Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3221 KI-generiert

Civil Servants' Political Communication and Interpellation

Geschäftsnummer VPB 94-3221
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case addresses concerns about the government's communication and political involvement of high-ranking civil servants. The interpellation questioned whether senior officials were overstepping their bounds by engaging in political debates and producing biased informational materials, potentially undermining public trust and political leadership. The government responded that its officials acted loyally to inform the public and defend parliamentary decisions, that informational materials were factually correct, and that taxpayer money was not misused. They asserted that civil servants were not acting autonomously but in support of the elected government's positions, and that they would intervene if officials genuinely overstepped their authority.

Legislator-Regeste

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Art. 8 VwOG, Art. 11 Abs. 2BPR; Civil Servants' Political Communication and Interpellation: The interpellation questioned whether senior officials were overstepping their bounds by engaging in political debates and producing biased informational materials, potentially undermining public trust and political leadership. The government responded that its officials acted loyally to inform the public and defend parliamentary decisions, that informational materials were factually correct, and that taxpayer money was not misused. They asserted that civil servants were not acting autonomously but in support of the elected government's positions, and that they would intervene if officials genuinely overstepped their authority.

Schlagwörter

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politische Kommunikation Beamter Vertrauen in die Regierung Amtsträger E-Government parlamentarische Beratungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 8 VwOG
Basis for the federal council's duty to inform the public about its intentions, decisions, and measures.
Art. 11 Abs. 2BPR
Applies to federal referendums, mandating the federal council to defend the proposal during the campaign.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art 8 VwOG

Basis for the federal council's duty to inform the public about its intentions, decisions, and measures.

Art. 11 Abs. 2BPR

Applies to federal referendums, mandating the federal council to defend the proposal during the campaign.

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Volltext

24. März 1995 N 981 Interpellation Keller Anton

4. Ist er sich bewusst, dass solche Politspitzen-Verbeamtisie- 2. Der Bundesrat ist zur dauernden Information der Öffentlich-

rungs-Tendenzen die Glaubwürdigkeit der Regierung eher keit über seine Absichten, Entscheide und Massnahmen ge-

schwächen, weil der Eindruck erweckt wird, dass die Politik setzlich verpflichtet, soweit ein allgemeines Interesse daran

die Sache nicht mehr in den Händen hat und überschaut? besteht (Art 8 VwOG); dies gilt insbesondere auch für eidge-

nössische Volksabstimmungen (Art. 11 Abs. 2BPR). Der Bun-

Texte de l'interpellation du 30 novembre 1994 desrat hat - mit Unterstützung der Bundesverwaltung - im Ab-

Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- stimmungskampf die Vorlage zu verteidigen. Weder Entschei-

vantes: dungen noch deren Vertretung werden der Politik damit abge-

1. Continuera-t-il à tolérer que les hauts fonctionnaires s'arro- nommen.

gent un tel pouvoir? 3. Die von der Verwaltung erarbeiteten Argumentarien und Er-

2. Ne pense-t-il pas qu'un peu plus de réserve de la part des läuterungen waren fachlich korrekt. Es versteht sich von

hauts fonctionnaires et des offices fédéraux ne pourrait être selbst, dass die Informationen von Amtsstellen nicht fehlerhaft

que bénéfique à notre Etat? Ou les décisions et les prises de oder irreführend sein dürfen; sonst würde die korrekte Bildung

position relèveront-elles dorénavant de moins en moins des des Volkswillens beeinträchtigt. Was den erwähnten Faltpro-

hommes politiques? spekt betrifft, lag die redaktionelle Hoheit vollumfänglich beim

3. Y aura-t-il d'autres brochures partisanes dites d'information Amt, die Drucklegung wurde aber von privater Seite finanziert

qui font voir tout en rosé, comme la dernière traitant de la loi (14 800 Franken). Steuergelder, mit denen man den Informa-

sur l'assurance-maladie? Le Conseil fédéral comprend-il tionsauftrag gesprengt hätte, wurden somit nicht bean-

qu'une telle démarche est ressentie comme un affront par sprucht. Von Affront kann daher so wenig die Rede sein wie

beaucoup de gens? Dans le cas présent, les opposants au von Gegenpropaganda

projet financent également la brochure par leurs impôts! 4. Der Bundesrat gibt das Ruder nicht aus den Händen; er

