Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3293 KI-generiert

Government Proposal on Eliminating Import Restrictions and Quota Distribution

Geschäftsnummer VPB 94-3293
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion proposed that the government eliminate quantitative import restrictions by the end of 1995, allowing only tariff quotas to fulfill WTO obligations, and distribute these quotas equitably, possibly using the "Windhundverfahren" (first-come, first-served) considering domestic performance. The government agreed with the motion's goal of increasing market competition and reducing costs in the import sector, but proposed converting the motion into a postulate. This was because the government believed a single distribution method, as suggested by the motion, would not account for the diverse needs of different product sectors and market structures, and they preferred to allow experience with WTO tariffication to inform future policy, aligning with the principle of subsidiarity.

Legislator-Regeste

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Art. 3 Absatz, Artikel 3 Absatz 2 UWG; Government Proposal on Eliminating Import Restrictions and Quota Distribution: The government agreed with the motion's goal of increasing market competition and reducing costs in the import sector, but proposed converting the motion into a postulate. This was because the government believed a single distribution method, as suggested by the motion, would not account for the diverse needs of different product sectors and market structures, and they preferred to allow experience with WTO tariffication to inform future policy, aligning with the principle of subsidiarity.

Schlagwörter

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Zollkontingente Einfuhrpolitik Wettbewerbspolitik Vermarktungsbeschränkung Mengenmäßige Beschränkungen freier Warenverkehr
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 3 Absatz 2 UWG

The court amended Article 3 paragraph 2 of the Unfair Competition Act to include a provision against discriminatory advertising.

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Volltext

Motion von Feiten 1890 7 octobre 1994

#ST# 94.3119 ländischen Kostenniveaus; einheimische Nahrungsmittel wer-

den so konkurrenzfähiger gegenüber Importen, und sie wir-

Motion Loeb François ken dem Einkaufstourismus entgegen.

Aufhebung der mengenmässigen Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Einfuhrkontingente vom 18. Mai 1994

Suppression des restrictions Rapport écrit du Conseil fédéral

quantitatives à l'importation du 18 mai 1994

Der Bundesrat ist mit dem Anliegen der Motion, wie es in der

Begründung zum Ausdruck kommt, einverstanden.

In seinem 7. Landwirtschaftsbericht hat der Bundesrat klar

zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Einbezug der vor- und

Wortlaut der Motion vom 16. März 1994 nachgelagerten Sektoren in den Reformprozess mittels Dere-

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Dispositionen zu gulierung, mehr Wettbewerb und Strukturanpassungen eine

treffen, dass die den Import betreffende Marktordnung den Kostensenkung für die Landwirte zu erreichen sei. Wenn von

Binnenwettbewerb nicht verfälscht. Er ist dafür besorgt, dass der Landwirtschaft längerfristig eine Anpassung an die Preis-

alle mengenmässigen Einfuhrkontingente bis zum 31. De- verhältnisse in der EU verlangt wird, so muss dies auch für den

zember 1995 aufgehoben werden. Einzig zur Erfüllung des Handel gelten. Einengende Marktordnungen mit kartellisti-

Gatt-Vertrages sollen Zollkontingente angewandt werden kön- schen Elementen behindern rationelle Entwicklungen in die-

nen. Diese sind unter Wahrung des Wettbewerbs möglichst sen Branchen.

gerecht zu verteilen, wobei das «Windhundverfahren», wo un- Im Rahmen der vom Gatt vorgegebenen Tarifizierung der

bedingt nötig, unter Mitberücksichtigung der Inlandleistung mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen stellt die vom Mo-

anzuwenden ist. tionär aufgeführte Methode des «Windhundverfahrens» eine

Möglichkeit für die Verteilung des Zollkontingentes dar. Der

Einbezug der Inlandleistung, der Exportleistung wie auch der

Texte de la motion du 16 mars 1994 Importvergleichszahlen in die Bemessung der Zollkontin-

