Federal Council Postpones Action on Motion Due to Delegated Rulemaking Concerns
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council proposed transforming the motion into a postulate, meaning they recommended considering the motion's request rather than immediately implementing it. This decision stemmed from the understanding that the motion concerned delegated legal rulemaking, which, according to established legal practice, is generally not permissible. However, since a revision of the relevant ordinance was already underway, the Federal Council agreed to review the concerns raised in the motion as suggestions within that revision process.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 328 OR, Art. 6 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz; Federal Council Postpones Action on Motion Due to Delegated Rulemaking Concerns: This decision stemmed from the understanding that the motion concerned delegated legal rulemaking, which, according to established legal practice, is generally not permissible. However, since a revision of the relevant ordinance was already underway, the Federal Council agreed to review the concerns raised in the motion as suggestions within that revision process.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article is cited as part of the employer's duty to protect the employee's personality, which includes protection against 'mobbing'.
This article obliges the employer to take all necessary measures to protect and improve health and to ensure the physical and psychological health of employees, which is seen as reinforcing protection against 'mobbing'.
Volltext
Motion Bischof 2468 N 16 décembre 1994
sieht eine wesentliche Verschärfung. So, wie es in der Praxis Schriftliche Begründung - Développement par écrit
angewandt wird, verloren zahllose Vermieter wegen mangeln- Kollegen und Vorgesetzte terrorisieren gezielt eine Mitarbeite-
der Vorbehalte, also aus rein formalrechtlichen Gründen, wel- rin oder einen Mitarbeiter. Dieser Psychoterror, «Mobbing» ge-
che die Vermieter gar nicht kennen konnten, die Möglichkeit, nannt, stürzt viele Menschen in eine tiefe Krise und bringt der
ihre Mieten angemessen anzupassen. Die sich daraus erge- Wirtschaft grosse Verluste.
benden Streitigkeiten wurden auf verschiedenste Arten erle- Das gezielte «Fertigmachen» eines Kollegen oder einer Kolle-
digt (Vermittlung der Schlichtungsbehörde, Mietgerichtsurteil, gin hat es schon immer gegeben. Neu jedoch ist, dass das
aussergerichtliche Vereinbarung, Rückzug der Erhöhung, Thema vermehrtauf den Tisch kommt: Ärzte und Psychologen
Verzicht auf Weiterzug an das Mietgericht usw.). setzen sich damit auseinander.
Da die Vorbehaltsregelung eine der wenigen ist, deren Mängel Aber auch die Arbeitgeber kümmern sich allmählich um das
selbst von Mieterseite nicht in Abrede gestellt wird, ist anzu- Problem. Das hätten sie schon lange tun sollen, denn wo An-
nehmen, dassdiezu erwartende Änderung der VMWG diesbe- gestellte ihre Energie dafür verwenden, immer neue Schika-
züglich eine Lockerung bringt. Es wäre stossend, wenn die al- nen auszuhecken, leidet die Qualität der Arbeit.
ten Ungerechtigkeiten zementiert würden. Es ist daher bei den «Mobbing» beschert der Wirtschaft Millionenverluste! Berech-
Übergangsbestimmungen unbedingt darauf zu achten, dass nungen ergaben, dass der «Kleinkrieg am Arbeitsplatz» pro
die Klarstellung allen gleichermassen zugute kommt, und «Mobbing»-Fall Kosten von 30 000 bis 100 000 Franken verur-
zwar unabhängig davon, wie ein allfälliger Streitfall seinerzeit sacht, basierend auf einer durchschnittlichen «Mobbing»-
erledigt wurde. Dauervon rund einem Jahr.
Diese Kosten entstehen durch Minderleistungen in der betrof-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates fenen Abteilung, durch die Zeit, die Vorgesetzte und Personal-
vom 23. November 1994 abteilungen für den Konflikt einsetzen müssen, sowie durch
Rapport écrit du Conseil fédéral die Krankheitstage des «Mobbing»-Opfers, bei dem häufig
du 23 novembre 1994 Stresssymptome wie Schlafstörungen oder Herzbeschwer-
Die Motion verlangt in zwei Punkten eine Revision bzw. eine den auftreten.
