Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 95-3036 KI-generiert

Federal Government's Higher Education Dual System Coordination

Geschäftsnummer VPB 95-3036
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The federal government acknowledged the need for a coordinated dual higher education system of universities and universities of applied sciences, but stated it lacked the constitutional authority for comprehensive coordination and financial planning. The government committed to exploring better alignment of reforms and financial planning, supporting the development of universities of applied sciences without detriment to universities, and emphasizing cooperation, task division, and efficiency gains between the two sectors. It also opposed a numerus clausus, supported pathways from vocational training to higher education, and believed healthy competition would benefit the entire system.

Legislator-Regeste

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Art. 4 Abs. 1bis FHG; Federal Government's Higher Education Dual System Coordination: The government committed to exploring better alignment of reforms and financial planning, supporting the development of universities of applied sciences without detriment to universities, and emphasizing cooperation, task division, and efficiency gains between the two sectors. It also opposed a numerus clausus, supported pathways from vocational training to higher education, and believed healthy competition would benefit the entire system.

Schlagwörter

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Erziehung, Aus- und Fortbildung Hochschulbildung Entwicklungszusammenarbeit E-Government Zentralverwaltung Diplomanerkennung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4 Abs. 1bis FHG

Cited in relation to the admission of students with a maturité gymnasiale to Fachhochschulen.

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Volltext

Interpellation Zbinden 1892 N 25 septembre 1995

- Eine Arbeitsgruppe der EDK zur Frage der zukünftigen #ST# 95.3036

Pädagogischen Hochschulen schlägt vor, im Ausbildungsbe-

reich für obere Lehrkräfte unversitätsinterne Fachhochschu- Interpellation Zbinden

len zu entwickeln. Das wäre aber ein neuer Fachhochschul-

typ neben den eigenständigen Fachhochschulen. Bundesprioritäten im Hochschulbereich

- Es könnte - zumindest temporär - die Lage eintreten, dass (Universitäten

wir zukünftig auf der Tertiärstufe sieben formal unterschiedli- und Fachhochschulen)

che Ausbildungsabschlüsse registrieren können: Doktorat,

Lizentiat, Halblizentiat und Fachhochschulabschluss an den Hautes écoles. Priorités fédérales

Universitäten, ausseruniversitärer Fachhochschulabschluss, (universités et hautes

Abschluss an einer Höheren Fachschule und in der Weiter- écoles spécialisées)

bildung der Branchen und Verbände.

- Im dritten Sparpaket des Bundesrates soll auch der Hoch-

schulbereich massive Abstriche erleiden müssen. Gleichzei-

tig wird die Einführung der Fachhochschulen Bund und Kan- Wortlaut der Interpellation vom 1. Februar 1995

tone über die ordentlichen Betriebskosten hinaus rund Die Finanzierungspolitik des Bundes im schweizerischen

1,6 Milliarden Franken kosten. Hochschulbereich -Ausbau der Universitäten und Umbau der

Es macht allen Anschein, dass sich Bund und Kantone mit ih- Fachhochschulen gleichzeitig - läuft auf einen Engpass zu:

ren Umbauvorhaben ohne Prioritäten und Gesamtplan über - Die Studierendenzahlen steigen stark an.

kurz oder lang in einem Reformengpass befinden werden: - Die Hochschulkantone, über die Hochschulkonferenz, ver-

Universitäten und Fachhochschulen geraten sich in die langen ein nachholendes grösseres Finanzierungsengage-

Quere. Im übrigen hat die OECD in ihrem Länderbericht über ment des Bundes in der universitären Lehre und Forschung.

das schweizerische Bildungswesen schon 1990 unmissver- - Das neue Fachhochschulgesetz geht davon aus, dass der

ständlich mehrmals festgehalten, dass «die Bildungsbemü- Bundesbeitragssatz durch die Schaffung von Fachhochschu-

hungen unbedingt auf Bundesebene landesweit zu koordi- len steigt (33 Prozent).

nieren sind, um dadurch eine längerfristige Sicht zu gewin- - Gleichzeitig werden die vorgesehenen Bundesmittel für die

nen». Allerdings bis jetzt ohne Wirkung, wie man leider kon- Grundbeiträge an die Universitäten gekürzt.

statieren muss. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende

Fragen:

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

1. Welche finanziellen Förderungsprioritäten will der Bundes-

vom 11. Mai 1994

rat kurz- und mittelfristig im Universitäts- und Fachhochschul-

Rapport écrit du Conseil fédéral

bereich angesichts des finanziellen Engpasses setzen? Wie

du 11 mai 1994

sehen seine langfristigen Finanzierungsziele aus?

