Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3147 KI-generiert

Tour Operator Information and Baltic State Visas

Geschäftsnummer VPB 94-3147
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed two separate interpellations. The first concerned the duty of tour operators to inform clients about travel risks and whether existing measures were sufficient, to which the government responded that while there is no legal obligation for the government to provide such information, the Foreign Ministry does inform travelers, and tour operators are expected to do so by industry standards, concluding that current information and advice are sufficient. The second interpellation focused on visa requirements for Baltic states' citizens, with the government stating that while they aim to facilitate visa-free travel, it depends on reciprocal agreements and Schengen/EU policies, thus not currently abolishing visa requirements unilaterally.

Legislator-Regeste

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Tour Operator Information and Baltic State Visas: The first concerned the duty of tour operators to inform clients about travel risks and whether existing measures were sufficient, to which the government responded that while there is no legal obligation for the government to provide such information, the Foreign Ministry does inform travelers, and tour operators are expected to do so by industry standards, concluding that current information and advice are sufficient. The second interpellation focused on visa requirements for Baltic states' citizens, with the government stating that while they aim to facilitate visa-free travel, it depends on reciprocal agreements and Schengen/EU policies, thus not currently abolishing visa requirements unilaterally.

Schlagwörter

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Visum ausländischer Staat Rechtsberatung staatliche Pflicht Informationspolitik Pauschalreisevertrag
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 5 des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen

Cited as a basis for the Federal Department of Foreign Affairs' duty to protect Swiss citizens abroad and provide information on travel risks.

Artikel 16, 17 und 20 des Reglements des schweizerischen diplomatischen und konsularischen Dienstes vom 24. November 1967

Cited as a basis for the Federal Department of Foreign Affairs' duty to protect Swiss citizens abroad and provide information on travel risks.

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Volltext

Interpellation Zwygart 1200 N 17juin1994

2. Wieweit sind Reiseveranstalter verpflichtet, ihre Kundinnen hört es auch zur eigenen Verantwortung eines jeden Touri-

und Kunden auf oben beschriebene Gefahrenmomente auf- sten, sich überallfällige Gefahren zu erkundigen.

merksam zu machen? Wird das in genügendem Masse 3. Probleme in bezug auf attraktive Reiseziele

getan? Auslandreisen sind durchwegs mit Risiken verbunden. Er-

3. Bestehen in bezug auf die für viele attraktiven Reiseziele Al- höhte Gefahrensituationen bestehen zurzeit in Teilen des ehe-

gerien, Ägypten und Türkei momentan Probleme? maligen Jugoslawien, in Teilen des vorderen Orients, in der

4. Ist die Informationspflicht über spezielle Gefahrenmomente Türkei, in Ägypten, Algerien und zahlreichen Ländern von

genügend, oder ist es angezeigt, Vorschriften und Massnah- Afrika Reisende in Florida/USA, Haiti, Kolumbien und Peru ge-

men zum Schütze unserer ins Ausland reisenden Touristinnen hen Risiken ein, wenn sie Verhaltensregeln oder Warnungen

und Touristen zu verstärken? missachten. Abgesehen von den eingangs namentlich ge-

nannten Ländern können Gefahrenmomente fast überall sehr

Texte de l'interpellation du 1er mars 1994 kurzfristig auftreten und wieder verschwinden.

II existe, sur notre planète, des régions touristiques qui, en rai- 4. Umfang der Informationspflicht

son d'actes de violence perpétrés contre des touristes, ne Das EDA und seine Auslandsvertretungen stellen den Reise-

peuvent (plus) être qualifiées de sûres. C'est notamment le veranstaltern, den angegliederten Institutionen der Reisebran-

cas de la Turquie, de l'Algérie ou de l'Egypte. Mais ces der- che sowie den Touristinnen, Touristen und Geschäftsleuten ei-

niers temps, de nombreux autres pays, régions ou villes ont nen permanenten telefonischen Informationsdienst über aus-

aussi connu une recrudescence d'attaques ou même d'atten- ländische Reiseziele mit Risikosituationen zur Verfügung. Im

tats visant des voyageurs ou des installations touristiques. A weiteren ist das EDA Herausgeber eines Ratgebers mit prakti-

cet égard, on peut se demander dans quelle mesure les autori- schen Hinweisen für die Vorbereitung und Durchführung der

tés et, le cas échéant, les voyagistes sont censés donner, voire Ferienreise. Über besonders risikoreiche Regionen oder Län-

obligés de donner, des recommandations et des avertisse- der gibt es Merkblätter ab. Periodisch werden Ratschläge und

ments à leurs clients. Verhaltensregeln über die Medien verbreitet Eigenberichte

C'est pourquoi je pose les questions suivantes au Conseil fé- von Radio, Fernsehen und der Presse sind weitere nützliche

déral: Informationsquellen, die jedem verantwortlichen Reisenden

1. En vertu de quelles dispositions légales ou autres la Confé- zur Verfügung stehen. Der Bundesrat ist der Ansicht, die Infor-

dération est-elle obligée de donner aux voyageurs des recom- mation und Beratung der Touristinnen und Touristen seien voll

mandations, des avertissements ou des consignes quant au gewährleistet, so dass sich Vorschriften und Massnahmen er-

comportement à adopter? übrigen.

