Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3267 KI-generiert

Federal Council: "Positive Impacts for the Needy" Section in Government Messages Already Achievable Under Current Law

Geschäftsnummer VPB 94-3267
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council proposed transforming a motion into a postulate, arguing that its objective was already achievable under current law. The motion sought to mandate the inclusion of a section on "Positive impacts for the needy" in government messages to the Federal Assembly. The Council explained that existing message formats already allow for detailing various consequences, including societal, social, economic, ecological, and regional planning effects, and that a specific section for the impact on those in need could be added to this. Therefore, the Council recommended classifying the postulate as fulfilled.

Legislator-Regeste

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Art. 66 al. 1 LTF; Federal Council: "Positive Impacts for the Needy" Section in Government Messages Already Achievable Under Current Law: The motion sought to mandate the inclusion of a section on "Positive impacts for the needy" in government messages to the Federal Assembly. The Council explained that existing message formats already allow for detailing various consequences, including societal, social, economic, ecological, and regional planning effects, and that a specific section for the impact on those in need could be added to this. Therefore, the Council recommended classifying the postulate as fulfilled.

Schlagwörter

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E-Government Sozialziel Wirtschaftliche Konsequenzen Wirtschaftsplanung Landesrecht Regionalverwaltung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

This provision is cited in the dispositive regarding the allocation of costs.

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Volltext

Postulat Leu Josef 2122 N 5 octobre 1995

thèse où, ces divergences ne pouvant pas être réglées par la Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

discussion entre les intéressés, l'objet serait amené à un plus vom 31, August 1994

haut niveau pour procéder à des arbitrages. En plus, les Rapport écrit du Conseil fédéral

droits de recours existent, non pas pour les offices, mais pour du 31 août 1994

les intéressés. Je pense donc que, du point de vue des crain- Le schéma actuel des messages inclut déjà la possibilité de

tes exprimées, il n'y a pas lieu de se faire trop de souci. La mentionner, outre les conséquences financières et les effets

procédure mise en place devrait être bonne. sur l'état du personnel pour la Confédération, les cantons et

En outre, je ne pense pas qu'il soit d'usage courant que des les communes, d'autres incidences. La section «Autres ef-

décisions prises par une autorité soient contraires au droit fets» permet précisément d'évoquer les répercussions sur la

matériel. J'imagine quand même que dans l'application du société, les affaires sociales, l'économie, l'écologie, l'aména-

droit matériel toutes les autorités, même si ce ne sont pas gement du territoire et la politique régionale.

celles directement impliquées dans une affaire de protection L'objectif de la motion peut donc déjà être atteint en vertu du

de l'environnement, doivent appliquer le droit et l'applique- droit actuel, de sorte que, dans les projets pour lesquels un

ront correctement. exposé des incidences sur les personnes dans le besoin

paraît important, il serait possible d'insérer une section à ce

sujet.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos-

tulat et de le classer étant donné que l'objectif de ce dernier

#ST# 94.3247 est réalisé.

Motion Zisyadis Le président: M. Zisyadis communique qu'il souhaite main-

Botschaften des Byndesrates. tenir sa motion.

Wirkungen für die Ärmsten

Abstimmung - Vote

Messages du Conseil fédéral Für Überweisung der Motion 32 Stimmen

et «effets pour les personnes les plus Dagegen 67 Stimmen

pauvres»

Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1994 94.3267

Der Bundesrat wird ersucht, in seine Botschaften an die Bun-

#ST#

desversammlung einen Abschnitt mit dem Titel «Positive

Auswirkungen für die Bedürftigen» zu integrieren. Postulat Leu Josef

Das Schema zur Gestaltung von Botschaften enthält Ab- Lesbarkeit

schnitte zu den finanziellen und personellen Auswirkungen von amtlichen Texten und Erlassen

sowie zu den Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden. In

dieses Schema könnten auch Auswirkungen anderer Art, Textes légaux et administratifs.

zum Beispiel Auswirkungen auf die Umwelt, aufgenommen Lisibilité

werden.

