Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3294 KI-generiert

Marital Home Possession and Family Law Amendment Postulate

Geschäftsnummer VPB 94-3294
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerns a motion to amend family law to allow a spouse to request exclusive use of the marital home if their physical or psychological integrity, or the children's well-being, is threatened, or for social/financial reasons. The court considered the argument that if abuse is made plausible by the petitioning spouse, the burden of proof should shift to the other spouse. While acknowledging the necessity of protecting spouses from violence and the need for potential legal adjustments, the court ultimately decided to convert the motion into a postulate, indicating a willingness to explore the issue further without mandating immediate legislative change.

Legislator-Regeste

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Art. 175 CC, Art. 4 Absatz, Art. 175 ZGB; Marital Home Possession and Family Law Amendment Postulate: len, sie aufzubewahren und ein diesbezügliches Register zu wie zu verhindern, dass sie Rechtsnachteile dadurch erleidet.

Schlagwörter

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Gesetzesänderung Ehegatte Abänderung der elterlichen Sorge Zweckänderung Gesamtbesitz Scheidungsgrund

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Motion von Feiten 1884 N 7 octobre 1994

Angesichts der fortgeschrittenen Entwicklung drängt sich eine oder sozialer, ökonomischer Belange erforderlich ist. Trägt

Anpassung des Obligationenrechtes auf, und sie ist nicht der Ehegatte substantiiert vor, vom anderen Ehegatten phy-

ohne Dringlichkeit sisch oder psychisch misshandelt worden zu sein, gilt Beweis-

lastumkehr.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 25. Mai 1994 Texte de la motion du 17 juin 1994

Rapport écrit du Conseil fédéral Le Conseil fédéral est chargé de compléter l'article 175 CC (re-

du 25 mail 994 fus de la vie commune, motifs) par un deuxième alinéa portant

Der Bundesrat stimmt dem Anliegen von Frau Spoerry grund- sur les mesures de protection de l'union conjugale; ce com-

sätzlich zu, beurteilt aber die Frage nach der Dringlichkeit ei- plément aura la teneur suivante:

nerdiesbezüglichen Revision des schweizerischen Rechtsan- Un époux doit pouvoir obtenir, sur demande, l'utilisation ex-

ders als sie. clusive du logement conjugal, si une telle mesure s'impose

Zuzugeben ist, dass die Fortschritte, die auf dem Gebiet der pour assurer son intégrité psychique et/ou physique et/ou le

elektronischen Unterschriften gemacht wurden und die insbe- bien-être des enfants, ou encore pour des raisons d'ordre so-

sondere eine Fälschung weitestgehend ausschliessen, nach cial ou financier. Si l'époux en question rend vraisemblable

einer gesetzlichen Anerkennung dieser Unterschriften rufen. que son conjoint lui a fait subir des sévices physiques ou psy-

Auf der anderen Seite gilt es aber zu berücksichtigen, dass chiques, la charge de la preuve est renversée.

sich diese neuen Techniken - die Motionärin erwähnt dies zu

Recht - immer noch in einer Testphase befinden. Weiter soll- Mitunterzeichner - Cosignataires: Caspar-Hutter, Danuser,

ten sowohl die technischen wie auch die rechtlichen Fragen, Fankhauser, Goll, Haering Binder, Hafner Ursula, Jori, Lee-

die sich in diesem Zusammenhang stellen, mindestens in den mann, Leuenberger Ernst, Steiger Hans (10)

Grundsätzen auf internationaler Ebene gelöst werden.

