Heliskiing Regulation and Environmental Concerns in the Alps
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis interpellation concerns the regulation of helicopter flights for tourist purposes, specifically heliskiing, in the Alps and pre-Alps. The interpellator argues that current regulations are too lax, allowing excessive noise and disturbance to the natural environment and hindering other recreational users, and proposes stricter measures, including potentially mandatory mountain guides for heliskiing and increased enforcement capabilities for the Federal Office of Civil Aviation. The Federal Council, in response, acknowledges the concerns but maintains that existing regulations, including the limitation to 48 mountain landing sites (17 for heliskiing), are already restrictive, and argues that further restrictions would jeopardize essential services like mountain rescues and resupply, negatively impacting the economy and potentially hindering pilot experience in alpine conditions, while also noting the difficulty and cost of increased enforcement and the potential for over-regulation.
Legislator-Regeste
KI-generiertHeliskiing Regulation and Environmental Concerns in the Alps: grundsätzlich keinerlei Einschränkungen bezüglich der «Her- sig gewesen, aber überflüssig war er so oder so.
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KI-generiertVolltext
4. Oktober 1994 1023 Interpellation Schoch
Tessin bezogene Beurteilung machen, sondern wir müssen einer senkrechten Felswand; da darf der Pilot so nahe heran-
das Generelle sehen. fliegen, wie er das glaubt verantworten zu können. Das bedeu-
In diesem Sinne haben wir den Auftrag in Postulatsform ver- tet im Klartext: Wer immer die finanziellen Möglichkeiten dazu
standen und werden ihn auch ausführen. hat, sich einen Helikopter zu leisten oder einen solchen wenig-
stens zu chartern, kann an schönen Sonntagen sozusagen
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat schrankenlos Vergnügungsflüge durch Alpen und Voralpen
ausführen, während jenen, die auf andere Weise vom Erho-
lungswert der Alpen und Voralpen profitieren möchten, nichts
anderes übrigbleibt, als mit stillem Grimm den Lärm über sich
ergehen zu lassen, den die Helikopter verursachen.
#ST# 94.3146 Es kommt dazu, dass für gewerbsmässige Flüge -jetzt spre-
che ich ausdrücklich von gewerbsmässigen Flügen - auch
Interpellation Schoch noch die Einschränkungen wegfallen, die hinsichtlich der
Landeplätze bestehen. Wer gewerbsmässig unterwegs ist,
Helikopterflüge zu touristischen Zwecken wer also Arbeitsflüge ausführt, darf jederzeit überall landen,
Utilisation touristique de l'hélicoptère auch im Gebirge. In der Praxis wird davon sehr ausgiebig
Gebrauch gemacht. Wenn ich Ihnen ein Beispiel liefern soll,
möchte ich an unser «liebes Fernsehen DRS» erinnern, das
sich beim Einsatz von Helikoptern im Gebirge und in den Vor-
alpen, soweit ich festgestellt habe, überhaupt keine Zurück-
Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1994 haltung auferlegt
Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu treffen, durch wel- Ich möchte das an zwei, drei Beispielen dartun, die ich persön-
che Helikopterflüge zu rein touristischen Zwecken im Gebiet lich erlebt habe. Ich habe am Samstag, dem 16. Juli 1994, eine
der Alpen und Voralpen, namentlich das sogenannte Heli- Klettertour im Alpstein, also vor meiner Haustüre, ausgeführt
Skiing, (weiter) eingeschränkt, allenfalls gänzlich verboten Ich habe mich während des ganzen Tages über Helikopter-
werden? starts und -landungen auf der Roslenalp und im Gebiet des
dritten und vierten Kreuzberges geärgert. Der Helikopter war
Texte de l'interpellation du 17 mars 1994 gechartert vom Schweizer Fernsehen und war im Einsatz für
Le Conseil fédéral est-il disposé à prendre des mesures pour die Aufnahme eines Kletterfilms, eines Kletterfilms, der ohne
limiter (davantage), voire interdire entièrement, les vols d'héli- die geringsten Schwierigkeiten auch vom Boden aus hätte ge-
coptères à des fins touristiques dans les régions alpine et dreht werden können. Aber man auferlegt sich keine Schran-
préalipine, notamment ce qu'on appelle l'«héliski»? ken. Man fliegt in der Luft herum. Es ist ja gewerbsmässig, und
man darf es.
Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Ich erinnere mich auch sehr gut an eine Besteigung der Jung-
frau am 29. Juli 1986. Ich kann mich beim Datum behaften las-
Schoch Otto (R, AR): Als ich diese Interpellation, die die Heli- sen. Auf dem Gipfel der Jungfrau sassen 20 bis 25 «Fusstouri-
kopterflüge zu rein touristischen Zwecken im Gebiet der Alpen sten», denen eine reguläre Gipfelrast verwehrt war, weil auf
und Voralpen betrifft, im Verlaufe der Frühjahrssession dieses dem gleichen Gipfel ein Helikopter-wiederum gechartert vom
Jahres einreichte, hätte ich nie damit gerechnet, dass die sim- Schweizer Fernsehen - mit einem Kamerateam des Fernse-
ple an den Bundesrat gerichtete Frage derart viele und derart hens mehrfach landete und startete. Und das ist das gleiche
engagierte Reaktionen auslösen würde. Die Medien haben Fernsehen, das reisserischeTitel macht, wenn das EVED, also
sich des Themas angenommen, und ich bin in vielfältiger Art Ihr Departement, Herr Bundesrat Ogi, die zu einer Medienkon-
und Weise auch persönlich angegangen worden, und zwar ferenz aufgebotenen Journalisten an den Ort des Geschehens
von den allermeisten, die sich der Thematik gewidmet haben, in der Ostschweizfliegen lässt So ungleich sind die Ellen, mit
positiv und zustimmend, von einigen aber feindselig bis äus- denen man dort misst. Es geht mir ja nur darum, darzutun, wie
serst feindselig und sehr unfreundlich. schrankenlos die Möglichkeiten sind, wenn es um Helikopter-
Worum geht es mir? Mich beschäftigt, mich stört die Heliko- flüge zu gewerbsmässigen Zwecken geht Ich meine, dass
pterfliegerei im Gebirge, und zwar zunächst die Helikopterflie- hier schon irgend etwas geschehen muss, denn so kann das
gerei ganz allgemein und nicht etwa spezifisch nur das Heli- nicht weitergehen.
Skiing. Ich will mich deshalb zuerst einmal mit der Helikopter- Übrigens fliegt und landet nicht nur unser Fernsehen ge-
fliegerei allgemein befassen. Dabei muss ich aber voraus- werbsmässig und wo immer es ihm beliebt, auch sehr viele
schicken und klar festhalten, dass ich keineswegs ein generel- weitere Helikopterflüge fallen in die Kategorie der gewerbs-
les Verbot der Helikopterfliegerei anstrebe, auch nicht ein Ver- mässigen Flüge mit nach Ort und Zahl praktisch unbeschränk-
bot im Bereich der Alpen und Voralpen. Für mich ist es viel- ten Landungen und Starts im Gebirge.
mehr selbstverständlich, dass gewerbsmässige Flüge, z B. Es wäre vielleicht nicht uninteressant, wenn das Bazl abklären
Hüttenversorgungen, erst recht aber auch Rettungsflüge wei- würde, ob es sich beim Flug und der Landung, die ein Heli-
terhin möglich sein sollen und möglich sein müssen. kopter am 30. Juli 1994, an einem Samstag, im Gebiet der
Es gibt aber im Zusammenhang mit der Helikopterfliegerei Schesaplana ausführte, um einen gewerbsmässigen Flug
schon Dinge, die unbedingt diskutiert werden müssen, und handelte oder nicht Der Helikopter kam von Schweizer Seite
die nach meiner Beurteilung den Bundesrat und das Bundes- bis knapp unterhalb des Gipfels der Schesaplana, lud dort
amt für Zivilluftfahrt auch zum Handeln veranlassen müssten. zwei Berggänger aus und flog wieder weg. Es muss ein ge-
Ich stosse mich in erster Linie daran, dass für Helikopter werbsmässiger Flug gewesen sein, sonst wäre er nicht zuläs-
grundsätzlich keinerlei Einschränkungen bezüglich der «Her- sig gewesen, aber überflüssig war er so oder so.
