Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 95-3094 KI-generiert

Government Addresses Greenpeace Allegations and Nuclear Safety Concerns

Geschäftsnummer VPB 95-3094
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

An interpellator questioned the government regarding the credibility of Greenpeace Switzerland and its alleged illegal activities, the use of donations for such actions, and whether television broadcasts biasedly presented criticisms against a nuclear power plant and the nuclear safety authority. The government responded by detailing its actions to address Greenpeace's criticisms, noting that investigations found the alleged defects non-existent or already rectified, and affirming that while Greenpeace's goal is nuclear phase-out, the government disapproves of its methods, referencing past convictions of activists and ongoing legal proceedings.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 4 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, Art. 55bis der Bundesverfassung, Art. 4 der Konzession für die SRG; Government Addresses Greenpeace Allegations and Nuclear Safety Concerns: The government responded by detailing its actions to address Greenpeace's criticisms, noting that investigations found the alleged defects non-existent or already rectified, and affirming that while Greenpeace's goal is nuclear phase-out, the government disapproves of its methods, referencing past convictions of activists and ongoing legal proceedings.

Schlagwörter

KI-generiert
Sicherheitsbedenken E-Government Vorbeugung von Umweltrisiken Umweltdelikt Energiepolitik radioaktive Verseuchung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 4 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
Cited in the interpellation regarding the obligation for fair and accurate reporting by television.
Art. 55bis der Bundesverfassung
Cited in the interpellation concerning potential violations related to media reporting.
Art. 4 der Konzession für die SRG
Cited in the interpellation regarding the reporting obligations of the SRG.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 4 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen

Cited in the interpellation regarding the obligation for fair and accurate reporting by television.

Art. 55bis der Bundesverfassung

Cited in the interpellation concerning potential violations related to media reporting.

Art. 4 der Konzession für die SRG

Cited in the interpellation regarding the reporting obligations of the SRG.

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Volltext

3. Oktober 1995 989 Interpellation Loretan

4. Es ist damit zu rechnen, dass Bundesratsentscheide ab anonymen Greenpeace-Informanten zur Sicherheit des KKB

Frühling 1996 getroffen werden können. erwiesen sich laut Auffassung der HSK und der Betreiberin

In einem jüngst erschienenen «Adressverzeichnis Naturge- des Kraftwerks als nicht zutreffend und haltlos.

fahren» sind über sechzig Dachorganisationen, Vereinigun- Das Fernsehen gab dieser Auffassung indessen keinen

gen, Forschungsanstalten, Institute, Verwaltungsstellen, Ar- Raum. Die Aussagen des Chefs EVED im Brief vom

beitsgruppen und Kommissionen aufgelistet. Der Bundesrat 23. Dezember 1994 wurden ins Gegenteil verkehrt. Darstel-

ist sich bewusst, dass Koordination und Steuerung der An- lungen des Kraftwerkleiters gegenüber «10 vor 10» wurden

strengungen im Bereich Naturgefahren angesichts dieser schlicht nicht gesendet, dies im Gegensatz zur breit wieder-

Vielfalt kein leichtes Unterfangen sind. Der Bundesrat ist gegebenen Desinformationskampagne von Greenpeace-

aber überzeugt, dass das vom Motionär angestrebte Ziel mit Schweiz.

den bereits eingeleiteten Massnahmen erreicht werden kann. Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender

Ich bitte Sie daher, die Vielzahl der laufenden Aktivitäten Fragen:

nicht noch zu vergrössern. 1. Wie beurteilt der Bundesrat die Glaubwürdigkeit von

Ich bitte Sie deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwan- Greenpeace-Schweiz, einer Stiftung mit Sitz in Zürich?

deln. 2. Teilt er die Meinung, dass sich Greenpeace-Schweiz teil-

weise im Bereich der Illegalität bewegt (z. B. «Besetzung»

Bloetzer Peter (C, VS): Ich danke Herrn Bundesrat Ogi für von Kernkraftwerkgelände)?

seine Ausführungen bestens. Sie haben gezeigt: Der Bun- 3. Wie verhält es sich mit dem Einsatz von für den Umwelt-

desrat ist an der Arbeit, und er hat die Probleme und die An- schutz bestimmten Spendengeldern für solche Aktionen?

liegen erkannt, um die es mir mit diesem Vorstoss geht. Die Funktioniert in dieser Beziehung die Stiftungsaufsicht?

vier Punkte, die Herr Bundesrat Ogi in seiner Antwort aufge- 4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die erwähnten Sen-

zeigt hat, sind Massnahmen, die sich mit den Zielen und der dungen von Fernsehen DRS das Gebot der sachgerechten

Stossrichtung der Motion decken. Darstellung der Ereignisse und der verschiedenen, differie-

