Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3307 KI-generiert

Zentrumslasten Consideration in Federal Financial Equalization

Geschäftsnummer VPB 94-3307
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion to ensure that the financial burdens of urban centers, known as "Zentrumslasten," are considered in the federal financial equalization system. The motion argued that core cities bear disproportionate costs for services that benefit surrounding wealthier communities, leading to fiscal strain. The court, while acknowledging the validity of the problem, ultimately converted the motion into a postulate, deferring the specific implementation details to the federal council's ongoing reform of the financial equalization system. The court reasoned that the federal government's role in direct financial equalization is primarily with cantons, and while acknowledging the issue, it favored a more gradual approach through the broader reform process.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 5 Subventionsgesetz, Art. 7 Subventionsgesetz; Zentrumslasten Consideration in Federal Financial Equalization: The motion argued that core cities bear disproportionate costs for services that benefit surrounding wealthier communities, leading to fiscal strain. The court, while acknowledging the validity of the problem, ultimately converted the motion into a postulate, deferring the specific implementation details to the federal council's ongoing reform of the financial equalization system. The court reasoned that the federal government's role in direct financial equalization is primarily with cantons, and while acknowledging the issue, it favored a more gradual approach through the broader reform process.

Schlagwörter

KI-generiert
Finanzdienstleistungen Finanzausgleich städtebauliches Problem Gliedstaat direkte Kosten E-Government

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 5 Subventionsgesetz
The text mentions that this article allows for periodic review of subsidy necessity, which is relevant to the motion's proposal to limit subsidies to ten years.
Art. 7 Subventionsgesetz
The text cites this article as the basis for the Federal Council's argument that subsidies can already be reviewed for necessity.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 5 Subventionsgesetz

The text mentions that this article allows for periodic review of subsidy necessity, which is relevant to the motion's proposal to limit subsidies to ten years.

Art. 7 Subventionsgesetz

The text cites this article as the basis for the Federal Council's argument that subsidies can already be reviewed for necessity.

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Volltext

Motion Strahm Rudolf 572 N 13 mars 1995

der Intelligenz: Man kriegt sie nie mehr weg. Wenn Subventio- #ST# 94.3307

nen einmal gesprochen sind - das kennen wir spätestens seit

den Diskussionen zum Hotelkredit, welcher nichts anderes Motion Strahm Rudolf

war als eine Subvention -, halten sie sich über Jahrzehnte. Da-

bei ist es ganz egal, ob der ursprüngliche Zweck der Subven- Finanzausgleich. Berücksichtigung

tion, z. B. eine vorübergehende Unterstützung zum Ingang- der Zentrumslasten der Städte

setzen von gewissen Prozessen, als Starthilfe sozusagen, Péréquation financière

noch gegeben ist oder nicht Subventionen kriegen für die

Subventionsempfänger sehr bald den Status eines berechtig-

et centres urbains

ten Besitzstandes, den es zu verteidigen gilt

Angesichts der maroden Staatskasse möchten wir nun errei-

chen, dass die Subventionen nicht mehr alle sechs Jahre auf

ihre Berechtigung hin überprüft werden, wie das bereits heute

Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1994

nach Artikel 5 des Subventionsgesetzes möglich ist, sondern

Der Bundesrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung des

dass sie auf zehn Jahre beschränkt werden und dann automa-

Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen auch die Ab-

tisch auslaufen. Wer mehr will, muss wieder neu Antrag stel-

geltung von Zentrumslasten der Städte durch die Kantone als

len, und es kommt zu einer entsprechenden Diskussion in die-

Verteilungskriterium zu berücksichtigen.

sem Saal, allenfalls sogar zu einer Volksabstimmung, wenn

ein Referendum ergriffen wird. Damit könnte man unnötige

und auch unsinnige Subventionen beseitigen und zum Ver- Texte de la motion du 17 juin 1994

schwinden bringen. Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre de la réorganisa-

Der Bundesrat schreibt zwar in seiner Antwort, dass er im Prin- tion du système de péréquation financière entre la Confédéra-

zip mit dem Ansinnen durchaus einverstanden sei, verweist tion et les cantons, de faire figurer parmi les critères de réparti-

aber auf Artikel 7 Subventionsgesetz. Dieser ermöglicht es tat- tion l'indemnisation des villes-centre par les cantons pour les

sächlich, in regelmässigen Berichten zu überprüfen, wieweit charges qu'elles doivent supporter.