Ergänzung einer Verordnung, die durch den Bundesrat erlas- An durchschnittlich sechs von hundert Arbeitstagen bleiben
sen wurde (Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- die Schweizer wegen Krankheit zu Hause. Diese Zahlen ge-
und Geschäftsräumen). Sie betrifft somit den delegierten ben zu denken, zumal in verschiedenen Erhebungen die mei-
Rechtssetzungsbereich und wäre damit nach konstanter sten der Befragten als Absenzgrund nicht etwa klassische
Rechtspraxis an sich nicht zulässig. Krankheiten, sondern Spannungen mit Kollegen und Vorge-
Nachdem jedoch-unabhängig von dervorliegendenMotion- setzten nennen.
die Arbeiten zur Revision der obgenannten Verordnung im Ein sprunghafter Anstieg arbeitsplatzbedingter psychosomati-
Gange sind, ist der Bundesrat bereit, die beiden Anliegen des scher Erkrankungen wurde festgestellt
Motionärs als Vorschläge zur Prüfung im Rahmen der Revi- Neben den erwähnten direkten Verlusten verursacht «Mob-
sionsarbeiten entgegenzunehmen. bing» auch indirekte Ertragseinbussen: es vergiftet das Be-
triebsklima und mindert generell die Motivation der Beleg-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates schaft
Déclaration écrite du Conseil fédéral Im Gegensatz zu Deutschland und skandinavischen Ländern
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- existiert in der Schweiz praktisch keine «Mobbing»-For-
wandeln. schung. Es besteht jedoch kein Grund zur Annahme, dass in
einem Land mit unterdurchschnittlichen Mitspracherechten
Le président: M. de Dardel combat cette intervention. La dis- am Arbeitsplatz weniger «gemobbt» wird als anderswo. Im Ge-
cussion est renvoyée. genteil: Wo niemand lernt, in offener Mitsprache Kritik zu for-
mulieren und Konflikte auszutragen, wächst das «Mobbing»-
Verschoben - Renvoyé Potential.
Seit die Rezession in aller Munde ist, erscheinen viele «Mob-
bing»-0pfer nun auch krank am Arbeitsplatz. Die Folge: Sie er-
bringen weniger Leistung, sind reizbarer und bieten damit zu-
sätzliche Angriffsflächen.
#ST# 94.3332 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 23. November 1994
Motion Bischof Rapport écrit du Conseil fédéral
«Mobbing» am Arbeitsplatz du 23 novembre 1994
Der Begriff «Mobbing» stammt vom schwedischen Arbeitsfor-
Pressions psychologiques scher H. Leymann. Unter «Mobbing» (aus dem Englischen «to
sur le lieu de travail mob»: anpöbeln, attackieren) versteht er das Auftreten von
Handlungen, die von Individuen (Einzelpersonen) oder einer
Gruppe von Individuen auf systematische Art gegen eine be-
stimmte Person ausgeübt werden. Die Handlungen müssen
vom Betroffenen subjektiv als feindselig interpretiert werden,
Wortlaut der Motion vom 19. September 1994 oft (nahezu täglich, mindestens aber einmal pro Woche) auf-
Der Bundesrat wird eingeladen, möglichst rasch alle notwen- treten und über einen längeren Zeitraum (mindestens ein hal-
digen Anstrengungen und Anordnungen zu treffen, damit sich bes Jahr) andauern.
