Government Affirms WTO Compliance and Competition Protections in Agricultural Sector
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed an interpellation regarding the agricultural sector and the implementation of the WTO agreement. The government affirmed that it would adhere to the minimal adjustments required by the WTO, stating that customs tariffs would not be lowered below the general tariff and that tariff quotas would not be expanded beyond WTO limits. Any adjustments to tariffs or quotas would be made cautiously, considering the interests of producers, consumers, and other economic sectors, and would only occur if necessary to address market dynamics or to maintain competitiveness. The government also asserted that the Cartel Act provides the necessary tools to combat abuses of market power, including demand-side power, and that any reforms would aim to preserve competition across all market levels.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 23 Absatz, Art. 30 Absatz, Art. 23b Absatz, Art. 23 Abs. 1 des Landwirtschaftsgesetzes, Art. 30 Abs. 1 der Allgemeinen Landwirtschaftsverordnung (ALV, Art. 23b Abs. 5 des Landwirtschaftsgesetzes; Government Affirms WTO Compliance and Competition Protections in Agricultural Sector: The government affirmed that it would adhere to the minimal adjustments required by the WTO, stating that customs tariffs would not be lowered below the general tariff and that tariff quotas would not be expanded beyond WTO limits. Any adjustments to tariffs or quotas would be made cautiously, considering the interests of producers, consumers, and other economic sectors, and would only occur if necessary to address market dynamics or to maintain competitiveness. The government also asserted that the Cartel Act provides the necessary tools to combat abuses of market power, including demand-side power, and that any reforms would aim to preserve competition across all market levels.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the main guideline for setting import duties on agricultural products to ensure that the sale of equivalent domestic agricultural products is not jeopardized.
Cited as the regulation governing the distribution of customs quotas, outlining various distribution methods.
Cited in relation to ensuring competition in the distribution of customs quotas, particularly for new market entrants.
Volltext
Interpellation Mari 2238 N 6 octobre 1995
3. Teilt der Bundesrat zudem die Auffassung, dass sowohl gungen spielen bei einem solchen wirtschaftspolitischen Ent-
tiefere Gebrauchszölle als der Generaltarif wie auch die Er- scheid eine untergeordnete Rolle. Der Bundesrat hat übri-
weiterung der Zollkontingente dem Grundsatz widerspre- gens von dieser Möglichkeit bisher nur in Einzelfällen (z. B.
chen, wonach nur die vom Gatt verlangten minimalen Anpas- für Schnittblumen) und stets in besonderer Berücksichtigung
sungen vorgenommen werden sollen? der Inlandangebotssituation Gebrauch gemacht. Er wird sich
4. Ist der Bundesrat bereit, dem politischen Druck gewisser weiterhin an diese Praxis halten.
Kreise auf tiefere Gebrauchszölle und höhere Zollkontin- 3. Die Gatt-Umsetzung hat mit Bezug auf die Höhe des
gente als vom Gatt verlangt standzuhalten und sich für eine Grenzschutzes wirkungsneutral zu erfolgen (s. Punkt 1).
produzentenorientierte Umsetzung des Gatt stark zu ma- Eine Erhöhung des gegenwärtigen Grenzschutzes ist auch
chen? dann abzulehnen, wenn die aufgrund der Situation während
der Basis-Verhandlungsperiode (1986-1988) erstellten Zoll-
Texte de l'interpellation du 6 juin 1995 und Zollkontingentslisten der Schweiz in der WTO dies zulas-
Le Conseil fédéral a toujours affirmé que seules les exigen- sen würden. Um der Angebots- und Nachfrageentwicklung
ces minimales du Gatt seraient réalisées sur le plan intérieur. seit dieser Periode Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat
Il a également assuré que les pertes de revenu dans le sec- deshalb in einigen wenigen Fällen Zölle zusätzlich gesenkt
teur agricole seraient compensées. Compte tenu de ces pro- (z. B. für Futtermittel) oder Zollkontingente erhöht. Er wird
messes, il y a lieu de répondre aux questions suivantes: dies auch weiterhin tun, wenn es die Situation erfordert, und
1. Le Conseil fédéral est-il aussi d'avis qu'en raison des dabei stets sowohl die Interessen der Landwirtschaft als
moyens financiers restreints de la Confédération, les tarifs auch der anderen Wirtschaftszweige und der Konsumenten
d'usage des douanes ne doivent pas être inférieurs au tarif berücksichtigen.