solche Subventionen noch notwendig sind oder nicht

Wenn wir nun trotzdem an der Motion festhalten, so deshalb,

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Béguelin, Boden-

Herr Bundesrat, weil wir nicht in Verlegenheit kommen möch-

mann, Bonny, Bundi, Carobbio, Danuser, David, Eggenber-

ten, wenn Sie uns beispielsweise am Ende dieses Jahres sa-

ger, Fankhauser, von Feiten, Goll, Haering Binder, Hafner Ur-

gen müssen: «Ja, da gibt es eine Menge dieser unnötigen

sula, Hämmerle, Herczog, Jeanprêtre, Ledergerber, Lee-

Subventionen, und wir müssten sie jetzt vielleicht beseitigen.»

mann, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Loeb Fran-

Sie wissen selber besser als ich, wie dann von der Lobby, vom

çois, Meyer Theo, Rechsteiner, Ruffy, Seiler Rolf, Steiger

«Club der Subventionsempfänger» bis zu Referenden ge-

Hans, Züger (28)

kämpft wird. Also ist es doch eigentlich eine Unterstützung für

Sie, wenn wir für die Motion kämpfen. So hätten Sie für den

Fall, dass Ihre Einschätzung zu optimistisch ist - ich fürchte, Schriftliche Begründung - Développement par écrit

dass es so herauskommen könnte -, ein taugliches Instru- Die bisherigen Einkommensdisparitäten und Finanzkraftun-

ment in den Händen. Das möchten wir Ihnen nicht vorzeitig terschiede zwischen den Regionen werden zunehmend über-

entziehen. lagert durch das strukturelle Finanzkraftgefälle zwischen den

Wir bitten Sie, den Vorstoss als Motion zu überweisen und Kernstädten und dem Agglomerationsgürtel. Die Kernstädte

nicht als Postulat, wie es der Bundesrat möchte. haben immer mehr Zentrumslasten zu tragen, und gleichzeitig

wandern die zahlungskräftigen Steuersubjekte in die umlie-

Stich Otto, Bundesrat: Frau Grendelmeier hat einen sehr genden Gemeinden ab. Die Städte haben Leistungen zu zah-

wichtigen Satz gesagt, und zwar gleich zu Beginn. Sie haben len, von denen reiche Umliegergemeinden und Kantone nutz-

gesagt: «Mit den Subventionen ist es so eine Sache.» Das ist niessen, und sie geraten dadurch in einen fiskalpolitschen

richtig! Gerade weil es eine Sache ist mit den Subventionen, Teufelskreis.

frageich mich, ob wir nicht-als wir erklärt haben, Ihre Motion Im Rahmen der Vorarbeiten für die Neuordnung des Finanz-

in der Form eines Postulates entgegenzunehmen -zu optimi- ausgleichs zwischen Bund und Kantonen wurde es leider un-

stisch gewesen sind. Nicht wegen des Berichtes über die Sub- terlassen, die Zentrumslasten der Städte und die Spill-over-

ventionen, den wir in diesem Jahr erstatten werden. Ich weiss, Effekte Stadt/Land vertieft zu überprüfen (Expertise Frey/Spill-

auch bei diesen Überprüfungen wird es sehr, sehr schwierig mann/Dafflon/Jeanrenaud/Meier: Der Finanzausgleich zwi-

sein, auch nur ein wenig zu reduzieren. Dateile ich Ihre Auffas- schen Bund und Kantonen; 31.03.1994).

