Swiss Main Road Network Expansion Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA motion proposed the expansion of the Swiss main road network, specifically addressing the poor access to mountainous regions and tourist areas, arguing that cantons alone could not bear the costs. The government acknowledged the issue and had decided to reclassify 170 kilometers of cantonal roads, including those to Täsch and Saas, into the main road network. However, the motion's proponent argued this was insufficient compared to previous proposals and that financial constraints should not indefinitely delay comprehensive network expansion, as cantons need certainty for long-term planning. The government noted that while two points of the motion were addressed, the necessary funding for actual road improvements was not guaranteed and that the government has the authority to decide on the main road network via ordinance. Ultimately, the motion was not sent to the government for implementation but was retained as a postulate, indicating that while the issue was recognized, immediate comprehensive action was not mandated.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 12 Treibstoffzollgesetz; Swiss Main Road Network Expansion Postulate: The government acknowledged the issue and had decided to reclassify 170 kilometers of cantonal roads, including those to Täsch and Saas, into the main road network. However, the motion's proponent argued this was insufficient compared to previous proposals and that financial constraints should not indefinitely delay comprehensive network expansion, as cantons need certainty for long-term planning. The government noted that while two points of the motion were addressed, the necessary funding for actual road improvements was not guaranteed and that the government has the authority to decide on the main road network via ordinance. Ultimately, the motion was not sent to the government for implementation but was retained as a postulate, indicating that while the issue was recognized, immediate comprehensive action was not mandated.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited by the Federal Council to explain that the Federal Council decides on the main road network in its own competence and therefore does not need to submit related measures to parliament.
Volltext
Motion Bloetzer 996 3 octobre 1995
dass das der Fall sein wird. Nachdem sich zwei Professoren Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bieri, Bisig,
so positiv dazu geäussert haben, glaube ich ab heute wieder Brandii, Carnai, Cavadini Jean, Cottier, Coutau, Danioth,
verstärkt an diesen Durchbruch. Delalay, Iten Andréas, Loretan, Maissen, Martin Jacques,
Morniroli, Prongué, Reymond, Rhyner, Schallberger, Schies-
Plattner Gian-Peto (S, BS): Zwei Sätze, Herr Bundesrat: ser, Seiler Bernhard, Uhlmann, Zimmerli (23)
Das ist kein Reaktor; es ist zwar Kerntechnik, aber kein Re-
aktor. Es hat mit dem klassischen Reaktor überhaupt nichts Bloetzer Peter (C, VS): Bei der Erweiterung des schweizeri-
mehr zu tun. Es ist nicht eine Verbesserung des Reaktors. schen Hauptstrassennetzes handelt sich um ein altes Anlie-
Deshalb ist der Auftrag auch nicht an das alte Würenlinger In- gen. Seit Jahren, und bereits in früheren Legislaturperioden,
stitut, an die linke Hälfte des PSI, zu erteilen, sondern an die wurden in beiden Kammern entsprechende Vorstösse einge-
rechte Hälfte, nämlich an das alte SIN. Es ist etwas völlig an- reicht.
deres. Sie würden heute einen politischen Fehler begehen, Ich persönlich habe, gemeinsam mit 23 Mitunterzeichnern,
wenn Sie weiterhin von diesem Konzept als von einem Reak- im September 1993 eine Interpellation in dieser Sache einge-
tor reden. Das ist es nicht. reicht. Nachdem die Interpellation nicht zum gewünschten
Erfolg führte, habe ich am 8. Juni 1995, wieder gemeinsam
mit 23 Mitunterzeichnern, den Bundesrat mit einer Motion er-
sucht, den Beschluss über die Erweiterung des Hauptstras-
sennetzes, allenfalls mit zeitlich gestaffelter Wirksamkeit,
ohne Verzug zu fassen.
Es ist unbestritten, dass in den Gebirgskantonen ganze Tal-
schaften und bedeutende Fremdenverkehrsorte unter völlig
ungenügender Sicherheit der Zufahrtswege leiden. Die Kan-
#ST# 95.3246 tone allein sind nicht in der Lage, die diesbezüglichen Auf-
gaben zu erfüllen; sie sind auf die Hilfe des Bundes ange-
Motion Bloetzer wiesen.
Die Erweiterung des Hauptstrassennetzes, die notwendig ist,
Erweiterung des schweizerischen ist denn auch - wie bereits gesagt - seit längerer Zeit Gegen-
Hauptstrassennetzes stand von Vorstössen und Petitionen. Ziel ist es, dass Bund
Réseau des routes principales. und Kantone gemeinsam an die Lösung dieses Problems
Extension herangehen. Auch die betroffenen Kantone haben verschie-
dentlich gleichlautende Forderungen gestellt.
