Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3321 KI-generiert

SRG Cultural Mandate and Funding Review

Geschäftsnummer VPB 94-3321
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The government considered a recommendation to secure the public service mandate of the Swiss Broadcasting Corporation (SRG), particularly concerning its cultural programming. The SRG's funding increase was proposed with conditions to ensure cultural obligations were met, and a formal review of its performance mandate was suggested. The recommendation also questioned cross-subsidization between television and radio, specifically regarding reserve fund allocation. The government acknowledged the concerns about cultural programming and foreign media expansion, affirming its commitment to a balanced media policy that supports domestic broadcasters while adhering to existing legal frameworks, ultimately rejecting a foreign broadcaster's request to prevent excessive foreign media influence.

Legislator-Regeste

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Art. 66 al. 1 LTF; SRG Cultural Mandate and Funding Review: The SRG's funding increase was proposed with conditions to ensure cultural obligations were met, and a formal review of its performance mandate was suggested. The recommendation also questioned cross-subsidization between television and radio, specifically regarding reserve fund allocation. The government acknowledged the concerns about cultural programming and foreign media expansion, affirming its commitment to a balanced media policy that supports domestic broadcasters while adhering to existing legal frameworks, ultimately rejecting a foreign broadcaster's request to prevent excessive foreign media influence.

Schlagwörter

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Leistungsauftrag Regierungspolitik E-Government Regierungsprogramm öffentliche Dienststelle Senderecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

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Volltext

29. September 1994 971 SRG. Kulturauftrag

soll nicht zu einem Minderheitensender werden. In diesem Mit diesen Vorbehalten kann die Empfehlung der WBK als Prü-

Sinne sind die Einschaltquoten nicht bloss des Teufels - ent- fungsauftrag entgegengenommen werden, und Sie werden in

schuldigen Sie diesen Ausdruck. Sie sind auch zu beachten, dieser Angelegenheit auch wieder von uns hören, wenn der im

und trotzdem darf die Kultur nicht zu kurz kommen. Im Ver- Zusammenhang mit dem Postulat versprochene Bericht vor-

gleich zu ihrer Konkurrenz hat die SRG immer noch sehr viele liegt.

kulturelle Programmanteile. Sie soll aber nicht nachlassen -

das habe ich jetzt gehört und habe Ihren Unmut zur Kenntnis Posfu/af94.3773

genommen. Deshalb wird der Bundesrat den Dialog suchen Überwiesen - Transmis

und nicht klein beigeben, Herr Onken, aber wir haben uns an

die Gegebenheiten zu halten. Deshalb haben wir diesen Be- Empfehlung 94.3106 - Recommandation 94.3106

richt angefordert, deshalb werden wir das Thema weiterverfol- Überwiesen - Transmis

gen, nicht zuletzt deshalb haben wir das RTL-Gesuch abge-

lehnt. Der Entscheid des Bundesrates, Herr Danioth, ist und

war die logische Folge der bisherigen Medienpolitik des Bun-

desrates. Es ist ein Entscheid über unser medienpolitisches #ST# 94.3321

System, nämlich eine Antwort auf die Frage: Soll der Bundes-

rat - deshalb bin ich etwas von Ihrer Mimik überrascht, Herr Empfehlung WBK-SR

Danioth - die Expansion ausländischer Medienunternehmen Sicherung des Leistungsauftrages

in der Schweiz aktiv fördern, indem er Programmfenster zu- der SRG

lässt? Der Bundesrat hat also hier einen Grundsatzentscheid

getroffen, der für die schweizerische Medienpolitik von gros- Recommandation Csec-CE

ser Bedeutung ist. Wenn ich die Entwicklung in der Schweiz Mandat de prestations de la SSR.

beurteile, dann ist dieser Entscheid, Herr Onken, ein sehr ver- Garantie

nünftiger, um nicht zu sagen ein sehr intelligenter Entscheid

gewesen. Der hier erwähnte Generalintendant des ORF, Gerd

Bacher, hat diesbezüglich Klartext gesprochen und hat uns

gratuliert; auch andere Leute aus dem deutschsprachigen

Raum haben dies getan. Aber es geht nun darum, dass die Wortlaut der Empfehlung vom 6. September 1994

SRG diese Chance packt. Es geht auch darum, dass die SRG Der Bundesrat wird eingeladen, unter Berücksichtigung der

versucht, sich in diesem Konkurrenzkampf zu behaupten. Unabhängigkeit der SRG:

Herr Onken, bei der Sendernetzplanung hat der Bundesrat a. die hängige Gebührenerhöhung nur mit Auflagen zu geneh-

dem Sprachaustausch zwischen den Regionen hohe Priorität migen, welche die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Lei-

eingeräumt. Es sollen dort, wo sie vorhanden sind, Frequen- stungsauftrags namentlich im Bereich der Kultur und Verstän-

zen zur Übertragung der Programme aus anderen Sprachre- digung sicherstellen;

gionen eingesetzt werden. Der Bundesrat hat gerade die b. aufgrund der Feststellungen der Unabhängigen Beschwer-

heute gemachten staatspolitischen Überlegungen beim RTL- deinstanz für Radio und Fernsehen in ihrem Jahresbericht

