Swiss Higher Education: Sports Matriculation and Study Duration Reform
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document details a parliamentary debate regarding sports as a matriculation subject and the reduction of study duration in Swiss higher education. The debate on sports as a matriculation subject concludes with the withdrawal of the proposal after its core concerns were addressed by new regulations. The discussion on study duration acknowledges the complexity of long study periods, citing various contributing factors and governmental/institutional efforts to streamline curricula and introduce measures like user fees for prolonged studies and fixed durations for doctoral programs, aiming to improve efficiency without compromising educational quality.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 64 LTF, Art. 66 al. 1 LTF; Swiss Higher Education: Sports Matriculation and Study Duration Reform: The debate on sports as a matriculation subject concludes with the withdrawal of the proposal after its core concerns were addressed by new regulations. The discussion on study duration acknowledges the complexity of long study periods, citing various contributing factors and governmental/institutional efforts to streamline curricula and introduce measures like user fees for prolonged studies and fixed durations for doctoral programs, aiming to improve efficiency without compromising educational quality.
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KI-generiertThe court determined the allocation of costs for the proceedings.
The court decided on the payment of court costs.
Volltext
25. September 1995 N 1895 Postulat Gross Andreas
les bildungspolitisches Thema, das mit dem fortschreitenden kulation erfolgt. Zudem soll von Studierenden, die seit über
europäischen Integrationsprozess und der damit verbunde- 16 Semestern an einer schweizerischen Hochschule imma-
nen erhöhten Mobilität von Akademikern an Bedeutung ge- trikuliert sind, eine Benutzungsgebühr von maximal 2000
winnt. Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort auf die Inter- Franken erhoben werden. Der ETH-Rat seinerseits hat die
pellation Keller Anton (90.423) ausführlich dazu geäussert. Dauer des Doktorats an den ETH grundsätzlich auf drei
Die Gründe für eine in gewissen Studienfächern an einigen Jahre beschränkt.
Universitäten überdurchschnittlich lange Studiendauer sind 3. Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung prüfen ge-
vielfältig; der Schweizerische Wissenschaftsrat hat sie 1992 genwärtig zusammen mit den Hochschulkantonen Möglich-
untersucht und in einer Studie erläutert. keiten, um bei der Bemessung der Grundbeiträge gemäss
Eine der Möglichkeiten einer Studiendauerverkürzung liegt in dem Hochschulförderungsgesetz noch stärker als bisher die
der Tat in einer Straffung der einschlägigen Lehrpläne und Leistungen der Hochschulen (Output-Orientierung) einzube-
Studienprogramme, wie sie in den bundeseigenen Hoch- ziehen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch das Anliegen
schulen seit langem verwirklicht ist. Der Bundesrat begrüsst der Interpellantin zu berücksichtigen sein.
deshalb die entsprechenden Bemühungen der zuständigen 4. Was die Studiengänge an den bundeseigenen Hochschu-
kantonalen Behörden für den Universitätsbereich, insbeson- len betrifft, sind sie schon seit langem straff organisiert und
dere die Empfehlungen, die die Schweizerische Hochschul- klar strukturiert. Hinsichtlich der kantonalen Universitäten un-
konferenz (SHK) 1992 und erneut im Mehrjahresplan 1996- terstützt der Bundesrat die von der SHK empfohlenen Mass-
1999 abgegeben hat: nahmen und ist bereit, die unter Ziffer 3 erwähnte Möglichkeit
a. an die Rektorate der schweizerischen Universitäten und zu prüfen.
Hochschulen:
- Strukturierung der Studienpläne, so dass Vollzeitstudie- Erklärung der Interpellantin: befriedigt
rende ihren ersten Universitätsabschluss spätestens ein Jahr Déclaration de l'interpellatrice: satisfaite
nach Ablauf der reglementarischen Studiendauer (8 Seme-
ster) erreichen;
- Festlegung der Zeitdauer von drei bis fünf Jahren bis zur
Erlangung des Doktorats.
