Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3325 KI-generiert

Wellenberg Radioactive Waste Storage Interpellation

Geschäftsnummer VPB 94-3325
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns an interpellation regarding the final storage of radioactive waste at Wellenberg. The interpellant questioned the government's adherence to promises of qualitative and quantitative equivalence in site investigations, the methodology for determining this equivalence, the extent of long-term safety studies, the possibility of independent expert review, the rationale for a non-retrievable and non-inspectable storage design, the allocation of political and financial responsibility for potential future incidents, the specific liability sum, and the definition of high-level versus intermediate/low-level radioactive waste, particularly regarding long-lived radionuclides and alpha emitters. The government's response asserted that equivalence criteria were met, multiple long-term safety studies were conducted, existing oversight by federal safety authorities is sufficient, and the proposed storage design aligns with legal requirements for permanent disposal. Regarding liability, the government affirmed its political responsibility and outlined the existing legal framework for financial liability, including private insurance, federal coverage, and a gross damage regulation. Finally, it clarified that only short-lived, low- and intermediate-level waste would be stored, distinguishing it from high-level waste and spent fuel, while acknowledging that trace amounts of long-lived radionuclides might be present and would be subject to specific content limits determined during the operational licensing process.

Legislator-Regeste

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Art. 3 Abs. 1 HSK, Art. 16 KHG, Art. 29 KHG, Art. 12 und 16 KHG, Art. 29f. KHG; Wellenberg Radioactive Waste Storage Interpellation: The interpellant questioned the government's adherence to promises of qualitative and quantitative equivalence in site investigations, the methodology for determining this equivalence, the extent of long-term safety studies, the possibility of independent expert review, the rationale for a non-retrievable and non-inspectable storage design, the allocation of political and financial responsibility for potential future incidents, the specific liability sum, and the definition of high-level versus intermediate/low-level radioactive waste, particularly regarding long-lived radionuclides and alpha emitters. The government's response asserted that equivalence criteria were met, multiple long-term safety studies were conducted, existing oversight by federal safety authorities is sufficient, and the proposed storage design aligns with legal requirements for permanent disposal. Regarding liability, the government affirmed its political responsibility and outlined the existing legal framework for financial liability, including private insurance, federal coverage, and a gross damage regulation. Finally, it clarified that only short-lived, low- and intermediate-level waste would be stored, distinguishing it from high-level waste and spent fuel, while acknowledging that trace amounts of long-lived radionuclides might be present and would be subject to specific content limits determined during the operational licensing process.

Schlagwörter

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radioaktiver Abfall Abfallentsorgung unterirdische Abfalllagerung Zwischenlager Reststoffdeponie Aufbewahrer

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 3 Abs. 1 Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. März 1983, KHG, SR 732.44

Cited as the legal basis for the unlimited liability of the holder of the storage facility for nuclear damage.

Art. 12 und 16 KHG

Cited as the basis for the federal government's coverage of liability up to 1 billion Swiss Francs.

Art. 29f. KHG

Cited as a basis for liability in case of major damage (Grossschadenregelung).

Art. 3 Abs. 1 Kernenergiehaftpflichtverordnung vom 5. Dezember 1983, SR 732.441

Cited as the basis for private insurance coverage up to 500 million Swiss Francs.

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Volltext

Interpellation Iten Joseph 998 24 mars 1995

les plus élevés en a fourni environ 15 pour cent Cela révèle 5. Weder die Nagra noch die Genossenschaft für nukleare Ent-

déjà une péréquation des revenus considérable. L'introduc- sorgung Wellenberg sind in der Lage, für Störfälle nach Ver-

tion d'un impôt sur le revenu encore plus fortement progressif schluss des Lagers die Verantwortung und Haftung zu über-

atteindrait cependant des limites, car cette redistribution se nehmen. Wer trägt nach Auffassung des Bundesrates die poli-

heurterait tôt ou tard à la résistance des contribuables nets. tische und finanzielle Verantwortung für allfällige Störfälle und

Comme les impôts sur le revenu de la Confédération et des daraus entstehende Schäden für Menschen und Umwelt?

cantons, l'impôt sur la fortune prélevé par tous les cantons et 6. Wie hoch ist die Haftungssumme, und wo findet die Festle-

communes est en règle général progressif. gung dieser Haftungssumme ihre Rechtsgrundlage?