4. Est-il conscient que cette tendance à la politisation des würde Massnahmen ergreifen, wenn sich Amtsstellen tatsäch-

hauts fonctionnaires a quelque peu entamé le crédit du gou- lich unter Missachtung der vorgenannten Grundsätze in den

vernement, car elle donne l'impression que les milieux politi- Abstimmungskampf einmischen würden. Diese Vorausset-

ques ne sont plus maîtres de la situation? zung ist beim Krankenversicherungsgesetz nicht erfüllt

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Ruf, Stalder, Steffen Erklärung des Interpellanten: nicht befriedigt

(4) Déclaration de l'interpellateur: non satisfait

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Immer mehr ist feststellbar, dass sich hohe Bundesbeamtin-

nen und -beamte in die Tagespolitik einmischen. Insbeson-

dere im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen bestrei- #ST# 94.3221

ten sie immer zahlreicher Podien und Pressekonferenzen und

nehmen damit direkt Einfluss auf die Willensbildung der Interpellation Keller Anton

Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Dies widerspricht aber Friedensförderung

ihrer Stellung als Dienerin oder Diener am Staat Solche Bun-

desbeamtinnen und -beamte nehmen damit zu bestimmten

ohne Blauhelme

Themen politisch Stellung und kommen so auch in Konflikt mit Encouragement de la paix

Gruppen und Parteien, welche Referenden und Initiativen ver- sans casques bleus

treten.

Darüber hinaus hat auch die Unsitte eingerissen, dass soge-

nannte Informationsbroschüren und -schritten herausgege-

ben werden wie beispielsweise diejenige des BSVzum neuen

Krankenversicherungsgesetz. Bezahlt wird all dies mit Steuer- Wortlaut der Interpellation vom 13. Juni 1994

geldern - auch durch Leute, welche in einer bestimmten Sa- Nachdem das Schweizervolk die Blauhelmvorlage am vergan-

che anderer Meinung sind! Diese Leute können sich gegen genen Wochenende abgelehnt hat, wird der Bundesrat um

derartige Bevormundungsversuche nicht zur Wehr setzen. Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

Es geht nicht an, dass die Politik in unserem Lande immer 1. Wie gedenkt der Bundesrat dem im Ausland entstehenden

mehr durch hohe Beamtinnen und Beamte bestimmt wird. Die und insbesondere auch von unserer Jugend empfundenen

Vertretung politischer Vorlagen sollte weiterhin weitgehend Eindruck zu begegnen, unser Land leiste seinen angemesse-

Sache der Politik sein. nen Teil an der Friedensförderung nicht?

2. Was unternimmt der Bundesrat, um den traditionellen Ruf

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates der Schweiz als Land der Guten Dienste trotz dieser Absage

vom 15. Februar 1995 an den Blauhelmdienst aufrechtzuerhalten und zu festigen?

Rapport écrit du Conseil fédéral 3. Ist mit dieser Ablehnung das im Sicherheitsbericht 90 und

du 15 février 1995 im Armeeleitbild enthaltene Konzept des dreiteiligen Armee-

Der Interpellant geht von falschen Voraussetzungen aus: We- auftrags (Friedensförderung, Existenzsicherung, Verteidi-

der handelte das Bundesamt für Sozialversicherung selbst- gung) noch in vollem Umfang gültig? MUSS insbesondere das

herrlich, noch verwendete es für seine Aktion Steuergelder. Im Militärgesetz angepasst werden?

Rahmen der Abstimmungserläuterungen muss den Ansichten 4. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die weitestgehend un-

wesentlicher Minderheiten Rechnung getragen werden. Dies bestrittenen Einsätze von Blaumützen und Militärbeobachtern

ist in der Broschüre zur Volksabstimmung vom 4. Dezember zu erweitern und verstärken?

1994 geschehen: Die Seite 5 der Abstimmungserläuterungen 5. Unterstützt er die im Abstimmungskampf immer wieder ge-

stand ausschliesslich den Referendumskomitees zur Darle- forderte Verstärkung des IKRK? Und wird er dem Parlament

gung ihres Standpunktes zur Verfügung, übrigens (und im demnächst eine entsprechende Vorlage unterbreiten?

Einklang mit dem Gesetz) auf Kosten der Steuerzahler.

Zu den einzelnen Fragen: Texte de l'interpellation du 13 juin 1994

1. Das neue Krankenversicherungsgesetz ist massgeblich Après le rejet, dimanche dernier, du projet de loi sur les cas-

von den eidgenössischen Räten gestaltet und verabschiedet ques bleus, je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques-

worden. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat nicht ei- tions suivantes:

gene politische Ziele verfochten, sondern in demokratischer 1. Ce rejet ayant fait naître à l'étranger - et, qui plus est, chez

Loyalität über den Willen der Parlamentsmehrheit, also seines nos jeunes - le sentiment que notre pays ne participe pas

Oberaufsichtsorgans, informiert. Von Selbstherrlichkeit der comme il le devrait à la promotion de la paix, que compte faire

Spitzenbeamten kann also dabei keine Rede sein. le Conseil fédéral pour remédier à cet état de choses?