umfliegerei» bestehen. Einschränkungen gibt es zwar mit Be- Deshalb ziehe ich eine erste Schlussfolgerung: Es müssten
zug auf die Start- und Landeorte. Ein Helikopter darf nicht be- generelle Richtlinien erlassen werden, welche den gesamten
liebig, d. h. wo immer der Pilot Lust dazu hat, starten oder lan- Helikopterflugbetrieb im Gebiet der Alpen und Voralpen, ein-
den, sondern es besteht ein Flugplatzzwang. Fliegen aber geschlossen die gewerbsmässigen Helikopterflüge, erfassen.
dürfen die Helikopter - und es gibt deren immerhin deutlich Damit komme ich zum Heli-Skiing im besonderen. Mit Bezug
über 200 in der Schweiz - wann immer und wo immer es ihnen auf das Heli-Skiing gibt es eine Besonderheit, die hinsichtlich
bzw. den Piloten beliebt, also z. B. auch mitten durch unsere anderer touristischer Helikopterflüge im Gebiet der Alpen
schönen Alpen und Voralpen. Einzige Einschränkung, die die nicht besteht. Es fällt nämlich der Flugplatzzwang weg. Beim
Piloten dabei in Kauf nehmen müssen, ist die Vorschrift, dass Heli-Skiing dürfen Helikopter auf 48 - allerdings genau be-
immer 300 Meter Vertikalabstand über Grund eingehalten zeichneten - Gebirgslandeplätzen landen und starten. Zur Be-
werden muss. Demgegenüber bestehen nicht einmal Vor- nützung dieser Gebirgslandeplätze möchte ich zunächst eine
schriften z. B. hinsichtlich des Minimalabstandes gegenüber rein statistische Bemerkung machen: Die Gebirgslandeplätze
Interpellation Schoch 1024 4 octobre 1994
sind mehr oder weniger über das ganze Alpengebiet verteilt es auch nur die Anpassung der Rechtslage in unserem Land
Sie sind allerdings im Kanton Wallis weitaus am zahlreichsten. an jene im umliegenden Ausland wäre. Denn entgegen dem,
Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation was der Bundesrat in der Frau Nabholz erteilten Antwort auf
94.3099 Nabholz, die mehr oder weniger ähnlich lautet wie ihre Interpellation ausführt, kennen vorab die BRD und Frank-
meine eigene Interpellation und die bereits publiziert ist, dar- reich sehr restriktive Vorschriften bezüglich der Helifliegerei,
auf hingewiesen, dass von 1992 bis 1993 die Aussenlandun- vorab des Heli-Skiing. Auch in Österreich und Italien gibt es
gen im Zusammenhang mit Heli-Skiing deutlich abgenom- Vorschriften, die zum Teil wesentlich strenger sind, als das,
men hätten. Das ist richtig. Aber der Schluss, den der Bundes- was in der Schweiz gilt Demgegenüber werden, insbeson-
rat daraus zieht, ist falsch. dere in Italien, diese Vorschriften nur mit grosser Zurückhal-
Der Rückgang von 1992 auf 1993 war nämlich ausschliess- tung tatsächlich gehandhabt und durchgesetzt Das ist aller-
lich eine Folge des schneearmen Winters 1993. Vorher aber, dings ein anderes Kapitel, auf das ich hier nicht näher einge-
in den Jahren seit ungefähr 1980, war ein stetiger und steiler hen möchte.
Anstieg der Helikopterskiflüge zu verzeichnen. Seit Anfang So oder so ist es wichtig, dass die ganze Thematik im Hin-
der achtziger Jahre hat sich die Zahl der Helikopterskiflüge blick auf den zu erlassenden Sachplan, von dem ich eben
ungefähr verdoppelt Die Zahlen seit 1990, das entnehme ich gesprochen habe, mit grosser Sorgfalt und entsprechend der
den Statistiken des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, sehen wie 1982 durch den Nationalrat als Postulat überwiesenen Mo-
folgt aus: 1990 gab es 14 015 Bewegungen mit 23 403 Passa- tion Bircher Silvio (AB 1982 N 243) an die Hand genommen
gieren - nur Heli-Skiing. 1991 waren es 16 070 Bewegungen wird. Wenn wir nichts tun, laufen wir Gefahr, dass die «Heliko-
mit 24 575 Passagieren, und 1992 waren es 18 748 Bewegun- pterskifliegerei» weiterhin ungebremst zunimmt, und es kann
gen mit 26498 Passagieren, also eine deutlich steigende keine Frage sein, dass diese Entwicklung nicht nur die vielen
Kurve. Erst 1993 erfolgte dann der Rückgang, der wie bereits Bergsteiger ärgern würde, die zu FUSS unterwegs sind, son-
erwähnt auf eine damals sehr dünne Schneedecke zurückzu- dern dass auch die Natur und die Tierwelt Schaden nehmen
führen war. Die Steigerung aber, die seit 1980 zu vermerken müssten.