sung sogar völlig. Es drängt sich auf, dass im Rahmen der Finanzausgleichspro-

Aber Sie sind meines Erachtens einer grossen Illusion erle- blematik auch die fiskalischen Disparitäten zwischen den

gen. Wenn nämlich die Subventionen befristet sind und sie Kernstädten und dem Hinterland angegangen werden. Der Fi-

nachher wieder neu gesprochen werden müssen, dann be- nanzausgleich zugunsten der Städte ist zwar nicht direkte

steht nach meiner Erfahrung die grosse Gefahr, dass man Bundesaufgabe, aber der Bund kann und muss in Zukunft die

sagt: Ja gut, es ist lang, lang her, seit man diese Subvention Zentrumslasten der Grossstädte bei der Bemessung des Fi-

gesprochen hat, die Sache ist jetzt viel wichtiger, heute muss nanzausgleichs Bund/Kantone berücksichtigen: Er kann zum

man grössere Bundesbeiträge gebenl Das ist das grosse Ri- Beispiel die Subventionspraxis unter diesem Gesichtspunkt

siko. Wissen Sie, ich kenne das Parlament langsam auch - so überprüfen. Die Auszahlung der zweckgebundenen Mittel aus

ganz langsaml der Treibstoffzollkasse (z. B. für Verkehrstrennung, Agglome-

Deshalb bitte ich Sie, die Motion nicht zu überweisen. Als Po- rationsverkehr, Lärmschutzmassnahmen, Fassadensanierun-

stulat hätten wir sie entgegengenommen, aber als Motion gen usw.) können zugunsten der belasteten Kernstädte modi-

müssen wir den Vorstoss bekämpfen. fiziert werden. Es drängt sich nun auf, dass nicht nur die regio-

nalen Disparitäten, sondern auch diese neuartigen Lasten der

Abstimmung - Vote Kernstädte in der Schweiz ausgeglichen werden. Wir müssen

Für Überweisung der Motion 56 Stimmen in der Schweiz eine «Amerikanisierung», d. h. eine Auspowe-

Dagegen 38 Stimmen rung und Entleerung der Kernstädte mit Abwanderung der

Reichen in die Vororte vermeiden, und neue finanzpolitische

Ausgleichsmechanismen einsetzen. Mit dem Postulat be-

zwecken wir, dass der Bundesrat bei der Neuüberprüfung des

Finanzausgleichs Bund/Kantone mögliche Ausgleichsmecha-

nismen und -modelle zugunsten der Kernstädte ernsthaft stu-

diert und an die Hand nimmt

13. März 1995 N 573 Motion Strahm Rudolf

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Ich muss etwas zum ominösen Wort der Zentrumslasten sa-

vom 31. August 1994 gen. Wenn es finanzielle Strukturprobleme in unserem Land

Rapport écrit du Conseil fédéral gibt, dann sicher bei diesen wachsenden Lasten der Städte

du 31 août 1994 zugunsten der Agglomeration, zugunsten der Grüngürtel und

Der Bundesrat hat zu diesen Fragen im Zusammenhang mit zugunsten der wohlhabenden Gemeinden in der Umgebung

der Interpellation Strahm Rudolf vom 17. Dezember 1993 Stel- der Städte. Die Städte haben einen überproportionalen Anteil

lung genommen und dabei die Bedeutung dieser Problematik an Verkehrslasten zu tragen, an Folgelasten des Verkehrs -

im Rahmen der Finanzausgleichsreform betont Unter ande- ich denke an die Luftverschmutzung, an die Fassadenschä-

rem bemerkte er, dass zu den vom Interpellanten grob skiz- den und natürlich auch an die nicht bezifferbaren gesundheitli-

zierten Ansätzen eines Einbezugs der Kernstädte in den bun- chen Folgelasten. Ich denke an die Kulturinstitutionen, an die

desstaatlichen Finanzausgleich auch Alternativen denkbar Bildungsinstitutionen, deren Kosten durch die Kantone und

seien, namentlich solche mit einem verstärkten innerregiona- die Agglomerationsgemeinden bei weitem nicht abgegolten

len Lastenausgleich. werden. Ich denke aber auch an die wachsenden und neu ent-

Seither hat der Bundesrat gestützt auf eine vom Eidgenössi- standenen Sicherheitsprobleme, Drogenprobleme, Armuts-

schen Finanzdepartement und der Konferenz der kantonalen und Sozialprobleme.

