Forest Roads: Environmental Impact, Costs, and Conservation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis interpellation addresses concerns regarding the construction and subsidization of forest and rural roads, focusing on environmental impact, cost accounting, and adherence to natural forest conservation principles. The government, in its response, indicates a commitment to incorporating qualitative forest preservation and biodiversity into road construction policies, particularly for rural roads. It also states its intention to move towards a "truth in costs" principle that includes environmental damage and to explore alternative, less impactful construction techniques. The government agrees to support the renovation of existing forest paths as an alternative to new construction, provided they minimize environmental impact and are economically viable. Furthermore, it expresses willingness to be more flexible with road width and slope criteria and to improve control mechanisms for subsidized construction, while denying indirect promotion of hard-surfaced roads. Finally, the government asserts that existing regulations already aim to reconcile forest management goals with the need for infrastructure, and ongoing revisions to guidelines will incorporate new findings on environmentally sound construction.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 20 zug, Art. 20 Abs. 3 Waldgesetz; Forest Roads: Environmental Impact, Costs, and Conservation: The government, in its response, indicates a commitment to incorporating qualitative forest preservation and biodiversity into road construction policies, particularly for rural roads. It also states its intention to move towards a "truth in costs" principle that includes environmental damage and to explore alternative, less impactful construction techniques. The government agrees to support the renovation of existing forest paths as an alternative to new construction, provided they minimize environmental impact and are economically viable. Furthermore, it expresses willingness to be more flexible with road width and slope criteria and to improve control mechanisms for subsidized construction, while denying indirect promotion of hard-surfaced roads. Finally, the government asserts that existing regulations already aim to reconcile forest management goals with the need for infrastructure, and ongoing revisions to guidelines will incorporate new findings on environmentally sound construction.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in question 6 regarding the possibility of waiving forest management if the condition of the forest and the principle of forest conservation allow.
Volltext
Interpellation Bundi 1618 N 23 juin 1995
7. Oktober 1983 geregelt. Elektromagnetische Felder sind #ST# 94.3546
als Immissionen den Luttverunreinigungen, dem Lärm und
den Erschütterungen gleichgestellt. Umweltfachstelle des Interpellation Bundi
Bundes ist das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(Buwal). Subventionsbestimmungen
Zu den Fragen im einzelnen: für Forststrassen
1. Das Buwal hat im Jahr 1989 eine Expertengruppe unter
der Leitung von ETH-Professor Dr. H. Krueger mit der Auf-
Routes forestières.
gabe betraut, die wissenschaftlichen Kenntnisse über die Dispositions sur les subventions
biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder zu be-
werten und Handlungsempfehlungen abzugeben. Diese Ar-
beit ist vorläufig abgeschlossen und in zwei Berichten publi-
ziert worden. Die aktuellen Ergebnisse der Forschung wer- Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1994
den laufend weiterverfolgt. Der Bundesrat beabsichtigt, ge- Der Bundesrat wird um Auskunft gebeten:
stützt auf das USG und auf der Basis dieser Vorarbeiten, 1. Teilt er die Auffassung in bezug auf die Ziele des subven-
eine Verordnung zum Schutz vor elektromagnetischen Fel- tionierten Baues von Erschliessungsstrassen, dass
dern zu erlassen. 1a. beim Waldstrassenbau nebst dem Kriterium der Walder-
2. Bereits heute müssen Mikrowellenöfen im Rahmen der haltung in seiner Ausdehnung vermehrt die Kriterien der qua-
Zulassung durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat litativen Walderhaltung und des naturnahen Waldes berück-
(Esti) nach international harmonisierten Normen auf ihre sichtigt werden sollen;
Leckstrahlung hin getestet werden. Bei der Vorbereitung der 1b. beim Güterstrassenbau im Rahmen eines umweltfreund-
Verordnung wird der Bundesrat prüfen, für welche weiteren lich produzierenden Bauernstandes stärker auf eine artenrei-
Kategorien von Geräten und Anlagen eine Typenprüfung zur che Tier- und Pflanzenwelt und eine von Schadstoffen weni-
Emissionsbegrenzung angezeigt ist. ger belastete Umwelt Rücksicht zu nehmen ist?
