Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3155 KI-generiert

Federal Council Rejects Piecemeal Revision of Criminal Code for Short-Term Sentence Alternatives

Geschäftsnummer VPB 94-3155
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Swiss Federal Council considered an interpellation regarding the revision of the criminal code, specifically the replacement of short-term prison sentences with alternative penalties. The Council explained that while replacing short-term sentences is desirable due to their counterproductive effects and potential financial benefits, a piecemeal revision is not advisable. They argued that the proposed new sanctioning system is a cohesive whole, and separating it would lead to duplication of effort, adjustment problems, and complexities in implementation and transition. Therefore, the Council favored a comprehensive revision of the criminal code to address all aspects of the proposed changes effectively.

Legislator-Regeste

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Federal Council Rejects Piecemeal Revision of Criminal Code for Short-Term Sentence Alternatives: sterkonferenz des Europarates über Migrationsfragen vom gendstrafrechtspflege ist am 28. Februar 1994 abgelaufen.

Schlagwörter

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Revision des Strafurteils Ersatzstrafe Haftordnung Strafanpassung Haftersatzmassnahme Verschlechterungsverbot
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Volltext

Interpellation Raggenbass 1222 N 17 juin 1994

überproportionale Hilfeleistung der Schweiz darum ersucht, #ST# 94.3155

andere Staaten um die Aufnahme der Betroffenen zu bitten.

Falls in den Medien nachträglich der Eindruck entstanden ist, Interpellation Raggenbass

unter den Betroffenen befänden sich keine ehemaligen

Kriegsgefangenen, handelt es sich um ein Missverständnis. Revision des Strafgesetzbuches

4. Nachdem das UNHCRfürdie 113 Bosnier keine alternative Révision du Code pénal

Aufnahmemöglichkeit ausfindig machen konnte, hat die

Schweiz dem Aufnahmebegehren entsprochen. In einem

Schreiben an die Schweizer Behörden hat das UNHCR sein

Bedauern über die Art und Weise der Berichterstattung in den

Schweizer Medien zu dieser Aufnahmeaktion zum Ausdruck Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1994

gebracht Seither hat das Regionalbüro des UNHCR in Zagreb Ich frage den Bundesrat an:

zwei weitere Hilfsbegehren für die Aufnahme von 81 bzw. 1. Wie sieht der Zeitplan der Strafrechtsrevision aus?

31 Personen gestellt Auch diese sind in der Zwischenzeit in 2. Lässt sich der Themenbereich «Ersatz der kurzfristigen Frei-

die Schweiz eingereist. Seit 1992 beteiligt sich die Schweiz heitsstrafen durch andere Strafen» forcieren, zum Beispiel

auch an einem gemeinsamen Programm des UNHCR und der durch Herausbrechen und Vorziehen dieses Bereichs?

International Organisation for Migration (IOM) zur Behandlung

von Kriegsverletzten. Im Rahmen dieses Projektes sind ver- Texte de l'interpellation du 18 mars 1994

schiedene Anfragen eingegangen. Bisher wurden 66 Perso-

Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions

nen in schweizerischen Spitälern gepflegt Diejenigen Perso- suivantes:

nen, die nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren konnten, wur- 1. Quel est le calendrier prévu pour la révision du droit pénal?

den vorläufig aufgenommen. 2. Est-il possible d'accélérer le remplacement des peines pri-

5. Der Bundesrat hält auch weiterhin an seinen bereits bei Aus- vatives de liberté de courte durée par d'autres peines, par

bruch des Krieges festgelegten flüchtlingspolitischen Grund- exemple en séparant cette question des autres questions à

sätzen fest, wonach der humanitären Hilfe vor Ort erste Priori- traiter, afin de les régler à titre prioritaire?

tät zukommt Mit denselben Mitteln kann im Krisengebiet und

in den Erstaufnahmeländern wesentlich mehr Menschen und

besser geholfen werden, als dies in der Schweiz möglich Mitunterzeichner - Cosignataires: David, Engler, Hafner Ru-

wäre. Trotz der sich abzeichnenden Fortschritte bei den Frie- dolf, Heberlein, Iten Joseph, Leuenberger Moritz, Marti Wer-

densbemühungen sind aufgrund der Anstrengungen des ner, Rutishauser, Seiler Hanspeter, Stamm Judith, Suter (11 )