Le Conseil fédéral est chargé de prendre les dispositions né- gentsanteile der Einfuhrberechtigten ist aus der Sicht des Gatt

cessaires pour que le régime des importations ne fausse pas ebenfalls möglich. Eine Bevorzugung des «Windhundverfah-

la concurrence à l'intérieur du pays. Il veillera à ce que toutes rens» würde dem Grundsatz, im Rahmen der Gatt-Lex nur die

les restrictions quantitatives à l'importation soient abolies für die Ratifizierung des Gatt-Vertrages notwendigen Änderun-

avant le 31 décembre 1995. Toutefois, des contingents tarifai- gen vorzunehmen, widersprechen und im Vollzug aufgrund

res pourront être utilisés en application de l'Accord du Gatt. Ils der kurzen Fristen zu grossen Problemen führen.

seront répartis de la manière la plus équitable possible, dans Marktwirtschaftliche Strukturen müssen in allen Bereichen der

le respect de la libre concurrence; on appliquera à cet effet le Importwirtschaft bestimmend sein. Die Ausrichtung der Vertei-

système «au fur et à mesure», en tenant également compte, lung des Zollkontingentes auf eine einzige Methode, wie sie

lorsque c'est absolument nécessaire, de la prise en charge der Motionär verlangt, würde jedoch dieser Forderung nicht

obligatoire de produits indigènes. entsprechen, da sie nicht Rücksicht nimmt auf die verschiede-

nen Produktebereiche und Marktordnungen, bei denen aus

Mitunterzeichner - Cosignataires: Engler, Gardiol, Hubacher, Gründen der Marktgrösse, der Saisonalität und Verderblich-

Schmid Peter, Stucky, Suter, Wick (7) keit der Produkte eine differenzierte Anwendung der Tarifizie-

rung erforderlich ist Weil der Bundesrat mit dem Anliegen ei-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit ner verstärkten marktwirtschaftlichen Ausrichtung der Import-

Einzelkontingente für die Einfuhr bestimmter Güter verzerren wirtschaft einverstanden ist und im Rahmen der Gatt-Lex die

den Markt und verschaffen den privilegierten Kontingentshal- verschiedenen möglichen Instrumente auch bereitstellen

tern Vorteile, welche nicht durch Leistung, sondern durch den wird, beantragt er die Umwandlung in ein Postulat.

staatlichen Markteingriff begründet sind.

Zu Recht wird daher seit langem die Umgestaltung der veralte- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

ten Kontingentswirtschaft zu einer wettbewerbsneutralen, ge- Déclaration écrite du Conseil fédéral

rechten und konsumentenfreundlichen Einfuhrregelung ver- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

langt, welche auch transparent und berechenbar ist wandeln.

Im Rahmen des Gatt-Abkommens muss das heutige Einfuhr-

regime nun ohnehin revidiert werden. Die Gatt-Bestimmungen Überwiesen als Postulat-Transmis comme postulat

verlangen einen minimalen Marktzutritt für ausländische Güter

unter Berücksichtigung der Grenzschutzmassnahmen in den

Referenzjahren, überlassen die praktische Ausgestaltung

aber den einzelnen Mitgliedländern selbst

Für die Schweiz besteht also aus innenpolitischen wie aus

welthandelspolitischen Gründen ein Handlungsbedarf und

gleichzeitig eine Handlungsfreiheit bei der konkreten Umset- #ST# 94.3293

zung. Diese Situation sollte genutzt werden, um jetzt auch den

Übergang zu einem modernen, Wettbewerbs- und konsumen- Motion von Feiten

tenfreundlichen Einfuhrregime zu vollziehen. UWG. Diskriminierende Werbung

Der Ersatz der veralteten Kontingentswirtschaft durch eine Ta-

rifizierung tangiert die Landwirtschaft zurzeit im wesentlichen Loi contre la concurrence déloyale.

nur im Rahmen der durch das Gatt verlangten Grenzöffnungs- Publicité discriminatoire

und Grenzschutzmassnahmen. Die Forderung bezüglich der

Verteilung der Zollkontingente betrifft nicht die Bauern, son-

dern die vor- und nachgelagerten Importbranchen.