3. Bewilligungsbehörde für Hochspannungsanlagen ist 2a. Ist der Bundesrat bereit, bei künftigen Projekten von
grundsätzlich das Esti; es vollzieht in diesem Bereich auch Wald- und Güterstrassen vom Prinzip der Kostenwahrheit
die Vorschriften des USG. Gemäss der Verordnung über das auszugehen, d. h. nebst den eigentlichen Baukosten auch
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen lädt das die Kosten für die Zerstörung von Naturwerten und land-
Esti die Kantone und die betroffenen Bundesstellen zur Stel- schaftlichen Schönheiten einzubeziehen?
lungnahme ein. Das Buwal beurteilt dabei die Umweltver- 2b. Ist er demnach auch bereit, darauf hinzuwirken, dass auf
träglichkeit der vorgelegten Projekte und stellt entspre- Grund der Kostenwahrheit entweder der Verzicht auf eine
chende Anträge. Es prüft in Zusammenarbeit mit dem Bun- Strasse oder der Ersatz durch schonendere alternative Tech-
desamt für Gesundheitswesen insbesondere, ob die von der niken gefordert werden muss?
Expertengruppe Krueger empfohlenen Immissionsgrenz- 3. Ist der Bundesrat bereit, auch Sanierungsprojekte für be-
werte eingehalten werden und ob im Rahmen der techni- stehende Waldwege, die lediglich sanfte Landschaftsein-
schen und betrieblichen Möglichkeiten sowie der wirtschaftli- griffe und kleinere Restkosten für finanzschwache Bergge-
chen Tragbarkeit alle vorsorglichen Massnahmen vorgese- meinden zur Folge haben, als Alternative zu Neubauten an-
hen sind, welche die Feldbelastung in Wohngebieten redu- zuerkennen und zu unterstützen?
zieren. Das Esti entscheidet anschliessend in Kenntnis 4. Ist der Bundesrat gewillt, die Kriterien betreffend Breite
dieser Stellungnahmen. Für Anlagen, die dem Bahnbetrieb und Neigung flexibler auszugestalten und auf übertriebenen
dienen, tritt das BAV an die Stelle des Esti. Perfektionismus zu verzichten?
Bisher haben sich die Vollzugsbehörden auf die Beurteilung 5. Wie gedenkt der Bundesrat die Kontrollen beim subventio-
von Neuanlagen konzentriert. Die allfällige Sanierung beste- nierten Erschliessungsstrassenbau effizient auszugestalten
hender Anlagen, insbesondere den Umfang der zu treffen- und die indirekte Förderung von Hartbelagstrassen zu stop-
den Massnahmen, die Fristen und das Verfahren, wird der pen, deren Kosten zum Teil heute auf Bund und Kantone ab-
Bundesrat in der vorgesehenen Verordnung regeln. gewälzt werden?
4. Weltweit ist eine beträchtliche Forschungsaktivität in be- 6. Wie will der Bundesrat der Bestimmung in Artikel 20
zug auf die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Absatz 3 des Waldgesetzes gerecht werden, die einen Ver-
Felder festzustellen. Auch der Schweizerische National- zicht auf die Bewirtschaftung erlaubt, sofern der Zustand des
fonds, die PTT, das Bundesamt für Energiewirtschaft und Waldes und der Grundsatz der Walderhaltung dies zulas-
das Buwal haben in den letzten Jahren mehrere Forschungs- sen?
