Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3332 KI-generiert

Federal Council Postpones Action on Motion Due to Delegated Rulemaking Concerns

Geschäftsnummer VPB 94-3332
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council proposed transforming the motion into a postulate, meaning they recommended considering the motion's request rather than immediately implementing it. This decision stemmed from the understanding that the motion concerned delegated legal rulemaking, which, according to established legal practice, is generally not permissible. However, since a revision of the relevant ordinance was already underway, the Federal Council agreed to review the concerns raised in the motion as suggestions within that revision process.

Legislator-Regeste

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Art. 328 OR, Art. 6 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz; Federal Council Postpones Action on Motion Due to Delegated Rulemaking Concerns: This decision stemmed from the understanding that the motion concerned delegated legal rulemaking, which, according to established legal practice, is generally not permissible. However, since a revision of the relevant ordinance was already underway, the Federal Council agreed to review the concerns raised in the motion as suggestions within that revision process.

Schlagwörter

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delegierter Beschluss Verhandlungsverschiebung provisorische Rechtsöffnung Eilvorabentscheidungsverfahren Überprüfung einer früheren Entscheidung Rahmenbeschluss

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 328 OR
This article is cited as part of the employer's duty to protect the employee's personality, which includes protection against 'mobbing'.
Art. 6 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz
This article obliges the employer to take all necessary measures to protect and improve health and to ensure the physical and psychological health of employees, which is seen as reinforcing protection against 'mobbing'.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 328 OR

This article is cited as part of the employer's duty to protect the employee's personality, which includes protection against 'mobbing'.

Art. 6 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz

This article obliges the employer to take all necessary measures to protect and improve health and to ensure the physical and psychological health of employees, which is seen as reinforcing protection against 'mobbing'.

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Volltext

Motion Bischof 2468 N 16 décembre 1994

sieht eine wesentliche Verschärfung. So, wie es in der Praxis Schriftliche Begründung - Développement par écrit

angewandt wird, verloren zahllose Vermieter wegen mangeln- Kollegen und Vorgesetzte terrorisieren gezielt eine Mitarbeite-

der Vorbehalte, also aus rein formalrechtlichen Gründen, wel- rin oder einen Mitarbeiter. Dieser Psychoterror, «Mobbing» ge-

che die Vermieter gar nicht kennen konnten, die Möglichkeit, nannt, stürzt viele Menschen in eine tiefe Krise und bringt der

ihre Mieten angemessen anzupassen. Die sich daraus erge- Wirtschaft grosse Verluste.

benden Streitigkeiten wurden auf verschiedenste Arten erle- Das gezielte «Fertigmachen» eines Kollegen oder einer Kolle-

digt (Vermittlung der Schlichtungsbehörde, Mietgerichtsurteil, gin hat es schon immer gegeben. Neu jedoch ist, dass das

aussergerichtliche Vereinbarung, Rückzug der Erhöhung, Thema vermehrtauf den Tisch kommt: Ärzte und Psychologen

Verzicht auf Weiterzug an das Mietgericht usw.). setzen sich damit auseinander.

Da die Vorbehaltsregelung eine der wenigen ist, deren Mängel Aber auch die Arbeitgeber kümmern sich allmählich um das

selbst von Mieterseite nicht in Abrede gestellt wird, ist anzu- Problem. Das hätten sie schon lange tun sollen, denn wo An-

nehmen, dassdiezu erwartende Änderung der VMWG diesbe- gestellte ihre Energie dafür verwenden, immer neue Schika-

züglich eine Lockerung bringt. Es wäre stossend, wenn die al- nen auszuhecken, leidet die Qualität der Arbeit.

ten Ungerechtigkeiten zementiert würden. Es ist daher bei den «Mobbing» beschert der Wirtschaft Millionenverluste! Berech-

Übergangsbestimmungen unbedingt darauf zu achten, dass nungen ergaben, dass der «Kleinkrieg am Arbeitsplatz» pro

die Klarstellung allen gleichermassen zugute kommt, und «Mobbing»-Fall Kosten von 30 000 bis 100 000 Franken verur-

zwar unabhängig davon, wie ein allfälliger Streitfall seinerzeit sacht, basierend auf einer durchschnittlichen «Mobbing»-

erledigt wurde. Dauervon rund einem Jahr.