La part des impôts indirects (en particulier impôts à la consom- 7. Ist der Bundesrat - nachdem er in seiner Antwort auf

mation, Icha/TVA) dans les recettes fiscales globales est nette- meine Interpellation vom 30. November 1992 diese Frage

ment plus faible en Suisse que, par exemple, dans l'UE. Elle noch offengelassen hat-jetzt bereit, verbindlich zu erklären,

n'atteint que 27 pour cent, alors que dans les pays de l'UE elle wie er die Abgrenzung zwischen hochaktivem und mittel-

se monte en moyenne à 46 pour cent (statistique de l'OCDE bzw. schwachaktivem Material definiert? Ist er insbesondere

pour 1991). bereit, die verbindliche Aussage zu machen, dass keine Ab-

5. Le Conseil fédéral est d'avis qu'en poursuivant sa politique, fälle mit Anteilen an langlebigen Radionukliden, insbeson-

le risque d'une société à deux vitesses est limité. Toutefois, dere sogenannte Alphastrahler, in einem Endlager im Wellen-

cela suppose une économie saine et un Etat possédant une berg gelagert werden?

capacité d'action ainsi que des finances publiques équili-

brées. Ces deux points constituent des conditions préalables Texte de l'interpellation du 19 septembre 1994

essentielles pour une politique sociale suffisante et pour éviter 1. Le Conseil fédéral a promis de ne prendre une décision

ainsi une société à deux vitesses. Le Conseil fédéral suivra concernant le stockage définitif des déchets radioactifs que

révolution avec attention. Il s'efforcera d'améliorer l'informa- lorsque les enquêtes menées sur les divers emplacements en-

tion sur les aspects particuliers à prendre en considération trant en ligne de compte auront donné des résultats équiva-

(par exemple la situation des chômeurs en fin de droits). lents, du point de vue qualitatif aussi bien que quantitatif. Le

gouvernement maintient-il cette promesse, compte tenu des

Le président: L'interpellateur n'est pas satisfait de la réponse connaissances actuelles? Quelles méthodes et quels critères

du Conseil fédéral et demande la discussion. utilisera-t-on pour déterminer l'équivalence des résultats des

enquêtes?

Abstimmung - Vote 2. Est-il exact qu'une étude portant sur la sécurité à longue

Für den Antrag auf Diskussion 65 Stimmen échéance n'a été menée que pour le site de Wellenberg? Si

Dagegen 63 Stimmen c'est le cas, pourquoi a-t-on agi ainsi? Le Conseil fédéral

peut-il indiquer les coûts d'une étude portant sur la sécurité à

Verschoben -Renvoyé longue échéance?

3. Le Conseil fédéral est-il disposé à charger un groupe d'ex-

perts extérieurs, indépendants de la Cedra et de l'administra-

tion fédérale, ou un bureau d'experts indépendant de vérifier,

par une méthode interdisciplinaire, les résultats de l'étude

concernant la sécurité à longue échéance faite sur le site de

#ST# 94.3325 Wellenberg?

4. Il ressort de la documentation concernant la demande d'au-

Interpellation Iten Joseph torisation générale qu'il est prévu d'établir sur le site de Wel-

Endlagerfür radioaktiven Abfall lenberg un dépôt de déchets qui ne pourront être récupérés

im Wellenberg une fois le dépôt scellé; en outre, il ne sera pas possible de

procéder à un contrôle de l'intérieur.

Déchets radioactifs. Stockage final Le Conseil fédéral est-il disposé à informer l'opinion, avant de

au Wellenberg prendre sa décision, sur les raisons pour lesquelles il entend

choisir cette variante et ce mode de contrôle?

5. Ni la Cedra ni la société coopérative Genossenschaft für nu-

kleare Entsorgung Wellenberg ne sont en mesure d'assumer

la responsabilité et de garantir la couverture des dommages-

Wortlaut der Interpellation vom 19. September 1994 intérêts pour les pannes qui pourraient se produire après que

1. Der Bundesrat hat versprochen, den definitiven Standort- le dépôt aura été scellé. Qui, de l'avis du Conseil fédéral, sera

entscheid erst dann zu treffen, wenn über die zur Diskussion responsable politiquement et financièrement, pour d'éven-

stehenden Standorte qualitativ und quantitativ gleichwertige tuelles pannes et pour les dommages qui pourraient en résul-

Untersuchungsergebnisse vorliegen. Hält der Bundesrat zum ter pour l'homme et l'environnement?

heutigen Zeitpunkt und aufgrund der heute vorliegenden Er- 6. Quel est le montant prévu pour la couverture des domma-

kenntnisse dieses Versprechen aufrecht? Nach welcher Aus- ges-intérêts? Sur quelles dispositions légales s'est-on fondé

wahlmethode und nach welchen Kriterien wird der Gleich- pour fixer ce montant?

stand der Untersuchungsergebnisse festgestellt? 7. Dans sa réponse à mon interpellation du 30 novembre

2. Trifft es zu, dass mit Bezug auf die Langzeitsicherheit nur für 1992, le Conseil fédéral n'avait pas précisé comment il enten-

den Standort Wellenberg eine Studie erstellt wurde? Wenn ja, dait établir la distinction entre les matières hautement radioac-

weshalb? Kann der Bundesrat Angaben machen über die tives et les matières moyennement ou faiblement radioactives;

Höhe der Kosten für die Langzeitsicherheitsstudie? est-il maintenant disposé à se prononcer sur ce point d'une

3. Ist der Bundesrat bereit, die Studie über die Langzeitsicher- manière qui l'engage? Peut-il notamment promettre que l'on

heit zum Wellenberg durch eine von Nagra und Bundesver- ne stockera pas, sur le site de Wellenberg, de déchets conte-

waltung unabhängige, aussenstehende Fachgruppe oder ein nant des radionucléides de longue durée, notamment des

unabhängiges Expertenbüro interdisziplinär überprüfen zu émetteurs alpha?

lassen?

