Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3082 KI-generiert

Wastewater Regulations Review Motion Approved

Geschäftsnummer VPB 94-3082
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion to review regulations on wastewater treatment and connections to sewage systems, particularly in rural areas. One faction argued that existing laws already allow for the flexibility needed, especially concerning the financial burden on rural communities, and therefore the motion should be considered fulfilled and closed. Conversely, others contended that while the law might technically permit flexibility, the federal authorities have not adequately applied it, leading to disproportionate burdens. They believed a motion was necessary to compel a re-evaluation and potential revision of regulations to provide meaningful relief and savings for these areas, arguing that the current situation imposed overly luxurious standards and that further steps beyond existing law were needed. The court ultimately voted to approve the motion, indicating a consensus that a review was warranted despite arguments that the existing legal framework might already suffice.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 10 Gewä, Art. 10 Absatz, Art. 13 Ab, Art. 93 Absatz, Art. 10 Abs. 2 Gewässerschutzgesetz, Art. 13 Abs. 1 Gewässerschutzgesetz; Wastewater Regulations Review Motion Approved: One faction argued that existing laws already allow for the flexibility needed, especially concerning the financial burden on rural communities, and therefore the motion should be considered fulfilled and closed. Conversely, others contended that while the law might technically permit flexibility, the federal authorities have not adequately applied it, leading to disproportionate burdens. They believed a motion was necessary to compel a re-evaluation and potential revision of regulations to provide meaningful relief and savings for these areas, arguing that the current situation imposed overly luxurious standards and that further steps beyond existing law were needed. The court ultimately voted to approve the motion, indicating a consensus that a review was warranted despite arguments that the existing legal framework might already suffice.

Schlagwörter

KI-generiert
Abwasserbeseitigung Überprüfung der Umweltverträglichkeit Ländliche gebiete Rahmenbeschluss Genehmigung der Verordnung Wasserpolitik

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 10 Gewä
Art. 10 Absatz
Art. 13 Ab
Art. 93 Absatz
Se fondant sur l'article 93 alinéa 2 de la constitution, le canton Als materiellen Einwand führt sie die Beschränkung der Lauf-
Art. 10 Abs. 2 Gewässerschutzgesetz
Cited to support the argument that existing law already provides for the requirements of the motion, leading to its dismissal as fulfilled.
Art. 13 Abs. 1 Gewässerschutzgesetz
Cited to support the argument that existing law already provides for the requirements of the motion, leading to its dismissal as fulfilled.
Art. 13 Abs. 2 Gewässerschutzgesetz
Cited to support the argument that existing law already provides for the requirements of the motion, leading to its dismissal as fulfilled.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 10 Abs. 2 Gewässerschutzgesetz

Cited to support the argument that existing law already provides for the requirements of the motion, leading to its dismissal as fulfilled.

Art. 13 Abs. 1 Gewässerschutzgesetz

Cited to support the argument that existing law already provides for the requirements of the motion, leading to its dismissal as fulfilled.

Art. 13 Abs. 2 Gewässerschutzgesetz

Cited to support the argument that existing law already provides for the requirements of the motion, leading to its dismissal as fulfilled.

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Volltext

3. März 1994 83 Postulat FK-SR

nicht der Wille der Finanzkommission, die Inkraftsetzung der gleichzeitig die Motion als erfüllt abschreiben würden. Wir ha-

Subventionskürzungen irgendwie zu verzögern. Das kann ich ben in der WAK Beispiele diskutiert, wo in ländlichen Gebieten

hier bestätigen. Wenn Sie, Herr Bundesrat, sagen, das heute eben unverhältnismässige Auflagen gemacht worden sind. Im

geltende Gesetz lasse die Erfüllung unseres Anliegens zu, zitierten Absatz 2 von Artikel 10 Gewässerschutzgesetz wird

sehe ich auch nicht ein, weshalb der Bundesrat hier unter ei- von den zentralen Abwasserreinigungsanlagen, also von den

nen besonders grossen Druck kommen sollte. Grossanlagen, gesprochen, und bei uns geht es darum, die

Im Sinne von «Doppelt genäht hält besser» ist es doch richtig, Anschlusspflicht in diesen Gebieten generell aufzuheben. Ich

die Motion zu überweisen - dies mit der Präzisierung, dass wir meine, dass das Anliegen doch der Prüfung durch den Bun-

keine Verzögerung des Inkrafttretens der Sanierungsmass- desrat wert ist und dass mit Erleichterungen, insbesondere für

nahmen wollen. die ländlichen Gebiete, noch weiter gegangen werden kann.