Indirekt profitieren auch die Bauern von einem verstärkten

Wettbewerb unter den Importeuren, namentlich wenn dieser Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1994

im Rahmen des Gatt auch in weiteren Bereichen gefördert Die von der Internationalen Handelskammer in Paris erlasse-

wird. So entfällt heute ein Teil der höheren landwirtschaftlichen nen Richtlinien für die Werbepraxis erklären diskriminierende

Produktionskosten in der Schweiz auf die durch Importkartelle Werbung als unlauter. Der Bundesrat wird beauftragt, das Ge-

künstlich verteuerten Produktionsmittel der Bauern. Eine Libe- setz gegen den unlauteren Wettbewerb mit einer entsprechen-

ralisierung ist demnach auch ein Beitrag zur Senkung des in- den Bestimmung wie folgt zu ergänzen:

7. OktobeM 994 1891 Motion SGK-NR (93.424)

Artikel 3 Absatz 2: Als unlauter gilt insbesondere diskriminie- #ST# 94.3312

rende Werbung. Die Werbung soll sich jeder Diskriminierung

aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der Religion Motion SGK-NR (93.424)

enthalten. Sicherheit am Arbeitsplatz

Texte de la motion du 17 juin 1994 Motion CSSS-CN (93.424)

La Chambre de commerce internationale de Paris a édicté des Sécurité sur le lieu de travail

directives régissant la pratique publicitaire, dans lesquelles

elle déclare déloyale toute publicité discriminatoire. Le

Conseil fédéral est chargé de compléter comme suit la loi

contre la concurrence déloyale:

Article 3 alinéa 2: Est notamment réputée déloyale toute publi- Wortlaut der Motion vom 19. Mai 1994

cité discriminatoire. La publicité ne doit contenir aucune discri- Der Bundesrat wird aufgefordert, die Bestimmungen über die

mination fondée sur le sexe, la race ou la religion. Gesundheitsförderung, den Gesundheitsschutz und die Si-

cherheit am Arbeitsplatz zu koordinieren und zusammenzu-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bodenmann, Caspar-Hut- fassen. Zudem sind bestehende Lücken zu schliessen.

ter, Danuser, Eggenberger, Fankhauser, Goll, Gross Andréas,

Haering Binder, Hafner Ursula, Jori, Leemann, Leuenberger Texte de la motion du 19 mai 1994

Moritz, Rechsteiner, Steiger Hans, Zbinden (15) Le Conseil fédéral est prié de coordonner et de regrouper les

dispositions concernant la prévention et la protection dans le

Schriftliche Begründung - Développement par écrit domaine de la santé ainsi que la sécurité sur le lieu de travail.

Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht Il convient en outre de combler les lacunes existantes en la

eine schriftliche Antwort. matière.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schriftliche Begründung

vom 31. August 1994 Die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz und zur Sicher-

Rapport écrit du Conseil fédéral heit am Arbeitsplatz sind heute in zwei verschiedenen Geset-

du 31 août 1994 zen geregelt. Bestimmungen betreffend die Verhütung von

Die von der Motionärin erwähnte Bestimmung der Internatio- Berufsunfällen und Berufskrankheiten finden sich im Unfall-

nalen Handelskammer über diskriminierende Werbung ist in versicherungsgesetz (UVG), die allgemeine Gesundheitsvor-

der Schweiz von der Kommission für die Lauterkeit in der Wer- sorge hingegen im Arbeitsgesetz (ArG). Vor allem bei der all-

bung konkretisiert und als Grundsatz aufgenommen worden. gemeinen Gesundheitsvorsorge bestehen zudem noch zahl-

Dieser erklärt Werbung, die ein Geschlecht diskriminiert, in- reiche Lücken. Diese Situation ist unbefriedigend. Die Ab-

dem sie die Würde von Frau oder Mann herabsetzt, als unlau- grenzung dieser Bereiche ist unklar und verhindert eine

ter. Die Schweizerische Kommission für die Lauterkeit in der ganzheitliche Sicht der Problematik. Überdies ergeben sich

Werbung ist eine von der Werbebranche getragene Stiftung, unnötige Komplikationen in der Durchführung, da die Zustän-

die sich die Selbstkontrolle der Werbung zum Ziel gesetzt hat. digkeit auf verschiedene Organe verteilt ist. Vertreter der be-