Die Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes
wird seitens des Bundes seit längerer Zeit geprüft. Am
16. August dieses Jahres hat nun der Bundesrat beschlos-
Wortlaut der Motion vom 8. Juni 1995 sen, eine Anpassung des Hauptstrassennetzes vorzuneh-
Der Bundesrat hat eine Erweiterung des Hauptstrassennet- men. Es ist vorgesehen, neue Kantonsstrassen mit einer Ge-
zes in den letzten Jahren verschiedentlich in Aussicht ge- samtlänge von 170 Kilometern zu klassieren. Darunterfallen
stellt. Es ist denn auch unbestritten, dass in den Gebirgskan- erfreulicherweise auch die Zufahrtsstrassen nach Täsch und
tonen ganze Talschaften und bedeutende Fremdenverkehrs- ins Saastal. Dieser Beschluss wird anerkennend zur Kennt-
orte unter völlig ungenügender Sicherheit der Zufahrtsstras- nis genommen; er stellt einen ersten Schritt im Sinne einer
sen leiden. Die Kantone sind allein nicht in der Lage, die Prioritätensetzung sowie eine teilweise Erfüllung meiner Mo-
notwendigen Investitionen vorzunehmen, um diese Mängel tion dar. Es muss aber gleichzeitig festgestellt werden, dass
zu beheben. Um die schrittweise Erfüllung dieser gemeinsa- die Neuklassierung nur einen Bruchteil dessen darstellt, was
men Aufgabe des Bundes und der Kantone sicherzustellen, notwendig ist.
ist eine Erweiterung des Hauptstrassennetzes - allenfalls mit Ich erinnere daran: Die Neuklassierungsprojekte, die in frü-
zeitlich gestaffelter Wirksamkeit - vorzunehmen. heren Zeiten in ein Vernehmlassungsverfahren gegeben
Der Bundesrat wird deshalb ersucht: wurden, und die entsprechenden Eingaben sahen Neuklas-
1. den Beschluss über die Erweiterung des Hauptstrassen- sierungen in der Grössenordnung von 1000 bis 1500 Kilome-
netzes ohne Verzug zu fassen; tern vor.
2. die Zufahrten zu den bedeutenden Fremdenverkehrsorten Die gegenwärtige Finanzlage des Bundes kennen wir. Sie ist
und zu den grossen Talschaften im Berggebiet in das aber kein Grund, um den Entscheid betreffend eine umfas-
Hauptstrassennetz aufzunehmen; sende Erweiterung des Hauptstrassennetzes weiterhin auf-
3. den eidgenössischen Räten die notwendigen Regelungen zuschieben. Eine Erweiterung heisst ja nicht, dass die Mittel
und Massnahmen zu unterbreiten. für die Erweiterung der Hauptstrassen umgehend erheblich
zu erhöhen sind. Dies kann der Finanzlage und den verfüg-
Texte de la motion du 8 juin 1995 baren Mitteln entsprechend erfolgen. Gerade in Zeiten der
A diverses reprises, ces dernières années, le Conseil fédéral zunehmenden Finanzknappheit sind aber die Kantone, vor
a déclaré qu'une extension du réseau des routes principales allem die finanzschwachen Kantone, darauf angewiesen, zu
était envisagée. Nul ne conteste d'ailleurs que, dans les can- wissen, bei welchen Aufgaben sie langfristig mit der Hilfe des
tons de montagne, le risque élevé d'accidents, dû à l'état des Bundes rechnen können.
voies d'accès, a des conséquences néfastes pour des val- Aufgrund dieser Lage ersuchen wir den Bundesrat, in dieser
lées entières et pour d'importantes stations de tourisme. Les Sache einen umfassenden Entscheid im Sinne der Motion zu
cantons ne sont pas en mesure de faire les investissements fassen.
nécessaires pour remédier à cet état de choses. Afin de ga-
rantir que cette tâche commune des cantons et de la Confé- Ogi Adolf, Bundesrat: Mit der Motion wird der Bundesrat er-
dération sera accomplie progressivement, il convient de pro- stens ersucht, den Beschluss über die Erweiterung des
céder à l'extension du réseau des routes nationales - le cas Hauptstrassennetzes unverzüglich zu fassen. Ich muss Sie
échéant la réalisation des travaux devant se faire par étapes. fragen: Sind Sie bereit, diesem Vorschlag dann auch beim
Le Conseil fédéral est chargé en conséquence: Budget entsprechend Folge zu leisten?
1. d'élaborer sans retard un arrêté sur l'extension du réseau Zweitens wird verlangt, die Zufahrten zu den bedeutenden
des routes principales; Fremdenverkehrszentren seien in dieses Netz aufzunehmen.
