Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3268 KI-generiert

Switzerland's Refusal to Implement New Laws on Entry Bans for Individuals Accused of Crimes Against Humanity

Geschäftsnummer VPB 94-3268
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council was asked to examine and report on the feasibility of enacting legal provisions to prevent the entry of individuals associated with serious crimes against humanity or dictatorial rule into Switzerland. This request arose from public discussions and specific cases where individuals accused of severe human rights violations were admitted into the country. The Council concluded that existing legal instruments were sufficient to deny entry and impose removal measures, citing international law and national security concerns. While acknowledging that such decisions are made on a case-by-case basis and consider foreign policy as well as human rights, the Council ultimately decided against new legislation, preferring to refine existing practices and clarify departmental competencies, particularly between the foreign affairs and justice departments.

Legislator-Regeste

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Switzerland's Refusal to Implement New Laws on Entry Bans for Individuals Accused of Crimes Against Humanity: This request arose from public discussions and specific cases where individuals accused of severe human rights violations were admitted into the country. The Council concluded that existing legal instruments were sufficient to deny entry and impose removal measures, citing international law and national security concerns. While acknowledging that such decisions are made on a case-by-case basis and consider foreign policy as well as human rights, the Council ultimately decided against new legislation, preferring to refine existing practices and clarify departmental competencies, particularly between the foreign affairs and justice departments.

Schlagwörter

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Verbrechen gegen die Menschlichkeit Abschiebung Einreise sichernde Massnahmen ausländischer Entscheid Freizügigkeitseinschränkung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 70 in Verbindung mit Artikel 102 Ziffern 8 bis 10 der Bundesverfassung

Legal basis for measures against persons who have violated human rights.

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Volltext

24. Januar 1995 15 Postulat Schiesser

spielsweise kurz vor einer Wiederwahl ein entsprechend deli- Le Conseil fédéral est chargé d'examiner s'il serait opportun

kater oder brisanter Entscheid des Europäischen Gerichtsho- d'édicter des dispositions légales en vue d'empêcher l'entrée

fes für Menschenrechte gefällt wird. Da fragen wir uns, ob das en Suisse de telles personnes et d'établir un rapport à l'inten-

wirklich erwünscht ist, zumal das Verhältnis von nationalem tion du Parlement. Par la même occasion, il fera connaître aux

und europäischem Recht bekanntlich eines der brisantesten Chambres les règles et les principes qu'il applique dans ses

Probleme ist. Deshalb waren wir der Auffassung, es wäre ad- relations officielles avec les représentants de régimes dictato-

äquater, wenn wir die Mitwirkung des Parlamentes auf eine riaux ou non démocratiques.

Konsultation eines geeigneten parlamentarischen Organes

beschränken würden, seien das die Kommissionen für Mitunterzeichner- Cosignataires: Meier Josi, Simmen (2)

Rechtsfragen beider Räte oder wer auch immer.

Herr Zimmerli hat einen Kompromiss angedeutet in dem Schiesser Fritz (R, GL): Im Laufe des vergangenen Sommers

Sinne, man könne ja eine Vorlage unterbreiten, wonach der haben Einreise und Aufenthalt verschiedener Personen, de-

Bundesrat das Antragsrecht und Sie nur ein Veto- oder ein Ge- nen schwere Verletzungen von Menschenrechten zur Last

nehmigungsrecht hätten. Das ist vielleicht eine mögliche Zwi- gelegt werden müssen, in der Öffentlichkeit zu intensiven Dis-

schenform. Aber - wie gesagt -: Das waren im wesentlichen kussionen geführt. Ich nehme auf drei Fälle Bezug, von de-

die Gründe, weshalb wir es vorgezogen hätten, die Frage der nen namentlich der letzte zeigt, dass etwas faul ist im Staate

Mitbestimmung des Parlamentes heute noch nicht zu präjudi- Dänemark.

zieren und diesbezüglich eine gewisse Freiheit zu wahren. Fall 1 : Im Zusammenhang mit den Waffenstillstandsverhand-