Aufgrund der geltenden, verfassungsmässig begrenzten

Kompetenzen kann der Bundesrat kaum die Verantwortung 2. Will der Bundesrat überhaupt den Ausbau der Universitä-

für eine Gesamtkoordination der Bildungsreformen auf der ten und den Umbau der Fachhochschulen gleichzeitig, oder

Tertiär- und der Sekundarstufe II sowie für eine umfassende soll der Umbau der Fachhochschulen zu Lasten der Univer-

Bildungsfinanzplanung für Kantone und Bund übernehmen. sitäten vollzogen werden?

Er ist jedoch bereit, zu prüfen, inwieweit er im Rahmen der 3. Welche Massnahmen will der Bundesrat konkret in die

bestehenden Verfassungsvorschriften die anstehenden Re- Wege leiten, um mit seiner Förderungspolitik aus den bis an-

formen im Bildungswesen und die Finanzplanungen noch hin relativ unkoordinierten Universitäten und Höheren Fach-

besser aufeinander abstimmen kann, auch wenn die ver- schulen eine «Universität Schweiz» und eine «Fachhoch-

schiedenen Arbeiten schon heute in enger Absprache zwi- schule Schweiz» mit Schwerpunktbildungen und Arbeitstei-

schen den betroffenen Stellen erfolgen. Er wird sich dabei lungen zu erreichen?

u. a. auf die die verschiedenen Bildungsbereiche umfassen- 4. Sieht der Bundesrat kostensparende Kooperationsmög-

den Zielvorstellungen des Schweizerischen Wissenschafts- lichkeiten zwischen Universitäten und Fachhochschulen?

rates stützen und die laufenden Arbeiten in den Bereichen 5. Wie stellt sich der Bundesrat zu einem voraussehbaren

der Hochschulen und der künftigen Fachhochschulen sowie Numerus clausus - nicht nur im Bereich Medizin, sondern

hinsichtlich der Schnittstellen zur gymnasialen bzw. Berufs- darüber hinaus in weiteren Universitätsbereichen?

matur weiterführen. Aus diesen Gründen beantragt er die 6. Ein quantitativer Engpass bei den universitären Studien-

Umwandlung der Motion in ein Postulat. angeboten könnte u. a. zur Folge haben, dass immer mehr

Maturanden und Maturandinnen in die Fachhochschulen

Schriftliche Erklärung des Bundesrates drängen. Was meint der Bundesrat zu dieser möglichen Ent-

Déclaration écrite du Conseil fédéral wicklung?

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- 7. Welches sind - nach Ansicht des Bundesrates - langfristig

wandeln. die erwünschten Studenten- und Studentinnenrelationen

zwischen Universitäten und Fachhochschulen: Entwicklung

Le président: M. Zbinden accepte la transformation de sa der Studierendenflüsse (heutiges Verhältnis 5 zu 1)?

motion en postulat.

Texte de l'interpellation du 1er février 1995

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat La politique de financement de la Confédération sur le plan

universitaire, qui vise simultanément à agrandir les universi-

tés et à transformer les hautes écoles spécialisées, s'engage

dans une impasse.

- Le nombre des étudiants augmente considérablement.

- Les cantons universitaires exigent, par l'entremise de la

Conférence universitaire suisse, que la Confédération s'en-

gage financièrement davantage que par le passé, en faveur

de l'enseignement et de la recherche académiques.

- La nouvelle loi sur les hautes écoles spécialisées se fonde

sur l'idée que le taux de la contribution fédérale s'accroîtra

(33 pour cent) avec la création de ces écoles.

- En même temps, on réduit les moyens financiers que la

Confédération aurait dû mettre à disposition pour les subven-

tions de base aux universités.

