AHV Contribution Obligation and Implementation Not Professionally Deficient
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe government clarified that the AHV contribution obligation for employed and non-employed individuals is handled by employers and compensation offices, with a comparative calculation method for borderline cases. While acknowledging potential administrative complexities due to the decentralized system, the government stated it has no evidence of inconsistent application of the law. It indicated that clear guidelines have already been provided to compensation offices and that fundamental changes to the contribution system would be necessary to fully resolve issues related to contribution collection, concluding that the current system's implementation is not professionally deficient.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3 Absatz, Art. 28bis Absatz, Art. 28 Abs. 1 AHW, Art. 27 Abs. 2 EOG, Art. 28bis AHW, Art. 28bis Absatz 1 AHW; AHV Contribution Obligation and Implementation Not Professionally Deficient: While acknowledging potential administrative complexities due to the decentralized system, the government stated it has no evidence of inconsistent application of the law. It indicated that clear guidelines have already been provided to compensation offices and that fundamental changes to the contribution system would be necessary to fully resolve issues related to contribution collection, concluding that the current system's implementation is not professionally deficient.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited to explain the regulation for distinguishing between employed and non-employed persons for social security contributions.
Cited to define the annual contribution ceiling for social security contributions.
Cited in relation to the invalidity insurance contribution within the annual contribution ceiling.
Cited regarding the supplementary contribution for survivor's benefits within the annual contribution ceiling.
Cited to explain the purpose of preventing the circumvention of the contribution obligation as a non-employed person.
Cited as providing precise instructions to compensation offices regarding the differentiation between insured persons.
Volltext
7. Oktober 1994 1933 Interpellation Ruf
zahlt, legt der Bund nochmals zwei Franken dazu. Das Defizit 6. Im Bereich des Bahnhofs St. Gallen sind grössere Ausbau-
stammt zu zwei Dritteln vom Abschnitt St. Margrethen-Sar- ten im Gang oder in Planung. Die Realisierung des neuen Zen-
gans. Aus diesen Gründen kann das vorgesehene Bahnange- tralstellwerkes für 27 Millionen Franken wurde Mitte 1994 ab-
bot nicht aufrechterhalten werden. geschlossen. Seit 1993 wird der Rosenbergtunnel für einen
2. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung eines verbesser- Betrag von 62 Millionen Franken vollständig saniert. Geplant
ten Angebots des öffentlichen Verkehrs in der Ostschweiz. Da sind der Umbau des Aufnahmegebäudes (33 Mio. Fr.), die Er-
das heutige Bahnangebot auch aus Kundensicht nicht befrie- höhung der Perronkanten auf 55 Zentimeter im zentralen Be-
digen kann, da mehrere Bahnstationen im St. Galler Rheintal reich (5 Mio. Fr.) und ein Beitrag der SBB an den Neubau der
weitab von den Dörfern liegen, wurden durch die SBB für das St. Leonhardsbrücke (5 Mio. Fr.).
St. Galler Rheintal kundenfreundlichere und wirtschaftlichere
Angebotskonzepte ausgearbeitet. Diese zielen darauf ab, die Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt
Lokalbedienung mit Bussen sicherzustellen und die wichtig- Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
sten Orte mit einem stündlichen Schnell- oder Eilzug zu ver-
binden. Dank der Integration des Busdienstes in den Bahn-
fahrplan bleiben kurze Umsteigezeiten gewährt. Zum Teil wer-
den die Reisezeiten von Haus zu Haus gegenüber heute ver-
kürzt. Dieses Angebotskonzept wird zusammen mit dem Kan-
ton St. Gallen bereinigt. Erste Gespräche haben bereits statt-
gefunden. #ST# 94.3259
3. Von einer Benachteiligung der Ostschweiz kann nicht ge-
sprochen werden. Wie dem Bericht über die erste Etappe von Interpellation Ruf
«Bahn 2000» entnommen werden kann, wird im Rahmen von
AHV-Beitragspflicht. Präzisierung
«Bahn 2000» in der West- und Ostschweiz etwa gleich viel in-
vestiert. Hierbei ist die Integration der Ostschweiz in das Kon- Obligation de payer
zept der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale mit dem Bau des cotisations AVS. Précisions
des Hirzel- und Zimmerbergtunnels, dem Ausbau der Strecke
St. Gallen-Rapperswil-Pfäffikon und dem Ausbau des Bahn-
hofs Chur noch nicht berücksichtigt.
