Defense and Maintenance Companies: Motion for Operational Profitability and Reinvestment
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case involves a motion to adjust the legal framework for defense and maintenance companies to allow them to generate operating profit, form risk capital for reinvestment, and enter into long-term commitments, while the Confederation would provide service mandates. The motion also stipulates that social plan costs should be borne by the Confederation until these legal adjustments are made. The Federal Council acknowledged the motion, recognizing that it aligns with their own objectives for modernizing these entities and increasing their entrepreneurial freedom, though they proposed converting it to a postulate due to unresolved details regarding the legal structure and social plan cost allocation.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 12 SVG; Defense and Maintenance Companies: Motion for Operational Profitability and Reinvestment: The motion also stipulates that social plan costs should be borne by the Confederation until these legal adjustments are made. The Federal Council acknowledged the motion, recognizing that it aligns with their own objectives for modernizing these entities and increasing their entrepreneurial freedom, though they proposed converting it to a postulate due to unresolved details regarding the legal structure and social plan cost allocation.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for requiring amendments to the Road Traffic Act (SVG) to permit parallel imports.
Volltext
Motion Haering Binder 2186 N 6 octobre 1995
ten aus dem billigeren Ausland dringend nötig (a. a. 0., Texte de la motion du 14 juin 1995
S. 113). Le Conseil fédéral est chargé de procéder aux modifications
EU-typengeprüfte Fahrzeuge müssen heute höheren Anfor- de loi nécessaires pour que les entreprises d'armement et
derungen an die passive Sicherheit genügen und ab dem d'entretien puissent dégager un bénéfice d'exploitation,
1. Januar 1996 auch strengere Abgasvorschriften einhalten, constituer un capital-risque qu'elles réinvestiraient selon leur
als sie in der Schweizer Typenprüfung gelten. Unsere mit libre appréciation et contracter des engagements à long
Steuergeldern finanzierte Typenprüfung dient in erster Linie terme. La Confédération leur confiera des mandats de pres-
der Hochhaltung des schweizerischen Preisniveaus und tations pour couvrir ses besoins.
schadet - auch nach Ansicht der Kartellkommission (a. a. 0., Jusqu'à ce que ces adaptations juridiques soient réalisées,
S. 113)-der Volkswirtschaft. les coûts des plans sociaux incomberont à la Confédération
Am 3. Februar 1993 erklärte der Bundesrat in Beantwortung et non aux entreprises ou instituts.
einer Motion (92.3522), zur Verhinderung von Missbräuchen
auf dem schweizerischen Automarkt müssten Parallelim- Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Stephanie,
porte unter ökonomisch sinnvollen Bedingungen ermöglicht Bäumlin, Bundi, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, von Fel-
werden. Eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes ten, Gross Andreas, Hafner Ursula, Herczog, Jöri, Leemann,
(SVG) sei jedoch nicht nötig. Der Bundesrat könne durch Leuenberger Ernst, Rechsteiner, Steiger Hans, Tschäppät
Verordnung das Notwendige vorkehren. Alexander, Vollmer, Züger (18)
Nach dem Verordnungsentwurf vom 22. November 1994
sollen jedoch Parallelimporte durch Händler, die zu den jetzi- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
gen Autoimporteuren in Konkurrenz treten möchten, wie bis- Die eidgenössischen Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe sind
her verunmöglicht werden. Mit dem System der Konfor- heute gezwungen, selbst dann Personal abzubauen, wenn
mitätserklärung und dem praktischen Verbot des Parallelim- sie in angrenzenden Gebieten konkurrenzlos Produkte und
ports für den Handel sollen die bestehenden Autoimport- Dienstleistungen absetzen könnten. Dies ist beschäftigungs-
strukturen zementiert und vor dem Preiswettbewerb ge- politisch und volkswirtschaftlich unsinnig.
schützt bleiben. In seiner Verordnung vom 24. Oktober 1990 über das Bun-
Der Bundesrat macht (im Gegensatz zu seiner Stellung- desamt für Rüstungsbetriebe fordert der Bundesrat die eid-
nahme vom 3.2.1993) neu geltend, die Zulassung von Paral- genössischen Rüstungsbetriebe zwar zu unternehmeri-
lelimporten bedürfe einer Änderung von Artikel 12 SVG. Bis schem Verhalten auf. Auch ermöglicht das Bundesgesetz
dahin müsse die Zulassung von Autos, welche nicht von den vom 6. Oktober 1989 über den eidgenössischen Finanzhaus-
offiziellen Autoimporteuren in den Handel gebracht werden, halt die Bildung von Eigenkapital. Dennoch ist die unterneh-
die Ausnahme bleiben. merische Freiheit stark eingeschränkt. Investitionsent-
Es ist bemühend, wenn zwar immer wieder von Revitalisie- scheide unterliegen bürokratischen Prüfverfahren; Koopera-
rung usw. gesprochen wird, in der Praxis aber neue Regulie- tionen mit privaten Unternehmen sind bewilligungspflichtig.
rungen geschaffen werden, die ein überhöhtes Preisniveau Verpflichtungskredite müssen gar zuerst von den Räten be-
zu Lasten der Konsumenten absichern. willigt werden. Die Bildung und der rasche Einsatz von Risi-
Der Bundesrat wird daher eingeladen, dem Parlament eine kokapital sind so ausgeschlossen. Die herrschenden plan-
Revision des SVG zu unterbreiten, mit der die Empfehlungen und kommandowirtschaftlichen Verfahren sind mit modernen
der Kartellkommission (Bericht vom 8.9.1994, S. 11) reali- Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft oder gar des New
siert werden können. Public Management unvereinbar.