Dieselbe Haltung scheint übrigens auch in den anderen Staa- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

ten zu herrschen; denn es gibt unseres Wissens noch keinen Hintergrund dieses Revisionsantrags ist die Tatsache, dass

offiziellen Gesetzentwurf zu diesem Fragenkomplex Frauenhäuser stets überfüllt sind, dass die durchschnittliche

Daher ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Schweiz auf Aufenthaltsdauer zunimmt und dass im Fall der Misshandlung

diesem Gebiet keine Pionierrolle übernehmen sollte. Unsere in der Regel der misshandelnde Ehemann in der ehelichen

Gesetzgebung liefe sonst Gefahr, von der rasanten techni- Wohnung verbleibt Die Frau, die ins Frauenhaus flüchten

schen Entwicklung überholt zu werden oder abseits der Lö- muss, wird im Hinblick auf die grosse Wohnungsnot in ihrem

sungen der anderen Länder zu liegen. Um dies zu verhindern, Entscheid über ihre künftige Lebensgestaltung erheblich be-

soll vielmehr abgewartet werden, bis die Ergebnisse der lau- einträchtigt.

fenden Projekte bekannt sind und bis im Ausland genauere Das Problem der Gewalt von Männern gegenüber Frauen

Vorstellungen über eine gesetzliche Regelung der elektroni- führt dazu, dass die Frau in der Ehe oder eheähnlicher Le-

schen Unterschriften bestehen. bensgemeinschaft des besonderen Schutzes des Staates be-

Ähnliche Überlegungen drängen sich auch in bezug auf kon- darf. Der Gesetzgeber ist wegen des Diskriminierungsverbo-

krete Fragen auf, die geregelt werden müssten. So wäre bei- tes von Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung verpflichtet,

spielsweise zu prüfen, ob die Aufgabe, die Schlüssel zu vertei- die Frau vor Gewaltanwendung des Mannes zu schützen so-

len, sie aufzubewahren und ein diesbezügliches Register zu wie zu verhindern, dass sie Rechtsnachteile dadurch erleidet.

führen, einer öffentlichen, einer parastaatlichen oder gar einer Es liegen inzwischen unzählige soziologische und kriminolo-

privaten Institution anvertraut werden sollte. Abzuklären wären gische Untersuchungen über die Alltäglichkeit und Normalität

auch die rechtlichen Beziehungen dieser-wohl nationalen - männlicher Gewaltanwendung gegenüber Frauen vor. Das

Institution zu den entsprechenden Stellen des Auslands. Recht hat diese Alltagsrealität zu berücksichtigen.

Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die verbindliche Mit der Beweislastumkehr soll die verfahrensrechtliche Posi-

Form der Motion ab. tion der Frau gestärkt werden. Für den Entscheid über die

Wohnungszuweisung soll genügen, dass die Frau Tatsachen

Schrittliche Erklärung des Bundesrates über die Gewaltanwendung ihres Mannes schlüssig vorträgt.

Déclaration écrite du Conseil fédéral Der (Ehe)Mann hat die Verpflichtung, die Möglichkeit und das

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Recht zu beweisen, dass die Gewaltanwendung nicht von ihm

wandeln. ausgegangen ist bzw. dass keine Wiederholungsgefahr mehr

besteht Das Beweislastrisiko hat er zu tragen und nicht die

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat (Ehe) Frau.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 31. August 1994

Rapport écrit du Conseil fédéral

#ST# 94.3294 du 31 août 1994

Nach Artikel 175 Zivilgesetzbuch ist ein Ehegatte berechtigt,

Motion von Feiten den gemeinsamen Haushalt für solange aufzuheben, als

Wohnungszuweisung seine Persönlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das

im Eheschutzverfahren Wohl der Familie durch das Zusammenleben ernstlich gefähr-

det ist Eine gerichtliche Bewilligung ist nicht erforderlich. Phy-

Droit du mariage. sische oder psychische Misshandlungen durch den anderen

Jouissance du domicile Ehegatten erfüllen regelmässig die gesetzlichen Vorausset-

zungen.