war, macht mich nachdenklich, und eigentlich hat mich nicht Im Zusammenhang mit der Natur und der Tierwelt möchte ich
zuletzt diese Steigerung zur Einreichung der vorliegenden In- jetzt vor allem auch noch ein Anliegen zur Diskussion stellen,
terpellation veranlasst das nach meinem Dafürhalten sehr sorgfältig geprüft und
Nun muss ich aber im Zusammenhang mit den Statistiken des durch den Bundesrat ebenfalls in die weitere Bearbeitung der
Bazl sowieso eine generelle Bemerkung machen. Ich meine Thematik eingebaut werden müsste. Nach meinem Dafürhal-
nämlich, hinsichtlich dieser Statistiken sei grosse Vorsicht ge- ten wäre es nämlich richtig, wenn durch den Bund vorge-
boten, denn die Angaben, die das Bazl verarbeitet, werden schrieben würde, dass inskünftig Helikopterskiflieger stets
ihm von den betreffenden und betroffenen Helikopterunter- und ausnahmslos durch einen patentierten Bergführer beglei-
nehmungen selbst geliefert. Kontrollmöglichkeiten hat das tet sein müssen. Ich vertraue darauf, dass Bergführer, wenn
Bazl praktisch keine. Es muss mehr oder weniger unbesehen sie denn schon den Ausgangspunkt ihrer Abfahrt per Heli er-
die Zahlen übernehmen, die ihm zur Verfügung gestellt wer- reichen, auf der Talfahrt wenigstens Rücksicht auf die Natur
den. Im Zusammenhang mit der Frage, wie das, was in der und das Wild nehmen. Ich vertrete daher die überzeugte Auf-
Praxis geschieht, kontrolliert werden kann, gibt es ein wei- fassung, dass es einen spürbaren Gewinn bringen würde,
teres, meiner Auffassung nach sehr zentrales Problem: Kon- wenn man die Begleitung von Helikopterskifahrern durch
trollen an Ort und Stelle, das heisst im Gebirge, können so Bergführer obligatorisch vorschreiben würde. Ich bin mir dar-
oder so praktisch nicht durchgeführt werden, weil dem Bazl über im klaren, dass das heute in einzelnen Regionen bereits
das entsprechende Personal ganz einfach fehlt Natürlich bin gemacht wird. Einzelne Helikopterunternehmertun das regel-
ich mir darüber im klaren, dass wir, das Parlament, hier auch mässig; aber eine Vorschrift des Bundes fehlt.
die Bremse angezogen haben. Wir sind nicht bereit, beliebig Ich werde die Thematik im Auge behalten; das kann ich jetzt
Personal zur Verfügung zu stellen; aber faktisch ändert das schon ankünden. Falls die durch den Bundesrat, im Zusam-
nichts an der Feststellung, dass Personal nicht vorhanden ist menhang mit dem Sachplan für die Infrastruktur der Luftfahrt,
Daraus ziehe ich eine zweite Schlussfolgerung: Die Kontroll- in Aussicht genommenen Massnahmen nicht zu befriedigen
möglichkeiten des Bazl müssen meiner Auffassung nach dra- vermöchten, werde ich mich wieder melden. Ich muss mir vor-
stisch verstärkt werden. Es müsste in die Lage versetzt wer- behalten, dann gegebenenfalls eine stärkere Form des per-
den, die ihm durch die einzelnen Helikopteruntenehmungen sönlichen Vorstosses zu wählen.