4. Wie aus den Unterlagen zum Rahmenbewilligungsgesuch Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

ersichtlich ist, soll am Wellenberg ein Abfallager errichtet wer-

den, dessen Inhalt nach Verschluss nicht rückholbar und auch Schriftliche Begründung-Développement par écrit

nicht von innen kontrollierbar ist Die eidgenössischen Behörden, insbesondere der Bundesrat,

Ist der Bundesrat bereit, noch vor seinem definitiven Entscheid nähern sich durch die Standortwahl für ein Endlager mit

der Öffentlichkeit darzulegen, weswegen er diese Variante mit schwach- und mittelradioaktivem Abfall einem Entscheid, der

diesem Überwachungssystem wählen will? in seinen menschlichen, gesundheitlichen, rechtlichen, tech-

24. März 1995 N 999 Interpellation Iten Joseph

nischen und politischen Auswirkungen heute wohl nurvermu- klare Zusagen des Bundes zu seiner vorbehaltlosen Wahrneh-

tungs- und ansatzweise abgeschätzt werden kann. mung seiner Haftpflicht, die sich logischerweise aus seinem

Die Entscheidungsträger haben hier Verantwortungen wahr- Konzeptentscheid und seiner Betriebsbewilligung ergibt

zunehmen in einem Bereich, wo man sich technologisch noch Die Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg

in Ungewissen Zonen bewegt und wo Entscheidungen für schreibt in ihrer Presseorientierung, sie beantrage eine Bewilli-

mehrere nachfolgende Generationen Auswirkungen haben gung für «kurzlebige, schwach- und mittelaktive Abfälle», wor-

werden. unter insbesondere radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und

Es leuchtet deshalb ein, dass jede einzelne geologische, hy- dem späteren Abbruch der schweizerischen Kernkraftwerke

drologische und technische Detailfrage aufgrund der jeweils zu verstehen seien sowie Abfälle aus Medizin, Industrie und

vorhandenen neuesten Erkenntnisse aufdatiert wird und dass Forschung.

es schlicht unverantwortlich wäre, sich aus zeitlichen oder an- Die Frage nach den sogenannten Alphastrahlern bleibt offen.

deren Gründen zu einem Entscheid drängen zu lassen, der Der Interpellant ist der Auffassung, dass diese sowohl techno-

einzelne Sicherheitsaspekte vernachlässigt logisch als vor allem auch politisch brisante Frage vor der Er-

Ein Endlager für kurzlebige, schwach- und mittelaktive Abfälle teilung einer generellen Rahmenbewilligung, also jetzt, vom

bedarf gemäss Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum Bundesrat klar und definitiv entschieden werden muss. Dies

Atomgesetz einer Rahmenbewilligung. Diese Rahmenbewilli- heisst konkret, dass der Bundesrat heute wissen müsste und

gung ist Voraussetzung für die Erteilung der Bau- und Be- auch sagen soll, ob tatsächlich auch Nuklide mit Halbzeitwer-

triebsbewilligung. Sie ist die erste, wohl auch wichtigste, in ei- ten über 25 Jahre, z. B. sogenannte Alphastrahler, dem Inven-

ner Reihe von eidgenössischen, kantonalen und kommunalen tar von schwach- und mittelradioaktiven Lagern zugeordnet

Bewilligungen, denn sie legt den Standard, den Standort und werden.

das Projekt in seinen Grundzügen fest, insbesondere die La- Die Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg hat

gerkapazität, die Abfallkategorien sowie die ungefähre Gestal- dem Bundesrat am 29. Juni 1994 ein Gesuch um Erteilung ei-

tung der unter- und oberirdischen Bauten. In der Rahmenbe- ner Rahmenbewilligung eingereicht Aufgrund der Informatio-

willigung muss deshalb dargelegt werden, wie der Schutz von nen, die der Presseorientierung der Genossenschaft zu ent-

Mensch und Umwelt gewährleistet wird. nehmen sind, rücken viele konkrete Fragen über die Sicher-

Um sich bei der Wahl des Standortes nicht nur auf einen Ort heit von Mensch und Umwelt in den Vordergrund.

konzentrieren zu müssen, gab der Bundesrat die Zusicherung Deshalb unterbreitet der Interpellant dem Bundesrat die auf-

ab, mehrere Standorte mit Bezug auf deren Gleichwertigkeit geführten Fragen, verbunden mit der Bitte, diese noch vor der

zu suchen. Erteilung der Rahmenbewilligung zu beantworten.