Finanzdirektoren gemeinsam in Auftrag gegebene Expertise Diese Zentrumslasten der Städte führen zu einer gefährlichen

zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen vom März finanzpolitischen Situation. Wir haben arme Kernstädte, die

dieses Jahres und auf einen Antrag des EFD grünes Licht für sich von wohlhabenden Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern

eine grundlegende Reform des Transfersystems Bund/Kan- entleeren, weil man in den Städten keine Neuwohnungen und

tone erteilt. Gleichzeitig hat er die strategischen Ziele und keine Einfamilienhäuser mehr bauen kann. Und wir haben auf

Hauptstossrichtungen der Reform vorgegeben. Der Bundes- der anderen Seite reiche Agglomerationsgemeinden, die von

rat vertritt dabei auch die Meinung, dass mit dem Finanzaus- den Zentrumslasten der Städte profitieren und die von ihnen

gleich nicht nur Finanzierungspotentiale anzugleichen, son- verursachten Kosten in den Kernstädten nicht bezahlen. Ich

dern auch «unverschuldete Ausgabenlasten», namentlich verweise auf die Studien, die im Rahmen des Nationalen For-

Zentrumslasten, abzugelten sind. Hierfür sind aber staatspoli- schungsprogrammes «Stadt und Verkehr» unter der Leitung

tisch stufengerechte Lösungen notwendig (interkommunaler, von Professor René L Frey in Basel durchgeführt worden sind.

innerkantonaler und interkantonaler Lastenausgleich, Bun- Wie gross die Zentrumslasten sind, ist schwer zu beziffern.

desabgeltungen). Bern hat eine Studie gemacht: pro Jahr 40 Millionen Franken

Die Neuordnung des Finanzausgleichs wird aufzeigen, wel- Zentrumslasten, die nicht abgegolten werden, für die Agglo-

che Aufgaben künftig durch die Kantone und welche durch merationsgemeinden und den Kanton. 40 Millionen Franken

den Bund zu finanzieren sind. Wichtige Ziele sind dabei vor al- entsprechen etwa dem Budgetdefizit dieses Jahres. Zürich hat

lem die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und die Entflech- eine Studie gemacht: 300 Millionen Franken nicht abgegol-

tung der Finanzströme zwischen Bund und Kantonen. Der tene Zentrumslasten.

Bund muss von nichtstufengerechten Aufgaben entlastet wer- Zu meiner Motion : Wir sind im Moment in der Phase, in der die-

den, damit er den nötigen Freiraum für die Aufgaben von natio- ser Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen neu gere-

nalem Interesse erhält, die einer landesweiten Steuerung be- gelt wird. Es gab eine Arbeitsgruppe der Finanzdirektorenkon-

dürfen. Er sollte künftig nur noch dann finanziell tätig werden, ferenz, die das Problem angegangen und ziemlich wegwei-

wenn die Aufgabe vollumfänglich durch ihn finanziert wird sende, ziemlich tiefgreifende Vorschläge für die Neuorientie-

oder Kantone (evtl. sogar Gemeinden) und Bund zusammen- rung gemacht hat Was nun störend ist, ist folgendes: Die Kan-

wirken, was aber eine klare Rollenverteilung verlangt tone waren dort vertreten, vor allem auch die Randkantone,

Das in der Motion angeführte Hauptproblem der fiskalischen die Bergkantone. Auch die Landesteile sind berücksichtigt

Disparitäten zwischen Kernstädten und Vororten ist sowohl worden. Aber die Städte waren nicht dabei. Die Städte hatten

ökonomisch als auch staatspolitisch nur über interkommuna- keine Stimme bei dieser Neuregelung des Finanzausgleichs.

len Lastenausgleich unter den beteiligten Agglormerationsge- Deswegen meine Motion. Ich muss hier sagen: Sie entspricht

meinden sinnvoll zu bewältigen. Ein allfälliges Engagement einer Forderung des Städteverbandes, dass man jetzt nämlich

des Bundes gegenüber Kernstädten ist nur dann zu prüfen, auch die Interessen der Städte zumindest als Parameter in die

wenn ein klares Landesinteresse an einer bestimmten Auf- Neuordnung des Finanzausgleichs einbeziehen sollte. Also

gabe besteht, die nicht auf der Stufe Kanton und/oder Ge- konkret: Wenn Kantone ihren Städten Zentrumsleistungen ab-

meinde gelöst werden kann. Der Bund muss dann eine strate- gelten, sollen diese Kantone diese zusätzlichen Lasten beim

gische Führungsrolle übernehmen. Diese Situation trifft aber Finanzausgleich des Bundes in Abzug bringen oder berück-

für die in der Motion zitierten Massnahmen (Verkehrstren- sichtigen lassen können.