Ich gebe zu, dass verschiedene Punkte des Vorstosses Po- renden Ansichten (Art. 4 des Bundesgesetzes über Radio

stulatscharakter haben; konkrete gesetzgeberische Mass- und Fernsehen, Konzession für die SRG) verletzt haben?

nahmen sehe ich insbesondere in den Bereichen Erdbeben 5. Ist die Komplizenschaft von Greenpeace und Fernsehleu-

und Koordination. Ich kann mich aber der Arbeitsweise an- ten vom Programmauftrag des Monopolmediums Fernsehen

schliessen, die der Bundesrat vorsieht, nämlich dass er jetzt gedeckt?

die Grundlagen zusammenstellt und im nächsten Frühjahr 6. Wie stellt sich der Bundesrat schliesslich zur Tatsache,

Entscheide fällt. dass Vertreter der HSK in den erwähnten Sendungen recht

Aus diesem Grunde bin ich damit einverstanden, dass die eigentlich «verheizt» wurden?

Motion in ein Postulat umgewandelt wird. Ich danke dem

Bundesrat für seine Bereitschaft, den Vorstoss entgegenzu- Texte de l'interpellation du 6 mars 1995

nehmen. Directement avant et après la décision du Conseil fédéral du

12 décembre 1994 concernant l'autorisation d'exploitation de

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat la centrale nucléaire de Beznau II (KKB II), l'organisation

Greenpeace-Suisse a dénoncé l'existence de vices, qu'elle a

qualifiés de graves, dans les deux centrales de Beznau tout

en formulant des critiques acerbes à rencontre de la Division

principale de la sécurité des installations nucléaires (DSN).

#ST# 95.3094 Un contrôle des faits incriminés a révélé que ces prétendus

vices n'existaient pas ou qu'ils avaient déjà été éliminés.

Interpellation Loretan C'est ce que le chef du DFTCE, M. Ogi, conseiller fédéral a

exposé en 10 points à Greenpeace-Suisse dans sa lettre du

Kampagne von Greenpeace-Schweiz 23 décembre 1994, qui a aussi été envoyée aux médias.

und Fernsehen DRS M. Ogi a en particulier précisé dans cette lettre que les cri-

gegen Kernkraftwerk Beznau und HSK tiques visant la DSN étaient injustifiées.

Centrale nucléaire de Beznau et DSN. Par la suite, ces critiques ont toutefois été reprises par les

Campagne de critiques médias, notamment par la chaîne DRS, qui a répété ces pro-

pos tendancieux (émissions «10 vor 10» du 6 janvier 1995,

de Greenpeace-Suisse «Kassensturz» du 31 janvier 1995 et «Zébra» du 4 février

et de la télévision DRS 1995). De l'avis de la DSN et de l'exploitant de la centrale, les

critiques formulées par un informateur anonyme de

Greenpeace à propos de la sécurité de la centrale de Beznau

étaient abusives et sans fondement.

Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1995 Or, la télévision est restée muette sur ce point. Les argu-

Unmittelbar vor und nach dem Entscheid des Bundesrates ments du chef du DFTCE, exposés dans sa lettre du

vom 12. Dezember 1994 über die Betriebsbewilligung für das 23 décembre 1994, ont même été faussés. Les propos tenus

Kernkraftwerk Beznau II (KKB II) hat die Organisation Green- par le directeur de la centrale aux journalistes de «10 vor 10»

peace-Schweiz auf angeblich gravierende Mängel in den bei- n'ont tout simplement pas été retransmis, contrairement à la

den Beznauer Werken hingewiesen und gleichzeitig schwer- campagne de désinformation de Greenpeace-Suisse, à la-

wiegende Vorwürfe gegen die Hauptabteilung für die Sicher- quelle la télévision a réservé un large écho.

heit der Kernanlagen (HSK) erhoben. Die Überprüfung der Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions

gerügten Sachverhalte ergab, dass die behaupteten Mängel suivantes:

nicht bestehen bzw. behoben waren. Dies hat der Vorsteher 1. Que pense le Conseil fédéral de la crédibilité de

des EVED, Bundesrat Adolf Ogi, mit Brief vom 23. Dezember Greenpeace-Suisse, fondation dont le siège est à Zurich?

1994 an Greenpeace-Schweiz in 10 Punkten klargestellt; der 2. Est-il aussi d'avis que Greenpeace-Suisse évolue parfois

Brief ging auch an die Medien. Darin wurde u. a. festgehal- dans l'illégalité (notamment quand elle occupe le terrain

ten, dass die gegen die HSK erhobenen Vorwürfe unberech- d'une centrale nucléaire)?

tigt waren. 3. Qu'en est-il de l'utilisation de dons en faveur de la protec-

Trotzdem wurden die Vorwürfe in der Folge von Medien, ins- tion de la nature pour financer de telles opérations? La sur-

besondere vom Fernsehen DRS, in verzerrter, einseitiger veillance des fondations n'intervient-elle pas dans pareil cas?

