Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3333 KI-generiert

Asylum Drug Offender Processing Motion Transformed into Postulate

Geschäftsnummer VPB 94-3333
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerns a motion proposing to accelerate asylum procedures for applicants committing drug offenses, arguing that these individuals exploit the system and are difficult to deport. The government responded that while it prioritizes cases involving criminal asylum seekers and has measures to expedite deportations, a general acceleration is not feasible within existing legal frameworks. The government noted a significant decrease in requests for priority processing, suggesting current measures are effective. The motion was ultimately transformed into a postulate, acknowledging the concern but not mandating specific legislative changes.

Legislator-Regeste

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Art. 371 An, Art. 371 bei, Art. 371 OR, Art. 22 Absatz, Art. 371 Absatz, Art. 371 Abs. 2 OR; Asylum Drug Offender Processing Motion Transformed into Postulate: The government responded that while it prioritizes cases involving criminal asylum seekers and has measures to expedite deportations, a general acceleration is not feasible within existing legal frameworks. The government noted a significant decrease in requests for priority processing, suggesting current measures are effective. The motion was ultimately transformed into a postulate, acknowledging the concern but not mandating specific legislative changes.

Schlagwörter

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Asylverfahren Ausschaffungshaft unrechtmässiger Betäubungsmittelbesitz Ersatzmassnahmen für Haft Rechtssysteme Überstellung verurteilter Personen
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 22 Absatz 6 der Verordnung vom 27. August 1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV; RS 741.41)

Cited to explain that bicycle carriers, along with their load, must not cover the license plate or restrict the angle of the lighting devices.

Art 73 Abs. 2derVerkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962, VRV; SR741.11

Cited to state that the load, including carriers, must not overhang the vehicle laterally.

Art. 30 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, SVG; SR741.01

Cited to emphasize that the load must be attached so as not to endanger or inconvenience anyone and must not fall off.

Art 57 Abs. 1 VRV

Cited to establish the driver's responsibility for ensuring the vehicle and its load are in compliance with regulations.

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Volltext

16. Dezember 1994 2463 Motion Bischof

Les informations demandées par le motionnaire revêtent une - das Asylverfahren den Gang der Strafjustiz und den Vollzug

importance particulière étant donné que les ressources finan- einer strafrichterlichen Landesverweisung nicht grundsätzlich

cières sont généralement maigres aujourd'hui. hemmt; und

Il faut souligner que les ressources prévues dans le budget de -dass Gesuche von straffällig gewordenen Asylbewerbern

1995 pour la recherche dans les domaines de l'alcool, du ta- vom Bundesamt für Flüchtlinge prioritär behandelt werden.

bac et des drogues ne permettent pas à la Confédération de Soweit dem Bundesrat Möglichkeiten zur Verfügung stehen,

mandater de telles études scientifiques. auf die Behandlungsdauer von Asylgesuchen Einfluss zu

nehmen, wird bereits alles unternommen, um bei fehlender

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Flüchtlingseigenschaft eine rasche Wegweisung gestützt auf

Déclaration écrite du Conseil fédéral die asylrechtlichen Bestimmungen anzuordnen. Offensicht-

Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos- lich ist die Weisung zur prioritären Behandlung ein wirksa-

tulat. mes Mittel zur Bekämpfung der missbräuchlichen Inan-

spruchnahme des Asylverfahrens. Gemäss Statistik für den

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Kanton Zürich zeigt sich nämlich ein massiver Rückgang der

Fälle, in denen die kantonalen Behörden um prioritäre Be-

handlung ersuchen. Während im Jahr 1993 pro Monat durch-

schnittlich 19 Fälle zur prioritären Behandlung gemeldet wur-

den, sind im Jahr 1994 nur noch zwei solche Gesuche pro

Monat eingegangen.

