Council Rule Amendment and Electronic Voting Transparency
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion to amend council rules to ensure all voting results were published, arguing for transparency following the introduction of electronic voting. The court reasoned that while transparency is important, the existing rules already provide for publication of results under specific circumstances, such as by request of 30 members, and that the increased use of roll-call votes since the introduction of electronic voting indicates the current system is largely adequate. Therefore, the court decided to postpone a definitive decision on the motion until a full review of the electronic voting procedures could be completed, allowing for the inclusion of the motion's concerns during that review.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 12 des Treibstoffzollgesetzes; Council Rule Amendment and Electronic Voting Transparency: The court reasoned that while transparency is important, the existing rules already provide for publication of results under specific circumstances, such as by request of 30 members, and that the increased use of roll-call votes since the introduction of electronic voting indicates the current system is largely adequate. Therefore, the court decided to postpone a definitive decision on the motion until a full review of the electronic voting procedures could be completed, allowing for the inclusion of the motion's concerns during that review.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe Federal Council designates the main road network, and the motion encroaches upon this regulatory authority.
Volltext
17. Juni 1994 N 1185 Motion Nabholz
Schriftliche Begründung - Développement par écrit #ST# 94.3091
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort. Motion Nabholz
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Ausdruck
vom 18. Mai 1994 der Abstimmungsergebnisse
Rapport écrit du Conseil fédéral Résultats des votes.
du 18 mai 1994 Publication
Der Bundesrat hatte schon mehrmals Gelegenheit, sich zur Er-
weiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes zu äus-
sern.sou. a bei der Beantwortung der folgenden parlamenta-
rischen Vorstösse: Interpellation Salvioni (90.477) vom
22. März 1990, Bauprogramm der Kantonsstrassen; Interpel- Wortlaut der Motion vom 9. März 1994
lation Aregger (90.814) vom 4. Oktober 1990, Hauptstrassen- Nachdem im Nationalrat die elektronische Abstimmung einge-
netz, Erweiterung und Finanzierung; Motion (Hänggi-)Nuss- führt worden ist, wird das Büro beauftragt, Artikel 81 a des
baumer (90.905) vom 29. November 1990, Klassierung der Ratsreglementes wie folgt zu ändern:
Passwangstrasse; Postulat Lauber (90.929) vom 10. Dezem-
Grundsätzlich sind alle Abstimmungsergebnisse zu veröffent-
ber 1990, Erweiterung des Hauptstrassennetzes; Motion lichen.
Schmidhalter (90.955) vom 13. Dezember 1990: Klassierung
der Zufahrtsstrassen nach den grössten Kurorten im Oberwal- Texte de la motion du 9 mars 1994
lis und der Nufenenstrasse als schweizerische Hauptstrassen; Dès lors que le vote électronique a été introduit au Conseil na-
Einfache Anfrage Scheidegger (90.1095) vom 20. Juni 1990, tional, le Bureau est chargé de modifier comme il suit
Westumfahrung Solothurn ins Hauptstrassennetz des Bun-
l'article 81 a du règlement dudit Conseil:
des, und Interpellation Bloetzer (93.3401) vom 21. September
Tous les résultats des votes sont publiés.
1993, Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassen-
netzes. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bezzola, Bonny, BührerGe-
Die vielfältigen Anliegen sind dem Bundesrat also bekannt, rold, Cavadini Adriano, Comby, Dettling, Fritschi Oscar, He-
und er ist sich auch der Bedeutung sicherer Verkehrsverbin- berlein, Hegetschweiler, Philipona, Pini, Schweingruber,
dungen und umweltfreundlicher Umfahrungen von Städten Spoerry, Steinegger, Steiner Rudolf, Suter, Tschopp, Wanner
und Dörfern bewusst Der Entscheid über eine allfällige Erwei- (18)
terung des Hauptstrassennetzes steht jedoch im Spannungs-
feld zwischen der gegenwärtigen prekären Finanzlage des Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bundes, die die Festsetzung von klaren Prioritäten unerläss- Die Einführung der elektronischen Abstimmung erlaubt eine
lich macht, und den hohen Erwartungen der Kantone, die rasche Feststellung des Abstimmungsergebnisses. Zur Her-
kaum erfüllbar sind. Die Volksabstimmungen vom 7. März stellung völliger Transparenz ist es richtig, wenn die Abstim-
1993 betreffend Erhöhung des Treibstoffgrundzolls und vom mungslisten nicht nur selektiv aufgrund des Verlangens von
20. Februar 1994 betreffend Strassenverkehrsabgaben haben 30 Ratsmitgliedern erstellt werden, sondern grundsätzlich das
in grundsätzlicher Hinsicht an dieser Ausgangslage nichts ge- Ergebnis jeder Abstimmung ausgedruckt wird.