2. d'inclure dans ce réseau les voies d'accès aux stations de Wir haben das am 16. August 1995 getan, aber es wird auch
villégiature importantes et aux grandes vallées de montagne; Folgen haben, und zwar so, dass man nicht nur das Budget
3. de proposer aux Chambres fédérales les réglementations bei den Nationalstrassen reduziert, sondern das Budget beim
et les mesures à prendre. Hauptstrassennetz erhöht.
3. Oktober 1995 997 Postulat Brandii
Drittens sind gemäss Antrag des Motionärs, Herrn Bloetzer, für das Begehren, aber die Mittel diktieren auch hier unsere
dem Parlament die notwendigen Regelungen und Massnah- Möglichkeiten.
men zu unterbreiten.
Das ist die Stossrichtung der Motion. Etliche Parlamentarier Bloetzer Peter (C, VS): Ich bin mit dem Bundesrat einver-
haben in den letzten Jahren gleiche oder ähnliche Vorstösse standen: Ein erster Schritt im Sinne der Motion ist getan wor-
eingereicht, freilich jeweils mit einer etwas ändern geographi- den. Es ist aber eindeutig so, dass mit diesem Schritt das be-
schen Gewichtung. Der zweite Schritt ist dann nie erfolgt, stehende Problem noch nicht gelöst ist und dass hier Bedarf
dass man nämlich die entsprechenden Budgetanpassungen an weiteren Entscheiden besteht.
vorgenommen hätte. Es ging immer darum, bestimmte Stras- Ich bin mit Bundesrat Ogi einverstanden, dass die gesetzli-
senstrecken ins Hauptstrassennetz aufzunehmen, um so zu chen Grundlagen bestehen und dass der Bundesrat auf dem
Bundessubventionen zu gelangen. Verordnungsweg Entscheide fällen kann. Es wäre allenfalls
Wie schwer es Subventionen in der heutigen Zeit haben, ist die Frage zu prüfen, ob eine Revision der gesetzlichen
allseits bekannt. Ich brauche nicht darauf einzutreten. Man Grundlagen und der Kriterien angebracht wäre.
kann aber nicht auf der einen Seite sagen, man müsse kürzen, Ich bin damit einverstanden: Es ist nicht zwingend, den Vor-
und auf der ändern Seite neue Begehren stellen. Da muss der stoss als Motion zu überweisen. Der Vorstoss ist aber nicht
Bundesrat - wenn wir schon beim Bergsteigen sind - immer erledigt. Es ist nur ein erster Schritt getan worden. Ich ersu-
wieder Gratwanderungen machen zwischen dem, was in be- che Sie deshalb, den Vorstoss aufrechtzuerhalten; ich bin
zug auf den Strassenausbau und dem, was in bezug auf das einverstanden, dass man ihn in ein Postulat umwandelt.
Sparen gewünscht wird. Hier muss er immer den Weg finden.
Der Bundesrat hat sich jeweils bereit erklärt, die Begehren zu Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt
prüfen. Er hat aber stets darauf hingewiesen, dass sich nebst abzuschreiben. Der Motionär hält seinen Vorstoss in Form
dem finanziellen Aspekt zwei gegensätzliche Interessen ge- des Postulates aufrecht.
genüberstehen: auf der einen Seite das berechtigte Anliegen
der Kantone, ihre verkehrspolitisch bedeutsamen Strassen- Abstimmung - Vote
verbindungen mit Bundeshilfe zu verbessern, auf der ändern Für Überweisung des Postulates 16 Stimmen
Seite die seit einigen Jahren prekäre Finanzsituation des Dagegen 10 Stimmen
Bundeshaushaltes, die eine Ausweitung des finanziellen En-
gagements nicht zulässt. Dann kommt noch dazu, dass es
auch Leute und Regionen gibt, die einen Weiterausbau der
Strassen nicht mehr wollen.