Darstellung wiederholt («10 vor 10» am 6. Januar 1995, 4. Le Conseil fédéral estime-t-il aussi que les émissions pré-

«Kassensturz» vom 31. Januar 1995 und «Zebra» vom citées de la chaîne DRS ont violé la concession SSR et

4. Februar 1995). Die hier kolportierten Vorwürfe eines l'article 4 de la loi fédérale sur la radio et la télévision, qui pré-

Interpellation Loretan 990 3 octobre 1995

voit que les événements doivent être présentés fidèlement et 15. April 1995, stellte fest: «Das Monopolmedium war einmal

refléter équitablement la diversité des opinions? mehr nicht den Atomstrom wert, den es verbraucht hat.»

5. La complicité entre Greenpeace et les responsables de la Was das Fernsehen DRS kolportierte, stammte ausschliess-

télévision est-elle conforme au mandat confié à la télévision, lich von Greenpeace, einer Organisation, die sich bekannt-

qui a le monopole de la diffusion des programmes? lich nicht scheut, mit illegalen Aktionen zu operieren, z. B. mit

6. Comment le Conseil fédéral juge-t-il le fait que des repré- der Besetzung von Kernkraftwerkanlagen, so geschehen sei-

sentants de la DSN ont été pour ainsi dire sacrifiés durant les nerzeit in Leibstadt. Greenpeace schreckte auch nicht davor

émissions précitées? zurück, Beznau-Mitarbeiter des Drogenmissbrauchs, der

Pfuscharbeit und der Biersäuferei zu bezichtigen. Solche

Mitunterzeichner - Cosignataires: Huber (1) Vorwürfe müssen sich anständige Leute ausgerechnet von

wegen illegaler Aktionen gerichtlich verurteilten Aktivisten

gefallen lassen! Im Aargau ist Greenpeace denn auch von

Loretan Willy (R, AG): Man könnte das Thema, das jetzt zu den Steuerbehörden richtigerweise nicht mehr als «gemein-

behandeln ist, auch unter den Titel «Medienarroganz von nützig» anerkannt.

Fernsehen DRS gegenüber dem Energiekanton Aargau und Es soll hier keine Debatte über die Frage «Kernenergie ja

dem Chef des EVED» stellen. Mein von Kollege Huber mit- oder nein?» oder über die Sicherheit unserer schweizeri-

unterzeichneter Vorstoss richtet sich insbesondere an die schen Kernkraftwerke geführt werden. Jeder vernünftige

Adresse von Herrn Bundesrat Ogi in seiner Eigenschaft als Mensch weiss oder müsste wissen, dass wir ohne unsere

Energie- und Medienminister. Kernkraftwerke eine sichere, genügende und umweltfreund-

Worum geht es, was passierte? Unmittelbar vor und nach liche Energieversorgung auf Jahrzehnte hinaus nicht sicher-

dem Entscheid des Bundesrates vom 12. Dezember 1994 stellen können. Jedermann weiss auch, dass unsere Kern-

über die Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau II kraftwerke zu den sichersten und am besten gewarteten der

hat die Organisation Greenpeace-Schweiz auf angeblich gra- Welt gehören.

vierende Mängel in den beiden Werken Beznau l und II hin- Es geht hier ausschliesslich um die Kooperation eines Mono-

gewiesen und gleichzeitig schwerwiegende Vorwürfe gegen polmediums mit zum Teil illegal tätigen Greenpeace-Aktivi-

die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) sten. Es geht aber auch um die Medienhysterie, welche re-

erhoben. Die Überprüfung der gerügten Sachverhalte ergab, gelmässig ausbricht, wenn sich in einem Kernkraftwerk auch

dass die behaupteten Mängel nicht bestehen bzw. behoben nur der geringste Zwischenfall ereignet. Man könnte es mit

waren. Dies hat der Vorsteher des EVED, Herr Bundesrat einem sarkastischen Beispiel, zitiert im «Aargauer Tagblatt»

Ogi, mit einem Brief vom 23. Dezember 1994 an Green- vom 12. August 1995, am besten so umschreiben: «Wenn

peace-Schweiz in 10 Punkten klargestellt. Der Brief ging eine Putzfrau in einem Kernkraftwerk die Treppe hinunterfällt

auch an die Medien. Die gegen die HSK erhobenen Vorwürfe und sich verletzt, so ist das für viele Medien eine Atomkata-

waren ungerechtfertigt; das ist das Fazit dieses Schreibens. strophe.» Letztmals passierte solches, als sich während Re-