projekte in diesem Bereich unterstützt. Die Schweiz beteiligt 7. Ist der Bundesrat gewillt, die neuen Erkenntnisse betref-
sich ausserdem am europäischen Projekt Cost 244 «Biome- fend einen sinnvollen und naturnahen Bau von Wald- und
dizinische Wirkungen elektromagnetischer Felder». Der Güterstrassen anzuwenden und durch Anpassungen in den
Bundesrat erachtet eine Weiterführung solcher Forschungs- entsprechenden Verordnungen und Richtlinien in die Tat um-
aktivitäten als sinnvoll und ausreichend. zusetzen? Wenn ja, wo und innert welcher Zeit soll das erfol-
5. Fortschrittliche Unternehmen, die vor den übrigen Anbie- gen?
tern umweltverträglichere Produkte entwickeln und auf den
Markt bringen, können sich Wettbewerbsvorteile verschaf- Texte de l'interpellation du 15 décembre 1994
fen. Der Absatzmarkt für diese verbesserten Produkte Je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:
kommt nicht nur über entsprechend angepasste Normen des 1. En ce qui concerne les objectifs du subventionnement de
Staates zustande. Ein Unternehmen oder eine Branche kann la construction des routes de desserte, est-il aussi d'avis
auch über die gängigen Marketinginstrumente, wie beispiels- que:
weise Produktekennzeichnungen mit Angaben über die 1 a. lors de la construction de routes forestières, il convien-
Emissionen, den Verkauf dieser Produkte fördern. Für den drait de tenir compte, non seulement du critère de la conser-
Bundesrat steht dieser Weg zur vorsorglichen Reduktion der vation de l'aire forestière, mais aussi des critères qualitatifs
Emissionen elektromagnetischer Felder bei Elektrogeräten de la conservation des forêts, notamment de leur maintien
im Vordergrund. dans urrétat proche de l'état naturel?
1b. lors de la construction de routes rurales, il serait souhai-
Erklärung des Interpellanten: befriedigt table, dans le cadre d'une agriculture utilisant des méthodes
Déclaration de l'interpellateur: satisfait de production ménageant l'environnement, de mieux proté-
ger la faune et la flore dans toute leur diversité et de mieux
préserver l'environnement des facteurs de pollution?
2a. Le Conseil fédéral est-il disposé, lors de l'examen des
projets de construction de routes forestières et rurales, à se
23. Juni 1995 1619 Interpellation Bundi
conformer au principe de la transparence des coûts et à tenir Lösungen anstrebte, durchgesetzt wurden (Feldis, Duvin)
compte, non seulement des coûts effectifs, mais aussi des oder realisiert werden sollten (Napfgebiet, Maderanertal),
coûts symboliques que représente la destruction d'éléments und zwar mit dem Druckmittel, dass alternative Projekte oder
naturels de valeur et de paysages d'une grande beauté? Techniken nicht subventioniert würden. Weil die volle Über-
2b. Est-il prêt, le cas échéant, à intervenir pour que la route nahme der Kosten eines traditionellen Sanierungsprojektes
en question ne soit pas construite ou pour que des techni- für eine Gemeinde nicht tragbar war, entschloss sie sich wi-
ques plus respectueuses de l'environnement soient utili- derwillig für das subventionierte Neubauprojekt. Dass damit
sées? der Weg zur Alp bedeutend länger wird und das Holzführen
3. Le Conseil fédéral est-il disposé à accepter et à encoura- mit dem Pferd nicht mehr möglich ist, weil die neue Strasse
ger des projets prévoyant d'assainir des chemins forestiers viel zu flach verläuft, muss ebenso widerwillig in Kauf genom-
existants par des mesures portant des atteintes moins gra- men werden.
ves à l'environnement et engendrant moins de frais pour les Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt, dass
communes de montagne de faible capacité financière si ces Erschliessungswege eine Mindestbreite von drei Metern auf-
projets permettent de renoncer à la construction d'une nou- weisen müssen (lastwagengängig und baumaschinenkon-
velle route? form). Trotzdem berufen sich die Subventionsbehörden auf
4. Le Conseil fédéral a-t-il l'intention d'assouplir les critères amtliche Richtlinien, SIA- und andere Normen bei der Beur-
de la largeur et de la pente de la route et de renoncer à un teilung der Subventionsprojekte. Hier ist grössere Flexibilität
perfectionnisme exagéré? angezeigt.