Nun hat der Bundesrat am 16. August 1995 dem Grundsatz
nach eine Anpassung des Hauptstrassennetzes beschlos-
sen. Die formelle Verordnungsrevision wird später erfolgen. #ST# 95.3128
Das heutige Netz geht grossteils auf die sechziger Jahre zu-
rück; das ist eine Tatsache. Es galt deshalb, die seitherige Postulat Brandii
Siedlungsentwicklung und die damit verbundenen unter-
schiedlichen Entwicklungen der Verkehrspotentiale sowie Ausgewogene Verkehrserschliessung
den Stand des Nationalstrassenbaus zu berücksichtigen. aller Regionen
Das hat der Bundesrat getan. Neue Strassen verlangen neue Desserte équilibrée
Anpassungen. Das ist immer so. Wenn Sie Autobahnen aus-
bauen, dann werden gewisse Hauptstrassen stärker belegt. dans toutes les régions
Der Bundesrat hat sich darum auch entschlossen, fünf Kurz-
strecken in den Agglomerationen ins Netz aufzunehmen,
wobei vier Strecken als Zubringer zu sehen sind, d. h., vier
Strecken weisen einen direkten Bezug zur Nationalstrasse Wortlaut des Postulates vom 16. März 1995
auf. Eine ausreichende Verkehrserschliessung mit öffentlichen
Ein zweiter Schwerpunkt lag in der Erschliessung der Rand- Verkehrsmitteln und für den privaten Verkehr ist eine wich-
und Touristikregionen. Darunter fallen - ich bin dankbar, dass tige Voraussetzung für die flächendeckende Besiedlung und
Herr Bloetzer das erwähnt hat - namentlich die Verbindungen Bewirtschaftung unseres Landes. In peripheren Gebieten
von der N 9 in Visp - aber sie ist noch nicht in Visp, das ist und im Berggebiet spielt dabei neben der Bahn auch die
noch ein anderes Thema, worüber wir sprechen könnten, strassenmässige Erschliessung für den öffentlichen und den
aber lassen wir das für heute - in die Visper Täler, nach Saas privaten Verkehr eine zentrale Rolle.
Grund und nach Täsch. Insgesamt, Herr Bloetzer, werden Ein Vergleich unter den verschiedenen Regionen zeigt, dass
170 Kilometer Kantonsstrassen neu ins Hauptstrassennetz heute erhebliche qualitative Unterschiede in bezug auf die
aufgenommen. Es wurden zehn oder elf Gesuche bewilligt. Verkehrserschliessung und das Verkehrsangebot bestehen.
Gesamthaft hatten wir - ich möchte Ihnen das nicht vorent- Mit den bevorstehenden, umfangreichen Investitionsvor-
halten - etwa neunzig Gesuche, und wir mussten uns auf- haben («Bahn 2000», Fertigstellung der Autobahnen, Neat
grund der Finanzlage auf zehn oder elf Strecken konzentrie- u. a.) dürften bestehende Wettbewerbsverzerrungen teil-
ren. In diesem Sinne erweist sich der Entscheid des Bundes- weise verstärkt werden. Mit zu berücksichtigen sind dabei
rates aufgrund der finanziellen Ausgangslage als ausgewo- auch die Beschäftigungseffekte während der Bauphase.
gen, und mit diesem Entscheid konnten zugegebenerweise Im Hinblick auf die staatspolitisch wichtige Verpflichtung des
nicht alle Bedürfnisse und nicht alle Begehren erfüllt werden. Bundes, eine ausgewogene Entwicklung aller Regionen
Das ist jedoch im jetzigen Zeitpunkt auch nicht möglich, sonst sicherzustellen, wird der Bundesrat ersucht, folgende Punkte
müssen Sie nicht nur den ersten Schritt, sondern sofort auch konzeptionell zu bearbeiten und soweit möglich im Rahmen
den zweiten Schritt tun. des Finanzierungsbeschlusses zur Neat zur Darstellung zu
Den Punkten 1 und 2 der Motion wurde demnach Rechnung bringen:
getragen. Zu Punkt 3 möchte ich lediglich bemerken, dass 1. Definition von minimalen Erschliessungsstandards, wel-
der Bundesrat nach Artikel 12 des Treibstoffzollgesetzes das che mittelfristig landesweit erreicht werden sollen. Unter an-
Hauptstrassennetz in eigener Kompetenz beschliesst, so derem geht es um die Anschlüsse an das internationale Ver-
dass er dem Parlament keine entsprechenden Massnahmen kehrsnetz, die Leistungsfähigkeit der Verkehrsnetze, die An-
unterbreiten muss. gebote des öffentlichen Verkehrs (insbesondere SBB, KTU,
Ich möchte noch einmal festhalten: Die jetzt bekannten Bud- PTT), die Entlastung von Siedlungen sowie die Sicherheit der
getzahlen und die jetzt in Aussicht genommenen Budgetzah- Verkehrsverbindungen;
len für 1996 erlauben schon heute nicht, die klassierten 2. Bewertung des Erschliessungsgrades der einzelnen Re-
Strassen wunschgemäss auszubauen. Ich habe Verständnis gionen und wichtigsten Orte, vorab der Touristenzentren;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bloetzer Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes
Motion Bloetzer Réseau des routes principales. Extension
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3246
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.10.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 996-997
Page
Pagina
Ref. No 20 026 379
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.