In seiner Antwort auf eine diesbezügliche Interpellation vom

30. November 1992 hielt der Bundesrat zudem fest, er habe

am 1. Oktober 1990 beschlossen, den Entscheid über die Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Ausführung der zweiten Sondierphase zu sistieren, bis für vom 15. Februar 1995

alle Standorte möglichst vergleichbare geologische Aussa- Rapport écrit du Conseil fédéral

gen gemacht werden könnten. Es ist anzunehmen, dass der du 15 février 1995

Bundesrat aufgrund der jetzt vorliegenden Untersuchungen Die Lagerung von radioaktiven Abfällen ist ein Problem, das

in der Lage ist, diese Aussage zu präzisieren. Die Antwort auf zwingend gelöst werden muss. Die Landesregierung ist sich

die Frage 1 soll hier Klarheit bringen und es unserer Landes- ihrer diesbezüglichen Verantwortung bewusst und stellt an

regierung auch ermöglichen, die Form der Einhaltung ihres alle Vorhaben im Zusammenhang mit der Entsorgung und La-

Versprechens gegenüber der Bevölkerung transparenter zu gerung von nuklearen Abfällen aussergewöhnlich hohe An-

machen. sprüche an die behördliche Sorgfaltspflicht Die Landesregie-

Aufgrund der Informationen, die bisher der Öffentlichkeit zu- rung wird nur Vorschlägen zustimmen, die bezüglich Wissen-

gänglich gemacht wurden, ist zu vermuten, dass mit Bezug schaftlichkeit und Sicherheit auch international gesehen

auf die Langzeitsicherheit erst eine Studie für den Standort höchsten Standards genügen.

Wellenberg erstellt wurde. Wenn der Bundesrat dabei bleibt, 1. Der Bundesrat erachtet die im Beschluss vom 1. Oktober

wäre es eine dringend nötige Massnahme zur Vertrauensbil- 1990 gestellte Forderung, wonach vor einem Entscheid über

dung, diese durch unabhängige und aussenstehende Exper- die Ausführung der zweiten Sondierphase an allen vier damals

ten überprüfen zu lassen. zur Diskussion stehenden Standorten möglichst vergleich-

Das von der Magra entwickelte Lagerkonzept basiert auf dem bare geologische Aussagen vorhanden sein müssen, als er-

Prinzip der Nichtkontrollierbarkeit Wenn die Stollen im Lager füllt Er stützt sich dabei auf den «Bericht der Arbeitsgruppe

einmal mit «Fässern» aufgefüllt sind, sollen die verbleibenden des Bundes und der Kantone Uri, Nidwaiden, Graubünden

Hohlräume in den Kavernen mit (vermutlich) Betonit ausgefüllt und Waadt zu den Sondierungen der Nagra» vom Juni 1993

werden. Die Stollen werden also verpfropfl Ein jederzeit von und die «Agneb-Stellungnahme zum Standortentscheid der

innen kontrollierbares Lager hätte den Vorteil, dass es den je- Nagra für ein Endlager kurzlebiger schwach-und mittelaktiver

weiligen neuen Erkenntnissen und technologischen Fort- Abfälle» vom 19. Januar 1994.

schritten ohne unverhältnismässigen Kostenaufwand ange- Insbesondere die Agneb wies in ihrer Stellungnahme unter

passt werden könnte. Es gibt kein vergleichbares Lager, das dem Kapitel «Beurteilung der Vergleichbarkeit der geologi-

sich über Langzeiterfahrungen ausweisen kann. schen Standortuntersuchungen» darauf hin, dass die an den

Es ist für die Bevölkerung deshalb wichtig zu wissen, wie der vier Standorten Bois de la Glaive, Oberbauenstock, Piz Pian

Bundesrat die einzelnen Positiv- und Negativpunkte der bei- Grand und Wellenberg durchgeführten Feldarbeiten das Ziel

den Lagerungsmöglichkeiten gewichtet hatten, die unterschiedlichen Vorkenntnisse soweit zu ergän-

Nach dem Konzept der Nagra könnte eine allenfalls entste- zen, dass der Entscheid über die Standortwahl und die Aus-

hende Radioaktivität erst an der Oberfläche kontrolliert wer- führung der weiteren Sondierungen anhand möglichst ver-

den. Wird aber an der Oberfläche eine Erhöhung der Radioak- gleichbarer geologischer Aussagen getroffen werden könnte.