Noch wesentlich begrenzter ist der unternehmerische Spiel-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates raum der EMD-Unterhaltsbetriebe, obschon sich diese teil-
vom 18. September 1995 weise zu modernen und sehr leistungsfähigen Dienstlei-
Déclaration écrite du Conseil fédéral stungs- und Technologiezentren entwickelt haben. Viele sind
du 18 septembre 1995 erst im Begriff, ein eigenes Rechnungswesen aufzubauen.
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Die Bildung von Eigenkapital und die Erwirtschaftung eigener
Mittel sind aber unmöglich. Als besonders stossendes Bei-
Überwiesen - Transmis spiel sei das AC-Laboratorium Spiez erwähnt, das mögliche
Aufträge auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle, Verifikation
und Umweltanalyse aus Personalmangel ablehnen muss, da
allfällige Erträge in die allgemeine Bundeskasse fliessen und
nicht zur Beschäftigungssicherung verwendet werden dür-
fen. Dies ist aus sozialen, wirtschaftlichen, aussen- und um-
#ST# 95.3266 weltpolitischen Gründen ein unhaltbarer Zustand.
Der Bund zwingt die eidgenössischen Rüstungsbetriebe und
Motion Haering Binder auch die Forschungsanstalten, die Kosten für Sozialpläne
über die Betriebskredite zu finanzieren. Dies stellt eine er-
Rechtliche Voraussetzungen hebliche Belastung dar und trägt zur Aushöhlung der Be-
für eine effiziente Konversionspolitik triebe bei. Der Bund trägt für sein Personal als Ganzes eine
Verantwortung. Die Sozialpläne sind deshalb grundsätzlich
Politique de reconversion. aus allgemeinen Bundesmitteln zu finanzieren.
Bases légales
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 5. September 1995
Rapport écrit du Conseil fédéral
Wortlaut der Motion vom 14. Juni 1995 du 5 septembre 1995
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen In seiner Botschaft vom 17. Mai 1995 zum Bundesbeschluss
der eidgenössischen Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe so über die Genehmigung einer Änderung der Verordnung über
anzupassen, dass die Betriebe eigene Mittel erwirtschaften, die Zuweisung der Ämter (EMD-Reorganisation 1995) kün-
Risikokapital bilden, dieses nach freiem Ermessen investie- digt der Bundesrat an, dass die vier neuen Materialkompe-
ren und langfristige Verpflichtungen eingehen können. Die tenzzentren, die in die Rüstungsbetriebe des Bundes einge-
Bedürfnisse des Bundes sind in Form von Leistungsaufträ- gliedert werden, mittelfristig in eine neue rechtliche Struktur
gen sicherzustellen. überführt werden sollen. Damit soll insbesondere ihr unter-
Bis diese rechtlichen Anpassungen vorgenommen sind, ge- nehmerischer Spielraum erhöht werden.
hen die Kosten von Sozialplänen grundsätzlich zu Lasten In ihrer Stossrichtung entspricht die Motion den eigenen Ab-
des Bundes und nicht zu Lasten der Betriebe oder Anstalten. sichten von EMD und Bundesrat. Bei einer Änderung der
6. Oktober 1995 N 2187 Motion Vollmer
Rechtsform der Rüstungsbetriebe in gemischtwirtschaftliche meinen Wehrpflicht nicht zuletzt von ihrer Durchsetzung in
Aktiengesellschaften könnte dem Hauptanliegen der Motion der Praxis abhängt. Der Bundesrat ist deshalb gewillt, Miss-
Rechnung getragen werden. Ein Entscheid darüber ist aber bräuche bei der Ausmusterung aus dem Militärdienst zu un-
noch nicht getroffen worden. Das EMD wird dem Bundesrat terbinden. Dadurch hofft er auch, die Ausmusterungsquote,
später Antrag stellen. die in den letzten Jahren zwischen 2,9 Prozent (1991,
Für die Umwandlung der Rüstungsbetriebe in gemischtwirt- Höchststand wegen Abschaffung des HD-Status) und 1,9
schaftliche Aktiengesellschaften des Privatrechts wäre der Prozent (1994) gelegen hatte, weiter senken zu können.