Diese Kosten entstehen durch Minderleistungen in der betrof-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates fenen Abteilung, durch die Zeit, die Vorgesetzte und Personal-

vom 23. November 1994 abteilungen für den Konflikt einsetzen müssen, sowie durch

Rapport écrit du Conseil fédéral die Krankheitstage des «Mobbing»-Opfers, bei dem häufig

du 23 novembre 1994 Stresssymptome wie Schlafstörungen oder Herzbeschwer-

Die Motion verlangt in zwei Punkten eine Revision bzw. eine den auftreten.

Ergänzung einer Verordnung, die durch den Bundesrat erlas- An durchschnittlich sechs von hundert Arbeitstagen bleiben

sen wurde (Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- die Schweizer wegen Krankheit zu Hause. Diese Zahlen ge-

und Geschäftsräumen). Sie betrifft somit den delegierten ben zu denken, zumal in verschiedenen Erhebungen die mei-

Rechtssetzungsbereich und wäre damit nach konstanter sten der Befragten als Absenzgrund nicht etwa klassische

Rechtspraxis an sich nicht zulässig. Krankheiten, sondern Spannungen mit Kollegen und Vorge-

Nachdem jedoch-unabhängig von dervorliegendenMotion- setzten nennen.

die Arbeiten zur Revision der obgenannten Verordnung im Ein sprunghafter Anstieg arbeitsplatzbedingter psychosomati-

Gange sind, ist der Bundesrat bereit, die beiden Anliegen des scher Erkrankungen wurde festgestellt

Motionärs als Vorschläge zur Prüfung im Rahmen der Revi- Neben den erwähnten direkten Verlusten verursacht «Mob-

sionsarbeiten entgegenzunehmen. bing» auch indirekte Ertragseinbussen: es vergiftet das Be-

triebsklima und mindert generell die Motivation der Beleg-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates schaft

Déclaration écrite du Conseil fédéral Im Gegensatz zu Deutschland und skandinavischen Ländern

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- existiert in der Schweiz praktisch keine «Mobbing»-For-

wandeln. schung. Es besteht jedoch kein Grund zur Annahme, dass in

einem Land mit unterdurchschnittlichen Mitspracherechten

Le président: M. de Dardel combat cette intervention. La dis- am Arbeitsplatz weniger «gemobbt» wird als anderswo. Im Ge-

cussion est renvoyée. genteil: Wo niemand lernt, in offener Mitsprache Kritik zu for-

mulieren und Konflikte auszutragen, wächst das «Mobbing»-

Verschoben - Renvoyé Potential.

Seit die Rezession in aller Munde ist, erscheinen viele «Mob-

bing»-0pfer nun auch krank am Arbeitsplatz. Die Folge: Sie er-

bringen weniger Leistung, sind reizbarer und bieten damit zu-

sätzliche Angriffsflächen.

#ST# 94.3332 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 23. November 1994

Motion Bischof Rapport écrit du Conseil fédéral

«Mobbing» am Arbeitsplatz du 23 novembre 1994

Der Begriff «Mobbing» stammt vom schwedischen Arbeitsfor-

Pressions psychologiques scher H. Leymann. Unter «Mobbing» (aus dem Englischen «to

sur le lieu de travail mob»: anpöbeln, attackieren) versteht er das Auftreten von

Handlungen, die von Individuen (Einzelpersonen) oder einer

Gruppe von Individuen auf systematische Art gegen eine be-

stimmte Person ausgeübt werden. Die Handlungen müssen

vom Betroffenen subjektiv als feindselig interpretiert werden,

Wortlaut der Motion vom 19. September 1994 oft (nahezu täglich, mindestens aber einmal pro Woche) auf-

Der Bundesrat wird eingeladen, möglichst rasch alle notwen- treten und über einen längeren Zeitraum (mindestens ein hal-

digen Anstrengungen und Anordnungen zu treffen, damit sich bes Jahr) andauern.