Zudem werden in der ersten Etappe von «Bahn 2000» die An-
gebotsziele teilweise anstatt durch Investitionen in die Infra- Wortlaut der Interpellation vom 16. Juni 1994
struktur durch ausgeklügelte moderne Betriebsleitsysteme Bekanntlich sind sowohl erwerbstätige als auch nichterwerbs-
und neuartiges Rollmaterial erreicht. Die Ostschweiz wird so- tätige Personen der AHV/IV/EO-Beitragspflicht unterstellt Da
wohl durch Züge mit aktiver Wagenkastenneigung als auch es Fälle gibt, in denen die Abgrenzung zwischen diesen bei-
durch moderne klimatisierte Doppelstockwagen bedient. den Gruppen Beitragspflichtiger nicht einfach ist, besteht eine
4. Für die N 1 und die N 13 zwischen St. Gallen und Sargans Regelung zur zweckmässigen Abgrenzung in Grenzfällen
wurden bislang rund 570 Millionen Franken ausgegeben. (Vergleichsrechnung, wonach jemand als erwerbstätig gilt,
Hierbei handelt es sich um eine Addition der nominalen, je- wenn der gesamte Beitrag als Erwerbstätiger mindestens die
weils ausgegebenen Beträge, die somit eine unterschiedliche Hälfte des Nichterwerbstätigenbeitrags erreicht).
Preisbasis aufweisen. In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:
Der Doppelspurabschnitt Mörschwil-Goldach mit einer Inve- 1. Trifft es zu, dass die AHV-Durchführungsstellen diese Be-
stitionssumme von 28 Millionen Franken ist Bestandteil der er- stimmung sehr unterschiedlich anwenden, insbesondere bei
sten Etappe von «Bahn 2000». Gleichzeitig wird aus Mitteln der Abgrenzung zwischen Unselbständigerwerbenden und
des ordentlichen Budgets für 37 Millionen Franken der SBB Nichterwerbstätigen?
der Bahnhof St. Margrethen bis 1996 den heutigen Bedürfnis- 2. Ist die Vermutung zutreffend, dass diese unterschiedliche
sen angepasst. Für die Doppelspurinseln im St. Galler Rhein- Praxis mit dem stark dezentralisierten System der Gemeinde-
tal wären je nach exakter Lage und Ausdehnung Investitionen ausgleichsstellen (mit nebenamtlichen Leitern) zusammen-
von 60 bis 70 Millionen Franken notwendig. hängt?
Der vom Interpellant angestrebte Vergleich der Ausgaben für 3. Ist der Bundesrat bereit, mittels eines Kreisschreibens des
das Nationalstrassen- und das Bahnnetz ist nur bedingt zuläs- Bundesamtes für Sozialversicherung den zuständigen Orga-
sig. Investitionen der Bahn sind dann sinnvoll, wenn damit ein nen präzise Vorgaben zu machen, wann sie die besagte Ver-
Nutzen verbunden ist und Verkehrsteilnehmer von der Strasse gleichsrechnung vorzunehmen haben, und damit für eine ein-
auf die Schiene gelockt werden können. Mit Investitionen, die heitlichere Rechtsanwendung in der Praxis zu sorgen?
nicht auf ein Nachfragepotential stossen, ist weder dem öffent-
lichen Verkehr noch der Umwelt gedient. Aus diesem Grund Texte de l'interpellation du 16 juin 1994
arbeiten die SBB unter Einbezug der regionalen Instanzen ein L'obligation de payer des cotisations AVS/AI/APG frappe,
kundenfreundliches Angebotskonzept des öffentlichen Ver- comme tout le monde sait, tant les personnes exerçant une ac-
kehrs im St. Galler Rheintal aus. tivité lucrative que celles qui n'en exercent pas. Pour les cas li-
5. Mit der Etappierung des Angebotskonzeptes «Bahn 2000» mite, lorsque le classement dans l'une ou l'autre catégorie est
werden keine wesentlichen Teile abgeändert oder gar fallen- difficile, il existe une réglementation permettant de faire la dis-
gelassen. Auf die Errichtung der vorgesehenen Neubaustrek- tinction (le calcul comparatif, en vertu duquel une personne
ken wird nicht verzichtet. Sie werden allerdings zum Teil zeit- est considérée comme exerçant une activité lucrative si le total
lich verschoben. de ses cotisations atteint au moins la moitié du montant de la
Die Etappierung ist im Bundesbeschluss betreffend das Kon- cotisation versée par une personne n'exerçant aucune activité
zept «Bahn 2000» (BBI 1987 l 46) ausdrücklich vorgesehen. lucrative).