Entscheid berücksichtigt und umgesetzt, gegen harte Kritik - 1993 in einem förmlichen Verfahren zu untersuchen, ob und

ich muss Ihnen das noch einmal sagen. Aber er hat einen sehr wie der Leistungs- und Kulturauftrag erfüllt wird;

wichtigen Entscheid für die Zukunft getroffen. Die Zentralisie- c. abzuklären, ob über die Reservebildung der SRG und deren

rung der Produktion muss nicht den Kulturauftrag gefährden. Verwendung eine Quersubventionierung des Fernsehens

Die Mobilität ist heute sehr gross, und auch die Einsatzteams durch Radiogebühren erfolgt.

haben diesbezüglich neue Möglichkeiten. Die Darstellung al-

ler Regionen im Fernsehen und im Radio darf nicht gefährdet Texfe de la recommandation du 6 septembre 1994

werden. Die Kultur hat ihre Fürsprecher im EVED, und sie hat Le Conseil fédéral est invité, compte tenu du statut indépen-

sie auch im Bakom, Herr Onken, und sie hat sie auch im Bun- dant de la SSR, à:

desamtfür Kultur. Wir pflegen auch einen regen Austausch mit a autoriser l'augmentation de la redevance en suspens seule-

diesem Bundesamt, gerade zum Thema des Kulturauftrags ment par des charges qui garantissent une exécution du man-

der SRG. dat de prestations conforme aux dispositions constitutionnel-

Der Bereich der Kultur ist wichtig. Gerade deshalb wollen wir ja les, notamment dans le domaine de la culture et de la compré-

das Problem profund analysieren und dann auch - sofern nö- hension;

tig - Massnahmen treffen. b. examiner par la voie d'une procédure formelle, sur la base

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des constations de l'Autorité indépendante d'examen des

will den Leistungsauftrag der SRG im kulturellen Bereich jetzt plaintes en matière de radio-télévision dans son rapport an-

mit verschiedenen Massnahmen absichern. Wir nehmen nuel 1993, si et comment le mandat de prestations, notam-

diese Empfehlung an, aber ich muss vielleicht hier noch ein ment en ce qui concerne le mandat culturel, est exécuté;

präzisierendes Wort anfügen. Ich habe aufgrund Ihrer Ausfüh- c. déterminer si de la constitution de la réserve SSR et de son

rungen zur Kenntnis genommen, dass eine Unzufriedenheit affectation découle, grâce à la redevance radio, une subven-

vorhanden ist, aber ich muss auch hier sagen, dass nicht je- tion croisée de la télévision.

des Mittel recht ist Wenn der Vergleich mit Italien gemacht

wurde, dann möchte ich zumindest sagen, dass das etwas Iten Andreas (R, ZG), Berichterstatter: Zu den vorhergehen-

übertrieben ist. Das Gesetz enthält klare Vorgaben, Herr On- den Geschäften nur zwei Bemerkungen:

ken. So kann der Bundesrat beispielsweise - ich muss Ihnen 1. Ich glaube, Herr Bundesrat, Sie haben Herrn Onken falsch

das sagen - nicht eine Gebührenerhöhung mit Auflagen ver- verstanden. Er hat ja gerade das, was in Italien passiert, als

binden. Eine Gebührenerhöhung ist- Sie wissen es so gut wie Mahnung in den Raum gestellt.

ich - ein Rechtsetzungsakt, eine Verordnungsänderung, und 2. Es wäre sehr wichtig - ich möchte an die Bemerkung von

das können wir nicht noch mit Auflagen und Forderungen ver- Herrn Onken anknüpfen -, dass bei den Fragen, die der SRG

knüpfen. Es ist auch nicht Sache des Bundesrates, beispiels- gestellt wurden und zu denen sie Bericht erstatten wird, auch

weise ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG einzuleiten. Der das Bundesamt für Kultur mitsprechen könnte, um diese Ant-

Bundesrat ist zwar Konzessionsbehörde, doch hat er - das worten zu beurteilen.

möchte ich hier auch einmal sagen - keinerlei direkte Auf- Nun kurz zur Begründung dieser Empfehlung: Ich kann alle

sichtsfunktion. Wenn es einen dringenden Verdacht gibt, dass Ausführungen zum Postulat 94.3173 der WBK und zur Emp-

die SRG ihren kulturellen Leistungsauftrag nicht mehr erfüllt, fehlung Simmen mehr oder weniger als eingehende Begrün-

so wird die Aufsichtsbehörde die nötigen Massnahmen ergrei- dung der Empfehlung 94.3321 stehenlassen. Was dort gesagt

fen müssen. Da ist zunächst das Bakom gefordert, und da wird wurde, dient ja als Ausgangspunkt auch für diesen Vorstoss,

auch der Bundesrat nicht in Reserve bleiben. nämlich für die Empfehlung der WBK

SSR. Mandat culturel 972 E 29seDtembre 1994

Es sind drei Punkte, die wir empfohlen haben. Zu Buchstabe a

haben Sie, Herr Bundesrat Ogi, vorher schon Ausführungen

gemacht Ich erlaube mir aber, diesen Punkt trotzdem noch

einmal kurz zusammenzufassen.

