Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3080 KI-generiert

Swiss Federal Council on Yugoslav Worker Permits

Geschäftsnummer VPB 94-3080
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council addressed concerns about the admission practices for workers from the former Yugoslavia, stating that while a strict end to work permits was planned, they would offer a temporary extension for seasonal workers due to the difficult situation in their home countries and economic needs. The council also outlined measures to allow for the conversion of seasonal to annual permits and proposed further consultations on a package of measures, including provisions for hard cases, before a definitive decision is made.

Legislator-Regeste

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Swiss Federal Council on Yugoslav Worker Permits: The council also outlined measures to allow for the conversion of seasonal to annual permits and proposed further consultations on a package of measures, including provisions for hard cases, before a definitive decision is made.

Schlagwörter

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Arbeitsbewilligungen Umwandlung der Saisonbewilligung vorübergehende Einfuhr Wirtschaftsplanung Europäische Betriebsräte Heimarbeit
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 8 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO)

This provision defined the traditional recruitment areas and was used to classify former Yugoslavia as an 'outer circle'.

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Volltext

17. Juni 1994 N 1241 Interpellation Columberg

Schriftliche Begründung - Développement par écrit deshalb bereit, das Mittel eines Entzugs der Akkreditierung

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht gemäss den Verfahrensregeln in Artikel 11 in Erwägung zu zie-

eine schriftliche Antwort. hen; aber nur dann, wenn ein Journalist eine ihm gegenüber

ausdrücklich als nicht zur Publikation bzw. Weiterverbreitung

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates bestimmte Information veröffentlicht

vom 30. Mai 1994 4. Ein Verbot des Zutritts zur Wandelhalle und zum Bundes-

Rapport écrit du Conseil fédéral hauscafe müsste von den zuständigen Instanzen des Parla-

du 30 mail 994 ments beschlossen werden. Was die offiziellen Informations-

In einem Staat, der sich zur Medienfreiheit bekennt, sie respek- räume betrifft, stehen diese gemäss Artikel 3 der Akkreditie-

tiert und befolgt, dürfen die Behörden Thema und Inhalt der rungs-Verordnung allen Medienschaffenden offen, welche für

von den Medien verbreiteten Informationen nicht festlegen. in der Schweiz produzierte Medien berichten, unabhängig da-

Gewiss können Indiskretionen die Arbeit der Behörden behin- von, ob sie akkreditiert sind oder über einen Zutrittsausweis

dern, und sie verhindern oftmals eine offene, koordinierte In- verfügen.

formation der Öffentlichkeit In solchen Fällen können sie, weit 5. In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass Ermittlungen

davon entfernt, den legitimen Informationsbedürfnissen der betreffend Indiskretionen aus der Bundesverwaltung gegen-

Bürgerinnen und Bürger zu genügen, die Wirklichkeit entstel- über den Medien oft von vornherein praktisch aussichtslos wa-

len und die Öffentlichkeit verunsichern. ren, weil der Kreis der in Betracht fallenden Bundesbedienste-

Heutzutage geben sich die Journalisten nicht mehr damit zu- ten regelmässig zu gross war. Das bestätigte sich letztmals

frieden, diejenigen Informationen weiterzugeben, die ihnen 1993, als die Bundesanwaltschaft, welche auf Anzeige des

die Behörden liefern wollen, sondern sie sind aufgrund von Eidgenössischen Finanzdepartementes tätig wurde, trotz in-

Recherchen und Nachforschungen in der Lage, ihren Lesern, tensiver und aufwendiger Untersuchungsmassnahmen die

Hörern oder Fernsehzuschauern diejenigen Informationen zu Urheberschaft von Amtsgeheimnisverletzungen gegenüber

geben, denen sie ein öffentliches Interesse zuschreiben. In ei- zwei Presseorganen nicht ermitteln konnte. Neben der Durch-

ner Informationsgesellschaft wie der unsrigen haben die Be- führung von Strafverfahren in Fällen, in denen der Kreis der

hörden das Informationsmonopol und die Macht verloren, dar- Geheimnisträger eng begrenzt ist, werden verwaltungsinterne

über zu entscheiden, welche Informationen der Öffentlichkeit Massnahmen zur Eindämmung von Indiskretionen geprüft

zur Kenntnis gebracht werden sollen.