Die wachsende Armut und die soziale Ausgrenzung immer Diskussion - Discussion

weiterer Bevölkerungskreise erfordern eine besondere Auf- Siehe Jahrgang 1994, Seite 1912 - Voir année 1994, page 1912

merksamkeit. Mit der Aufnahme eines Abschnittes «Positive

Auswirkungen für die Bedürftigen» in das Botschaftsschema

könnte in den Botschaften des Bundesrates gezeigt werden,

welche Rolle einem Gesetz, einem Bundesbeschluss oder Leu Josef (C, LU): In meinem Postulat geht es um die

einem Entwurf für eine Verfassungsänderung im Kampf ge- sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter in der Ge-

gen die Armut zukommt. setzessprache. Es besteht demzufolge durchaus ein Zusam-

menhang zum Gleichstellungsgesetz, welches zum Ziel hat,

Texte de la motion du 16 juin 1994 die tatsächlich existierenden Benachteiligungen der Frauen

Le Conseil fédéral est invité dans ses messages à l'Assem- zu beseitigen. In diesem Sinne ist es unbestritten, dass Er-

blée fédérale, à intégrer un volet intitulé «Bénéfices retirés lasse Frauen und Männer gleichermassen ansprechen sol-

par les personnes les plus pauvres». len. Dies ist ein berechtigtes Anliegen des Leitfadens zur

Le schéma pour l'établissement des messages indique les sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter im Deut-

conséquences financières et les effets sur l'état du person- schen. Dieser Leitfaden stützt sich auf einen Bericht der Re-

nel, ainsi que sur le plan des cantons et des communes. Ce daktionskommission vom 22. September 1992, von dem

schéma peut aussi indiquer d'autres conséquences, notam- beide Räte in der Herbstsession des gleichen Jahres in zu-

ment écologiques. stimmendem Sinne Kenntnis genommen haben.

La montée de la pauvreté et de l'exclusion sociale nécessi- Der vorliegende Leitfaden geht nun aber wesentlich über den

tent une attention particulière. En créant automatiquement un zur Kenntnis genommenen Bericht hinaus. Allgemeine Texte

volet «Bénéfices retirés par les personnes les plus pauvres», der Bundesverwaltung können bezüglich der Vorschläge des

les messages du gouvernement permettront de marquer les Leitfadens nicht mit Rechtstexten verglichen werden. Denn

effets d'une loi, d'un arrêté ou d'un projet de modification die Sprache von Erlassen hat besonderen Anforderungen zu

constitutionnelle dans la lutte contre la pauvreté. genügen. Hier muss den Grundsätzen der Klarheit und Prä-

zision, der Verständlichkeit, Lesbarkeit und Rechtssicherheit

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Béguelin, Carob- der Vorzug gegeben werden. Die Forderung, die sprachliche

bio, Jeanprêtre, Ruffy, Spielmann, Ziegler Jean (7) Gleichbehandlung der Geschlechter im Deutschen grund-

sätzlich mit der kreativen Lösung und unter Verzicht auf das

Schriftliche Begründung - Développement par écrit generische Maskulinum zu erreichen, lässt sich nicht ohne

L'auteur renonce au développement et demande une weiteres verwirklichen, es sei denn auf Kosten anderer An-

réponse écrite. forderungen, was mit Lesbarkeit, Verständlichkeit usw. be-

5. Oktober 1995 N 2123 Postulat Leu Josef

reits erwähnt wurde. Es kann wohl nicht die Aufgabe des Ge- 1. Frauen werden nicht einmal vom lieben Gott angespro-

setzgebers sein, der sprachlichen Entwicklung vorzugreifen chen. Das merken Frauen spätestens bei den zehn Geboten:

oder gar die Bevölkerung mit der Gesetzessprache und «Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Weib ....»

durch Zerstörung wichtiger Elemente in der deutschen Spra- 2. In der Bundesverfassung heisst es: «Alle Schweizer sind

che umzuerziehen. vor dem Gesetze gleich.» Das stand schon vor 1971, schon

Mit diesen Bestrebungen hat sich auch Herr Dr. Arthur Brühl- bevor es die politischen Rechte der Frauen gab, so drin.

meier, Lehrer für Pädagogik und Psychologie am Lehrer- 3. «Jeder Schweizer ist wehrpflichtig.» Kollege Leu, als Offi-

seminar St. Michael in Zug, auf sprachwissenschaftlicher zier müssten Sie eigentlich wissen, dass das für Frauen nicht

Ebene auseinandergesetzt. Nach seiner Meinung liegt in der stimmt, dass sie eben nicht mitgemeint sind. Sprache ist