die Schweiz auch mit der Ursache «Mobbing» (Psychoterror Seit ungefähr zehn Jahren ist «Mobbing» Gegenstand der wis-
am Arbeitsplatz) auseinandersetzt und die Ursachen durch senschaftlichen Forschung im skandinavischen Raum, wo der
gezielte Forschungen mindert bzw. eliminiert Umfang des Phänomens sowie dessen grundlegende Struk-
turen und Ursachen in zum Teil umfangreichen Untersuchun-
fexte de la motion du 19 septembre 1994 gen empirisch erfasst werden. Die unterschiedlichen kulturel-
Le Conseil fédéral est invité à tout mettre en oeuvre et à pren- len und betrieblichen Bedingungen ökonomischer und rechtli-
dre, le plus rapidement possible, toutes les dispositions qui cher Art in Skandinavien - im Vergleich zu den anderen euro-
s'imposent, afin de traiter le problème du «mobbing» (pres- päischen Ländern - gestatten den Transfer der gefundenen
sions psychologiques sur le lieu de travail) en Suisse et d'en Ergebnisse auf die Schweiz nur in Form eines Indikators.
rechercher les causes en vue d'y remédier. Die Abteilung Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene des Biga hat
1991 eine umfangreiche Studie über «Arbeitsbedingungen
Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun und gesundheitliches Befinden» in der Schweiz veröffentlicht.
16. Dezember 1994 2469 Motion Vollmer
Die Problematik der gestörten psychosozialen Bedingungen, men. Die Schweiz könnte die Gatt-Sozialklauseln glaubwürdi-
u. a. der beeinträchtigten zwischenmenschlichen Beziehun- ger vertreten, wenn sie selbst alle damit zusammenhängen-
gen, wurde in dieser Befragung ebenfalls berücksichtigt: den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation
26 Prozent der befragten Erwerbstätigen hatten mehr oder we- (IAO) unverzüglich ratifizieren würde.
niger beeinträchtigte Beziehungen zu ihren Vorgesetzten. Die Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgenössischen Räten
zwischenmenschlichen Beziehungen zu Arbeitskollegen wur- unverzüglich die für die Schweiz noch nicht verbindlichen So-
den von 15 Prozent und diejenigen zu anderen Kontaktperso- zialkonventionen der IAO zur Ratifikation vorzulegen:
nen am Arbeitsplatz von 13 Prozent der Erwerbstätigen als un- - Konvention 98 (enthaltend das Recht auf gewerkschaftliche
angenehm empfunden. Von den befragten Erwerbstätigen, Organisation und auf Vertragsverhandlungen);
die sich über mehrfache psychosoziale Störfaktoren am Ar- - Konvention 138 (Kinderarbeit. Mindestalter der Beschäftig-
beitsplatz beklagten, wiesen auch ausserordentlich hohe ten).
Quoten gestörte zwischenmenschliche Beziehungen auf:
67 Prozent zu Vorgesetzten, 38 Prozent zu Arbeitskollegen, Texfe de la motion du 21 septembre 1994
31 Prozent zu verschiedenen Kontaktpersonen am Arbeits- La nouvelle Organisation mondiale du commerce, qui a suc-
platz cédé au Gatt à l'issue du sommet de Marrakech, a reçu pour
Was das schweizerische Recht betrifft, ist darauf hinzuweisen, mandat de se pencher sur les droits sociaux et syndicaux. La
dass diesbezüglich keine Lücken bestehen. Der Schutz der Suisse pourrait donner tout leur poids aux clauses sociales du
Persönlichkeit des Arbeitnehmers nach Arbeitsvertragsrecht Gatt si elle ratifiait au plus vite toutes les conventions de l'Orga-
beinhaltet als spezifische Schutzpflicht des Arbeitgebers auch nisation internationale du travail (OIT) en la matière.
das Recht auf Schutz vor «Mobbing». Verstärkt wird dieser Je charge donc le Conseil fédéral de présenter sans tarder aux
Schutz durch entsprechende Bestimmungen des Arbeitsge- Chambres, pour ratification, les conventions sociales de l'OIT
setzes und dessen Verordnung 3, welche den Arbeitgeber ver- qui ne lient pas encore notre pays, à savoir:
pflichten, alle Massnahmen zu treffen, die nötig sind, um den - la Convention 98 (qui traite du droit de se constituer en orga-
Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern sowie die nisation syndicale et du droit de mener des négociations
physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu contractuelles); et
gewährleisten. - la Convention 138 (Travail des enfants. Age minimal des tra-
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Problematik der vailleurs).
