Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 95-3246 KI-generiert

Swiss Main Road Network Expansion Postulate

Geschäftsnummer VPB 95-3246
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A motion proposed the expansion of the Swiss main road network, specifically addressing the poor access to mountainous regions and tourist areas, arguing that cantons alone could not bear the costs. The government acknowledged the issue and had decided to reclassify 170 kilometers of cantonal roads, including those to Täsch and Saas, into the main road network. However, the motion's proponent argued this was insufficient compared to previous proposals and that financial constraints should not indefinitely delay comprehensive network expansion, as cantons need certainty for long-term planning. The government noted that while two points of the motion were addressed, the necessary funding for actual road improvements was not guaranteed and that the government has the authority to decide on the main road network via ordinance. Ultimately, the motion was not sent to the government for implementation but was retained as a postulate, indicating that while the issue was recognized, immediate comprehensive action was not mandated.

Legislator-Regeste

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Art. 12 Treibstoffzollgesetz; Swiss Main Road Network Expansion Postulate: The government acknowledged the issue and had decided to reclassify 170 kilometers of cantonal roads, including those to Täsch and Saas, into the main road network. However, the motion's proponent argued this was insufficient compared to previous proposals and that financial constraints should not indefinitely delay comprehensive network expansion, as cantons need certainty for long-term planning. The government noted that while two points of the motion were addressed, the necessary funding for actual road improvements was not guaranteed and that the government has the authority to decide on the main road network via ordinance. Ultimately, the motion was not sent to the government for implementation but was retained as a postulate, indicating that while the issue was recognized, immediate comprehensive action was not mandated.

Schlagwörter

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Zufahrtsstrasse Strassenplan Gemeindestrasse Strassenbeitrag Planungskosten E-Government

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 12 Treibstoffzollgesetz
Cited by the Federal Council to explain that the Federal Council decides on the main road network in its own competence and therefore does not need to submit related measures to parliament.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 12 Treibstoffzollgesetz

Cited by the Federal Council to explain that the Federal Council decides on the main road network in its own competence and therefore does not need to submit related measures to parliament.

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Volltext

Motion Bloetzer 996 3 octobre 1995

dass das der Fall sein wird. Nachdem sich zwei Professoren Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bieri, Bisig,

so positiv dazu geäussert haben, glaube ich ab heute wieder Brandii, Carnai, Cavadini Jean, Cottier, Coutau, Danioth,

verstärkt an diesen Durchbruch. Delalay, Iten Andréas, Loretan, Maissen, Martin Jacques,

Morniroli, Prongué, Reymond, Rhyner, Schallberger, Schies-

Plattner Gian-Peto (S, BS): Zwei Sätze, Herr Bundesrat: ser, Seiler Bernhard, Uhlmann, Zimmerli (23)

Das ist kein Reaktor; es ist zwar Kerntechnik, aber kein Re-

aktor. Es hat mit dem klassischen Reaktor überhaupt nichts Bloetzer Peter (C, VS): Bei der Erweiterung des schweizeri-

mehr zu tun. Es ist nicht eine Verbesserung des Reaktors. schen Hauptstrassennetzes handelt sich um ein altes Anlie-

Deshalb ist der Auftrag auch nicht an das alte Würenlinger In- gen. Seit Jahren, und bereits in früheren Legislaturperioden,

stitut, an die linke Hälfte des PSI, zu erteilen, sondern an die wurden in beiden Kammern entsprechende Vorstösse einge-

rechte Hälfte, nämlich an das alte SIN. Es ist etwas völlig an- reicht.

deres. Sie würden heute einen politischen Fehler begehen, Ich persönlich habe, gemeinsam mit 23 Mitunterzeichnern,

wenn Sie weiterhin von diesem Konzept als von einem Reak- im September 1993 eine Interpellation in dieser Sache einge-

tor reden. Das ist es nicht. reicht. Nachdem die Interpellation nicht zum gewünschten

Erfolg führte, habe ich am 8. Juni 1995, wieder gemeinsam

mit 23 Mitunterzeichnern, den Bundesrat mit einer Motion er-

sucht, den Beschluss über die Erweiterung des Hauptstras-

sennetzes, allenfalls mit zeitlich gestaffelter Wirksamkeit,

ohne Verzug zu fassen.

Es ist unbestritten, dass in den Gebirgskantonen ganze Tal-

schaften und bedeutende Fremdenverkehrsorte unter völlig

ungenügender Sicherheit der Zufahrtswege leiden. Die Kan-

#ST# 95.3246 tone allein sind nicht in der Lage, die diesbezüglichen Auf-

gaben zu erfüllen; sie sind auf die Hilfe des Bundes ange-

Motion Bloetzer wiesen.