5. Comment le Conseil fédéral entend-il exercer un contrôle Der gesetzlich vorgeschriebene Unterhalt von Erschlies-
efficace de l'octroi de subventions pour la construction de sungsstrassen kostet jährlich 140 Millionen Franken. Diese
routes de desserte et pense-t-il mettre un terme à l'encoura- Kosten verursachen Gemeinden und Weggenossenschaften
gement indirect des revêtements en dur, dont une partie des zunehmend Probleme. Um sie niedrig zu halten, versehen
coûts est actuellement mise sur le compte de la Confédéra- Bauherrschaften die Strassen nachträglich mit Hartbelag,
tion et des cantons? was auf ihre ganze Lebensdauer bezogen teurer zu stehen
6. Comment le Conseil fédéral pense-t-il pouvoir respecter kommt. Dieser Vorgang entzieht sich der Kontrolle durch die
l'article 20 alinéa 3 de la loi sur les forêts, qui précise que eidgenössischen Amtsstellen. Der Bund fördert vielmehr
«dans la mesure où l'état et la conservation des forêts le per- diese Entwicklung indirekt, indem er zunehmend mehr Bei-
mettent, il est possible de renoncer entièrement ou en partie träge an Wiederherstellungen von Strassen ausrichtet. Hier
à leur entretien et à leur exploitation ...». drängen sich Gegenmassnahmen auf.
7. Le Conseil fédéral est-il disposé à appliquer les nouvelles Für das Berggebiet wird von offizieller Seite eine weitere Er-
connaissances relatives à la construction de routes forestiè- schliessung der Gebirgswälder mit 3600 bis 4300 Kilometern
res et rurales à bon escient et dans le respect de l'environne- ab 1989 gerechnet. Solche Planziele bedürfen dringend ei-
ment et à adapter les ordonnances et les règlements en con- ner Überprüfung. Es können auch nicht alle kranken Wälder
séquence? Dans l'affirmative, où et dans quels délais? über Erschliessungsstrassen saniert werden, vor allem wenn
die Erkrankung auf exogene Vorgänge (Luftverschmutzung
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumann Stepha- usw.) zurückzuführen ist. Die Frage ist insbesondere auch im
nie, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Brügger Cyrill, Carob- Hinblick auf den gemäss Waldgesetz vorgesehenen Verzicht
bio, Danuser, Dünki, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, auf die Bewirtschaftung zu klären.
Goll, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Häm-
merle, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Leemann, Leuenberger Ernst, Maeder, Marti Werner, vom 29. März 1995
Matthey, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Rapport écrit du Conseil fédéral
Theo, Rechsteiner, Ruffy, Schmid Peter, Steiger Hans, du 29 mars 1995
Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer, Zbinden, In der Schweiz liegt der jährliche Holzverbrauch bei rund
Ziegler Jean, Züger, Zwygart (42) 6,5 Millionen Kubikmetern. Durchschnittlich werden 4,5 Mil-
lionen Kubikmeter einheimisches Holz genutzt und zum
Schriftliche Begründung - Développement par écrit grossen Teil im Inland verwendet. Holz ist der einzige nach-
Seit 1965 sind in den Schweizer Wäldern fast 10 000 Kilome- haltige Rohstoff der Schweiz. Der Zuwachs pro Jahr beträgt
ter lastwagentaugliche Strassen gebaut worden; dazu kom- etwa 6,7 Millionen Kubikmeter. Holz ist im Vergleich zu an-
men für den gleichen Zeitraum nochmals 10 000 Kilometer deren Rohstoffen CO2-neutral, ökologisch und benötigt als
Güterstrassen, die mit landwirtschaftlichen Krediten subven- Substitutionsprodukt am wenigsten Energie zur Verarbei-
tioniert wurden. Während das Bedürfnis im Mittelland gesät- tung.