25. September 1995 N 1893 Interpellation Zbinden

Vu ce qui précède, je demande au Conseil fédéral de répon- ungsverhältnisse an Belastungsgrenzen, was die Sicherstel-

dre aux questions suivantes: lung einer qualitativ hochstehenden Ausbildung ernsthaft in

1. Quelles mesures financières d'encouragement le Conseil Frage stellt. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass im

fédéral entend-il prendre à courte et à moyenne échéance en Rahmen einer ganzheitlichen Hochschulpolitik eine ausge-

faveur des universités et des hautes écoles spécialisées, prägte Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen den

compte tenu de l'impasse budgétaire dans laquelle se trouve universitären Hochschulen und den Fachhochschulen be-

la Confédération? Quels sont ses objectifs en ce qui con- reits mittelfristig zu Effizienzsteigerungen führen kann.

cerne le financement de ces mesures à long terme? Die angestrebte Leistungsorientierung der Bundessubventio-

2. Le Conseil fédéral veut-il que l'on mène de front le déve- nen für universitäre Hochschulen und Fachhochschulen soll

loppement des universités et la transformation des hautes zu einer ausgewogenen Finanzierung beitragen.

écoles spécialisées, ou bien cette dernière doit-elle se faire 2. Die Aufwertung der heutigen Höheren Fachschulen zu

au détriment des universités? Fachhochschulen hat eine grosse Dringlichkeit, da der Bun-

3. Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre afin desrat für die qualifizierten Berufsleute im Tertiärbereich eine

de favoriser, par sa politique d'encouragement, les universi- adäquate Ausbildungsmöglichkeit mit international kompati-

tés et les hautes écoles, qui collaborent encore trop peu, à se blen Diplomen schaffen will. Durch eine Ausweitung des Lei-

concerter pour concentrer leurs efforts dans certains domai- stungsauftrags an die neuen Fachhochschulen (anwen-

nes et à se partager le travail, de manière à se fondre, pour dungsorientierte Forschung und Entwicklung, Technologie-

ainsi dire, en une unique «université de Suisse» et en une und Wissenstransfer, Weiterbildung) wird zudem eine wich-

unique «haute école spécialisée de Suisse»? tige Voraussetzung für die internationale Konkurrenzfähigkeit

4. Est-il possible, de l'avis du Conseil fédéral, que les univer- namentlich der schweizerischen kleinen und mittleren Unter-

sités et les hautes écoles spécialisées réduisent leurs coûts nehmungen (KMU) realisiert.

en améliorant leur coopération? Wie in der Stellungnahme zur Frage 1 erwähnt, geht es bei

5. Que pense le Conseil fédéral de l'institution prévisible du den Fachhochschulen im Rahmen der Aufbauphase um eine

numerus clausus non seulement en médecine, mais égale- vorläufige Priorisierung. Der Ausbau der Fachhochschulen

ment dans d'autres facultés? darf aber nicht zu Lasten der universitären Hochschulen ge-

6. Se pourrait-il qu'en réduisant le nombre des étudiants ad- hen, die nach Studierendenzahlen den überwiegenden Teil

mis dans les universités, on oriente de plus en plus de bache- der Ausbildung sicherstellen müssen. Bei den universitären

liers vers les hautes écoles spécialisées? Qu'en pense le Hochschulen geht es in erster Linie um Konsolidierungs- und

Conseil fédéral? Effizienzsteigerungsmassnahmen.

7. Comment devrait se faire à longue échéance la répartition 3. Die in der Stellungnahme zur Frage 1 angesprochene Auf-

des effectifs d'étudiants entre les universités et les hautes gabenteilung und Zusammenarbeit steht für den Bundesrat

écoles spécialisées (actuellement le rapport est de 5 à 1); im Vordergrund. Im Rahmen der universitären Hochschulen

comment devraient évoluer les flux d'étudiants? können verschiedene Fortschritte in dieser Aufgabenteilung

und Zusammenarbeit festgestellt werden. Zur Illustration sei

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumann Stepha- an dieser Stelle auf Stichworte wie Benefri (Vereinbarung

nie, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Brügger Cyrill, Carob- zwischen den Hochschulkantonen und Universitäten von

bio, Danuser, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, Bern, Neuenburg und Freiburg) oder Cuso (Convention rela-

Haering Binder, Hämmerle, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, tive à la Coordination universitaire en Suisse occidentale) so-

Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner, wie auf die Anstrengungen im Rahmen der Mehrjahrespla-

Rechsteiner, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alex- nung 1996-1999 hingewiesen. Die interuniversitäre Aufga-

ander, Vollmer, Züger (26) benteilung und Zusammenarbeit stellen aber - trotz der viel-

versprechenden Fortschritte - weiterhin ein wichtiges Anlie-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit gen der schweizerischen Hochschulpolitik dar.