Ist die Aufhebung des Haushaltes begründet, so muss das

Eheschutzgericht auf Begehren eines Ehegatten gemäss Arti-

kel 176 Absatz 1 Ziffer 2 ZGB die Benützung der Wohnung

Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1994 und des Hausrates regeln, und zwar unabhängig davon, wer

Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Eheschutz- Mieter bzw. Mieterin oder Eigentümer bzw. Eigentümerin der

massnahmen einen neuen Absatz 2 zu Artikel 175 ZGB (Auf- Familienwohnung ist. Das Gericht entscheidet nach freiem Er-

hebung des gemeinsamen Haushalts, Gründe) wie folgt vor- messen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und

zulegen: in Abwägung der Interessen der beiden Ehegatten und der

Einem Ehegatten ist auf Antrag die Ehewohnung zuralleinigen Kinder. Bedeutsamstes Kriterium für die Zuteilung der Woh-

Nutzung zuzuweisen, wenn dies aus Gründen der physischen nung ist die Zweckmässigkeit Sind Kinder vorhanden, die von

und/oder psychischen Integrität und/oder des Kindeswohls einem Elternteil in Obhut genommen werden, verdient regel-

7. Oktober 1994 N 1885 Motion Giezendanner

massig deren Interesse am Beibehalten der bisherigen Umge- - Der Dieselkatalysator hat bereits heute im Personenwagen-

bung den Vorzug. Legt ein Ehegatte glaubhaft dar, dass er und im Nutzfahrzeugsektor einigen Erfolg.

vom anderen misshandelt worden ist, dürfte die Interessenab- - Der Dieselkatalysator ist heute technisch ausgereift und löst

wägung regelmässig zu seinen Gunsten ausfallen. den Partikelfilter langsam ab.

Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgangssituation ist es äus- - Die Qualität des Dieseltreibstoffs (schwefelarm) in der

serst fraglich, ob die vorgeschlagene Beweislastumkehr ein Schweiz garantiert einen effizienten Betrieb des Dieselkataly-

zweckmässiger Ansatz ist, um die Situation von Frauen zu ver- sators.

bessern, die unter der Gewalttätigkeit ihrer Männer leiden, - Der Dieselkatalysator nimmt bei Fahrten ins Ausland (min-

auch wenn der Bundesrat die Zielsetzung der Motionärin derwertiger Dieseltreibstoff) keinen Schaden.

grundsätzlich teilt. Hingegen kann sich in der Praxis das Pro-

blem stellen, dass es zu lange dauert, bis die vorsorgliche Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Massnahme über die Wohnungszuweisung erlassen wird. Es vom 7. September 1994

kann deshalb geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie das Rapport écrit du Conseil fédéral

Verfahren über die Wohnungszuweisung von Bundesrechts du 7 septembre 1994

wegen beschleunigt werden kann. 1. Der Bundesrat hat am 30. Juni 1993 im Rahmen der Mass-

nahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung unter anderem

Schriftliche Erklärung des Bundesrates beschlossen, dass für Personenwagen, Nutzfahrzeuge und

Déclaration écrite du Conseil fédéral Busse die schweizerischen Bau- und Ausrüstungsvorschriften

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- einschliesslich der Abgasvorschriften bis zumi. Oktober 1995

wandeln. dem EU-Recht anzupassen sind. Dieser Beschluss wird ge-

genwärtig umgesetzt

Überwiesen als Postulat- Transmis comme postulat Der Erlass eigener, vom EU-Recht abweichender technischer

Vorschriften für Motorfahrzeuge- wie sie die Motion verlangt -

stünde im Widerspruch zu den Bestrebungen des Bundesra-

tes für eine Harmonisierung der technischen Vorschriften und

zum Bundesratsbeschluss vom 30. Juni 1993, denn es würde

#ST# 94.3131 damit ein neues technisches Handelshemmnis errichtet.

Ab 1. Oktober 1995 werden in der EU für Personenwagen und

Motion Giezendanner schwere Motorwagen gleichwertige Abgas- und Lärmvor-

Katalysatorpflicht für Dieselmotoren schriften wie in der Schweiz wirksam sein. Weitere Verschär-

in Strassenfahrzeugen fungen der betreffenden EU-Richtlinien bis zur Jahrtausend-

wende sind in Vorbereitung und teilweise bereits beschlos-

Véhicules à moteur diesel. sen. Diese Verschärfungen sollen in der Schweiz zeitgleich zur

Pot catalytique obligatoire Anwendung gelangen.