Deshalb unser Antrag auf Umwandlung in ein Postulat. lungen im Krieg in Ex-Jugoslawien haben zahlreiche Konfe-

renzen in unserem Land stattgefunden. An diesen Konferen-

Abstimmung - Vote zen haben Personen teilgenommen, insbesondere die Führer

Für Überweisung als Motion 30 Stimmen der bosnischen Serben, die für die zur gleichen Zeit stattfin-

Für Überweisung als Postulat 2 Stimmen denden «ethnischen Säuberungen» verantwortlich gemacht

werden müssen. Die Anwesenheit solcher Personen in der

Schweiz ist von weiten Teilen der schweizerischen Bevölke-

rung nicht verstanden worden. Da tummelten sich Leute ge-

94.3268 nüsslich in unserem Land, die in dringendem Verdacht

schwerster Kriegsverbrechen stehen, während zu Hause in ih-

#ST#

rem Namen die schrecklichsten Taten begangen wurden.

Postulat Schiesser Manch einer in der Schweiz hat sich damals gefragt: Müssen

Erlassvon Bestimmungen wir solchen Leuten wirklich Einreise und Aufenthalt in unserem

über die Einreise Land gestatten?

von unerwünschten Personen Fall 2: Zur selben Zeit hat ein anderer Despot die Schweiz pri-

vat besucht, an dessen Schuld an schwersten Menschen-

Entrée en Suisse rechtsverletzungen kaum Zweifel bestehen können. Es han-

de personnes indésirables. delt sich um den früheren Präsidenten Chiles, Augusto Pino-

Réglementation chet, der eine demokratische Staatsordnung in seinem Land

gewaltsam beseitigt sowie schwerste Menschenrechtsverlet-

zungen begangen hat, und wegen dessen eiserner Faust

diese Menschenrechtsverletzungen auch heute noch nicht

aufgeklärt werden können. Auch ein Herr Pinochet kann offen-

Wortlaut des Postulates vom 16. Juni 1994 bar problemlos in unser Land einreisen, sei es auch nur privat.

In letzter Zeit haben die Einreise und der Aufenthalt von Perso- Unser Aussenministerium bedauerte damals, dass sich Herr

nen, die in Zusammenhang mit schweren Verbrechen gegen Pinochet in unserem Land aufhielt, hatte aber offensichtlich

die Menschheit gebracht werden müssen oder die als Diktato- keinerlei Möglichkeiten und Mittel, um einzugreifen.

ren jahrelang die Demokratie brutal unterdrückt und sich in Fall 3: Das Fass zum Überlaufen bringt schliesslich dieser

schwerwiegender Weise der Verletzung von Menschenrech- dritte Fall. Der mutmassliche rwandische Kriegsverbrecher Fé-

ten schuldig gemacht haben, in unserem Land zu öffentlichen licien Kabuga erhielt am 9. Juni 1994 für sich und seine Familie

Diskussionen geführt. Selbst von seilen des Bundesrates wur- von unserer Botschaft in Kinshasa ein Visum für die Schweiz.

den gewisse Aufenthalte von solchen Personen in der Geprüft wurden bei dieser Visumserteilung - gemäss Mittei-

Schweiz bedauert. lung der «NZZ» vom 10. November 1994 - bloss die Vermö-

Offensichtlich bestehen keine oder keine genügenden gesetz- gensverhältnisse. Kurze Zeit später, nachdem bekanntgewor-

lichen Bestimmungen, um solchen Personen die Einreise in den war, dass Kabuga möglicherweise an schwersten Kriegs-

unser Land zu untersagen. verbrechen beteiligt war, versuchte das EDA, das Visumsver-

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht darüber fahren abzubrechen. Das Visum war jedoch bereits erteilt. In

zu erstatten, ob nicht gesetzliche Bestimmungen zu erlassen der Folge ersuchte das EDA das Bundesamt für Ausländerfra-

seien, mit denen die Einreise solcher Personen verhindert wer- gen, die Einreise Kabugas zu stoppen. Vergeblich. Er reiste

den kann. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat am 22. Juli 1994 in unser Land ein, wo er bis zum 18. August

auch ersucht, darüber Bericht zu erstatten, nach welchen Re- 1994 bleiben durfte. Nur auf Druck der Öffentlichkeit, der Me-

geln und Grundsätzen er den offiziellen Umgang mit Reprä- dien, die Kabugas Rolle im rwandischen Bürgerkrieg darleg-

sentanten von diktatorischen und undemokratischen Regi- ten, sowie offenbar dank der Bemühungen des EDA musste

men handhabt. Kabuga die Schweiz nach rund einem Monat Aufenthalt ver-

lassen.