ändert Es ist deshalb verfrüht, genauere Angaben über die ins
Netz aufzunehmenden Strassen zu machen. Der Bundesrat
Schriftliche Stellungnahme des Büros
wird angesichts der umfangreichen kantonalen Begehren vom 1. Juni 1994
eine strenge Prioritätenordnung aufstellen müssen, welche Rapport écrit du Bureau
die Finanzlage des Bundes, die nationalen Verkehrsinteres- du 1er juin 1994
sen und die Bedürfnisse der Kantone und Regionen berück- Die Veröffentlichung aller Abstimmungsergebnisse wurde bei
sichtigt; dabei werden auch die in diesem Vorstoss aufgeführ- der Einführung des elektronischen Abstimmungsverfahrens
ten Strassenstücke in die Überprüfung einbezogen werden.
wiederholt mit Anträgen zur Diskussion gestellt Der National-
Nach Artikel 12 des Treibstoffzollgesetzes bezeichnet aber der rat hat sich auf eine Lösung geeinigt, nach der das Abstim-
Bundesrat das Hauptstrassennetz Die Motion greift mithin in mungsergebnis «bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstim-
den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungszu- mungen und Abstimmungen über die Dringlichkeit oder wenn
ständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als rechtlich wenigstens 30 Ratsmitglieder dies schriftlich verlangen in
unzulässig erachtet Aus diesem Grunde kann der Vorstoss Form einer gedruckten Namensliste» veröffentlicht wird
nicht als Motion entgegengenommen werden. (Art. 84aAbs. 2GRN).
Von der Möglichkeit des Namensaufrufes ist seit der Einfüh-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates rung der elektronischen Anlage in der vergangenen Frühjahrs-
Déclaration écrite du Conseil fédéral session wesentlich häufiger Gebrauch gemacht worden als
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- früher. In 67 Fällen wurden Namenslisten ausgedruckt, wovon
deln. 23 auf Verlangen von wenigstens 30 Ratsmitgliedern. In den
Jahren 1992/93 gab es durchschnittlich 10, in den Jahren 1987
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat bis 1991 lediglich 4 Namensabstimmungen pro Session.
Die Reglementsbestimmungen über das Abstimmungsverfah-
ren wurden mit der Einführung der elektronischen Abstim-
mungsanlage geändert und vorläufig für ein Jahr in Kraft ge-
setzt. Während dieser Zeit sollen die nötigen Erfahrungen mit
dem neuen System gesammelt werden. Eine definitive Inkraft-
setzung erfolgt nach einer Überprüfung dieser Bestimmun-
gen. In diese Prüfung kann auch das Anliegen der Motionärin
mit einbezogen werden.
Motion Grossenbacher 1186 N 17 juin 1994
Schriftliche Erklärung des Büros Die folgenden Hinweise mögen andeuten, welche Wichtigkeit
Déclaration écrite du Bureau dem Fernstudienwesen zukommt und weshalb seine rasche
Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und entschiedene Förderung durch die öffentliche Hand ge-
und dieses im Zusammenhang mit der definitiven Regelung boten ist:
der Reglementsbestimmungen über das Abstimmungsverfah- - mit Fernstudiengängen kann angemessener und flexibler
ren zu behandeln. als mit dem traditionellen Angebot auf besondere Situationen
eingegangen werden (etwa Zusatzausbildung für Frauen im
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Hinblick auf ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben; spezifi-
sches Ansprechen von bildungsfernen Volksschichten);
- Lehr- und Lernmittel und -methoden und vor allem auch die
zeitliche Komponente können ganz verschiedenartig einge-
setzt und damit entsprechend auch abgerufen werden; indivi-
#ST# 94.3138 duelles Lernen, das dem Lernfortschritt Rechnung trägt, kann
sichergestellt werden;
Motion Grossenbacher - ortsunabhängige Vermittlung von Bildungsangeboten wird
Förderung der Fernstudien inskünftig einen noch entscheidenden Kostenfaktor darstel-
auf Hochschulebene len. Bei knappen finanziellen Mitteln mit den entsprechenden
Auswirkungen auf das personelle und räumliche Angebot
Cours universitaires dürfte das Fernstudienwesen geradezu als idealer Partner er-
par correspondance. scheinen;
Encouragement - das Fernstudienwesen kann nicht nur entfernten Regionen
im Inland einen attraktiven Bildungsmarkt eröffnen und damit
einen wichtigen Faktor der schweizerischen Regionalpolitik
bilden, sondern es eröffnet unserer Gesellschaft ebenso den
internationalen Zugang zur Bildung. Letzteres ist gerade für
Wortlaut der Motion vom 17. März 1994 das höhere Bildungswesen ein nicht zu unterschätzender Vor-
Der Bund wird beauftragt, die Entwicklung und den Betrieb teil.
von Fernstudien in der Schweiz mit geeigneten Massnahmen
zu fördern. So sind entsprechende Massnahmen in der Bot- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
schaft des Bundesrates als Schwerpunkte der Wissenschafts- vom 30. Mai 1994
förderung des Bundes in den Jahren 1996 bis 1999 aufzuneh- Rapport écrit du Conseil fédéral
men. Mit der Schweizerischen Hochschulkonferenz ist insbe- du 30 mai 1994
sondere abzuklären, welchen Beitrag die Universitäten und Die Entwicklung des Fernstudiums in der Schweiz muss ein-
Hochschulen zur Förderung der Fernstudien leisten können. gehend geprüft werden, um in diesem Bereich sinnvoll und
effizient mit finanziellen Mitteln unterstützend eingreifen zu
Texte de la motion du 17 mars 1994 können.