für die Erstellung der Statistiken zur Verfügung gestellten Zah-
len auf ihre Stichhaltigkeit hin zu überprüfen. Das Bazl müsste Ogi Adolf, Bundesrat: Ich muss mit vier Vorbemerkungen be-
ausserdem die Möglichkeit erhalten, Kontrollen im Gelände ginnen.
durchzuführen und so festzustellen, ob die bestehenden Vor- 1. Zunächst einmal ist es richtig, dass Ihr Vorstoss, Herr
schriften auch tatsächlich eingehalten und die ausgeschiede- Schoch, grosse Wellen - vor allem bei den Bergführern und
nen Gebirgslandeplätze effektiv respektiert werden. Skilehrern und denjenigen, die den Alpen verbunden sind -
Herr Ogi wird mir natürlich entgegenhalten - ich kann jetzt geworfen hat. Es ist richtig, man hat Ihren Vorstoss, zum Teil
schon sagen, dass er recht hat-dass dies zu teuer wäre. Aber bewusst, zum Teil unbewusst, falsch interpretiert Aber nach
ich bin der Auffassung, dass die Helikopterskifliegerei sowieso Ihren Ausführungen muss ich hier vielleicht etwas sagen, da-
viel zu billig sei und die Kosten, die mit diesen Kontrollen ver- mit Sie auch für unsere und vielleicht auch für meine Situation
bunden wären, problemlos von den Passagieren bezahlt wer- etwas Verständnis haben. Im übrigen möchte ich Sie bitten,
den könnten. Würde für jeden Heliskiflug eine neu einzufüh- die Immatrikulation des Helis, den Sie am 30. Juli 1994 an der
rende Taxe von beispielsweise 100 Franken erhoben, ergäbe Schesaplana gesehen haben, zu nennen, dann klären wir das
das einen jährlichen Ertrag von etwa 1 Million Franken. Damit ab.
Hessen sich die unerlässlichen Kontrollen und die Überwa- 2. Ich muss Ihnen sagen: Etwas ist mir geblieben. In meiner
chung zweifellos problemlos finanzieren. Jugend kam es fast jeden Sonntagabend in den Monaten Juli
Der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Nabholz ist und August vor, dass mein Vater als Bergführer von einer
zu entnehmen, dass er nicht bereit ist, im heutigen Zeitpunkt Bergtour zurückkam, und dann kam ein Alarmsignal: Alpini-
weitere Massnahmen in Betracht zu ziehen. Das bedaure ich, sten abgestürzt an der Blüemlisalp, am Doldenhorn oder am
um so mehr, als ich glaube dargelegt zu haben, dass es not- Balmhorn. Dann müsste ich meinen Vater wieder ziehenlas-
wendig wäre, das eine oder andere zu tun. Ich habe der Ant- sen, und er müsste mit anderen Bergführern zusammen zu
wort des Bundesrates aber auch entnommen, dass ein neuer FUSS Richtung Blüemlisalp, Balmhorn oder Altels oder Dol-
Sachplan für die Infrastruktur der Luftfahrt in Ausarbeitung be- denhorn gehen und in der Nacht vom Sonntag auf den Mon-
griffen ist Ich hoffe, dass im Zusammenhang mit der Ausarbei- tag die Leute zu FUSS retten. Das ist mir geblieben. Das gehört
tung dieses Sachplanes tatsächlich auch für die Heliskifliege- heute glücklicherweise der Vergangenheit an.