Trotzdem wurden die Vorwürfe in der Folge insbesondere visionsarbeiten im Kernkraftwerk Leibstadt am 11. August

vom Fernsehen DRS in verzerrter, einseitiger Darstellung 1995 im Turbinenhaus, also in einem nichtnuklearen Raum

wiederholt: «10 vor 10» vom 6. Januar 1995, «Kassensturz» des Werks, eine Knallgasverpuffung ereignete, bei der zwei

vom 31. Januar 1995 und Jugendsendung «Zebra» vom Arbeiter mittelschwere Verbrennungen erlitten, bei der aber

4. Februar 1995. Die hier kolportierten Vorwürfe eines an- keinerlei Radioaktivität freigesetzt wurde.

onymen Greenpeace-Informanten gegenüber Fernsehen Mit meinen sechs Fragen in der Interpellation möchte ich

DRS zur Sicherheit des Kernkraftwerkes Beznau erwiesen dem Bundesrat Gelegenheit geben, hier zuhanden der Öf-

sich laut Auffassung der HSK und der Betreiberin des Kraft- fentlichkeit zu diesem Greenpeace-Fernsehen-Gemauschel

werks als nicht zutreffend und haltlos. Das Fernsehen gab klar Stellung zu nehmen. Ich erwarte, dass sich der Vertreter

dieser Auffassung indessen keinen Raum; die Aussagen des des Bundesrates deutlich vor seine in den Dreck gezogenen

Chefs EVED in seinem zitierten Brief wurden ins Gegenteil Mitarbeiter der HSK stellt, aber auch vor die Leitung und die

verkehrt. Darstellungen des Kraftwerkleiters, Hans Wenger, Belegschaft des Kernkraftwerks Beznau. Er soll sich auch

gegenüber «10 vor 10» wurden schlicht nicht gesendet. Dies zur Glaubwürdigkeit von Greenpeace-Schweiz äussern.

im Gegensatz zur breit wiedergegebenen Desinformations- Ich möchte den Bundesrat im weiteren fragen, was es eigent-

kampagne von Greenpeace-Schweiz. lich braucht, bis er als Konzessionsbehörde derart gravie-

Der von den Nordostschweizerischen Kraftwerken AG (NOK) rende Verletzungen von Artikel 55bis der Bundesverfassung,

als Betreiberin von Beznau II angerufene Ombudsmann stellt der Artikel 3 und 4 des Bundesgesetzes über Radio und

in seiner Beurteilung klar und unmissverständlich fest: Der Fernsehen sowie von Artikel 4 der Konzession für die SRG,

«10 vor 10»-Beitrag war keine sachgerechte Information, un- wie sie im Januar und Februar 1995 vorgekommen sind, mit

terdrückte objektive Informationen und verkehrte mit entstell- Sanktionen belegt. Nach derart schwer wiegenden Manipula-

ten Zitaten aus dem Brief von Bundesrat Ogi dessen Richtig- tionen und Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht

stellungen in ihr Gegenteil. Die gegenüber der Sendung «Ze- kann man doch nicht einfach zur Tagesordnung übergehen,

bra» erhobenen Vorwürfe - «schamloses Lächerlichmachen insbesondere dann nicht, wenn Sie noch selber und persön-

der Zivilschutzorganisationen» und «Stimmungsmache ge- lich davon betroffen sind, Herr Bundesrat.

gen die Kernenergie» - hielt der Ombudsmann für berechtigt. Ich bin nun wirklich sehr gespannt darauf, von Ihnen als ober-

Seine Schlussfolgerungen lauteten, «dass zu Recht bean- stem Medienherrn zu hören, was Sie in dieser leidigen Ange-

standet worden ist, in drei Sendungen, in verschiedenen Ge- legenheit eigentlich vorgekehrt haben.

fässen vom Schweizer Fernsehen DRS sei auf einseitige

Weise und unausgewogen über das Kernkraftwerk Beznau Ogi Adolf, Bundesrat: Die Interpellation steht - das ist wich-

und die Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen tig - im Zusammenhang mit der Ende 1994 erfolgten Verlän-

berichtet worden. Weder 'Kassensturz' noch in vermehrtem gerung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Bez-

Masse die Sendung '10 vor 10' waren um eine ausgewogene nau II. Im Vorfeld des bundesrätlichen Entscheides behaup-

und faire Darstellung bemüht, von der 'Zebra'-Sendung ganz tete Greenpeace, es gebe gravierende Mängel in den beiden

zu schweigen». Soweit der Ombudsmann. Beznauer Werken. Gleichzeitig erhob diese Organisation

Mit anderen Worten: Es wurde mit glatten Lügen operiert. auch schwerwiegende Vorwürfe gegen die Hauptabteilung

