Parliamentary Motion on Railway Project Financing Conversion
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis motion calls for the federal government to submit a report and proposal to Parliament to amend legislation concerning the financing of a major railway project. Specifically, it seeks to convert the loan portion of contributions from fuel taxes into non-repayable grants, arguing this is consistent with constitutional provisions for promoting combined transport and necessary due to federal financial constraints and the project's importance for traffic, environmental, and state policy reasons. The government accepted the motion, noting it would secure 25% of the project's financing.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 36ter Absatz, Art. 3 Absatz, Art. 3 al. 1 des arrêtés fédéraux du 1er octobre 1991, Art. 36ter al. 1 let. c de la Constitution fédérale; Parliamentary Motion on Railway Project Financing Conversion: Specifically, it seeks to convert the loan portion of contributions from fuel taxes into non-repayable grants, arguing this is consistent with constitutional provisions for promoting combined transport and necessary due to federal financial constraints and the project's importance for traffic, environmental, and state policy reasons. The government accepted the motion, noting it would secure 25% of the project's financing.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is modified by the motion to allow for 25% non-reimbursable contributions from fuel taxes for the NLFA project.
This constitutional provision allows the Confederation to promote combined transport, which supports the reasoning for non-reimbursable contributions.
These articles are cited as permitting non-reimbursable contributions for combined transport.
Volltext
20. Juni 1995 707 Motion Danioth
#ST# 95.3050 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un
rapport assorti d'une proposition d'arrêté fédéral permettant
Motion Danioth de modifier l'article 3 alinéa 1er de l'arrêté fédéral du
I er octobre 1991 concernant le crédit global destiné à la réa-
Umwandlung Neat-Beiträge lisation du projet de ligne ferroviaire suisse à travers les Alpes.
aus Treibstoffzöllen II s'agira d'octroyer des contributions à fonds perdu de 25 pour
cent, financées par le produit des droits d'entrée sur les car-
Projet NLFA. Apport burants. Le Conseil fédéral réglera la répartition entre l'axe du
financier de la route Gothard et celui du Loetschberg selon le système actuel.
Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun
Wortlaut der Motion vom 2. Februar 1995 Danioth Hans (C, UR): Die Zielsetzung der Motion zur Um-
Die Entwicklung seit dem Erlass des Neat-Kreditbeschlus- wandlung des Darlehensviertels aus Treibstoffzollgeldern in
ses, vor allem die katastrophale Verschlechterung der Fi- nicht rückzahlbare Beiträge an die Neat darf als bekannt vor-
nanzlage des Bundes, haben kontroverse Diskussionen über ausgesetzt werden. Der Bundesrat hat inzwischen bereits er-
Möglichkeiten einer Etappierung der Alpentransversalen klärt, dass er bereit sei, den Vorstoss als Motion entgegen-
ausgelöst. Akzentuiert werden die Diskussionen durch die zunehmen, wofür ich bestens danke.
Problematik der Wirtschaftlichkeit. Die Motion verlangt eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Es ist aber unabdingbar, dass der Vollzug des vom Volk gut- Dass diese nicht schon zu Beginn umgesetzt wurde, ist wohl
geheissenen Neat-Beschlusses von finanzpolitischen Sach- aus der heute kaum mehr verständlichen Euphorie der da-
zwängen befreit wird. Sowohl aus Verkehrs- und Umwelt- maligen Zeit heraus zu erklären, die milliardenschwere Ver-
gründen wie auch aus staatspolitischen Überlegungen ist kehrsinfrastruktur vollständig einem unternehmerischen
das grosse Verkehrswerk einer raschen Verwirklichung ent- Handeln und rein kaufmännischen Regeln zu unterstellen.
gegenzuführen. Auch das Transitabkommen verlangt von Die volkswirtschaftlichen Aspekte blieben bei dieser Rech-
der Schweiz Klarheit über die Einlösung der eingegangenen nung bekanntlich unberücksichtigt.