rei und für die Helifliegerei im Gebirge ganz allgemein kon- Die Gefahren, die damit verbunden waren - Herr Schoch, Sie
krete Verbesserungen in Aussicht genommen werden - wenn sind Alpinist, Sie sind Kenner-, die möchte ich jetzt hier nicht
4. Oktober 1994 1025 Interpellation Schoch
beschreiben. Aber ich muss sagen: Es tat jeden Sonntag- 1. Vorab ist klarzustellen, dass die Helikopterfliegerei bereits
abend weh, den Vater wieder ziehen zu sehen. Deshalb müs- mit zahlreichen Reglementierungen belastet ist. Wenn wir von
sen wir vielleicht auch das Positive sehen, das diese moderne Deregulierung sprechen, müssen wir aufpassen, dass wir auf
Rettungsmöglichkeit gebracht hat. der anderen Seite nicht überregulieren. Eine weitere Erhö-
3. Jetzt werde ich vielleicht etwas weniger ernst: Ich glaubte hung dieser Regulierungsdichte im Rahmen der von Ihnen,
bis jetzt immer, das Höchste aller Dinge sei die Tiefschnee- Herr Schoch, formulierten ersten Schlussfolgerung würde ei-
fahrt. Tiefschnee kann man natürlich nicht immer ohne Heli- ner Entwicklung Vorschub leisten, die den Erhalt der als will-
kopter erreichen. Aber nachdem Sie jetzt ein Auge auch auf kommen eingestuften Dienstleistungen wie Rettungen und
diese Flüge werfen, muss ich aufpassen. Versorgungen von Hütten in Frage stellen würde. Das wollen
4. Ich half 1982 im Nationalrat die Motion Bircher Silvio ableh- Sie auch nicht, ich habe das zur Kenntnis genommen. Aber es
nen und hatte das begründet: Wenn ein Helikopter einen Bal- wäre dann vielleicht auch diese Möglichkeit, diese Dienstlei-
len Heu angehängt habe, dann sei er ein leiser, ein verträgli- stung etwas eingeschränkt. Lediglich mit diesen Aktivitäten -
cher, ein akzeptierter Helikopter. Wenn der Helikopter aber ei- wenn wir das Helikopterfliegen auf ein absolutes Minimum re-
nen Skifahrer transportiere, dann sei er ein lauter, ein böser, duzieren würden, wie Sie das verlangt haben - kann die Exi-
ein unakzeptierter Helikopter (AB 1982 N 245). Sie werden be- stenz einer in jeder Hinsicht leistungsfähigen Gebirgsfliegerei
greifen, dass ich jetzt deshalb mit diesem Vorstoss etwas nicht gesichert werden.
Mühe habe. Aber ich versuche trotzdem, Ihre Interpellation im 2. Die im weiteren geforderten Verstärkungen der Kontroll-
Namen des Bundesrates fair zu beantworten. möglichkeiten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt würden eine
Das Ziel dieses Vorstosses - wenn ich das richtig verstanden massive Personalaufstockung bedingen, insbesondere wenn
habe - ist es, Helikopterflüge zu rein touristischen Zwecken im die Kontrolle im verlangten Sinne gemacht werden müsste -
Gebirge, insbesondere die sogenannten Heli-Skiing-Flüge, eine Massnahme, die im Lichte des Personalabbaues beim
einzuschränken - ich würde aufgrund Ihrer Ausführungen so- Bund wohl chancenlos sein dürfte. Ich möchte festhalten,
gar sagen - ja quasi zu verbieten. Tatsache ist aber, dass un- dass mein Departement diesbezüglich jetzt bald kleiner ist als
sere Luftfahrtgesetzgebung Gebirgslandungen - Sie haben gewisse Bundesämter.
das zu Recht gesagt, Herr Schoch - zu touristischen Zwecken Zum Schluss, Herr Schoch: Sie sprechen von Bewegungen.
bereits auf maximal 48 Gebirgslandeplätze beschränkt. Mo- Sie verstehen darunter einen Start oder eine Landung. Die
mentan sind - nach Informationen des Bundesamtes für Zivil- Zahl der Landungen macht also die Hälfte der Bewegungen
luftfahrt - 43 bezeichnet, und von diesen nur 17 für das Heli- aus. Da haben wir keine Differenz, aber damit können Ihre
Skiing, und von diesen 17 sind die meisten im Kanton Wallis. Zahlen doch etwas relativiert werden.
Es würde mich interessieren, was die Walliser dazu sagen. Zum Schluss möchte ich festhalten: Wir befinden uns auf einer
Dass das Fernsehen Wasser predigt und Wein trinkt, das ist Gratwanderung. Auf welcher Seite darf es ein wenig mehr
uns seit langem bekannt. sein? Departement und Bundesrat sind der Meinung, dass die
Die heutige Regelung ist somit bereits sehr restriktiv. Das Ver- heutige Situation an und für sich gut ist und dass wir sie nicht
fahren, nach dem die bestehenden Gebirgslandeplätze be- ohne zwingenden Grund und nur unter Beachtung aller Aus-
zeichnet worden sind, stellt zudem eine umfassende Inter- wirkungen verändern sollten.
essenabwägung sicher.
