Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 95-3127 KI-generiert

Strengthening Natural Disaster Prevention and Damage Mitigation

Geschäftsnummer VPB 95-3127
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion calls for strengthening natural disaster prevention by improving the coordination and planning of measures. The Federal Council is tasked with analyzing problems, assessing existing regulations, and proposing better coordinated prevention and damage mitigation strategies. The motion was adopted as a postulate, acknowledging the need for action while allowing the Federal Council to implement measures in stages.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 4 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen; Strengthening Natural Disaster Prevention and Damage Mitigation: The Federal Council is tasked with analyzing problems, assessing existing regulations, and proposing better coordinated prevention and damage mitigation strategies. The motion was adopted as a postulate, acknowledging the need for action while allowing the Federal Council to implement measures in stages.

Schlagwörter

KI-generiert
Naturkatastrophe Adoption Katastrophenresilienz Durchführungsverordnungen vorsorgliche Massnahmen staatliche Elementarschadenversicherung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 4 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
Cited in the questions regarding whether the television broadcasts violated the law on radio and television.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 4 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen

Cited in the questions regarding whether the television broadcasts violated the law on radio and television.

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Volltext

3. Oktober 1995 987 Motion Bloetzer

nicht zu übersehen. Wie jeder Kompromiss enthält sie aber Cette situation rend nécessaire que les mesures de préven-

auch einige wertvolle Elemente, die nicht geringzuachten tion des catastrophes naturelles et de diminution des dom-

sind. Im übrigen darf auf die Materialien verwiesen werden, mages soient mises en oeuvre de manière planifiée et co-

wo zusätzliche Obliegenheiten des Bundesrates zumindest ordonnée. En analysant sommairement, pour les différents

erarbeitet wurden, auch wenn sie nicht ins Gesetz aufgenom- types de dangers, l'organisation des mesures destinées à

men werden konnten. prévenir les catastrophes et à limiter l'ampleur des dégâts, on

Die Einigungskonferenz hat diese Lösung einstimmig ange- remarque que la qualité de la prévention est très bonne dans

nommen. In einer kurzen Anschlusssitzung haben die an der certains secteurs, mais que des domaines particuliers pré-

Einigungskonferenz teilnehmenden Vertreter des Ständera- sentent des insuffisances. Il faut relever notamment l'ab-

tes ebenso einstimmig den Beschluss gefasst, Ihnen die An- sence d'un inventaire complet des problèmes et d'une co-

nahme des jetzt erarbeiteten Kompromisses zu empfehlen. ordination des mesures.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Ergebnis der Einigungs- Le Conseil fédéral est donc chargé:

konferenz vollumfänglich zuzustimmen, und danke Ihnen 1. de jeter les bases d'une analyse globale des problèmes et

dafür. d'une planification optimale des mesures;

2. d'examiner la qualité des règlements et des institutions

Angenommen - Adopté existants en se fondant respectivement sur leur efficacité et

sur leur activité actuelles;

3. de proposer aux Chambres fédérales les réglementations

An den Nationalrat - Au Conseil national et les mesures à adopter afin de mieux coordonner la préven-

tion des catastrophes naturelles et d'améliorer l'analyse des

dommages et les moyens d'y faire face.

Mitunterzeichner- Cosignataires: Bisig, Brandii, Carnat, Ca-

#ST# 95.3127 vadini Jean, Danioth, Delalay, Frick, Huber, Maissen, Martin

Jacques, Morniroli, Onken, Piller, Plattner, Prongué, Rhinow,

Motion Bloetzer Rhyner, Schallberger, Seiler Bernhard, Uhlmann, Ziegler Os-

wald (21)

Stärkung der Abwehr

von Naturgefahren Bloetzer Peter (C, VS): Am 16. März des laufenden Jahres

Améliorer la prévention habe ich diese Motion gemeinsam mit 21 Mitunterzeichnern

des catastrophes naturelles eingereicht.

