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VPB 94-3475 KI-generiert

Casino Winnings and Withholding Tax: A Question of Equivalence and Practicality

Geschäftsnummer VPB 94-3475
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered whether to extend withholding tax to casino winnings, similar to lottery gains. The court noted that while the Federal Constitution limits federal taxing power to specific areas, casino winnings could potentially be equated with lottery winnings under existing legal definitions. However, the court identified significant practical difficulties in implementing and administering such a tax on casino winnings, particularly concerning the transfer of tax liability from the casino to the player and the issuance of deduction certificates. Ultimately, the court concluded that the issue was complex, involving not only tax law but also potential impacts on the casino industry and the existing income tax framework for players.

Legislator-Regeste

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Art. 4 Absatz; Casino Winnings and Withholding Tax: A Question of Equivalence and Practicality: cette imposition anticipée en exemple à nos voisins euro- bankengewinne der Verrechnungssteuer zu unterwerfen.

Schlagwörter

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Spielbankenabgabe Quellensteuer Steuerpflicht Spiel und Wette beschränkte Haftung Steuervorbescheid

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 4 Absatz
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Volltext

Interpellation Mauch Rolf 970 N 24 mars 1995

erst noch von Fall zu Fall festzulegen haben, welche Anlagen ques; on veut ainsi offrir des distractions aux touristes qui vien-

oder Anlageteile sie weiterhin für andere militärische Zwecke nent en villégiature dans nos régions. Il paraît logique et ju-

benötigt Der Bundesrat wird dann in Zusammenarbeit mit den dicieux que le Conseil fédéral mette tout en oeuvre pour aug-

betroffenen Kantonen zu entscheiden haben, welche zivile menter l'imposition anticipée des gains réalisés dans les

Nutzung für die übrigen Anlagen den jeweiligen im Spiele ste- casinos.

henden Interessen am besten dient Denkbar ist durchaus, 1. Le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre toutes les dispo-

dass der Bund weiterhin Eigentümer der Anlage bleibt Der sitions qui s'imposent afin de proposer des solutions concrè-

neue Nutzer wird dann aber, wie der Interpellant richtig be- tes dans ce domaine?

merkt, für den gesamten Unterhalt aufkommen müssen. 2. Quels sont, selon lui, les principaux obstacles à l'élabora-

2. Der vom Bundesrat im Rahmen seiner Raumordnungspoli- tion d'un projet qui mettrait sur le même plan, d'une part, les

tik in Auftrag gegebene nationale Sachplan «Infrastruktur der gains du Sport-Toto et autres loteries et, d'autre part, ceux du

Luftfahrt» (Flugplatzkonzept) wird auch Aussagen über die tapis vert et autres jeux de casino?

Weiterverwendung von Militärflugplätzen durch die Zivilluft- 3. Le Département fédéral des finances a-t-il réellement fait

fahrt enthalten. Vor Verabschiedung dieses Sachplans wird valoir le bien-fondé de l'imposition anticipée aux différentes

kein Militärflugplatz liquidiert commissions, dont les commissions d'experts extraparle-

3. Der Bundesrat hat eine interdépartementale Arbeitsgruppe, mentaires, qui sont chargées d'élaborer un projet de loi sur

in der auch die militärischen Stellen vertreten sind, mit der Aus- les casinos?

arbeitung eines Entwurfes des Flugplatzkonzepts beauftragt 4. L'imposition anticipée, qui frappe essentiellement les tou-

Die Koordination ist somit sichergestellt. ristes étrangers, n'est-elle pas totalement compatible avec

l'imposition spéciale des propriétaires de casinos, étant

Erklärung des Interpellanten: befriedigt donné que l'une n'exclut pas obligatoirement l'autre?

Déclaration de l'interpellateur: satisfait

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

#ST# 94.3475 eine schriftliche Antwort.

