Study Duration in Swiss Higher Education
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered whether to reduce the duration of higher education studies in Switzerland to make them more comparable to other European countries, as a longer duration was seen as detrimental to the country's intellectual capacity. The court acknowledged that study duration was a persistent issue and that while streamlining curricula was a viable solution, it should not compromise the quality of education or students' broader development. The court supported various measures implemented by cantons and federal institutions, such as structuring study plans to ensure timely completion, encouraging early selection through propaedeutic exams, and exploring output-oriented funding for higher education institutions.
Legislator-Regeste
KI-generiertStudy Duration in Swiss Higher Education: turität) den «Königsweg» zu den Fachhochschulen darstellt. de la durée excessive des études supérieures en Suisse.
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KI-generiertVolltext
Interpellation Gadient 1894 N 25 septembre 1995
Erziehungsdirektoren (EDK) bereits heute konzeptionell an #ST# 95.3167
die Hand genommen.
Zudem prüft eine Arbeitsgruppe der EDK, der SHK und des Interpellation Gadient
Bundes eine mögliche Integration der SHK in die Strukturen
der EDK. Der Bundesrat wird darüber hinaus auch im Rah- Verkürzung der Studiendauer
men seiner laufenden Regierungs- und Verwaltungsreform Réduction de la durée des études
prüfen, ob durch Vereinfachungen in der Verwaltungsstruktur
des Bundes bessere Rahmenbedingungen für die Sicherstel-
lung einer kohärenten Politik geschaffen werden können.
4. Aufgabenteilungen, allenfalls der Transfer von ganzen
Studienbereichen und Disziplinen oder Teilen davon von den Wortlaut der Interpellation vom 24. März 1995
universitären Hochschulen zu den Fachhochschulen bzw. Die Leistungsfähigkeit des Denkplatzes Schweiz ist mitent-
umgekehrt, werden zu Effizienzsteigerungen führen. scheidend für die Zukunft unseres Landes. Dieser Denkplatz
Der Bundesrat sieht eine Zusammenarbeit zwischen univer- Schweiz wird aber in den nächsten Jahren sein heutiges Spit-
sitären Hochschulen und Fachhochschulen namentlich im zenniveau nur halten können, wenn er den künftigen Anfor-
Bereich der Weiterbildung. Auch hier können Einsparungen derungen gerecht wird. Dabei kommt der Sicherung einer be-
realisiert werden, wenn sich die verschiedenen Träger bei darfsgerechten und dem neuesten Stand der Wissenschaft
der Veranstaltung von Weiterbildungskursen zusammen- entsprechenden Ausbildung vorrangige Bedeutung zu. Einer
schliessen und sich dabei beispielsweise des Instruments der seit Jahren zentralen Diskussionspunkte ist die zu lange
des «crédit System» bedienen. Dauer der schweizerischen Hochschulstudien.
Wesentliche Einsparungen sind zudem zu erwarten durch Ich frage deshalb den Bundesrat:
die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Laborplätze, Bi- 1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Studiendauer
bliotheken usw.) in der Schweiz durch eine Straffung der Ausbildungspläne auf
5. Der Bundesrat hat den Numerus clausus immer abgelehnt ein vernünftiges Mass zu reduzieren ist und dass damit die
und sieht keine Veranlassung, von dieser Position abzurük- schweizerischen Ausbildungsmodelle denjenigen anderer
ken. Die Studienorganisation der Bundeshochschulen, insbe- Länder im Sinne der Eurokompatibilität anzugleichen sind?
sondere mit den Vordiplomprüfungen, bringt es seit jeher mit 2. Ist der Bundesrat nicht auch besorgt darüber, dass dieses
sich, dass der Numerus clausus an den ETH kein Thema ist. wichtige Anliegen seit Jahren verschleppt wird und immer
Bei den kantonalen Universitäten und den zukünftigen Fach- noch keine Verbesserungen realisiert werden konnten?
hochschulen hat sich der Bundesrat - unter Berücksichtigung 3. Ist der Bundesrat bereit, sich im Rahmen seiner Möglich-
seiner eingeschränkten Einflussnahmemöglichkeiten - im- keiten - falls nötig mittels Steuerung der Beiträge an die Hoch-
mer für eine Vermeidung des Numerus clausus verwendet. Er schulen - für eine rasche Umsetzung dieses Anliegens ein-
geht davon aus, dass andere, weniger einschneidende Mass- zusetzen?
nahmen zu einer Überwindung der in verschiedenen Studien- 4. Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat
bereichen festzustellenden Engpässe führen werden. Der diesbezüglich zu ergreifen?
