Federal Insurance Institution Ordinance Revision Approval with Reservations
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA legislative body is reviewing a partial revision of the ordinances for a federal insurance institution, specifically addressing the need for changes due to upcoming legislation and ongoing internal issues. The court's reasoning focuses on the necessity of these revisions to comply with new laws concerning free movement and housing, and to clarify the institution's operational framework. Despite acknowledging the institution's history of unapproved accounts and extensive backlogs in dossier processing, the court recognized that these specific issues are not directly tied to the ordinance revision itself, but rather contribute to the challenging context in which the approval is being considered. The court ultimately approved the revised statutes with reservations, highlighting the need for clearer distinctions between legally mandated changes and other amendments, and questioning significant financial discrepancies.
Legislator-Regeste
KI-generiertFederal Insurance Institution Ordinance Revision Approval with Reservations: Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht zu erstatten halb der EVK die Grundlage für die EDV-Anpassungen sein.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
12. Dezember 1994 1249 Eidgenössische Versicherungskasse
C. Bundesbeschluss II über den Voranschlag 1995 #ST# 94.070
des Bundesamtes für Rüstungsbetriebe
C. Arrêté fédéral II concernant le budget 1995 Eidgenössische Versicherungskasse.
de l'Office fédéral de la production d'armements Verordnung. Teilrevision
Gesamtberatung - Traitement global Caisse fédérale d'assurance.
Ordonnance. Révision partielle
Titel und Ingress, Art. 1-3
Titre et préambule, art. 1-3 Fortsetzung - Suite
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Siehe Seite 840 hiervor - Voir page 840 ci-devant
Für Annahme des Entwurfes 32 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat-Au Conseil national Frick Bruno (C, SZ), Berichterstatter: Die Genehmigung der
Statuten der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) -
neu heisst sie «Pensionskasse des Bundes» - hat eine Vorge-
schichte, die in die letzte Session zurückgreift Damals haben
#ST# 94.3488 wir das Geschäft zurückgestellt. Die Genehmigung spielt sich
aber auch im Umfeld der ungelösten Probleme der EVK ab, die
Postulat FK-SR (94.074) wir in diesem Rat schon öfter behandelt haben. Ich lege Ihnen
für die Staatspolitische Kommission nun dar, weshalb wir die
Verhältnis von Nahrungsmittelhilfe Statuten nur mit drei Vorbehalten genehmigen wollen.
und agrarpolitischen Massnahmen Zuerst ein Wort zur Notwendigkeit und zur Vorgeschichte der
Postulat CdF-CE (94.074) Statuten revision:
Aide humanitaire Auf den 1. Januar 1995 treten das Freizügigkeitsgesetz (FZG)
et politique agricole nationale und das Wohneigentumsförderungsgesetz (WEFG) in Kraft
Diese haben - vor allem das FZG - zwingende Auswirkungen
auf die Pensionskassen. Wir müssen also handeln. Die Statu-
tenrevision der EVK soll nun die Rechtsgrundlage schaffen,
um dem zu genügen und auch Klarheit für alle Versicherungs-
Wortlaut des Postulates vom 18. November 1994 nehmer zu bringen. Die revidierten Statuten sollen auch inner-
Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht zu erstatten halb der EVK die Grundlage für die EDV-Anpassungen sein.
über das Verhältnis der Nahrungsmittelhilfe im Rahmen der Zusätzlich werden mit der Revision auch die Bedingungen für
humanitären Hilfe zu den agrarpolitischen Massnahmen des den Anschluss weiterer Arbeitgeber an die Pensionskasse ge-
Bundes. regelt
In der Herbstsession 1994 hat unser Rat das Geschäft auf An-
Texte du postulat du 18 novembre 1994 trag der Staatspolitischen Kommission und der Finanzkom-
Le Conseil fédéral est invité à présenter un rapport sur la por- mission zurückgestellt und vom Bundesrat bzw. vom zuständi-
tée de l'aide alimentaire en tant que partie de l'aide humani- gen Departement weitere Abklärungen und Unterlagen ver-
taire dans le cadre de la politique agricole nationale. langt - nicht, weil die Notwendigkeit der Statuten revision be-
zweifelt wurde, sondern weil verschiedene Fragen offenblie-
Jagmetti Riccardo (R, ZH), Berichterstatter: Bei der Beratung ben, insbesondere finanzieller Art und betreffend die Notwen-
des Budgets des Eidgenössischen Departements für auswär- digkeit aller Änderungen. Die Statutenrevision erfolgt auch
tige Angelegenheiten haben wir knapp 43 Millionen Franken heute noch in einem ungünstigen Klima, und es ist für das Ver-
für Nahrungsmittelhilfe mit Milchprodukten und mit Getreide ständnis des Kommissionsantrages (Art 1 Beschlussentwurf)
beschlossen, unter dem Titel der humanitären Aktion. Es lag nötig, einen Seitenblick auf dieses Klima und auf das Umfeld
der Finanzkommission daran, einmal Rechenschaft darüber zu werfen.
