Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3074 KI-generiert

Disability Pensions for Psychosomatic Illnesses: Prevention and Detection

Geschäftsnummer VPB 94-3074
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This document addresses the rising number of disability pensions due to psychosomatic illnesses, questioning the government's preventative measures and the early detection capabilities of medical advisors. The government acknowledges the issue, citing the need for research into causes and the development of preventative strategies focusing on both environmental and individual factors. While current legislation limits the government's direct involvement in disease prevention, a revised health insurance law will grant broader influence. The government also supports training medical professionals to better understand psychosomatic conditions and collaborates with cantons to improve therapy offerings.

Legislator-Regeste

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Art. 19f KV, Art. 57 KV, Absatz 8; Disability Pensions for Psychosomatic Illnesses: Prevention and Detection: The government acknowledges the issue, citing the need for research into causes and the development of preventative strategies focusing on both environmental and individual factors. While current legislation limits the government's direct involvement in disease prevention, a revised health insurance law will grant broader influence. The government also supports training medical professionals to better understand psychosomatic conditions and collaborates with cantons to improve therapy offerings.

Schlagwörter

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Invalidenrente Krankenversicherung psychische Störungen Verschlimmerung des Gesundheitsschadens Verhütung von Berufskrankheiten Gesundheitsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 19f KV

Provides the federal government with the necessary provisions to influence measures for health promotion and disease prevention.

Art. 57 KV

Contains provisions enabling the early involvement of insurance medical services in the diagnostic decision-making process.

Absatz 8

Grants the federal government the possibility to influence the continuing education of insurance medical officers.

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Volltext

17. Juni 1994 N 1219 Interpellation Hafner Ursula

Die Biersteuer wird nach der Menge, d. h. spezifisch, bemes- 5. Wie soll bzw. kann die IV künftig zu präventiv (statt nur reak-

sen. Alle Biere aus der Inlandfabrikation sowie aus dem Import tiv) wirksamen Massnahmen ermächtigt und befähigt werden,

unterliegen - unabhängig von der Aufmachung und vom Alko- um ihrem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» gerecht wer-

holgehalt - der gleichen Besteuerung. Für die Festsetzung den zu können und zu verhindern, dass die Zahl psychosoma-

des Steuersatzes wird der von den Inlandbrauereien festge- tisch Krankerweiterhin so anwächst?

setzte Engrospreis für offenes Lagerbier herangezogen. Bei 6. Ist der Bundesrat bereit, in dem Sinne auf die Kantone ein-

Preiserhöhungen durch die Brauereien kann der Bundesrat zuwirken, dass sie mehr psychosomatisch und psychosozial

die Steuerbelastung entsprechend angleichen. orientierte Therapieangebote bereitstellen?

Auch in der Europäischen Union ist die Biersteuer spezifisch

ausgestaltet Der Steuersatz wird indessen je Grad Piato oder Texfe de l'interpellation du 2 mars 1994

Grad Alkohol ohne Beziehung zum Preis festgesetzt Zum Ces dernières années, le nombre de rentes Al versées pour

Schutz und zur Erhaltung der klein- und mittelständischen cause de maladie a fortement augmenté. La progression est

Brauereistruktur können die Mitgliedstaaten die Steuersätze particulièrement frappante dans le cas des rentes versées

nach der hergestellten Menge bis auf 50 Prozent ermässigen. pour cause de troubles psychiques ou psychosomatiques: de

Insbesondere aus wettbewerbspolitischer Sicht sowie aus 1987 à 1992, cette catégorie avait déjà enregistré la plus forte

Gründen der Eurokompatibilität steht der Bundesrat einer Um- augmentation des rentes Al versées pour cause de maladie.

gestaltung des schweizerischen Besteuerungssystems posi- En 1993, cette tendance s'est encore renforcée. En réponse à

tiv gegenüber. Eine entsprechende Revision unter Berück- l'interpellation Nabholz du 8 octobre 1993, le Conseil fédéral

sichtigung des Anliegens des Interpellanten wird zurzeit ge- se borne à faire un rapprochement avec le chômage de lon-

prüft Dabei gilt es vorab abzuklären, welche Auswirkungen gue durée. Or, des scientifiques ont souligné que l'évolution

eine Staffelung der Steuerbelastung zur Folge hat und ob ver- précitée avait encore d'autres causes (résultats du PNR 26B;

fassungsmässige oder vertragsrechtliche internationale Be- Dr K Müller dans la «NZZ» du 22.12.93). Je prie donc le

stimmungen nicht dagegen sprechen. Ferner soll der Brauin- Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

dustrie und anderen interessierten Kreisen Gelegenheit gege- 1. A combien le Conseil fédéral évalue-t-il les coûts consécu-

ben werden, sich zu diesem Vorhaben zu äussern. tifs à des maladies psychosomatiques devenues chroniques

(absentéisme, recours à des prestations médicales, rentes Al,

Erklärung des Interpellanten: befriedigt etc.)?