Interpellation Mauch Rolf Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 15. Februar 1995

Verrechnungssteuer in Casinos Rapport écrit du Conseil fédéral

Impôt anticipé dans les casinos du 15 février 1995

Zur Ziffer 1 : Der Bundesrat hat zu den vom Interpellanten auf-

geworfenen Fragen noch keine Beschlüsse gefasst Er wird

dem Parlament erst nach Abschluss des bis Ende April 1995

dauernden Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf der

Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1994 Expertenkommission für das neue Spielbankengesetz kon-

Die Verrechnungssteuer besteht seit langem auf den Gewin- krete Vorschläge unterbreiten können.

nen der Leute, die bei den Lotterien, dem Sport-Toto, PMU Zu den Ziffern 2 und 3: Die Interpellation berührt verschiedene

usw. spielen. Der Chef des Eidgenössischen Finanzdeparte- Fragen und Probleme. Sie wirft vorweg die verfassungsrechtli-

mentes zitiert unseren europäischen Nachbarn diese Verrech- che Frage auf, ob der Bund die Verrechnungssteuer auf Spiel-

nungs-Besteuerungsart als Beispiel. bankengewinne ausdehnen könnte; denn Artikel 41 bis Ab-

Die Liberalisierung der Glücksspiele in Casinos wurde offiziell satz 1 Buchstabe b der Bundesverfassung beschränkt die Be-

und besonders für touristische Bedürfnisse empfohlen; man steuerungsbefugnis des Bundes auf den Ertrag beweglichen

will so den Touristen, die unsere Ferien- und Erholungsgegen- Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinne und auf Versiche-

den besuchen, Abwechslung bieten. Es erscheint logisch und rungsleistungen. Die im Bundesgesetz vom 5. Oktober 1929

angebracht, dass der Bundesrat alles unternimmt, um die Ab- über die Spielbanken enthaltene Definition des Glücksspiels

gabe der Verrechnungssteuer auf die in den zukünftigen Casi- stimmt indessen mit der Lotteriedefinition des Bundesgeset-

nos realisierten Gewinne zu vergrössern. zes vom 8. Juni 1923 über die Lotterien und die gewerbsmäs-

1. Beabsichtigt der Bundesrat alle Dispositionen zu treffen, um sigen Wetten insoweit überein, als es sich in beiden Fällen um

konkrete Lösungen in dieser Steuerangelegenheit vorzu- eine Veranstaltung handelt, bei der gegen Leistung eines Ein-

legen? satzes ein Gewinn erzielt werden kann, der ganz oder vorwie-

2. Welches sind die von ihm gesehenen hauptsächlichen Hin- gend vom Zufall abhängt Aus dieser Sicht liesse es sich allen-

dernisse einer Projektausarbeitung, die die Gewinne im falls vertreten, die Spielbankengewinne den in Artikel 6 des

Sport-Toto und anderen Lotterien denjenigen der grünen Tep- Bundesgesetzes vom 13. Oktober 1965 über die Verrech-

piche und anderen Casino-Spielen gleichstellen? nungssteuer genannten Lotteriegewinnen gleichzustellen.

3. Hat das Eidgenössische Finanzdepartement die Zweck- Damit wäre indessen noch nicht gesagt, ob sich die Ausdeh-

mässigkeit des Abzugs dieser Verrechnungssteuer den ver- nung der Verrechnungssteuer auf Spielbankengewinne tech-

schiedenen Kommissionen und ausserparlamentarischen Ex- nisch überhaupt durchführen liesse. Grosse Schwierigkeiten

perten-Neben-Kommissionen, die beauftragt sind, einen Ge- dürften sich unter dem Aspekt der Praktikabilität speziell bei

setzentwurf für Casinos auszuarbeiten, wirklich geltend ge- der gesetzlich vorgeschriebenen Überwälzung der Verrech-

macht? nungssteuer von der Spielbank (als Steuerpflichtige) auf die

4. Ist diese besonders von fremden Touristen geschuldete Spieler (als Steuerträger) wie auch bei der Ausstellung von Ab-

Verrechnungssteuer nicht total vereinbar mit der speziellen zugsbescheinigungen zuhanden der Spieler ergeben.

Besteuerung der Gewinne der Casinobesitzer, die eine die an- Die Verrechnungssteuer will primär die Erhebung der direkten

dere nicht obligatorisch ausschliessend? Steuern sichern. Die Interpellation berührt daher auch die

Frage, ob Spielbankengewinne bei den Spielern gemäss gel-

Texte de l'interpellation du 7 octobre 1994 tender Praxis als steuerbares Einkommen zu erfassen sind

L'impôt anticipé est depuis longtemps perçu sur les gains de oder ob die bei den Spielbanken zu erhebende Bruttospielab-

ceux qui jouent à la loterie, au Sport-Toto et au PMU notam- gabe inskünftig an die Stelle der Einkommenssteuer der Spie-

ment Le chef du Département fédéral des finances donne ler treten soll. Im zweiten Fall bestünde kein Anlass, die Spiel-

cette imposition anticipée en exemple à nos voisins euro- bankengewinne der Verrechnungssteuer zu unterwerfen.