Aufgrund dieser Sachlage haben die Journalisten mehr Ver- Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

antwortung zu tragen, und es ist deshalb sehr wichtig, dass sie rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.

sich an die berufsethischen Regeln halten - Regeln, die der

Presserat des Schweizer Verbandes der Journalistinnen und Abstimmung - Vote

Journalisten folgendermassen umreisst: «Die Veröffentli- Für den Antrag auf Diskussion 34 Stimmen

chung geheimer oder vertraulicher Sachverhalte sollte nur Dagegen 28 Stimmen

stattfinden, wenn das Thema von öffentlicher Relevanz ist, aus

guten Gründen sofort und nicht erst viel später publik werden Verschoben - Renvoyé

soll, nicht bloss eine kurze Sperrfrist missachtet wird, die Infor-

mation nicht durch Methoden wie Bestechung, Erpressung,

Wanzen, Einbruch oder Diebstahl erworben wurde und keine

äusserst wichtigen Interessen (z. B. schützenswerte Persön-

lichkeitsrechte, Geheimnisse der militärischen Landesverteidi- #ST# 94.3080

gung) tangiert sind.»

Die Tatsache, dass diese Regeln nicht immer mit der ge- Interpellation Columberg

wünschten Strenge befolgt werden, rechtfertigt Sanktionen Zulassungspraxis für Arbeitskräfte

gegen die Journalisten noch keineswegs. Vielmehr ist es Sa- aus dem Gebiet

che der Behörden, sich weiterhin und verstärkt darum zu be- des ehemaligen Jugoslawien

mühen, Indiskretionen und ihre negativen Folgen zu verhin-

dern. Es geht in erster Linie darum, eine offene, aktive und ko- Politique d'admission des travailleurs

ordinierte Informationspolitik zu betreiben, aber auch um eine en provenance de l'ex-Yougoslavie

verstärkte Disziplin sowie die strikte Befolgung der Vertraulich-

keitsregeln mit Sanktionen bei Zuwiderhandlungen. Es kann

unter keinen Umständen hingenommen werden, dass dem

Berufsgeheimnis unterstellte Personen den Medien Informa-

tionen oder vertrauliche Dokumente mit der Absicht zukom- Wortlaut der Interpellation vom 3. März 1994

men lassen, eine politische Vorlage zu fördern oder zu torpe- Im Herbst 1991 hat der Bundesrat entschieden, das Gebiet

dieren. des ehemaligen Jugoslawien nicht mehr zu den traditionellen

Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat im einzel- Rekrutierungsgebieten im Sinne von Artikel 8 der Verordnung

nen wie folgt Stellung: über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) zu zählen.

1./2. Mit einer aktiven, offenen und rechtzeitigen Information Um Härten zu vermeiden, wurde eine Übergangsfrist von zwei

will der Bundesrat die Erwartungen und Informationsansprü- bis drei Jahren eingeräumt Diese läuft am 1. November 1994

che der Öffentlichkeit noch besser befriedigen. Diese offenere ab. Ab diesem Zeitpunkt besteht offenbar die Absicht, keine

Informationspolitik soll auch in der Phase der Entscheidungs- Arbeitsbewilligungen der Kategorie A an Staatsangehörige

findung angewandt werden, damit es zu weniger Indiskretio- aus Ex-Jugoslawien zu erteilen.

nen kommt. Gleichzeitig wird der Bundesrat vermehrt darauf Der ursprüngliche Beschluss des Bundesrates und die Ab-

achten, dass Leute, die über entsprechende Informationen sicht, keine Arbeitsbewilligungen mehr zu erteilen, haben in

und Dokumente verfügen, die Vertraulichkeit auch beachten. weiten Kreisen aber viel Unwillen und Unverständnis hervor-

Er wird nicht zögern, gegen fehlbare Personen die nötigen gerufen. Falls langjährige und voll integrierte Mitarbeiterinnen

Schritte einzuleiten. und Mitarbeiter aus dem ehemaligen Jugoslawien nicht mehr

3. Der Bundesrat kennt keinen einzigen Fall von Bestechungs- in der Schweiz arbeiten dürfen, würden sich enorme Schwie-

versuchen oder gar Schmiergeldzahlungen von Medienschaf- rigkeiten für das Gastgewerbe und insbesondere für die Hôtel-

fenden mit dem Ziel, vertrauliche Informationen zu erhalten. lerie, aber auch für das Baugewerbe und die übrige Wirtschaft