Déclaration de l'interpellateur: satisfait 2. Le Conseil fédéral entrevoit-il des mesures efficaces à titre

préventif qui permettraient de remédier à cette situation?

3. Comment peut-on faire en sorte que les médecins-conseil

des caisses-maladie puis, de l'Ai, procèdent à une expertise

94.3074 des avis de maladie et des diagnostics de troubles psychoso-

matiques avant que le mal chronique et, par là même, l'invali-

#ST#

dité ou l'incapacité de travail permanente soient déjà entrés

Interpellation Hafner Ursula dans les faits?

Krankheitsbedingte IV-Renten 4. La formation médicale et, notamment, la spécialisation en

Allocation de rentes AI médecine interne FMH doivent-elles être complétées de ma-

nière à comprendre la connaissance des maladies psychoso-

en cas de maladie matiques?

5. Comment pourrait-on faire en sorte que l'Ai soit dorénavant

habilitée et apte à prendre des mesures efficaces qui soient

préventives (et non plus seulement «ré-actives») afin qu'elle

puisse pleinement appliquer le principe de l'insertion avant la

Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1994 rente et éviter que le nombre des malades psychosomatiques

In den letzten Jahren ist die Zahl der IV-Renten, die aufgrund ne continue à croître?

einer Erkrankung ausgezahlt wurden, stark angewachsen. 6. Le Conseil fédéral est-il prêt à influer sur les cantons de ma-

Besonders auffallend ist die Zunahme von Berentungen, wel- nière à ce qu'ils offrent plus de thérapies à orientation psycho-

che auf psychischen oder psychosomatischen Störungen somatique et psychosociale?

beruhen: sie machten schon von 1987 bis 1992 den grössten

Teil des Zuwachses an krankheitsbedingten IV-Renten aus. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bäumlin, Bodenmann, Borei

1993 hat sich der Trend noch verstärkt. In Beantwortung der François, Bundi, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Goll, Hae-

Interpellation Nabholz vom 8. Oktober 1993 geht der Bundes- ring Binder, Herczog, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Lee-

rat nur auf den Zusammenhang mit der Langzeitarbeitslosig- mann, MeyerTheo, Rechsteiner, Strahm Rudolf, Ziegler Jean

keit ein. Wissenschaftler weisen jedoch darauf hin, dass die (18)

genannte Entwicklung noch weitere Ursachen hat (Ergeb-

nisse des NFP 26B; Dr. K Müller in der «NZZ» vom Schriftliche Begründung - Développement par écrit

22.12.1993). Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Der Bundesrat reagiert auf die wachsenden Defizite der IV nur

Stellung zu nehmen: mit einer Erhöhung der Beitragssätze. Mit Ursachenforschung

1. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Folgekosten der Chro- und daran anknüpfenden Präventivmassnahmen Hesse sich

nifizierung psychosomatischer Leiden ein (durch Arbeitsaus- auch etwas gegen den Kostenanstieg tun. Unter anderem

fälle, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, IV-Renten trägt der Mangel an psychosomatisch und psychosozial orien-

usw.)? tierten Therapieangeboten von Kantonen (im stationären Ge-

2. Sieht der Bundesrat praktische Möglichkeiten, diesem sundheitswesen) und niedergelassenen Ärzten (im ambulan-

Sachverhalt mit präventiv wirksamen Massnahmen entge- ten Gesundheitswesen) zur wachsenden Belastung von Bund

genzusteuern? und Versicherten bei und unterläuft auch den Grundsatz der IV

3. Wie kann erreicht werden, dass Krankmeldungen und Dia- «Eingliederung vor Rente».

gnosen von psychosomatisch Kranken von den Vertrauens-

ärzten der Krankenkassen und schliesslich der IV nicht erst Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

zu einem Zeitpunkt begutachtet werden, in dem in der Regel vom30. Mail994

bereits ein chronisches Leiden und damit Invalidität bzw. Rapport écrit du Conseil fédéral

dauernde Arbeitsunfähigkeit bestehen? du 30 mai 1994

4. Müssen die ärztliche Ausbildung und insbesondere die 1. Auch wenn der Begriff «psychosomatische Leiden» nicht

Weiterbildung zum Arzt für Innere Medizin FMH mit dem eindeutig definiert werden kann, ist heute unbestritten, dass