Die Vorbeugung, Abwehr und Bewältigung von Naturgefah-

ren ist in der geltenden öffentlichen Kompetenzverteilung

grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden und Kantone. Der

Bund hat der Not gehorchend seit jeher Hilfe geleistet und sie

Wortlaut der Motion vom 16. März 1995 sukzessive ausgebaut, namentlich im Rahmen der Wald- und

Aufgrund der Studien des Bundesamtes für Zivilschutz von Wasserbaugesetzgebung sowie der Zivilschutz- und Mili-

1994 muss in der Schweiz mit einem durchschnittlichen jähr- tärorganisation.

lichen Schadenpotential aus Naturgefahren von 10 Milliarden Die kürzlich vom Bundesamt für Zivilschutz vorgestellte Stu-

Franken gerechnet werden. die Katanos (Katastrophen und Notlagen Schweiz) schätzt

Es wird befürchtet, dass in Zukunft öfter mit Naturkatastro- das Katastrophenrisiko der Schweiz neu auf 24 Milliarden

phen gerechnet werden muss. Auch wenn sich diese Be- Franken pro Jahr, wovon etwa 15 Milliarden Franken auf Na-

fürchtungen nicht bewahrheiten sollten, muss mit einer Zu- turkatastrophen entfallen. Rund die Hälfte des Katastrophen-

nahme der Schäden aufgrund der Wertzunahme der geschä- risikos resultiert aus Ereignissen in einer Grössenordnung,

digten Objekte gerechnet werden. welche die vorhandenen ordentlichen Mittel und Strukturen

In Anbetracht dieser Situation ist es notwendig, dass die der Schweiz übersteigen. Im weiteren zeigt die Studie, dass

Massnahmen zur Abwehr von Naturgefahren und zur Ver- für ein Katastrophenrisiko von etwa 5 Milliarden Franken die

minderung der Schäden gesamtheitlich geplant und koordi- Bewältigung der Ereignisse durch die Kantone allein nicht

niert durchgeführt werden. Eine grobe Analyse der verschie- möglich ist. Von den 15 Milliarden Franken Katastrophen-

denen Gefahrenarten in bezug auf die Methoden und Orga- risiko aus Naturgefahren entfallen etwa 7 Milliarden Franken

nisationen der Vorbeugung, Abwehr und Bewältigung der auf Erdbeben, etwa 6 Milliarden Franken auf Hochwasser,

Schäden zeigt sektoriell hohe Qualität, andererseits aber Trockenheit und Kälte und etwa 2 Milliarden Franken auf

auch Teilbereiche mit Mängeln. Besonders muss festgestellt Stürme, Lawinen und Bodenbewegung.

werden, dass eine gesamtheitliche Erfassung der Probleme Der Bericht zeigt, dass die sektoriellen Hilfen des Bundes im-

und die Koordination der Massnahmen fehlen. mer wichtiger und notwendiger werden, aber nicht genügen.

Der Bundesrat wird deshalb ersucht: Die heutige Mobilität der Bevölkerung sowie die nationale

1. die Grundlagen für eine gesamtheitliche Problemanalyse und internationale Bedeutung von sicheren Verkehrswegen

und optimale Massnahmenplanung bereitzustellen; und Siedlungen erfordern, dass die Vorbeugung, Abwehr

2. die Qualität der bestehenden Réglemente und Institutio- und Bewältigung von Naturkatastrophen noch vermehrt auf

nen anhand ihrer bisherigen Wirkung und Tätigkeit zu unter- nationaler Ebene in Zusammenarbeit aller Hoheitsträger kon-

suchen; zipiert und realisiert wird. Die Bewältigung dieser Aufgabe er-

3. den eidgenössischen Räten die nötigen Regelungen und fordert eine Abkehr von der sektoriellen zu einer gesamtheit-