IKRK zur Freilassung von Kriegsgefangenen und in Zusam-

menhang mit Programmen des UNHCR weitere Aufnahmege- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

suche zu erwarten. Soweit Aufnahmen in Drittstaaten notwen- Die Vorentwürfe der Expertenkommission zum Allgemeinen

dig werden, wird die Schweiz ihre bisherige Aufnahmepolitik Teil und zum Dritten Buch des Strafgesetzbuches und zu ei-

grundsätzlich weiterverfolgen und allfällige Hilfsbegehren nem Bundesgesetz über die Jugendstrafrechtspflege sind in

wohlwollend prüfen. die Vernehmlassung gegangen. Ein wesentlicher Pfeiler der

Der Bundesrat hat deshalb am 20. April 1994 das EJPD er- Revisionsvorlage ist der Ersatz kurzfristiger Freiheitsstrafen

mächtigt, unter den bereits bisher geltenden Bedingungen durch Geldstrafen, Verpflichtung zu einer Arbeitsleistung, den

weitere 700 bosnische Kriegsopfer aufzunehmen. Dieser Be- Entzug von Rechten (z. B. Entzug des Führerausweises). Die

schluss war notwendig, weil das frühere Kontingent für die Wirkungen von kurzfristigen Freiheitsstrafen sind denn auch

Jahre 1992/93 befristet war. Von diesem Kontingent wurden meist nachteilig, die Resozialisierung kaum möglich. Die Täter

bis zum 20. April 1994-nach Erfüllung sämtlicher Hilfsbegeh- bei SVG-Delikten sind meist gesellschaftlich integriert und be-

ren - 2300 Personen die Aufnahme bewilligt Überdies wur- dürfen keiner Resozialisierung. Die schädlichen Auswirkun-

den mittels anderer Aufnahmeaktionen oder individueller Asyl- gen einer Freiheitsstrafe können aber sehr wohl bereits bei

verfahren seit Ausbruch des Bürgerkrieges 14 742 Personen kurzer Dauer eintreten, z. B. die Berührung mit und die Beein-

(Stand Ende April 1994) aus dem ehemaligen Jugoslawien als flussung durch andere Kriminelle und die Erschwerung des

Flüchtlinge anerkannt oder vorläufig aufgenommen. Für den Wiedereintritts ins freie Erwerbsleben. Das Problem der man-

Fall, dass sich ein zusätzlicher Bedarf abzeichnen oder eine gelnden Gefängnisplätze könnte zumindest in Teilbereichen

neue Eskalation des Konflikts weitere Aufnahmen grösseren entschärft werden. Finanzpolitisch ist die Abschaffung der

Umfangs nahelegen sollte, wird der Bundesrat einen neuen kurzfristigen Freiheitsstrafen ebenfalls zu begrüssen. Das An-

Entscheid treffen. liegen sollte möglichst bald realisiert werden.

6. Wie bereits im Zusammenhang mit Frage 4 erläutert, hängt

die vorerst abschlägige Antwort auf das Hilfsbegehren des Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

UNHCR hauptsächlich mit den Auswirkungen der mangeln- vom 30. Mai 1994

den internationalen Solidarität zusammen. Eine grössere eu- Rapport écrit du Conseil fédéral

ropäische Solidarität unter den Aufnahmestaaten hat die du 30 mai 1994

Schweiz schon an der internationalen Konferenz über humani- 1. Die Frist für die Vernehmlassung zu den Expertenentwürfen

täre Hilfe zugunsten der Kriegsopfer im ehemaligen Jugosla- betreffend den Allgemeinen Teil und Teile des Dritten Buches

wien vom 16. Juli 1993 in Genf und erneut an der fünften Mini- des Strafgesetzbuches sowie ein Bundesgesetz über die Ju-

sterkonferenz des Europarates über Migrationsfragen vom gendstrafrechtspflege ist am 28. Februar 1994 abgelaufen.

18./19. November 1993 in Athen gefordert. Überdies kann Die Kantone haben eine Fristverlängerung bis Ende April, ein-

nicht übersehen werden, dass das Bundesamt für Flüchtlinge zelne politische Parteien und mehrere interessierte Organisa-

seit Ausbruch des Konfliktes einen beachtlichen Anteil des ge- tionen zum Teil bis Juni 1994 verlangt

samten Jahresbudgets für Fürsorgeaufwendungen an Asylbe- Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden von der Verwal-

werber, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge aus dem tung systematisch geordnet und gewichtet, um einen Über-

ehemaligen Jugoslawien verwenden muss. blick über die allgemeine Tendenz und die Schwerpunkte der

Die bisher von der Schweiz geleistete humanitäre Hilfe vor Ort Kritik zu gewinnen. Die Auswertung der Vernehmlassung wird

beläuft sich auf 101 Millionen Franken. Im internationalen Ver- Ende 1994 abgeschlossen sein, und der Bundesrat wird vor-

gleich schneidet unser Land sehr gut ab. Auch wenn für das aussichtlich im Frühjahr 1995 über das weitere Vorgehen ent-

staatliche Handeln im humanitären Bereich andere als finan- scheiden. Beschliesst der Bundesrat die Ausarbeitung eines

zielle Überlegungen massgebend sein müssen, dürfen die da- Gesetzentwurfes, so kann die entsprechende Botschaft zu-

mit verbundenen Kosten nicht verschwiegen werden. handen des Parlaments 1996 vorliegen. Die Zeit, welche die

vorberatenden Kommissionen und die eidgenössischen Räte

Erklärung der Interpellantin: teilweise befriedigt für die Beratungen der Gesetzentwürfe benötigen werden,

Déclaration de l'interpellatrice: partiellement satisfaite lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nur schwer abschätzen.