b. an die zuständigen Hochschulträger: #ST# 94.3412
- Einführung gesetzlicher Grundlagen, falls diese noch nicht
bestehen, damit Massnahmen zur Beschränkung der Studi- Postulat Raggenbass
endauer ergriffen werden können;
- bei übermässig langer Studiendauer: Aufhebung von (aus-
Sport als Maturawahlfach
seruniversitären) Vergünstigungen für Studierende und al- Sport. Discipline à option
lenfalls Erhöhung der Studiengebühren. comptant pour la maturité
Im übrigen hat die SHK den zuständigen Behörden Ende
1993 empfohlen, propädeutische Prüfungen in allen Diszipli- Diskussion - Discussion
nen (und insbesondere in der Psychologie) einzuführen. Es Siehe Jahrgang 1994, Seite 2474 - Voir année 1994, page 2474
handelt sich hier nicht nur um eine frühe Selektion, sondern
auch um die Rückmeldung an die Studierenden hinsichtlich
ihrer Fähigkeiten; auch dieser Aspekt kann zur Verkürzung
der Studienzeit beitragen. Raggenbass Hansueli (C, TG): Die Maturitäts-Anerken-
Zur Frage der Eurokompatibilität weisen wir darauf hin, dass nungsverordnung ist zwischenzeitlich in Kraft getreten. Mei-
im EG-Recht keine Bestimmungen hinsichtlich der Studien- nem Postulat wurde Rechnung getragen. Der Sport wurde
dauer existieren. Einzig die allgemeinen Richtlinien über die als promotionswirksames Wahlfach eingeführt.
gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen (89/48/ Ich möchte dafür danken. Damit ziehe ich das Postulat zurück.
EWG) gehen von einer minimalen Studiendauer von drei
Jahren aus; eine maximale Studiendauer wird nicht erwähnt. Le président: M. Raggenbass a retiré son postulat. L'oppo-
2. Die Verkürzung der Studiendauer ist grundsätzlich im Zu- sition de Mme Sandoz devient ainsi sans objet.
sammenhang mit anderen Anliegen der Studienreform zu be-
trachten und sollte nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität Zurückgezogen - Retiré
und der Horizonterweiterung der Studierenden gehen. Der
Bundesrat hat wiederholt auf die Notwendigkeit einer Stu-
dienverkürzung hingewiesen und begrüsst daher die ver-
schiedenen von einigen Kantonen nun seit Anfang der neun-
ziger Jahre ergriffenen Massnahmen. Allerdings ist es heute
noch zu früh, um festzustellen, welche Wirkungen erzielt wer-
den konnten; die SHK ist indessen daran, gemeinsam mit #ST# 93.3465
dem Bundesamt für Statistik eine diesbezügliche Erhebung
durchzuführen. Als Beispiel einer wirkungsträchtigen Mass- Postulat Gross Andréas
nahme sei erwähnt, dass der Grosse Rat des Kantons Bern
1991 die Universität beauftragte, sämtliche Studien- und Prü- Lehrmittel gegen Rassismus
fungspläne (ausser der Medizin) so zu strukturieren, dass für die Mittelschulen
80 Prozent der Vollzeitstudierenden ihr erstes Diplom innert
fünf Jahren erhalten und die Doktorarbeiten im allgemeinen
Matériel didactique
am Ende des siebenten Studienjahres eingereicht werden pour les écoles moyennes
können; die Universität Bern hat diesem Auftrag terminge- en vue de lutter contre le racisme
recht entsprochen und die revidierten Pläne auf das Winter-
semester 1994/95 in Kraft gesetzt. Im Kanton Zürich haben
die Erhöhung der Studiengebühren seit 1994/95 und die Auf-
hebung der Krankenkasse beider Hochschulen bewirkt, dass Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1993
sich rund 4500 Studierende exmatrikuliert haben. Es han- Offenbar sind unter Schweizer Mittelschülerinnen und Mittel-
delte sich dabei um Personen, die übermässig lange imma- schülern überraschend häufig ausländerfeindliche Einstel-
trikuliert waren. Ferner soll der Zürcher Regierungsrat auf- lungen und mangelndes Verständnis für unsere interkulturel-
grund der noch in diesem Jahr zur Abstimmung gelangenden len Abhängigkeiten und Verpflichtungen festzustellen.
Änderung des Unterrichtsgesetzes eine maximale Studien- Wir bitten deshalb den Bundesrat, die Erstellung eines geeig-
zeit festlegen können, bei deren Überschreitung die Exmatri- neten Lehrmittels für Mittelschulen aller Stufen einschliess-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Raggenbass Sport als Maturawahlfach
Postulat Raggenbass Sport. Discipline à option comptant pour la maturité
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3412
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 25.09.1995 - 14:30
Date
Data
Seite 1895-1895
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Ref. No 20 026 072
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