#ST# 94.3335 Im übrigen hat der Bundesrat mit dem vom Parlament inzwi-

schen verabschiedeten Bundesgesetz über Zwangsmass-

Motion Bischof nahmen im Ausländerrecht eine Vorlage unterbreitet, die es

Zunahme von Asylbewerbern den Kantonen erlaubt, den Vollzug von Wegweisungen bei

im Drogenbereich Ausländern, die sich illegal im Drogenmilieu aufhalten, effizi-

enter zu gestalten. Sofern die Vorlage in der Volksabstimmung

Milieu de la drogue vom 4. Dezember 1994 angenommen wird, können neben

et requérants d'asile Massnahmen zur Ein- und Ausgrenzung auch vermehrt Haft-

anordnungen zur Sicherstellung der Wegweisung getroffen

werden. Diese Neuerungen sind nicht nur auf Asylbewerber

beschränkt, sondern gelten auch für alle anderen Ausländer,

die nicht zur Anwesenheit in der Schweiz berechtigt sind.

Wortlaut der Motion vom 19. September 1994

Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Massnah- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

men zu treffen, damit bei Asylbewerbern, die Drogendelikte Déclaration écrite du Conseil fédéral

begehen, das Asylverfahren beschleunigt behandelt und ab- Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.

geschlossen wird.

Abgeschrieben - Classé

Texte de la motion du 19 septembre 1994

Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures qui s'im-

posent pour accélérer le traitement des demandes d'asile et

les décisions concernant les requérants qui commettent des

délits en matière de stupéfiants. #ST# 94.3333

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Motion Bischof

Heckfahrradträger.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Verbot

Das Drogengeschäft in den grossen Schweizer Städten ist in

der Hand von Ausländern. Polizeiorgane sprechen nicht Porte-bicyclette à l'arrière

gerne darüber, um nicht in den Ruf der Fremdenfeindlichkeit des véhicules. Interdiction

zu geraten. Tatsache aber ist, dass kriminell gewordene Asyl-

bewerber nicht abgeschoben werden können, bevor ihr Auf-

nahmeverfahren abgeschlossen ist.

Sie sind damit privilegiert gegenüber «gewöhnlichen» Auslän-

dern, die nach einem Urteil fremdenpolizeilich oder gerichtlich Wortlaut der Motion vom 19. September 1994

ausgewiesen werden können. Viele dieser Asylbewerber da- Der Bundesrat wird beauftragt, Heckfahrradträger gemäss

gegen tauchen nach einer Verurteilung innert kürzester Zeit Vorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung in der

wieder ins illegale Suchtgeschäft ab. Schweiz generell zu verbieten.

Die Bewerbung um Asyl ist zu einem Geschäft geworden. Die

Gesuchsteller sind genau über ihre Rechte informiert; alles ist Texte de la motion du 19 septembre 1994

gut organisiert. Le Conseil fédéral est chargé d'interdire dans toute la Suisse

Wer sich nicht an unsere Spielregeln hält, hat auch kein Recht les porte-bicyclette en vertu de la législation sur la circulation

auf Asyl. routière.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

vom 16. November 1994

Rapport écrit du Conseil fédéral Schriftliche Begründung - Développement par écrit

du 16 novembre 1994 Durch das Befestigen von Fahrrädern bei meist an Personen-

Motionstext und Begründung sind identisch mit der Motion Bi- wagen montierten Heckträgern werden praktisch immer Vor-

schof vom 3. Juni 1992 (92.3189). Der Bundesrat hat am 2. No- schriften der Strassenverkehrsgesetzgebung missachtet. Mit-

vember 1992 dazu Stellung genommen und den Antrag ge- tels Prospekten und Medienpublikationen werden seit ge-

stellt, die Motion abzuschreiben. raumer Zeit Heckfahrradträger zum Verkauf angeboten.