Ich glaube, wir sollten - mit Blick auf die heutige Praxis und

Rhyner Kaspar (R, GL): Ich bin Herrn Bundespräsident Stich über das jetzige Gesetz hinaus - einen nächsten Schritt tun

dankbar, dass er signalisiert hat, dass man diesen Vorstoss als und die staatlichen Auflagen noch um einen weiteren Schritt

Motion und nicht nur als Postulat entgegennehmen wird. zurücknehmen.

Dem Finanzminister glaube ich sofort, dass aufgrund der heu- In diesem Sinne widersetze ich mich der sofortigen Ab-

tigen gesetzlichen Grundlagen die Gewässerschutzmassnah- schreibung.

men wie geschildert ausgeführt werden können. Aber ich

habe das Glück gehabt, nun 22 Jahre Gewässerschutzvollzug Ziegler Oswald (C, UR): Ich beantrage Ihnen ebenfalls, den

in einem Kanton zu machen, der sehr reich an peripheren Antrag Plattner (Abschreibung) abzulehnen.

Siedlungen, Einzelhöfen und abgelegenen Fraktionen ist. Oft, Die Motion ist am 8. Februar 1994 von der Finanzkommission

und immer aus finanziellen Überlegungen, wollten wir einen beschlossen worden. Fast ein Monat ist inzwischen vergan-

bescheidenen, angemessenen Gewässerschutz betreiben. gen. Wenn das so einfach wäre, Herr Plattner, dass das Buwal

Es sind ja keine industriellen, gefährlichen, hochgradig ver- einfach nur hätte feststellen müssen, das sei im Gesetz bereits

schmutzten Abwässer, sondern es sind - wenn man das so festgenagelt, dann wäre das zweifellos innert dieser Frist ge-

sagen darf - natürliche Fäkalien von Tieren und Menschen tan worden. Aber wir haben nichts davon gehört, dass das im

und nichts anderes. Aber gerade das Buwal, die zuständigen Gesetz festgenagelt sei. Deshalb auch die Reaktion von Herrn

Instanzen in Bern, waren nicht unserer Meinung. Somit, Rhyner, dass die Verordnung ja vom Bundesrat geändert wer-

glaube ich, muss das als Motion besiegelt und weitergegeben den kann.

werden. Wir haben nur gehört, dass das in der Verordnung festgena-

Ich bin dem Rat dankbar, wenn das als Motion überwiesen gelt sei; aber auch das hat man uns nicht dargelegt Das wäre

wird, damit neben dem Finanzdepartement auch Bundesäm- doch auch äusserst einfach gewesen. Das hat man nicht ge-

ter in anderen Departementen sehen, dass dort gespart wer- tan. Deshalb glaube ich nicht daran, dass die von Kollege

den kann. Jahrelang schon hätte gespart werden können. Plattner behauptete Regelung bereits besteht, ja sogar im Ge-

Dort sind wir in einem weit übertriebenen - ich möchte sagen - setz festgeschrieben ist

fast luxusähnlichen Standard gelandet. Aus diesem Grunde empfehle ich Ablehnung der Ab-

schreibung.

Plattner Gian-Reto (S, BS): Eine Motion kann doch eigentlich

nicht dazu dienen, einem Bundesamt Beine zu machen, das Abstimmung - Vote

Gesetz so auszulegen, wie es geschrieben ist! Falls das die Für Überweisung der Motion 26 Stimmen

Meinung meines Vorredners wäre, möchte ich mich dagegen Dagegen 3 Stimmen

wehren.