Die Erweiterung des Hauptstrassennetzes, die notwendig ist,

Erweiterung des schweizerischen ist denn auch - wie bereits gesagt - seit längerer Zeit Gegen-

Hauptstrassennetzes stand von Vorstössen und Petitionen. Ziel ist es, dass Bund

Réseau des routes principales. und Kantone gemeinsam an die Lösung dieses Problems

Extension herangehen. Auch die betroffenen Kantone haben verschie-

dentlich gleichlautende Forderungen gestellt.

Die Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes

wird seitens des Bundes seit längerer Zeit geprüft. Am

16. August dieses Jahres hat nun der Bundesrat beschlos-

Wortlaut der Motion vom 8. Juni 1995 sen, eine Anpassung des Hauptstrassennetzes vorzuneh-

Der Bundesrat hat eine Erweiterung des Hauptstrassennet- men. Es ist vorgesehen, neue Kantonsstrassen mit einer Ge-

zes in den letzten Jahren verschiedentlich in Aussicht ge- samtlänge von 170 Kilometern zu klassieren. Darunterfallen

stellt. Es ist denn auch unbestritten, dass in den Gebirgskan- erfreulicherweise auch die Zufahrtsstrassen nach Täsch und

tonen ganze Talschaften und bedeutende Fremdenverkehrs- ins Saastal. Dieser Beschluss wird anerkennend zur Kennt-

orte unter völlig ungenügender Sicherheit der Zufahrtsstras- nis genommen; er stellt einen ersten Schritt im Sinne einer

sen leiden. Die Kantone sind allein nicht in der Lage, die Prioritätensetzung sowie eine teilweise Erfüllung meiner Mo-

notwendigen Investitionen vorzunehmen, um diese Mängel tion dar. Es muss aber gleichzeitig festgestellt werden, dass

zu beheben. Um die schrittweise Erfüllung dieser gemeinsa- die Neuklassierung nur einen Bruchteil dessen darstellt, was

men Aufgabe des Bundes und der Kantone sicherzustellen, notwendig ist.

ist eine Erweiterung des Hauptstrassennetzes - allenfalls mit Ich erinnere daran: Die Neuklassierungsprojekte, die in frü-

zeitlich gestaffelter Wirksamkeit - vorzunehmen. heren Zeiten in ein Vernehmlassungsverfahren gegeben

Der Bundesrat wird deshalb ersucht: wurden, und die entsprechenden Eingaben sahen Neuklas-

1. den Beschluss über die Erweiterung des Hauptstrassen- sierungen in der Grössenordnung von 1000 bis 1500 Kilome-

netzes ohne Verzug zu fassen; tern vor.

2. die Zufahrten zu den bedeutenden Fremdenverkehrsorten Die gegenwärtige Finanzlage des Bundes kennen wir. Sie ist

und zu den grossen Talschaften im Berggebiet in das aber kein Grund, um den Entscheid betreffend eine umfas-

Hauptstrassennetz aufzunehmen; sende Erweiterung des Hauptstrassennetzes weiterhin auf-

3. den eidgenössischen Räten die notwendigen Regelungen zuschieben. Eine Erweiterung heisst ja nicht, dass die Mittel

und Massnahmen zu unterbreiten. für die Erweiterung der Hauptstrassen umgehend erheblich

zu erhöhen sind. Dies kann der Finanzlage und den verfüg-

Texte de la motion du 8 juin 1995 baren Mitteln entsprechend erfolgen. Gerade in Zeiten der

A diverses reprises, ces dernières années, le Conseil fédéral zunehmenden Finanzknappheit sind aber die Kantone, vor

a déclaré qu'une extension du réseau des routes principales allem die finanzschwachen Kantone, darauf angewiesen, zu

était envisagée. Nul ne conteste d'ailleurs que, dans les can- wissen, bei welchen Aufgaben sie langfristig mit der Hilfe des

tons de montagne, le risque élevé d'accidents, dû à l'état des Bundes rechnen können.

voies d'accès, a des conséquences néfastes pour des val- Aufgrund dieser Lage ersuchen wir den Bundesrat, in dieser

lées entières et pour d'importantes stations de tourisme. Les Sache einen umfassenden Entscheid im Sinne der Motion zu

cantons ne sont pas en mesure de faire les investissements fassen.

nécessaires pour remédier à cet état de choses. Afin de ga-

rantir que cette tâche commune des cantons et de la Confé- Ogi Adolf, Bundesrat: Mit der Motion wird der Bundesrat er-

dération sera accomplie progressivement, il convient de pro- stens ersucht, den Beschluss über die Erweiterung des

céder à l'extension du réseau des routes nationales - le cas Hauptstrassennetzes unverzüglich zu fassen. Ich muss Sie

échéant la réalisation des travaux devant se faire par étapes. fragen: Sind Sie bereit, diesem Vorschlag dann auch beim

Le Conseil fédéral est chargé en conséquence: Budget entsprechend Folge zu leisten?