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Bei den demnächst entstehenden neuen Fachhochschulen

eine schriftliche Antwort. soll das Fachhochschulgesetz Doppelspurigkeiten, wie sie

im universitären Hochschulbereich teilweise festzustellen

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates sind, vermeiden helfen. Der Bundesrat stellt dazu beispiels-

vom 12. Juni 1995 weise in der Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundes-

Rapport écrit du Conseil fédéral gesetz über die Fachhochschulen, Seite 4, fest: «Um eine

du 12 juin 1995 möglichst hochstehende Ausbildungsqualität und einen wir-

Der Bundesrat teilt die generelle Auffassung des Interpellan- kungsvollen Einsatz der fachlichen Ressourcen und der fi-

ten, wonach die Schaffung eines dualen Hochschulsystems nanziellen Mittel sicherzustellen, sind die Ausbildungsgänge

(Universitäten und ETH [sogenannte universitäre Hochschu- sowie die Einrichtungen für anwendungsorientierte For-

len] einerseits und Fachhochschulen andererseits) eine schung und Entwicklung zusammenzufassen. Deshalb wird

ganzheitliche Betrachtungsweise erfordert. Namentlich sind die Schaffung von ungefähr zehn Kompetenzzentren ange-

unnötige Doppelspurigkeiten zwischen den einzelnen Berei- strebt.»

chen zu vermeiden und müssen mögliche Synergien im Inter- Wie vorher erwähnt, geht es dem Bundesratz aber nicht

esse der Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität und darum, zwei separate Hochschulbereiche einzurichten, son-

eines effizienten Mitteleinsatzes genutzt werden. dern diese aufeinander abzustimmen. Es geht ihm also um

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Bundesrat die «Hochschule Schweiz».

denn auch die zurzeit in der parlamentarischen Beratung ste- Entsprechende Bestrebungen sind bereits im Gang. Es sei in

hende Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundesgesetz diesem Zusammenhang auf eine Arbeitsgruppe des ETH-

über die Fachhochschulen ausgearbeitet und dem Parlament Rates und der Direktorenkonferenz der Ingenieurschulen der

einen entsprechenden Gesetzentwurf unterbreitet. Bei der Schweiz (DIS) hingewiesen, die mögliche Aufgabenteilungs-

Umsetzung des Fachhochschulgesetzes wird der Bundesrat und Synergiebereiche zwischen den ETH und den zukünfti-

seine Aufmerksamkeit auch auf die vom Interpellanten ange- gen Fachhochschulen im technischen Bereich analysiert.

sprochenen Probleme richten. Der Bundesrat hat zudem bereits im Rahmen der Vorberei-

Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt: tung des Fachhochschulgesetzes eine interdépartementale

1. Der Bundesrat hat verschiedentlich zum Ausdruck ge- Arbeitsgruppe eingesetzt, die auch bei der Erarbeitung der

bracht, dass der Aufbau der Fachhochschulen nicht zu La- Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung einer Gesamtpo-

sten der universitären Hochschulen erfolgen darf. Dies liegt litik beitragen wird. Nicht zuletzt ist auch darauf hinzuweisen,

namentlich auch in der Tatsache begründet, dass kurzfristig dass die sogenannten Nicht-Biga-Bereiche in das Fachhoch-

keine wesentliche Entlastung der universitären Hochschulen schulgesetz einbezogen wurden. Der mögliche Aufbau von

durch die neuen Fachhochschulen zu erwarten ist. Zudem Fachhochschulen auch in diesen anderen Bereichen wird na-

stossen die Universitäten und ETH mit Bezug auf die Betreu- mentlich von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen

Interpellation Gadient 1894 N 25 septembre 1995

Erziehungsdirektoren (EDK) bereits heute konzeptionell an #ST# 95.3167

die Hand genommen.