Ein solches Verhalten wäre sowohl in bezug auf die Journali- ergeben. Damit wären auch die wirtschaftlichen Bedingungen

sten als auch in bezug auf die anderen in Frage kommenden für verschiedene Regionen unseres Landes erheblich betrof-

Personen äusserst schwerwiegend und würde strafrechtlich fen. Eine solche drastische Massnahme würde in Anbetracht

verfolgt Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, der kriegerischen Auseinandersetzungen und der unbe-

dass Indiskretionen schwerwiegende Verfehlungen sind. Er ist schreiblichen Not in verschiedenen Republiken eine unver-

Interpellation Brügger Cyrill 1242 N 17 juin 1994

hältnismässige Härte für die schwer betroffenen Menschen risten und anderen Besuchern aus den Kriegsgebieten der

bedeuten. Ein Arbeitsbewilligungsstopp ist auch aus humani- Verbleib in der Schweiz über den Ablauf ihrer Bewilligungen

tären und wirtschaftlichen Gründen nicht zu verantworten. hinaus bis auf weiteres grosszügig gestattet Ihren Ehegatten,

Deshalb frage ich den Bundesrat an: Eltern und Kindern wurde zudem die Einreise ermöglicht

1. ob er nicht auch der Auffassung ist, dass sich die Verhält- Diese Sonderregelung für besonders gefährdete Gruppen

nisse im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien seit der Be- wurde laufend den veränderten Verhältnissen angepasst Mit

schlussfassung im Herbst 1991 grundlegend verändert haben zusätzlichen, gezielten humanitären Aufnahmeaktionen zu-

und aus humanitären Gründen eine Überprüfung des damali- gunsten von Kriegsvertriebenen und ehemaligen Kriegsge-

gen Entscheides erfordern; fangenen sowie mit der Not- und Wiederaufbauhilfe des

2. ob er bereit ist, eine flexible, den humanitären Grundsätzen Schweizer Katastrophenhilfekorps vor Ort wird weiterhin aktiv

der Schweiz und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rech- und im Rahmen der Möglichkeiten unseres Landes zur Linde-

nung tragende Übergangslösung zu treffen. rung des menschlichen Leides in den Gebieten des ehemali-

gen Jugoslawien beigetragen.

Texte de l'interpellation du 3 mars 1994 2. Am 31. Oktober 1994 läuft die im Entscheid vom 23. Sep-

En automne 1991, le Conseil fédéral a décidé d'exclure l'ex- tember 1991 gesetzte Übergangsfrist für die Zulassung von

Yougoslavie des pays de recrutement traditionnels tels que les Arbeitskräften aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien

décrit l'article 8 de l'ordonnance limitant le nombre des étran- aus. Aufgrund dessen dürften spätestens ab diesem Zeit-

gers (OLE). Pour éviter que ne se produisent des situations cri- punkt grundsätzlich keine Bewilligungen mehr an Saison-

tiques, il a prévu une période transitoire de deux à trois ans, la- niers aus diesem Gebiet erteilt werden. Der Bundesrat will

quelle échoit le 1er novembre 1994. Il entend donc, de toute vorerst jedoch von dieser restriktiven Massnahme absehen.

évidence, ne plus délivrer à partir de cette date de permis de Zum einen möchte er dadurch den betroffenen Arbeitneh-

travail de la catégorie A aux ressortissants des pays de l'ex- mern aufgrund der gegenwärtigen schwierigen Lage in ihrem

Yougoslavie. Herkunftsland entgegenkommen. Zum anderen trägt er

L'arrêté du Conseil fédéral et son intention de ne plus accorder gleichzeitig den aktuellen Gegebenheiten und den Schwie-

de permis de travail à ces personnes ont suscité incompréhen- rigkeiten bei der Anpassung der Rekrutierungspraxis der Sai-

sion et mécontentement dans de larges milieux. En effet, si sonwirtschaft Rechnung.

