Genetic Engineering Facility Waste Not Covered by Environmental Protection Laws
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court ruled that organisms resulting from the normal operation of a facility do not fall under the scope of environmental protection laws, and therefore, there are no specific material regulations for the environmental protection of genetic engineering facilities. While facilities using certain microorganisms are subject to the Ordinance on Major Accidents, this regulation only covers potential damage from "extraordinary events" and not from normal operations. The court also noted that proposed changes to environmental protection laws would empower the federal council to enact regulations in this area, and it would be more logical to address the request after these legislative changes are in place.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 USG; Genetic Engineering Facility Waste Not Covered by Environmental Protection Laws: While facilities using certain microorganisms are subject to the Ordinance on Major Accidents, this regulation only covers potential damage from "extraordinary events" and not from normal operations. The court also noted that proposed changes to environmental protection laws would empower the federal council to enact regulations in this area, and it would be more logical to address the request after these legislative changes are in place.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
17. Juni 1994 1189 Postulat Grendelmeier
2. Da Organismen, soweit sie aus dem Normalbetrieb einer Robert, Scheurer Rémy, Seiler Rolf, Sieber, Steiger Hans,
Anlage resultieren, nicht in den Anwendungsbereich des gel- Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, Weder Hans-
tenden Umweltschutzgesetzes (USG) und anderer bundes- jürg.Zbinden, Züger (42)
rechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Umwelt fallen, be-
stehen über den Betrieb gentechnischer Anlagen im Bereich Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Umweltschutz auch keine materiellen Vorschriften. Die Auf- Im Sommer 1992 fand auf dem Schloss Gerzensee eine Be-
nahme solcher Anlagen in den Anhang UVPV allein würde an gegnung zwischen vier Vertretern der rumänischen Regierung
dieser Situation nichts ändern. Ein Projekt einer gentechni- und vier Vertretern der ungarischen und deutschsprachigen
schen Anlage könnte also nicht auf seine Konformität mit kon- Minderheiten in Rumänien statt Initiiert wurde diese Begeg-
kreten materiellen Vorschriften über den Schutz der Umwelt nung vom «Project on Ethnie Relations» der US-Universität
überprüft werden. Princeton. Ein Jahr später gelang es diesen Menschen, ein
3. Anlagen, in denen gewisse Mikroorganismen verwendet Abkommen zu vereinbaren, das den Minderheiten kulturelle
werden, fallen in den Anwendungsbereich der Störfallverord- Autonomierechte sichert, einschliesslich des Schulunterrichts
nung (StFV). Diese Verordnung betrifft indessen nur potenti- in ihrer eigenen Sprache; gleichzeitig sicherten die Vertreter
elle Schädigungen durch «ausserordentliche Ereignisse» der Minderheiten der rumänischen Regierung zu, keine Se-
(Art 1 USG). Potentielle Schädigungen, die aus dem Normal- zession anzustreben. Beide Seiten waren mit diesem Aus-
betrieb resultieren, sind also auch nach Inkrafttreten der StFV gang der Verständigungsanstrengungen sehr zufrieden
nicht erfasst. Eine Überprüfung der Vorschriften der StFV im («New York Times» vom 20. Juli 1993).
Rahmen einer UVP ergäbe somit gegenüber dem durch die Ungarn und Rumänien waren in beiden Weltkriegen Gegner,
StFV vorgeschriebenen Verfahren (Kurzbericht, Risikoermitt- ja Feinde, eroberten voneinander Gebiete und begingen an-
lung, Kontrollbericht) keine materiellen Verbesserungen. einander Grausamkeiten. Es gab Spannungen, die ebenso
4. Die Botschaft zu einer Änderung des USG sieht die Einfüh- zum offenen Krieg hätten führen können wie im ehemaligen
rung neuer Bestimmungen vor, die den Bundesrat zum Erlass Jugoslawien. Drei Leute vermochten in zwei einwöchigen Sit-
von Vorschriften in diesem Bereich ermächtigen. Sinnvoller- zungen und durch geschickte Vermittlung einen Krieg zu ver-
weise wird der Bundesrat deshalb das Begehren der Motion hindern. Das illustriert, was rechtzeitige Verständigungsan-
erst dann prüfen, wenn die Änderung des USG vom Parlament strengungen und Vermittlung erreichen können.
beschlossen ist. Der Bund soll in einem ruhig gelegenen Gebäude wie dem
Schloss Gerzensee ein ständiges Zentrum für Konfliktlösung
Schriftliche Erklärung des Bundesrates und Verständigungsanstrengungen einrichten, das allen inter-
Déclaration écrite du Conseil fédéral essierten Gruppen und Parteien offensteht, Vertretern von
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Staaten wie auch Vertreterinnen und Vertretern nichtstaatli-
wandeln. cher, zivilgesellschaftlicher Gruppen.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Schriftliche Erklärung des Bundesrates
vom 18. Mai 1994
Déclaration écrite du Conseil fédéral
du 18 mai 1994
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
#ST# 94.3094
Überwiesen - Transmis
Postulat Gross Andreas
Schaffung eines internationalen
Konfliktlösungszentrums
Création d'un centre international
de résolution des conflits
#ST# 94.3137
Postulat Grendelmeier
Wortlaut des Postulates vom 9. März 1994 Ergänzender Bericht
Der Bundesrat wird gebeten, die Einrichtung eines internatio- zurAussenpolitik
nalen Zentrums für Konfliktlösung und Verständigung zu
prüfen - beispielsweise an einem Ort wie dem Schloss Ger- Politique extérieure.