Massnahmen vorzuschlagen, damit die Abwehr der Naturge- lichen Bearbeitung.

fahren besser koordiniert wird und die Analyse und die Be- Eine grobe Überprüfung der einzelnen Gefahrenbereiche er-

wältigung der Schäden verbessert werden. gibt in der grossen Linie folgendes Bild der heutigen Situa-

tion:

Texte de la motion du 16 mars 1995 Bereich Erdbeben: Die Erdbebenfachgruppe des Schweize-

Les études réalisées en 1994 par l'Office fédéral de la protec- rischen Ingenieur- und Architekten-Vereins hat errechnet,

tion civile révèlent qu'en Suisse, le montant annuel moyen dass in den kritischen Zonen der Schweiz Bauten mit einem

des dommages liés à des catastrophes naturelles s'élève à Neuwert von 300 Milliarden Franken von den mittel- und

10 milliards de francs. langfristig zu erwartenden Beben stark beschädigt oder ein-

On craint que les catastrophes naturelles se fassent plus stürzen würden. Die Fachleute verlangen folgende Massnah-

nombreuses à l'avenir, et même si ces craintes devaient ne men: Organisatorisch nationale Vorbereitung mit national ko-

pas être fondées, les dommages augmenteront en raison de ordinierten interkantonalen Führungsstäben, Verpflichtung

la plus-value acquise par les objets endommagés. der Baubehörden zur systematischen Überprüfung und Ver-

Motion Bloetzer 988 3 octobre 1995

besserung der Erdbebensicherheit der Bauten, Einführung form der für die Gefahrenabwehr wichtigsten Bundesämter.

einer Erdbebenversicherung, Schaffung eines nationalen Diese Plattform ist sicher nützlich für die Koordination der

Koordinationsorgans «Naturgefahren» unter Einbezug von Bundestätigkeit, vermag aber für die erforderliche Zusam-

Wissenschaft, Politik und Wirtschaft. Eine Gesetzgebung be- menarbeit mit den Kantonen und Gemeinden nicht zu genü-

treffend Erdbebensicherheit fehlt. Deren Schaffung ist für die gen. Erforderlich ist ein Koordinationsorgan, in dem auch die

gesamte Schweiz, besonders aber für die am meisten ge- politischen Kompetenzträger, namentlich die kantonalen Re-

fährdeten Gebiete, wie die Region Basel und das Wallis, von gierungen, speziell diejenigen des Berggebietes, massgeb-

grosser Bedeutung. lich beteiligt sind. Erforderlich ist eine gesetzliche Grundlage

Lawinen und Wasserbau: Die Schweiz besitzt mit dem Insti- für die notwendige Koordination, etwa in der Form einer Or-

tut für Schnee- und Lawinenforschung in Davos, welches ganisationsgesetzgebung.

heute zum Forschungsbereich Naturgefahren der Eidgenös- Aufgrund der dargelegten Sachlage besteht auf Bundes-

sischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft ebene Handlungsbedarf. Der Bundesrat wird deshalb einge-

(WSL) in Birmensdorf gehört, und dem neuen Bundesgesetz laden, die bestehenden Réglemente und Institutionen zu

über den Wald gute Grundlagen für die Abwehr der Lawinen- überprüfen und dem Parlament die nötigen Regelungen und

gefahr. Im Wasserbau bestehen mit den dafür spezialisierten Massnahmen vorzuschlagen, damit Abwehr und Bewälti-

Instituten an der ETH-Zürich und Lausanne sowie dem gung der Schäden verbessert werden können.

neuen Bundesgesetz über den Wasserbau ebenfalls gute

Grundlagen. Die praktische Inventur der Gefahren und die

Erstellung der Gefahrenkarten sind allerdings noch nicht so Ogi Adolf, Bundesrat: Wenn ich in den Saal blicke, fällt mir

weit gediehen wie bei den Lawinen. der Spruch ein: «Du sollst sie nicht zählen, sondern wägen.»