tivität festgestellt, ist es zu spät Der Bundesrat muss deshalb Da es sich bei den erwähnten potentiellen Endlagerstandor-

jetzt im Rahmen der bevorstehenden Festlegung der Überwa- ten um Gebiete mit unterschiedlichen geologischen und to-

chungsszenarien das System der Kontrolle und des Unter- pographischen Voraussetzungen handelt, zu denen zu Be-

halts des Lagers nochmals in Erwägung ziehen und, falls er ginn der Untersuchungen unterschiedliche Vorkenntnisse

bei seinem Konzept der nachträglichen Kontrolle an der Ober- vorlagen, konnten sich die «möglichst vergleichbaren geolo-

fläche und beim Konzept der Nichtrückholbarkeit bleiben will, gischen Aussagen» nicht auf einen buchhalterischen Ver-

die Gründe seines diesbezüglichen Entscheides nach aussen gleich nach Untersuchungsaufwand und Bohrmetern bezie-

deutlich machen. hen. Jeder der drei untersuchten Gesteinsarten, jeder der

Es bleibt auch die Frage einer allfälligen Haftung im Falle einer vier untersuchten Standorte verlangten ein differenziertes Un-

Katastrophe. Die Auskünfte, die zu diesem Thema bisher ge- tersuchungsprogramm, um zu vergleichbaren Aussagen zu

geben wurden, sind dürftig. Die betroffene Bevölkerung will gelangen.

Interpellation Iten Joseph 1000 N 24 mars 1995

Als Schlussfolgerung zur Vergleichbarkeit der geologischen Die Forderung nach einem verschliessbaren Endlager verbie-

Untersuchungen hielt die Agneb folgendes fest: «Mit den an tet aber nicht, nach Verschluss des Lagers eine langfristige

den einzelnen Standorten differenziert durchgeführten Unter- Überwachung der Umgebung vorzusehen. Wenn dies aus

suchungen wurde für jeden Standort ein Kenntnissstand er- Gründen der langfristigen Bestätigung der Sicherheit wünsch-

reicht, der einen tragfähigen bewertenden Vergleich der geo- bar erscheint, muss jedoch sorgfältig abgeklärt werden, ob die

logischen Standorteigenschaften ermöglicht» Die Arbeits- Überwachung die Sicherheit des Lagers an sich nicht herab-

gruppe des Bundes und der Kantone Uri, Nidwaiden, Grau- setzt Die Überwachung eines Endlagers nach dessen Ver-

bünden und Waadt wiederum gelangte zur Ansicht, «dass mit schluss darf ausserdem nie als Ersatz für ein grundsätzlich si-

den durchgeführten Untersuchungen an allen vier Standorten cheres Lagerkonzept oder als Kompensation für einen unge-

die erforderlichen Ergebnisse vorliegen, um einen auf ver- nügenden Standort betrachtet werden.

gleichbaren technischen Erkenntnissen basierenden Ent- Da der Entscheid über die definitive Verfüllung des Endlagers

scheid zur Standortwahl zu treffen». wie erwähnt erst einige Jahrzehnte nach Inbetriebnahme des

2. Analysen zur Langzeitsicherheit wurden nicht nur für den Endlagers erfolgen muss und sich auf entsprechende Erfah-

Standort Wellenberg erstellt In den Nagra-Berichten rungswerte abstützen kann, ist der Bundesrat nach wie vor der

NTB88-17, NTB88-18 und NTB88-19 wurden auch für die Ansicht, das Konzept der Endlagerung sei sachlich gerechtfer-

Standorte Bois de la Glaive, Oberbauenstock und Piz Pian tigt und dürfe heute nicht kurzfristig verlassen werden. Aus

Grand Betrachtungen zur Langzeitsicherheit gemacht Die Be- Gründen der Solidarität gegenüber kommenden Generatio-

urteilung der Sicherheit für das Endlager schwach- und mittel- nen lassen sich provisorische Lösungen für Zeithorizonte von

aktiver Abfälle im Projekt «Gewähr» basiert auf der Analyse der einigen hundert Jahren kaum in Betracht ziehen.

Lanzeitsicherheit am Standort Oberbauenstock. Sollte entgegen aller auf Erfahrungen abgestützten Erwartun-

Was den finanziellen Aufwand für eine Langzeitsicherheitsstu- gen Jahrzehnte nach dem Verschluss des Endlagers doch

die betrifft, so fällt weniger die Studie selbst, sondern vielmehr eine Rückholung der Abfälle erforderlich werden, so müsste

der Aufwand der zur Erlangung der Grundlagen für die Studie für diese Tätigkeit ein erhöhter Aufwand in Kauf genommen

erforderlichen Felduntersuchungen ins Gewicht So belaufen werden, was sich angesichts der äusserst geringen Wahr-

sich z. B. die Kosten der bis heute am Wellenberg durchge- scheinlichkeit eines solchen Vorfalls und der grossen Vorteile,

führten Feldarbeiten nach Angaben der Magra auf rund 50 Mil- die das Endlagerkonzept mit sich bringt, rechtfertigen lässt

lionen Franken, während die Kosten für die bisherigen Mode- 5./6. Die politische Verantwortung für allfällige Störfälle nach

llierungsarbeiten bei 1 Million Franken liegen. Verschluss eines Endlagers trägt diejenige Behörde, die ge-

3. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sehen für die mäss Atomgesetz für die Erteilung der zum Bau, Betrieb und

Arbeiten zur nuklearen Entsorgung in der Schweiz eine klare Verschluss des Endlagers erforderlichen Bewilligung zustän-

Aufgabenteilung vor: Die Erzeuger radioaktiver Abfälle sind dig ist, d. h. der Bundesrat

verantwortlich für deren sichere Beseitigung; die Bundesbe- Nach geltendem Recht haftet der Inhaber des Endlagers für

hörden sind zuständig für die Überprüfung, Beurteilung und Nuklearschäden aus seiner Anlage, und zwarsummenmässig

Bewilligung der damit verbundenen Arbeiten und Anlagen. unbegrenzt (Art 3 Abs. 1 Kernenergiehaftpflichtgesetz vom

Der Bundesrat hat bei der Beantwortung von parlamentari- 18. März 1983, KHG, SR 732.44). Die Deckung der Haftung ist

schen Anfragen wiederholt darauf hingewiesen, dass die zu- wie folgt geregelt:

ständigen staatlichen Sicherheitsbehörden die Hauptabtei- - private Versicherungsdeckung bis 500 Millionen Franken

lung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die Eidge- (Art 3 Abs. 1 Kernenergiehaftpflichtverordnung vom 5. De-

nössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen zember 1983, SR 732.441)

(KSA) sind. In diesen Behörden sind die zur interdisziplinären -Bundesdeckung bis 1 Milliarde Franken (Art 12 und 16

Beurteilung der Sicherheitsanalysen erforderlichen Fachleute KHG)

vertreten. - alle eigenen Mittel des Haftpflichtigen (keine betragsmäs-

Zur Beratung in spezifischen geologischen Fragen steht der sige Begrenzung der Haftung des Inhabers, Art 3 Abs. 1

HSK die Kommission Nukleare Entsorgung (KNE), eine Sub- KHG)

kommission der Eidgenössischen Geologischen Fachkom- - Grossschadenregelung: Entschädigungsordnung der Bun-

mission (EGK), zur Verfügung. Mitglieder der KNE sind aner- desversammlung (Art 29f. KHG)

kannte Geologen, welche an schweizerischen Universitäten Nach dem behördlich sanktionierten Ende der Aktivitäten des

oder Hochschulen lehren oder sich über langjährige erdwis- Endlagerbesitzers kommt als Haftungsgrundlage nach gel-

senschaftliche Tätigkeit in der Wirtschaft ausweisen können. tendem Recht allenfalls die Bundesdeckung (Art 16 KHG)

Zur Begutachtung von weiteren Spezialgebieten können die oder die Grossschadenregelung (Art. 29 KHG) in Frage.

zuständigen Bundesstellen auch zusätzliche in- und ausländi- 7. Zur Lagerung im Wellenberg sind ausschliesslich kurzle-

sche Experten beiziehen. bige schwach- und mittelaktive Abfälle vorgesehen. Sie entste-

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Art und Weise, wie die hen aus dem Betrieb und der Stillegung der schweizerischen

Arbeiten zur nuklearen Entsorgung überwacht und überprüft Kernkraftwerke, aus der Verwendung von Radionukliden in

werden, der Forderung nach unabhängiger, interdisziplinärer Medizin, Industrie und Forschung sowie aus der Wiederaufar-

Überprüfung entspricht beitung abgebrannter Brennelemente. Diese Abfälle enthalten

4. Das geltende Gesetz sieht die dauernde, sichere Entsor- primär Beta- und Gammastrahler mit Halbwertszeiten von bis

gung und Endlagerung der radioaktiven Abfälle vor. Endlager zu dreissig Jahren. Es handelt sich dabei z. B. um kontami-

müssen also so gebaut werden, dass keine spätere Überwa- nierte lonenaustauscherharze, Wasser- und Luftfilter, Werk-

chung mehr notwendig ist zeuge, Schutzhandschuhe, Kleidungen und Maschinenteile

Der Gesetzgeber sprach sich für die Endlagerung aus in der aus Kernkraftwerken oder kontaminierte Kleider, Spritzen,

Meinung, dass es nicht angängig wäre, heute Abfälle zu erzeu- Flaschen und Gazen aus dem Bereich Medizin, Industrie und

gen, ohne für deren sichere Beseitigung zu sorgen. Jene Ge- Forschung.