des personnes originaires de l'ex-Yougoslavie, ayant long- Der Bundesrat hat deshalb ein Massnahmenpaket in Aussicht

temps travaillé en Suisse où elles sont totalement intégrées, genommen, welches vor einem definitiven Entscheid den Kan-

n'obtenaient plus de permis de travail, il en résulterait d'énor- tonen, den politischen Parteien sowie den Spitzenverbänden

mes difficultés pourtoute l'économie, notamment pour l'hôtel- der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zur Ver-

lerie et le bâtiment L'activité économique de régions entières nehmlassung unterbreitet worden ist Die Möglichkeit zur or-

s'en trouverait ébranlée. Une mesure aussi draconienne péna- dentlichen Umwandlung von Saison- in Jahresbewilligungen

liserait d'autant plus ces individus qu'ils souffrent de la guerre soll bis Ende 1994 bestehenbleiben. Dies gestattet es den Sai-

et des pénuries incroyables qui sévissent dans plus d'une de sonniers, die noch vordem Bundesratsbeschluss von 1991 in

ces républiques. C'est, pour des raisons humanitaires et éco- die Schweiz eingereist sind, bis dahin unter den bisherigen

nomiques, faire preuve d'irresponsabilité que de ne plus leur Voraussetzungen eine Jahresbewilligung mit Familiennach-

accorder de permis de travail. zug zu erhalten. Die übrigen Arbeitnehmer aus den Gebieten

Je pose donc au Conseil fédéral les deux questions suivantes: des ehemaligen Jugoslawien, die ordnungsgemäss zwischen

1. Ne pense-t-il pas comme moi que, depuis qu'il a adopté l'ar- dem 1. November 1993 und dem 31. Oktober 1994 mit einer

rêté en question - soit en 1991 -, la situation a radicalement Saisonbewilligung in der Schweiz gearbeitet haben, sollen im

changé dans les pays de l'ex-Yougoslavie et qu'il doit, pour Jahre 1995 nochmals Saisonbewilligungen erhalten können,

des raisons humanitaires, revoir sa décision? danach grundsätzlich nicht mehr. Für Härtefälle ist dannzumal

2. Est-il disposé à adopter une solution transitoire qui soit sou- eine angemessene Regelung zu treffen.

ple et qui tienne compte des principes humanitaires de la

Suisse et des impératifs économiques? Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

rates nurteilweise befriedigt und verlangt Diskussion.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bezzola, Blatter,

Bühler Simeon, Bürgi, Dormann, Engler, Fischer-Seengen, Fi- Abstimmung - Vote

scher-Sursee, Hari, Hildbrand, Loeb François, Neuenschwan- Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit

der, Oehler, Ruckstuhl, Rutishauser, Schmidhalter, Schnider, Dagegen Minderheit

Seiler Hanspeter, Steinegger (20)

Verschoben - Renvoyé

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 11. Mai 1994 #ST# 94.3134

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 11 mai 1994 Interpellation Brügger Cyrill

Der Bundesrat hatinseinemBerichtvom15. Mai1991 zur Aus- Umgehung des Wirtschaftsembargos

länder- und Flüchtlingspolitik dargelegt, dass gesamtwirt- gegen Serbien durch Schweizer Firmen

schaftliche, europa- und integrationspolitische Gründe eine

Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber dem EU- und Efta- Inobservation par des entreprises suisses

Raum als unumgänglich erscheinen lassen. Im Rahmen der de l'embargo économique contre la Serbie

schrittweisen Umsetzung des im Bericht für die Zulassung von

ausländischen Arbeitskräften vorgestellten Dreikreisemodells

wurden mit Entscheid vom 23. September 1991 die Gebiete

des ehemaligen Jugoslawien dem äusseren Kreis zugeord-

net Personen mit Jahres- oder Niederlassungsbewilligungen Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1994

sind von diesem Entscheid nicht betroffen. Offiziell hat die Schweiz im Juni 1992 die wirtschaftlichen Be-

1. Der Bundesrat ist im humanitären Bereich keinesfalls untä- ziehungen mit Serbien unterbrochen und sich damit dem Wirt-

tig geblieben. Nach der Zuordnung zum äusseren Kreis und schaftsembargo der Uno angeschlossen. Meldungen zufolge

der Einräumung einer Übergangsfrist zur Umsetzung dieser versuchen Schweizer Firmen mit Erfolg, diese weltweit beach-

Massnahme wurde jugoslawischen Arbeitskräften sowie Tou- teten Wirtschaftssanktionen zu umgehen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Columberg Zulassungspraxis für Arbeitskräfte aus dem Gebiet des

ehemaligen Jugoslawien

Interpellation Columberg Politique d'admission des travailleurs en provenance de l'ex-

Yougoslavie

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3080

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.06.1994 - 08:00

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Data

Seite 1241-1242

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Ref. No 20 024 232

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