Ich lese Ihnen jetzt den entsprechenden Abschnitt aus dem

Gewässerschutzgesetz vor. Sie können ihn dann selbst mit

dem Abschnitt 3 der Motion vergleichen, und Sie werden se-

hen, dass man die Motion überweisen kann, aber sie gleich-

zeitig abschreiben muss, und das wird auch der Inhalt meines

Antrages sein. #ST# 94.3082

Im 2. Abschnitt, «Behandlung des Abwassers und Verwertung

des Hofdüngers», heisst es in Artikel 10 Absatz 2 Gewässer- Postulat FK-SR (93.078)

schutzgesetz unter dem Titel «Öffentliche Kanalisationen und Einsparungen

zentrale Abwasserreinigungsanlagen»: «In abgelegenen oder bei der amtlichen Vermessung

in dünnbesiedelten Gebieten ist das verschmutzte Abwasser

durch andere Systeme als durch zentrale Abwasserreini- Postulat CdF-CE (93.078)

gungsanlagen zu behandeln, wenn der Schutz der ober- und Economies dans le domaine

unterirdischen Gewässer gewährleistet ist.» In Artikel 13 Ab- de la mensuration officielle

satz 1 heisst es nochmals explizit: «Ausserhalb des Bereichs

öffentlicher Kanalisationen ist das Abwasser entsprechend

dem Stand der Technik zu beseitigen.» Und in Absatz 2: «Die

Kantone sorgen dafür, dass die Anforderungen an die Wasser-

qualität der Gewässer erfüllt werden.» Das enthält nun exakt Wortlaut des Postulates vom 8. Februar 1994

das, was in dieser Motion gefordert wird. Der Begriff der dünn- Der Bundesrat wird eingeladen, gemeinsam mit den Kanto-

besiedelten ländlichen Gebiete, die Anschlusspflicht an Klär- nen das Projekt der amtlichen Vermessung grundlegend zu

anlagen, die aufgehoben werden soll, kommt im Gesetz vor; überprüfen bezüglich Effizienz, Kosten und Termine.

und es geht im Sinne der Ökologie noch etwas weiter, nämlich

dass die Qualität der Gewässer auf andere Art und Weise ge- Texte du postulat du 8 février 1994

währleistet werden soll. Der Gesetzgeber hat also schon da- Le Conseil fédéral est invité à réexaminer fondamentalement,

mals perfekt gearbeitet, und man braucht nicht noch einmal avec les cantons, le projet de mensuration officielle quant à

nachzudoppeln. l'efficacité, les coûts et les délais.

Ich beantrage Ihnen deshalb Überweisung der Motion als Zei-

chen des Willens dieses Rates und gleichzeitig Abschreibung, Coutau Gilbert (L, GE), rapporteur: En 1992, nous avons voté

weil sie erfüllt ist. deux crédits d'engagement records. Ils portaient l'un et l'autre

sur à peu près la même somme de 3,5 milliards de francs. Le

Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Es würde nicht dem Wil- premier est célèbre, puisqu'il portait sur les fameux avions de

len der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) ent- combat F/A-18, et ce crédit a entraîné toutes les péripéties que

sprechen, wenn wir eine blosse Papierübung abhalten und vous connaissez; il a même abouti aune votation populaire.

Postulat CdF-CE 84 3 mars 1994

Le second, du même montant, est resté complètement ignoré durchgeführt worden ist. Es hat gezeigt, dass man hier, wenn

de l'opinion publique et, pourtant, il comporte effectivement man die möglichen technischen Mittel ausschöpft, erhebliche

une somme à peu près équivalente. Il s'agit du grand pro- Kosten einsparen kann.

gramme de mensuration officielle. Nous avons déjà pu consta- Dann ist diese Übung auf einen Zeithorizont angelegt, der in

ter le début de la réalisation de ce programme, et il a semblé à die Jahrzehnte geht. Wir haben heute, nach 90 Jahren Zivilge-

la Commission des finances, à la faveur de l'examen de setzbuch und Einführung der amtlichen Vermessung, noch

l'arrêté E que nous avons traité tout à l'heure, qu'il convenait etwa einen Drittel unseres Landes nicht amtlich vermessen.

d'examiner effectivement le déroulement de l'application de Der Bundesrat hat uns seinerzeit in Aussicht gestellt, dass

ce grand programme de mensuration. Il ne s'agit pas ici de man die amtliche Vermessung in den nächsten 30 Jahren ab-

mettre en doute la nécessité de ce programme, mais il s'agit schliessen sollte. Ob das überhaupt nötig ist? Auch diese

de vérifier le bien-fondé de son application. Frage scheint uns prüfenswert.

