Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3488 KI-generiert

Federal Insurance Institution Ordinance Revision Approval with Reservations

Geschäftsnummer VPB 94-3488
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A legislative body is reviewing a partial revision of the ordinances for a federal insurance institution, specifically addressing the need for changes due to upcoming legislation and ongoing internal issues. The court's reasoning focuses on the necessity of these revisions to comply with new laws concerning free movement and housing, and to clarify the institution's operational framework. Despite acknowledging the institution's history of unapproved accounts and extensive backlogs in dossier processing, the court recognized that these specific issues are not directly tied to the ordinance revision itself, but rather contribute to the challenging context in which the approval is being considered. The court ultimately approved the revised statutes with reservations, highlighting the need for clearer distinctions between legally mandated changes and other amendments, and questioning significant financial discrepancies.

Legislator-Regeste

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Federal Insurance Institution Ordinance Revision Approval with Reservations: Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht zu erstatten halb der EVK die Grundlage für die EDV-Anpassungen sein.

Schlagwörter

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Finanzinstitut Gesetzesänderung Wiedererwägung durch den Versicherer Versicherungsaufsicht Änderung der Baubewilligung Für Rechtsbehelfe zuständige Stellen
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Volltext

12. Dezember 1994 1249 Eidgenössische Versicherungskasse

C. Bundesbeschluss II über den Voranschlag 1995 #ST# 94.070

des Bundesamtes für Rüstungsbetriebe

C. Arrêté fédéral II concernant le budget 1995 Eidgenössische Versicherungskasse.

de l'Office fédéral de la production d'armements Verordnung. Teilrevision

Gesamtberatung - Traitement global Caisse fédérale d'assurance.

Ordonnance. Révision partielle

Titel und Ingress, Art. 1-3

Titre et préambule, art. 1-3 Fortsetzung - Suite

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Siehe Seite 840 hiervor - Voir page 840 ci-devant

Für Annahme des Entwurfes 32 Stimmen

(Einstimmigkeit)

An den Nationalrat-Au Conseil national Frick Bruno (C, SZ), Berichterstatter: Die Genehmigung der

Statuten der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) -

neu heisst sie «Pensionskasse des Bundes» - hat eine Vorge-

schichte, die in die letzte Session zurückgreift Damals haben

#ST# 94.3488 wir das Geschäft zurückgestellt. Die Genehmigung spielt sich

aber auch im Umfeld der ungelösten Probleme der EVK ab, die

Postulat FK-SR (94.074) wir in diesem Rat schon öfter behandelt haben. Ich lege Ihnen

für die Staatspolitische Kommission nun dar, weshalb wir die

Verhältnis von Nahrungsmittelhilfe Statuten nur mit drei Vorbehalten genehmigen wollen.

und agrarpolitischen Massnahmen Zuerst ein Wort zur Notwendigkeit und zur Vorgeschichte der

Postulat CdF-CE (94.074) Statuten revision:

Aide humanitaire Auf den 1. Januar 1995 treten das Freizügigkeitsgesetz (FZG)

et politique agricole nationale und das Wohneigentumsförderungsgesetz (WEFG) in Kraft

Diese haben - vor allem das FZG - zwingende Auswirkungen

auf die Pensionskassen. Wir müssen also handeln. Die Statu-

tenrevision der EVK soll nun die Rechtsgrundlage schaffen,

um dem zu genügen und auch Klarheit für alle Versicherungs-

Wortlaut des Postulates vom 18. November 1994 nehmer zu bringen. Die revidierten Statuten sollen auch inner-

Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht zu erstatten halb der EVK die Grundlage für die EDV-Anpassungen sein.

über das Verhältnis der Nahrungsmittelhilfe im Rahmen der Zusätzlich werden mit der Revision auch die Bedingungen für

humanitären Hilfe zu den agrarpolitischen Massnahmen des den Anschluss weiterer Arbeitgeber an die Pensionskasse ge-

Bundes. regelt

In der Herbstsession 1994 hat unser Rat das Geschäft auf An-

Texte du postulat du 18 novembre 1994 trag der Staatspolitischen Kommission und der Finanzkom-