Texte du postulat du 16 juin 1994 In der Folge - so immer noch nach der Meldung der «NZZ» -

Ces derniers temps, il a beaucoup été question dans notre setzte das EJPD, zusammen mit dem EDA, eine Arbeits-

pays de l'entrée et du séjour en Suisse de personnes qui ont gruppe ein, die eine Verbesserung des Visumsverfahrens zu

été mêlées à de graves crimes contre l'humanité ou qui, en prüfen hat. Insbesondere die Überprüfung von Gesuchen aus

tant que dictateurs, ont enfreint pendant des années les règles Bürgerkriegsstaaten und Spannungsgebieten soll speziell un-

les plus élémentaires de la démocratie et se sont rendus cou- tersucht werden. Gleichzeitig sollen die Probleme mit den Ein-

pables de graves violations des droits de l'homme. Le Conseil reisesperren, mit der Wegweisung unerwünschter Personen

fédéral lui-même a déploré le séjour de certaines personnes sowie - das möchte ich hier betonen - die Kompetenzabgren-

en Suisse. zung zwischen dem EDA und dem EJPD erhellt werden. So

Il n'existe manifestement pas de dispositions permettant die «NZZ» vom 10. November 1994.

d'interdire l'entrée de telles personnes dans notre pays, ou les Offensichtlich hat auch der Bundesrat einen Handlungsbedarf

normes qui existent sont insuffisantes. im Bereich der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen er-

Postulat Schiesser 16 24 janvier 1995

kannt. Dieser Handlungsbedarf kann sich aber nicht bloss auf im Rahmen der Einzelfallprüfung bewahren müssen, noch

die administrative Ebene beschränken. nehmen.

Wenn derartige Pannen geschehen wie im Falle Kabuga, dann Der Bundesrat ist daher der Überzeugung, dass es hier keiner

darf das Parlament nicht einfach die Hände in den Schoss le- neuen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Einreise

gen und sagen: Ja, der Bundesrat wird's wohl richten. Die von Ausländern in die Schweiz und der Fernhaltung uner-

Frage muss ernsthaft geprüft werden, ob nicht auf Gesetzes- wünschter Personen bedarf. Dagegen sind wir mit Ihnen, Herr

ebene Vorkehrungen getroffen werden müssen. Namentlich Schiesser, der Meinung, dass die Praxis durchaus verbessert

die Fälle Pinochet und Kabuga zeigen, dass die Kompetenz- werden kann und muss. Deshalb haben wir diese interdépar-

abgrenzungen zwischen EJPD und EDA völlig ungenügend tementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die vor allem den Auftrag

sind. Meines Erachtens müsste ernsthaft erwogen werden, hat, das federführende Departement zu bestimmen. Diese Ar-

dem EDA in solchen Fragen unter ganz bestimmten Bedin- beitsgruppe wird uns ihren Bericht bis Mitte dieses Jahres un-

gungen ein Vetorecht gegenüber Entscheiden des EJPD ein- terbreiten.

zuräumen oder das EDA in den Entscheidungsprozess mitbe- Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang noch eine Bemer-

stimmend einzubeziehen. kung zum Fall Kabuga: Herr Schiesser, ich habe hier über-