C'est la raison pour laquelle nous vous demandons de soute- Es geht um einen Kostenrahmen in der Höhe von 3,5 Milliar-

nir le postulat de la Commission des finances qui demande den Franken über die nächsten 30 Jahre, und davon trägt der

que le grand programme de mensuration officielle fasse l'ob- Bund etwa einen Drittel. Diese 3,5 Milliarden Franken sind es

jet d'un réexamen fondamental avec, naturellement, l'appui et wohl wert-sieentsprechendem Aufwand für die seinerzeitige

l'avis des cantons, pour en vérifier l'efficacité, les coûts et les Flugzeugbeschaffung, die im Schweizervolk stark und emotio-

délais de réalisation. nalisiert diskutiert worden ist -, dass wir auch hier bei der amtli-

Nous vous prions donc de transmettre ce postulat chen Vermessung prüfen, ob diese Kosten in der jetzigen Zeit

in dieser Kadenz anfallen müssen oder ob wir diese Aufgabe

Präsident: Ich kann Ihnen mitteilen, dass der Bundesrat bereit nicht effizienter und billiger und in der zeitlichen Verteilung

ist, das Postulat entgegenzunehmen. vielleicht anders lösen können. Darum geht es der Finanzkom-

Wird das Postulat aus der Mitte des Rates bestritten? mission. Angesichts der von uns bei der Verabschiedung der

Revision der amtlichen Vermessung verkannten Dimensionen

Schmid Carlo (C, AI): Die Frage, ob ich dieses Postulat be- ist diese Überprüfung angebracht.

streite, geht etwas weit. Ich sehe einfach den Sinn des Postula- Ich empfehle Ihnen, das Postulat zu überweisen.

tes nicht ein. Herr Coutau, wir haben vor kurzem diese RAV-

Geschichte hier in den Räten behandelt. Diese RAV-

Geschichte enthielt einen Gesetzgebungsauftrag, der je nach Schmid Carlo (C, AI): Ich stelle den Antrag, das Postulat nicht

Kanton mit einem Gesetz im formellen Sinn oder einem Gross- zu überweisen, denn offensichtlich reden wir hier von zwei ver-

ratsbeschluss zu erfüllen war. Auf alle Fälle mussten wir in den schiedenen Dingen.

Kantonen tätig werden. Die amtliche Vermessung ist das eine. Was Herr Schule jetzt

Wir werden z. B. in Appenzell Innerrhoden an der nächsten anführt und was erhebliche Kosten verursacht, das sind die

Landsgemeinde ein Gesetz über die amtliche Vermessung sogenannten Landinformationssysteme (LIS). Da sind die

verabschieden. Diese Veranstaltung haben wir auf der Grund- Kantone überhaupt nicht verpflichtet, solche anzubieten. Was

lage des geltenden Rechts gemacht. Ich sehe nun tatsächlich wir tun müssen, ist, die amtliche Vermessung, die RAV, sicher-

nicht, was der Sinn dieser Übung sein soll. Wenn Sie darauf stellen, und alles andere ist in der Kompetenz der Kantone. Ich

hinauswollen, dass die ganzen Kostenstrukturen wieder neu glaube, in der jetzigen Finanzsituation werden sich alle Kan-

zu verteilen sind, werden wir uns in den Kantonen tatsächlich tone auf diesen verschiedenen Ebenen zurückhalten, auf de-

die Frage stellen müssen, ob wir die ganze Übung abbrechen nen sie tätig sein könnten, die auch noch interessant wären -

sollen oder nicht z. B. zu wissen, welche Höhenquoten das Haus A im Kataster-

Dass wir vor das Volk gehen, Bundesgesetze vollziehen plan B bei der Parzelle 102 hat. Das sind doch Spielereien;

lassen zu einem Zeitpunkt, da sie noch kaum ein Jahr in Kraft das kann man machen; aber wer macht das schon! Ich

sind, und dann das Parlament bereits wieder sagt: Marche glaube, da müssen wir den Kantonen nichts vorschreiben.