Steinschlag und Erdrutsche: Im geologisch-erdwissenschaft- Als Noch-Kommunikationsminister weiss ich, dass die ande-

lichen Gefahrenbereich besitzen wir keine führende natio- ren Damen und Herren des Ständerates die Debatte am Mo-

nale Forschungsstelle und keine mit dem Forstdienst und nitor des Vorzimmers mitverfolgen. Ich danke den 15 im Saal

dem Wasserbau vergleichbare Verwaltungsorganisation. Es anwesenden Mitgliedern des Ständerates - mittlerweise sind

fehlt deshalb an einer systematischen Aufarbeitung und Ver- es einige mehr - für das Interesse, das sie dieser Motion ent-

mittlung des vorhandenen, aber nicht greifbaren Wissens. In gegenbringen. Trotzdem beantrage ich Ihnen, diese Motion

der Inventarisierung der Gefahren, der Erstellung von Gefah- in ein Postulat umzuwandeln. Warum?

renkarten und der Technik der Verbauungen wird der zeit- Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs und der

liche Verzug zum Lawinen- und Wasserbau auf etwa zwan- 21 Mitunterzeichner, dass das Ausmass der Schäden noch

zig Jahre geschätzt. Hier ist die fehlende gesetzliche Grund- zunehmen könnte. Der Bundesrat vertritt aber auch die Auf-

lage zu schaffen. fassung, dass seine angeordneten und zum Teil bereits ge-

Die geologisch-erdwissenschaftlichen Gefahren und Scha- troffenen Massnahmen in Anbetracht der Möglichkeiten und

denereignisse haben in den letzten Jahren zugenommen. der Mittel, die uns zur Verfügung stehen, ausreichen. Zur

Sofern die angekündigte allgemeine Erwärmung des Klimas Förderung der vorbeugenden Massnahmen wurden bei-

eintrifft, wird dieses Gefahrenpotential stark zunehmen. Es spielsweise - das möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen - der

ist deshalb dringend, dass auf diesem Sektor mehr getan Schutz vor Lawinen, Rutschen, Erosionen und Steinschlag

wird. Die gesetzlichen Grundlagen sind zu überprüfen und zu im neuen Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 fortschrittlich ge-

ergänzen. regelt; mit dem neuen Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über

Gesamtanalyse und Koordination: Dieser grobe Überblick den Wasserbau wurde zudem die Voraussetzung für einen

zeigt, dass die vorhandenen Institutionen und gesetzlichen zeitgemässen Hochwasserschutz geschaffen.

Grundlagen für einzelne, sektorielle Bereiche genügen, für Zurzeit werden durch verschiedene Bundesämter - das Bun-

andere nicht. Der Hauptmangel in der gegenwärtigen Situa- desamt für Wasserwirtschaft, das Buwal und das Bundesamt

tion sind nicht die Lücken in einzelnen Bereichen, sondern für Raumplanung - zusammen mit Vertretern der kantonalen

das fast vollständige Fehlen von Gesamtanalysen und koor- Verwaltung, der Forschung und der Privatwirtschaft gemein-

dinierten Massnahmen. In der Abwehr der Naturgefahren same Empfehlungen zur Berücksichtigung der Naturgefah-

muss in Zukunft vermehrt mit den präventiven Mitteln der Ge- ren bei den raumwirksamen Tätigkeiten ausgearbeitet. Ich

fahrenanzeige, der Messstationen, der Frühwarndienste und betone: Sie tun dies in Zusammenarbeit mit den Kantonen,

der Raumplanung (Gefahreninventar, Gefahrenkarten) gear- die hier über die besten Kenntnisse verfügen.

beitet werden. Für die notwendig bleibenden Verbauungen Im Bereich der Vorsorge hat das Bundesamt für Zivilschutz

müssen die dafür nutzbaren Naturkräfte und Prozesse ver- im Rahmen des Projektes Katastrophen- und Nothilfe in der

mehrt einbezogen werden. Die Erfassung und Abwehr der Schweiz am vergangenen 4. September eine vergleichende,

Naturgefahren ist heute speziell im Alpenbereich mit seinen gesamtschweizerische Übersicht über Katastrophen- und

internationalen Verkehrsträgern von grenzüberschreitender Notlagen veröffentlicht, mit dem Ziel, die Hilfeleistung der

Bedeutung. verantwortlichen Stellen aufeinander abzustimmen.

Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, auch diesen Aspekt Weiter wurde bereits 1990 der Ausschuss zur Vorbereitung

genauer zu prüfen. Die Schweiz könnte hier eine Führungs- der Katastrophenhilfe geschaffen.

rolle übernehmen. Im Zusammenhang mit der Uno-Dekade für die Verminde-

Sowohl für die Erstellung der Bodennutzungspläne wie für rung von Naturkatastrophen hat der Bundesrat im März 1990

die notwendigen baulichen Abwehrmassnahmen wird es im- ein schweizerisches Nationalkomitee eingesetzt und es da-

mer wichtiger, dass eine gesamtheitliche Sicht der Naturge- mit beauftragt, Möglichkeiten zur Verminderung von Naturka-

fahren und der vorhandenen Techniken zur Verfügung steht. tastrophen in der Schweiz zu prüfen. Naturgefahrenexperten

Ein gesamtschweizerisches Inventar der aufgetretenen verschiedenster Fachrichtungen und Verantwortungsberei-

Schäden und der Prozesse, die dazu geführt haben, ist für che haben die Situation im Bereich Naturgefahren erörtert

eine effiziente Massnahmenplanung und ein effizientes Kata- und sind dabei zu Erkenntnissen gelangt, die mit jenen des

strophen-Monitoring notwendig. Motionärs vergleichbar sind.

Es ist deshalb wichtig, dass diese gesamtheitliche Sicht so- Zurzeit prüfen massgebliche Vertreter der Verwaltung, der

wohl in der Forschung als auch in der Verwaltung und in der Hochschulen und der Fachorganisationen Verbesserungs-

Praxis hergestellt wird. Die dafür heute bestehenden Insti- vorschläge.

tutionen genügen nicht. In der Forschung bestehen erste Ich kann deshalb folgendes Fazit ziehen:

Ansätze zur Schaffung eines Kompetenzverbundes. Damit 1. Auf verschiedenen Ebenen wird heute intensiv an neuen

diese Anfänge Früchte tragen, ist es nötig, dass die Feder- Grundlagen gearbeitet.

führung einer eidgenössischen Forschungsstelle übertragen 2. Die Koordination und Steuerung der Anstrengungen im

wird. Die Erfahrung zeigt, dass für solche Aufgaben hohe Umgang mit Naturgefahren werden zurzeit neu überprüft.

Kontinuität in der Arbeit gewährleistet sein muss. Für die Ko- 3. Bis Ende 1995 werden dem Bundesrat allfällige Massnah-

ordination in der Verwaltung besteht seit kurzem eine Platt- men beantragt.

3. Oktober 1995 989 Interpellation Loretan

4. Es ist damit zu rechnen, dass Bundesratsentscheide ab anonymen Greenpeace-Informanten zur Sicherheit des KKB

Frühling 1996 getroffen werden können. erwiesen sich laut Auffassung der HSK und der Betreiberin

In einem jüngst erschienenen «Adressverzeichnis Naturge- des Kraftwerks als nicht zutreffend und haltlos.