Herr Präsident, Herr Bundesrat, liebe Kolleginnen und Kolle- haupt nichts zu verbergen. Aber es ist auch in anderen Depar-

gen: Der Fall Kabuga und seine Art der innenpolitischen Erle- tementen nicht üblich, dass Administrativuntersuchungen ver-

digung muss uns stutzig machen. Ich will hier nicht auf die wei- öffentlicht werden. Es ist mir kein einziger Fall bekannt, wo

teren Aspekte eingehen, über die Herr Bundesrat Koller den eine Administrativuntersuchung als solche veröffentlicht wor-

Deckel hält, indem er nicht bereit war, den internen Untersu- den wäre, denn es würden sich nämlich sehr viele Probleme

chungsbericht Bacher zu veröffentlichen, obwohl offenbar nur des Persönlichkeitsschutzes und auch der Amtsgeheimnis-

administrative Verfehlungen vorkamen. Wenn dem so wäre, verletzung stellen. Aber ich habe auch im National rat ganz klar

dann müssen die Mängel offensichtlich an einem anderen Ort gesagt, dass ich jederzeit bereit bin, der GPK diese Admini-

liegen, unter anderem wohl auch in einer den heutigen Ver- strativuntersuchung voll zur Verfügung zu stellen, denn ich

hältnissen nicht mehr angepassten Gesetzgebung. Wir haben habe überhaupt nichts zu verbergen - aber eben der GPK,

es heute in der Hand, wenigstens in diesem Bereich vom Bun- weil sie auch an das Amtsgeheimnis gebunden ist.

desrat Klarheit und Offenheit zu fordern. Tun wir es, notfalls Es bedarf somit keiner neuen gesetzlichen Bestimmungen im

auch gegen den Willen des Bundesrates, damit man uns nicht Bereich der Einreise von Ausländern in die Schweiz und der

dereinst nachsagen muss, wir hätten eine Chance verpasst, Fernhaltung unerwünschter Personen. Die zuständigen De-

inskünftig Fälle wie jene des Félicien Kabuga, der wahrlich partemente, das EDA und mein Departement, sind aber, wie

kein Ruhmesblatt für unser Land ist, zu verhindern! gesagt, im Begriff, die jeweilige Kompetenzabgrenzung und

Ich bitte Sie, das Postulat in diesem Sinne zu überweisen. die zur Anwendung gelangenden Beurteilungskriterien im

Lichte der bisherigen Praxis und vor allem auch im Hinblick auf

Koller Arnold, Bundesrat: Jeder Staat kann unerwünschten eine vermehrte Berücksichtigung der Menschenrechtsfrage

Personen die Einreise in sein Hoheitsgebiet verweigern, so- zu überprüfen.

lange keine völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenste- Aus diesem Grunde beantragen wir Ihnen, das Postulat abzu-

hen. Der Bundesrat hat nach eingehender Prüfung festge- lehnen. Wir erlassen immer wieder neue Gesetze. Hier bin ich

stellt, dass genügend rechtliche Instrumente bestehen, um nun wirklich überzeugt, dass uns eine weitere Verrechtlichung

gegen unerwünschte Ausländer Entfernungs- und Fernhalte- nicht weiterhilft.

massnahmen zu ergreifen. Ich komme nachher auf diese von

Herrn Schiesser genannten Fälle noch kurz zurück.

Die Grundlage für Massnahmen gegen Personen, die gegen Schiesser Fritz (R, GL): Vorerst möchte ich Herrn Bundesrat

die Menschenrechte verstossen haben, bildet Artikel 70 in Ver- Koller für die von ihm bekundete Absicht des Bundesrates

bindung mit Artikel 102 Ziffern 8 bis 10 der Bundesverfassung. danken, bei derartigen Fragen die Menschenrechte inskünftig

Untersteht die betroffene Person der Visumspflicht, besteht stärker miteinzubeziehen. Es ist dringend nötig, dass dies ge-

zusätzlich die Möglichkeit, das Visum zu verweigern. Unter schieht

Vorbehalt der entsprechenden völkerrechtlichen Verpflichtun- Nun gestatte ich mir zu vier Punkten noch eine kurze Be-

gen, vor allem der Wiener Übereinkommen über die diplomati- merkung:

schen und konsularischen Beziehungen sowie der Sitz- 1. Herr Bundesrat Koller hat gesagt, der Bundesrat habe nach

