Swiss Federal Council's Vatican Envoy Appointment and Religious Peace
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe interpellation expressed concern that the Swiss Federal Council's actions, such as appointing a special envoy to the Vatican without consulting non-Catholic representatives, were creating an imbalance favoring the Roman Catholic Church and jeopardizing religious peace. The Federal Council responded that appointing ambassadors is its sole competence, that it maintains dialogue with both major religious communities without preference, and that establishing diplomatic relations with the Holy See is a normalization of an anomaly, not a favor to one religion, as many non-Catholic states do the same.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 85 BVden, Art. 50 Absatz, Art. 85 Ziff. 5 BV, Art. 50 Abs. 4 BV; Swiss Federal Council's Vatican Envoy Appointment and Religious Peace: The Federal Council responded that appointing ambassadors is its sole competence, that it maintains dialogue with both major religious communities without preference, and that establishing diplomatic relations with the Holy See is a normalization of an anomaly, not a favor to one religion, as many non-Catholic states do the same.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the interpellation as a basis for requiring federal council approval of an agreement with the Vatican.
Cited in the Bundesrat's response as the provision requiring federal approval for the establishment of dioceses in Switzerland.
Volltext
17. Juni 1994 N 1225 Interpellation Scherrer Werner
#ST# 94.3162 der römisch-katholischen Bistümer in der Schweiz, insbeson-
dere die beabsichtigte Installation regulärer Bistumssitze in
Interpellation Scherrer Werner den beiden Reformationsstädten Genf und Zürich. Als eines
der wichtigsten Länder der Reformation nimmt die Schweiz
Erhaltung des konfessionellen Friedens eine Stellung ein, die mit anderen Ländern nicht vergleichbar
Maintien de la paix religieuse ist. Römisch-katholische Bischöfe haben aber in der Praxis in
Öffentlichkeit und Politik ein unverhältnismässiges Gewicht
Der sukzessive Positionsausbau der römisch-katholischen
Kirche führt zu einem zunehmenden konfessionellen Un-
gleichgewicht und zu einer ernst zu nehmenden Gefahr für
Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1994 den religiösen Frieden in unserem Lande.
Ich verlange vom Bundesrat Auskunft über folgende Fragen: Es kann nicht Sache der bevorzugten Konfession und ihrer
1. Warum hat der Bundesrat weder den Schweizerischen politischen Interessenvertreter sein, allein darüber zu ent-
Evangelischen Kirchenbund noch andere Vertreter des nicht- scheiden, ob der religiöse Friede bedroht sei. Fragen wie die-
katholischen Volksteils konsultiert (welcher immer noch die jenigen des Sonderstatus der Nuntiatur oder der Neueintei-
Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ausmacht), bevor er ei- lung der Bistümer sind aufgrund ihrer politischen Implikatio-
nen Sonderbotschafter beim Vatikan ernannt hat? nen keine rein internen Angelegenheiten der römisch-katholi-
2. Ist es Tatsache, dass der Bundesrat nur auf eine günstige schen Kirche.
Gelegenheit wartet, um die volle diplomatische Verbindung
mit dem Vatikan aufzunehmen? Welches sind die nächsten Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates
Schritte des Bundesrates in dieser Angelegenheit? vom 11. Mai 1994
3. Müssen nicht gemäss Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfas- Rapport écrit du Conseil fédéral
sung die beiden eidgenössischen Räte einen allfälligen Ver- du 11 mai 1994
trag mit dem Vatikan genehmigen? 1. Die Ernennung eines Botschafters im allgemeinen und ei-
4. Wie gedenkt der Bundesrat im Hinblick auf die diskutierte nes Botschafters in Sondermission im speziellen steht in der
Bistumsneueinteilung bzw. Schaffung neuer Bistümer vorzu- alleinigen Kompetenz des Bundesrates. Im übrigen unterhal-
gehen? ten die Bundesbehörden einen offenen Dialog sowohl mit
dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund wie auch
Texte de l'interpellation du 18 mars 1994 mit der katholischen Kirche, welche die beiden wichtigsten
Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions Glaubensgemeinschaften vertreten, und dies ohne irgendwel-
suivantes: che Bevorzugung eines der beiden Gesprächspartner.