général pour les produits agricoles et alimentaires, étant 4. Die Abwägung der Interessen von Produzenten, Handel
donné que les pertes supplémentaires de revenus du secteur und Konsumenten durch den Bundesrat bei der Festsetzung
agricole ne pourront être compensées si les taux des tarifs von Zollansätzen und -kontingenten erfolgt aufgrund der in
d'usage sont inférieurs au tarif général? der landwirtschaftlichen Gesetzgebung festgelegten Grund-
2. Le Conseil fédéral est-il aussi d'avis qu'en raison des char- sätze. Hauptleitplanke dazu ist Artikel 23 Absatz 1 des Land-
ges imposées à l'agriculture, charges qui ne sont guère sup- wirtschaftsgesetzes (SR 910.1): «Die Einfuhrzölle auf land-
portables compte tenu du budget de la Confédération, les wirtschaftlichen Erzeugnissen sind, unter Rücksichtnahme
contingents tarifaires ne sauraient dépasser les limites fixées auf die anderen Wirtschaftszweige, so festzusetzen, dass
par le Gatt? der Absatz gleichartiger inländischer landwirtschaftlicher Er-
3. Le Conseil fédéral est-il aussi d'avis que des tarifs d'usage zeugnisse zu Preisen, die nach den Grundsätzen dieses Ge-
inférieurs au tarif général et l'extension des contingents tari- setzes angemessen sind, nicht gefährdet wird.»
faires sont incompatibles avec le principe selon lequel seules
les adaptations minimales exigées par le Gatt doivent être Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt
réalisées? Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
4. Le Conseil fédéral est-il prêt à résister aux pressions de
certains groupes qui veulent imposer des tarifs d'usage infé-
rieurs et des contingents tarifaires supérieurs à ceux exigés
par le Gatt, et est-il disposé à s'engager pour que la réalisa-
tion de l'accord du Gatt se fasse en prenant en considération
les producteurs? #ST# 95.3207
Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Blocher, Bortoluz- Interpellation Hari
zi, Fehr, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Früh, Gadient,
Gros Jean-Michel, Hari, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Mau- Sicherstellung
rer, Mühlemann, Müller, Neuenschwander, Reimann Maxi- eines funktionierenden Fleischmarktes
milian, Ruckstuhl, Schmid Samuel, Seiler Hanspeter, Marché de la viande.
Tschuppert Karl, Vetterli, Weyeneth, Wittenwiler (25) Assurance d'un bon fonctionnement
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort.
Wortlaut der Interpellation vom 6. Juni 1995
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
vom 13. September 1995 1. Hat der Bundesrat das Problem der Nachfragemacht auf
Rapport écrit du Conseil fédéral dem Fleischmarkt erkannt, und ist er bereit, möglichen nega-
du 13 septembre 1995 tiven Entwicklungen vorzubeugen?
1. Die seit dem 1. Juli gültigen Gebrauchszolltarife sind vom 2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Schlachtung
Bundesrat nach dem auch vom Parlament begrüssten Prin- das beste Kriterium für die Bemessung der Inlandleistung als
zip festgelegt worden, die im WTO-Agrarabkommen vorge- Voraussetzung für die Importberechtigung ist?
sehene Tarifizierung aller Grenzschutzmassnahmen bezüg- 3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine Verteilung
lich der Höhe des Grenzschutzes neutral umzusetzen. Die der Zollkontingente nicht mehr nach historischen Gesichts-
Gebrauchszölle entsprechen für alle sensiblen Produkte dem punkten vorgenommen werden kann?
Generalzolltarif, also dem WTO-rechtlich zulässigen Maxi- 4. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um spekulative
mum. Die Zollreduktionen werden deshalb nicht oder nur Marktbeeinflussungen unattraktiv zu machen?
sehr beschränkt zu Einkommensausfällen in der Landwirt- 5. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, damit auf den
schaft führen. Der gegenwärtige Druck auf die bäuerlichen nachgelagerten Stufen zu Lasten der Schlachtviehpreise -
Einkommen hat, unabhängig von der WTO, zahlreiche an- also zu Lasten der Bauern - und auch zu Lasten der Konsu-
dere Gründe wie beispielsweise den Zuwachs der Inlandpro- menten keine Überkapazitäten finanziert werden?
duktion trotz stagnierender Nachfrage für die meisten Nah-
rungsmittel, hohe Produktionskosten, zunehmende Umwelt- Texte de l'interpellation du 6 juin 1995
auflagen oder den Einkaufstourismus im grenznahen Aus- Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivan-
land. tes:
2. Eine allfällige Erweiterung der WTO-vertraglich festge- 1. A-t-il conscience du problème que pose la situation d'oli-
setzten Zollkontingente erfolgt stets aufgrund von agrar- und gopole de la demande sur le marché de la viande et est-il prêt
volkswirtschaftlichen Überlegungen. Die fiskalischen Überle- à prévenir les effets négatifs qui pourraient en résulter?