fahren» sind über sechzig Dachorganisationen, Vereinigun- Das Fernsehen gab dieser Auffassung indessen keinen

gen, Forschungsanstalten, Institute, Verwaltungsstellen, Ar- Raum. Die Aussagen des Chefs EVED im Brief vom

beitsgruppen und Kommissionen aufgelistet. Der Bundesrat 23. Dezember 1994 wurden ins Gegenteil verkehrt. Darstel-

ist sich bewusst, dass Koordination und Steuerung der An- lungen des Kraftwerkleiters gegenüber «10 vor 10» wurden

strengungen im Bereich Naturgefahren angesichts dieser schlicht nicht gesendet, dies im Gegensatz zur breit wieder-

Vielfalt kein leichtes Unterfangen sind. Der Bundesrat ist gegebenen Desinformationskampagne von Greenpeace-

aber überzeugt, dass das vom Motionär angestrebte Ziel mit Schweiz.

den bereits eingeleiteten Massnahmen erreicht werden kann. Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender

Ich bitte Sie daher, die Vielzahl der laufenden Aktivitäten Fragen:

nicht noch zu vergrössern. 1. Wie beurteilt der Bundesrat die Glaubwürdigkeit von

Ich bitte Sie deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwan- Greenpeace-Schweiz, einer Stiftung mit Sitz in Zürich?

deln. 2. Teilt er die Meinung, dass sich Greenpeace-Schweiz teil-

weise im Bereich der Illegalität bewegt (z. B. «Besetzung»

Bloetzer Peter (C, VS): Ich danke Herrn Bundesrat Ogi für von Kernkraftwerkgelände)?

seine Ausführungen bestens. Sie haben gezeigt: Der Bun- 3. Wie verhält es sich mit dem Einsatz von für den Umwelt-

desrat ist an der Arbeit, und er hat die Probleme und die An- schutz bestimmten Spendengeldern für solche Aktionen?

liegen erkannt, um die es mir mit diesem Vorstoss geht. Die Funktioniert in dieser Beziehung die Stiftungsaufsicht?

vier Punkte, die Herr Bundesrat Ogi in seiner Antwort aufge- 4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die erwähnten Sen-

zeigt hat, sind Massnahmen, die sich mit den Zielen und der dungen von Fernsehen DRS das Gebot der sachgerechten

Stossrichtung der Motion decken. Darstellung der Ereignisse und der verschiedenen, differie-

Ich gebe zu, dass verschiedene Punkte des Vorstosses Po- renden Ansichten (Art. 4 des Bundesgesetzes über Radio

stulatscharakter haben; konkrete gesetzgeberische Mass- und Fernsehen, Konzession für die SRG) verletzt haben?

nahmen sehe ich insbesondere in den Bereichen Erdbeben 5. Ist die Komplizenschaft von Greenpeace und Fernsehleu-

und Koordination. Ich kann mich aber der Arbeitsweise an- ten vom Programmauftrag des Monopolmediums Fernsehen

schliessen, die der Bundesrat vorsieht, nämlich dass er jetzt gedeckt?

die Grundlagen zusammenstellt und im nächsten Frühjahr 6. Wie stellt sich der Bundesrat schliesslich zur Tatsache,

Entscheide fällt. dass Vertreter der HSK in den erwähnten Sendungen recht

Aus diesem Grunde bin ich damit einverstanden, dass die eigentlich «verheizt» wurden?

Motion in ein Postulat umgewandelt wird. Ich danke dem

Bundesrat für seine Bereitschaft, den Vorstoss entgegenzu- Texte de l'interpellation du 6 mars 1995

nehmen. Directement avant et après la décision du Conseil fédéral du

12 décembre 1994 concernant l'autorisation d'exploitation de

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat la centrale nucléaire de Beznau II (KKB II), l'organisation

Greenpeace-Suisse a dénoncé l'existence de vices, qu'elle a

qualifiés de graves, dans les deux centrales de Beznau tout

en formulant des critiques acerbes à rencontre de la Division

principale de la sécurité des installations nucléaires (DSN).

#ST# 95.3094 Un contrôle des faits incriminés a révélé que ces prétendus

vices n'existaient pas ou qu'ils avaient déjà été éliminés.