2. Dans quelle mesure les voyagistes sont-ils obligés de si-

gnaler à leurs clients des facteurs de risque tels que ceux que Erklärung des Interpellanten: befriedigt

je viens de décrire? Le font-ils suffisamment? Déclaration de l'interpellateur: satisfait

3. Y a-t-il en ce moment des problèmes en Algérie, Egypte et

Turquie, destinations qui attirent de nombreux touristes?

4. L'obligation d'informer les voyageurs concernant des fac-

teurs de risque particuliers est-elle suffisante, ou serait-il judi-

cieux de renforcer les prescriptions et les mesures destinées à 94.3147

protéger nos touristes qui se rendent à l'étranger?

#ST#

Interpellation Zwygart

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

Visumzwang

Schriftliche Begründung - Développement par écrit für Angehörige baltischer Staaten

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Ressortissants des Etats baltes.

eine schriftliche Antwort. Suppression des visas d'entrée

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 11. Mai 1994

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 11 mai 1994 Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1994

1. Gesetzliche Grundlagen für Informationspflicht des Bundes Wie stellt sich der Bundesrat zu folgenden Fragen:

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die den Bund ver- 1. Ist dem Bundesrat bekannt, wo Russland die - leider - erst

pflichten, an Reisende Verhaltensregeln, Empfehlungen und teilweise aus dem Baltikum abgezogenen Besatzungstruppen

Warnungen abzugeben. Es gehört jedoch zu den grundsätzli- konzentriert?

chen Aufgaben eines Aussenministeriums, im Ausland wei- 2. Welche sicherheitspolitischen Überlegungen für Europa

lende Bürgerinnen und Bürger innerhalb der völkerrechtlich und die Schweiz hat der Bundesrat über das undurchsichtige

zulässigen Grenzen zu schützen. Als präventive Massnahme Verhalten Russlands im Baltikum angestellt?

orientiert das EDA Touristinnen und Touristen direkt oder indi- 3. Ist der Bundesrat bereit, den baltischen Republiken zum

rekt über Verhaltensregeln und mögliche Gefahren am auslän- Beispiel im Rahmen von Europarat und KSZE in Minderheiten-

dischen Ferienort. Das Departement stützt sich dabei auf Arti- fragen Verständnis in dem Sinne entgegenzubringen, dass

kel 5 des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über die nach 1940 eingeschleusten Russen keine «autochthone

konsularische Beziehungen sowie auf Artikel 16, 17 und 20 Minderheit» sind und darum der Europarat und die KSZE ihre

des Reglements des schweizerischen diplomatischen und Ansichten zur Minderheitengesetzgebung situationsgerecht

konsularischen Dienstes vom 24. November 1967. vorzutragen haben?

2. Informationspflicht der Reiseveranstalter 4. Ist der Bundesrat bereit, jetzt die Initiative zu ergreifen, um

Das Leitbild des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes so- zwischen der Schweiz einerseits und den baltischen Staaten

wie die branchenbezogene Sorgfaltspflicht verlangen von den andererseits völlige Visumfreiheit herzustellen? Falls nicht,

Reiseveranstaltern, ihre Kundinnen und Kunden auf allfällige woran wäre die Visumfreiheit zu binden, und wann ist mit die-

Gefahrenmomente aufmerksam zu machen. Seriöse Veran- ser zu rechnen?

stalter halten sich an den «Ehrenkodex» und informieren über

bestehende oder voraussehbare Gefahren an den angebote- Texte de l'interpellation du 18 mars 1994

nen Destinationen. Eine gesetzliche Informationspflicht be- Je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:

steht nicht Der Bund sieht sich daher nicht in der Lage zu be- 1. Le Conseil fédéral sait-il où la Russie concentre les troupes

urteilen, ob alle Reiseveranstalter dem Gebot der Branche in d'occupation qu'elle n'a malheureusement retirées qu'en par-

genügendem Masse nachkommen. Selbstverständlich ge- tie des pays Baltes?