Erlass eines entsprechenden Bundesgesetzes erforderlich, Entsprechende Massnahmen sind bereits eingeleitet wor-
dessen Entwurf den eidgenössischen Räten vorzulegen den. Dazu zählen zwei zusätzliche Ärztestellen im Bundes-
wäre. Der Bundesrat möchte sich im heutigen Zeitpunkt nicht amt für Sanität zur Verbesserung der Kontrolle der Ent-
bindend festlegen und kann deshalb die Motion lediglich in scheide der Untersuchungskommissionen (UC), eine effi-
der Form eines Postulates annehmen. zientere statistische Auswertung der UC-Entscheide, die An-
Was die Kosten der Sozialpläne betrifft, wird im Rahmen der ordnung von Zweitgutachten in zweifelhaften Fällen, das
neuen Strukturen der Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe eine Bemühen um intensivere Zusammenarbeit der UC mit den
Lösung angestrebt, die die Betriebe von diesen Kosten ent- Spitälern sowie die Erweiterung der Möglichkeiten zur diffe-
lastet. Bis zum Vorliegen des Entscheids über die neuen renzierten Einteilung.
rechtlichen Strukturen müssen diese aber von den Betrieben Eine erste Wirkungsanalyse der getroffenen Massnahmen
getragen werden. wird im Laufe des Jahres 1996 möglich sein.
Mit den bereits getroffenen Massnahmen ist das Begehren
Schriftliche Erklärung des Bundesrates des Motionärs mindestens teilweise erfüllt. Ob später weite-
Déclaration écrite du Conseil fédéral rer Handlungsbedarf besteht, wird die Wirkungsanalyse zei-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- gen. Der Bundesrat möchte sich die nötige Handlungsfreiheit
wandeln. bewahren, um dannzumal die sich aufdrängenden zusätzli-
chen Massnahmen treffen zu können, und ist deshalb bereit,
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
#ST# 95.3343 wandeln.
Motion Bonny Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Missbräuche
bei der Ausmusterung
aus dem Militärdienst
Service militaire. #ST# 95.3285
Appelés réformés sur la base
de certificats de complaisance Motion Vollmer
Staatsgarantie
der Kantonalbanken
Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1995 Banques cantonales.
Der Bundesrat wird eingeladen, umgehend Massnahmen zu Garantie de l'Etat
treffen, um die verbreiteten Missbräuche bei der Ausmuste-
rung aus dem Militärdienst wirkungsvoll zu bekämpfen.
Texte de la motion du 23 juin 1995 Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1995
Le Conseil fédéral est chargé de prendre immédiatement des Im Interesse einer grösseren Gestaltungsfreiheit in den ver-
mesures efficaces pour combattre les nombreux abus com- schiedenen Kantonen wird der Bundesrat beauftragt, den
mis en matière d'exemption du service militaire. eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Revision der Ban-
kengesetzgebung vorzulegen, welche folgende Neuregelun-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Tschuppert Karl, Witten- gen zum Gegenstand hat:
wiler (2) Die bisherige vollumfängliche Staatsgarantie soll durch die
kantonale Gesetzgebung auf Spar- und ähnliche Einlagen
Schriftliche Begründung - Développement par écrit beschränkt werden können, wobei auch für diese Einlagen
Bei der Debatte um die neue Zivildienstvorlage wurde fälsch- eine Höchstgrenze für die Anwendung der Staatsgarantie
licherweise oft das Bestandesproblem der Armee angeführt. vorgesehen werden kann. Eine mögliche Beschränkung der
Es geht nur um wenige hundert Fälle pro Jahr. Dagegen be- Staatsgarantie muss gegenüber den Kunden jedoch unter
wegen sich die Ausmusterungen auf dem «blauen Weg» in Beachtung bestmöglicher Information und Transparenz zur
der Grössenordnung von mehreren tausend Fällen. Es ist no- Kenntnis gebracht werden.
torisch, dass sich darunter ungezählte Fälle von Missbräu-
chen befinden, welche auf Gefälligkeitsgutachten beruhen. Texte de la motion du 21 juin 1995
Dadurch wird letzten Endes das Gleichheitsprinzip im Rah- Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres un
men der allgemeinen Militärdienstpflicht verletzt. Handlungs- projet de révision de la législation sur les banques afin que
bedarf zur Bekämpfung der Missbräuche ist dringend gebo- les cantons puissent disposer d'une plus grande marge de
ten. manoeuvre. Ce projet devra contenir les nouveautés suivan-
tes:
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates La garantie de l'Etat, qui est aujourd'hui totale, devra pouvoir
vom 13. September 1995 être limitée par les législations cantonales pour ne porter que
Rapport écrit du Conseil fédéral sur les dépôts faits au titre de l'épargne et sur les dépôts ana-
du 13 septembre 1995 logues, ces dépôts devant par ailleurs pouvoir être soumis à
Für den Bundesrat hat die Wehrgerechtigkeit eine hohe Prio- une garantie limite. Toute limitation de la garantie de l'Etat
rität. Er ist sich bewusst, dass die Glaubwürdigkeit der allge- devra toutefois être annoncée aux clients de manière à ce
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Haering Binder Rechtliche Voraussetzungen für eine effiziente Konversionspolitik
Motion Haering Binder Politique de reconversion. Bases légales
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3266
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 06.10.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 2186-2187
Page
Pagina
Ref. No 20 026 170
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