1. Pourquoi n'a-t-il consulté ni la Fédération des Eglises pro- 2. In seiner Antwort auf die Interpellation Duboule vom
testantes de la Suisse ni d'autres représentants des non- 18. September 1978 hat der Bundesrat die Anomalie einseiti-
catholiques (lesquels restent majoritaires au sein de la popula- ger diplomatischer Beziehungen zwischen der Schweiz und
tion de nationalité suisse) avant de nommer un ambassadeur dem Heiligen Stuhl anerkannt. Wenn man von einer Handvoll
en mission spéciale auprès du Vatican? Kleinststaaten und Ländern absieht, welche erst kürzlich un-
2. Est-il exact qu'il n'attend que l'occasion favorable pour éta- abhängig geworden sind, ist die Schweiz in Tat und Wahrheit
blir des relations diplomatiques complètes avec le Vatican? unter den 150 Ländern, welche diplomatische Beziehungen
Quelles sont les prochaines démarches qu'il entend entre- mit dem Heiligen Stuhl unterhalten, heute noch der letzte
prendre dans cette affaire? Staat, bei welchem ein Nuntius akkreditiert ist, während die
3. Les Chambres fédérales ne devraient-elles pas, en vertu de Schweiz selber keine diplomatische Vertretung beim Heiligen
l'article 85 chiffre 5 de la constitution, approuver la conclusion Stuhl unterhält Übrigens haben alle protestantischen Staaten
d'un accord avec le Vatican? Nordeuropas normale diplomatische Beziehungen mit dem
4. Quelle attitude le Conseil fédéral va-t-il adopter face à la Heiligen Stuhl.
nouvelle répartition des diocèses, qui est en discussion, voire In jüngerer Zeit hat der Bundesrat das Postulat Pini vom
face à la création de nouveaux diocèses? 19. Juni 1991 entgegengenommen, welches von ihm ver-
langte, die Möglichkeit und die politischen und juristischen
Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Dünki, Fehr, Hafner Modalitäten einer Normalisierung unserer Beziehungen mit
Rudolf, Keller Rudolf, Kern, Miesch, Moser, Müller, Schmied dem Heiligen Stuhl im Sinne einer Abschaffung der besagten
Walter, Seiler Hanspeter, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steine- Anomalie zu studieren.
mann, Zwygart (16) Im gleichen Jahr hat der Bundesrat einen Botschafter in Son-
dermission beim Heiligen Stuhl ernannt - eine Mission, wel-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit che 1993 erneuert wurde. Im Rahmen dieses Entscheides
In letzter Zeit ist der Bundesrat bemüht, dem Druck der rö- fand der Bundesrat, dass ein direkter Zugang zu den vatikani-
misch-katholischen Interessenkreise stattzugeben, was zu ei- schen Behörden besser erlaubt, den umfassenden schweize-
ner einseitigen Politik zugunsten der römisch-katholischen rischen Standpunkt zur Geltung zu bringen. Ebenso erlaubt
Kirche führt. er eine bessere Wahrnehmung der vatikanischen Gegeben-
Dies zeigt sich deutlich bei der Ernennung eines schweizeri- heiten.
schen Sonderbotschafters beim Vatikan. Der Vatikan hatte, Der Bundesrat wird zum gegebenen Zeitpunkt bestimmen, ob
dank seiner weitreichenden diplomatischen Vertretungen und der Moment gekommen ist, die genannte Anomalie völlig zu
seines grossen Einflusses in den internationalen Organisatio- beseitigen. Es erscheint in dieser Hinsicht wichtig, den Grund-
nen, 1953 bei der Uno erwirkt, dass als offizielle Bezeichnung satz der Universalität der internationalen Beziehungen der
des Vatikanstaates der Begriff «Heiliger Stuhl» verwendet wird. Schweiz zu wiederholen und das Interesse zu unterstreichen,
Damit sollte die doppelte Souveränität des Papstes über den welches für unser Land dem Dialog mit einem Gesprächspart-
Vatikanstaat und die römisch-katholische Kirche dokumentiert ner zukommt, der auf der internationalen Szene eine unzwei-
werden. Die römisch-katholische Kirche nimmt als einzige die- felhaft wichtige Rolle spielt. Darüber hinaus schafft ein diplo-
sen internationalen Rechtsstatus in Anspruch. Alle anderen matischer Kanal, der in beiden Richtungen offen ist, eine grös-
Bekenntnisse sind damit benachteiligt und diskriminiert Der sere gegenseitige Vertrautheit und erlaubt, neue Probleme frü-
Grundsatz der konfessionellen Neutralität des Bundes wird her zu erkennen und damit leichter zu lösen. Im Rahmen einer
missachtet, wenn die Eidgenossenschaft diese Sichtweise solchen Entscheidung wird der Bundesrat den wichtigsten
übernimmt. Von der definitiven Ernennung eines Botschafters Strömungen der öffentlichen Meinung Rechnung tragen.