nung, Agglomerationsverkehr, Lärmschutzmassnahmen und Zur Antwort des Bundesrates: Diese ist mir nach mehrmali-

Fassadensanierung) nicht zu. gem Durchlesen etwas sibyllinisch vorgekommen. Der Bun-

Bei der Neuordnung des Finanzausgleichs wird es folglich ne- desrat akzeptiert die Probleme, die ich hier nochmals geschil-

ben einer Stärkung des Subsidiaritätsprinzipsdarumgehen, die dert habe. Er akzeptiert, dass staatspolitisch ein grosses,

unumgänglichen Ausgleichsmechanismen auf den verschie- neues Problem entstanden ist, nämlich die nicht abgegolte-

denen Ebenen so direkt und effizient wie möglich auszugestal- nen Zentrumslasten der Städte. Er sagt dann am Schluss der

ten. Die Revisionsarbeiten werden dabei der in der Motion be- Antwort: «Bei der Neuordnung des Finanzausgleichs wird

schriebenen Problematik gebührend Beachtung schenken. es.... darum gehen, die unumgänglichen Ausgleichsmecha-

nismen auf den verschiedenen Ebenen so direkt und effizient

Schriftliche Erklärung des Bundesrates wie möglich auszugestalten.» Der Bundesrat schreibt ferner:

Déclaration écrite du Conseil fédéral «Die Revisionsarbeiten werden dabei der in der Motion be-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- schriebenen Problematik gebührend Beachtung schenken.»

wandeln. Ich möchte jetzt Herrn Bundesrat Stich die Frage stellen: Was

heisst dieser letzte Satz? Werden Sie nun bei der Neuregelung

Strahm Rudolf (S, BE): Ich will mit meiner Motion bewirken, des Finanzausgleichs - im Moment ist ja die heisse Phase der

dass in Zukunft auch die Zentrumslasten der Städte beim Fi- Gestaltung dieses Finanzausgleichs-die Zentrumslasten der

nanzausgleich des Bundes berücksichtigt werden. Um ein Städte wirklich berücksichtigen oder nicht? Es heisst «gebüh-

Missverständnis auszuräumen: Ich will nicht die Berücksichti- rend Beachtung schenken». Das tönt so schön. Aber ich weiss

gung der Städte beim Finanzausgleich des Bundes; ich kann immer noch nicht: Soll ich das jetzt als Erfolg für dieses Anlie-

das nicht wollen, weil das nach Bundesverfassung nicht zuläs- gen des Städteverbandes und der Motion verbuchen, oder

sig ist Hingegen möchte ich, dass den Kantonen die Abgel- muss ich sagen: Der Bundesrat drückt sich verbal um das Pro-

tung von Zentrumslasten zugunsten ihrer grossen Städte blem herum? Bevor ich die Frage entscheide, ob Motion oder

beim Finanzausgleich des Bundes angerechnet wird. Und das Postulat, möchte ich von Herrn Bundesrat Stich wissen: Wer-

ist rechtlich und verfassungsmässig möglich. den Sie jetzt bei der Neuregelung des Finanzausgleichs die

Interpellation Spoerry 574 N 13 mars 1995

Zentrumslasten der Städte indirekt als neuen Parameter des ein straffer Zeitplan durchgehalten wird, denn wir sind uns ei-

Finanzausgleichs zwischen den Kantonen berücksichtigen? nig: Die Revision ist nötig, und zwar auch - aber nicht nur -