Zudem prüft eine Arbeitsgruppe der EDK, der SHK und des Interpellation Gadient

Bundes eine mögliche Integration der SHK in die Strukturen

der EDK. Der Bundesrat wird darüber hinaus auch im Rah- Verkürzung der Studiendauer

men seiner laufenden Regierungs- und Verwaltungsreform Réduction de la durée des études

prüfen, ob durch Vereinfachungen in der Verwaltungsstruktur

des Bundes bessere Rahmenbedingungen für die Sicherstel-

lung einer kohärenten Politik geschaffen werden können.

4. Aufgabenteilungen, allenfalls der Transfer von ganzen

Studienbereichen und Disziplinen oder Teilen davon von den Wortlaut der Interpellation vom 24. März 1995

universitären Hochschulen zu den Fachhochschulen bzw. Die Leistungsfähigkeit des Denkplatzes Schweiz ist mitent-

umgekehrt, werden zu Effizienzsteigerungen führen. scheidend für die Zukunft unseres Landes. Dieser Denkplatz

Der Bundesrat sieht eine Zusammenarbeit zwischen univer- Schweiz wird aber in den nächsten Jahren sein heutiges Spit-

sitären Hochschulen und Fachhochschulen namentlich im zenniveau nur halten können, wenn er den künftigen Anfor-

Bereich der Weiterbildung. Auch hier können Einsparungen derungen gerecht wird. Dabei kommt der Sicherung einer be-

realisiert werden, wenn sich die verschiedenen Träger bei darfsgerechten und dem neuesten Stand der Wissenschaft

der Veranstaltung von Weiterbildungskursen zusammen- entsprechenden Ausbildung vorrangige Bedeutung zu. Einer

schliessen und sich dabei beispielsweise des Instruments der seit Jahren zentralen Diskussionspunkte ist die zu lange

des «crédit System» bedienen. Dauer der schweizerischen Hochschulstudien.

Wesentliche Einsparungen sind zudem zu erwarten durch Ich frage deshalb den Bundesrat:

die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Laborplätze, Bi- 1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Studiendauer

bliotheken usw.) in der Schweiz durch eine Straffung der Ausbildungspläne auf

5. Der Bundesrat hat den Numerus clausus immer abgelehnt ein vernünftiges Mass zu reduzieren ist und dass damit die

und sieht keine Veranlassung, von dieser Position abzurük- schweizerischen Ausbildungsmodelle denjenigen anderer

ken. Die Studienorganisation der Bundeshochschulen, insbe- Länder im Sinne der Eurokompatibilität anzugleichen sind?

sondere mit den Vordiplomprüfungen, bringt es seit jeher mit 2. Ist der Bundesrat nicht auch besorgt darüber, dass dieses

sich, dass der Numerus clausus an den ETH kein Thema ist. wichtige Anliegen seit Jahren verschleppt wird und immer

Bei den kantonalen Universitäten und den zukünftigen Fach- noch keine Verbesserungen realisiert werden konnten?

hochschulen hat sich der Bundesrat - unter Berücksichtigung 3. Ist der Bundesrat bereit, sich im Rahmen seiner Möglich-

seiner eingeschränkten Einflussnahmemöglichkeiten - im- keiten - falls nötig mittels Steuerung der Beiträge an die Hoch-

mer für eine Vermeidung des Numerus clausus verwendet. Er schulen - für eine rasche Umsetzung dieses Anliegens ein-

geht davon aus, dass andere, weniger einschneidende Mass- zusetzen?

nahmen zu einer Überwindung der in verschiedenen Studien- 4. Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat

bereichen festzustellenden Engpässe führen werden. Der diesbezüglich zu ergreifen?