Hinterhältiger geht es nicht mehr. Das Schweizer Fernsehen für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), die in meinem

DRS Hess sich einmal mehr in einer konzertierten Aktion vor Departement eingegliedert ist.

den Karren der extremsten Kernkraftwerkgegner spannen. Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsde-

Statt einer sachgerechten Information, wie es ihre konzes- partement hat - wie das richtig erwähnt wurde - am 23. De-

sionsgemässe Pflicht ist, kolportierten die pseudokritischen zember 1994 in einem ausführlichen Brief zu den einzelnen

TV-Leute die unhaltbarsten Vorwürfe, und zwar mehrfach. Vorwürfen Stellung genommen und sie auch widerlegt. Es

Eine Aargauer Zeitung, das «Badener Tagblatt» vom stimmt, dass diese Vorwürfe Anfang 1995 im Fernsehen

3. Oktober 1995 991 Interpellation Loretan

DRS wiederaufgenommen wurden, und zwar, wie bereits er- überzeugt und hoffe sehr, dass auch das Fernsehen DRS

wähnt - aber ich muss es auch noch sagen -, in drei Sendun- aus diesen Vorkommnissen die nötigen Lehren und Konse-

gen: «10 vor 10» vom 6. Januar 1995, «Kassensturz» vom quenzen ziehen wird.

31. Januar 1995 und «Zebra» vom 4. Februar 1995. Die

Nordostschweizerischen Kraftwerke AG und die in meinem Loretan Willy (R, AG): Ich erkläre mich als teilweise befrie-

Departement eingegliederte HSK haben diese Sendungen digt und möchte Herrn Ogi für seine klaren Worte an die

bei derOmbudsstelle DRS, Ihrem ehemaligen Kollegen Hän- Adresse des Fernsehens DRS herzlich danken. Es braucht

senberger, beanstandet. Mut - vielleicht hat es ihn auch von meiner Seite etwas

Nach verschiedenen Abklärungen legte die Ombudsstelle gebraucht -, denn wir Politiker sind ja irgendwie mit diesen

am 11. April 1995 einen Bericht vor. Dieser Bericht ist klar Medien verhängt.

und unmissverständlich: Bezüglich der Sendung «10 vor 10» Ich bin deshalb nur teilweise befriedigt, weil meine ersten drei

vom 6. Januar 1995 wirft die Ombudsstelle dem Fernsehen Fragen in der schriftlichen Interpellation nicht beantwortet

in einem Falle «unzulässige» und in einem weiteren Falle worden sind; sie betreffen Greenpeace. Ich stelle aber fest,

«eine unverschämte und unkorrekte Zitierweise» vor. Zu- dass wir uns in der Beurteilung der drei Sendungen des

sammenfassend kommt die Ombudsstelle bezüglich dieser Fernsehens DRS einig sind - wir, d. h. Herr Bundesrat Ogi,

Sendung zu folgender Beurteilung: «Der beanstandete Bei- der Ombudsmann DRS/SRG und der Sprechende.

trag ist keine sachgerechte Information, unterdrückt objektive Wo aber sind die Konsequenzen? Ich möchte Kollege Iten

Informationen und verkehrt mit entstellten Zitaten aus dem Andreas zitieren, der in der gestrigen Ausgabe der «Neuen

Brief von Bundesrat Ogi dessen Richtigstellungen in ihr Ge- Zürcher Zeitung», Seite 31 in der Beilage über die Telekom-

genteil.» munikationsmesse in Genf, folgendes sehr bedenkenswertes

In bezug auf die Sendung «Kassensturz» vom 31. Januar Wort gesetzt hat: «Skepsis und Selbstkritik der eigenen Ar-

1995 hat das Fernsehen nach Auffassung der Ombudsstelle beit gegenüber müsste auch die Haltung der Medienschaf-

zu Unrecht den Vorwurf der Auskunftsverweigerung in die fenden sein, und damit müssten sie sich selber einem neuen

Welt gesetzt. Bezüglich der im KKW Beznau besichtigten Verantwortungsdiskurs aussetzen.» Besser könnte man die

Räume hat die Sendung beim Zuschauer den Eindruck hin- Medizin, die sich das Fernsehen DRS verabreichen muss,

terlassen, dem Fernsehreporter seien absichtlich die fal- nicht rezeptieren.

schen Räume gezeigt worden, was nicht stimme. Anderer- Das ist alles, was ich noch beizufügen habe.