péens. Zur Ziffer 4: Die Besteuerung der Spielerträge bei der Spiel-

La libéralisation des jeux de hasard dans les casinos a été offi- bank und die Erfassung des Spielbankengewinnes beim Spie-

ciellement recommandée à des fins essentiellement touristi- ler stellen keine unerlaubte Doppelbesteuerung dar und

24. März 1995 N 971 Interpellation Weyeneth

schliessen sich mithin nicht von vornherein aus. Auch aus die- Artikel 4 Absatz 2 des Nationalbankgesetzes (NBG) wird fest-

ser Sicht wäre eine Erfassung der Spielbankengewinne mit gehalten, dass die SNB vor Errichtung einer Zweiganstalt oder

der Verrechnungssteuer nicht ausgeschlossen. Agentur die Vernehmlassung der Kantonsregierung einholt

Gemäss Absatz 3 desselben NBG-Artikels können die Kan-

Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt tone die Errichtung einer Agentur bei ihrer Kantonalbank ver-

Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait langen, wenn das Noteninstitut auf ihrem Gebiet nicht bereits

eine Zweiganstalt unterhält

Allerdings ist das Bankstellennetz der Nationalbank keine fö-

deralistische oder gar schweizerische Spezialität Praktisch

alle Zentralbanken unterhalten ein mehr oder weniger dichtes,

#ST# 94.3568 auf die Bargeldversorgung ihres Landes ausgerichtetes Bank-

stellennetz. Unterschiede sind weder nach Grosse der Bank

Interpellation Weyeneth noch nach zentralistischer oder föderaler Tradition des Lan-

Aufgaben der Agenturen des auszumachen. So unterhält die Banque de France über

und Zweigstellen der Nationalbank 200 «comptoirs», und die Deutsche Bundesbank bzw. die

neun deutschen Landeszentralbanken zählen gegen

Tâches des agences et succursales 200 Zweiganstalten. Die acht Zweiganstalten der National-

de la Banque nationale bank nehmen sich in diesem internationalen Vergleich be-

scheiden aus.

Die Aufgaben der Zweiganstalten haben sich im Laufe der

Jahrzehnte stark gewandelt Die bei der Gründung gewählte

dezentrale und föderalistische Struktur entsprach einerseits

Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1994 den staatspolitischen Verhältnissen jener Zeit und anderer-

Die Nationalbank unterhält in acht Städten Zweiganstalten seits den praktischen Anforderungen. Als Instrumente für die

und in zwei Städten eigene Agenturen. Mit der allgemeinen In- Notenbankpolitik standen lange Zeit die Diskont- und die

ternationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft und der Lombardpolitik im Vordergrund. Bei diesen Geschäften wa-

damit einhergehenden Zentralisierung der Geldpolitik er- ren eine permanente Überwachung und Beurteilung der

scheint die Aufrechterhaltung eines breiten Filialnetzes nicht Schuldnerbonität und damit gute Kenntnisse der lokalen Ver-

mehr sinnvoll. hältnisse wichtig.

Der Bundesrat wird zur Beantwortung folgender Fragen beauf- In den siebziger Jahren änderte sich die Bedeutung der einzel-

tragt: nen geldpolitischen Instrumente. Anstelle der Diskont- und

1. Welche Aufgaben erfüllen die Zweigstellen und Agenturen der Lombardpolitik wurden Devisenswaps und Offenmarkt-

der Nationalbank? operationen immer wichtiger. Diese Entwicklung führte in den

2. Sind Vorkehrungen seitens der Nationalbank ergriffen wor- achtziger Jahren zu einer Strukturanpassung: Das Diskont-

den, um das Aufgabenfeld der Zweigstellen und der Agentu- und das Lombardgeschäft wurden bei den Sitzen zentralisiert,

ren neu zu definieren? und die entsprechenden Kapazitäten bei den Zweiganstalten

3. Übt der Bundesrat entsprechend Druck auf die National- wurden aufgehoben. Heute arbeiten in den acht Zweiganstal-

bank aus, das Filialnetz zu verkleinern oder sogar ganz aufzu- ten der SNB insgesamt 108 Personen; 1980 waren es noch

heben? 143 Personen. Der Neuorganisation der Zweiganstalten

wurde durch eine Anpassung der Geschäftsordnung für die

Texte de l'interpellation du 16 décembre 1994 Zweiganstalten der Schweizerischen Nationalbank Rechnung