Die schweizerischen wie auch die europäischen Abgasvor-

schriften für Motorfahrzeuge sind sogenannte Wirkvorschrif-

ten. Das heisst, es ist vorgeschrieben, unter welchen Bedin-

gungen (Prüfzyklus) einzelne Emissionen bestimmte Grenz-

Wortlaut der Motion vom 17. März 1994 werte nicht überschreiben dürfen. Mit welchen technischen

Ab 1. Januar 1996 in die Schweiz importierte Strassenfahr- Mitteln diese Vorschriften zu erfüllen sind, ist nicht festgelegt

zeuge mit Dieselmotor, die öffentliche Strassen benutzen, Im Unterschied zur Situation bei den Benzinmotoren bewirken

müssen mit einem Katalysator ausgerüstet sein. die bisher bekannten Katalysatoren bei Dieselmotoren - be-

dingt durch das Verbrennungsprinzip - nur eine geringe Ver-

Texte de la motion du 17 mars 1994 besserung der Emissionen. Gerade die beim Dieselmotor kriti-

A partir du 1 er janvier 1996, les véhicules routiers à moteur die- schen Emissionen von Stickoxiden (NOX) und die als kanzero-

sel qui seront importés en Suisse devront être équipés d'un gen verdächtigen Russkerne werden von diesen Katalysato-

catalyseur pour pouvoir rouler sur la voie publique. ren nicht beeinflusst

Das Anliegen des Motionärs ist legitim. Seine Realisierung auf

Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry, den 1. Januar 1996 ist aus den genannten Gründen aber nicht

Baumberger, Bezzola, Bircher Peter, Bischof, Bonny, Borer möglich.

Roland, Borradori, Bundi, Surgi, Caccia, Caspar-Hutter, Cava- 2. Die Motion kann auch aus rechtlichen Gründen nicht als sol-

dini Adriano, Cincera, Columberg, Couchepin, Daepp, Danu- che entgegengenommen werden. Der Erlass von Emissions-

ser, Dettling, Diener, Dormann, Dreher, Dünki, Engler, Fehr, vorschriften für Motorfahrzeuge fällt nach Artikel 8 des Stras-

Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frit- senverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG,

schi Oscar, Früh, Giger, Graber, Grendelmeier, Gros Jean- SR 741.01) in die Zuständigkeit des Bundesrates. Wo der Ge-

Michel, Gross Andreas, Grossenbacher, Gysin, Haering Bin- setzgeber den Bundesrat zur Rechtssetzung ermächtigt, also

der, Hafner Rudolf, Hari, Hegetschweiler, Hess Otto, Hild- im delegierten Rechtssetzungsbereich, können dem Bundes-

brand, Hollenstein, Iten Joseph, Jaeger, Jäggi Paul, Jenni Pe- rat auf dem Wege einer Motion nicht verbindliche Rechtsset-

ter, Jöri, Keller Anton, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Leu Josef, zungsaufträge erteilt werden.

Leuba, Loeb François, Maspoli, Maurer, Meier Hans, Meier Sa-

muel, Miesch, Moser, Mühlemann, Müller, Neuenschwander, Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Oehler, Philipona, Pini, Poncet, Reimann Maximilian, Robert, Déclaration écrite du Conseil fédéral

Ruf, Scherrer Werner, Schmidhalter, Schmied Walter, Schni- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

der, Schwab, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Sieber, Spoerry, wandeln.

Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Steinemann, Steiner

Rudolf, Strahm Rudolf, Thür, Tschopp, Tschuppert Karl, Vet- Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

terli, Wiederkehr, Wittenwiler, Wyss Paul, Wyss William, Zbin-

den, Zölch, Züger, Zwygart (102)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

- Mit dem Dieselkatalysator werden Schadstoffe aus dem Die-

selmotor wirkungsvoll vernichtet.

- Um die Ziele der Luftreinhalte-Verordnung zu erreichen, sind

technische Massnahmen (wie der Dieselkatalysator) im Moto-

renbau ein wichtiges und effizientes Mittel.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion von Felten Wohnungszuweisung im Eheschutzverfahren

Motion von Felten Droit du mariage. Jouissance du domicile

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3294

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1994 - 08:00

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Data

Seite 1884-1885

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Ref. No 20 024 551

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