seits sei nicht erwähnt worden, dass der Fernsehreporter

ausdrücklich keine anderen Räume sehen wollte. Im weite- Ogi Adolf, Bundesrat: Ich möchte Ihnen die drei Fragen

ren wirft die Ombudsstelle dem Fernsehen vor, dass der Lei- schon noch ganz klar und deutlich beantworten. Ich möchte

ter des KKW Beznau in dem der Sendung vorangehenden In- als abtretender Minister diese drei Fragen nicht im Räume

terview zu den erhobenen Vorwürfen betreffend die Sicher- stehen lassen:

heit des Werks Stellung nehmen konnte, dieses Interview 1. Eines der Ziele von Greenpeace ist der Ausstieg aus der

aber - wie das schon Herr Loretan zum Ausdruck gebracht Kernenergie. Zu diesem Zweck führt die Organisation spek-

hat - nicht in die Sendung aufgenommen wurde. Ferner sei takuläre Aktionen durch - Besetzung von Kernkraftwerkge-

der Direktor der HSK unfair behandelt worden. lände, Verhinderung von Transporten von Brennelementen

Bezüglich der Sendung «Zebra» ist nach Auffassung der usw. - und erhebt des öftern Vorwürfe gegen die Kernkraft-

Ombudsstelle zu Recht beanstandet worden, «dass diese werkbetreiber und die Aufsichtsbehörden. Greenpeace geht

Sendung auf eine unangemessene, oberflächliche Weise in es dabei nicht in erster Linie darum, die Sicherheit der Kern-

dieselbe Kerbe hieb, wie das die beiden anderen beanstan- anlagen zu erhöhen, sondern die Nutzung der Kernenergie

deten Sendungen taten». Das Fernsehen hat somit auf ein- zu verunmöglichen. Der Bundesrat lehnt diese Art und

seitige Weise und unausgewogen über das Kernkraftwerk Weise, Energiepolitik zu betreiben, in aller Form ab. Ihre er-

Beznau und die HSK berichtet. Das hat die Ombudsstelle klar ste Frage, meine erste Antwort.

und deutlich festgestellt. 2. Es ist Aufgabe der zuständigen Strafbehörden, zu beurtei-

Der Bericht enthält im weiteren schwerwiegende Vorwürfe an len, ob im konkreten Fall eine strafbare Handlung vorliegt.

die Adresse des Fernsehens DRS: zum Beispiel «unzuläs- Tatsache ist, Herr Loretan, dass 1994 mehrere Greenpeace-

sige, unverschämte und unkorrekte Zitierweise» - das sind Aktivisten wegen der Teilnahme an einer Aktion gegen das

Ausdrücke, die im Bericht stehen -, «Unterdrückung objekti- Kernkraftwerk Beznau rechtskräftig verurteilt wurden. Wei-

ver Informationen und unfaire Behandlung des Leiters des tere Strafverfahren im Zusammenhang mit einer Aktion ge-

Kernkraftwerkes Beznau und des Direktors der HSK». gen das Kernkraftwerk Leibstadt im Jahre 1990 und mit der

Der Bundesrat missbilligt eine solche Berichterstattung von Blockierung des Abtransportes von Brennelementen aus

selten des Fernsehens DRS, denn sie untergräbt das Ver- dem Kernkraftwerk Beznau im September 1994 sind noch im

trauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Sicherheitsbe- Gange. Eine strafrechtliche Verfolgung der juristischen Per-

hörde - das ist das Entscheidende -, in die Leute, die jeden son Greenpeace ist nach der heutigen Rechtslage nicht mög-

Tag für die Sicherheit in diesem Land im Einsatz sind und lich. Das war meine Antwort auf Ihre zweite Frage.

ihre Arbeit mit Verantwortungsgefühl ausführen. Der Bundes- 3. Ihre dritte Frage möchte ich wie folgt beantworten: Die

rat erwartet, dass das Fernsehen DRS aus diesem Vorfall die Bundesaufsicht über gemeinnützige Stiftungen wird durch

nötigen Lehren zieht. die Rechtsabteilung des Generalsekretariates des Eidgenös-

Nun hat Herr Loretan gefragt, welche Konsequenzen gegen- sischen Departementes des Innern (GS EDI) geführt. Um die

über der SRG in Betracht gezogen würden. Herr Loretan, ein gesetzliche Kontrolle ausüben zu können, verlangt das GS

Konzessionsentzug - auch ein befristeter Entzug - ist ein EDI von jeder Stiftung jährlich einen Tätigkeitsbericht, die

massiver Eingriff in die Rechte der SRG. Bevor eine solch Jahresrechnung, das Verzeichnis der Wertschriften und Ver-

einschneidende Massnahme überhaupt erwogen werden mögensanlagen sowie den Bericht einer Revisionsstelle. Die

darf, muss die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio erforderlichen Unterlagen hat die Stiftung Greenpeace-

und Fernsehen eine klare Konzessionsverletzung festgestellt Schweiz stets unaufgefordert eingereicht. Die Stiftung hat

haben. Dies ist bis heute nicht geschehen. Der erwähnte Be- sich im Tätigkeitsbereich unter anderem auch zur Aktion ge-

richt der Ombudsstelle ist nämlich kein rechtskräftiger Ent- gen Beznau im Jahre 1993 geäussert. Da der Zweckartikel

scheid, sondern nur eine rechtlich unverbindliche Mei- solche Aktionen ausdrücklich vorsieht und viele Spender

nungsäusserung. Greenpeace gerade deshalb unterstützen dürften, hat die

Abschliessend noch etwas Grundsätzliches: Trotz einzelner eidgenössische Stiftungsaufsicht die Berichterstattung ohne