Das möchte ich wissen. Dann werde ich Ihnen meine Haltung wegen des Zustandes der Bundesfinanzen. Auch ohne Milliar-

empfehlen. dendefizite können wir es nicht zulassen, dass ein so grosser

öffentlicher Mittelfluss ineffizient eingesetzt wird. Gegenwärtig

Stich Otto, Bundesrat: Sie wissen, wir haben verschiedene Ar- ist es so, dass der Druck der Defizite die Notwendigkeit ver-

beitsgruppen eingesetzt, die sich mit dem Finanzausgleich stärkt, diese strukturelle Massnahme in Angriff zu nehmen. Die

beschäftigen. Hier geht es nicht nur um den vertikalen, son- dadurch möglichen Einsparungen sind mit Bezug auf die Bun-

dern auch um den horizontalen Finanzausgleich. Es ist uns desfinanzen ein willkommener Nebeneffekt Aber das Haupt-

natürlich auch bekannt, dass die Städte Zentrumslasten zu tra- ziel muss klar die strukturelle Bereinigung sein.

gen haben, die niemand abgelten will. Grundsätzlich, das Bei der Antwort auf die Frage 2 zählt der Bundesrat die

müssen wir sagen, sind nicht die Städte oder Gemeinden An- Schwerpunkte der Revision auf, welche gestützt auf die strate-

sprechpartner des Bundes, sondern die Kantone. Aber wir gischen Ziele in verschiedenen Arbeitsgruppen behandelt

sind davon überzeugt, dass man mit den Städten, mit den Ag- werden sollen. Die strategischen Ziele aber selbst, auf denen

glomerationsgemeinden hier versuchen muss, auch inter- der Finanzausgleich aufbaut, werden nirgends in der Antwort

kommunalen, innerkantonalen und interkantonalen Finanz- exakt umschrieben.

ausgleich zu schaffen, sonst kann man diese Probleme nicht Ich möchte daher fragen, ob ich richtig gehe in der Annahme,

lösen. Sie können überzeugt sein, dass uns das Problem der dass diese strategischen Ziele drei Gesichtspunkte beachten

Städte durchaus bekannt ist, aber hier im Finanzausgleich müssen:

sind wir natürlich darauf angewiesen, dass wir mit den Kanto- 1. Allokationseffizienz: Das will sagen, dass die Aufgabentei-

nen eine Lösung finden; das ist das Hauptproblem. Wir kön- lung und das Transfersystem gewährleisten müssen, dass die

nen nicht Finanzausgleich gegen die Kantone machen. tatsächlich gewünschten öffentlichen Leistungen unter einem

Wir werden uns Mühe geben, zu einem sinnvollen Finanzaus- optimalen Einsatz der Steuermittel erbracht werden.

gleich zu kommen. 2. Kosteneffizienz: Die subventionierten Leistungen sollen mit

Deshalb bitte ich Sie, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. möglichst geringen Kosten erbracht werden.

3. Umverteilungseffizienz: Die Disparitäten zwischen den Kan-

Strahm Rudolf (S, BE): Ich danke Herrn Bundesrat Stich für tonen sollen dank des Finanzausgleichs in Zukunft zielgerich-

die Antwort Ich habe genau zugehört und aus der Antwort ent- teter abgebaut werden können.

nommen, dass nicht nur der innerkantonale, sondern auch Es sind diese Punkte, welche alle Experten und Untersuchun-

der interkantonale Finanzausgleich diese Zentrumslasten be- gen als Schwachstellen des Finanzausgleichs festhalten, die

rücksichtigen soll. In diesem Sinne bin ich zufrieden. Mir ist ausgemerzt werden müssen.

bewusst, dass die Kantone natürlich auch eine Pièce de rési- Gelingt es uns, diese drei Gesichtspunkte zu beachten, wird

stance darstellen, aber ich sehe - und dafür möchte ich Herrn es Kosteneinsparungen geben. Der Bundesrat will sich ver-

Bundesrat Stich danken -, dass der Besuch des Schweizeri- ständlicherweise bei der Höhe dieser Einsparungen nicht fest-

schen Städteverbandes, auch die Intervention der Städte, auf legen, aber sie müssen beträchtlich sein, steht doch eine Ge-

fruchtbaren Boden gefallen sind. samtsumme von 12 Milliarden Franken zur Diskussion, also

In diesem Sinn und auch im Sinn der Erklärung des Bundesra- mehr als ein Viertel der gesamten Bundesausgaben.