Gleichsetzung von biologischer Geschlechtlichkeit und gram- eben verräterisch.

matikalischem Genus eine Fehlüberlegung. Denn biologi- Diese Beispiele und hundert andere, die ich noch anführen

sche Geschlechtlichkeit und grammatikalisches Genus kön- könnte, widerlegen die Behauptung des Postulanten, dass es

nen nicht gleichgesetzt werden. so etwas wie «übergeschlechtliche» Begriffe gibt. Es sei

Für die Nichtübereinstimmung von Genus und Geschlecht ist denn, der Postulant setzt das Übergeschlechtliche mit dem

als Beispiel der Begriff «das Geschwister» ein besonders an- Männlichen gleich.

schaulicher Fall: grammatikalisch ein Neutrum, vom Wort- Unsere Sprache ist eben der perfekte Spiegel unserer patri-

stamm her weiblich und in der Bedeutung übergeschlecht- archalen Kultur, die eine Kultur der Zweigeschlechtlichkeit

lich. So wäre es im Zuge der Gleichberechtigung unsinnig zu ist. Sie misst den Männern Macht, Besitz und Bedeutung zu

fordern, dies in Gesetzestexten durch den Begriff «Geschwi- und den Frauen die Unterordnung, das Häusliche, das Un-

ster und Gebrüder» zu ersetzen, denn die Gebrüder sind in scheinbare und das Unsichtbare. Sprache bildet diese Wirk-

den Geschwistern mit enthalten. Diese Umdeutung des lichkeit ab. Und die Bemühungen von uns Frauen, diese

Übergeschlechtlichen in biologisch Geschlechtliches führt Wirklichkeit zu verändern, finden ihre logische Fortsetzung in

zum Verlust des wichtigsten Oberbegriffes der deutschen der Bemühung, uns Frauen auch in der Sprache sichtbar zu

Sprache, nämlich des allgemeinen, nicht unter geschlechtli- machen.

chem Aspekt ins Auge gefassten Menschen. Das mag für Kollege Leu mühsam sein. Die gewohnte

Als eine Konsequenz unter vielen möchte ich die ermüden- Sprachroutine wird unterbrochen, manchmal stolpern wir

den Wiederholungen erwähnen. Oder das: Wenn Adjektive über die Doppelnennung beider Geschlechter. Aber das

und abhängige Pronomina oder Ausdrücke in Klammern da- kann im Prozess der Veränderung hin zu einer nichtsexisti-

zukommen, kann Geschriebenes kaum mehr gesprochen schen Kultur ganz lehrreich und heilsam sein. Wenn es Ihnen

werden. Ernst ist, hätten Sie auch den Vorschlag machen können,

Die Erfahrung der Redaktionskommission zeigt, dass ge- jetzt 100 Jahre nur in der weiblichen Form zu sprechen. Dann

schlechtsneutrale oder abstrakte Ausdrücke und Umformu- hätten Sie gemerkt, dass Sie nicht mitgemeint sind.

lierungen nicht immer möglich sind. Dort, wo sie sinnvoll und Glauben Sie, meine Herren Kollegen, es ist für uns Frauen

korrekt sind, sollen sie verwendet werden. Rechtserlasse noch viel mühsamer, auf dem steinigen Weg zur Gleichstel-

richten sich bekanntlich nicht an einen von vornherein festge- lung die von Ihnen aufgestellten oder noch liegengelassenen

legten Personenkreis. Sie müssen daher auf eine Vielzahl Stolpersteine jeglicher Art wegzuräumen. Wenn es meinem

konkreter Sachverhalte anwendbar sein. Das bedingt in der Kollegen Leu wirklich Ernst ist mit dem ersten Satz in der Be-

Gesetzessprache und bei den Adressaten ein gewisses Ab- gründung seines Postulates, dass «die Bemühungen um die

strahierungsvermögen im Interesse von Klarheit, Verständ- Gleichstellung von Mann und Frau .... berechtigt und zu un-

lichkeit und Rechtssicherheit. terstützen sind», dann kann ich ihm nur eines raten: Er soll

Dass mit gewissen Wendungen notwendigerweise ein Nicht- das Postulat zurückziehen. Das wäre der beste Tatbeweis,

gemeintsein einhergeht, ist eine subjektive Empfindung. Es dass das nicht nur schöne Worte sind, sondern dass er han-

wird abgelehnt, dass die deutsche Sprache mit einem gene- delt. Ich würde ihm dafür den im letzten Winter von Stadt und

rischen Maskulinum als übergeschlechtlichem Ausdruck Kanton Luzern herausgegebenen Leitfaden «Sprache ge-

oder mit anderen übergeschlechtlichen Begriffen sowohl meinsam verändern. Ein Leitfaden zur sprachlichen Gleich-

Frauen als auch Männer meint. behandlung von Mann und Frau» überreichen.