1. d'élaborer sans retard un arrêté sur l'extension du réseau Zweitens wird verlangt, die Zufahrten zu den bedeutenden

des routes principales; Fremdenverkehrszentren seien in dieses Netz aufzunehmen.

2. d'inclure dans ce réseau les voies d'accès aux stations de Wir haben das am 16. August 1995 getan, aber es wird auch

villégiature importantes et aux grandes vallées de montagne; Folgen haben, und zwar so, dass man nicht nur das Budget

3. de proposer aux Chambres fédérales les réglementations bei den Nationalstrassen reduziert, sondern das Budget beim

et les mesures à prendre. Hauptstrassennetz erhöht.

3. Oktober 1995 997 Postulat Brandii

Drittens sind gemäss Antrag des Motionärs, Herrn Bloetzer, für das Begehren, aber die Mittel diktieren auch hier unsere

dem Parlament die notwendigen Regelungen und Massnah- Möglichkeiten.

men zu unterbreiten.

Das ist die Stossrichtung der Motion. Etliche Parlamentarier Bloetzer Peter (C, VS): Ich bin mit dem Bundesrat einver-

haben in den letzten Jahren gleiche oder ähnliche Vorstösse standen: Ein erster Schritt im Sinne der Motion ist getan wor-

eingereicht, freilich jeweils mit einer etwas ändern geographi- den. Es ist aber eindeutig so, dass mit diesem Schritt das be-

schen Gewichtung. Der zweite Schritt ist dann nie erfolgt, stehende Problem noch nicht gelöst ist und dass hier Bedarf

dass man nämlich die entsprechenden Budgetanpassungen an weiteren Entscheiden besteht.

vorgenommen hätte. Es ging immer darum, bestimmte Stras- Ich bin mit Bundesrat Ogi einverstanden, dass die gesetzli-

senstrecken ins Hauptstrassennetz aufzunehmen, um so zu chen Grundlagen bestehen und dass der Bundesrat auf dem

Bundessubventionen zu gelangen. Verordnungsweg Entscheide fällen kann. Es wäre allenfalls

Wie schwer es Subventionen in der heutigen Zeit haben, ist die Frage zu prüfen, ob eine Revision der gesetzlichen

allseits bekannt. Ich brauche nicht darauf einzutreten. Man Grundlagen und der Kriterien angebracht wäre.

kann aber nicht auf der einen Seite sagen, man müsse kürzen, Ich bin damit einverstanden: Es ist nicht zwingend, den Vor-

und auf der ändern Seite neue Begehren stellen. Da muss der stoss als Motion zu überweisen. Der Vorstoss ist aber nicht

Bundesrat - wenn wir schon beim Bergsteigen sind - immer erledigt. Es ist nur ein erster Schritt getan worden. Ich ersu-

wieder Gratwanderungen machen zwischen dem, was in be- che Sie deshalb, den Vorstoss aufrechtzuerhalten; ich bin

zug auf den Strassenausbau und dem, was in bezug auf das einverstanden, dass man ihn in ein Postulat umwandelt.

Sparen gewünscht wird. Hier muss er immer den Weg finden.

Der Bundesrat hat sich jeweils bereit erklärt, die Begehren zu Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt

prüfen. Er hat aber stets darauf hingewiesen, dass sich nebst abzuschreiben. Der Motionär hält seinen Vorstoss in Form

dem finanziellen Aspekt zwei gegensätzliche Interessen ge- des Postulates aufrecht.

genüberstehen: auf der einen Seite das berechtigte Anliegen

der Kantone, ihre verkehrspolitisch bedeutsamen Strassen- Abstimmung - Vote

verbindungen mit Bundeshilfe zu verbessern, auf der ändern Für Überweisung des Postulates 16 Stimmen

Seite die seit einigen Jahren prekäre Finanzsituation des Dagegen 10 Stimmen

Bundeshaushaltes, die eine Ausweitung des finanziellen En-

gagements nicht zulässt. Dann kommt noch dazu, dass es

auch Leute und Regionen gibt, die einen Weiterausbau der

Strassen nicht mehr wollen.