6. Oktober 1995 N 2239 Interpellation Hari
2. Est-il d'avis que l'abattage est le meilleur critère pour éva- nach der beantragten Menge (mit eventuell anteilmässiger
luer la contre-prestation en faveur de la production indigène, Kürzung), nach Windhundverfahren, mittels Versteigerung
contre-prestation à laquelle est subordonnée l'autorisation oder gestützt auf die bisherigen Einfuhren. Diese Aufzählung
d'importation? ist nicht abschliessend. Es können weitere Kriterien ange-
3. Est-il également d'avis que la répartition des contingents wandt oder aber auch mehrere kombiniert werden. Wichtig
tarifaires ne doit plus être opérée en fonction des quantités ist aber in jedem Fall, dass bei der Verteilung der Zollkontin-
importées antérieurement? gente der Wettbewerb gewahrt wird und Neueinsteiger be-
4. Quelles mesures le Conseil fédéral envisage-t-il de pren- rücksichtigt werden können.
dre pour diminuer l'attrait des actions spéculatives opérées Die Verteilung nach effektiv historischen Kriterien findet in
sur le marché? der Praxis ausschliesslich noch für gewisse Fleisch- und
5. Quelles mesures envisage-t-il de prendre pour faire en Wurstwaren Anwendung; es wird ein Anteil der Zollkontin-
sorte qu'aucune surcapacité, dans les secteurs en aval de gente von Rohschinken, Coppa usw. wie bis anhin nach hi-
l'agriculture, ne soit financée au détriment des prix du bétail storischen Kriterien verteilt (vgl. Übergangsbestimmung
de boucherie - c'est-à-dire au détriment des paysans - ni au Abs. 4 Schlachtviehverordnung). Der restliche Anteil der Zoll-
détriment des consommateurs? kontingente wird versteigert (vgl. Übergangsbestimmung
Abs. 5 Schlachtviehverordnung: ab 1996 Versteigerung von
Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Bürgi, Fehr, Ga- 20 Prozent, ab 1997 Versteigerung von 30 Prozent; ab 1998
dient, Jäggi Paul, Kühne, Müller, Neuenschwander, Rutis- Versteigerung von 40 Prozent). Die Übergangsregelung mit
hauser, Schenk, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Wanner, zunehmendem Anteil der zur Versteigerung gelangenden Im-
Weyeneth, Wyss William (15) portmenge wurde aus Gründen der Rechtssicherheit ge-
wählt, damit die betroffenen Firmen genügend Zeit haben,
Schriftliche Begründung - Développement par écrit sich auf die neue Situation einstellen zu können.
Der schweizerische Fleischmarkt reagierte bereits in der Ver- Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass Artikel 30 Absatz 1
gangenheit auf die Marktkräfte. Ein Sicherheitsnetz schützte ALV und die darauf abgestützte Praxis dem Gedanken der
die Produzenten jedoch vor allzu grossen Schwankungen Wahrung des Wettbewerbs, wie er in Artikel 23b Absatz 5
und Marktspekulationen. Die Marktordnungen müssen jetzt des Landwirtschaftsgesetzes enthalten ist, nicht widerspre-
den veränderten Umständen angepasst werden. Dabei ist chen.
ein Sicherheitsnetz auch für die Zukunft erforderlich. Denn Im Rahmen der Weiterführung des Reformprozesses der
die Nachfrage hat sich in der Vergangenheit immer stärker Agrarpolitik (Stichwort «Agrarpolitik 2002») wird das System
konzentriert und ist heute in der Lage, auf den Märkten spe- der Verteilung von Zollkontingenten einer erneuten Prüfung
kulativ zu handeln. Die Produzenten haben mit ihren gerin- unterzogen. Bis dahin werden mit dem neuen System der
gen Marktvolumen jedoch keine Möglichkeit, solchen Markt- Zollkontingente (und deren Verteilung) Erfahrungen gemacht
manipulationen etwas entgegenzusetzen. worden sein. Es wird sich bereits zeigen, welche Verteilungs-
kriterien für welche landwirtschaftlichen Erzeugnisse sinnvoll
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates sind.