tigt ist, wird für das Berggebiet ein weiterer namhafter Aus- Für eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Holzproduk-
bau vorgesehen. Der Unterhalt dieses ausgedehnten Stras- tion und für die Pflege des Schutzwaldes ist ein Minimum an
sennetzes wird stets kostspieliger. Waldstrassen nötig. Will man die Forststrassen einer ökolo-
Damit ist der Zeitpunkt gekommen, die bisherige Subventi- gischen und ökonomischen Beurteilung unterziehen, so
onspraxis näher zu untersuchen und kritisch zu überprüfen. müssen alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.
Einmal hinsichtlich der Anforderungen des naturnahen Bau- Dazu gehören auch folgende Fragen: Wieviel einheimisches
ens. Hier gilt es, die gesetzlichen Bestimmungen des Natur- Holz wollen wir verwenden? Welche Transportdistanzen und
schutzes ernst zu nehmen. Diese sind nicht allein im Bun- Transportmittel sind für Holz sinnvoll? Die Aufrechterhaltung
desgesetz über den Natur- und Heimatschutz verankert, son- bzw. Steigerung der Holznutzung auf rund 6 Millionen Kubik-
dern auch schon im Landwirtschaftsgesetz von 1951 in Zu- meter ist von grosser Bedeutung für unsere Holzwirtschaft
sammenhang mit Bodenverbesserungen und neuerdings und wird vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
auch im revidierten Waldgesetz. Dennoch tun sich verschie- (Buwal) aus ökologischen und ökonomischen Gründen stark
dene Aufsichtsbehörden mit den neuen ökologischen Anfor- befürwortet.
derungen schwer. Im ersten Artikel des Waldgesetzes sind die verschiedenen
Zweitens ist die Subventionspraxis auch hinsichtlich der Ko- Waldfunktionen aufgezählt. Das Waldgesetz hält die Gleich-
stenberechnung zu überprüfen. In Zukunft muss die Kosten- wertigkeit der verschiedenen Waldfunktionen (Schutz-,
wahrheit zum Tragen kommen, indem neben den direkten Wohlfahrts- und Nutzfunktion) fest. Die Kantone haben nun
Baukosten auch die indirekten Kosten der Landschaftszer- im Rahmen der forstlichen Planung diese Waldfunktionen zu
störung einzubeziehen sind. Dadurch erst werden Neubau- erfassen. Somit stellt sich vorgängig jeder Walderschlies-
projekte mit Sanierungsprojekten bestehender Strassen ver- sungsplanung die Grundsatzfrage über eine allfällige Wald-
gleichbar. Verschiedene Konflikte aus jüngster Zeit haben pflege bzw. -bewirtschaftung. Erst wenn diese Frage ent-
klar gezeigt, wie offizielle Neubauprojekte gegen den ur- sprechend der Waldfunktionen beantwortet ist, kommt die
sprünglichen Willen der Bevölkerung, welche angepasste Frage nach der erforderlichen Erschliessung. Je nach Wald-
Interpellation Bundi 1620 N 23 juin 1995
funktion ist eine minimale Erschliessung (Basiserschlies- auf das Vorprojekt (Verfügung auf Stufe Vorprojekt). Das ei-
sung) notwendig. gentliche Bauprojekt (Detailprojekt) ist somit nicht Teil der
Der Bund verfügt mit der am 1. Januar 1993 in Kraft gesetz- Subventionsverfügung.
ten Waldgesetzgebung über neue Rechtsgrundlagen. Diese Für die Waldstrassen erlässt die Eidgenössische Forstdirek-
werden so interpretiert und konkretisiert, dass heute nur tion keine eigenen (Bau-)Normen. Zur Sicherstellung des
noch ein Minimum an Waldstrasse, d. h. eine genügende Ba- zweckmässigen Einsatzes der Bundesmittel und der fachge-
siserschliessung, unterstützt wird. Voraussetzungen sind da- rechten Bauausführung wird die Berücksichtigung der ein-
bei eine regionale forstliche Planung, die unter anderem eine schlägigen Fachnormen und Wegleitungen vorausgesetzt,
Waldfunktionsausscheidung enthält, sowie eine Kostenwirk- wie z. B.