Artikel 3 Absatz 1 hält fest, dass der Bundesrat die Bauetap- En conséquence, je pose au Conseil fédéral les questions sui-
pen genehmige und den zeitlichen Ablauf bestimme. Auch in vantes:
der Botschaft vom 16. Dezember 1985 wird darauf hingewie- 1. Est-il exact que les organes exécutifs de l'AVS n'appliquent
sen, dass das Konzept nur schrittweise realisiert werden pas tous cette disposition de la même façon, notamment en ce
könne und dass dabei veränderte Bedürfnisse bzw. geänderte qui concerne la distinction entre personnes exerçant une acti-
Verhältnisse berücksichtigt werden müssen. Die Etappierung vité dépendante et personnes n'exerçant aucune activité lu-
von «Bahn 2000» verstösst somit nicht gegen geltendes crative?
Recht. 2. Est-il juste de supposer que ces différences dans l'applica-
Ein neuer Bundesbeschluss wäre dann notwendig, wenn tion de la loi sont liées à la forte décentralisation du système de
wesentliche Teile des Konzeptes «Bahn 2000» abgeändert l'AVS, avec les nombreuses caisses de compensation com-
würden. munales (dont la direction est assurée à titre accessoire)?
Interpellation Scherrer Werner 1934 N 7 octobre 1994
3. Le Conseil fédéral est-il disposé à donner des instructions #ST# 94.3306
précises aux organes compétents, au moyen d'une circulaire
de l'Office fédéral des assurances sociales, afin de leur indi- Interpellation Scherrer Werner
quer dans quels cas ils doivent procéder à un calcul compara-
tif, et de réaliser ainsi une application uniforme du droit? Volksabstimmung vom 12. Juni 1994.
Grundsatzfragen
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borradori, Keller Votatipn populaire du 12 juin 1994.
Rudolf, Maspoli, Steffen (5)
Questions de principe
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort.
Wortlaut der Interpellation vom 17, Juni 1994
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender
vom 19. September 1994
Fragen:
Rapport écrit du Conseil fédéral
1. Teilt der Bundesrat nicht auch die Meinung, dass zu dieser
du 19 septembre 1994
wichtigen Lagebeurteilung nicht nur die vier mit der sogenann-
Für Lohnbeiträge kennt das AHV-Gesetz das Quellenprinzip.
ten Zauberformel verbundenen Parteien, sondern alle Par-
Der Arbeitgeber nimmt hinsichtlich Bezug, Ablieferung und
teien, welche die Politik unseres Landes mitbestimmen, einge-
Abrechnung der paritätischen Sozialversicherungsbeiträge
laden werden sollten?
die Stellung eines gesetzlichen Vollzugsorgans ein. Unselb-
2. Wäre der Bundesrat bereit, neben den Bundesratsparteien
ständigerwerbende gehören der Ausgleichskasse nur mittel-
auch je einen Vertreter aller im Parlament vertretenen Parteien
bar an; diese verkehrt ausschliesslich mit dem Arbeitgeber. In
einzuladen, welche fast ein Drittel der Wähler repräsentieren
bezug auf Unselbständigerwerbende verfügen die Aus-
und denen das Wohl unseres Landes ebenfalls am Herzen
gleichskassen mithin systembedingt bloss über die ihnen von liegt und die für einen Konsens bestmöglicher Lösungen für
den Arbeitgebern zu liefernden Abrechnungsangaben. Nach
die Zukunft ebenfalls nötig sein werden?
der gesetzlichen Ordnung ist jedes einzelne Erwerbsverhält-
nis für sich zu betrachten, was zu einer Vielzahl von Kassenzu-
gehörigkeiten ein und derselben Person führen kann. Einfach Texte de l'interpellation du 17 juin 1994
lässt sich die Abgrenzung gemäss Artikel 28bis Absatz 1 Dans le contexte des résultats du scrutin du 12 juin 1994, le
AHW nur für Unselbständigerwerbende bewerkstelligen, für Conseil fédéral est prié de répondre aux questions suivantes:
die im Kalenderjahr mindestens 5050 Franken an Beiträgen 1. Ne pense-t-il pas lui aussi que pour examiner une situation
bezahlt wurden, beträgt doch der Jahresbeitragsplafond aussi délicate, il ne convient pas d'inviter seulement les quatre
AHV/IV/EO 10100 Franken (= 8400 Franken AHV-Beitrag, partis qui constituent ce que l'on nomme la formule magique,
Art. 28 Abs. 1 AHW; 1200 Franken IV-Beitrag, Art. Ibis IW; mais qu'il faudrait associer à cette réflexion tous les partis qui