17. Juni 1994 N 1201 Interpellation Zwygart

2. A son avis, quelles pourraient être, du point de vue de la Zweifelsohne sind die baltischen Staaten für Russland von ho-

politique de sécurité, les conséquences pour l'Europe et la her sicherheitspolitischer Bedeutung. Diese Feststellung gilt

Suisse de l'attitude trouble de la Russie vis-à-vis des pays aber angesichts des Kräfteverhältnisses zwischen den balti-

Baltes? schen Staaten einerseits und Russland andererseits in noch

3. Le Conseil fédéral est-il prêt, par exemple dans le cadre du höherem Ausmasse in umgekehrter Richtung. Um so mehr

Conseil de l'Europe et de la CSCE et s'agissant du problème erachtet es der Bundesrat daher als unabdingbar, dass die Ak-

des minorités, à témoigner de la compréhension aux Répu- teure auf allen Seiten zu einer vom Geiste des gegenseitigen

bliques baltes et à faire en sorte que les Russes envoyés Respektes und der unbedingten Anerkennung der staatlichen

dans ces pays après 1940 ne soient pas considérés comme Souveränität getragenen Lösung der anstehenden Probleme

une «minorité autochtone» et que le Conseil de l'Europe et la Hand bieten. Stabile Verhältnisse im Baltikum liegen nicht nur

CSCE présentent leur point de vue concernant la législation im Interesse der direkt betroffenen Staaten, sondern ebenso

sur les minorités d'une manière qui tienne compte de la situa- im Interesse Europas und damit auch der Schweiz.

tion? 3. Die internationalen Gremien, namentlich die KSZE und der

4. Le Conseil fédéral est-il prêt à prendre l'initiative sans tarder Europarat, kennen den Begriff nationaler Minderheiten in Ab-

et à abolir totalement l'obligation de visa entre la Suisse et les grenzung zu den sozialen Minderheiten wie z. B. Migrations-

Etats baltes? Si non, à quelles conditions cette abolition de- gruppen. Eine allgemein anerkannte Definition der nationalen

vrait-elle être liée et quand pourrait-elle avoir lieu? Minderheiten existiert nicht. Voraussetzung ist aber, dass die

Angehörigen nationaler Minderheiten die Staatsbürgerschaft

Mitunterzeichner- Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, Loeb des jeweiligen Residenzlandes besitzen. Die estnischen, letti-

François, Maeder, Meier Samuel, Seiler Hanspeter, Sieber, schen und litauischen Bürgerinnen und Bürger russischer Na-

Weder Hansjürg (8) tionalität sind somit nationale Minderheiten und geniessen

den entsprechenden Schutz. Die vom Europarat und von der

Schriftliche Begründung - Développement par écrit KSZE erarbeiteten bzw. angestrebten Bestimmungen zum

Die Freiheit der baltischen Staaten - Estland, Lettland und Li- Minderheitenschutz haben für alle nationalen Minderheiten

tauen - ist noch nicht gesichert. Die erst teilweise abgezoge- Geltung. Es wäre mit der Rechtsgleichheit unvereinbar, ge-

nen russischen Besatzungstruppen werden unter anderem im wisse Kategorien nationaler Minderheiten davon auszuneh-

Gebiet um Königsberg und offensichtlich nahe an den Aus- men. Die Schweiz tritt im multilateralen Rahmen für einen um-

sengrenzen der drei Länder, so auch in Weissrussland, mas- fassenden Minderheitenschutz ein, weil Probleme im Zusam-

siert stationiert. menhang mit nationalen Minderheiten eine Dimension der

Die zuständigen Stellen der KSZE zeigen wenig Verständnis Menschenrechte darstellen und zudem eine erhebliche Ge-

für die gezielte Überfremdung in Estland und Lettland durch fahrfür die Sicherheit in Europa bilden.

russische Einwanderer. Russland versucht ständig, ein Junk- Im Rahmen des Europarates sind momentan zwei rechtliche

tim zwischen dem Abzug seiner Besatzungstruppen und der Instrumente zum Minderheitenschutz in Bearbeitung: eine

Gewährung von Privilegien für nicht assimilierungsfähige Rahmenkonvention und ein Zusatzprotokoll zur Europäischen

und -willige Russen herzustellen. Menschenrechtskonvention. Diese Arbeiten werden durch die

Auch die Schweiz zeigt den Menschen aus Estland, Lettland Schweiz präsidiert

und Litauen die kalte Schulter, indem nach wie vor keine Vi- Die Russinnen und Russen in den baltischen Staaten, die

sumfreiheit zwischen ihnen und der Schweiz besteht Der Hin- nicht über die entsprechende Staatsangehörigkeit verfügen,

weis auf das Verhalten derjenigen Länder, welche dem Ab- befinden sich rechtlich in einer Grauzone zwischen blossen

kommen von Schengen beigetreten sind, vermag nicht zu Migranten und nationaler Minderheit. Es ist im Interesse der