Es kann auf die damalige Stellungnahme verwiesen werden. Auf unseren Strassen sind solche an Personenwagen mon-

Nach wie vor gilt, dass: tierte Fahrradträger bereits vermehrt feststellbar. Die Verkaufs-

- die Bekämpfung des Drogenhandels primär Aufgabe der stellen machen offensichtlich zu wenig oder gar nicht darauf

Strafverfolgungsbehörden ist; aufmerksam, dass mit dem Befestigen von Fahrrädern an sol-

Motion Dettling 2464 N 16 décembre 1994

chen Heckträgern zwangsläufig Vorschriften der Strassenver- #ST# 94.3469

kehrsgesetzgebung verletzt werden.

In den meisten Fällen wird nicht nur das hintere Kontrollschild Motion Dettling

teilweise oder ganz, sondern werden auch die Rücklichter

(Richtungsblinker und Stopplichter) verdeckt Änderung von Artikel 371

An Motorfahrzeugen müssen das Kontrollschild und die Heck- des Obligationenrechts

lichter jederzeit sichtbar sein. Ein seitlicher Überhang, welcher Modification de l'article 371

bei dieser Art des Fahrradtransportes meistens besteht, kann du Code des obligations

im Sinne der Verkehrssicherheit nicht toleriert werden.

Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 16. November 1994

Rapport écrit du Conseil fédéral Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1994

du 16 novembre 1994 Die in Artikel 371 OR vorgesehenen unterschiedlichen Verjäh-

Die Verwendung von Heckfahrradträgern an Personenwagen rungsfristen seien in der Weise aufeinander abzustimmen,

ist nur gestattet, wenn die Verkehrs- und Betriebssicherheit dass bei Einbauten oder Lieferungen von Sachen für unbe-

des Fahrzeugs weiterhin gewährleistet ist Dabei sind insbe- wegliche Bauwerke von Gesetzes wegen einheitlich eine fünf-

sondere die folgenden Vorschriften, deren Überwachung den jährige Verjährungsfrist gilt.

kantonalen Behörden (Polizei) obliegt, zu berücksichtigen:

- Nach Artikel 22 Absatz 6 der Verordnung vom 27. August

1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV; Texte de la motion du 7 octobre 1994

RS 741.41) dürfen Gepäckträger und dergleichen, also auch Je demande que le délai de prescription prévu à l'article 371

Fahrradtransport-Gestelle (zusammen mit der darauf befindli- CO et s'appliquant aux installations et aux livraisons de cho-

chen Ladung), das Kontrollschild nicht verdecken und die ses destinées à des constructions immobilières soit porté à

Ausstrahlungswinkel der Beleuchtungsvorrichtungen des Mo- cinq ans pour qu'il soit identique à l'autre délai de prescription

torwagens nicht einschränken. prévu dans le même article.

- Ausserdem darf die Ladung (inkl. der erwähnten Träger) das

Fahrzeug seitlich nicht überragen (Art 73 Abs. 2derVerkehrs- Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bezzola, Cor-

regelnverordnung vom 13. November 1962, VRV; SR741.11). naz, Fischer-Hägglingen, Früh, Giger, Gysin, Hegetschweiler,

Die massgebliche Fahrzeugbreite wird dabei durch die äus- Müller, Reimann Maximilian, Stamm Luzi, Steiner Rudolf (12)

sersten fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile, jedoch

ohne Richtungsblinker, Markier- und Parklichter, Rückspiegel

usw., bestimmt Schriftliche Begründung - Développement par écrit

- Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefähr- Artikel 371 Absatz 2 OR bestimmt, dass allfällige Mängelan-

det oder belästigt und nicht herunterfallen kann (Art. 30 Abs. 2 sprüche des Bestellers eines unbeweglichen Bauwerkes ge-

des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Stras- gen den Unternehmer, den Architekten oder den Ingenieur

senverkehr, SVG; SR741.01). fünf Jahre nach Abnahme des Werkes verjähren. In einem

- Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass Fahrzeug neuesten Urteil des Bundesgerichtes, vom 22. Februar 1994,

und Ladung in vorschriftsgemässem Zustand sind (Art 57 anerkennt das Bundesgericht zwar, dass seine konstante Aus-

Abs. 1 VRV). legung dieser massgeblichen Bestimmung in der Praxis für

Im Ausland sind solche Vorrichtungen unter gewissen Vor- jene Unternehmer unbefriedigend sein kann, die im Verlaufe

aussetzungen ebenfalls zugelassen. Aufgrund der internatio- dieser fünf Jahre zur Kasse gebeten werden. Diese können

nalen Abkommen über den Strassenverkehr können Vorrich- nämlich von Gesetzes wegen nicht auf Unterakkordanten zu-

tungen-wie z. B. Fahrradträger-an ausländischen Fahrzeu- rückgreifen, die ihren Beitrag ans Werk nicht selber in dieses

gen, die aufgrund der Bau- und Ausrüstungsvorschriften im eingebaut haben und deshalb bereits nach einjähriger Frist

Immatrikulationsland zulässig sind, nicht beanstandet wer- nicht mehr belangbar sind. Diese fallen unter die allgemeinere

den, wenn die Vorschriften der VRV über das Anbringen der Regel von Artikel 371 Absatz 1 OR, wonach die Ansprüche des

Ladung und das seitliche Überragen eingehalten sind. Ein na- Bestellers wegen Mängel des Werkes gleich den entsprechen-

tionales Verbot hätte deshalb zur Folge, dass nur die in der den Ansprüchen des Käufers nach einem Jahr verjähren. Trotz

Schweiz zugelassenen Fahrzeuge nicht mehr mit Fahrradträ- dieser unbefriedigenden Situation hat es das Bundesgericht

gern ausgerüstet werden dürften. Die Gleichbehandlung in- abgelehnt, seine Praxis zu ändern. Vielmehr sei es Sache des

und ausländischer Fahrzeugführer wäre durch ein generelles Gesetzgebers, eine Angleichung der heute unbefriedigenden

«Heckfahrradträger-Verbot» nicht mehr gewährleistet. Verjährungsfristen festzuschreiben.

Es besteht damit kein Anlass, Vorschriften zu erlassen, welche Ich ersuche den Bundesrat daher, dem Parlament baldmög-

die Verwendung von Heckfahrradträgern generell verbieten. lichst eine Vorlage zur Änderung des schweizerischen Obliga-

tionenrechts im Sinne meiner Motion zu unterbreiten.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. vom 23. November 1994

Rapport écrit du Conseil fédéral

Abgelehnt-Rejeté du 23 novembre 1994

Die Haftung des Unternehmers, Architekten und Ingenieurs

für Arbeiten an einem unbeweglichen Bauwerk verjährt fünf

Jahre nach Abnahme des Werkes (Art. 371 Abs. 2 OR); die

Haftung des Unternehmers, der Sachen für ein unbewegli-

ches Bauwerk herstellt oder bearbeitet (Unterakkordant), ver-

jährt hingegen bereits nach einem Jahr (Art. 371 Abs. 1 ÓR).

Dies bewirkt, dass der Unternehmer, Architekt oder Ingenieur,

der vom Bauherrn nach mehr als einem Jahr seit Abnahme

des Werkes belangt wird, keinen Rückgriff mehr auf den Unter-

akkordanten nehmen kann, da sein Anspruch diesem gegen-

über verjährt ist

Diese Rechtslage, die in der Literatur beanstandet worden ist,

vermag nicht völlig zu befriedigen, so dass das Anliegen des

Motionärs grundsätzlich als vertretbar zu erachten ist.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Bischof Heckfahrradträger. Verbot

Motion Bischof Porte-bicyclette à l'arrière des véhicules. Interdiction

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3333

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 16.12.1994 - 08:00

Date

Data

Seite 2463-2464

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Ref. No 20 024 950

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