Verpflichtungen. Es wäre andererseits mit Rücksicht auf die Gemäss Artikel 36ter Absatz 1 Buchstabe c der Bundesver-
vollständig à fonds perdu finanzierten Nationalstrassen nicht fassung kann der Bund den kombinierten Verkehr indessen
sinnvoll und gerechtfertigt, jenen Investitions- und Betriebs- fördern. In Artikel 22 des Treibstoffzollgesetzes wurde dies
aufwand der Neat nicht wenigstens mit angemessenen nicht- wie folgt präzisiert:
rückzahlbaren Beiträgen zu unterstützen, der dem kombi- Absatz 1: «Beiträge an den kombinierten Verkehr werden
nierten Verkehr und damit der Entlastung der Strasse dient. aus Verkehrs- und umweltpolitischen Gründen ausgerichtet,
Artikel 36ter Buchstabe c der Bundesverfassung und soweit die volle Eigenwirtschaftlichkeit nicht erreicht werden
Artikel 21 und 22 des Treibstoffzollgesetzes lassen auch hier kann.»
A-fonds-perdu-Beiträge zu. Absatz 2: «Beiträge an den Transport begleiteter Motorfahr-
Es ist an der Zeit, in der Neat-Frage zu einer Deblockierung zeuge sollen Tarifverbilligungen ermöglichen, die im ver-
zu kommen. Aus diesen Gründen unterbreite ich folgende kehrs- und umweltpolitischen Interesse liegen.«
Motion: Das Bundesamt für Justiz hatte bereits damals in einem Gut-
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht und achten den eindeutigen Befund abgegeben, dass diese Ver-
Antrag für einen Bundesbeschluss zu unterbreiten. Dadurch fassungsbestimmung über die Förderung des kombinierten
sollen in Modifizierung von Artikel 3 Absatz 1 des Bundesbe- Verkehrs und des Transports begleiteter Motorfahrzeuge
schlusses vom 1. Oktober 1991 über den Gesamtkredit für den Behörden einen grossen Beurteilungs- und Entschei-
die Verwirklichung des Konzeptes der schweizerischen Ei- dungsspielraum überlasse. Dies gilt sowohl für die Art der
senbahn-Alpentransversale die Beiträge von 25 Prozent aus Beiträge wie auch für deren Höhe.
zweckgebundenen Treibstoffzollerträgen à fonds perdu ge- Solche Beiträge können sowohl als Darlehen als auch als A-
währt werden. Der Bundesrat regelt die Verteilung auf die fonds-perdu-Beiträge erfolgen. Ich verweise auf Seite 126
Gotthard- und die Lötschberg-Achse gemäss bestehendem der damaligen Botschaft. Der Bundesrat erklärte damals, die
Verteilschlüssel. Finanzierung nach kommerziellen Regeln schliesse A-fonds-
perdu-Beiträge an die Neat grundsätzlich aus. Das Parla-
Texte de la mot/on du 2 février 1995 ment folgte ihm auf diesem kühnen Weg. Selbst als die Str-
L'évolution des conditions depuis l'ouverture d'un crédit pour assenverkehrsverbände - was zu ihrer Ehrenrettung heute
les NLFA, et en particulier la dégradation catastrophique des ausdrücklich angemerkt werden soll - der nationalrätlichen
finances fédérales, ont suscité de vives discussions sur les Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen die Bereit-
possibilités de réaliser par étapes les transversales alpines. schaft signalisierten, solche angemessenen Beiträge aus der
Le débat est encore alimenté par les questions économi- Treibstoffzollkasse als definitive Beiträge zu gewähren, lehn-
ques. ten die Politiker dankend ab. Heute müssen wir wohl etwas
Il est cependant indispensable que l'exécution de l'arrêté sur kleinlaut auf dieses damals verschmähte Angebot zurück-
les NLFA, approuvé par le peuple, soit exempte de contrain- kommen.
tes de politique financière. Pour des raisons relevant tant des Diese Einsicht und Abkehr von der Illusion, die Neat in ab-
transports que de l'environnement, mais aussi pour des mo- sehbaren Fristen selbsttragend zu gestalten, wird allerdings
tifs de politique générale, ce grand ouvrage doit être réalisé durch die zwischenzeitliche Entwicklung erleichtert. Das Gut-
rapidement. Même l'Accord sur le transit exige que la Suisse achten der Firma Coopers & Lybrand spricht auch eine deut-
soit claire quant à l'application de ses engagements. Par liche Sprache, wenn es höhere Tarife als Voraussetzung ei-
ailleurs, il serait absurde et injustifié de ne pas soutenir les ner Wirtschaftlichkeit verlangt.