Abkommen mit internationalen Organisationen, sind solche eingehender Prüfung festgestellt, es bestünden genügend

Schritte auch gegenüber offiziellen Vertretern anderer Staaten rechtliche Instrumente. Ich hätte gerne die Darlegung dieser

möglich. eingehenden Prüfung in der Stellungnahme zu diesem Postu-

Gestützt auf die erwähnten Rechtsgrundlagen werden zum ei- lat gehört. Diese eingehende Prüfung möchte ich als Parla-

nen Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen gegen Auslän- mentarier nachvollziehen und dann entscheiden: Der Bundes-

der erlassen, welche die innere oder äussere Sicherheit ge- rat hat recht, es braucht keine Bestimmungen; oder: Der Bun-

fährden. Aber auch aussenpolitische Erwägungen und na- desrat hat nicht recht, es braucht zusätzliche Bestimmungen.

mentlich schwere Verstösse gegen die Menschenrechte wer- Die Erklärung, der Bundesrat habe nach eingehender Prüfung

den bei solchen Entscheiden mitberücksichtigt. Der Bundes- festgestellt, dass genügend rechtliche Instrumente bestün-

rat beabsichtigt zudem gemäss seinem Bericht über die Aus- den, genügt mir als Parlamentarier nicht.

senpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren, die Men- 2. Ein wesentlicher Punkt ist offenbar die Abgrenzung der Zu-

schenrechtsfrage künftig noch stärker miteinzubeziehen. Da ständigkeiten zwischen dem EDI und dem EDA Das hat sich

in diesem Bereich auch mit Reaktionen der schweizerischen im politisch sehr heiklen Fall Kabuga und auch im Fall Pino-

Bevölkerung oder hier lebender Ausländergruppen zu rech- chet klar gezeigt. Das EDA hat in beiden Fällen erhebliche Be-

nen ist, könnte auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung denken geäussertund ist mit diesen Bedenken nicht oder viel

gefährdet sein. Selbstverständlich sind entsprechende Mass- zu spät durchgedrungen. Es stellt sich hier die Frage der Kom-

nahmen vor allem dann in Betracht zu ziehen, wenn auch tat- petenzabgrenzung zwischen zwei Departementen, und das

sächlich feststeht, dass ein Aufenthalt in der Schweiz vorgese- ist nicht eine blosse Frage für eine interne Regelung auf admi-

hen ist. Andernfalls müssten Einreisesperren gegen eine un- nistrativer Ebene, hier geht es um grundsätzliche Fragen, über

bestimmte Zahl von Personen erlassen werden, ohne dass die die das Parlament diskutieren muss.

Gewähr besteht, dass nun wirklich alle erfasst werden, die 3. Was den Fall Kabuga betrifft, habe ich Ihnen, Herr Bundes-

Menschenrechtsverletzungen begangen haben oder dafür rat, nicht den Vorhalt gemacht, Sie hätten etwas zu verbergen;

verantwortlich sind. Demzufolge möchten wir auch künftig bei ich habe bloss gesagt, Sie hielten den Deckel auf dieser Affäre.

dieser konkreten Einzelfallprüfung bleiben. Wir glauben nicht, Allerdings muss ich offen gestehen, dass die Art und Weise

dass uns hier eine weitere Verrechtlichung des Problems tat- der Erledigung dieses Falles einen gewissen schalen Nachge-

sächlich weiterhelfen würde. Im Gegenteil, es würde uns die schmack hinterlassen hat. Die Geschäftsprüfungskommis-

unbedingt notwendige Flexibilität, die wir auf diesem Gebiet sion des Nationalrates und auch unseres Rates wird sich mit

24. Januar 1995 17 Bundesgesetz über die Raumplanung

diesem Fall noch befassen. Die Einzelfragen, die sich dort stel- #ST# 94.054

len, werden sicher noch erörtert werden.