Fehlleistungen von Medienschaffenden müssen wir sehr Bemerkungen genehmigt. Das war meine Antwort auf Ihre

Sorge tragen zur Freiheit der Medien. Sie ist für unsere De- dritte Frage.

mokratie wichtig. Wir dürfen uns nicht durch einzelne Vorfälle

leichtfertig dazu hinreissen lassen, in die Unabhängigkeit und Loretan Willy (R, AG): Herr Bundesrat, ich kann das «teil-

Autonomie von Radio und Fernsehen einzugreifen. Ich bin weise» streichen. Ich erkläre mich als befriedigt, möchte aber

Interpellation Petitpierre 992 3 octobre 1995

an die Adresse der zuständigen Verwaltung immerhin an- 1. Gedenkt er eine Strategie zur Entwicklung des Energiever-

merken, dass ich es schon einigermassen komisch finde, stärkers zu erarbeiten?

dass eine Stiftung in ihrem Zweckartikel offenbar auch ille- 2. Hat er die Absicht, zu diesem Zweck Professor Rubbia zu

gale Aktionen eingepackt hat, dass dafür Geld gesammelt konsultieren?

wird und dass das ohne jede Kommentierung und Beanstan- 3. Will er aufgrund der zur Verfügung stehenden Informatio-

dung in unserem Rechtsstaat passiert. Ob dies richtig sei nen der Schweizer Industrie vorschlagen, zur Entwicklung

oder nicht, ist eine Frage, die nicht Sie jetzt zu beantworten dieser Technik beizutragen?

haben, aber ich behalte mir vor, auf diesen Punkt irgendein- 4. Ist er, wie im Fall der Ariane-Trägerrakete, zu einer inten-

mal in irgendeiner Form zurückzukommen. siven Zusammenarbeit mit den interessierten europäischen

Staaten bereit, um die Chancen einer industriellen Anwen-

dung dieser Technik zu vergrössern und die Entwicklung zu

beschleunigen?

#ST# 95.3291 Texte de l'interpellation du 21 juin 1995

La production d'électricité dans les centrales à combustibles

Interpellation Petitpierre fossiles compromet l'équilibre climatique par la surcharge de

l'atmosphère en CO^.

Stromerzeugung La production dans les centrales nucléaires classiques nous

in Energieverstarkern impose des déchets radioactifs de longue durée d'activité (de

Production d'électricité l'ordre de plusieurs dizaines de millénaires). Leur gestion et

dans des amplificateurs d'énergie leur confinement pour de telles durées dépassent nos con-

naissances et nos moyens techniques. La sécurité ne peut

être garantie de ce fait. L'utilisation de ces déchets (pluto-

nium) à des fins militaires est un autre aspect de la question

(«prolifération»).

Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1995 La fusion thermonucléaire ne pourra être mise en oeuvre à

Die Energieproduktion in Kraftwerken, die mit fossilen Brenn- échéance raisonnable.

stoffen betrieben werden, beeinträchtigt das klimatische Même les spécialistes des énergies renouvelables indiquent

Gleichgewicht durch die Überbelastung der Atmosphäre mit que ces énergies ne sont pas en mesure de prendre massi-

CO2. vement le relais à court terme, tandis que la consommation

Die Produktion in den herkömmlichen Kernkraftwerken be- d'énergie dans le monde en développement est fatalement

schert uns radioaktive Abfälle, die auf lange Zeit aktiv bleiben destinée à croître considérablement.

(mehrere Dutzende von Jahrtausenden). Für ihre Behand- En Suisse, l'amélioration du rendement et les économies

lung und Lagerung reichen unsere Kenntnisse und unsere progressent lentement et le moratoire n'a pas permis une

technischen Mittel nicht aus, so dass die Sicherheit nicht ge- réorientation radicale, de sorte que le débat nucléaire se rou-

währleistet werden kann. Die Verwendbarkeit dieser Abfälle vre déjà avec la confrontation stérile que nous avons connue

(Plutonium) zu militärischen Zwecken ist ein weiterer Aspekt il y a peu.

in diesem Zusammenhang («Prolifération»). Il importe que le Conseil fédéral prenne des initiatives nou-

Die Kernfusion wird in nützlicher Frist nicht zur Energiege- velles pour faire avancer la solution des questions posées

winnung nutzbar gemacht werden können. par notre approvisionnement énergétique.