arrière! - so ist das für uns keine sehr akzeptable Veran- Aber wenn Sie dieses Postulat überweisen, dann schaffen Sie

staltung. in den Kantonen eine Unsicherheit, ob es nicht doch um mehr

Wenn Sie glauben, Gesetze so auf die Kantone «loslassen» zu als die LIS geht, nämlich auch um die RAV. Hier sind wir ge-

können, dann täuschen Sie sich. Wir haben bestimmte Vor- setzlich gebunden; hier haben wir auch unsere Kostenvertei-

stellungen über die Subventionssätze usw. gehabt Wenn ler erhalten, auf die wir jetzt - übrigens im Rahmen der Sanie-

diese in Frage gestellt werden, dann werden wir es unterlas- rungsmassnahmen einhellig von den Kantonen akzeptiert, so-

sen, dieses Gesetz überhaupt zu vollziehen. weit ich weiss - gebaut haben. Wenn Sie das wieder in Frage

stellen oder mindestens die Möglichkeit schaffen, dass das

Präsident: Die ausserordentliche Situation zwingt mich, ein wieder in Frage gestellt wird, dann bin ich der Auffassung,

Wort dazu zu sagen. Ich war Präsident jener Kommission, wel- dass dies für das Ganze ein schlechter Start ist. Dann sollten

che diesen Bundesbeschluss vorberaten hatte. Deshalb er- Sie eine Motion machen, um das Ganze wieder zurückzu-

laube ich mir, kurz klärend in die Debatte einzugreifen. führen.

Wir haben in diesem Bundesbeschluss seinerzeit nur den Ko-

stenverteilerfestgelegtund nicht den Kredit. Den Kostenvertei-

ler haben wir soeben mit dem Bundesbeschluss E abgeän- Coutau Gilbert (L, GE), rapporteur: Monsieur le Président, je

dert. Die Anforderungen an die Vermessung nach der RAV vous remercie d'avoir clarifié - par votre intervention de tout à

werden vom Bundesrat in einer Verordnung festgelegt. Das l'heure - la portée de ce postulat que vous avez bien com-

ganze Vermessungsverfahren bestimmt der Bundesrat, und prise, mieux semble-t-il que M. Schmid Carlo.

damit auch die Kosten mit dem Umfang der Vermessung. Je vous propose, au nom de la Commission des finances, de

Das Postulat zielt demnach auf die Änderung einer Verord- soutenir ce postulat

nung ab. Die Form des Postulates ist in diesem Sinne statthaft. J'insiste sur le fait que c'est avec le concours des cantons que

le Conseil fédéral est chargé d'examiner la situation. Il ne s'agit

Schule Kurt (R, SH): Herr Jagmetti hat bereits einen Teil der pas du tout de remettre en cause l'objectif de ce programme,

Antwort gegeben, und es ist noch einmal zu unterstreichen: mais nous avons eu l'impression que sa réalisation pourrait se

Wir wollen nicht an der Kostenverteilung rütteln, wie sie im faire dans des conditions plus rationnelles, non en remettant

Rahmen der Revision der amtlichen Vermessung und jetzt bei en cause les obligations des cantons, mais en examinant de

diesen Sanierungsmassnahmen beschlossen worden ist Wir quelle façon la relation coût/bénéfice qui est à la base de cette

wollen, dass man diese amtliche Vermessung nochmals auf réalisation est effectivement optimale. C'est ce que nous

ihre Effizienz hin überprüft. Es sind auch von Fachkreisen er- demandons au Conseil fédéral. Nous ne voulons pas des mo-

hebliche Vorbehalte angebracht worden, weil es Einsparungs- difications légales qui auraient entraîné à ce moment-là une

möglichkeiten in derGrössenordnung von einem Drittel gäbe. motion.

Es gibt ein Pilotprojekt für Nidwaiden, das mit grossem Erfolg C'est un postulat, je vous demande de le transmettre.