17. Juni 1994 N 1223 Interpellation Allenspach

2. Die im Expertenentwurf vorgeschlagenen neuen Strafen den, wenn aufgrund der definitiven Vernehmlassungsergeb-

könnten zwar, technisch gesehen, aus dem Vorentwurf her- nisse die Gesamtrevision des Allgemeinen Teils des Strafge-

ausgelöst werden, um die im geltenden Strafgesetzbuch an- setzbuches zurückgestellt werden müsste. Über das weitere

gedrohten kurzen Freiheitsstrafen zu ersetzen. Dieses Vorge- Schicksal der Expertenentwürfe wird aber der Bundesrat, wie

hen wäre jedoch aus den folgenden Gründen nicht sinnvoll: oben erwähnt, nicht vor dem Frühjahr 1995 endgültig ent-

2.1 Das neue Sanktionensystem, das der Expertenentwurf scheiden.

vorschlägt, besteht nicht nur in der Einführung neuer Strafar- Aus den angeführten Gründen erachtet der Bundesrat eine se-

ten, sondern umfasstauch eine Neuregelung der Strafzumes- parate Vorlage betreffend den Ersatz der kurzen Freiheitsstra-

sung und der Strafbefreiung und sieht neue Massnahmen vor. fen durch andere Strafen im jetzigen Zeitpunkt nicht für ange-

Diese Neuerungen sind aufeinander abgestimmt und bilden zeigt.

ein Ganzes. Es geht dabei nicht nur um den Ersatz der kurzen

Freiheitsstrafe, sondern auch um eine Neukonzeption der Erklärung des Interpellanten: befriedigt

Geldstrafe. Diese soll neu nach dem Tagessatzsystem bemes- Déclaration de l'interpellateur: satisfait

sen werden, wobei sich die Zahl der Tagessätze nicht nur nach

dem Verschulden des Täters, sondern auch nach den wirt-

schaftlichen Verhältnissen richtet Bei einer Revision, die sich

nur auf die kurzen Strafen konzentrieren würde, ergäben sich

mithin Abgrenzungsprobleme zu den übrigen im Gesetzent-

wurf der Expertenkommission vorgesehenen Neuerungen. #ST# 93.3600

2.2 Die Aufteilung des Revisionsprojektes in zwei Vorlagen

würde zudem verschiedene Doppelspurigkeiten nach sich Interpellation Allenspach

ziehen:

- Die Ausarbeitung und Beratung von zwei getrennten Gesetz- Gewährleistung des Rechtsstaates

entwürfen bedeutet für die Verwaltung wie für das Parlament Garantie de l'Etat de droit

eine Verdoppelung der Verfahrensabläufe und des damit ver-

bundenen Zeitaufwandes.

- Die Strafdrohungen in den Bestimmungen des Besonderen

Teils des Strafgesetzbuches müssten zweimal umgeschrie-

ben werden: einmal beim Ersatz der kurzen Freiheitsstrafen Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1993

durch neue Strafen, und ein zweites Mal bei der Einführung In verschiedenen Kantonen, insbesondere im Kanton Zürich,

des verbleibenden Teils des neuen Sanktionensystems. Das- werden Häftlinge, die sich in Polizei- und Untersuchungshaft

selbe gilt für die Strafdrohungen in den zahllosen Bestimmun- befinden, laufend wegen Mangel an Gefängnisplätzen auf

gen des Nebenstrafrechts. freien FUSS gesetzt Diese Notentlassungen führen nach An-

- Die Einführung des vorgeschlagenen Sanktionensystems in gaben von Untersuchungsbehörden dazu, dass Straftäter aus

zwei Etappen würde auch zwei komplexe Übergangsregelun- dem Ausland in Massen auftreten und in der Schweiz delik-

gen nach sich ziehen, deren Anwendung für die Strafverfol- tisch tätig werden, ohne dass ihnen wirksam begegnet wer-

gungsbehörden schwierig wäre. den kann.