samkeitsrechnung, bei der auch Nullvarianten und alterna- - die Merkblätter der Arbeitsgemeinschaft für forstlichen Str-
tive Erschliessungsmöglichkeiten (z. B. Feinerschliessung assenbau (SAFS-Merkblätter),
mittels Seilkran) zu prüfen sind. - diverse SIA-Normen und
Die verschiedenen Gesetzesvorgaben sind in den Vollzugs- -die Wegleitungen «Natur- und Heimatschutz beim forstli-
bestimmungen (Kreisschreiben) des Buwal (Eidgenössische chen Projektwesen» und «Natur- und Landschaftsschutz so-
Forstdirektion) berücksichtigt worden. wie Heimatschutz bei der Erstellung von UVP-Berichten».
Zu den einzelnen Fragen: Die Professur für forstliches Ingenieurwesen der ETH Zürich
1a. Beim Vollzug der neuen Waldgesetzgebung bilden die arbeitet an einem Forschungsauftrag betreffend technische
quantitative und die qualitative Walderhaltung sowie die För- Elemente der Walderschliessung, einschliesslich Fragendes
derung des naturnahen Waldes zentrale Anliegen. Im Rah- Längsgefälles und der Wegbreite. Die Resultate werden
men der forstlichen Planung ist grundsätzlich der Bedarfs- 1995 publiziert.
nachweis für eine Wegerschliessung zu erbringen. Dabei 5. Der Bund ist bemüht, die äusserst knappen öffentlichen
sind die Waldfunktionen zu berücksichtigen, und eine umfas- Gelder optimal einzusetzen. Die Eidgenössische Forstdirek-
sende Interessenerfassung ist durchzuführen. Diese Abklä- tion beauftragt die für die Kantone zuständigen Forstinspek-
rungen bilden die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen toren, die Subventionsbegehren in einer frühen Projektie-
zur Beurteilung der Subventionswürdigkeit eines Vorhabens. rungsphase vor Ort zu beurteilen und die Durchführung der
In diesem Sinne werden die Kriterien der qualitativen Wald- umfassenden Interessenabwägung sicherzustellen. Auf der
erhaltung und des naturnahen Waldes berücksichtigt. Stufe der Vorstudie wird Eintreten oder Nichteintreten auf ein
1b. Die verstärkte Berücksichtigung der vom Interpellanten Erschliessungsvorhaben signalisiert. Auf Stufe des Vorpro-
genannten Anliegen ist ein erklärtes Ziel der mit dem jektes werden in der Verfügung die erforderlichen Auflagen
7. Landwirtschaftsbericht eingeleiteten Neuorientierung der und Bedingungen aufgenommen. Der Vollzug liegt in erster
Landwirtschaftspolitik. Selbstverständlich werden sie auch Linie in der Verantwortung der Kantone und wird vom zustän-
bei der Unterstützung von Güterwegen beachtet. Es gilt zu digen Forstinspektor stichprobenweise kontrolliert. Zurzeit
bedenken, dass auch naturnah bewirtschaftete Flächen für wird ein verfeinertes projektbezogenes Controlling-Konzept
Geräte und Transportmittel erreichbar sein müssen. Einzige erarbeitet.