Interpellation Keller Anton 982 N 24 mars 1995

2. Que compte entreprendre le Conseil fédéral pour préserver len Massnahmen in diesem Bereich, vor allem im Rahmen der

et consolider - en dépit de ce refus - la tradition d'une Suisse Uno und der KSZE bzw. OSZE, führen wird. Der Beschluss

proposant ses bons offices? des Bundesrates, sich für die Übernahme der KSZE- bzw.

3. Ce rejet ne remet-il pas en question la validité du concept OSZE-Präsidentschaft 1996 zur Verfügung zu stellen, zeugt

des trois missions de l'armée tel qu'il est exposé dans le von seinem Willen zu noch aktiverer Mitwirkung im Bereich der

rapport 90 sur la politique de sécurité et dans le plan directeur Friedens- und Sicherheitspolitik.

(promotion de la paix, sauvegarde des conditions d'existence, 2. Verstärkung der Guten Dienste

défense)? Ne faudrait-il pas notamment revoir la loi militaire? Der Bundesrat war seit je der Ansicht, dass sich die Guten

4. Le Conseil fédéral pourrait-il envisager de multiplier et de Dienste nicht aufdrängen lassen, sondern das Resultat einer

renforcer les missions des bérets bleus et des observateurs besonderen Disponibilität darstellen. Aus diesem Grund er-

militaires, lesquelles rencontrent un large assentiment? klärt sich die Schweiz immer wieder bereit, sich für Verhand-

5. Le Conseil fédéral apporte-t-il son soutien à la proposition, lungen zur Verfügung zu stellen oder der internationalen Ge-

souvent entendue pendant la campagne, d'un renforcement meinschaft bedarfsweise weitere Mittel anzubieten. Die Ab-

du CICR? Et va-t-il prochainement soumettre au Parlement un stimmung vom 12. Juni 1994 über die Blauhelme ändert

texte dans ce sens? nichts an diesem Sachverhalt Allerdings kann seit einigen

Jahren die Tendenz festgestellt werden, dass die frühere Rolle

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher Peter, Bundi, Bürgi, der Staaten in diesem Bereich zunehmend von multilateralen

Cincera, Columberg, David, Dormann, Dünki, Grossenba- Institutionen übernommen wird. In Europa spielen heute ins-

cher, Hildbrand, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Ruckstuhl, besondere die Uno und die KSZE bzw. OSZE eine zentrale

Schmidhalter, Schnider, Seiler Rolf, Stamm Judith, Wanner, Rolle in der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung. Der

Wick (20) Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz in Zukunft durch

die aktive Teilnahme an diesen Institutionen ihren Beitrag lei-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit sten kann. Der Bundesrat ist dennoch überzeugt, dass in aus-

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht gewählten Situationen die Bereitschaft zur Leistung Guter

eine schriftliche Antwort. Dienste durch einzelne Staaten wichtig sein kann, und will die

Fähigkeit dazu, im Rahmen der bestehenden personellen und

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates finanziellen Mittel, weiter verbessern.

vom 11. Januar 1995 3. Gültigkeit des dreiteiligen Armeeauftrages

Rapport écrit du Conseil fédéral Das Resultat der Abstimmung vom 12. Juni 1994 stellt die Gül-

du 11 janvier 1995 tigkeit des Konzeptes des dreiteiligen Armeeauftrages, so wie

Der ablehnende Entscheid des Volkes über die Schaffung ei- es im Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz darge-

nes Blauhelmkontingentes wird es der Schweiz nicht erlau- stellt ist, nicht in Frage. Auch wenn die Schweiz im Rahmen

ben, ein neues Instrument ihrer Friedens- und Sicherheitspoli- der Friedensförderung kein Blauhelmkontingent anbieten

tik einzuführen. Der Volksentscheid stellt aber weder diese tra- kann, spricht nichts dagegen, dass sie wie bisher internationa-

ditionelle Politik noch deren Ziele in Frage. Der Bundesrat ge- len Institutionen unbewaffnetes Militärpersonal zur Verfügung

denkt deshalb seine Friedens- und Sicherheitspolitik so wei- stellt

terzuführen, wie er sie im Bericht über die Aussenpolitik der 4. Einsätze von Blaumützen und Militärbeobachtern