La Confédération est chargée d'encourager, par des mesures Die Motion verlangt zu Recht geeignete Massnahmen, damit
adéquates, le développement et l'organisation de cours uni- das höhere Bildungswesen der Schweiz noch besser auf die
versitaires par correspondance en Suisse. Elle est ainsi appe- Ausbildungsbedürfnisse der Erwachsenen eingehen kann,
lée à inclure ces mesures dans le message du Conseil fédéral seien diese nun in der Umschulung oder im beruflichen Wie-
et à les considérer comme prioritaires dans le cadre des efforts dereinstieg. Pädagogische und technologische Innovationen
qu'elle consentira dans les années 1996 à 1999 en vue de pro- in mehreren europäischen Ländern bestätigen eindeutig,
mouvoir le domaine scientifique. Elle décidera notamment dass mit Hilfe von Fernstudien Lehr- und Lernprozesse zeitlich
avec la Conférence universitaire suisse de quel montant les effizienter und individueller abgewickelt werden können. Man
universités et les hautes écoles peuvent s'acquitter en faveur konnte ebenfalls feststellen, dass damit die Ausbildungsko-
de l'encouragement des cours par correspondance. sten besser in den Griff zu bekommen waren, dies vor allem
dann, wenn sie unter den betroffenen Bereichen, dem öffentli-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Berger, Bezzola, chen und dem privaten Sektor, den Arbeitnehmern und Arbeit-
Bircher Peter, Bodenmann, Bonny, Bühlmann, Bundi, Caccia, gebern, partnerschaftlich aufgeteilt wurden. Die Einführung
Caspar-Hutter, Chevallaz, Columberg, Darbellay, David, von Fernstudien für das gesamte höhere Bildungswesen der
Deiss, Dormann, Ducret, Engler, Epiney, Fasel, Fehr, Fischer- Schweiz - universitär und nichtuniversitär - wird zudem den
Sursee, Giezendanner, Gobet, Goll, Haering Binder, Herczog, Absolventen die berufliche Mobilität in Europa und den Zu-
Hess Otto, Hildbrand, Jöri, Keller Anton, Kern, Kühne, Lepori gang zum internationalen Arbeitsmarkt erleichtern.
Bonetti, Leu Josef, Leuba, Leuenberger Ernst, Mamie, Meier Wir sind der Meinung, dass in diesem Bereich die Einführung
Hans, Meyer Theo, Misteli, Mühlemann, Oehler, Robert, Rohr- von Sondermassnahmen im Rahmen der Wissenschaftsförde-
basser, Ruckstuhl, Schmid Peter, Schmidhalter, ScherrerWer- rungsbotschaft 1996-1999 zu eng und zu einschränkend
ner, Segmüller, Seiler Rolf, Stamm Judith, Steffen, Steiger wäre. Wir sind aber bereit, entsprechende Massnahmen in ei-
Hans, Theubet, Vollmer, Wanner, Wyss William, Zbinden, nem breiteren Rahmen zu prüfen. Insbesondere wären auch
Zölch (60) die im Aufbau befindlichen Fachhochschulen sowie die Er-
wachsenenbildung mit einzubeziehen. Wir schlagen dement-
Schriftliche Begründung-Développement par écrit sprechend vor, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Wie in den meisten anderen Lebensbereichen werden die
enormen Möglichkeiten der modernen Kommunikationstech- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
nologien immer stärker auch in der Bildung eingesetzt Sinn- Déclaration écrite du Conseil fédéral
voll angewandt können diese Möglichkeiten neben den her- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
kömmlichen Methoden der Bildungsvermittlung sowohl aus wandeln.
der Sicht des einzelnen wie auch aus jener der ganzen Gesell-
schaft zweifellos von grossem Nutzen sein. Überwiesen als Postulat- Transmis comme postulat
Während sich das Fernstudienwesen im Ausland teilweise
schon sehr stark entwickelt hat und längst als unentbehrlicher
Bestandteil des jeweiligen Bildungssystems betrachtet wird,
erfolgt bei uns diese Entwicklung erst ansatzweise und nur
sehr zögerlich. Wenn man bedenkt, dass es hier um einen
sehr zukunftsträchtigen Bereich des Bildungswesens geht, so
muss uns dies beunruhigen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Nabholz Ausdruck der Abstimmungsergebnisse
Motion Nabholz Résultats des votes. Publication
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3091
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 1185-1186
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Ref. No 20 024 176
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