im Vatikan ist deshalb Abstand zu nehmen. Die überwiegende Mehrheit der Staaten anerkennt, dass der
Mit zunehmender Sorge und Beunruhigung verfolgen nichtka- Heilige Stuhl ein Völkerrechtssubjekt ist, und unterhält mit die-
tholische Kreise auch die Vorbereitung zur Neuorganisation sem diplomatische Beziehungen. Der Heilige Stuhl ist auch
Mitglied mehrerer internationaler Organisationen und hat ins-
Interpellation Bischof 1226 N 17juin1994
besondere Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen. Die 3. Pourrait-on demander des comptes aux médecins prescri-
Tatsache, dass Staaten ohne katholische Volksgruppe mit vant des médicaments risquant d'engendrer une dépen-
dem Heiligen Stuhl diplomatische Beziehungen unterhalten, dance?
zeigt, dass es sich dabei um Beziehungen zwischen Staaten 4. A cet égard, a-t-on déjà entrepris des démarches juridiques,
handelt. Der Bundesrat teilt diese Ansicht und ist nicht der Mei- voire procédé à des condamnations?
nung, dass die diplomatischen Beziehungen mit dem Heiligen 5. Quelles mesures pourrait-on prendre pour empêcher que
Stuhl eine der Konfessionen begünstigen. ce type de médicaments soient prescrits à la légère?
3. In seiner Antwort auf die oben genannte Interpellation Du-
boule erklärte der Bundesrat, dass die Frage der Eröffnung ei- Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
ner diplomatischen Mission beim Heiligen Stuhl in Überein-
stimmung mit Artikel 85 BVden eidgenössischen Räten vorge- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
legt werde. Es handelt sich dabei um eine Angabe allgemeiner Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
Natur hinsichtlich der Einrichtung bleibender Beamtungen eine schriftliche Antwort.
(Art. 85 Ziff. 3); die jüngere Rechtsprechung der Verwaltungs-
behörden des Bundes lässt diesen Hinweis im Falle der Eröff- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
nung einer Botschaft im übrigen als hinfällig erscheinen (VPB, vom 23. März 1994
56 [1992] No. 49). Ein solcher Entscheid liegt in der Zuständig- Rapport écrit du Conseil fédéral
keit des Bundesrates und bedarf, wie in der Vergangenheit, du 23 mars 1994
keines Abschlusses eines internationalen Vertrages. 1. Eine 1983/84 in der Deutschschweiz durchgeführte und
4. Artikel 50 Absatz 4 der Bundesverfassung sieht vor, dass 1986 publizierte Untersuchung (Gutscher/Hornung) über den
die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete Medikamentenmissbrauch gibt eine Übersicht über das Miss-
der Genehmigung des Bundes unterliegt. Sollten die Annah- brauchsproblem. Sie unterscheidet allerdings nicht zwischen
men des Interpellanten in einem konkreten Vorschlag ihren rezeptpflichtigen und -freien Medikamenten. Die Ergebnisse
Niederschlag finden, wird der Bundesrat gehalten sein, sich zeigen : Nur bei gerade 1,6 Prozent der Personen zwischen 20
darüber auszusprechen. und 40 Jahren gibt es Hinweise auf Medikamentenabhängig-
keit, während bei den 41- bis 60jährigen das Verhältnis auf
Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- 4,2 Prozent und bei den über 61 jährigen Personen auf 8,4 Pro-
rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion. zent ansteigt
Eine 1987 durch die Schweizerische Fachstelle für Alkohol-
Abstimmung - Vote und andere Drogenprobleme durchgeführte Erhebung hat er-
Für den Antrag auf Diskussion 43 Stimmen geben, dass täglich rund 200 000 Frauen und 120 000 Männer
Dagegen 72 Stimmen zu Schlaf-, Schmerz-, Beruhigungs- oder Anregungsmitteln
greifen.