vom 13. September 1995 4. Unter Marktspekulationen kann sehr Verschiedenes ver-
Rapport écrit du Conseil fédéral standen werden. Aus der Begründung der Interpellation er-
du 13 septembre 1995 gibt sich, dass darunter Manipulationen verstanden werden,
1. Die Bekämpfung von allfälligen Missbräuchen der Nach- die aus einem Machtgefälle heraus möglich werden. Damit
fragemacht auch auf dem Fleischmarkt obliegt der Kartell- ist wiederum die Frage der Nachfragemacht angesprochen.
kommission. Das Kartellgesetz (wie auch der Entwurf für Der beste Schutz gegen Missbräuche dieser Art ist offen-
dessen Totalrevision) bietet die nötigen rechtlichen Handha- sichtlich der Wettbewerb. Der Bundesrat ist sich bewusst,
ben; sie behandeln bewusst Angebots- und Nachfragemacht dass nicht einseitig die Stufe der landwirtschaftlichen Pro-
in gleicher Weise. Die Kartellkommission widmet dieser Pro- duktion dem Wettbewerb ausgesetzt werden darf, sondern
blematik seit langem ihr besonderes Augenmerk und hat be- dass dies gleichermassen für die vor- und nachgelagerten
reits 1976 einen Bericht zu den grundsätzlichen Aspekten Marktstufen gelten muss. Eine starke Wettbewerbspolitik in
der Nachfragemachtproblematik publiziert (Erhebung über diesem Bereich liegt deshalb mehr denn je im Interesse der
die Nachfragemacht und deren Missbrauch, Veröffentlichun- Landwirtschaft. Mit dem Entwurf zu einem neuen Kartellge-
gen der Schweizerischen Kartellkommission, Heft 1, 1976). setz trägt der Bundesrat dieser Tatsache auch Rechnung.
In mehreren Versuchen, Verfahren über konkrete Nachfrage- Die Kartellkommission ihrerseits wird diese Zusammen-
machtfälle durchzuführen, stiess die Kartellkommission aber hänge bei der Festlegung der prioritär zu untersuchenden
oft auf Beweisprobleme. Die Kartellkommission ist nach wie Branchen berücksichtigen.
vor bereit, konkreten Nachfragemachtfällen nachzugehen; 5. Überkapazitäten sind die Folge von Investitionen, die nicht
sie untersucht beispielsweise zurzeit die Nachfragemacht im marktgerecht erfolgt sind oder die der Marktdynamik nicht
Detailhandel. folgen konnten. Einzig der Wettbewerb wirkt kostendämp-
Mit dem neuen Gesetz wird auch eine Fusionskontrolle vor- fend und ermöglicht günstige Preise. Überhöhte Kosten kön-
geschlagen. Diese wird dazu beitragen, dass auch auf dem nen nur dann auf Lieferanten oder Abnehmer bzw. Konsu-
Fleischmarkt der Wettbewerb nicht durch marktbeherr- menten überwälzt werden, wenn die Preise kartellrechtswid-
schende Unternehmen ausgeschlossen werden kann. rig abgesprochen oder mit Marktmacht erzwungen werden
2. Die Frage, welches Kriterium sich am besten zur Bewer- können. Es geht somit erneut um die Bekämpfung kartell-
tung der Inlandleistung eignet, wird im Rahmen des Projekts rechtswidriger Absprachen oder missbräuchlicher Macht-
«Agrarpolitik 2002» zur Diskussion gestellt werden. In einer ausnützungen.
breitabgestützten Vernehmlassung, die noch dieses Jahr an-
laufen wird, werden sich alle betroffenen Kreise dazu äus- Erklärung des Interpellanten: befriedigt
sern können. Déclaration de l'interpellateur: satisfait
Im Vordergrund steht dabei die Schlachtung, weil:
-jedes geschlachtete Tier auch verwertet und damit effektiv
eine Leistung zugunsten der inländischen Landwirtschaft er-
bracht wird;
- die Kontrolle einfach und zuverlässig ist und sich auf ein
schon bestehendes Rapportsystem abstützt;
- diese Lösung für alle beteiligten Kreise transparent ist.
3. Die Verteilung der Zollkontingente ist in Artikel 30 der All-
gemeinen Landwirtschaftsverordnung (ALV) geregelt. Fol-
gende Möglichkeiten sind aufgeführt: nach Inlandleistung,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hari Sicherstellung eines funktionierenden Fleischmarktes
Interpellation Hari Marché de la viande. Assurance d'un bon fonctionnement
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3207
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 06.10.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 2238-2239
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Ref. No 20 026 225
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