tes möchte ich meine Motion in ein Postulat umwandeln. Ich Sollen bei der Revision des Finanzausgleichs optimale Resul-

bin nach dieser Antwort zuversichtlich, dass das Problem er- tate erzielt werden, wäre es aber aus meiner Sicht verfehlt, von

kannt worden und etwas ins Rollen gekommen ist Anfang an von einer «Staatsebenen»-Neutralität bei den Ein-

Ich bitte Sie, diesen Vorstoss als Postulat zu überweisen. sparungen auszugehen in dem Sinne, dass die Einsparungen

gleichmässig auf die verschiedenen Ebenen verteilt werden

Überwiesen als Postulat- Transmis comme postulat sollen. Eine solche Vorgabe würde den notwendigen Hand-

lungsspielraum viel zu früh einengen. Denn das Hauptziel der

Revision muss es ja sein, die Aufgaben stufengerecht zuzutei-

len und möglichst viele Anreize zur kostengünstigen Erfüllung

#ST# 94.3442 zur Verfügung zu stellen. Das kann durch die Zuordnung der

entsprechenden Kompetenzen geschehen und/oder auch

Interpellation Spoerry durch den Abbau von Normen und Standards. Die Frage, auf

welcher Ebene dadurch etwas mehr oder weniger Einsparun-

Finanzausgleich gen anfallen, ist zweitrangig. Entscheidend sind der effiziente

Péréquation financière und wirkungsvolle Einsatz der Mittel und damit der Saldoge-

winn für die Volkswirtschaft und die Steuerzahler. Die Saldo-

Diskussion - Discussion neutralität für die verschiedenen staatlichen Ebenen ist zweit-

rangig, denn schliesslich müssen alle öffentlichen Gelder, auf

Siehe Jahrgang 1994, Seite 2527-Voir année 1994, page 2527 welcher Ebene auch immer, zuerst von den Steuerzahlern auf-

gebracht werden.

Ich wäre daher froh, von Herrn Bundesrat Stich zu hören, wel-

che strategischen Ziele aus seiner Sicht der Reform zugrunde

gelegt werden müssen, und bestätigt zu erhalten, dass nicht

Spoerry Vreni (R, ZH): Die Revision des Finanzausgleichs ist zu früh einschränkende Vorgaben mit Bezug auf die Verteilung

eine der zentralen Massnahmen im Rahmen der strukturellen der Kosteneinsparungen gemacht werden.

Verbesserungen, welche wir im Bundeshaushalt vornehmen Im übrigen verdanke ich die Ausführungen in der Stellung-

müssen. Der Bundesrat hat dies mehrfach bestätigt und fest- nahme des Bundesrates und wünsche für die anspruchsvolle

gestellt, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. Die Infor- Arbeit bestes Gelingen.

mationen über den Ablauf und die Auswirkungen der eingelei-

teten Massnahmen waren aber bislang - auch zuhanden des Stucky Georg (R, ZG): Mir ist in den Antworten, die der Bun-

Parlamentes - eher spärlich. Ich danke daher dem Bundesrat desrat auf die Interpellation Spoerry gegeben hat, aber auch in

für die Beantwortung der Fragen. Sie zeigt nach meinem Da- der Pressekonferenz, die Sie, Herr Bundesrat, vor vierzehn Ta-

fürhalten die Ernsthaftigkeit auf, mit welcher dieses Thema an- gen gehalten haben, aufgefallen, dass nirgends von der

gegangen wird. Transparenz im Finanzausgleich die Rede ist Das scheint mir

Der vorgesehene Zeitplan ist ambitiös. Ich möchte aber den aber ein wichtiges Element, weil heutzutage praktisch nie-

Bundesrat bitten, hier hart zu bleiben, denn ich glaube, dass mand den Finanzausgleich übersieht Er ist derart kompliziert

es sich um ein schwieriges Thema handelt, wo viele Ablen- geworden, dass es einfach unmöglich ist, selber einmal rech-

kungsmöglichkeiten bestehen. Deshalb ist es wichtig, dass nen zu können.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Strahm Rudolf Finanzausgleich. Berücksichtigung der Zentrumslasten der Städte

Motion Strahm Rudolf Péréquation financière et centres urbains

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3307

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 13.03.1995 - 14:30

Date

Data

Seite 572-574

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Ref. No 20 025 402

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