3. März 1994 85 Standesinitiative Solothurn

Danioth Hans (C, UR): Ich war damals auch in der Kommis- bei Konsumkrediten auf 15 Prozent; Angabe des Höchst-

sion. Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass das Votum zinssatzes in der Werbung; Beschränkung der Laufzeit auf

von Herrn Kollege Coutau einen Widerspruch enthält Er sagt, 24 Monate.

es gehe nicht um die Überprüfung der gesetzlichen Grundla- 1. Stand der Arbeiten der Bundesversammlung und der Ver-

gen. Im Postulat steht aber, die Vermessung sei «grundlegend waltung zum gleichen Gegenstand

zu überprüfen» und das ganze Konzept in Frage zu stellen. Wir Die eidgenössischen Räte nahmen am 8. Oktober 1993 in der

haben damals mit den Kantonen aufgrund der Modellversu- Schlussabstimmung einen Entwurf zu einem aus dem Euro-

che diese Verteilung der Kosten vorgenommen, und nun hat lex-Paket hervorgegangenen Bundesgesetz über den Kon-

das Parlament im Sparprogramm diese linearen Reduktionen sumkredit an (Geschäft 93.110 «Konsumkredit. Bundesge-

vorgenommen. Aber das ganze Konzept als solches ist unbe- setz»). Dieses Gesetz entspricht einem europäischen Mindest-

stritten geblieben. standard.

Das Argument von Kollege Schule ist meiner Meinung nach Der Bundesrat beabsichtigt, in der laufenden Legislaturperi-

auch nicht überzeugend: Einsparungen können wir, kann der ode einen ausführlicheren Gesetzentwurf in die Vernehmlas-

Bundesrat, kann die Verwaltung jederzeit vornehmen, ohne sung zu geben. Dieser Gesetzentwurf geht zurück auf die

dass es Vorstösse braucht. Ich erwarte sogar, dass von den durch das Parlament überwiesene Motion Affolter 89.501

möglichen Einsparungen Gebrauch gemacht wird, aber die «Kleinkreditgeschäft Bundesgesetz», die eine Vorlage im

grundsätzliche Infragestellung des Konzeptes scheint mir ver- Sinne einer konzis formulierten Missbrauchsgesetzgebung

fehlt, und ich stimme dem Antrag Schmid Carlo zu. verlangt, in der sowohl die Einwände, die 1986 zum Scheitern

einer ersten Gesetzesvorlage führten, als auch die seitherige

Abstimmung - Vote Entwicklung der Kreditierungsmöglichkeiten einbezogen

Für Überweisung des Postulates 17 Stimmen werden.

Dagegen 9 Stimmen Die Standesinitiative Luzern 92.301 «Schaffung eines Kon-

sumkreditgesetzes» verlangt von den eidgenössischen Räten,

ohne Verzug Bestimmungen zu erlassen, um die Risiken des

Konsumkredites auf ein Minimum zu beschränken und Miss-

bräuche zu verhindern; dabei sind insbesondere verbindliche

#ST# 93.305 Regelungen wie die Herabsetzung des Höchstzinssatzes, die

Festlegung der maximalen Laufzeit und ein Widerrufsrecht

Standesinitiative Solothurn vorzusehen.

Missbräuche im Konsumkreditwesen Der Ständerat beschloss am 7. Juni 1993 mit 24 zu 5 Stimmen,

Initiative du canton de Soleure ihr Folge zu geben. Der Nationalrat schloss sich am 14. De-

zember 1993 diesem Entscheid stillschweigend an.

Crédit à la consommation. Abus Hier zu erwähnen ist, dass der Bundesrat am 18. März 1993

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 1993 vor dem Ständerat sich dieser Initiative nicht widersetzt hatte.

Décision du Conseil national du 14 décembre 1993 2. Erstrat

Der Nationalrat beschloss am 14. Dezember 1993 stillschwei-

gend, der Standesinitiative Solothurn Folge zu geben, nach-

dem die WAK-NR dies mit 14 Stimmen ohne Gegenstimmen

beantragt hatte.