Bundesrat stellt sich nicht gegen eine strenge Selektion;
diese sollte aber in der propädeutischen Phase des Studiums Texte de l'interpellation du 24 mars 1995
geschehen. Der Numerus clausus würde zu einer systemati- L'avenir de notre pays dépend pour une large part de la pro-
schen Entwertung der Maturität führen; dies nachdem gerade ductivité de la «Suisse des cerveaux». Celle-ci ne pourra ce-
im Berufsbildungsbereich die Berufsmatura eingeführt wurde pendant maintenir son niveau de pointe que si elle est apte à
bzw. allernächstens eingeführt wird. faire face aux exigences de l'avenir. Il est donc essentiel d'as-
6. Der Bundesrat unterstreicht seine in der Botschaft vom surer une formation adaptée à nos besoins et conforme aux
30. Mai 1994 zum Fachhochschulgesetz festgelegte Stoss- derniers développements de la science. Or, une question cru-
richtung, wonach die berufliche Grundausbildung (Berufsma- ciale à cet égard, que l'on discute depuis des années, est celle
turität) den «Königsweg» zu den Fachhochschulen darstellt. de la durée excessive des études supérieures en Suisse.
Er ist aber mit dem Ständerat der Auffassung, dass das ge- 1. Le Conseil fédéral est-il d'avis que la durée des études de-
samte Bildungssystem durch eine möglichst weit gehende vrait être ramenée à une longueur raisonnable par une con-
Durchlässigkeit gekennzeichnet sein soll. Es ist daher bil- centration des programmes, et que les modèles suisses de
dungspolitisch durchaus wünschenswert, dass Inhabern ei- formation devraient être inspirés de ceux d'autres pays, en
ner gymnasialen Matura die Fachhochschulen nicht ver- vue de leur eurocompatibilite?
schlossen bleiben. Im Sinne der ständerätlichen Ergänzung 2. N'est-il pas inquiétant que la solution de ces graves problè-
des Fachhochschulgesetzes (Art. 4 Abs. 1 bis) sind also auch mes soit constamment remise à plus tard et qu'aucune amé-
Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch anerkannten lioration n'ait encore pu être réalisée?
Maturitätszeugnisses prüfungsfrei in das erste Semester ei- 3. Le Conseil fédéral est-il prêt à tout mettre en oeuvre pour
ner Fachhochschule aufzunehmen. Mit der Einschränkung, régler rapidement le problème, si nécessaire par un contrôle
dass diese über eine mindestens einjährige Berufserfahrung des subventions aux hautes écoles, du moins dans les limites
auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung verfügen de ses possibilités?
müssen, wird die vom Urheber befürchtete Entwicklung rela- 4. Quelles mesures concrètes envisage-t-il?
tiviert. Der Bundesrat erachtet aber flankierende Massnah-
men zur Steigerung der Attraktivität der Berufslehren und der Mitunterzeichner - Cosignataires: Bezzola, Brügger Cyrill,
Berufsmaturität als angezeigt. Bundi, Chevallaz, Comby, Eggly, Eymann Christoph, Fasel,
7. Es ist nach Ansicht des Bundesrates nicht sinnvoll und Fehr, Goll, Grossenbacher, Haering Binder, Hildbrand, Jean-
auch nicht möglich, Fixquoten von Studierenden in den uni- prêtre, Leemann, Leuenberger Moritz, Maeder, Mühlemann,
versitären Hochschulen bzw. in den Fachhochschulen festzu- Philipona, Rohrbasser, Rutishauser, Savary, ScheurerRémy,
legen. Generell kann festgestellt werden, dass berufsbezo- Schweingruber, Steiner Rudolf, Wittenwiler, Zbinden (27)
gene, praxisorientierte Ausbildungen zunehmend an Bedeu-
tung gewinnen. Eine Verstärkung des Fachhochschulbe- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
reichs ist daher langfristig durchaus denkbar. Die Entwicklung Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht
muss sich aber an der Nachfrage ausrichten. Eine gesunde eine schriftliche Antwort.