4. Zum Argument der weiteren Verrechtlichung: Wenn kein Bundesgesetz

Gesetz notwendig ist, Herr Bundesrat, dann bin ich mit Ihnen

einverstanden, dann wollen wir keine zusätzlichen Bestim-

über die Raumplanung.

mungen. Aber den Entscheid darüber, ob weitere Bestimmun- Tei l revision

gen notwendig sind oder nicht, den kann ich aufgrund Ihrer Loi fédérale

heutigen Antwort nicht fällen. Ich hätte gerne mehr gewusst, sur l'aménagement du territoire.

um diesen wichtigen Entscheid fällen zu können. Révision partielle

Deshalb muss ich Sie bitten, am Postulat festzuhalten.

Botschaft und Gesetzentwurf vom 30. Mai 1994 (BBI III 1075)

Bühler Robert (R, LU): Ich versuche einen Vermittlungsantrag Message et projet de loi du 30 mai 1994 (FFII11059)

zu formulieren: Herr Schiesser, könnten Sie damit einverstan-

den sein, keinen neuen zusätzlichen Bericht zu verlangen,

wenn Herr Bundesrat Koller bereit wäre, im Zusammenhang

mit dem Geschäftsbericht des Bundesrates für 1994 eine Ant-

wort bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen zu geben? Antrag der Kommission

Gestützt darauf könnten Sie dann weitere Anträge und Vor- Eintreten

stösse formulieren. Proposition de la commission

Entrer en matière

Koller Arnold, Bundesrat: Ich bin Herrn Bühler Robert dank-

bar, wenn wir es auf diese Weise erledigen können. Ich werde

auch dafür besorgt sein, dass der Bericht der interdeparte- Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Die Kommission für Um-

mentalen Arbeitsgruppe bis dann vorliegt. Es geht dort in er- welt, Raumplanung und Energie hat sich in zwei Sitzungen mit

ster Linie eben doch um eine organisatorische Frage, nämlich dieser kleinen Revision des Bundesgesetzes über die Raum-

um die Frage der Federführung. Ich kann Ihnen heute schon planung (RPG) befasst. Sie hat dabei auch den Präsidenten

sagen, ohne dem Bericht vorzugreifen, dass sich etwa fol- der vom Bundesrat eingesetzten Beratergruppe, Dr. Arnold

gende Lösung abzeichnet: Die Federführung soll bei Perso- Marti, Vizepräsident des Schaffhauser Obergerichts, ange-

nen mit offizieller Mission in der Schweiz künftig beim EDA lie- hört. Diese Beratergruppe hat in verdankenswerter Weise

gen - ebenso, unabhängig vom Aufenthaltszweck, bei Perso- nicht nur die Vorschläge für eine RPG-Revision unterbreitet,

nen, die in ihrem Herkunftsland eine wichtige politisch-admini- sondern auch Anregungen für Gesetzgebung und Praxis in

strative Funktion ausüben. In allen übrigen Fällen würde die den Kantonen verfasst.

Federführung beim EJPD liegen. Ich habe von einer kleinen RPG-Revision gesprochen, weil bei

Der Fall Kabuga ist insofern - wie gesagt, Herr Schiesser - der heute zur Diskussion stehenden Teilrevision «nur» das Er-

nicht der Fall, der uns leiten kann. Wir haben in aller Offenheit schliessungsrecht und das Bewilligungsverfahren zur Diskus-

zugegeben, dass hier eine administrative Fehlleistung vorge- sion gestellt werden und nicht die politisch brisanten Fragen,

legen hat Wir haben diese administrative Fehlleistung korri- die im Raum stehen und auf die ich ganz kurz eingehen will.