Neben dem rein wirtschaftlichen Aspekt, neben den touristi- Schoch Otto (R, AR) : Ich danke Bundesrat Ogi für die Antwort
schen Überlegungen ist vor allem auch die damit gewonnene Ich freue mich darüber, dass das EVED - und der Departe-
Erfahrung der Piloten in alpinen Verhältnissen von grosser Be- mentsvorsteher im besonderen - die Thematik ernst neh-
deutung. Denken Sie noch einmal an die Rettungen. Ich men. Sie werden aber von mir sicher nicht erwarten, dass ich
weiss, dass man in Frankreich mit der restriktiven Handha- mich von der Antwort befriedigt erklären kann. Ich setze aber
bung bezüglich Bergrettung nicht allzu gute Erfahrungen ge- meine Hoffnungen auf den von Bundesrat Ogi erwähnten
macht hat, wobei das Militär in Frankreich in bezug auf die He- Sachplan für die Infrastruktur der Luftfahrt und behalte mir
likopterflüge noch eine recht grosse Freiheit geniesst. vor, auf die Sache zurückzukommen, wenn sich die Ge-
Die Rettungseinsätze kommen auch der Allgemeinheit zugut. schichte nach Vorliegen des Sachplanes nicht so entwickelt,
Das müssen wir bei der Beurteilung des Ganzen ebenfalls be- wie ich es erhoffe.
rücksichtigen. Weitere Einschränkungen beziehungsweise
gar ein Verbot würden zudem den unterschiedlichen Beurtei- Delalay Edouard (C, VS): Je ne veux pas allonger la discus-
lungen und Gewichtungen durch die einzelnen Kantone nicht sion de ce matin, parce qu'elle a assez duré, mais j'ai écouté
mehr Rechnung tragen. Es gibt Kantone - ich weiss nicht, wie avec beaucoup d'intérêt la longue intervention de M. Schoch
es der Kanton Graubünden hält, ich kenne ein wenig die Situa- concernant ces vols d'hélicoptères. J'habite une région al-
tion im Berner Oberland und im Kanton Wallis -, die hier ein In- pine, vous le savez. Je vous prie donc d'ouvrir la discussion
teresse haben, dass das Heli-Skiing zugelassen wird. Es sind concernant l'interpellation Schoch.
auch wirtschaftliche Interessen vorhanden.
In unseren Nachbarländern gibt es ebenfalls Regelungen be- Präsident: Herr Delalay beantragt Diskussion. - Sie sind da-
treffend Gebirgslandungen. Wir haben sie auch studiert. Es ist mit einverstanden. Wenn sich Herr Delalay sehr kurz fassen
aber nirgends - Sie haben das auch nicht verlangt, ich weiss könnte, würden wir sie jetzt noch durchführen.
das - ein generelles oder ein absolutes Verbot praktiziert wor-
den. Ich meine damit die umliegenden Länder, mit denen wir Delalay Edouard (C, VS): Comme j'ai promis d'être très court,
uns in dieser Hinsicht vergleichen können. je le serai. L'intervention de M. Schoch demandant de dimi-
Im Rahmen seiner Raumordnungspolitik hat der Bundesrat nuer, voire de supprimer totalement les vols d'hélicoptères est
den Auftrag erteilt, ein Flugplatzkonzept als Sachplan des inacceptable. Telle que développée, cette interpellation ne
Bundes im Sinne der Raumplanungs-Gesetzgebung zu erar- tient absolument pas compte du fait que les compagnies d'hé-
beiten. Wir sind daran, und wir hoffen, dass wir Ihren Vorstel- licoptères ont d'autres objectifs que de voler simplement pour
lungen gerecht werden können. des déplacements touristiques ou pour le ski. Dans les Alpes,
Der Zeitplan der entsprechenden Arbeitsgruppe unter Leitung il y a des raisons économiques qui imposent ces vols. Je
des Bundesamtes für Zivilluftfahrt sieht vor, dem Bundesrat pense en particulier à des chantiers qui sont ouverts et qu'on
gegen Ende des nächsten Jahres einen Antrag zu unterbrei- ne peut atteindre autrement que par hélicoptère. Je pense
ten. Der Bundesrat, aber auch die Kantone werden somit Gele- même à des exploitations agricoles en haute altitude. Il faut
genheit erhalten, ihre Haltung zur touristischen Gebirgsfliege- bien comprendre que les vols d'hélicoptères à but touristique
rei beziehungsweise zum Heli-Skiing zu überprüfen. Bis dahin ne constituent qu'un complément aux autres activités de ces
drängen sich nach Meinung des Bundesrates aber keine be- compagnies.