La Banque nationale entretient des succursales dans huit vil- getragen, welcher der Bundesrat im Februar 1985 zustimmte.

les et ses propres agences dans deux villes. Eu égard à l'inter- Die Versorgung der lokalen Wirtschaft mit Bargeld ist jene Auf-

nationalisation et à la globalisation générales de l'économie, gabe der Zweiganstalten, welche heute am meisten Personal

et à la centralisation de la politique monétaire qui en découle, beansprucht Der Kassenumsatz der zehn Bankstellen der

le maintien d'un vaste réseau de filiales ne paraît plus avoir de SNB in Form von Noten und Münzen erreicht heute im Jahr

sens. insgesamt 135 Milliarden Franken (1980: 79 Mrd.). Ende der

Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- achtziger Jahre dezentralisierte die Nationalbank die vorher

vantes: fast ausschliesslich bei der Hauptkasse durchgeführte Noten-

1. Quelles tâches les agences et succursales de la Banque na- sortierung bei den einzelnen Bankstellen. Diese sortieren und

tionale remplissent-elles? kontrollieren die aus ihrem Rayon eingelieferten Noten, wor-

2. La Banque nationale a-t-elle pris des mesures visant à redé- auf die guten Noten wieder in Umlauf gebracht und die defek-

finir le champ d'action de ces agences et succursales? ten Noten dezentral ausgeschieden und vernichtet werden.

3. Le Conseil fédéral exerce-t-il les pressions nécessaires sur Damit werden nicht nur die Kosten, sondern vor allem auch die

la Banque nationale afin que cette dernière redimensionne, Risiken, die mit dem Transport der Noten von einer Bankstelle

voire supprime, son réseau de filiales? zur anderen verbunden sind, reduziert.

Die zwanzig von Kantonalbanken geführten Agenturen stehen

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bortoluzzi, Fehr, Fischer- ausschliesslich im Dienst der Bargeldversorgung. Sie neh-

Hägglingen, Hari, Neuenschwander, Rychen, Schenk, men Bargeldein- und -ausgänge auf lokaler Ebene vor. Im

Schmid Samuel, Seiler Hanspeter, Vetterli.Wyss William (11) Sinne einer Rationalisierung hob die Nationalbank ihre drei ei-

genen Agenturen in Winterthur, Biel und La Chaux-de-Fonds

Schriftliche Begründung - Développement par écrit zwischen 1981 und 1990 auf und ersetzte sie teilweise durch

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht fremde, von der Kantonalbank geführte Agenturen.

eine schriftliche Antwort Die zweite Hauptaufgabe der Zweiganstalten besteht in der In-

formationsvermittlung, welche vor allem durch die Direktoren

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates der Zweiganstalten wahrgenommen wird. Einerseits orientie-

vom 15. Februar 1995 ren die Zweiganstalten aufgrund ihrer zahlreichen Kontakte

Rapport écrit du Conseil fédéral und eigenen Analysen die Leitung der SNB regelmässig über

du 15 février 1995 die wirtschaftliche Entwicklung im Rayon. Andererseits sind

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) unterhält in acht sie Ansprech- und Gesprächspartner der Wirtschaft und der

Städten Zweiganstalten und in zwanzig Orten Agenturen, die Behörden in der Region, um über die Geld- und Währungspo-

von Kantonalbanken geführt werden. Bis heute prägt der Fö- litik zu orientieren.

deralismus die Struktur der Nationalbank. Kantone und Kanto- Die Zweiganstalten erfüllen nach wie vor eine wichtige Funk-

nalbanken beherrschen die Mehrheit des Aktienkapitals. Mit tion bei der Bargeldversorgung und bei der Informationsver-

Zürich und Bern verfügt die Nationalbank über zwei Sitze. In mittlung. Eine stärkere Zentralisierung der Bargeldversorgung

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Mauch Rolf Verrechnungssteuer in Casinos

Interpellation Mauch Rolf Impôt anticipé dans les casinos

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3475

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 24.03.1995 - 08:00

Date

Data

Seite 970-971

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Ref. No 20 025 530

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