Wortlaut der Initiative vom 11. Mai 1993 3. Beratungen der WAK-SR vom 10. Februar 1994

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung fordert Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass dieser

der Kanton Solothurn die eidgenössischen Räte auf, entweder Standesinitiative Folge zu geben ist Sie verweist darauf, dass

bei der Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über den Kon- die eidgenössischen Räte bereits die Motion Affolter überwie-

sumkredit oder bei der Weiterarbeit an einem Bundesgesetz sen und die Standesinitiative Luzern angenommen haben; es

über den Konsumkredit oder auf andere Weise sicherzustel- wäre daher nicht folgerichtig, diese Initiative zu bekämpfen,

len, dass folgende gesetzliche Vorgaben möglichst rasch ge- die im wesentlichen die gleiche Stossrichtung hat Diese Be-

samtschweizerisch in Kraft treten: gehren müssen dem Bundesrat als Grundlage für die künftige

- Beschränkung des jährlichen Höchstzinssatzes bei Kon- Ausarbeitung eines umfassenderen Konsumkreditgesetzes

sumkrediten auf 15 Prozent; dienen. Das Parlament wird sich in der Folge darüber ausspre-

- Angabe des Höchstzinssatzes in der Werbung; chen können, inwiefern diese Begehren gerechtfertigt sind.

- Beschränkung der Laufzeit auf 24 Monate. Die Minderheit der Kommission erachtet es nicht als sinnvoll,

dieser Initiative Folge zu geben, und zwar gerade deshalb,

Texte de l'initiative du 11 mai 1993 weil diese Fragen bereits auf Bundesebene geprüft werden.

Se fondant sur l'article 93 alinéa 2 de la constitution, le canton Als materiellen Einwand führt sie die Beschränkung der Lauf-

de Soleure demande aux Chambres fédérales d'assurer, lors zeit auf 24 Monate an. Diese Laufzeit ist ihrer Meinung nach

de l'entrée en vigueur de l'arrêté fédéral sur le crédit à la nicht realistisch und für einen Konsumkredit - beispielsweise

consommation, au cours des travaux ultérieurs qui porteront zur Ferienfinanzierung - viel zu lang.

sur une loi fédérale sur le crédit à la consommation ou d'une

autre façon, que les points suivants soient inscrits au plus vite Simmen Rosmarie (C, SO) présente au nom de la Commis-

dans la législation suisse: sion de l'économie et des redevances (CER) le rapport écrit

- limitation à 15 pour cent du taux d'intérêt annuel maximum suivant:

applicable aux crédits à la consommation;

- indication du taux d'intérêt maximum dans la publicité; Nous vous soumettons, conformément à l'article 36 du Règle-

- limitation de la durée du crédit à 24 mois. ment du Conseil des Etats, le rapport de la commission char-

gée de donner un préavis sur l'initiative du canton de Soleure

Simmen Rosmarie (C, SO) unterbreitet im Namen der Kom- déposée le 11 mai 1993. Cette initiative demande qu'une limi-

mission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) den folgenden tation à 15 pour cent du taux d'intérêt annuel maximum appli-

schriftlichen Bericht: cable aux crédits à la consommation, qu'une indication du

taux d'intérêt maximum dans la publicité et qu'une limitation

Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 36 des Geschäftsregle- de la durée du crédit à 24 mois soient inscrits au plus vite dans

mentes des Ständerates den Bericht der Kommission, die mit la législation suisse.

der Vorprüfung der am 11. Mai 1993 eingereichten Standesin- 1. Etat des travaux sur le même objet dans l'Assemblée fédé-

itiative Solothurn beauftragt ist. Die Initiative verlangt, dass fol- rale et dans l'administration

gende Vorgaben möglichst rasch gesamtschweizerisch in Les Chambres fédérales ont adopté en votations finales, le

Kraft treten: Beschränkung des jährlichen Höchstzinssatzes 8 octobre 1993, un projet de loi fédérale sur le crédit à la

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat FK-SR (93.078) Einsparungen bei der amtlichen Vermessung

Postulat CdF-CE (93.078) Economies dans le domaine de la mensuration officielle

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3082

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.03.1994 - 08:00

Date

Data

Seite 83-85

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