In meinem Postulat habe ich den Bundesrat gebeten, dafür Sollte Kollege Leu von diesem Tauschangebot keinen Ge-

zu sorgen, dass die im erwähnten Leitfaden formulierten brauch machen und das Postulat nicht zurückziehen, so bitte

Richtlinien die Lesbarkeit von amtlichen Texten nicht beein- ich Sie: Lehnen Sie das Postulat ab, es bedeutet wirklich

trächtigen. Das dürfte der Fall sein, wenn die endgültige einen Schritt zurück.

Fassung des Leitfadens nur als Hilfsmittel, jedoch nicht als

verbindliche Weisung für die Verwaltung herausgegeben Gross Andreas (S, ZH): Mit diesem Postulat macht uns Herr

wird. Leu Josef die Entscheidung nicht leicht, weil der entschei-

In diesem Sinne bitte ich Sie, auch im Sinne des Bundesra- dende Satz, «Ich bitte den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass

tes, um Überweisung des Postulates. die in diesem Leitfaden formulierten Richtlinien die Lesbar-

keit von amtlichen Texten und Gesetzen nicht beeinträchti-

Bühlmann Cécile (G, LU): Was unter dem harmlosen Titel gen», an sich eine Selbstverständlichkeit ist. Zusätzlich zur

«Lesbarkeit von amtlichen Texten und Erlassen» im Postulat Lesbarkeit haben wir in der Redaktionskommission aber den

Leu Josef daherkommt, ist nichts anderes als einer der vielen Anspruch, dass Frauen und Männer genannt werden, dass

«backlashes», wie wir Frauen sie zurzeit erleben. Diesmal man mit der Vorstellung aufhört, es reiche die maskuline

zielt der Angriff auf die Sprache. Da redet der Postulant da- Form und damit seien alle gemeint. Das ist ein grosser Fort-

von, «dass die Sprache tatsächlich für das übergeordnete schritt. In der Begründung Ihres Postulates erwecken Sie den

Ungeschlechtliche in der Mehrheit der Fälle die maskuline Eindruck, Sie wollten diesen Fortschritt wieder zurückbinden,

Form wählt». Oder: «Der sexistische Angriff auf die deutsche wie Frau Bühlmann gesagt hat.

Sprache läuft auf ein Verbot all jener Vokabeln hinaus, die Diesen Eindruck zu erwecken ist falsch, und diesen Sinn

sich zwar ganz klar von einem maskulinen Wort ableiten las- sollte man diesem Postulat nicht geben. Morgen werden Sie

sen, aber ebenso klar übergeschlechtlich gemeint sind ....» in der Schlussfassung des Regierungs- und Verwaltungsor-

Ich muss sagen, dass mir der Text dieses Postulates fast die ganisationsgesetzes sehen, dass die Redaktionskommission

Sprache verschlagen hat. Es kommt mir vor, als ob die letz- sehr pragmatisch vorgeht und im Detail darauf bedacht ist,

ten zehn Jahre der Auseinandersetzung, der Erforschung dass man sowohl die Lesbarkeit garantiert als auch Frauen

und der Erkenntnis darüber, wie stark Sprache Bewusstsein und Männer nennt. Dieses pragmatische, aber doch an der

schafft und umgekehrt, am Postulanten spurlos vorbeigegan- neuen sprachlichen Konzeption orientierte Vorgehen darf

gen wären. Es stimmt eben nicht, dass es übergeschlechtli- dieses Postulat nicht in Frage stellen. Wenn es so verstan-

che - übrigens ein sprachliches Unding - Begriffe gibt. Einige den sein sollte, dass Herr Leu wirklich diese neue Praxis in

Beispiele sollen dies illustrieren. Frage stellen möchte, bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen.