Nun hat der Bundesrat am 16. August 1995 dem Grundsatz

nach eine Anpassung des Hauptstrassennetzes beschlos-

sen. Die formelle Verordnungsrevision wird später erfolgen. #ST# 95.3128

Das heutige Netz geht grossteils auf die sechziger Jahre zu-

rück; das ist eine Tatsache. Es galt deshalb, die seitherige Postulat Brandii

Siedlungsentwicklung und die damit verbundenen unter-

schiedlichen Entwicklungen der Verkehrspotentiale sowie Ausgewogene Verkehrserschliessung

den Stand des Nationalstrassenbaus zu berücksichtigen. aller Regionen

Das hat der Bundesrat getan. Neue Strassen verlangen neue Desserte équilibrée

Anpassungen. Das ist immer so. Wenn Sie Autobahnen aus-

bauen, dann werden gewisse Hauptstrassen stärker belegt. dans toutes les régions

Der Bundesrat hat sich darum auch entschlossen, fünf Kurz-

strecken in den Agglomerationen ins Netz aufzunehmen,

wobei vier Strecken als Zubringer zu sehen sind, d. h., vier

Strecken weisen einen direkten Bezug zur Nationalstrasse Wortlaut des Postulates vom 16. März 1995

auf. Eine ausreichende Verkehrserschliessung mit öffentlichen

Ein zweiter Schwerpunkt lag in der Erschliessung der Rand- Verkehrsmitteln und für den privaten Verkehr ist eine wich-

und Touristikregionen. Darunter fallen - ich bin dankbar, dass tige Voraussetzung für die flächendeckende Besiedlung und

Herr Bloetzer das erwähnt hat - namentlich die Verbindungen Bewirtschaftung unseres Landes. In peripheren Gebieten

von der N 9 in Visp - aber sie ist noch nicht in Visp, das ist und im Berggebiet spielt dabei neben der Bahn auch die

noch ein anderes Thema, worüber wir sprechen könnten, strassenmässige Erschliessung für den öffentlichen und den

aber lassen wir das für heute - in die Visper Täler, nach Saas privaten Verkehr eine zentrale Rolle.

Grund und nach Täsch. Insgesamt, Herr Bloetzer, werden Ein Vergleich unter den verschiedenen Regionen zeigt, dass

170 Kilometer Kantonsstrassen neu ins Hauptstrassennetz heute erhebliche qualitative Unterschiede in bezug auf die

aufgenommen. Es wurden zehn oder elf Gesuche bewilligt. Verkehrserschliessung und das Verkehrsangebot bestehen.

Gesamthaft hatten wir - ich möchte Ihnen das nicht vorent- Mit den bevorstehenden, umfangreichen Investitionsvor-

halten - etwa neunzig Gesuche, und wir mussten uns auf- haben («Bahn 2000», Fertigstellung der Autobahnen, Neat

grund der Finanzlage auf zehn oder elf Strecken konzentrie- u. a.) dürften bestehende Wettbewerbsverzerrungen teil-

ren. In diesem Sinne erweist sich der Entscheid des Bundes- weise verstärkt werden. Mit zu berücksichtigen sind dabei

rates aufgrund der finanziellen Ausgangslage als ausgewo- auch die Beschäftigungseffekte während der Bauphase.

gen, und mit diesem Entscheid konnten zugegebenerweise Im Hinblick auf die staatspolitisch wichtige Verpflichtung des

nicht alle Bedürfnisse und nicht alle Begehren erfüllt werden. Bundes, eine ausgewogene Entwicklung aller Regionen

Das ist jedoch im jetzigen Zeitpunkt auch nicht möglich, sonst sicherzustellen, wird der Bundesrat ersucht, folgende Punkte

müssen Sie nicht nur den ersten Schritt, sondern sofort auch konzeptionell zu bearbeiten und soweit möglich im Rahmen

den zweiten Schritt tun. des Finanzierungsbeschlusses zur Neat zur Darstellung zu

Den Punkten 1 und 2 der Motion wurde demnach Rechnung bringen:

getragen. Zu Punkt 3 möchte ich lediglich bemerken, dass 1. Definition von minimalen Erschliessungsstandards, wel-

der Bundesrat nach Artikel 12 des Treibstoffzollgesetzes das che mittelfristig landesweit erreicht werden sollen. Unter an-

Hauptstrassennetz in eigener Kompetenz beschliesst, so derem geht es um die Anschlüsse an das internationale Ver-

dass er dem Parlament keine entsprechenden Massnahmen kehrsnetz, die Leistungsfähigkeit der Verkehrsnetze, die An-

unterbreiten muss. gebote des öffentlichen Verkehrs (insbesondere SBB, KTU,

Ich möchte noch einmal festhalten: Die jetzt bekannten Bud- PTT), die Entlastung von Siedlungen sowie die Sicherheit der

getzahlen und die jetzt in Aussicht genommenen Budgetzah- Verkehrsverbindungen;

len für 1996 erlauben schon heute nicht, die klassierten 2. Bewertung des Erschliessungsgrades der einzelnen Re-

Strassen wunschgemäss auszubauen. Ich habe Verständnis gionen und wichtigsten Orte, vorab der Touristenzentren;

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Bloetzer Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes

Motion Bloetzer Réseau des routes principales. Extension

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 95.3246

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.10.1995 - 08:00

Date

Data

Seite 996-997

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Ref. No 20 026 379

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