zensee-, wo sich Vertreterinnen und Vertreter von Konfliktpar- Rapport complémentaire
teien aus aller Welt informell zu Gesprächen und Verständi-
gungsbemühungen treffen und aussprechen können und bei
Bedarf Fachleute im Bereich von Konfliktlösungsmethoden
beigezogen werden können.
Wortlaut des Postulates vom 17. März 1994
Texte du postulat du 9 mars 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten
Le Conseil fédéral est prié d'envisager l'institution d'un centre einen Ergänzungsbericht zum aussenpolitischen Bericht
international de règlement des conflits et de conciliation, dans vorzulegen. Dieser Ergänzungsbericht soll die aussereuropäi-
un endroit comme le château de Gerzensee, où les représen- schen Elemente der schweizerischen Aussenpolitik dar-
tants de parties à des conflits pourraient mener des discus- stellen.
sions informelles et tenter de concilier leurs positions, en asso-
ciant, au besoin, à leurs travaux des experts en matière de rè- Texfe du postulat du 17 mars 1994
glement des confi ils. Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres un rap-
port complétant le rapport sur la politique extérieure. Ce nou-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, veau rapport devra brosser un tableau de la politique extraeu-
Bundi, Carobbio, Caspar-Mutter, de Dardel, David, Duvoisin, ropéenne de notre pays.
Eggenberger, Eggly, Fankhauser, von Feiten, Gardiol, Gon-
seth, Gros Jean-Michel, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Jaeger, Lepori Bo-
Ursula, Herczog, Hollenstein, Jöri, Ledergerber, Leemann, netti, Maeder, Meier Samuel, Nabholz, Wanner, Weder Hans-
Leuba, Maeder, Meier Hans, Meyer Theo, Misteli, Rebeaud, jürg, Zwygart (9)
Postulat Grendelmeier 1190 N 17 juin 1994
Schriftliche Begründung - Développement par écrit ver les points faibles de ces contrôles, à indiquer les remèdes
Der aussenpolitische Bericht des Bundesrates hat sich - an- qu'on pourrait y apporter, enfin à proposer les mesures qui
gesichts der Situation nach dem EWR-Nein durchaus ver- s'imposent
ständlicherweise - auf die schweizerische Aussenpolitik in Eu-
ropa beschränkt Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Maeder, Meier Sa-
Ausserhalb Europas vollziehen sich aber grosse Veränderun- muel, Weder Hansjürg, Zwygart (5)
gen, die für die Schweiz und ihre Aussenpolitik eine bedeu-
tende Rolle spielen. Erinnert sei hier nur an den wirtschaftli-
chen Aufstieg der Länder Südostasiens und an deren zuneh- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
mende militärische Bedeutung. Blutspenden und Blutpräparate spielen in der Medizin eine
Ein Bericht des Bundesrates, der immer auch entsprechende grosse Rolle. Die gute Qualität von Blut und Blutspenden und
Berichterstattungen in den Medien auslöst, ist ein Mittel, das Blutpräparaten ist deshalb gesundheitspolitisch äusserst
Schweizervolk auf die Bedeutung der weltpolitischen Verän- wichtig. Gute Qualität bedeutet dabei vor allem, dass Blut und
derungen ausserhalb Europas aufmerksam zu machen. Nach Blutpräparate nicht mit Krankheitserregern verseucht sind.
der weitgehenden Konzentration auf die Europapolitik dürften Es wird vermutlich nie möglich sein, jede Gefährdung durch
aussereuropäische Fragen auch in den parlamentarischen Blut und Blutpräparate vollständig auszuschliessen. Wenn es
Beratungen wieder an Gewicht gewinnen. Es wäre deshalb sich um Importe handelt, müssen wir uns darauf verlassen,
nützlich, wenn der Bundesrat den eidgenössischen Räten dass ausländische Behörden ihre Verantwortung wahrneh-
seine Vorstellungen auf diesem Gebiet zur Kenntnis bringen men. Zur Sicherheit gehört damit auch die Möglichkeit, bei all-
würde. fälligen Verseuchungen von Blutkonserven oder Blutpräpara-
ten so rasch als möglich die Herkunft, mögliche Lagerbe-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates stände und die bereits erfolgte Verwendung festzustellen. Ist
vom 18. Mai 1994 dies nicht möglich, so sind einerseits weitere Infektionen mög-
Rapport écrit du Conseil fédéral lich, und andererseits greift die Verunsicherung unter den
du 18 mai 1994 Empfängern um sich.