2.3 Die kurzen Freiheitsstrafen sollen in erster Linie wegen ih- Polizeibehörden bestätigen, dass sie mangels Gefängnisplät-

rer oft kontraproduktiven Auswirkungen durch zweckmässi- zen möglicherweise auf Monate hinaus auf grossangelegte

gere Sanktionen ersetzt werden. Wie in der Begründung der Verhaftungsaktionen zur Bekämpfung des organisierten Ver-

Interpellation angeführt wird, dürfte diese Neuerung als er- brechens und des Drogenhandels verzichten müssen.

wünschter Nebeneffekt tendenziell zu einer Entlastung der Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender

Gefängnisse führen. Indem die kurzen Freiheitsstrafen grund- Fragen:

sätzlich durch die neue Geldstrafe und die gemeinnützige Ar- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass diese Situation eine

beit ersetzt werden, sind zudem auch finanzpolitisch positive Kapitulation des Rechtsstaates bedeutet?

Auswirkungen zu erwarten. Wer trägt nach Auffassung des Bundesrates die Verantwor-

Gleichwohl scheint dem Bundesrat eine vorgezogene, auf den tung für diese Kapitulation des Rechtsstaates?

Bereich der kurzen Gefängnisstrafen beschränkte Revision Was unternimmt der Bundesrat, um rechtsstaatliche Zustände

nicht ratsam. Die bisher ausgewerteten Vernehmlassungen wiederherzustellen? Ist er bereit, dazu auch ausserordentliche

zum Vorentwurf der Expertenkommission lassen zwar erken- Massnahmen und allenfalls sogar Notrecht anzuwenden?

nen, dass die Abschaffung der kurzen Freiheitsstrafen in der Wie lange lässt der Bundesrat zu, dass im ausländischen Ver-

Tendenz mehrheitlich begrüsst wird. Im Detail werden aber brechermilieu die Schweiz und insbesondere die Stadt Zürich

zahlreiche Vorbehalte geltend gemacht und einzelne der neu als lukrativer, praktisch gefahrloser Tummel- und Aktionsplatz

vorgeschlagenen Sanktionen abgelehnt, was eine gründliche betrachtet werden?

Überarbeitung des Vorentwurfs in diesem Bereich nötig

macht. Dies wird sich auf das gesamte Sanktionensystem aus- Texfe de l'interpellation du 13 décembre 1993

wirken, so dass letztlich nur eine geringe Beschleunigung Dans plusieurs cantons, notamment dans le canton de Zurich,

möglich wäre. Auch wenn eine baldige Entlastungswirkung on ne cesse de libérer des personnes qui sont détenues par la

der Vollzugseinrichtungen erwünscht ist, so ist doch anderer- police ou qui se trouvent en détention préventive, faute de

seits zu bedenken, dass das neue Sanktionensystem im Straf- place dans les prisons. D'après les indications fournies par les

gesetzbuch sich auf längere Dauer bewähren soll. Mit Blick autorités chargées de l'instruction, ces libérations «forcées»

darauf wäre es falsch, kurzfristig die Regelung eines zwar ont pour conséquence que de nombreux criminels viennent

wichtigen Teils der Sanktionen vorzuziehen, weil dann bei der commettre des actes délictueux en Suisse sans qu'on puisse

Revision des restlichen Sanktionensystems wieder Anpassun- lutter efficacement contre le phénomène.

gen nötig wären. Ferner sind Neuerungen in anderen Berei- La police confirme que dans le cadre de la lutte contre le crime

chen des Straf rechts ebensowichtig und sollten nicht verscho- organisé et le trafic de drogue, il se peut qu'elle doive renoncer

ben werden. Im Vordergrund steht vor allem die Prüfung neuer pendant plusieurs mois à lancer de vastes opérations d'arres-

Massnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit vor schweren Ge- tation en raison du manque de place dans les prisons.

waltverbrechen. Voici les questions que j'adresse au Conseil fédéral:

Aus all diesen Gründen zieht es der Bundesrat vor, die anste- Est-il aussi d'avis que cette situation représente une capitula-

hende Revision des Strafgesetzbuches insgesamt zügig vor- tion de l'Etat de droit?

anzutreiben, pies scheint auch im Lichte der Vernehmlas- Qui porte, selon lui, la responsabilité de cette capitulation?

sungsergebnisse durchaus möglich. Qu'entreprend-il pour restaurer l'Etat de droit? Est-il prêt à aller

Eine Revision nur im Bereich der kurzen Freiheitsstrafen jusqu'à prendre des mesures extraordinaires et, si besoin est,

könnte deshalb höchstens dann in Erwägung gezogen wer- à avoir recours au droit de nécessité?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Raggenbass Revision des Strafgesetzbuches

Interpellation Raggenbass Révision du Code pénal

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3155

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.06.1994 - 08:00

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Data

Seite 1222-1223

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Ref. No 20 024 217

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