Motion Keller Rudolf 2124 N 5 octobre 1995

Wenn Sie aber nur meinen, was bie sagen, nämlich dass die nicht nur ein rechtlich abgesicherter, sondern zum Teil auch

Lesbarkeit garantiert bleiben soll, ist das eine Selbstver- ein emotional begründeter Entscheid. Dieser Zustand ist ei-

ständlichkeit, und man kann das Postulat überweisen oder gentlich unbefriedigend, wenn es um die Volksrechte geht.

nicht. Es ändert nichts an dieser neuen, sehr pragmatisch Das Initiativrecht ist ein grundlegendes Volksrecht. Schluss-

und fein entwickelten Praxis, die Sie morgen an diesem in be- endlich sollte in einer Demokratie das Volk endgültig ent-

zug auf die Sprache schwierigen Gesetz sehen werden, in scheiden können, ob es eine Initiative annehmen oder ver-

dem wir verschiedene Ansprüche - und die Frauen haben mit werfen will.

Recht auch den Anspruch, dass sie genannt werden, nicht Bevor es aber so weit kommt, soll vor dem Start der Unter-

einfach nur mitgemeint sind - erfüllt haben. schriftensammlung nebst der bisherigen formalen Vorprü-

fung auch eine rechtliche Vorprüfung über die Gültigkeit der

Couchepin François, chancelier de la Confédération: Le Initiative vorgenommen werden. Wenn man bedenkt, wel-

Conseil fédéral considère, comme Mme Bühlmann, que le chen Aufwand Initiantinnen und Initianten beim Entwerfen

droit des femmes doit aussi être reconnu sur le plan linguisti- des Textes und bei der anschliessenden Unterschriften-

que et que cet aspect culturel qu'elle a évoqué est également sammlung, welchen Aufwand die Bundeskanzlei, Expertin-

un vecteur important lorsqu'on utilise la langue. C'est la rai- nen und Experten, der Bundesrat sowie der National- und der

son pour laquelle il a établi ce manuel sur la manière dont on Ständerat samt Kommissionen mit einer Volksinitiative ha-

doit traiter l'égalité entre hommes et femmes dans le langage ben, dann sollte doch, im Sinne einer Effizienzsteigerung in

juridique. der Frage der Gültigkeit einer Initiative vorher - bevor diese

Le postulat - M. Gross Andréas vient de le rappeler - de- Arbeiten gemacht werden - reiner Tisch gemacht werden.

mande que l'application de ce manuel soit faite de manière Ich kann die Opposition gegen diesen Vorstoss wahrlich

intelligente. La preuve a été faite tout à l'heure qu'on peut ef- nicht verstehen.

fectivement utiliser le langage pour reconnaître les droits des Die eidgenössischen Räte sollten auch aus politischen Erwä-

femmes. Par conséquent, aux yeux du Conseil fédéral, il n'y gungen heraus alles Interesse daran haben, dass unschöne

a pas de raisons de s'opposer à ce postulat. On lui demande und für alle Seiten unbefriedigende Gültigkeitsdiskussionen

d'appliquer un principe qui est actuellement reconnu, qu'il ac- über Volksinitiativen in den Räten nicht stattfinden müssen.

cepte et qu'il a essayé de mettre en vigueur dans l'intérêt Deshalb sollte die Unterschriftensammlung künftig nur noch

d'un équilibre entre les hommes et les femmes. für Initiativen möglich sein, die auch rechtlich vorgeprüft wor-

den sind. So ersparen sich alle beteiligten Seiten sehr viel

Le président: Le postulat est combattu par Mme Bühlmann. Ärger.

Wir haben in den letzten Monaten über zwei solche Initiativen

Abstimmung - Vote diskutiert: eine Initiative meiner Partei und eine Initiative von

Für Überweisung des Postulates 65 Stimmen SP-Seite. Ich muss Ihnen sagen, dass es mir grosse Sorgen

Dagegen 47 Stimmen gemacht hat, mit welchen Argumenten hier in diesem Rat

und auch in den Kommissionen über deren Gültigkeit disku-

tiert wurde. Es reicht doch, wenn wir in diesem Saal darüber

befinden, welche Empfehlung wir für eine Initiative abgeben

wollen; nämlich, ob man eine Initiative annehmen oder ableh-

#ST# 94.3374 nen solle.