Ziel einer psychosomatischen Zusatzkompetenz ergänzt neben somalischen auch psychische und psychosoziale Fak-

werden? toren für die Krankheitsentstehung und -entwicklung relevant

Interpellation Hafner Ursula 1220 N 17 juin 1994

sein können. So kann hinter beinahe jeder vordergründig so- Absatz 8 dem Bund die Möglichkeit, auf die Weiterbildung der

matischen Krankheit ein wichtiger psychischer oder psycho- Vertrauensärzte und -ärztinnen Einfluss zu nehmen.

sozialer Faktor stehen. Dies gilt insbesondere für Krankheiten Bei der Invalidenversicherung ist im Rahmen der bestehenden

aus dem rheumatischen Formenkreis, für chronische Atem- Bestimmungen darauf zu achten, dass die Anmeldung zum

wegerkrankungen (Asthma bronchiale), chronische Darm- Leistungsbezug zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgt,

erkrankungen (Colitis ulcerosa, Magenulcera), aber auch für in welchem eine Einflussnahme auf den Verlauf der Krankheit

Herz-/Kreislauferkrankungen und Beschwerden nach Un- noch möglich ist

fällen. 4. Die Ziele der Grundausbildung derÄrzte und Ärztinnen sind

Dieses Wechselspiel zwischen somalischen, psychischen in der Verordnung über die Prüfung für Ärzte und Ärztinnen

und sozialen Faktoren bei chronischen Leiden macht Schät- festgelegt. Die Gestaltung der Ausbildung liegt in den Händen

zungen über Folgekosten, insbesondere was die Arbeitsaus- der medizinischen Fakultäten der kantonalen Hochschulen.

fälle und die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen an- Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Ziele periodisch zu

betrifft, zu einem heiklen und bis heute noch nicht befriedi- überprüfen und anzupassen sind. Er begrüsst deshalb aus-

gend gelösten Unterfangen. Ein weiterer erschwerender Fak- drücklich die von der Schweizerischen Medizinischen Interfa-

tor ist die dezentrale Struktur des Gesundheitswesens in der kultätskommission begonnenen Arbeiten an einer Ausbil-

Schweiz. dungsreform (mit Einschluss der Ausbildungsziele). Seit 1982

Im Bereich der Invalidenversicherung lassen sich immerhin figuriert die Disziplin «Psychosoziale Medizin» im Lehrplan des

gewisse Tendenzen erkennen. So haben die Rentenfälle auf- Medizinstudiums als Prüfungsfach. Darin werden die psycho-

grund psychischer Erkrankungen und solcher der Knochen somatischen Lehrinhalte während des Studiums vermittelt In-

und Bewegungsorgane in den Jahren 1986 bis 1991 am stärk- zwischen gibt es eine grosse Zahl von Spezialisten und Spe-

sten zugenommen. Aufgrund von Studien eines National- zialistinnen, die in insgesamt 36 in einem nationalen Verzeich-

fondsprojektes darf angenommen werden, dass sich gerade nis der psychosomatisch-psychotherapeutisch tätigen Abtei-

hinter der zweiten Gruppe eine grosse Zahl psychosomatisch lungen eingetragenen Institutionen tätig sind. Es ist innerhalb

beeinflusster Krankheitsverläufe verbergen. der Fachgesellschaften ein wachsender Konsens spürbar,

2. Der Bundesrat erkennt grundsätzlich die Notwendigkeit an, dass psychosoziales Wissen und entsprechende Fertigkeiten

der Zunahme psychosomatischer Faktoren, die zu chroni- zur ärztlichen Tätigkeit gehören. Der Bundesrat verfolgt diese

schen Krankheitsverläufen führen, zu begegnen. Entwicklung aufmerksam, insbesondere was die Phase der

Zweifellos muss der Erforschung der Ursachen erhöhtes Ge- spezialärztlichen Weiterbildung betrifft

wicht beigemessen werden. Dem Bund steht hierzu das In- Letztere unterliegt der Weiterbildungsordnung (WBO), deren

strument des Nationalfonds zur Verfügung. Grundsätze durch die Weiterbildungskonferenz festgelegt