Konkurrenz zwischen universitären Hochschulen und Fach-
hochschulen ist letztlich für das ganze Bildungssystem von Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Vorteil. vom 16. August 1995
Rapport écrit du Conseil fédéral
Erklärung des Interpellanten: befriedigt du 16 août 1995
Déclaration de l'interpellateur: satisfait 1. Die Dauer der Hochschulstudien ist seit Jahren ein zentra-
25. September 1995 N 1895 Postulat Gross Andreas
les bildungspolitisches Thema, das mit dem fortschreitenden kulation erfolgt. Zudem soll von Studierenden, die seit über
europäischen Integrationsprozess und der damit verbunde- 16 Semestern an einer schweizerischen Hochschule imma-
nen erhöhten Mobilität von Akademikern an Bedeutung ge- trikuliert sind, eine Benutzungsgebühr von maximal 2000
winnt. Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort auf die Inter- Franken erhoben werden. Der ETH-Rat seinerseits hat die
pellation Keller Anton (90.423) ausführlich dazu geäussert. Dauer des Doktorats an den ETH grundsätzlich auf drei
Die Gründe für eine in gewissen Studienfächern an einigen Jahre beschränkt.
Universitäten überdurchschnittlich lange Studiendauer sind 3. Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung prüfen ge-
vielfältig; der Schweizerische Wissenschaftsrat hat sie 1992 genwärtig zusammen mit den Hochschulkantonen Möglich-
untersucht und in einer Studie erläutert. keiten, um bei der Bemessung der Grundbeiträge gemäss
Eine der Möglichkeiten einer Studiendauerverkürzung liegt in dem Hochschulförderungsgesetz noch stärker als bisher die
der Tat in einer Straffung der einschlägigen Lehrpläne und Leistungen der Hochschulen (Output-Orientierung) einzube-
Studienprogramme, wie sie in den bundeseigenen Hoch- ziehen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch das Anliegen
schulen seit langem verwirklicht ist. Der Bundesrat begrüsst der Interpellantin zu berücksichtigen sein.
deshalb die entsprechenden Bemühungen der zuständigen 4. Was die Studiengänge an den bundeseigenen Hochschu-
kantonalen Behörden für den Universitätsbereich, insbeson- len betrifft, sind sie schon seit langem straff organisiert und
dere die Empfehlungen, die die Schweizerische Hochschul- klar strukturiert. Hinsichtlich der kantonalen Universitäten un-
konferenz (SHK) 1992 und erneut im Mehrjahresplan 1996- terstützt der Bundesrat die von der SHK empfohlenen Mass-
1999 abgegeben hat: nahmen und ist bereit, die unter Ziffer 3 erwähnte Möglichkeit
a. an die Rektorate der schweizerischen Universitäten und zu prüfen.
Hochschulen:
- Strukturierung der Studienpläne, so dass Vollzeitstudie- Erklärung der Interpellantin: befriedigt
rende ihren ersten Universitätsabschluss spätestens ein Jahr Déclaration de l'interpellatrice: satisfaite
nach Ablauf der reglementarischen Studiendauer (8 Seme-
ster) erreichen;
- Festlegung der Zeitdauer von drei bis fünf Jahren bis zur
Erlangung des Doktorats.