Interpellation Loretan C'est ce que le chef du DFTCE, M. Ogi, conseiller fédéral a

exposé en 10 points à Greenpeace-Suisse dans sa lettre du

Kampagne von Greenpeace-Schweiz 23 décembre 1994, qui a aussi été envoyée aux médias.

und Fernsehen DRS M. Ogi a en particulier précisé dans cette lettre que les cri-

gegen Kernkraftwerk Beznau und HSK tiques visant la DSN étaient injustifiées.

Centrale nucléaire de Beznau et DSN. Par la suite, ces critiques ont toutefois été reprises par les

Campagne de critiques médias, notamment par la chaîne DRS, qui a répété ces pro-

pos tendancieux (émissions «10 vor 10» du 6 janvier 1995,

de Greenpeace-Suisse «Kassensturz» du 31 janvier 1995 et «Zébra» du 4 février

et de la télévision DRS 1995). De l'avis de la DSN et de l'exploitant de la centrale, les

critiques formulées par un informateur anonyme de

Greenpeace à propos de la sécurité de la centrale de Beznau

étaient abusives et sans fondement.

Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1995 Or, la télévision est restée muette sur ce point. Les argu-

Unmittelbar vor und nach dem Entscheid des Bundesrates ments du chef du DFTCE, exposés dans sa lettre du

vom 12. Dezember 1994 über die Betriebsbewilligung für das 23 décembre 1994, ont même été faussés. Les propos tenus

Kernkraftwerk Beznau II (KKB II) hat die Organisation Green- par le directeur de la centrale aux journalistes de «10 vor 10»

peace-Schweiz auf angeblich gravierende Mängel in den bei- n'ont tout simplement pas été retransmis, contrairement à la

den Beznauer Werken hingewiesen und gleichzeitig schwer- campagne de désinformation de Greenpeace-Suisse, à la-

wiegende Vorwürfe gegen die Hauptabteilung für die Sicher- quelle la télévision a réservé un large écho.

heit der Kernanlagen (HSK) erhoben. Die Überprüfung der Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions

gerügten Sachverhalte ergab, dass die behaupteten Mängel suivantes:

nicht bestehen bzw. behoben waren. Dies hat der Vorsteher 1. Que pense le Conseil fédéral de la crédibilité de

des EVED, Bundesrat Adolf Ogi, mit Brief vom 23. Dezember Greenpeace-Suisse, fondation dont le siège est à Zurich?

1994 an Greenpeace-Schweiz in 10 Punkten klargestellt; der 2. Est-il aussi d'avis que Greenpeace-Suisse évolue parfois

Brief ging auch an die Medien. Darin wurde u. a. festgehal- dans l'illégalité (notamment quand elle occupe le terrain

ten, dass die gegen die HSK erhobenen Vorwürfe unberech- d'une centrale nucléaire)?

tigt waren. 3. Qu'en est-il de l'utilisation de dons en faveur de la protec-

Trotzdem wurden die Vorwürfe in der Folge von Medien, ins- tion de la nature pour financer de telles opérations? La sur-

besondere vom Fernsehen DRS, in verzerrter, einseitiger veillance des fondations n'intervient-elle pas dans pareil cas?

Darstellung wiederholt («10 vor 10» am 6. Januar 1995, 4. Le Conseil fédéral estime-t-il aussi que les émissions pré-

«Kassensturz» vom 31. Januar 1995 und «Zebra» vom citées de la chaîne DRS ont violé la concession SSR et

4. Februar 1995). Die hier kolportierten Vorwürfe eines l'article 4 de la loi fédérale sur la radio et la télévision, qui pré-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Bloetzer Stärkung der Abwehr von Naturgefahren

Motion Bloetzer Améliorer la prévention des catastrophes naturelles

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 95.3127

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.10.1995 - 08:00

Date

Data

Seite 987-989

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Ref. No 20 026 376

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