zu erhalten, ob das wirklich humanitäre Hilfe oder ob das Aus früheren Diskussionen in diesem Rat wissen Sie, dass die
Agrarpolitik sei oder ob einfach ein glücklicher Zufall vorliegt, bisherigen Rechnungen der EVK wiederholt nicht genehmigt
dass sich beides miteinander verwirkliche. Aber es liegt der wurden, dass auch die Rechnung 1993 der EVK noch immer
Kommission daran zu wissen, welches Gewicht bei diesen nicht abgenommen ist Wir wissen, dass 120 000 Dossiers von
Aufwendungen der Entwicklungshilfe und der Agrarpolitik ei- Versicherten von Hand aufgearbeitet werden müssen. Diese
gentlich zukommt Das Postulat hat nichts Revolutionäres. Es Aktion beansprucht zwischen 300 und 400 Arbeitsjahre eines
möchte einfach Klarheit verschaffen. Wir bitten den Bundesrat Arbeitnehmers. Die Bereinigung wird trotz zusätzlichem Per-
um einen entsprechenden Bericht, damit wir in Zukunft wis- sonal nicht vor dem Jahr 2000 abzuschliessen sein. Das Ziel,
sen, unter welchem Gesichtspunkt wir diese Beträge festset- alle Dossiers bis zum 1. Januar 1996 aufzuarbeiten, musste
zen sollen. Für ihre Höhe haben wir dann auch klare Kriterien aufgegeben werden. Es sind derzeit auch keine Versiche-
und Massstäbe. rungsausweise erhältlich; diese können nicht, wie das bei Ver-
sicherungskassen üblich ist, auf Anfang jeden Jahres abgege-
Stich Otto, Bundespräsident: Der Bundesrat ist bereit, das ben werden.
Postulat entgegenzunehmen. Er wird Ihnen aber nicht einen Diese ungelösten Probleme haben mit der Statutenrevision di-
separaten Bericht erstatten. Wir müssen langsam anfangen, rekt nichts zu tun; sie bilden aber das Umfeld und das Klima, in
effizient zu arbeiten und etwas zu sparen. Wir werden in der denen sich diese Genehmigung nun abspielt Das Klima, das
nächsten Botschaft des Bundesrates über die Fortführung der während dieser Statutenrevision im Rat und in den Kommis-
humanitären Hilfe Stellung nehmen. Die Antwort ist aber ei- sionen herrschte, war auch nicht das kooperativste, das man
gentlich klar. sich wünschen kann.
Die Fragen seitens der Staatspolitischen Kommission und der
Überwiesen - Transmis Finanzkommission, welche am 5. Oktober gestellt wurden,
wurden nicht in der gewünschten Prägnanz beantwortet
So ist noch immer nicht klar auseinandergehalten, welche Än-
derungen nun zwingend durch das Freizügigkeitsgesetz un-
abdingbar verlangt werden und welche nicht Die wichtige Ant-
wort auf die Frage, weshalb noch rund 4 Milliarden Franken
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat FK-SR (94.074) Verhältnis von Nahrungsmittelhilfe und agrarpolitischen
Massnahmen
Postulat CdF-CE (94.074) Aide humanitaire et politique agricole nationale
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3488
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 12.12.1994 - 15:00
Date
Data
Seite 1249-1249
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Ref. No 20 025 149
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