b. an die zuständigen Hochschulträger: #ST# 94.3412
- Einführung gesetzlicher Grundlagen, falls diese noch nicht
bestehen, damit Massnahmen zur Beschränkung der Studi- Postulat Raggenbass
endauer ergriffen werden können;
- bei übermässig langer Studiendauer: Aufhebung von (aus-
Sport als Maturawahlfach
seruniversitären) Vergünstigungen für Studierende und al- Sport. Discipline à option
lenfalls Erhöhung der Studiengebühren. comptant pour la maturité
Im übrigen hat die SHK den zuständigen Behörden Ende
1993 empfohlen, propädeutische Prüfungen in allen Diszipli- Diskussion - Discussion
nen (und insbesondere in der Psychologie) einzuführen. Es Siehe Jahrgang 1994, Seite 2474 - Voir année 1994, page 2474
handelt sich hier nicht nur um eine frühe Selektion, sondern
auch um die Rückmeldung an die Studierenden hinsichtlich
ihrer Fähigkeiten; auch dieser Aspekt kann zur Verkürzung
der Studienzeit beitragen. Raggenbass Hansueli (C, TG): Die Maturitäts-Anerken-
Zur Frage der Eurokompatibilität weisen wir darauf hin, dass nungsverordnung ist zwischenzeitlich in Kraft getreten. Mei-
im EG-Recht keine Bestimmungen hinsichtlich der Studien- nem Postulat wurde Rechnung getragen. Der Sport wurde
dauer existieren. Einzig die allgemeinen Richtlinien über die als promotionswirksames Wahlfach eingeführt.
gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen (89/48/ Ich möchte dafür danken. Damit ziehe ich das Postulat zurück.
EWG) gehen von einer minimalen Studiendauer von drei
Jahren aus; eine maximale Studiendauer wird nicht erwähnt. Le président: M. Raggenbass a retiré son postulat. L'oppo-
2. Die Verkürzung der Studiendauer ist grundsätzlich im Zu- sition de Mme Sandoz devient ainsi sans objet.
sammenhang mit anderen Anliegen der Studienreform zu be-
trachten und sollte nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität Zurückgezogen - Retiré
und der Horizonterweiterung der Studierenden gehen. Der
Bundesrat hat wiederholt auf die Notwendigkeit einer Stu-
dienverkürzung hingewiesen und begrüsst daher die ver-
schiedenen von einigen Kantonen nun seit Anfang der neun-
ziger Jahre ergriffenen Massnahmen. Allerdings ist es heute
noch zu früh, um festzustellen, welche Wirkungen erzielt wer-
den konnten; die SHK ist indessen daran, gemeinsam mit #ST# 93.3465
dem Bundesamt für Statistik eine diesbezügliche Erhebung
durchzuführen. Als Beispiel einer wirkungsträchtigen Mass- Postulat Gross Andréas
nahme sei erwähnt, dass der Grosse Rat des Kantons Bern
1991 die Universität beauftragte, sämtliche Studien- und Prü- Lehrmittel gegen Rassismus
fungspläne (ausser der Medizin) so zu strukturieren, dass für die Mittelschulen
80 Prozent der Vollzeitstudierenden ihr erstes Diplom innert
fünf Jahren erhalten und die Doktorarbeiten im allgemeinen
Matériel didactique
am Ende des siebenten Studienjahres eingereicht werden pour les écoles moyennes
können; die Universität Bern hat diesem Auftrag terminge- en vue de lutter contre le racisme
recht entsprochen und die revidierten Pläne auf das Winter-
semester 1994/95 in Kraft gesetzt. Im Kanton Zürich haben
die Erhöhung der Studiengebühren seit 1994/95 und die Auf-
hebung der Krankenkasse beider Hochschulen bewirkt, dass Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1993
sich rund 4500 Studierende exmatrikuliert haben. Es han- Offenbar sind unter Schweizer Mittelschülerinnen und Mittel-
delte sich dabei um Personen, die übermässig lange imma- schülern überraschend häufig ausländerfeindliche Einstel-
trikuliert waren. Ferner soll der Zürcher Regierungsrat auf- lungen und mangelndes Verständnis für unsere interkulturel-
grund der noch in diesem Jahr zur Abstimmung gelangenden len Abhängigkeiten und Verpflichtungen festzustellen.
Änderung des Unterrichtsgesetzes eine maximale Studien- Wir bitten deshalb den Bundesrat, die Erstellung eines geeig-
zeit festlegen können, bei deren Überschreitung die Exmatri- neten Lehrmittels für Mittelschulen aller Stufen einschliess-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Gadient Verkürzung der Studiendauer
Interpellation Gadient Réduction de la durée des études
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3167
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 25.09.1995 - 14:30
Date
Data
Seite 1894-1895
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Ref. No 20 026 071
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