giert. Der Bericht steht Ihrer und der nationalrätlichen Ge- Dazu gehört erstens die Frage, ob wir die Landwirtschaftszo-

schäftsprüfungskommission vollständig zur Verfügung. Wir nen für gewerbliche Nutzungen öffnen wollen (Stichwort: Mo-

haben nichts zu verbergen, wir haben nur die nötigen Lehren tion Zimmerli), und zwar als nicht unumstrittene raumplaneri-

darauszuziehen. sche Antwort auf den Strukturwandel in der schweizerischen

Landwirtschaft. Dazu gehört zweitens vor allem die wohl im

Schiesser Fritz (R, GL): Ich kann mich mit dem Vermittlungs- Rahmen einer Totalrevision des Raumplanungsgesetzes zu

antrag von Kollege Bühler Robert einverstanden erklären - un- beantwortende Frage, wie wir diesen Lebensraum Schweiz in

ter einer Bedingung, die ich noch einmal klar festhalten der Zukunft gestalten wollen; ob wir eine neue Raumordnung

möchte. Schweiz wollen, wie sie im letzten Herbst vom Departement in

Ich habe den Fall Kabuga und den Fall Pinochet als Aufhänger die Vernehmlassung gegeben worden ist.

für die Darlegung eines allgemeinen Problems genommen. Der Bericht zur künftigen Raumordnung Schweiz enthält die

Mir geht es neben dem Fall Kabuga, der eine Angelegenheit ganz zentralen Aussagen, dass wir die voranschreitende Zer-

der Geschäftsprüfungskommission sein wird, darum, dass siedelung in unserem Land stoppen müssen und dass die

der Bundesrat im Rahmen der Behandlung des Geschäftsbe- Siedlungsentwicklung in Zukunft klar gegen innen gerichtet

richtes 1994 die generelle Frage der Notwendigkeit oder sein muss. Diese Notwendigkeit einer Entwicklung nach innen

Nichtnotwendigkeit einer gesetzlichen Regelung erläutert ist unlängst durch vertiefte Untersuchungen über den künfti-

Wenn der Bundesrat das tut, bin ich bereit, das Postulat zu- gen Bedarf an Industrieflächen bestätigt worden. Die kürzlich

rückzuziehen und auf die Antwort im Rahmen der Behandlung publizierten Ergebnisse einer Studie, die von der Berater-

des Geschäftsberichtes 1994 zu warten. Allerdings behalte ich gruppe Industrie-Engineering bei den Raumplanungsspeziali-

mir alle Möglichkeiten vor. Aber ich möchte dann eine einläss- sten Wüest & Partner in Auftrag gegeben worden ist, zeigen

liche Antwort auf die generelle Frage erhalten: Ist der Erlass auf, dass heute gesamtschweizerisch in den überbauten Indu-

oder die Änderung gesetzlicher Bestimmung notwendig, ja striezonen Flächen von über 10 Millionen Quadratmetern

oder nein? Diese Antwort müsste ausführlicher sein als heute. brachliegen und dass sich diese Flächen bis zum Jahr 2005

Unter diesen Umständen bin ich mit dem Rückzug des Postu- vervielfachen könnten. Diese Aussichten bestätigen die Not-

lates einverstanden. wendigkeit einer Entwicklung nach innen. Sie verlangen nach

einer politischen Antwort. Diese Entwicklung nach innen setzt

Zurückgezogen - Retire nämlich voraus, dass Umnutzungen grundsätzlich möglich

werden müssen, und dabei sind prioritär die industriellen Zo-

nen anderen Nutzungen zugänglich zu machen. Nur so lässt

sich diese Entwicklung nach innen realisieren. Nur so können

die brachliegenden Ressourcen sinnvoll genutzt werden, und

dies alles ist für die Revitalisierung der Schweizer Wirtschaft

von entscheidender Bedeutung.

Die zur Diskussion stehenden Vorschläge nehmen sich in die-

sem gesamten Umfeld eher bescheiden aus. Jedenfalls bleibt

die Frage einer weiteren RPG-Revision, die Frage einer allfälli-

gen Totalrevision und eventuell auch einer neuen, verbreiter-

ten Verfassungsgrundlage, durchaus aktuell.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Schiesser Erlass von Bestimmungen über die Einreise von unerwünschten

Personen

Postulat Schiesser Entrée en Suisse de personnes indésirables. Réglementation

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Januarsession

Session Session de janvier

Sessione Sessione di gennaio

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3268

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 24.01.1995 - 08:00

Date

Data

Seite 15-17

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Ref. No 20 025 327

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