die Schweiz auch mit der Ursache «Mobbing» (Psychoterror Seit ungefähr zehn Jahren ist «Mobbing» Gegenstand der wis-

am Arbeitsplatz) auseinandersetzt und die Ursachen durch senschaftlichen Forschung im skandinavischen Raum, wo der

gezielte Forschungen mindert bzw. eliminiert Umfang des Phänomens sowie dessen grundlegende Struk-

turen und Ursachen in zum Teil umfangreichen Untersuchun-

fexte de la motion du 19 septembre 1994 gen empirisch erfasst werden. Die unterschiedlichen kulturel-

Le Conseil fédéral est invité à tout mettre en oeuvre et à pren- len und betrieblichen Bedingungen ökonomischer und rechtli-

dre, le plus rapidement possible, toutes les dispositions qui cher Art in Skandinavien - im Vergleich zu den anderen euro-

s'imposent, afin de traiter le problème du «mobbing» (pres- päischen Ländern - gestatten den Transfer der gefundenen

sions psychologiques sur le lieu de travail) en Suisse et d'en Ergebnisse auf die Schweiz nur in Form eines Indikators.

rechercher les causes en vue d'y remédier. Die Abteilung Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene des Biga hat

1991 eine umfangreiche Studie über «Arbeitsbedingungen

Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun und gesundheitliches Befinden» in der Schweiz veröffentlicht.

16. Dezember 1994 2469 Motion Vollmer

Die Problematik der gestörten psychosozialen Bedingungen, men. Die Schweiz könnte die Gatt-Sozialklauseln glaubwürdi-

u. a. der beeinträchtigten zwischenmenschlichen Beziehun- ger vertreten, wenn sie selbst alle damit zusammenhängen-

gen, wurde in dieser Befragung ebenfalls berücksichtigt: den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation

26 Prozent der befragten Erwerbstätigen hatten mehr oder we- (IAO) unverzüglich ratifizieren würde.

niger beeinträchtigte Beziehungen zu ihren Vorgesetzten. Die Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgenössischen Räten

zwischenmenschlichen Beziehungen zu Arbeitskollegen wur- unverzüglich die für die Schweiz noch nicht verbindlichen So-

den von 15 Prozent und diejenigen zu anderen Kontaktperso- zialkonventionen der IAO zur Ratifikation vorzulegen:

nen am Arbeitsplatz von 13 Prozent der Erwerbstätigen als un- - Konvention 98 (enthaltend das Recht auf gewerkschaftliche

angenehm empfunden. Von den befragten Erwerbstätigen, Organisation und auf Vertragsverhandlungen);

die sich über mehrfache psychosoziale Störfaktoren am Ar- - Konvention 138 (Kinderarbeit. Mindestalter der Beschäftig-

beitsplatz beklagten, wiesen auch ausserordentlich hohe ten).

Quoten gestörte zwischenmenschliche Beziehungen auf:

67 Prozent zu Vorgesetzten, 38 Prozent zu Arbeitskollegen, Texfe de la motion du 21 septembre 1994

31 Prozent zu verschiedenen Kontaktpersonen am Arbeits- La nouvelle Organisation mondiale du commerce, qui a suc-

platz cédé au Gatt à l'issue du sommet de Marrakech, a reçu pour

Was das schweizerische Recht betrifft, ist darauf hinzuweisen, mandat de se pencher sur les droits sociaux et syndicaux. La

dass diesbezüglich keine Lücken bestehen. Der Schutz der Suisse pourrait donner tout leur poids aux clauses sociales du

Persönlichkeit des Arbeitnehmers nach Arbeitsvertragsrecht Gatt si elle ratifiait au plus vite toutes les conventions de l'Orga-

beinhaltet als spezifische Schutzpflicht des Arbeitgebers auch nisation internationale du travail (OIT) en la matière.

das Recht auf Schutz vor «Mobbing». Verstärkt wird dieser Je charge donc le Conseil fédéral de présenter sans tarder aux

Schutz durch entsprechende Bestimmungen des Arbeitsge- Chambres, pour ratification, les conventions sociales de l'OIT

setzes und dessen Verordnung 3, welche den Arbeitgeber ver- qui ne lient pas encore notre pays, à savoir:

pflichten, alle Massnahmen zu treffen, die nötig sind, um den - la Convention 98 (qui traite du droit de se constituer en orga-

Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern sowie die nisation syndicale et du droit de mener des négociations

physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu contractuelles); et

gewährleisten. - la Convention 138 (Travail des enfants. Age minimal des tra-

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Problematik der vailleurs).