Der Bericht des Bundesrates zur Aussenpolitik in den neunzi- Bei den Ereignissen im Zusammenhang mit der Affäre in
ger Jahren beschränkt sich keineswegs auf die Aussenpolitik Deutschland hat es sich gezeigt, dass die obenerwähnten
in Europa; es handelt sich vielmehr um einen umfassenden Feststellungen nicht in der nötigen Vollständigkeit, mit der er-
Strategiebericht, der die aussereuropäischen Elemente der forderlichen Sicherheit und der angemessenen Geschwindig-
schweizerischen Aussenpolitik bereits abdeckt Der Bericht ist keit getroffen werden konnten. Im Rahmen der ohnehin nöti-
nicht nach geographischen Räumen, sondern nach aussen- gen Überprüfung der Heilmittelkontrolle sollte deshalb dem
politischen Zielen, die weltweit gelten, aufgebaut Im übrigen Problem der Blutkonserven und Blutpräparate die gebüh-
hat der Bundesrat im «Nord-Süd-Leitbild» und in der «Bot- rende Aufmerksamkeit gewidmet werden.
schaft über die Weiterführung der technischen Zusammenar-
beit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern» Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
aussereuropäische Aspekte ausführlich behandelt Schliess- vom 23. März 1994
lich hat sich der Bundesrat durch die Entgegennahme des Rapport écrit du Conseil fédéral
Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Ständera- du 23 mars 1994
tes «Aussenpolitische Berichterstattung» (93.098) bereit er- In der Schweiz sind die Kompetenzen bezüglich der Prüfung
klärt, eine regelmässige Berichterstattung zur Aussenpolitik- und Zulassung von Blut und Blutprodukten zwischen dem
in welcher Form auch immer - zu prüfen. Den Anliegen der Bund und den Kantonen aufgeteilt Auf Stufe Bund kontrolliert
Postulantin wird auch in diesem Zusammenhang Rechnung das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) diejenigen Blut-
getragen werden. produkte, die zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten ver-
wendet werden (z. B. Immunglobuline). Grundlage dafür sind
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Artikel 30 des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970
Déclaration écrite du Conseil fédéral (SR 818.101) und die Verordnung vom 23. August 1989 über
Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzu- die immunbiologischen Erzeugnisse (SR 812.111). Die Kan-
schreiben. tone sind für die Kontrolle von Blut und der übrigen Blutpro-
dukte zuständig. Sie haben untereinander für die Kontrolle der
Abgeschrieben - Classé Heilmittel eine Vereinbarung abgeschlossen, die Interkanto-
nale Vereinbarung von 1971 über die Kontrolle der Heilmittel
(SR 812.101). In diesem Rahmen haben sie die Zulassung
und Kontrolle von bestimmten Blutprodukten (u. B. Gerin-
nungsfaktoren) der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmit-
93.3623
#ST#
tel (IKS) übertragen. Für alle übrigen Blutprodukte (z. B. Zell-
präparate) sowie Vollblut oder Plasma ist die Kontrolle Sache
Postulat Grendelmeier der einzelnen Kantone.
Am 9. April 1986 hat der Bundesrat die Verordnung über die
Kontrolle von Blut und Blutpräparaten Verhinderung der Übertragung von gefährlichen Infektions-
Sang et dérivés du sang. Contrôle krankheiten durch Blut und Blutprodukte (SR 818.112) erlas-
sen. Er hat darin eine Testpflicht auf das Human Immunodefi-
ciency Virus (HIV) sowie das Hepatitis-B- und Hepatitis-C-
Virus vorgeschrieben. Die Einfuhr von Blut oder Blutproduk-
ten in die Schweiz bedarf einer Bewilligung des BAG. Die Ein-
Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1993 fuhrbewilligung muss für jede einzelne Sendung eingeholt
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht über werden.
die Kontrolle von Blut und Blutspenden und von Blutpräpara- Die Frage, ob in diesem Bereich Schwachstellen bestehen
ten in der Schweiz zu erstatten, Schwachstellen und Verbesse- und mit welchen Massnahmen diese allenfalls behoben wer-
rungsmöglichkeiten aufzuzeigen und geeignete Massnah- den können, wurde durch eine Arbeitsgruppe «Blut und Aids»
men vorzuschlagen. überprüft Das Eidgenössische Departement des Innern hat
diese Arbeitsgruppe am 22. März 1993 eingesetzt mit dem
Texte du postulat du 15 décembre 1993 Auftrag:
J'invite le Conseil fédéral à présenter au Parlement un rapport - abzuklären, unter welchen Umständen im Jahre 1985 sowie
sur les contrôles auxquels sont soumis en Suisse tant le sang früher oder später Patienten durch Transfusionen von Blut und
des donneurs que les dérivés du sang; je l'invite encore à rele- Blutprodukten mit dem Aids-Virus infiziert worden sind;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Grendelmeier Ergänzender Bericht zur Aussenpolitik
Postulat Grendelmeier Politique extérieure. Rapport complémentaire
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3137
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 1189-1190
Page
Pagina
Ref. No 20 024 182
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