Le Conseil fédéral est invité à présenter un rapport sur la por- mission zurückgestellt und vom Bundesrat bzw. vom zuständi-

tée de l'aide alimentaire en tant que partie de l'aide humani- gen Departement weitere Abklärungen und Unterlagen ver-

taire dans le cadre de la politique agricole nationale. langt - nicht, weil die Notwendigkeit der Statuten revision be-

zweifelt wurde, sondern weil verschiedene Fragen offenblie-

Jagmetti Riccardo (R, ZH), Berichterstatter: Bei der Beratung ben, insbesondere finanzieller Art und betreffend die Notwen-

des Budgets des Eidgenössischen Departements für auswär- digkeit aller Änderungen. Die Statutenrevision erfolgt auch

tige Angelegenheiten haben wir knapp 43 Millionen Franken heute noch in einem ungünstigen Klima, und es ist für das Ver-

für Nahrungsmittelhilfe mit Milchprodukten und mit Getreide ständnis des Kommissionsantrages (Art 1 Beschlussentwurf)

beschlossen, unter dem Titel der humanitären Aktion. Es lag nötig, einen Seitenblick auf dieses Klima und auf das Umfeld

der Finanzkommission daran, einmal Rechenschaft darüber zu werfen.

zu erhalten, ob das wirklich humanitäre Hilfe oder ob das Aus früheren Diskussionen in diesem Rat wissen Sie, dass die

Agrarpolitik sei oder ob einfach ein glücklicher Zufall vorliegt, bisherigen Rechnungen der EVK wiederholt nicht genehmigt

dass sich beides miteinander verwirkliche. Aber es liegt der wurden, dass auch die Rechnung 1993 der EVK noch immer

Kommission daran zu wissen, welches Gewicht bei diesen nicht abgenommen ist Wir wissen, dass 120 000 Dossiers von

Aufwendungen der Entwicklungshilfe und der Agrarpolitik ei- Versicherten von Hand aufgearbeitet werden müssen. Diese

gentlich zukommt Das Postulat hat nichts Revolutionäres. Es Aktion beansprucht zwischen 300 und 400 Arbeitsjahre eines

möchte einfach Klarheit verschaffen. Wir bitten den Bundesrat Arbeitnehmers. Die Bereinigung wird trotz zusätzlichem Per-

um einen entsprechenden Bericht, damit wir in Zukunft wis- sonal nicht vor dem Jahr 2000 abzuschliessen sein. Das Ziel,

sen, unter welchem Gesichtspunkt wir diese Beträge festset- alle Dossiers bis zum 1. Januar 1996 aufzuarbeiten, musste

zen sollen. Für ihre Höhe haben wir dann auch klare Kriterien aufgegeben werden. Es sind derzeit auch keine Versiche-

und Massstäbe. rungsausweise erhältlich; diese können nicht, wie das bei Ver-

sicherungskassen üblich ist, auf Anfang jeden Jahres abgege-

Stich Otto, Bundespräsident: Der Bundesrat ist bereit, das ben werden.

Postulat entgegenzunehmen. Er wird Ihnen aber nicht einen Diese ungelösten Probleme haben mit der Statutenrevision di-

separaten Bericht erstatten. Wir müssen langsam anfangen, rekt nichts zu tun; sie bilden aber das Umfeld und das Klima, in

effizient zu arbeiten und etwas zu sparen. Wir werden in der denen sich diese Genehmigung nun abspielt Das Klima, das

nächsten Botschaft des Bundesrates über die Fortführung der während dieser Statutenrevision im Rat und in den Kommis-

humanitären Hilfe Stellung nehmen. Die Antwort ist aber ei- sionen herrschte, war auch nicht das kooperativste, das man

gentlich klar. sich wünschen kann.

Die Fragen seitens der Staatspolitischen Kommission und der

Überwiesen - Transmis Finanzkommission, welche am 5. Oktober gestellt wurden,

wurden nicht in der gewünschten Prägnanz beantwortet

So ist noch immer nicht klar auseinandergehalten, welche Än-

derungen nun zwingend durch das Freizügigkeitsgesetz un-

abdingbar verlangt werden und welche nicht Die wichtige Ant-

wort auf die Frage, weshalb noch rund 4 Milliarden Franken

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat FK-SR (94.074) Verhältnis von Nahrungsmittelhilfe und agrarpolitischen

Massnahmen

Postulat CdF-CE (94.074) Aide humanitaire et politique agricole nationale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3488

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 12.12.1994 - 15:00

Date

Data

Seite 1249-1249

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Ref. No 20 025 149

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