Zu den wichtigen exogenen Faktoren wie Umwelteinflüsse werden. Es ist deren Aufgabe und die des sie beratenden Or-

und soziale Stressoren gesellt sich das Versagen der zur Ver- gans, der Kommission für Weiter- und Fortbildung, für eine

fügung stehenden Bewältigungsstrategien des Individuums den zeit- und sachgemässen Erfordernissen der ärztlichen Be-

bei Überforderung. Die Prävention psychosomatischer Krank- rufsausübung angepasste Weiterbildung zu sorgen. Inzwi-

heiten muss deshalb einerseits an den «Umweltfaktoren» an- schen ist die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz mit

setzen (sog. Verhältnisprävention, beispielsweise Reduktion dem Antrag an den Bund herangetreten, eine staatliche Rege-

der Arbeitslosigkeit), andererseits die individuelle Kompetenz lung der Weiterbildung der Medizinalberufe (inklusive Aus-

zur Bewältigung von Stress und Belastung verbessern (Ver- und Weiterbildung der Chiropraktoren und Chiropraktorinnen

haltensprävention, beispielsweise durch Vermittlung geeigne- sowie der nichtärztlichen Psychotherapeuten und -therapeu-

ter Entspannungstechniken). In gewissen Bereichen (Aids, tinnen) anzustreben. Eine vom Departement des Innern einge-

Drogen) wird in der Prävention mit Bundesmitteln dieser dop- setzte Arbeitsgruppe ist gegenwärtig daran, diesbezügliche

pelte, gesellschaftliche und individuelle Ansatz verfolgt Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Allerdings fehlt zurzeit eine genügende gesetzliche Grund- 5. Die IV ist eine Versicherung, welche ihre Leistungen bei Ein-

lage, die es dem Bund erlauben würde, über die Bereiche der tritt der Invalidität erbringt Präventive Massnahmen sind im

Infektionskrankheiten und des Strahlenschutzes hinaus in der Rahmen des IV-Gesetzes nicht vorgesehen, eine Ermächti-

Krankheitsverhütung aktiv zu werden. Immerhin laufen derzeit gung dazu ist also nur über eine Gesetzesänderung möglich.

verwaltungsintern Vorarbeiten für eine Totalrevision des Epi- Der Bundesrat wird indessen die Problematik der Prävention

demiengesetzes, die diesem gesetzgeberischen Defizit Rech- innerhalb der IV-Gesetzgebung im Auge behalten. Sie wird mit

nung tragen wird. Gegenstand künftiger Diskussionen um die Sozialversiche-

Das neue, am 18. März 1994 verabschiedete Krankenversi- rungsgesetzgebung sein.

cherungsgesetz enthält in Artikel 19f. die notwendigen Be- 6. Die Bereitstellung von Therapieangeboten liegt in der Kom-

stimmungen, die es dem Bund erlauben, die Massnahmen zur petenz der Kantone. Zur Realisierung der notwendigen Ver-

Förderung der Gesundheit bzw. Verhütung von Krankheiten besserungen ist deshalb die enge Zusammenarbeit von Bund

zu beeinflussen. und Kantonen notwendig. Der Bundesrat ist bestrebt, den

3. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die Kantonen entsprechende Empfehlungen zu geben, die sich

frühzeitige Berücksichtigung psychosomatischer Faktoren in auf Forschungsergebnisse der Sozial- und Präventivmedizin

der Regel finanziell weit günstiger ist als der traditionelle Weg der Hochschulen und des Schweizerischen Nationalfonds ab-

über die zahlreichen somalischen Untersuchungsmethoden. stützen.

Im Rahmen des sich in der heutigen Medizin zunehmend

durchselzenden umfassenden, ganzheillichen Modells eines Erklärung der Interpellantin: befriedigt

«biopsychosozialen» Gesundheitsbegriffes ist es notwendig, Déclaration de l'interpellatrice: satisfaite

dass der psychische und soziale Hintergrund jedes einzelnen

Palienlen und jeder einzelnen Palienlin von Anfang an in die

Untersuchung einbezogen und ernsl genommen wird. Dies

sollte in erster Linie Aufgabe der behandelnden Ärzte und Ärz-

tinnen sein. Die vertrauensärzllichen Dienste sowohl der Kran-

kenversicherung als auch der Invalidenversicherung hatten

bisher in erster Linie die Aufgabe, die Versicherer über die Lei-

stungspflicht und die Festsetzung bzw. Begründung einer Ver-

gütung zu beraten. Es ist indes in Anbetracht der postulierten

Erfordernisse notwendig, dass auch sie vermehrt und frühzei-

tig in den diagnostischen Entscheidungsprozess einbezogen

werden.

Auch dazu enthält das neue Krankenversicherungsgesetz in

Artikel 57 die notwendigen Bestimmungen. Insbesondere gibt

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Hafner Ursula Krankheitsbedingte IV-Renten

Interpellation Hafner Ursula Allocation de rentes AI en cas de maladie

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3074

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.06.1994 - 08:00

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Data

Seite 1219-1220

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