nerationen, die den Nutzen aus der Kernenergiegewinnung Nicht in den Wellenberg verbracht werden dürfen hingegen

ziehen, sollten auch dafür sorgen, dass die dabei entstehen- die hoch- und mittelaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbei-

den Abfälle sicher und dauerhaft beseitigt werden. tung sowie die abgebrannten Brennelemente. Hochaktive Ab-

Der Betrieb eines Endlagers, d. h. die eigentliche Phase der fälle sind die bei der Wiederaufarbeitung vom noch vorhande-

Einlagerung, wird sich aber über einige Jahrzehnte hinwegzie- nen Uran und vom gebildeten Plutonium abgetrennten und

hen. Während dieser Zeit ist eine Überwachung des Endla- verglasten Abfallstoffe. Bei dieser Abtrennung fallen alphahal-

gers vor Ort vorgesehen. Erst durch die Erteilung der Ver- tige Abfälle an, die als langlebige mittelaktive Abfälle gelten.

schlussbewilligung durch den Bundesrat kann das Endlager Falls auf die Wiederaufarbeitung verzichtet wird, müssen die

verschlossen, d. h. der Zugangsstollen verfüllt und versiegelt abgebrannten Brennelemente als hochaktiver Abfall beseitigt

werden. Dieser Entscheid wird sich also auf die während eini- werden.

gen Jahrzehnten gemachten Beobachtungen, Messungen Es ist jedoch nicht möglich, eine verbindliche Aussage zu ma-

und Erfahrungen abstützen können. chen, dass keine Abfälle mit geringen Anteilen an langlebigen

24. März 1995 N 1001 Interpellation Spoerry

Radionukliden in einem Endlager Wellenberg gelagert wer- 4. Welcher Versorgungsgrad aus inländischer Stromproduk-

den; kleine bis kleinste Anteile an langlebigen Radionukliden tion erscheint dem Bundesrat- unter Mitberücksichtigung der

und Alphastrahlern sind in jeder Abfallsorte vorhanden. Lang- Versorgungssicherheit-für die Zukunft sinnvoll?

lebige Radionuklide wie Kalium (K-40) und Alphastrahler wie 5. Welche Haltung nimmt der Bundesrat ein bezüglich der Si-

Uran, Thorium und Radium sind ausserdem auch als natürli- cherstellung der künftigen Stromversorgung der Schweiz?

che Vorkommen in allen Gesteinen vorhanden. Wie stellt er sich zur Stromproduktion aus Kernenergie bzw.

Beim geplanten Endlager Wellenberg wird der zulässige Ge- aus fossilen Energieträgern?

haltan langlebigen Radionukliden und Alphastrahlern im Rah- 6. Teilt der Bundesrat unsere Überzeugung, dass die politi-

men des Verfahrens zur Erteilung der Betriebsbewilligung fest- sche Diskussion über die künftige Stromversorgung rechtzei-

zulegen sein. Diese Festlegung wird gestützt auf eine verfei- tig vor dem Auslaufen des Moratoriums aufgenommen wer-

nerte Sicherheitsanalyse erfolgen, welche den beim Bau des den muss, weil die Bereitstellung von Versorgungsanlagen

Endlagers gewonnenen Kenntnissen der effektiven Verhält- langfristige Entscheide erfordert? Wird beim Ausbleiben recht-

nisse des Untergrundes Rechnung tragen wird. Für jeden für zeitiger Entscheidungsgrundlagen unser Land für die langfri-

den Wellenberg vorgesehenen Abfalltyp wird im Betriebsbe- stige Stromversorgung faktisch nicht zunehmend vom Strom-

willigungsverfahren spezifisch abzuklären sein, ob ihr Anteil import abhängig?

an langlebigen Radionukliden und Alphastrahlern den zulässi- 7. Welche Massnahmen sind aus den erwähnten Gründen zur

gen Gehalt nicht überschreitet und die entsprechenden Ab- Verbesserung der Rahmenbedingungen für Neu- und Ersatz-

fälle im Wellenberg endgelagert werden dürfen. So muss z. B. investitionen vorgesehen?

noch abgeklärt werden, ob ausgediente Feuermelder, welche

auf dem lonisationsprinzip beruhen und in denen Americium, Texte de l'interpellation du 6 octobre 1994

ein langlebiges radioaktives Nuklid, enthalten ist, in den Wel- Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui-

lenberg verbracht werden dürfen. Es wäre jedoch nicht zweck- vantes:

mässig, diesbezüglich bereits heute verbindliche Bedingun- 1. Quels sont les résultats des essais avec les nouvelles éner-

gen festzulegen. gies renouvelables obtenus jusqu'ici? D'après le Conseil fédé-

ral, quelle part les nouvelles énergies renouvelables peuvent-

Le président: L'interpellateur est partiellement satisfait de la elles prendre pour couvrir nos besoins énergétiques dans un

réponse du Conseil fédéral et demande la discussion. avenir prévisible? Partage-t-il l'avis que la transition vers de

nouvelles technologies énergétiques ne peut se faire que pro-

Abstimmung - Vote gressivement? Cela signifie-t-il que nous demeurerons tribu-

Für den Antrag auf Diskussion 78 Stimmen taires des énergies traditionnelles pendant plusieurs décen-

Dagegen 52 Stimmen nies encore?