sonderen Massnahmen im Sinne des Interpellanten auf. Monsieur Schoch, je ne suis pas de la philosophie de ceux qui
Im Hinblick auf die zwei durch den Interpellanten formulierten souhaitent habiter un pays où tout ce qui n'est pas obligatoire
Schlussfolgerungen möchte ich noch folgendes festhalten: est interdit. Je préférerais qu'on soit un peu plus libre qu'on ne
Interpellation Schoch 1026 E 4 octobre 1994
l'est aujourd'hui dans ce pays, surtout lorsqu'on proclame
qu'il faut déréglementer à tout prix
Je ne montre pas beaucoup de compréhension pour les argu-
ments qui nous viennent - ce n'est pas votre cas, Monsieur
Schoch, parce que vous avez encore la possibilité d'habiter
une région de verts pâturages - de personnes habitant des ré-
gions à forte densité de population avec énormément de bruit
et de pollution, et qui voudraient, pour quelques jours de va-
cances, n'avoir aucun dérangement dans les régions qu'elles
auront choisies.
Par contre, je vous prie de montrer davantage de compréhen-
sion pour les régions alpines dans lesquelles les vols d'héli-
coptères constituent une nécessité absolue, aussi bien pour
faciliter les déplacements touristiques que pour d'autres activi-
tés économiques. Je partage tout à fait la conclusion de la ré-
ponse que M. Ogi, conseiller fédéral, a donnée à cette inter-
pellation et je l'invite à ne pas prendre des mesures contrai-
gnantes dans ce domaine, ce qui serait dommageable pour
l'ensemble des régions alpines.
Bloetzer Peter (C, VS): Ich möchte die Diskussion nicht unnö-
tig verlängern, aber es ist mir ein Anliegen, dem Bundesrat für
seine ganz klare Position, die er mit der Antwort an unseren
Kollegen Schoch bezieht, zu danken.
Diese Antwort geht wirklich aufs Ganze ein, und sie berück-
sichtigt die vielseitige Bedeutung, welche unsere Helikopter-
gesellschaften in Gebirgsgebieten, wie es auch das Wallis ist,
haben.
Es geht zum einen darum, dass man zu wenig tourismus-
freundlich ist Ich stelle immer wieder fest, dass man in der
Bundestätigkeit den Tourismus nicht mit der gleichen Elle
misst wie die übrigen Wirtschaftszweige. Zum anderen geht es
darum, dass wir die Bedeutung der Helikoptergesellschaften
für unsere Gebirgsbaustellen, für die Sicherheit unserer Touri-
sten, für unsere Landwirtschaft erkennen. Diese Gesellschaf-
ten benötigen eine wirtschaftliche Basis. Wir haben heute
schon Gesellschaften, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
sind, obwohl sie im öffentlichen Interesse arbeiten und han-
deln. Wir dürfen nicht Bedingungen schaffen, die noch härter
sind.
Aus der Sicht des Kantons Wallis muss man sagen, dass alles
in allem ein massiger Einsatzdieser Helikopter festzustellen ist
und dass wir in der Handhabung des ganzen Problemkreises
aus der Sicht des Tourismus sicher auch das mit berücksichti-
gen, was Herr Schoch dargelegt hat
Schluss der Sitzung um 13.10 Uhr
La séance est levée à 13 h 10
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Schoch Helikopterflüge zu touristischen Zwecken
Interpellation Schoch Utilisation touristique de l'hélicoptère
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3146
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 1023-1026
Page
Pagina
Ref. No 20 024 763
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