Alternative zur Erschliessung ist letztlich die Aufgabe der In bezug auf die Hartbelagstrassen trifft es nicht zu, dass
landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und damit ein Verzicht diese im Wald indirekt gefördert werden. Die Eidgenössische
auf Pflege und Bewahrung der Kulturlandschaft. Forstdirektion subventioniert den Belagseinbau nur auf er-
2a. Die Eidgenössische Forstdirektion will beim Vollzug des wiesenermassen erforderlichen Strecken (z. B. bei grosser
Waldgesetzes das Prinzip der Kostenwahrheit bei allen forst- Erosionsgefahr).
lichen Projektvorhaben berücksichtigen und hat dazu ent- 6. In Artikel 20 des Waldgesetzes werden die Bewirtschaf-
sprechende Bedingungen in den Vollzugsvorschriften (Kreis- tungsgrundsätze aufgezeigt. In Absatz 3 wird festgehalten,
schreiben) formuliert. So ist insbesondere bei der Erschlies- dass der Bund keine flächendeckende Bewirtschaftung des
sungsplanung eine ganzheitliche Betrachtung verlangt. Da- Waldes verlangt. Die Kantone haben nun im Rahmen der
bei ist von einem umfassenden Zielsystem auszugehen, wie forstlichen Planung die verschiedenen Interessen am Wald,
es seit einigen Jahren auch an der ETH unterrichtet wird. d. h. jene der Öffentlichkeit sowie der Waldeigentümer, zu er-
Für Waldstrassen werden bereits heute eine detaillierte Ko- fassen und entsprechende Bewirtschaftungsintensitäten
sten-Nutzen-Analyse sowie eine Abklärung der Kostenwirk- festzuhalten.
samkeit verlangt. Dazu gehört auch die Berücksichtigung 7. In den Vollzugsbestimmungen (Kreisschreiben) hat die
und Erfassung der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Eidgenössische Forstdirektion die «Kurskorrektur» bereits
entsprechender Ersatzmassnahmen. Bei der genauen Erfas- vollzogen. Neue Erkenntnisse werden in der vorgesehenen
sung all dieser Elemente stellen sich jedoch noch methodi- Überarbeitung der Kreisschreiben berücksichtigt werden.
sche Schwierigkeiten, und eingehende Grundlagenarbeit ist Die «Kurskorrektur» ist auf kantonaler Ebene weiter umzu-
erforderlich. setzen, und der Vollzug liegt nun in erster Linie bei den Kan-
2b. Bei den Abklärungen für eine Erschliessung ist auch die tonen. Grundsätzlich sollen lokale Interessenkonflikte im lo-
Nullvariante zu berücksichtigen. Wenn das Zielsystem nicht kalen Rahmen bereinigt werden und nicht den Subventions-
erfüllt wird oder wenn die Auswirkungen auf die natürliche tatbestand der forstlichen Strukturverbesserungen auf natio-
Umwelt (z. B. Gefährdung eines geschützten Biotops) nicht naler Ebene in Frage stellen.
akzeptiert werden können, so wird die Subventionierung der
Wegerschliessung abgelehnt. Alternative Erschliessungs- Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt
techniken (z. B. der Seilkran-Einsatz) sind zu prüfen. Zur Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
Förderung des Seilkran-Einsatzes werden die Montage- und
Demontagekosten unterstützt.
3. Die Wiederherstellung und der Ausbau von bestehenden
zweckmässigen Waldwegen werden unterstützt. Dies um so
mehr dann, wenn dadurch der Eingriff in die Landschaft mi-
nimiert und teure Neubauten vermieden werden können. Ge-
stützt auf eine umfassende Interessenerfassung hat der An-
tragsteller jedoch auch bei Wiederherstellungen oder Aus-
bauten den Bedarfsnachweis zu erbringen.
4. Das Waldgesetz hat eine wesentliche Änderung in der
Projektabwicklung gebracht, indem die Eidgenössische
Forstdirektion nur noch die Projektphasen der Vorstudie und
des Vorprojektes begutachtet. Die Verantwortung für die Pro-
jektausführung, das Detail- oder Bauprojekt, wurde den Kan-
tonen übertragen. Der Subventionsentscheid bezieht sich
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Bundi Subventionsbestimmungen für Forststrassen
Interpellation Bundi Routes forestières. Dispositions sur les subventions
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3546
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1995 - 08:00
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Seite 1618-1620
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