Bundesrat stellt sich nicht gegen eine strenge Selektion;

diese sollte aber in der propädeutischen Phase des Studiums Texte de l'interpellation du 24 mars 1995

geschehen. Der Numerus clausus würde zu einer systemati- L'avenir de notre pays dépend pour une large part de la pro-

schen Entwertung der Maturität führen; dies nachdem gerade ductivité de la «Suisse des cerveaux». Celle-ci ne pourra ce-

im Berufsbildungsbereich die Berufsmatura eingeführt wurde pendant maintenir son niveau de pointe que si elle est apte à

bzw. allernächstens eingeführt wird. faire face aux exigences de l'avenir. Il est donc essentiel d'as-

6. Der Bundesrat unterstreicht seine in der Botschaft vom surer une formation adaptée à nos besoins et conforme aux

30. Mai 1994 zum Fachhochschulgesetz festgelegte Stoss- derniers développements de la science. Or, une question cru-

richtung, wonach die berufliche Grundausbildung (Berufsma- ciale à cet égard, que l'on discute depuis des années, est celle

turität) den «Königsweg» zu den Fachhochschulen darstellt. de la durée excessive des études supérieures en Suisse.

Er ist aber mit dem Ständerat der Auffassung, dass das ge- 1. Le Conseil fédéral est-il d'avis que la durée des études de-

samte Bildungssystem durch eine möglichst weit gehende vrait être ramenée à une longueur raisonnable par une con-

Durchlässigkeit gekennzeichnet sein soll. Es ist daher bil- centration des programmes, et que les modèles suisses de

dungspolitisch durchaus wünschenswert, dass Inhabern ei- formation devraient être inspirés de ceux d'autres pays, en

ner gymnasialen Matura die Fachhochschulen nicht ver- vue de leur eurocompatibilite?

schlossen bleiben. Im Sinne der ständerätlichen Ergänzung 2. N'est-il pas inquiétant que la solution de ces graves problè-

des Fachhochschulgesetzes (Art. 4 Abs. 1 bis) sind also auch mes soit constamment remise à plus tard et qu'aucune amé-

Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch anerkannten lioration n'ait encore pu être réalisée?

Maturitätszeugnisses prüfungsfrei in das erste Semester ei- 3. Le Conseil fédéral est-il prêt à tout mettre en oeuvre pour

ner Fachhochschule aufzunehmen. Mit der Einschränkung, régler rapidement le problème, si nécessaire par un contrôle

dass diese über eine mindestens einjährige Berufserfahrung des subventions aux hautes écoles, du moins dans les limites

auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung verfügen de ses possibilités?

müssen, wird die vom Urheber befürchtete Entwicklung rela- 4. Quelles mesures concrètes envisage-t-il?

tiviert. Der Bundesrat erachtet aber flankierende Massnah-

men zur Steigerung der Attraktivität der Berufslehren und der Mitunterzeichner - Cosignataires: Bezzola, Brügger Cyrill,

Berufsmaturität als angezeigt. Bundi, Chevallaz, Comby, Eggly, Eymann Christoph, Fasel,

7. Es ist nach Ansicht des Bundesrates nicht sinnvoll und Fehr, Goll, Grossenbacher, Haering Binder, Hildbrand, Jean-

auch nicht möglich, Fixquoten von Studierenden in den uni- prêtre, Leemann, Leuenberger Moritz, Maeder, Mühlemann,

versitären Hochschulen bzw. in den Fachhochschulen festzu- Philipona, Rohrbasser, Rutishauser, Savary, ScheurerRémy,

legen. Generell kann festgestellt werden, dass berufsbezo- Schweingruber, Steiner Rudolf, Wittenwiler, Zbinden (27)

gene, praxisorientierte Ausbildungen zunehmend an Bedeu-

tung gewinnen. Eine Verstärkung des Fachhochschulbe- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

reichs ist daher langfristig durchaus denkbar. Die Entwicklung Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht

muss sich aber an der Nachfrage ausrichten. Eine gesunde eine schriftliche Antwort.

Konkurrenz zwischen universitären Hochschulen und Fach-

hochschulen ist letztlich für das ganze Bildungssystem von Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Vorteil. vom 16. August 1995

Rapport écrit du Conseil fédéral

Erklärung des Interpellanten: befriedigt du 16 août 1995

Déclaration de l'interpellateur: satisfait 1. Die Dauer der Hochschulstudien ist seit Jahren ein zentra-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Zbinden Bundesprioritäten im Hochschulbereich (Universitäten und

Fachhochschulen)

Interpellation Zbinden Hautes écoles. Priorités fédérales (universités et hautes écoles

spécialisées)

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 95.3036

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.09.1995 - 14:30

Date

Data

Seite 1892-1894

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Ref. No 20 026 070

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