Mitglieder der Kommission sind Vertreterinnen und Vertreter troffenen Verwaltungsabteilungen sowie externe Experten

der Werbung, der Konsumentenorganisationen sowie soge- der Suva, des Konkordats der Krankenkassen und der Stif-

nannte Neutrale (Presse, Lehrer, Pfarrer, Anwälte usw.). tung für Gesundheitsförderung - welche die Kommission für

Grundlage für die Tätigkeit der Kommission bilden die Interna- ihre Beratungen beigezogen hatte - bestätigen diese nega-

tionalen Richtlinien für die Werbepraxis sowie Grundsätze, tive Beurteilung.

welche die Kommission erlässt. Bis heute hat die Kommission Nationalrat Werner Carobbio fordert in einer parlamentari-

rund 40 solcher Grundsätze erlassen. Der erwähnte Grund- schen Initiative eine Neuordnung aller diesbezüglichen Be-

satz über diskriminierende Werbung ist bis anhin der letzte stimmungen in einem neuen Bundesgesetz. Die Kommission

und datiert vom vergangenen Herbst. ist jedoch der Ansicht, dass nicht notwendigerweise ein neues

Mit diesem Grundsatz der privaten Kommission liegt in der Bundesgesetz die beste Lösung ist. Es muss ebenso geprüft

Schweiz erstmals ein Versuch vor, diskriminierende Werbung werden, ob nicht eine Koordinierung oder eine Zusammenfas-

normativ zu erfassen. Der Bundesrat erachtet es als opportun, sung aller relevanten Bestimmungen im einen oder anderen

die Schweizerische Kommission für die Lauterkeit in der Wer- der beiden Gesetze zu einer befriedigenden Lösung führt- mit

bung zuerst Erfahrungen mit ihrem neuen Grundsatz sam- wesentlich geringerem Aufwand.

meln zu lassen, bevor er selbst gesetzgeberisch tätig wird. Es Das Problem muss angegangen werden. Die Kommission will

entspricht dem Subsidiaritätsprinzip zu versuchen, die Lö- dem Bundesrat dabei aber freie Hand lassen, ob er dies durch

sung vorerst mit dem Mittel der Selbstkontrolle zu erreichen. die Schaffung eines neuen Gesetzes oder durch Koordinie-

Im übrigen ist für Betroffene die Hemmschwelle, an die Kom- rung oder Zusammenfassung im Rahmen der bestehenden

mission zu gelangen, geringer als der Gang zum Richter. Das Gesetze lösen will. Zugleich sollen bei dieser Gelegenheit be-

Verfahren vor der Kommission ist form- und kostenlos, und die stehende Lücken im Bereich Gesundheitsförderung sowie

Kommission kann über die Stiftung direkt auf die Werbeträger Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz geschlos-

Einfluss nehmen. sen werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Développement par écrit

Déclaration écrite du Conseil fédéral La protection de la santé des travailleurs et la sécurité sur le

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- lieu de travail sont actuellement régies par deux lois distinctes,

wandeln. à savoir, d'une part, la loi fédérale sur l'assurance-accidents

(LAA), qui règle la prévention des maladies d'origine profes-

Überwiesen als Postulat- Transmis comme postulat sionnelle et des accidents du travail, et d'autre part, la loi sur le

travail (LTr), qui règle les mesures d'hygiène en général et où il

subsiste de nombreuses lacunes. Or, cette répartition n'est

pas satisfaisante, pour deux raisons: d'abord, la frontière entre

l'un et l'autre de ces deux domaines est imprécise, d'où une

vue d'ensemble difficile, ensuite, elle complique l'exécution

par l'éclatement des compétences qu'elle entraîne. Cette im-

pression défavorable de la commission est d'ailleurs partagée

par les spécialistes qu'elle a consultés, qu'il s'agisse de fonc-

tionnaires des services concernés ou d'experts de la CNA, du

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion von Felten UWG. Diskriminierende Werbung

Motion von Felten Loi contre la concurrence déloyale. Publicité discriminatoire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3293

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1994 - 08:00

Date

Data

Seite 1890-1891

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