Ich bitte Sie deshalb - auch gemäss der Erklärung des Bun-

Motion Keller Rudolf desrates -, dieses Postulat zu überweisen.

Volksinitiativen. Vollmer Peter (S, BE): Herr Keller Rudolf hat in seiner Be-

Rechtliche Vorprüfung gründung den harmlosen Text, den er abgeliefert hat, noch

Initiatives populaires. ein bisschen näher erläutert, als es im Text seines Vorstos-

ses steht, und die Gründe dafür auf den Tisch gelegt. Dabei

Examen préliminaire wird deutlich, weshalb dieser Vorstoss nicht überwiesen wer-

den kann.

Diskussion - Discussion

Herr Keller plädiert offensichtlich dafür, dass Volksinitiativen

Siehe Seite 945 hiervor - Voir page 945 ci-devant prinzipiell nicht mehr aufgrund ihrer politischen Gültigkeit be-

urteilt werden können. Er hat aber völlig recht, wenn er hier

feststellt, dass es für Initianten ein sachliches Problem gibt.

Wenn sie nämlich Unterschriften für eine Initiative sammeln

Keller Rudolf (D, BL): Ich habe den Vorstoss in ein Postulat und die Bundesversammlung diese nachher für ungültig er-

umgewandelt; der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat ent- klärt, so ist das durchaus stossend. Ich meine aber, weil ge-

gegenzunehmen. Ich staune eigentlich darüber, dass dieses rade Volksinitiativen zu den wichtigsten demokratischen

Postulat bekämpft wird. Rechten in unserem Lande gehören, müssen wir im Verfah-

Laut Motionstext soll der Bundesrat prüfen, ob die Gesetzge- ren, im Umgang mit diesen Initiativen, alle Vorsicht walten

bung dahin gehend zu ändern ist, dass nebst der formalen lassen.

Vorprüfung für Initiativen auch eine rechtliche Vorprüfung be- Was Herr Keller hier als Problem aufgreift, ist also an sich

treffend die Gültigkeit, die Durchführbarkeit und die Einheit nicht unberechtigt. Aber der Lösungsweg, den er hier mit sei-

der Materie von eidgenössischen Volksinitiativen vorgenom- nem Postulat aufzeigt, ist unseres Erachtens nicht akzepta-

men wird. Es ist dafür zu sorgen, dass Initiantinnen und Ini- bel. Weshalb?

tianten im Rahmen dieses Verfahrens - das ist für mich Der Initiant möchte, dass diese Initiativen in Zukunft von der

selbstverständlich - keinen Missbrauch betreiben können. Bundeskanzlei nicht nur formell vorgeprüft werden, sondern

Eine Vorprüfstelle soll nicht etwa die Formulierung von Initia- offensichtlich auch materiell. Eine Verwaltungsstelle müsste

tivtexten übernehmen können. Aber Initiantinnen und Initian- also in Zukunft eine materielle Vorprüfung machen, ob eine

ten sollen eine absolute Rechtssicherheit haben, wenn sie Initiative überhaupt den materiellen Anforderungen der Bun-

ihre Volksinitiativen lancieren, damit schlussendlich nicht ir- desverfassung - in bezug auf die Einheit der Materie, in be-

gendein anderer Grundsatz die Durchführung der Abstim- zug auf die Undurchführbarkeit usw. - entspricht. Auch wenn

mung über diese Initiative verhindert. dann das Bundesgericht noch angerufen werden könnte,

Es ist bemühend, dass der National- und der Ständerat über würde diese Verwaltungsstelle damit auch die Bundesver-

die Gültigkeit von Volksinitiativen befinden müssen. Bei vie- sammlung binden.

len Parlamentarierinnen und Parlamentariern ist der Ent- Stellen Sie sich vor: Diese Verwaltungsstelle Hesse eine In-

scheid, ob sie eine Volksinitiative für gültig erklären wollen itiative durchgehen; sie erklärte sie für materiell gültig, die

oder nicht, selbstverständlich - ich sage das bewusst so - Bundesversammlung würde dann aber nachträglich feststel-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Leu Josef Lesbarkeit von amtlichen Texten und Erlassen

Postulat Leu Josef Textes légaux et administratifs. Lisibilité

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 12

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3267

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1995 - 08:00

Date

Data

Seite 2122-2124

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Ref. No 20 026 146

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