Belastungen am Arbeitsplatz im Gesamtzusammenhang aller
Arbeitsbedingungen, mit welchen Menschen konfrontiert Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Boden-
sind, analysiert und gelöst werden muss. Eine isolierte Be- mann, Brunner Christiane, Bundi, Caspar-Hutter, Danuser, de
trachtung einzelner Belastungsfaktoren (darunter «Mob- Dardel, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Häm-
bing»), wie sie häufig in der arbeitswissenschaftlichen For- merle, Herczog, Hubacher, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leu-
schung betrieben wird, vermag nicht, das Zusammenwirken enberger Ernst, Rechsteiner, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Ru-
unterschiedlicher Belastungsarten (gesellschaftlich-ökonomi- dolf, Ziegler Jean (23)
sche Rahmenbedingungen, Arbeitsorganisation und Arbeits-
inhalt, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze, Arbeitsumgebung, so- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
ziale Beziehungen) sowie deren Folgen für den arbeitenden Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
Menschen zu erklären. Der Bundesrat möchte deshalb davon eine schriftliche Antwort
absehen, das Problem «Mobbing» losgelöst von anderen Ein-
flussfaktoren einer kostspieligen Untersuchung zu unterzie- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
hen, wie es die Motion verlangt. Das Biga wird weiterhin der vom 28. November 1994
ganzen Palette psychosozialer Probleme am Arbeitsplatz die Rapport écrit du Conseil fédéral
nötige Aufmerksamkeit schenken, sei es durch eigene Unter- du 28 novembre 1994
suchungen, sei es durch die Förderung externer Forschungs- Die internationale Gemeinschaft hat bislang weder den Inhalt
vorhaben auf diesem Gebiet. Im übrigen ist das Biga gegen- dessen definiert, was man gemeinhin mit Sozialklausel be-
wärtig daran, eine Wegleitung zur oben erwähnten Verord- zeichnet, noch die Mittel zu deren Umsetzung. Es ist deshalb
nung 3 zu erarbeiten. Es ist vorgesehen, darin auch auf das verfrüht, davon auszugehen, es bestehe Konsens darüber,
Problem «Mobbing» einzugehen. dass die Ratifizierung der Übereinkommen Nummern 98 und
138 eine Vorbedingung sei, um überhaupt über die Sozialklau-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates sel zu diskutieren.
Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat hat dem Parlament in seinen Berichten über die
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- 32., 57. und 58. Tagung der Internationalen Arbeitsorganisa-
wandeln. tion die Übereinkommen Nummern 98 und 138 unterbreitet
und seine Beweggründe erläutert, weshalb ihm zu jenem Zeit-
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat punkt eine Ratifizierung nicht möglich erschien (BB11950
II 845 und BB11974 11633). Inzwischen sind über 20 Jahre
vergangen, und die Entwicklung unseres positiven Rechts
könnte nun eventuell eine Ratifizierung erlauben. Der Bundes-
rat ist deshalb bereit, so rasch als möglich die Analyse des
#ST# 94.3356 heute geltenden Rechts im Hinblick auf eine Ratifizierung der
erwähnten Übereinkommen vorzunehmen.
Motion Vollmer
lAO-Sozialklauseln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Ratifizierung durch die Schweiz Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
Clauses sociales de l'OIT. wandeln.
Ratification par la Suisse
Überwiesen als Postulat-Transmis comme postulat
Wortlaut der Motion vom 21. September 1994
Die neue Welthandelsorganisation WTO, die nach dem Marra-
kesch-Gipfel die Gatt-Nachfolge antritt, hat den Auftrag erhal-
ten, sich sozialen und gewerkschaftlichen Rechten anzuneh-
60-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bischof "Mobbing" am Arbeitsplatz
Motion Bischof Pressions psychologiques sur le lieu de travail
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3332
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 2468-2469
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Pagina
Ref. No 20 024 956
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