500 Franken EO-Zuschlag, Art. 27 Abs. 2 EOG). Nachdem ont leur mot à dire dans la politique dans notre pays?
Versicherte als nichterwerbstätig gelten können, die zwar dau- 2. La Conseil fédéral serait-il prêt à inviter, à côté des partis
ernd, aber nicht voll oder zwar voll, aber nicht dauernd er- gouvernementaux, un représentant de tous les partis présents
werbstätig sind, müsste die zuständige Ausgleichskasse von au Parlement, qui représentent près d'un tiers de l'électoral,
allen anderen Unselbständigerwerbenden mindestens über qui ont eux aussi à coeur le bien de notre pays et dont l'opinion
die aktuellen Steuerdaten und/oder die diesbezüglichen Infor- pourrait aussi être utile à l'avenir pour trouver un consensus
mationen verfügen. Diese Angaben kann sie nicht systemkon- débouchant sur les meilleures solutions possibles.
form beim bzw. bei den verschiedenen Arbeitgebern des Un-
selbständigerwerbenden einholen. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Sieber, Steffen (3)
Mit Artikel 28bis Absatz 1 AHW soll verhindert werden, dass
die Beitragspflicht als Nichterwerbstätiger offensichtlich um- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
gangen wird. Dabei wird in erster Linie an Verwaltungsräte ge- Der Bundesrat liess durch die Bundeskanzlei am Tage nach
dacht, die ihre Tätigkeit nur gelegentlich ausüben, und an vor- der Abstimmung eine Erklärung verbreiten, in welcher er eine
zeitig Pensionierte, die noch eine beschränkte Erwerbstätig- Sondersitzung des Bundesrates noch vor den Sommerferien
keit ausüben. Der Bundesrat hat keine Anhaltspunkte dafür, ankündigte, «um den Gründen für den Graben zwischen unse-
dass Artikel 28bis AHW uneinheitlich angewendet wird. rem Volk und den politischen Behörden nachzugehen und
Allfällige Probleme mit der korrekten Durchführung des Ver- nach Mitteln zur Verbesserung der Situation zu suchen». An-
gleichs gemäss Artikel 28bis Absatz 1 AHW liegen haupt- schliessend möchte er die Lage mit den Regierungsparteien
sächlich im Beitragsbezugssystem begründet und könnten erörtern. Er sei überzeugt, dass sich unser Land den zukünfti-
wohl nur dann ganz vermieden werden, wenn die Arbeitneh- gen Herausforderungen nur stellen könne, wenn er dabei die
mer wie die Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstäti- Unterstützung allerfinden wird, denen das Wohl unseres Lan-
gen den Ausgleichskassen unmittelbar angeschlossen wä- des am Herzen liege.
ren. Jedenfalls kann nach Auffassung des Bundesrats dem Seit Beginn dieser Legislatur sitzen von 246 Vertretern von
Personal der Gemeindezweigstellen der kantonalen Aus- Volk und Ständen deren 55, welche nicht einer sogenannten
gleichskassen keineswegs mangelnde Professionalität vorge- Regierungspartei angehören, im Parlament Diese vertreten
worfen werden. dabei einen respektablen Wähleranteil von 30,6 Prozent.
In der für die Durchführungsstellen verbindlichen Wegleitung
über die Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nichter- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
werbstätigen (WSN) in der AHV/IV/EO (EDMZ318.102.03) hat vom 7. September 1994
das Bundesamt für Sozialversicherung in den Randziffern Rapport écrit du Conseil fédéral
2001 ff. den zuständigen Ausgleichskassen im Interesse der du 7 septembre 1994
gleichmässigen Gesetzesanwendung bereits genaue Wei- Wie die Beziehungen zwischen dem Bundesrat und den politi-
sungen betreffend die fragliche Abgrenzung erteilt schen Parteien, insbesondere den Regierungsparteien, zu ge-
stalten sind, wird gesetzlich nirgends festgelegt. Einzige Aus-
Erklärung des Interpellanten: befriedigt nahme ist die Verpflichtung des Bundesrates, Entwürfe zu Er-
Déclaration de l'interpellateur: satisfait lassen, die er in die Vernehmlassung schicken will, neben den
Kantonen und betroffenen Organisationen auch den politi-
schen Parteien zu unterbreiten.
Dieses Verfahren erlaubt es allen im Parlament vertretenen
Parteien, jeweils ihre Meinung zu den wichtigsten Fragen dar-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Ruf AHV-Beitragspflicht. Präzisierung
Interpellation Ruf Obligation de payer des cotisations AVS. Précisions
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3259
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 1933-1934
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