überzeugen. Als Kleinstaat könnte die Schweiz für die balti- politischen Stabilität der baltischen Staaten zweifelsohne von

schen Staaten ein Zeichen der Solidarität setzen. grosser Bedeutung, die Anwesenheit dieser Menschen befrie-

digend zu lösen. Der KSZE-Hochkommissar für nationale Min-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates derheiten steht den Verantwortlichen in den baltischen Staa-

vom 18. Mai 1994 ten beratend zur Seite und ist bestrebt, bei der Suche nach ei-

Rapport écrit du Conseil fédéral ner für alle befriedigenden Lösung konstruktiv beizutragen.

du 18 mai 1994 Auf Wunsch Estlands und Lettlands haben Experten des Euro-

1. Nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen parates verschiedene Gesetze geprüft und Vorschläge unter-

wurde ein grosserTeil der ehemals in den baltischen Staaten breitet, welche zum Teil übernommen wurden.

stationierten russischen Truppen in den Nordkaukasus ver- Die Schweiz unterstützt die Bemühungen für eine friedliche

legt. Andere Truppenteile sind neu im Militärbezirk Wolga, in Regelung des Problems in voller Anerkennung des legitimen

der Nähe von Wolgograd, stationiert. Weitere Verbände sind Souveränitätsrechts der drei baltischen Republiken.

zudem in die Militärbezirke Moskau und St Petersburg verlegt 4. Aus Gründen der Migrationspolitik, der inneren Sicherheit so-

worden. wie der internationalen Abstimmung ist der Verzicht auf die Vi-

Die bemerkenswert hohe Militärkonzentration im Militärbezirk sumpflicht derzeit nichterwünscht In seiner Antwort auf die Inter-

von Kaliningrad ist in erster Linie dadurch zustande gekom- pellation Seiler Hanspeter (92.3092) vom 12. März 1992 hat der

men, dass Soldaten aus der ehemaligen DDR, aber auch aus Bundesrat seine Absicht bekanntgegeben, die Visumpflicht für

dem Baltikum dort zwischendisloziert wurden. Nach russi- Angehörige der baltischen Staaten aufzuheben, sofern diese

schen Angaben handelt es sich hierbei um eine Lösung auf Staaten ihrerseits die Visumpflichtfür Schweizer aufheben und

Zeit In Russlandfehlen momentan rund400 000Wohnungen, sofern auch die Nachbarstaaten der Schweizdie Bürgerderbalti-

um die aus dem Ausland zurückkehrenden Soldaten mit ihren schen Staaten vom Visumzwang befreien. Heute darf man zwar

Familien unterzubringen. Dem Bundesrat liegen keine Infor- davon ausgehen, dass die baltischen Staaten im Fall eines

mationen vor, wonach im weissrussischen Grenzgebiet zum schweizerischen Verzichts Gegenrecht gewähren würden. In

Baltikum russische Truppen konzentriert werden. der Tat hat z. B. Litauen einseitig die Visumpflicht für Schweizer

2. Der Bundesrat hat Russland wiederholt aufgefordert, seine aufgehoben. Solange aber die Mitgliedstaaten des Schengener

im Rahmen der KSZE eingegangenen Verpflichtungen zu ei- Abkommens sowie die meisten Staaten der EU an der Visum-

nem Rückzug sämtlicher Truppen aus den baltischen Staaten pflichtfesthalten, erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, im

einzulösen. Der Bundesrat hat in Anbetracht der jüngsten Ge- Alleingang auf die generelle Visumpflicht zu verzichten. Es ist in-

schichte auch Verständnis dafür, dass nebst den in Lettland dessen der feste Wille des Bundesrates, bereits heute alles zu

und Estland verbliebenen russischen Truppen auch die Trup- unternehmen, um im Rahmen der geltenden Ordnung den Per-

penkonzentrationen in den Bezirken von Königsberg und von sonenverkehrzwiscnen den baltischen Staaten und derSchweiz

St. Petersburg als Bedrohung wahrgenommen werden. Der möglichst reibungslos zu gestalten.

Bundesrat bedauert deshalb, dass die bereits heute ange-

spannte Stimmung durch «Pannen» wie die Ankündigung von Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt

russischen Militärbasen in Lettland zusätzlich gereizt wird. Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Zwygart Visumzwang für Angehörige baltischer Staaten

Interpellation Zwygart Ressortissants des Etats baltes. Suppression des visas d'entrée

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3147

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.06.1994 - 08:00

Date

Data

Seite 1200-1201

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Ref. No 20 024 199

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