Selbst die Spezialisten der erneuerbaren Energien glauben Le professeur Carlo Rubbia, Prix Nobel de physique, ancien

nicht daran, dass diese kurzfristig im grossen Stil als Alterna- directeur du Gern, propose l'étude et le développement d'une

tive in Frage kommen. Dabei steigt der Energieverbrauch in nouvelle technique, celle de l'amplificateur d'énergie, qui re-

einer Welt, die sich in steter Entwicklung befindet, ständig er- pose sur une réaction nucléaire de fission entretenue et non

heblich an. auto-entretenue qui, de ce fait, supprimerait le risque des ac-

In der Schweiz werden auf dem Gebiet der Verbesserung cidents du type de celui de «Tchernobyl». Le système qui re-

des Energienutzungsgrades und der Energieeinsparung nur pose sur l'utilisation du thorium comme combustible permet-

langsam Fortschritte erzielt, und das Moratorium hat nicht zu trait de réduire massivement (1000 à 10 000 fois) la produc-

einer radikalen Richtungsänderung geführt, so dass bereits tion accessoire de plutonium en comparaison avec celle d'un

wieder eine Kernenergiedebatte mit der sterilen Konfronta- réacteur conventionnel, diminuant d'autant la quantité des

tion in Gang kommt, wie wir sie vor kurzem erlebt haben. déchets à gérer et éliminant pratiquement le danger de pro-

Es ist notwendig, dass der Bundesrat neue Initiativen ergreift, lifération.

um die Suche nach Lösungen der Probleme unserer Ener- Les réserves mondiales de thorium sont considérables,

gieversorgung zu beschleunigen. beaucoup plus abondantes que celles d'uranium.

Professor Carlo Rubbia, Nobelpreisträger für Physik und Les avantages attendus de ce système (réduction massive

ehemaliger Direktor des Gern, schlägt die Erforschung und des déchets de longue durée d'activité et du risque de pro-

Entwicklung einer neuen Technik vor. Es handelt sich um die lifération, très bonne compatibilité avec l'environnement, ren-

sogenannte Energieverstärkung, die auf einer kontrollierten forcement de la sécurité du fonctionnement, recours à des

Kernspaltung beruht - im Gegensatz zur autonomen bei her- techniques connues pour la plupart, coût concurrentiel) sont

kömmlichen Kernkraftwerken -, so dass das Risiko von Un- tels que je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:

fällen des Typs «Tschernobyl» ausgeschlossen wäre. 1. A-t-il l'intention d'élaborer une stratégie de développement

Bei diesem System wird Thorium als Brennstoff verwendet. de l'amplificateur d'énergie?

Es würde den Anfall von Plutonium im Vergleich zu her- 2. Entend-il, pour ce faire, consulter le professeur Rubbia?

kömmlichen Kernkraftwerken massiv einschränken (er wäre 3. Entend-il, en fonction des informations acquises, proposer

1000- bis 10 OOOmal geringer). Im gleichen Ausmass würde à l'industrie suisse de contribuer à la mise en oeuvre de cette

ebenfalls das Volumen der zu lagernden Abfälle vermindert, technique?

und die Proliferationsgefahr wäre praktisch gebannt. 4. Est-il prêt à établir avec les Etats européens intéressés

Die Thoriumvorkommen der Erde sind gross, jedenfalls sind une collaboration poussée afin de favoriser les chances et

sie viel bedeutender als die Uranvorkommen. l'allure d'une concrétisation industrielle de ce procédé, à

Die von diesem System erwarteten Vorteile (massive Ver- l'exemple de ce qui a été fait pour la fusée Ariane?

minderung der langlebigen radioaktiven Abfälle und der Pro-

liferationsgefahr, gute Umweltverträglichkeit, höhere Be- Mitunterzeichner - Cosignataires: Martin Jacques (1 )

triebssicherheit, Einsatz von Techniken, die grösstenteils be-

kannt sind, wettbewerbsfähige Kosten) veranlassen mich, Petitpierre Gilles (R, GE): Pour gagner du temps, j'ai donné

dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen: l'essentiel du développement de mon interpellation par écrit

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Loretan Kampagne von Greenpeace-Schweiz und Fernsehen DRS gegen

Kernkraftwerk Beznau und HSK

Interpellation Loretan Centrale nucléaire de Beznau et DSN. Campagne de critiques de

Greenpeace-Suisse et de la télévision DRS

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 95.3094

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.10.1995 - 08:00

Date

Data

Seite 989-992

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Ref. No 20 026 377

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