dépenses d'investissement et d'exploitation au moins par Zur Höhe des Beitrags aus dem Treibstoffzoll braucht man
des contributions appropriées non remboursables, quand hier keine neuen Überlegungen anzustellen. Dieser förde-
ces dépenses servent le trafic combiné et par là même la ré- rungsfähige Investitionsanteil dank des kombinierten Ver-
duction du trafic routier, alors que les routes nationales sont kehrs werde infolge der sukzessiven Erhöhung der Eigen-
entièrement financées à fonds perdu. L'article 36ter lettre c wirtschaftlichkeit abnehmen, heisst es dort. Demzufolge
de la Constitution fédérale et les articles 21 et 22 de la loi fé- wurde dieser Anteil gesamthaft auf 25 Prozent veranschlagt.
dérale concernant l'utilisation du produit des droits d'entrée Es handelt sich also klarerweise um eine Schätzungsan-
sur les carburants autorisent en l'occurrence des contribu- nahme. Denkbar wäre auch ein höherer Prozentsatz gewe-
tions à fonds perdu. sen.
Il est temps que la question des NLFA soit réglée. C'est pour- Diese Frage wird im Zusammenhang mit dem vom Bundes-
quoi je présente la motion que voici: rat in Aussicht gestellten Finanzvariantenvergleich sowie im
Motion Danioth 708 E 20 juin 1995
Lichte der neuen Verlagerungsprognosen erneut zu überprü-
fen sein. Jedenfalls wäre die Variante mit der hälftigen Zu-
weisung des vorgeschlagenen Benzinzollzuschlags, des
Neat-Zehners, für die Neat und die Treibstoffzollkasse auf
dieser verfassungsmässigen und verkehrspolitischen Linie
abgestützt.
Wichtig erscheint mir die rasche Umsetzung, damit die Neu-
regelung der Neat-Finanzierung um ein Viertel den politische
Handlungsspielraum erweitert. Sie ist daher als selbständi-
ger Teilschritt zu verwirklichen.
In Artikel 3 des Kreditbeschlusses ist zwar festgehalten, die
Ausgaben würden zu 25 Prozent aus zweckgebundenen
Treibstoffzollerträgen gedeckt. Doch kann es angesichts der
Bestimmung von Artikel 14 des Alpentransitbeschlusses und
der im Parlament gewalteten Diskussion keinem Zweifel un-
terliegen, dass die Meinung war, auch die Beiträge aus der
Treibstoffzollkasse seien als verzinsliche und rückzahlbare
Darlehen auszugestalten.
Demzufolge besteht der rechtlich korrekte Weg wohl darin,
sowohl den Kredit- als auch den Grundsatzbeschluss aus-
drücklich in diesem Sinne zu modifizieren, um damit auch
das Referendumsrecht zu gewährleisten. Mit der Verwirkli-
chung dieser Motion wäre wenigstens ein Fuder im Trocke-
nen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Ich kann es kurz machen: Wir nehmen
dieses Fuder im Trockenen sehr gerne an. Der Bundesrat
hat am 3. Mai 1995 die Bereitschaft erklärt, die Motion entge-
genzunehmen. Nachdem Frau Weber Monika beantragt hat,
die Motion abzulehnen, möchte ich Sie dringend bitten, diese
Motion zu überweisen.
Sie ist auch die Konsequenz dessen, was Sie heute morgen
diskutiert haben. Wie gesagt: Damit sind 25 Prozent der
Finanzierung der Neat in diesem Sinne gesichert; das sind 3
bis 4 Milliarden Franken.
Ich möchte Ihnen danken, dass Sie uns - quasi zum Aperitif
- dieses Fuder im Trockenen offerieren. Ich möchte Sie bit-
ten, Herrn Danioth zu folgen. Ich danke ihm; der Bundesrat
empfiehlt Ihnen die Überweisung der Motion.
Es liegt eine ähnlich lautende Motion Schmidhalter im Natio-
nalrat vor (95.3058), und der Bundesrat ist bereit, auch diese
Motion entgegenzunehmen. Sie ist inhaltlich identisch mit
der Motion, die Sie jetzt hoffentlich überweisen werden.
Überwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Danioth Umwandlung Neat-Beiträge aus Treibstoffzöllen
Motion Danioth Projet NLFA. Apport financier de la route
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3050
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 707-708
Page
Pagina
Ref. No 20 025 973
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.