichen Anpassungen vorgenommen sind, ge- nehmerischer Spielraum erhöht werden.

hen die Kosten von Sozialplänen grundsätzlich zu Lasten In ihrer Stossrichtung entspricht die Motion den eigenen Ab-

des Bundes und nicht zu Lasten der Betriebe oder Anstalten. sichten von EMD und Bundesrat. Bei einer Änderung der

6. Oktober 1995 N 2187 Motion Vollmer

Rechtsform der Rüstungsbetriebe in gemischtwirtschaftliche meinen Wehrpflicht nicht zuletzt von ihrer Durchsetzung in

Aktiengesellschaften könnte dem Hauptanliegen der Motion der Praxis abhängt. Der Bundesrat ist deshalb gewillt, Miss-

Rechnung getragen werden. Ein Entscheid darüber ist aber bräuche bei der Ausmusterung aus dem Militärdienst zu un-

noch nicht getroffen worden. Das EMD wird dem Bundesrat terbinden. Dadurch hofft er auch, die Ausmusterungsquote,

später Antrag stellen. die in den letzten Jahren zwischen 2,9 Prozent (1991,

Für die Umwandlung der Rüstungsbetriebe in gemischtwirt- Höchststand wegen Abschaffung des HD-Status) und 1,9

schaftliche Aktiengesellschaften des Privatrechts wäre der Prozent (1994) gelegen hatte, weiter senken zu können.

Erlass eines entsprechenden Bundesgesetzes erforderlich, Entsprechende Massnahmen sind bereits eingeleitet wor-

dessen Entwurf den eidgenössischen Räten vorzulegen den. Dazu zählen zwei zusätzliche Ärztestellen im Bundes-

wäre. Der Bundesrat möchte sich im heutigen Zeitpunkt nicht amt für Sanität zur Verbesserung der Kontrolle der Ent-

bindend festlegen und kann deshalb die Motion lediglich in scheide der Untersuchungskommissionen (UC), eine effi-

der Form eines Postulates annehmen. zientere statistische Auswertung der UC-Entscheide, die An-

Was die Kosten der Sozialpläne betrifft, wird im Rahmen der ordnung von Zweitgutachten in zweifelhaften Fällen, das

neuen Strukturen der Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe eine Bemühen um intensivere Zusammenarbeit der UC mit den

Lösung angestrebt, die die Betriebe von diesen Kosten ent- Spitälern sowie die Erweiterung der Möglichkeiten zur diffe-

lastet. Bis zum Vorliegen des Entscheids über die neuen renzierten Einteilung.

rechtlichen Strukturen müssen diese aber von den Betrieben Eine erste Wirkungsanalyse der getroffenen Massnahmen

getragen werden. wird im Laufe des Jahres 1996 möglich sein.

Mit den bereits getroffenen Massnahmen ist das Begehren

Schriftliche Erklärung des Bundesrates des Motionärs mindestens teilweise erfüllt. Ob später weite-

Déclaration écrite du Conseil fédéral rer Handlungsbedarf besteht, wird die Wirkungsanalyse zei-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- gen. Der Bundesrat möchte sich die nötige Handlungsfreiheit

wandeln. bewahren, um dannzumal die sich aufdrängenden zusätzli-

chen Massnahmen treffen zu können, und ist deshalb bereit,

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat die Motion als Postulat entgegenzunehmen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

#ST# 95.3343 wandeln.

Motion Bonny Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Missbräuche

bei der Ausmusterung

aus dem Militärdienst

Service militaire. #ST# 95.3285

Appelés réformés sur la base

de certificats de complaisance Motion Vollmer

Staatsgarantie

der Kantonalbanken

Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1995 Banques cantonales.

Der Bundesrat wird eingeladen, umgehend Massnahmen zu Garantie de l'Etat

treffen, um die verbreiteten Missbräuche bei der Ausmuste-

rung aus dem Militärdienst wirkungsvoll zu bekämpfen.

Texte de la motion du 23 juin 1995 Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1995

Le Conseil fédéral est chargé de prendre immédiatement des Im Interesse einer grösseren Gestaltungsfreiheit in den ver-

mesures efficaces pour combattre les nombreux abus com- schiedenen Kantonen wird der Bundesrat beauftragt, den

mis en matière d'exemption du service militaire. eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Revision der Ban-

kengesetzgebung vorzulegen, welche folgende Neuregelun-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Tschuppert Karl, Witten- gen zum Gegenstand hat:

wiler (2) Die bisherige vollumfängliche Staatsgarantie soll durch die

kantonale Gesetzgebung auf Spar- und ähnliche Einlagen

Schriftliche Begründung - Développement par écrit beschränkt werden können, wobei auch für diese Einlagen

Bei der Debatte um die neue Zivildienstvorlage wurde fälsch- eine Höchstgrenze für die Anwendung der Staatsgarantie

licherweise oft das Bestandesproblem der Armee angeführt. vorgesehen werden kann. Eine mögliche Beschränkung der

Es geht nur um wenige hundert Fälle pro Jahr. Dagegen be- Staatsgarantie muss gegenüber den Kunden jedoch unter

wegen sich die Ausmusterungen auf dem «blauen Weg» in Beachtung bestmöglicher Information und Transparenz zur

der Grössenordnung von mehreren tausend Fällen. Es ist no- Kenntnis gebracht werden.

torisch, dass sich darunter ungezählte Fälle von Missbräu-

chen befinden, welche auf Gefälligkeitsgutachten beruhen. Texte de la motion du 21 juin 1995

Dadurch wird letzten Endes das Gleichheitsprinzip im Rah- Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres un

men der allgemeinen Militärdienstpflicht verletzt. Handlungs- projet de révision de la législation sur les banques afin que

bedarf zur Bekämpfung der Missbräuche ist dringend gebo- les cantons puissent disposer d'une plus grande marge de

ten. manoeuvre. Ce projet devra contenir les nouveautés suivan-

tes:

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates La garantie de l'Etat, qui est aujourd'hui totale, devra pouvoir

vom 13. September 1995 être limitée par les législations cantonales pour ne porter que

Rapport écrit du Conseil fédéral sur les dépôts faits au titre de l'épargne et sur les dépôts ana-

du 13 septembre 1995 logues, ces dépôts devant par ailleurs pouvoir être soumis à

Für den Bundesrat hat die Wehrgerechtigkeit eine hohe Prio- une garantie limite. Toute limitation de la garantie de l'Etat

rität. Er ist sich bewusst, dass die Glaubwürdigkeit der allge- devra toutefois être annoncée aux clients de manière à ce

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Haering Binder Rechtliche Voraussetzungen für eine effiziente Konversionspolitik

Motion Haering Binder Politique de reconversion. Bases légales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 95.3266

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 06.10.1995 - 08:00

Date

Data

Seite 2186-2187

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Ref. No 20 026 170

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