2. Le Conseil fédéral partage-t-il notre conviction que l'article

Verschoben - Renvoyé constitutionnel sur l'énergie oblige non seulement à utiliser

l'énergie de façon économe et rationnelle et à développer des

énergies renouvelables, mais également à prendre en

compte, dans une mesure identique, les problèmes liés à un

#ST# 94.3419 approvisionnement suffisant, diversifié, sûr, économique et

compatible avec l'environnement?

Interpellation Spoerry 3. Comment le Conseil fédéral juge-t-il la tendance à la libérali-

Künftige Elektrizitätsversorgung sation sur le marché de l'électricité en Europe et ses consé-

quences sur la politique énergétique suisse? Partage-t-il notre

der Schweiz avis que la politique énergétique suisse doit, de plus en plus,

Avenir de l'approvisionnement être intégrée dans la politique énergétique européenne et que

de la Suisse en électricité l'ouverture du marché européen de l'électricité exige que

l'économie suisse de l'électricité puisse disposer d'armes

égales afin de rester concurrentielle face à l'étranger?

4. Quel degré d'approvisionnement indigène en électricité le

Conseil fédéral estime-t-il approprié pour l'avenir, en tenant

Wortlaut der Interpellation vom 6. Oktober 1994 compte de la sécurité d'approvisionnement?

Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen 5. Quelle est la position du Conseil fédéral concernant l'appro-

gebeten: visionnement futur en électricité de la Suisse? Quelle est son

1. Welche Resultate haben die Versuche mit neuen erneuer- attitude à l'égard de la production électricité à base d'énergie

baren Energien bis heute gebracht? Welchen Beitrag können nucléaire ou d'énergies fossiles?

nach Ansicht des Bundesrates neue erneuerbare Energien auf 6. Le Conseil fédéral partage-t-il notre conviction que l'on doit

absehbare Zeit zur Deckung unseres Energiebedarfs leisten? entamer la discussion politique à propos de l'approvisionne-

Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Übergang zu neuen ment futur en électricité avant l'expiration du moratoire, étant

Energietechnologien nur schrittweise angegangen werden donné que la mise en service d'installations d'approvisionne-

kann? Bedeutet dies, dass wir noch während mehrerer Deka- ment exige des décisions à long terme? Si les bases décision-

den auf die herkömmlichen Energien angewiesen sind? nelles ne sont pas prises à temps, notre pays ne sera-t-il pas -

2. Teilt der Bundesrat unsere Überzeugung, dass der Energie- de facto - de plus en plus dépendant des importations de cou-

artikel der Bundesverfassung dazu verpflichtet, neben einem rant pour son approvisionnement à long terme?

sparsamen und rationellen Energieverbrauch und der Förde- 7. Eu égard aux raisons avancées, quelles mesures prévoit-on

rung erneuerbarer Energien gleichzeitig und gleichwertig die pour améliorer les conditions-cadres pour des investisse-

Probleme einer ausreichenden, breitgefächerten und siche- ments nouveaux ou de renouvellement?

ren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversor-

gung anzugehen? Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry,

3. Wie beurteilt der Bundesrat die Liberalisierungstendenzen Baumberger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bonny, Borer Ro-

auf dem Strommarkt in Europa und deren Auswirkungen auf land, Bortoluzzi, Bührer Gerold, Cavadini Adriano, Chevallaz,

die schweizerische Energiepolitik? Teilt er unsere Überzeu- Cincera, Cornaz, Couchepin, Dettling, Ducret, Eggly, Engler,

gung, dass die schweizerische Energiepolitik heute mehr Eymann Christoph, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seen-

denn je in die europäische Energiepolitik eingebettet werden gen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Os-

muss und dass die Öffnung des europäischen Strommarktes car, Früh, Giger, Graber, Gros Jean-Michel, Gysin, Hari, He-

gleich lange Spiesse für die schweizerische Elektrizitätswirt- berlein, Hegetschweiler, Hess Otto, Iten Joseph, Kühne,

schaft erfordert, damit sie gegenüber dem Ausland konkur- Leuba, Loeb François, Maurer, Miesch, Mühlemann, Nabholz,

renzfähig sein kann? Narbel, Neuenschwander, Oehler, Philipona, Pidoux, Poncet,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Iten Joseph Endlager für radioaktiven Abfall im Wellenberg

Interpellation Iten Joseph Déchets radioactifs. Stockage final au Wellenberg

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3325

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 24.03.1995 - 08:00

Date

Data

Seite 998-1001

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Ref. No 20 025 555

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