Belastungen am Arbeitsplatz im Gesamtzusammenhang aller

Arbeitsbedingungen, mit welchen Menschen konfrontiert Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Boden-

sind, analysiert und gelöst werden muss. Eine isolierte Be- mann, Brunner Christiane, Bundi, Caspar-Hutter, Danuser, de

trachtung einzelner Belastungsfaktoren (darunter «Mob- Dardel, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Häm-

bing»), wie sie häufig in der arbeitswissenschaftlichen For- merle, Herczog, Hubacher, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leu-

schung betrieben wird, vermag nicht, das Zusammenwirken enberger Ernst, Rechsteiner, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Ru-

unterschiedlicher Belastungsarten (gesellschaftlich-ökonomi- dolf, Ziegler Jean (23)

sche Rahmenbedingungen, Arbeitsorganisation und Arbeits-

inhalt, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze, Arbeitsumgebung, so- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

ziale Beziehungen) sowie deren Folgen für den arbeitenden Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Menschen zu erklären. Der Bundesrat möchte deshalb davon eine schriftliche Antwort

absehen, das Problem «Mobbing» losgelöst von anderen Ein-

flussfaktoren einer kostspieligen Untersuchung zu unterzie- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

hen, wie es die Motion verlangt. Das Biga wird weiterhin der vom 28. November 1994

ganzen Palette psychosozialer Probleme am Arbeitsplatz die Rapport écrit du Conseil fédéral

nötige Aufmerksamkeit schenken, sei es durch eigene Unter- du 28 novembre 1994

suchungen, sei es durch die Förderung externer Forschungs- Die internationale Gemeinschaft hat bislang weder den Inhalt

vorhaben auf diesem Gebiet. Im übrigen ist das Biga gegen- dessen definiert, was man gemeinhin mit Sozialklausel be-

wärtig daran, eine Wegleitung zur oben erwähnten Verord- zeichnet, noch die Mittel zu deren Umsetzung. Es ist deshalb

nung 3 zu erarbeiten. Es ist vorgesehen, darin auch auf das verfrüht, davon auszugehen, es bestehe Konsens darüber,

Problem «Mobbing» einzugehen. dass die Ratifizierung der Übereinkommen Nummern 98 und

138 eine Vorbedingung sei, um überhaupt über die Sozialklau-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates sel zu diskutieren.

Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat hat dem Parlament in seinen Berichten über die

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- 32., 57. und 58. Tagung der Internationalen Arbeitsorganisa-

wandeln. tion die Übereinkommen Nummern 98 und 138 unterbreitet

und seine Beweggründe erläutert, weshalb ihm zu jenem Zeit-

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat punkt eine Ratifizierung nicht möglich erschien (BB11950

II 845 und BB11974 11633). Inzwischen sind über 20 Jahre

vergangen, und die Entwicklung unseres positiven Rechts

könnte nun eventuell eine Ratifizierung erlauben. Der Bundes-

rat ist deshalb bereit, so rasch als möglich die Analyse des

#ST# 94.3356 heute geltenden Rechts im Hinblick auf eine Ratifizierung der

erwähnten Übereinkommen vorzunehmen.

Motion Vollmer

lAO-Sozialklauseln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Ratifizierung durch die Schweiz Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Clauses sociales de l'OIT. wandeln.

Ratification par la Suisse

Überwiesen als Postulat-Transmis comme postulat

Wortlaut der Motion vom 21. September 1994

Die neue Welthandelsorganisation WTO, die nach dem Marra-

kesch-Gipfel die Gatt-Nachfolge antritt, hat den Auftrag erhal-

ten, sich sozialen und gewerkschaftlichen Rechten anzuneh-

60-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Bischof "Mobbing" am Arbeitsplatz

Motion Bischof Pressions psychologiques sur le lieu de travail

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3332

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 16.12.1994 - 08:00

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Data

Seite 2468-2469

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Ref. No 20 024 956

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