Zu Buchstabe a: Wenn die SRG zusätzliche Gebühren fordert,

so sind diese vorab im Sinne des Leistungsauftrages und zu

seiner Sicherung zu verwenden. Die Aufsichtsbehörde sollte

deshalb vor dem Gebührenentscheid eine Offerte der SRG

einholen, was für Massnahmen sie vorzukehren gedenkt, um

mit den erhöhten Gebühren den Leistungsauftrag zu erfüllen.

Diese Massnahmen sollten zusammen mit der Gebührenerhö-

hung der SRG als Auflagen und Bedingungen verfügt werden.

Nun haben Sie bereits gesagt, das sei nicht so einfach. Aber

wir wollten dies hier in der Empfehlung festhalten.

Zu Buchstabe b: Der Aufruf der Unabhängigen Beschwerdein-

stanz für Radio und Fernsehen in ihrem Jahresbericht 1993

über die Gefahren eines quantitativen Programmangebotes

für die Berücksichtigung der Vielfalt von Minderheiten und von

kulturellen Anliegen in Radio und Fernsehen schafft eine neue

Situation. Sie erfordert ein Handeln der Aufsichtsbehörde. Der

Bundesrat soll deshalb in einem förmlichen Aufsichtsverfah-

ren die Art und Weise der Erfüllung des Leistungsauftrags

durch die SRG abklären lassen.

Zu Buchstabe c: Die SRG hat im Jahre 1993 eine Reserve von

mehr als 80 Millionen Franken gebildet Zur Äufnung dieses

Betrages musste z. B. auch Radio DRS 2 mit Abstrichen zwi-

schen 3,6 und 5,5 Millionen Franken beitragen. Diese Abstri-

che führten jedoch zu einem massiven Abbau der kulturellen

Programme. Es ist heute hier erwähnt worden. Andererseits

wurden aus den Reserven 30 Millionen Franken, beziehungs-

weise ein höherer Betrag, dem vierten Fernsehkanal S Plus

zugewiesen.

Der Bundesrat hat der SRG bei der letzten Gebührenerhö-

hung die Zuwendung von Werbegeldern des Fernsehens an

das Radio untersagt, angeblich um eine unerwünschte Quer-

subventionierung aufzuheben. Allerdings hatte diese Über-

weisung von Fernsehmitteln den Verzicht von Radio DRS auf

Radiowerbung abgegolten. Der Bundesrat soll abklären, ob

durch die Kürzungen bei den SRG-Radiosendern und den

Ausbau der vierten Fernsehkette nun nicht eine sachfremde

Quersubventionierung in umgekehrter Richtung stattfindet

Das ist die kurze Begründung zu den drei Punkten der Emp-

fehlung.

Onken Thomas (S, TG): Einen Satz noch: Das Parlament

muss darauf bestehen, dass seine Vorstösse in ihrem Wortlaut

ernst genommen und umgesetzt werden. Wenn der Bundes-

rat unseren Vorstoss nicht annehmen will, soll er es sagen.

Aber die Interpretation «Wir nehmen ihn entgegen im Sinne

von ....»und Relativierungen wie «aber das nicht....»usw., das

geht meines Erachtens nicht an. Sie haben hier eine Empfeh-

lung, Herr Bundesrat, die in ihrem Wortlaut wohl bedacht ist,

und sie sollte so, wie sie formuliert ist - auch in Litera a -, ent-

gegengenommen werden.

Ogi Adolf, Bundesrat: Ich möchte festhalten, dass es eine

Empfehlung ist Deshalb habe ich mir gestattet, aufgrund der

Wortbedeutung gemäss Duden etwas beizufügen, damit die

Erwartungen von Herrn Onken nicht allzu hoch sind; dies,

nachdem er schon die Einfache Anfrage Piller erwähnt hat

Hätten Sie ein Postulat eingereicht, dann hätte ich ja oder nein

gesagt Ich nehme Ihre Ausführungen zur Kenntnis, aber das

nächste Mal ist es dann vielleicht ein Postulat und keine Emp-

fehlung.

Überwiesen - Transmis

Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr

La séance est levée à 12 h 00

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Empfehlung WBK-SR Sicherung des Leistungsauftrages der SRG

Recommandation Csec-CE Mandat de prestations de la SSR. Garantie

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3321

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 29.09.1994 - 08:00

Date

Data

Seite 971-972

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