Schweiz in den neunziger Jahren dargestellt hat Auf der Im Rahmen von Missionen der Vereinten Nationen befinden

Grundlage des in den vergangenen Jahren bereits Erreichten sich zurzeit fünfzehn Schweizer Militärbeobachter im Nahen

wird er insbesondere den Anstrengungen zugunsten der Frie- Osten, im ehemaligen Jugoslawien und in Georgien im Ein-

denserhaltung und der Unterstützung humanitärer Aktionen satz. Der Bundesrat ist bereit, bei Bedarf seine Beteiligung an

grösseres Gewicht beimessen. derartigen Missionen in Zukunft zu verstärken, soweit der Zu-

Der Bundesrat geht davon aus, dass unter anderem die Fi- stand der Bundesfinanzen dies erlaubt und das notwendige

nanzlage der Eidgenossenschaft eine nicht unwesentliche Personal zur Verfügung steht Der Einsatz von Blaumützen

Rolle beim Zustandekommen des Resultates vom 12. Juni wird in diesem Sinne weitergeführt

1994 gespielt hat Der Bundesrat hat bereits bei verschiede- 5. Verstärkung des IKRK

nen Gelegenheiten unterstrichen, dass die Sanierung der Wie in der Botschaft vom 26. Mai 1993 über die jährlichen Bun-

Bundesfinanzen ein prioritäres Ziel seiner Regierungspolitik desbeiträge an das Sitzbudget des IKRK (93.051 ) festgehalten

ist Dies gilt für alle Bereiche, die Aussenpolitik Inbegriffen. wird, belaufen sich diese für die Jahre 1994 und 1995 auf je

Dies ändert jedoch nichts am festen Willen des Bundesrates, 60 Millionen Franken und sollen für die Jahre 1996 und 1997

sein Engagement in der Friedens- und Sicherheitspolitik und auf je 65 Millionen Franken erhöht werden. Diese Beträge sind

im Bereich der humanitären Hilfe soweit als möglich zu ver- um die jährlichen Beiträge der Schweiz in der Grössenord-

stärken. Die diesbezüglichen Aktivitäten der Schweiz im ehe- nung von 15 bis 20 Millionen Franken an das Feldbudget des

maligen Jugoslawien - sei es auf dem Gebiet der humanitären IKRK, wie dies in der Botschaft vom 3. Juni 1991 über die Wei-

Hilfe, der präventiven Diplomatie (Unterstützung der Unprofor terführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidge-

und der KSZE- bzw. OSZE-Missionen) oder der bilateralen nossenschaft (91.041) festgehalten wird, zu ergänzen. Diese

Friedenspolitik (Unterstützung von Friedensprojekten in der verstärkte Unterstützung ist Ausdruck der Kontinuität der hu-

zivilen Gesellschaft) -zeigen, dass die Schweiz willens und fä- manitären Politik der Eidgenossenschaft. Die Bedeutung der

hig ist, die internationalen Anstrengungen mitzutragen. Tätigkeit des IKRK hat in den letzten Jahren noch zugenom-

1. Eindruck, unser Land leiste seinen angemessenen Teil an men und dürfte weiter zunehmen. Im Rahmen der finanziellen

der Friedensförderung nicht Möglichkeiten wird die Schweiz ihre Unterstützung weiter ver-

Der Bundesrat glaubt, dass die Auffassung, unser Land betei- stärken.

lige sich nicht angemessen an den Anstrengungen zur Frie-

densförderung, einer Objektivierung bedarf. Unsere Beiträge, Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt

insbesondere diejenigen, welche im Rahmen der Uno und der Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait

KSZE bzw. OSZE geleistet werden, haben kontinuierlich zuge-

nommen, auch wenn sie nicht an die Anstrengungen anderer

vergleichbarer Länder heranreichen. Eine aktivere Informa-

tionspolitik, wie sie im Bericht über die Aussenpolitik der

Schweiz in den neunziger Jahren angekündigt und momen-

tan umgesetzt wird, sollte dazu die notwendigen Antworten lie-

fern. Im weiteren beabsichtigt der Bundesrat, die im genann-

ten Bericht entworfene Politik im Bereich der Friedensförde-

rung und Friedenserhaltung fortzuführen, was in der Praxis zu

einer stärkeren Beteiligung der Schweiz an den internationa-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Keller Anton Friedensförderung ohne Blauhelme

Interpellation Keller Anton Encouragement de la paix sans casques bleus

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3221

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 24.03.1995 - 08:00

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Data

Seite 981-982

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Ref. No 20 025 542

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