2. Es gibt keine spezifische Statistik über jene Todesfälle, die
in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Medika-
#ST# 93.3549 mentenabhängigkeit stehen. Weder die vom Schweizerischen
Toxikologischen Informationszentrum noch die von den Spitä-
Interpellation Bischof lern gemachten Beobachtungen erlauben es, Klarheit zu er-
langen über die Zahl von medikamentenabhängigen Perso-
Medikamentenabhängigkeit
nen, die infolge einer Medikamentenvergiftung gestorben
Dépendance due à l'abus sind. Einerseits umfassen diese Daten den grössten Teil der
de médicaments tot aufgefundenen oder zuhause gestorbenen Personen
nicht, und andererseits ist die Medikamentenabhängigkeit oft
nicht bekannt. Zwar publiziert das Bundesamt für Statistik die
Fälle von tödlichen Medikamentenvergiftungen. Diese belie-
fen sich 1992 auf 189. Es weist aber nicht aus, wie viele davon
Wortlaut der Interpellation vom 30. November 1993 auf eine Abhängigkeit zurückzuführen sind. (Zum Vergleich:
Im Anschluss an meine Frage betreffend Medikamentenab- Im selben Jahr ereigneten sich in der Schweiz insgesamt
hängigkeit, die ich in der Fragestunde gestellt habe, möchte 260 302 Todesfälle).
ich doch noch einige Fragen beantwortet wissen. 3. Prinzipiell können Ärzte zur Rechenschaft gezogen werden,
Ich bitte daher den Bundesrat, mir folgende Fragen zu beant- wenn die Verschreibung von Medikamenten nicht nach den
worten. Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt oder wenn der Patient nicht
1. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis unserer Regierung auf die Risiken einer Abhängigkeit bei einer Anwendung über
von rezeptpflichtigen Medikamenten abhängig? längere Zeit aufmerksam gemacht worden ist Im Einzelfall ist
2. Welche Todesfälle sind direkt und wie viele indirekt der Me- es aber oft schwierig zu beweisen, dass ein Arzt nicht lege artis
dikamentenabhängigkeit zuzuschreiben? gehandelt hat
3. Könnten Mediziner, die Medikamente verschreiben, die zur 4. Es sind uns keine Fälle bekannt, wo gegen einen Arzt
Abhängigkeit führen, zur Rechenschaft gezogen werden? Rechtsschritte wegen exzessiver Verschreibung eingeleitet
4. Wurden in dieser Sache schon einmal juristische Schritte worden wären. Ebensowenig haben wir Kenntnis von Ge-
oder eventuell sogar Verurteilungen vorgenommen? richtsurteilen. Stellen hingegen die Krankenkassen bei Patien-
5. Welche Massnahmen könnten unternommen werden, da- ten einen übermässigen Medikamentenkonsum fest, können
mit der «leichtfertigen» Abgabe von diesen Medikamenten Ein- sie mit dem verschreibenden oder abgebenden Arzt Kontakt
halt geboten werden kann? aufnehmen und die Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit
der Verschreibung gemäss Artikel 23 des KUVG (wiederaufge-
Texte de l'interpellation du 30 novembre 1993 nommen in Art 48 des Revisionsprojekts) überprüfen.
Dans le droit fil de la question concernant la pharmacodé- 5. Die Medikamentenabhängigkeit ist ein komplexes Problem.
pendance que j'avais posée à l'heure des questions, je sou- Probleme wie Ärger, Spannungen, Stress, schulische oder be-
haite obtenir encore quelques précisions de la part du rufliche Schwierigkeiten, Eheprobleme, soziale Schwierigkei-
Conseil fédéral: ten, Unannehmlichkeiten des Alters führen oft zu einem Medi-
1. A la connaissance de notre gouvernement, combien de per- kamentenmissbrauch. Manche Ärzte verschreiben gewisse
sonnes sont dépendantes de médicaments remis sous ordon- Medikamentengruppen wie die Tranquilizer zu schnell und zu
nance? lange. Nur Massnahmen im Rahmen einer globalen Präventi-
2. Quels types de décès sont dus directement à la pharmaco- onspolitik, die sich sowohl auf die Information der Medizinal-
dépendance? Combien de décès sont indirectement imputa- personen wie auch auf die Aufklärung der Bevölkerung bezie-
bles à ce phénomène? hen, können deshalb erfolgreich sein. Das Bundesamt für Ge-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Scherrer Werner Erhaltung des konfessionellen Friedens
Interpellation Scherrer Maintien de la paix religieuse
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3162
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 1225-1226
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Pagina
Ref. No 20 024 219
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